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B E G R Ü N D U N G /R E C H T S K R A F T - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Begründung Verfahrensstand<br />

<strong>Stadt</strong>planung Bebauungsplan Nr. 5 V S – Hubertuszentrum – Rechtskraft<br />

6.3 Bauweisen, überbaubare Grundstücksfläche<br />

Entsprechend der angestrebten Nutzungen im Kern- sowie im Mischgebiet wird geschlossene<br />

Bauweise festgesetzt.<br />

Die Bebauungstiefen für die Hauptbaukörper werden so festgesetzt, dass sie sich im<br />

Zusammenwirken mit anderen Festsetzungen wie Geschossigkeit, Wandhöhe und Dachneigung<br />

der vorgefundenen Baustruktur in Schiefbahn anpassen.<br />

Zur Einhaltung der Bauflucht wird entlang der Hochstraße eine Baulinie festgesetzt. Diese<br />

orientiert sich an der bestehenden Bebauung und soll eine dem Ortsbild zuträgliche Einfügung von<br />

Neubauten gewährleisten.<br />

Das geplante Zeltdachgebäude im Mischgebiet hat an dieser Stelle eine besondere Wirkung auf<br />

das gesamte Plangebiet. Es eröffnet denn Innenbereich, leitet den Fußgänger in das Plangebiet<br />

und nimmt gleichzeitig die Gewerbefläche im Erdgeschoss auf. Es dient somit gleichzeitig als<br />

Orientierungspunkt im Wohnpark und als optischer Puffer zwischen Kern- und Wohngebiet.<br />

Entsprechend dieser Wichtigkeit des Gebäudes an dieser Stelle und in dieser Größe wird hier eine<br />

Baulinie und eine zwingende III-Geschossigkeit mit maximaler Firsthöhe festgesetzt.<br />

6.4 Nebenanlagen<br />

Die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan richtet sich nach der BauO NRW,<br />

zusätzlich wird die Einhaltung eines Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie gefordert.<br />

Dieser gewährleistet ein geordnetes Straßenbild unter Berücksichtigung der möglichen<br />

Unterbringung von Standplätzen für Abfallbehälter und anderer Nebenanlagen.<br />

6.5 Garagen und Stellplätze<br />

Der Nachweis der im Baugenehmigungsverfahren geforderten Stellplätze ist für die geplanten<br />

Wohnungen und die Gewerbefläche wie im Investorenentwurf vorgesehen, in der dafür<br />

festgesetzten Tiefgarage zu erbringen.<br />

Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene Tiefgarage ermöglicht einen autofreien Innenbereich<br />

und ist wegen der bisherigen Entwicklung und Verdichtung des Innenbereichs vertretbar und auch<br />

gewünscht. Daher kann zur Sicherung der Umsetzung des städtebaulichen Konzepts auf die<br />

Anrechnung der Tiefgarage auf die Geschossflächenzahl verzichtet werden.<br />

6.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Das Gehrecht für die Anlieger und die Allgemeinheit dient der fußläufige Durchlässigkeit des<br />

Innenbereichs. Das Fahr- und Leitungsrecht dient der Ver- und Entsorgung des Innenbereichs,<br />

sowie der Sicherung der Erreichbarkeit für Rettungswagen und Feuerwehr.<br />

6.7 Lärmschutz<br />

Die Auswirkungen der geplanten Umnutzung eines Teils des Kerngebietes in ein Allgemeines<br />

Wohngebiet wurde im Rahmen eines „Schalltechnischen Gutachtens“ geprüft und beurteilt.<br />

Darüber hinaus wurden Aussagen getroffen zum Verkehrslärm Hochstraße, dem Parkplatz<br />

Hubertuszentrum und den privaten Stellplätzen auf der Hubertusstraße.<br />

Im Ergebnis wurde für die Fassaden der Hochstraße der Lärmpegelbereich V, wie auch schon im<br />

Vorläuferplan, ermittelt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.<br />

Im Einzugsbereich des Parkplatzes „Hubertusplatz“ liegen die geplanten Wohngebäude im<br />

Lärmpegelbereich I – II. Besondere Festsetzungen sind hier nicht erforderlich, da mit den üblichen<br />

Außenbauteilen die Anforderungen erfüllt werden.<br />

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