B E G R Ü N D U N G /R E C H T S K R A F T - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> Begründung Verfahrensstand<br />
<strong>Stadt</strong>planung Bebauungsplan Nr. 5 V S – Hubertuszentrum – Rechtskraft<br />
6.3 Bauweisen, überbaubare Grundstücksfläche<br />
Entsprechend der angestrebten Nutzungen im Kern- sowie im Mischgebiet wird geschlossene<br />
Bauweise festgesetzt.<br />
Die Bebauungstiefen für die Hauptbaukörper werden so festgesetzt, dass sie sich im<br />
Zusammenwirken mit anderen Festsetzungen wie Geschossigkeit, Wandhöhe und Dachneigung<br />
der vorgefundenen Baustruktur in Schiefbahn anpassen.<br />
Zur Einhaltung der Bauflucht wird entlang der Hochstraße eine Baulinie festgesetzt. Diese<br />
orientiert sich an der bestehenden Bebauung und soll eine dem Ortsbild zuträgliche Einfügung von<br />
Neubauten gewährleisten.<br />
Das geplante Zeltdachgebäude im Mischgebiet hat an dieser Stelle eine besondere Wirkung auf<br />
das gesamte Plangebiet. Es eröffnet denn Innenbereich, leitet den Fußgänger in das Plangebiet<br />
und nimmt gleichzeitig die Gewerbefläche im Erdgeschoss auf. Es dient somit gleichzeitig als<br />
Orientierungspunkt im Wohnpark und als optischer Puffer zwischen Kern- und Wohngebiet.<br />
Entsprechend dieser Wichtigkeit des Gebäudes an dieser Stelle und in dieser Größe wird hier eine<br />
Baulinie und eine zwingende III-Geschossigkeit mit maximaler Firsthöhe festgesetzt.<br />
6.4 Nebenanlagen<br />
Die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan richtet sich nach der BauO NRW,<br />
zusätzlich wird die Einhaltung eines Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie gefordert.<br />
Dieser gewährleistet ein geordnetes Straßenbild unter Berücksichtigung der möglichen<br />
Unterbringung von Standplätzen für Abfallbehälter und anderer Nebenanlagen.<br />
6.5 Garagen und Stellplätze<br />
Der Nachweis der im Baugenehmigungsverfahren geforderten Stellplätze ist für die geplanten<br />
Wohnungen und die Gewerbefläche wie im Investorenentwurf vorgesehen, in der dafür<br />
festgesetzten Tiefgarage zu erbringen.<br />
Die im städtebaulichen Konzept vorgesehene Tiefgarage ermöglicht einen autofreien Innenbereich<br />
und ist wegen der bisherigen Entwicklung und Verdichtung des Innenbereichs vertretbar und auch<br />
gewünscht. Daher kann zur Sicherung der Umsetzung des städtebaulichen Konzepts auf die<br />
Anrechnung der Tiefgarage auf die Geschossflächenzahl verzichtet werden.<br />
6.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />
Das Gehrecht für die Anlieger und die Allgemeinheit dient der fußläufige Durchlässigkeit des<br />
Innenbereichs. Das Fahr- und Leitungsrecht dient der Ver- und Entsorgung des Innenbereichs,<br />
sowie der Sicherung der Erreichbarkeit für Rettungswagen und Feuerwehr.<br />
6.7 Lärmschutz<br />
Die Auswirkungen der geplanten Umnutzung eines Teils des Kerngebietes in ein Allgemeines<br />
Wohngebiet wurde im Rahmen eines „Schalltechnischen Gutachtens“ geprüft und beurteilt.<br />
Darüber hinaus wurden Aussagen getroffen zum Verkehrslärm Hochstraße, dem Parkplatz<br />
Hubertuszentrum und den privaten Stellplätzen auf der Hubertusstraße.<br />
Im Ergebnis wurde für die Fassaden der Hochstraße der Lärmpegelbereich V, wie auch schon im<br />
Vorläuferplan, ermittelt und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.<br />
Im Einzugsbereich des Parkplatzes „Hubertusplatz“ liegen die geplanten Wohngebäude im<br />
Lärmpegelbereich I – II. Besondere Festsetzungen sind hier nicht erforderlich, da mit den üblichen<br />
Außenbauteilen die Anforderungen erfüllt werden.<br />
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