10.11.2012 Aufrufe

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kenndaten:<br />

Pyreth Natur-Insektizid<br />

Flüssiges Insektizid<br />

Wirkstoffe: 825,3 g/l Rapsöl,<br />

4,585 g/l Pyrethrine<br />

(Pyrethrum-Extrakt)<br />

Gefahrsymbol: N<br />

103<br />

Nr. 004780-61<br />

Pyreth Natur-Insektizid wirkt gegen saugende und beißende Insekten an Zierpflanzen, gegen<br />

Blattläuse in Gemüse (Kohlrabi) und Kernobst (ausg. Mehlige Apfelblattlaus) sowie in Kartoffeln<br />

gegen Kartoffelkäfer. Es enthält einen Blütenextrakt aus einer kenianischen Margeriten-Art, der<br />

Pyrethrum-Pflanze. Diese natürlichen Wirkstoffe werden verstärkt durch einen weiteren natürlichen<br />

Wirkstoff auf Rapsöl-Basis. Unter dem Einfluss des Sonnenlichtes werden die Wirkstoffe<br />

rasch abgebaut.<br />

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Saugende Insekten<br />

Schild-, Woll- und Schmierläuse<br />

Mottenschildläuse (Weiße Fliege)<br />

Spinnmilben<br />

Blattläuse (ausg. Mehlige Apfelblattlaus)<br />

Blattläuse<br />

Kartoffelkäfer<br />

Zierpflanzen<br />

Zierpflanzen<br />

Zierpflanzen<br />

Zierpflanzen<br />

Kernobst<br />

Gemüse (Kohlrabi)<br />

Kartoffeln<br />

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen<br />

sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Gegen saugende Insekten in Zierpflanzen (<strong>Frei</strong>land, Pflanzenhöhe bis 50 cm) sowie gegen Blattläuse in Kohlrabi gilt:<br />

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht<br />

zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand<br />

zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer<br />

Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).<br />

Bei der Anwendung gegen Blattläuse in Kernobst sowie gegen saugende Insekten in Zierpflanzen (<strong>Frei</strong>land) gilt:<br />

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss<br />

mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW608).<br />

P

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!