Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
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P<br />
Kenndaten:<br />
Prontox ® Mäusegiftweizen<br />
Giftweizen zur sicheren Bekämpfung<br />
von Feldmäusen<br />
Wirkstoff: 24,3 g/kg Zinkphosphid<br />
Gefahrsymbole: Xn, N<br />
96<br />
Nr. 033242-64<br />
Prontox Mäusegiftweizen wirkt rasch und sicher gegen Feldmäuse in allen Kulturen. Um die<br />
Zuwanderung von Mäusen aus unbehandelten Flächen zu verhindern, ist es zweckmäßig, die<br />
Mäusebekämpfung über ein möglichst großes Gebiet auszudehnen. Prontox Mäusegiftweizen ist<br />
entkeimt und rot eingefärbt. Das Produkt darf nicht offen ausgebracht werden.<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Feldmaus Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau<br />
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen<br />
(NW469).<br />
Haustiere fernhalten (NT658).<br />
Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete<br />
Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben (NT661).<br />
Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild (NT671).<br />
Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und<br />
Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
- ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m eingehalten werden (NW704).<br />
Die offene Auslegung ist verboten. Prontox Mäusegiftweizen ist für Menschen und Haustiere giftig. Zinkphosphid<br />
zersetzt sich jedoch schnell im Magen der Nagetiere, so dass dann der Kadaver für Wild, Haustiere usw.<br />
nicht mehr giftig ist.<br />
Anwendung<br />
Obstbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau<br />
Obstbäume, Gemüse, Zierpflanzen<br />
Gegen Feldmäuse _________________________________________________________________ 5 Körner je Mauseloch<br />
Körner verdeckt auslegen.<br />
Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1<br />
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe<br />
von 50.000 Euro geahndet werden (NT660).<br />
Bei angebrochener Packung muß mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden (WW711).<br />
Anwendungstechnik<br />
Ausbringungstechnik<br />
Die Mauselöcher ein bis zwei Tage vor dem Ausbringen zutreten oder zuwalzen, damit nur die bewohnten<br />
Gänge, die am nächsten Tag wieder offen sind, behandelt werden. Köder keinesfalls mit der bloßen Hand<br />
berühren. Ambesten eignet sich zur Ausbringung eine Legeflinte oder Legeröhre. Die beschickten Mause-