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Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

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M<br />

Kenndaten:<br />

Monizin Obst Pilz-<strong>Frei</strong><br />

Wirkstoff: 500 g/kg Fenhexamid<br />

Gefahrsymbol: N<br />

76<br />

Nr. 024533-61<br />

Gegen Monilia (Spitzendürre, Fruchtfäule) und Grauschimmel an Obst, Gemüse, Hausrebe und Zierpflanzen.<br />

Dringt schnell in die Wachsschicht der Blattoberfläche ein und ist so vor Abwaschung durch<br />

Regen geschützt. Obst Pilz-<strong>Frei</strong> Monizin verfügt über eine hervorragende Verträglichkeit in Zierpflanzen,<br />

Stein- und Beerenobst. Beste Wirkung bei vorbeugendem Einsatz. Nicht bienengefährlich und<br />

schonend für viele Nützlinge (z.B. Marienkäfer, Raubmilbe).<br />

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Grauschimmel (Botrytis cinerea)<br />

Spitzendürre (Monilinia laxa), Fruchtfäule (Monilinia<br />

fructigenia)<br />

Tomaten, Erdbeeren, Sauer- und Süßkirschen, Beerenobst<br />

(ausg. Erdbeeren), Weinreben, Zierpflanzen<br />

Sauer- und Süßkirschen, Pflaumen<br />

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen<br />

sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender,<br />

aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei<br />

der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen<br />

vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten<br />

Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten<br />

Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:.<br />

Erdbeere ___________________________________________________________________________________________ 5m<br />

Beerenobst ________________________________________________________________________________________ 10m<br />

Steinobst __________________________________________________________________________________________ 30m<br />

Weinbau __________________________________________________________________________________________ 10m<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Anwendung<br />

Gemüsebau<br />

Tomaten (Gewächshaus)<br />

Gegen Grauschimmel<br />

Pflanzenhöhe bis 50 cm __________________________________________________________________ 10 g je 100 m²<br />

Pflanzenhöhe 50 - 125 cm __________________________________________________________________ 10 g je 67 m²<br />

Pflanzenhöhe über 125 cm _________________________________________________________________ 10 g je 50 m²

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