Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
M<br />
Kenndaten:<br />
Monizin Obst Pilz-<strong>Frei</strong><br />
Wirkstoff: 500 g/kg Fenhexamid<br />
Gefahrsymbol: N<br />
76<br />
Nr. 024533-61<br />
Gegen Monilia (Spitzendürre, Fruchtfäule) und Grauschimmel an Obst, Gemüse, Hausrebe und Zierpflanzen.<br />
Dringt schnell in die Wachsschicht der Blattoberfläche ein und ist so vor Abwaschung durch<br />
Regen geschützt. Obst Pilz-<strong>Frei</strong> Monizin verfügt über eine hervorragende Verträglichkeit in Zierpflanzen,<br />
Stein- und Beerenobst. Beste Wirkung bei vorbeugendem Einsatz. Nicht bienengefährlich und<br />
schonend für viele Nützlinge (z.B. Marienkäfer, Raubmilbe).<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Grauschimmel (Botrytis cinerea)<br />
Spitzendürre (Monilinia laxa), Fruchtfäule (Monilinia<br />
fructigenia)<br />
Tomaten, Erdbeeren, Sauer- und Süßkirschen, Beerenobst<br />
(ausg. Erdbeeren), Weinreben, Zierpflanzen<br />
Sauer- und Süßkirschen, Pflaumen<br />
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen<br />
sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender,<br />
aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei<br />
der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen<br />
vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten<br />
Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit „*“ gekennzeichneten<br />
Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:.<br />
Erdbeere ___________________________________________________________________________________________ 5m<br />
Beerenobst ________________________________________________________________________________________ 10m<br />
Steinobst __________________________________________________________________________________________ 30m<br />
Weinbau __________________________________________________________________________________________ 10m<br />
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />
gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />
dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />
Anwendung<br />
Gemüsebau<br />
Tomaten (Gewächshaus)<br />
Gegen Grauschimmel<br />
Pflanzenhöhe bis 50 cm __________________________________________________________________ 10 g je 100 m²<br />
Pflanzenhöhe 50 - 125 cm __________________________________________________________________ 10 g je 67 m²<br />
Pflanzenhöhe über 125 cm _________________________________________________________________ 10 g je 50 m²