10.11.2012 Aufrufe

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kenndaten:<br />

Boccacio ® Rosen Pilz-<strong>Frei</strong><br />

Fungizides Suspensionskonzentrat<br />

Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin<br />

Gefahrsymbol: N<br />

15<br />

Nr. 004560-62<br />

Boccacio Rosen Pilz-<strong>Frei</strong> wirkt zuverlässig gegen viele Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen<br />

sowie an Tomaten, Spargel, Gurken und Zucchini. Der nach dem Vorbild der Natur entwickelte<br />

Wirkstoff dringt in das Pflanzengewebe ein und verteilt sich dort mit dem Saftstrom. Boccacio<br />

Rosen Pilz-<strong>Frei</strong> bekämpft nicht nur Pilzkrankheiten, sondern die behandelten Pflanzen werden<br />

insgesamt kräftiger, grüner und leistungsfähiger. Die Dauerwirkung ermöglicht in Abhängigkeit<br />

von Infektionsdruck und Neuzuwachs lange Spritzabstände von 8-12 Tagen.<br />

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />

Rostpilze<br />

Spargelrost, Laubkrankheit<br />

Echter Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit<br />

Echter Mehltau, Falscher Mehltau<br />

Echter Mehltau<br />

Zierpflanzen (ausg. Rasen) (<strong>Frei</strong>land und Gewächshaus)<br />

Spargel (Jung- und Ertragsanlagen)<br />

Tomate (Gewächshaus)<br />

Gurke (<strong>Frei</strong>land und Gewächshaus)<br />

Zucchini (<strong>Frei</strong>land)<br />

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen<br />

sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />

über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />

Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />

gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />

dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />

gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss<br />

mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />

verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />

(NW608).<br />

Gurke (<strong>Frei</strong>land): 5 m<br />

Zucchini: 5 m<br />

Spargel: 5 m<br />

Zierpflanzen (<strong>Frei</strong>land), Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m<br />

B

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!