Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
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Kenndaten:<br />
Boccacio ® Rosen Pilz-<strong>Frei</strong><br />
Fungizides Suspensionskonzentrat<br />
Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin<br />
Gefahrsymbol: N<br />
15<br />
Nr. 004560-62<br />
Boccacio Rosen Pilz-<strong>Frei</strong> wirkt zuverlässig gegen viele Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen<br />
sowie an Tomaten, Spargel, Gurken und Zucchini. Der nach dem Vorbild der Natur entwickelte<br />
Wirkstoff dringt in das Pflanzengewebe ein und verteilt sich dort mit dem Saftstrom. Boccacio<br />
Rosen Pilz-<strong>Frei</strong> bekämpft nicht nur Pilzkrankheiten, sondern die behandelten Pflanzen werden<br />
insgesamt kräftiger, grüner und leistungsfähiger. Die Dauerwirkung ermöglicht in Abhängigkeit<br />
von Infektionsdruck und Neuzuwachs lange Spritzabstände von 8-12 Tagen.<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen<br />
Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt<br />
Rostpilze<br />
Spargelrost, Laubkrankheit<br />
Echter Mehltau, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit<br />
Echter Mehltau, Falscher Mehltau<br />
Echter Mehltau<br />
Zierpflanzen (ausg. Rasen) (<strong>Frei</strong>land und Gewächshaus)<br />
Spargel (Jung- und Ertragsanlagen)<br />
Tomate (Gewächshaus)<br />
Gurke (<strong>Frei</strong>land und Gewächshaus)<br />
Zucchini (<strong>Frei</strong>land)<br />
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen<br />
sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge<br />
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).<br />
Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde,<br />
gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde<br />
dort die Anwendung genehmigt hat (NW604).<br />
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur<br />
gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss<br />
mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht<br />
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden<br />
(NW608).<br />
Gurke (<strong>Frei</strong>land): 5 m<br />
Zucchini: 5 m<br />
Spargel: 5 m<br />
Zierpflanzen (<strong>Frei</strong>land), Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m<br />
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