Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG
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H<br />
Herbenta ® <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong> Streugranulat<br />
Anwendungstechnik<br />
Ausbringungstechnik<br />
Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. Herbenta <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong><br />
Streugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht werden. Eine besonders<br />
gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man - ähnlich wie beim Düngen - die Fläche mit der halbierten<br />
Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz).<br />
Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt<br />
das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Herbenta <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong><br />
Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen<br />
erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet<br />
dieses Risiko i.d.R. aus. Außerdem befinden sich Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in<br />
der Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche<br />
Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter - mittlere Temperatur unter ca. 10° C - sichert die Wirkung.<br />
Wartezeit<br />
Ziergehölze: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).<br />
Nachbau<br />
Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden<br />
Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1 ½ Jahren notwendig.<br />
Umweltverhalten<br />
Bienen<br />
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)<br />
(NB663).<br />
Nützlinge<br />
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen)<br />
eingestuft (NN130).<br />
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft<br />
(NN160).<br />
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165).<br />
Fische<br />
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).<br />
Algen<br />
Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).<br />
Gewässer/Grundwasser<br />
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht<br />
zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand<br />
zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu<br />
einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).<br />
Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am<br />
Anfang).<br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. – SP001<br />
Anwenderschutz<br />
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).<br />
Für Kinder unzugänglich aufbewahren (SB010). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche<br />
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“<br />
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).<br />
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