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Glyfos® Premium Unkraut-Frei - Stähler GmbH & Co. KG

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H<br />

Herbenta ® <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong> Streugranulat<br />

Anwendungstechnik<br />

Ausbringungstechnik<br />

Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. Herbenta <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong><br />

Streugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht werden. Eine besonders<br />

gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man - ähnlich wie beim Düngen - die Fläche mit der halbierten<br />

Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz).<br />

Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt<br />

das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Herbenta <strong>Unkraut</strong>-<strong>Frei</strong><br />

Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen<br />

erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet<br />

dieses Risiko i.d.R. aus. Außerdem befinden sich Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in<br />

der Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche<br />

Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter - mittlere Temperatur unter ca. 10° C - sichert die Wirkung.<br />

Wartezeit<br />

Ziergehölze: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).<br />

Nachbau<br />

Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden<br />

Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1 ½ Jahren notwendig.<br />

Umweltverhalten<br />

Bienen<br />

Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)<br />

(NB663).<br />

Nützlinge<br />

Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen)<br />

eingestuft (NN130).<br />

Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft<br />

(NN160).<br />

Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165).<br />

Fische<br />

Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264).<br />

Algen<br />

Das Mittel ist giftig für Algen (NW262).<br />

Gewässer/Grundwasser<br />

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht<br />

zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand<br />

zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu<br />

einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW642).<br />

Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am<br />

Anfang).<br />

Hinweise für den sicheren Umgang<br />

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. – SP001<br />

Anwenderschutz<br />

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001).<br />

Für Kinder unzugänglich aufbewahren (SB010). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche<br />

Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“<br />

des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110).<br />

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