Wo Lernen Spass macht! Fortsetzung 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Seite 58 Gästeliste für die Heimleitung bitte ausfüllen Name, Vorname Bemerkung Zimmer Nr.
Schulland- heimordnung Die Schullandheime in Oberfranken wurden geschaffen, um der oberfränkischen Schuljugend die Möglichkeit zu bieten, in den Heimen eine Zeit in froher Gemeinschaft zu verbringen, die nähere Heimat kennen zu lernen und in aufgelockerter, naturverbundener und lebenspraktischer Form ihr Wissen zu bereichern und zu vertiefen. Die Heimordnung enthält die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Regelungen, in deren Rahmen die Klassenleiter den Aufenthalt alleinverantwortlich gestalten und über die Anlagen und Einrichtungen des Hauses verfügen. Sie bildet die Grundlage für pädagogisch gestaltete Regeln des Zusammenlebens, die sich die Klassen selbst geben. ZUSTäNDIGKEITEN UND AUFGABENBEREICHE 1. Die Heimleitung sorgt zusammen mit den übrigen Mitarbeitern des Heimes für das Wohlbefinden der Gäste, für einen geordneten Ablauf des Betriebes sowie für Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb des Hauses. Sie bedarf dazu der Mithilfe und Unterstützung sowohl der Schüler als auch der Lehrer und Begleitpersonen. Die Heimleitung übt im Auftrag des <strong>Schullandheimwerk</strong>es das Hausrecht aus. 2. Der Heimbetreuer berät auf Wunsch die Klassenlehrer bei der Vorbereitung und Durchführung der Schullandheimaufenthalte sowie bei der Planung und Durchführung umweltpädagogischer Vorhaben. Bei etwaigen Streitfragen zwischen Heimleitung und Lehrkräften ist der Heimbetreuer bei zu ziehen. 3. Den Klassenlehrern und Begleitpersonen obliegt ausschließlich und unmittelbar die Aufsichtspflicht im Haus und außerhalb des Hauses. Sie gestalten den Unterricht während des Aufenthaltes nach eigenem Ermessen. Sie überwachen die Ausführung der den Schülern übertragenen Arbeiten (siehe Nr. 4). Sie achten auf sorgsamen Umgang mit der Einrichtung des Hauses und auf sparsamen Verbrauch von Energie und Wasser. Sie sorgen dafür, dass beim Verlassen des Hauses und am Abend bei Einbruch der Dunkelheit die Außentüren abgesperrt und die Fenster geschlossen werden. 4. Von den Schülern wird erwartet, dass sie unter der Leitung der Lehrer regelmäßig folgende Arbeiten übernehmen: Kehren der Zimmer, die sie im Heim bewohnen Tischdecken vor den Mahlzeiten, Auftragen des Essens, Abdecken und Reinigen der Tische nach dem Essen Sortierung des Abfalls Kehren der Schlafräume vor dem Abreisen der Klasse Beziehen und Abziehen der Betten. Der Werkraum ist nach Beendigung des Werkens/Bastelns, der Tischtennisraum nach Beendigung des Spielens wieder in Ordnung zu bringen. Spiel- und Sportgeräte, die im Freien benutzt werden, sind am Abend oder bei beginnendem Regen aufzuräumen. ORGANISATION DES AUFENTHALTES 5. Beim Eintreffen der Klassen verteilt die Heimleitung im Beisein mit den Klassenlehrern die Zimmer. Sie gibt dabei Hinweise zum Feuerschutz und zur Verhütung von Unfällen, die von unseren Gästen besonders zu beachten sind. 6. Für die Einteilung des Tagesablaufes gelten folgende Richtzeiten: 08.00 Uhr Frühstück 12.00 Uhr Mittagessen 18.00 Uhr Abendessen 22.00 Uhr Bettruhe Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr bleibt das Heim verschlossen. In dieser Zeit ist jede Lärmbelästigung zu vermeiden. Bei besonderen Vorhaben einer Klasse kann im Einvernehmen mit der Heimleitung vom üblichen Tagesablauf abgewichen werden. Bei Ganztageswanderungen wird kalte Verpflegung zum Mitnehmen ausgegeben. Als Abendessen gibt es an solchen Tagen eine warme Mahlzeit. 7. Das Heim wird grundsätzlich durch den Schuhputzraum betreten. Dort werden die Schuhe abgestellt. Nasse Kleidungsstücke werden in den anschließenden Trockenraum gehängt. Im Haus tragen Kinder Hausschuhe. 8. Das heimeigene Gelände bietet ausreichend Bewegungsraum für Sport und Spiel. Die Schüler dürfen daher das Heimgrundstück nicht eigenmächtig verlassen. 9. Im Haus herrscht generelles Alkohol- und Rauchverbot. 10. Bei zweiwöchigen Schullandheimaufenthalten kann vom Klassenlehrer am Sonntag ab 14.00 Uhr ein Elternsprechtag angesetzt werden. Alle Besucher müssen das Haus jedoch bis spätestens 19.00 Uhr verlassen haben. Ihnen ist das Rauchen im Heim nicht gestattet. BESCHäDIGUNGEN, VERSTÖSSE GEGEN DIE GEMEINSCHAFT 11. Schäden jeglicher Art sind der Heimleitung unverzüglich anzuzeigen. Mutwillige Beschädigungen am Haus, an der Einrichtung oder an den Außenanlagen werden in Rechnung gestellt. Am Abreisetag nimmt die Heimleitung mit den Klassenlehrern die Räume ab. 12. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Gästen mitgebracht werden, übernimmt das <strong>Schullandheimwerk</strong> keine Haftung. Jeder Einzelne ist daher verpflichtet, auf seine Sachen selbst zu achten. 13. Das <strong>Schullandheimwerk</strong> hat das Recht, einzelne Schüler, in besonderen Fällen ganze Klassen aus dem Heim zu verweisen, wenn grobe Verstöße gegen diese Heimordnung oder gegen die Gemeinschaft vorliegen. Die Entscheidung trifft der Heimbetreuer im Auftrag des <strong>Schullandheimwerk</strong>es. Als Ausfallentschädigung werden 75% des Tagessatzes für jeden ausgefallenen Belegungstag berechnet. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für andere Veranstaltungen als Schullandheimaufenthalte, die in den Heimen durchgeführt werden. <strong>Schullandheimwerk</strong> Oberfranken e. V. Seite 59