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Maulwurfhügel Fuchs- bau Adlerhorst - Schullandheimwerk ...

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Schulland-<br />

heimordnung<br />

Die Schullandheime in Oberfranken wurden geschaffen, um der oberfränkischen Schuljugend die Möglichkeit zu bieten, in den Heimen<br />

eine Zeit in froher Gemeinschaft zu verbringen, die nähere Heimat kennen zu lernen und in aufgelockerter, naturverbundener<br />

und lebenspraktischer Form ihr Wissen zu bereichern und zu vertiefen. Die Heimordnung enthält die notwendigen rechtlichen und<br />

organisatorischen Regelungen, in deren Rahmen die Klassenleiter den Aufenthalt alleinverantwortlich gestalten und über die Anlagen<br />

und Einrichtungen des Hauses verfügen. Sie bildet die Grundlage für pädagogisch gestaltete Regeln des Zusammenlebens, die<br />

sich die Klassen selbst geben.<br />

ZUSTäNDIGKEITEN UND AUFGABENBEREICHE<br />

1. Die Heimleitung sorgt zusammen mit den übrigen Mitarbeitern des Heimes für das Wohlbefinden der Gäste, für einen geordneten<br />

Ablauf des Betriebes sowie für Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb des Hauses. Sie bedarf dazu der Mithilfe<br />

und Unterstützung sowohl der Schüler als auch der Lehrer und Begleitpersonen. Die Heimleitung übt im Auftrag des <strong>Schullandheimwerk</strong>es<br />

das Hausrecht aus.<br />

2. Der Heimbetreuer berät auf Wunsch die Klassenlehrer bei der Vorbereitung und Durchführung der Schullandheimaufenthalte<br />

sowie bei der Planung und Durchführung umweltpädagogischer Vorhaben. Bei etwaigen Streitfragen zwischen Heimleitung und<br />

Lehrkräften ist der Heimbetreuer bei zu ziehen.<br />

3. Den Klassenlehrern und Begleitpersonen obliegt ausschließlich und unmittelbar die Aufsichtspflicht im Haus und außerhalb<br />

des Hauses. Sie gestalten den Unterricht während des Aufenthaltes nach eigenem Ermessen. Sie überwachen die Ausführung der<br />

den Schülern übertragenen Arbeiten (siehe Nr. 4). Sie achten auf sorgsamen Umgang mit der Einrichtung des Hauses und auf<br />

sparsamen Verbrauch von Energie und Wasser. Sie sorgen dafür, dass beim Verlassen des Hauses und am Abend bei Einbruch der<br />

Dunkelheit die Außentüren abgesperrt und die Fenster geschlossen werden.<br />

4. Von den Schülern wird erwartet, dass sie unter der Leitung der Lehrer regelmäßig folgende Arbeiten übernehmen:<br />

Kehren der Zimmer, die sie im Heim bewohnen Tischdecken vor den Mahlzeiten, Auftragen des Essens, Abdecken und<br />

Reinigen der Tische nach dem Essen Sortierung des Abfalls Kehren der Schlafräume vor dem Abreisen der Klasse<br />

Beziehen und Abziehen der Betten. Der Werkraum ist nach Beendigung des Werkens/Bastelns, der Tischtennisraum nach Beendigung<br />

des Spielens wieder in Ordnung zu bringen. Spiel- und Sportgeräte, die im Freien benutzt werden, sind am Abend oder bei<br />

beginnendem Regen aufzuräumen.<br />

ORGANISATION DES AUFENTHALTES<br />

5. Beim Eintreffen der Klassen verteilt die Heimleitung im Beisein mit den Klassenlehrern die Zimmer. Sie gibt dabei Hinweise<br />

zum Feuerschutz und zur Verhütung von Unfällen, die von unseren Gästen besonders zu beachten sind.<br />

6. Für die Einteilung des Tagesablaufes gelten folgende Richtzeiten: 08.00 Uhr Frühstück 12.00 Uhr Mittagessen 18.00<br />

Uhr Abendessen 22.00 Uhr Bettruhe Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr bleibt das Heim verschlossen. In dieser Zeit ist jede<br />

Lärmbelästigung zu vermeiden.<br />

Bei besonderen Vorhaben einer Klasse kann im Einvernehmen mit der Heimleitung vom üblichen Tagesablauf abgewichen werden.<br />

Bei Ganztageswanderungen wird kalte Verpflegung zum Mitnehmen ausgegeben. Als Abendessen gibt es an solchen Tagen eine<br />

warme Mahlzeit.<br />

7. Das Heim wird grundsätzlich durch den Schuhputzraum betreten. Dort werden die Schuhe abgestellt. Nasse Kleidungsstücke<br />

werden in den anschließenden Trockenraum gehängt. Im Haus tragen Kinder Hausschuhe.<br />

8. Das heimeigene Gelände bietet ausreichend Bewegungsraum für Sport und Spiel. Die Schüler dürfen daher das Heimgrundstück<br />

nicht eigenmächtig verlassen.<br />

9. Im Haus herrscht generelles Alkohol- und Rauchverbot.<br />

10. Bei zweiwöchigen Schullandheimaufenthalten kann vom Klassenlehrer am Sonntag ab 14.00 Uhr ein Elternsprechtag angesetzt<br />

werden. Alle Besucher müssen das Haus jedoch bis spätestens 19.00 Uhr verlassen haben. Ihnen ist das Rauchen im Heim nicht<br />

gestattet.<br />

BESCHäDIGUNGEN, VERSTÖSSE GEGEN DIE GEMEINSCHAFT<br />

11. Schäden jeglicher Art sind der Heimleitung unverzüglich anzuzeigen. Mutwillige Beschädigungen am Haus, an der Einrichtung<br />

oder an den Außenanlagen werden in Rechnung gestellt. Am Abreisetag nimmt die Heimleitung mit den Klassenlehrern die Räume<br />

ab.<br />

12. Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Gästen mitgebracht werden, übernimmt das<br />

<strong>Schullandheimwerk</strong> keine Haftung. Jeder Einzelne ist daher verpflichtet, auf seine Sachen selbst zu achten.<br />

13. Das <strong>Schullandheimwerk</strong> hat das Recht, einzelne Schüler, in besonderen Fällen ganze Klassen aus dem Heim zu verweisen,<br />

wenn grobe Verstöße gegen diese Heimordnung oder gegen die Gemeinschaft vorliegen. Die Entscheidung trifft der Heimbetreuer<br />

im Auftrag des <strong>Schullandheimwerk</strong>es. Als Ausfallentschädigung werden 75% des Tagessatzes für jeden ausgefallenen Belegungstag<br />

berechnet. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für andere Veranstaltungen als Schullandheimaufenthalte, die<br />

in den Heimen durchgeführt werden.<br />

<strong>Schullandheimwerk</strong> Oberfranken e. V.<br />

Seite 59

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