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SENATE 2012/4 - Senat der Wirtschaft

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<strong>Senat</strong>E // Schwerpunktthema<br />

1. Für den Ausbau <strong>der</strong> Grundund<br />

Freiheitsrechte<br />

Alle in <strong>der</strong> „Europäischen Charta <strong>der</strong> Grundrechte“<br />

verankerten Rechte werden in die österreichische<br />

Verfassung übernommen.<br />

2. Ein neues Wahlrecht<br />

Die eine Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten zum Nationalrat<br />

und zu den Landtagen soll künftig in einer<br />

Direktwahl in Einerwahlkreisen gewählt werden.<br />

Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit,<br />

hat eine Stichwahl stattzufinden. Bei Erledigung<br />

eines Mandates findet eine Nachwahl statt. Die<br />

an<strong>der</strong>e Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten soll über Parteilisten<br />

nach dem Verhältniswahlrecht gewählt<br />

werden.<br />

O<strong>der</strong>:<br />

Der Nationalrat besteht aus 160 Sitzen und sich<br />

aus dem Wahlverfahren ergebenden Überhangmandaten.<br />

Die eine Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten zum Nationalrat<br />

und zu den Landtagen soll künftig in einer<br />

Direktwahl in Einerwahlkreisen gewählt werden.<br />

Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit,<br />

hat eine Stichwahl stattzufinden. Bei Erledigung<br />

eines Mandates findet eine Nachwahl statt. Die<br />

an<strong>der</strong>e Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten soll über Parteilisten<br />

gewählt werden.<br />

Im ersten Ermittlungsverfahren wird die Verteilung<br />

<strong>der</strong> Mandate nach Zweitstimmen auf die<br />

wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier<br />

Prozent Stimmenanteil gemäß <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

vorgenommen. Direktmandate werden<br />

jener wahlwerbenden Gruppe angerechnet,<br />

für die sie kandidiert haben.<br />

Erhält eine wahlwerbende Gruppe mehr Direktmandate,<br />

als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil<br />

zusteht, werden Überhangmandate zugewiesen,<br />

ebenso für Direktmandate, die keiner wahlwerbenden<br />

Gruppe zuzurechnen sind.<br />

Für die Zweitstimmen gilt dasselbe Vorzugsstimmensystem<br />

wie zur Wahl des Europäischen Parlaments.<br />

Direkt gewählte Abgeordnete, die keiner Fraktion<br />

angehören, haben das Recht auf eine zusätzliche<br />

Ausstattung in <strong>der</strong> Höhe eines Fünftels einer<br />

Fraktion mit Mindeststärke, auf Mitgliedschaft<br />

in einem selbst gewählten Ausschuss und das<br />

Anfragerecht. Sie üben das Antragsrecht mit Unterstützung<br />

von vier Abgeordneten aus.<br />

Die Wahlkampfkosten <strong>der</strong> Direktkandidaten und<br />

gemessen an <strong>der</strong> Einwohnerzahl jene <strong>der</strong> wahlwerbenden<br />

Gruppen sowie die Rückerstattung<br />

<strong>der</strong> Kosten sind gesetzlich zu begrenzen. Es werden<br />

nur nachgewiesene Kosten rückerstattet.<br />

3. Mehr direkte Demokratie<br />

Volksbegehren, die von mehr als 400.000 Wahlberechtigten<br />

unterstützt werden, müssen in<br />

einer weiteren Stufe einer Volksabstimmung<br />

zugeführt werden, <strong>der</strong>en Ergebnis für den Nationalrat<br />

bindend ist. Davon auszunehmen sind<br />

Begehren, in denen eine Einschränkung <strong>der</strong> geltenden<br />

Grund- und Freiheitsrechte o<strong>der</strong> bestehen<strong>der</strong><br />

völkerrechtlicher Verpflichtungen gefor<strong>der</strong>t<br />

wird. Die Behandlung von Volksbegehren ist<br />

nicht auf Legislaturperioden beschränkt.<br />

Der Inhalt eines Volksbegehrens ist hinreichend<br />

genau darzustellen. Die gesetzliche Ausgestaltung<br />

obliegt dem Nationalrat. Der Verfassungsgerichtshof<br />

entscheidet in Streitfällen. Für<br />

<strong>der</strong>artige Volksabstimmungen, sofern sie zur Än<strong>der</strong>ung<br />

von Verfassungsgesetzen führen sollen,<br />

bedarf es <strong>der</strong> Teilnahme von mindestens 50% <strong>der</strong><br />

Wahlberechtigten; von einfachen Gesetzen von<br />

mindestens einem Drittel <strong>der</strong> Wahlberechtigten.<br />

Der Abstimmungsvorgang hat die Möglichkeit<br />

vorzusehen, mit Ja o<strong>der</strong> mit Nein abzustimmen.<br />

In den Bundeslän<strong>der</strong>n sind für die Zuständigkeitsbereiche<br />

<strong>der</strong> Landesregierungen Bürgerbegehren<br />

vorzusehen, <strong>der</strong>en Quoten bezogen auf<br />

die Bevölkerungszahl nicht höher sein dürfen als<br />

jene für Volksbegehren auf Bundesebene.<br />

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