SENATE 2012/4 - Senat der Wirtschaft
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<strong>Senat</strong>E // Schwerpunktthema<br />
1. Für den Ausbau <strong>der</strong> Grundund<br />
Freiheitsrechte<br />
Alle in <strong>der</strong> „Europäischen Charta <strong>der</strong> Grundrechte“<br />
verankerten Rechte werden in die österreichische<br />
Verfassung übernommen.<br />
2. Ein neues Wahlrecht<br />
Die eine Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten zum Nationalrat<br />
und zu den Landtagen soll künftig in einer<br />
Direktwahl in Einerwahlkreisen gewählt werden.<br />
Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit,<br />
hat eine Stichwahl stattzufinden. Bei Erledigung<br />
eines Mandates findet eine Nachwahl statt. Die<br />
an<strong>der</strong>e Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten soll über Parteilisten<br />
nach dem Verhältniswahlrecht gewählt<br />
werden.<br />
O<strong>der</strong>:<br />
Der Nationalrat besteht aus 160 Sitzen und sich<br />
aus dem Wahlverfahren ergebenden Überhangmandaten.<br />
Die eine Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten zum Nationalrat<br />
und zu den Landtagen soll künftig in einer<br />
Direktwahl in Einerwahlkreisen gewählt werden.<br />
Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit,<br />
hat eine Stichwahl stattzufinden. Bei Erledigung<br />
eines Mandates findet eine Nachwahl statt. Die<br />
an<strong>der</strong>e Hälfte <strong>der</strong> Abgeordneten soll über Parteilisten<br />
gewählt werden.<br />
Im ersten Ermittlungsverfahren wird die Verteilung<br />
<strong>der</strong> Mandate nach Zweitstimmen auf die<br />
wahlwerbenden Gruppen mit mindestens vier<br />
Prozent Stimmenanteil gemäß <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />
vorgenommen. Direktmandate werden<br />
jener wahlwerbenden Gruppe angerechnet,<br />
für die sie kandidiert haben.<br />
Erhält eine wahlwerbende Gruppe mehr Direktmandate,<br />
als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil<br />
zusteht, werden Überhangmandate zugewiesen,<br />
ebenso für Direktmandate, die keiner wahlwerbenden<br />
Gruppe zuzurechnen sind.<br />
Für die Zweitstimmen gilt dasselbe Vorzugsstimmensystem<br />
wie zur Wahl des Europäischen Parlaments.<br />
Direkt gewählte Abgeordnete, die keiner Fraktion<br />
angehören, haben das Recht auf eine zusätzliche<br />
Ausstattung in <strong>der</strong> Höhe eines Fünftels einer<br />
Fraktion mit Mindeststärke, auf Mitgliedschaft<br />
in einem selbst gewählten Ausschuss und das<br />
Anfragerecht. Sie üben das Antragsrecht mit Unterstützung<br />
von vier Abgeordneten aus.<br />
Die Wahlkampfkosten <strong>der</strong> Direktkandidaten und<br />
gemessen an <strong>der</strong> Einwohnerzahl jene <strong>der</strong> wahlwerbenden<br />
Gruppen sowie die Rückerstattung<br />
<strong>der</strong> Kosten sind gesetzlich zu begrenzen. Es werden<br />
nur nachgewiesene Kosten rückerstattet.<br />
3. Mehr direkte Demokratie<br />
Volksbegehren, die von mehr als 400.000 Wahlberechtigten<br />
unterstützt werden, müssen in<br />
einer weiteren Stufe einer Volksabstimmung<br />
zugeführt werden, <strong>der</strong>en Ergebnis für den Nationalrat<br />
bindend ist. Davon auszunehmen sind<br />
Begehren, in denen eine Einschränkung <strong>der</strong> geltenden<br />
Grund- und Freiheitsrechte o<strong>der</strong> bestehen<strong>der</strong><br />
völkerrechtlicher Verpflichtungen gefor<strong>der</strong>t<br />
wird. Die Behandlung von Volksbegehren ist<br />
nicht auf Legislaturperioden beschränkt.<br />
Der Inhalt eines Volksbegehrens ist hinreichend<br />
genau darzustellen. Die gesetzliche Ausgestaltung<br />
obliegt dem Nationalrat. Der Verfassungsgerichtshof<br />
entscheidet in Streitfällen. Für<br />
<strong>der</strong>artige Volksabstimmungen, sofern sie zur Än<strong>der</strong>ung<br />
von Verfassungsgesetzen führen sollen,<br />
bedarf es <strong>der</strong> Teilnahme von mindestens 50% <strong>der</strong><br />
Wahlberechtigten; von einfachen Gesetzen von<br />
mindestens einem Drittel <strong>der</strong> Wahlberechtigten.<br />
Der Abstimmungsvorgang hat die Möglichkeit<br />
vorzusehen, mit Ja o<strong>der</strong> mit Nein abzustimmen.<br />
In den Bundeslän<strong>der</strong>n sind für die Zuständigkeitsbereiche<br />
<strong>der</strong> Landesregierungen Bürgerbegehren<br />
vorzusehen, <strong>der</strong>en Quoten bezogen auf<br />
die Bevölkerungszahl nicht höher sein dürfen als<br />
jene für Volksbegehren auf Bundesebene.<br />
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