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Wohnungswechsel - Umzug

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Seite 4 <strong>Wohnungswechsel</strong> Nr. 1 | Januar 2006<br />

EWS +++ NEWS +++ NEWS +++<br />

Ratgeberheft „GELD SPAREN“<br />

Das Sonderheft des Deutschen<br />

Mieterbundes „GELD SPAREN“<br />

ist erschienen. Auf 84 Seiten fi nden<br />

Mieterinnen und Mieter alle<br />

notwendigen Informationen zu<br />

aktuellen Mietrechtsänderungen,<br />

Erklärungen zu den Auswirkungen<br />

von weit mehr als 100 Grundsatzentscheidungen<br />

des Bundesgerichtshofs<br />

sowie unzählige Ratschläge,<br />

Tipps und Checklisten zu<br />

den häufi gsten Mietrechtsfragen<br />

von Mietern und Vermietern.<br />

Zum Preis von 3,95 EUR ist der<br />

Ratgeber im Zeitschriftenhandel,<br />

am Bahnhofskiosk oder bei örtlichen<br />

Mietervereinen erhältlich.<br />

Das Magazin kann auch unter<br />

www.mieterbund.de/shop bestellt<br />

werden.<br />

Stromabrechnung frühzeitig<br />

nachprüfen<br />

Zu viel bezahlte Stromkosten<br />

können Mieter rückwirkend nur<br />

für zwei Jahre zurückverlangen.<br />

Ein Münchner Mieter wunderte<br />

sich seit Jahren über seine hohe<br />

Stromrechnung. Beim Wechsel<br />

des Stromversorgers kam die Erleuchtung:<br />

Er hatte seit 1989 die<br />

Stromrechnung der Nachbarfamilie<br />

bezahlt, da die Zähler verwechselt<br />

worden waren.<br />

Das Versorgungsunternehmen<br />

zahl te nur die zu viel gezahlten<br />

Beträge für die letzten zwei Jahre<br />

zurück. Das Gericht wies die Klage<br />

des Mieters ab. Der Fehler gelte<br />

als Berechnungsfehler im Sinne<br />

der Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung<br />

von Tarifkunden. Danach<br />

sei die Rückerstattung zu<br />

viel gezahlter Beträge auf die letzten<br />

zwei Jahre beschränkt. Sinn<br />

der Vorschrift sei, bei so genannten<br />

„Massenverträgen“ Streitig-<br />

Niedersachsen führt elektronisches Meldewesen<br />

ein<br />

Mit der Novelle werden als entbehrlich erachtete Mitwirkungs-<br />

und Meldepfl ichten abgeschafft. Künftig<br />

besteht für alle innerdeutschen Umzüge keine Abmeldepfl<br />

icht mehr. Für Umzüge innerhalb Niedersachsens<br />

gilt dies bereits jetzt. Auch soll künftig die<br />

Mitwirkungspfl icht des Vermieters entfallen. Mit der<br />

Gesetzesänderung wird Niedersachsen unter Vorgabe<br />

bestimmter datenschutzrechtlicher Sicherheitsstandards<br />

das elektronische Meldewesen einführen.<br />

Jeder Zweite würde für Arbeitsplatz<br />

umziehen<br />

Nach einer Umfrage des Offenbacher<br />

Instituts Marplan-Meinungsforschung<br />

unter 1.785 Menschen<br />

im Alter zwischen 14 und 59 Jahren<br />

würden 51 Prozent der Befragten<br />

wegen des Arbeitsplatzes<br />

grundsätzlich nicht umziehen. Für<br />

47 Prozent käme dies dagegen<br />

keiten über Versorgungskosten<br />

möglichst schnell beizulegen.<br />

Auch solle die Rechtssicherheit<br />

für länger zurückliegende Zahlungen<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

Landgericht München I,<br />

Az.: 26 O 6255/04<br />

Kernpunkte sind:<br />

in Frage. Die <strong>Umzug</strong>sbereitschaft<br />

ist der Umfrage nach bei Ausländern<br />

größer als bei Deutschen,<br />

bei Männern größer als bei Frauen<br />

und bei Westdeutschen größer<br />

als bei Ostdeutschen. In den verschiedenen<br />

Altersgruppen würden<br />

am ehesten junge Leute zwischen<br />

18 und 24 Jahren einen Job in<br />

der Fremde annehmen (83,7 Pro-<br />

1. Elektronische Rückmeldung zwischen Meldebehörden<br />

bei Umzügen: Mit der Rückmeldung unterrichtet<br />

die Zuzugsgemeinde die Wegzugsgemeinde über<br />

den <strong>Wohnungswechsel</strong> der meldepfl ichtigen Person<br />

und ersetzt mit dem Wegfall der Abmeldepfl icht somit<br />

auch die Abmeldung. Ab 2007 darf diese nach<br />

den Vorgaben des Melderechtsrahmengesetzes ausschließlich<br />

auf elektronischem Wege erfolgen.<br />

2. Eröffnung der Möglichkeit der elektronischen einfachen<br />

Melderegisterauskunft an Private im Wege<br />

des automatisierten Abrufverfahrens: Im Rahmen der<br />

einfachen Melderegisterauskunft können dem Anfragenden<br />

Vor- und Familienname, Doktortitel sowie die<br />

Anschrift einer bestimmten Person mitgeteilt werden.<br />

3. Möglichkeit der Übermittlung von Meldedaten an<br />

andere Behörden und öffentliche Stellen in elektronischer<br />

Form<br />

4. Zulassung der Anmeldung über das Internet<br />

Mehr Informationen fi nden sich unter<br />

www.niedersachsen.de.<br />

zent). Bei den über 55-jährigen<br />

sinkt die Wechselbereitschaft auf<br />

knapp 18 Prozent. Auch der Bildungsgrad<br />

fördert die Flexibilität:<br />

Während nur 38 Prozent der<br />

Menschen mit Volksschulbildung<br />

den Wohnort für den Arbeitsplatz<br />

wechseln würden, waren es bei<br />

Abiturienten und Universitätsabsolventen<br />

mehr als 66 Prozent.

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