13.01.2015 Aufrufe

Umwandlung Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft - IfA

Umwandlung Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft - IfA

Umwandlung Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft - IfA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Umwandlung</strong> <strong>Kapitalgesellschaft</strong> <strong>in</strong> <strong>Personengesellschaft</strong> (10)<br />

UmwSt-EE<br />

04.24:<br />

Ist an der übertragenden Körperschaft auch e<strong>in</strong><br />

ausländischer Anteilseigner beteiligt und verfügt die<br />

übertragende Körperschaft über Betriebsver-mögen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausländischen Staat, mit dem zB ke<strong>in</strong> DBA<br />

besteht, geht das Besteuerungsrecht der<br />

Bundesrepublik Deutschland an diesem Betriebsvermögen<br />

<strong>in</strong> dem Verhältnis verloren, wie der<br />

ausländische Anteilseigner am übernehmenden<br />

Rechtsträger beteiligt wird.<br />

In dem Umfang, <strong>in</strong> dem stille Reserven im Betriebsvermögen<br />

der Betriebsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausländischen<br />

Staat, mit dem zB ke<strong>in</strong> DBA besteht,<br />

aufzudecken s<strong>in</strong>d ...., ist bei der übernehmenden<br />

<strong>Personengesellschaft</strong> der entsprechende Aufstokkungsbetrag<br />

der Wirtschaftsgüter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ergänzungsbilanz<br />

der übernehmenden <strong>Personengesellschaft</strong><br />

e<strong>in</strong>zustellen. Die Aufstockung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Ergänzungsbilanz des ausländischen Gesellschafters<br />

erfolgt wegen der personenbezogenen Betrachtung<br />

des Wegfalls des deutschen Besteuerungsrechts<br />

unter Berücksichtigung der Verhält-nisse<br />

bei der übernehmenden Personengesell-schaft.<br />

Anmerkungen<br />

Die Buchwertaufstockung ist dem B zuzurechnen<br />

und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ergänzungsbilanz bei der überneh-menden<br />

<strong>Personengesellschaft</strong> für B abzubilden.<br />

Der Aufstockungsbetrag ist damit im Rahmen der<br />

Ermittlung des Übernahmeergebnisses vollumfänglich<br />

dem B zuzuordnen.<br />

Unklar ist, wie die Erhöhung des Ausschüttungsvolumens<br />

i.S.d. § 7 UmwSt <strong>in</strong>folge der Buchwertaufstockung<br />

zu behandeln ist (der UmwSt-EE trifft hierzu<br />

ke<strong>in</strong>e Aussage). Richtigerweise sollte die Erhöhung<br />

der (fiktiven) Ausschüttung nach § 7 UmwStG<br />

ebenfalls ausschließlich (d.h. disquotal) dem B zugeordnet<br />

werden (UmwSt-EE enthält hierzu ke<strong>in</strong>e Aussage).<br />

DAC9299618 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!