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Umwandlung Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft - IfA

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E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungssachverhalte (2)<br />

UmwSt-EE<br />

20.38:<br />

.... Wird e<strong>in</strong>er Betriebsstätte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen<br />

Mitgliedsstaat der EU zuzurechnendes Betriebsvermögen<br />

für die die Bundesrepublik Deutschland die<br />

Doppelbesteuerung beim E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>genden durch<br />

Anwendung der Anrechnungsmethode vermeidet, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige<br />

Gesellschaft e<strong>in</strong>gebracht, wird das Besteuerungsrecht<br />

der Bundesrepublik Deutschland<br />

im H<strong>in</strong>blick auf diese Betriebsstätte ausgeschlossen.<br />

Das der ausländischen Betriebsstätte<br />

zuzurechnende Betriebsvermögen ist deshalb zw<strong>in</strong>gend<br />

mit dem geme<strong>in</strong>en Wert anzusetzen<br />

(§ 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UmwStG). Es kommt folg-lich<br />

<strong>in</strong>soweit zu e<strong>in</strong>er Besteuerung des E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsgew<strong>in</strong>ns.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Steuer, die<br />

im Betriebsstättenstaat im Veräußerungsfalle an-fallen<br />

würde, fiktiv auf die auf den E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungs-gew<strong>in</strong>n<br />

entfallende Steuer anzurechnen (§ 20<br />

Abs. 7, § 3 Abs. 3 UmwStG).<br />

Anmerkungen<br />

In Bezug auf die e<strong>in</strong>gebrachten Wirtschaftsgüter<br />

der Auslandsbetriebsstätte ist e<strong>in</strong>e Fortführung der<br />

Buchwerte nicht möglich, da mit E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung der<br />

Wirtschaftsgüter <strong>in</strong> EU-KapG das deutsche Besteuerungsrecht<br />

<strong>in</strong>soweit ausgeschlossen wird (§ 20<br />

Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UmwStG). Hieraus ergibt sich e<strong>in</strong><br />

steuerpflichtiger E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsgew<strong>in</strong>n von D-KapG i.H.d.<br />

Differenz zwischen dem Buchwert und dem geme<strong>in</strong>en<br />

Wert der betroffenen Wirtschaftsgüter.<br />

Auf die auf den E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsgew<strong>in</strong>n entfallende<br />

deutsche Steuer ist die fiktive Steuer, die im Falle der<br />

Veräußerung der Wirtschaftsgüter im Betriebsstättenstaat<br />

anfallen würde, anzurechnen (§ 20<br />

Abs. 7, § 3 Abs. 3 UmwStG); Problem: Ermittlung<br />

der fiktiven ausländischen Steuer.<br />

Im Ergebnis führt die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung damit nur zu e<strong>in</strong>er<br />

sofortigen Steuerbelastung, soweit die deutsche Steuer<br />

auf den E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gungsgew<strong>in</strong>n die anzurechnende fiktive<br />

Steuer des Betriebsstätten-staates übersteigt.<br />

DAC9299618 31

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