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kum aufgesucht. Die Ärzte waren sich sehr bald darüber einig, daß<br />
sie es mit einem wahren "medizinischen Schatzkästchen" zu tun hatten.<br />
John Moores Blut enthielt Substanzen, die, nach Meinung der<br />
behandelnden Ärzte, ihnen genauso wie der Universität sowohl unter<br />
"Wettbewerbs-" als auch unter "kommerziellen und wissenschaftlichen<br />
Aspekten" beträchtliche Vorteile verschaffen könnten. Vor<br />
allem Blut, Rückenmark und die operativ entfernte Galle wurden<br />
deshalb in Unkenntnis des Patienten über Jahre intensiv für Forschungszwecke<br />
genutzt. Das Ergebnis waren zahlreiche Patente, die<br />
den Beteiligten einen Millionengewinn einbrachten. Als John Moore<br />
zufällig davon erfuhr, dachte er gar nicht daran, die Verwendung<br />
seiner Daten zu verbieten. Er verlangte vielmehr eine angemessene<br />
Beteiligung am bisherigen und künftigen Gewinn. Die Gerichte taten<br />
sich bis hin zum Supreme Court schwer. Statt auf die von John<br />
Moore explizit geltend gemachten "Verwertungsrechte" einzugehen,<br />
zogen sie es vor, sich nahezu ausschließlich mit möglichen Schadenersatzansprüchen<br />
zu beschäftigen.<br />
Doch der Damm war gebrochen. Immer mehr "Data-Broker" schalten<br />
sich seither ein. Sie bieten den Betroffenen an, sie nicht nur vor<br />
unerwünschter Werbung zu bewahren, sondern auch einzelne Daten<br />
Interessenten gegen ein konkret zu vereinbarendes Entgelt zu überlassen.<br />
Die Betroffenen sollen damit die Chance erhalten, Angaben<br />
zu ihrer Person mit professioneller Unterstützung auf dem Informationsmarkt<br />
zu vertreiben, und zwar lediglich in dem jeweils gewünschten<br />
Umfang. Kaum jemand ist scheinbar bereit, sich dem zu<br />
entziehen. So verwundert es nicht, daß sich in Island Regierung und<br />
Parlament letztlich nur dazu bereit gefunden haben, die bereits erwähnten<br />
Verarbeitungspläne der "Decode Genetics" und deren Kooperation<br />
mit Hoffmann-La Roche zu billigen und gesetzlich abzusichern,<br />
nachdem Hoffmann-La Roche auf die besonders von der Regierung<br />
betonte "berechtigte Erwartung" der Betroffenen eingegangen<br />
ist, ihr Einverständnis nicht "umsonst" zu erteilen. Hoffmann-La<br />
Roche hat sich verpflichtet, die Einwilligung in die Verwertung ihrer<br />
Daten gleichsam in Naturalien, also mit firmeneigenen Medikamenten,<br />
zu honorieren.<br />
Der Versuch, die informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung in ein "property<br />
right" umzudeuten, spielt <strong>im</strong> übrigen auch bei der Auseinandersetzung<br />
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten<br />
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