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kum aufgesucht. Die Ärzte waren sich sehr bald darüber einig, daß<br />

sie es mit einem wahren "medizinischen Schatzkästchen" zu tun hatten.<br />

John Moores Blut enthielt Substanzen, die, nach Meinung der<br />

behandelnden Ärzte, ihnen genauso wie der Universität sowohl unter<br />

"Wettbewerbs-" als auch unter "kommerziellen und wissenschaftlichen<br />

Aspekten" beträchtliche Vorteile verschaffen könnten. Vor<br />

allem Blut, Rückenmark und die operativ entfernte Galle wurden<br />

deshalb in Unkenntnis des Patienten über Jahre intensiv für Forschungszwecke<br />

genutzt. Das Ergebnis waren zahlreiche Patente, die<br />

den Beteiligten einen Millionengewinn einbrachten. Als John Moore<br />

zufällig davon erfuhr, dachte er gar nicht daran, die Verwendung<br />

seiner Daten zu verbieten. Er verlangte vielmehr eine angemessene<br />

Beteiligung am bisherigen und künftigen Gewinn. Die Gerichte taten<br />

sich bis hin zum Supreme Court schwer. Statt auf die von John<br />

Moore explizit geltend gemachten "Verwertungsrechte" einzugehen,<br />

zogen sie es vor, sich nahezu ausschließlich mit möglichen Schadenersatzansprüchen<br />

zu beschäftigen.<br />

Doch der Damm war gebrochen. Immer mehr "Data-Broker" schalten<br />

sich seither ein. Sie bieten den Betroffenen an, sie nicht nur vor<br />

unerwünschter Werbung zu bewahren, sondern auch einzelne Daten<br />

Interessenten gegen ein konkret zu vereinbarendes Entgelt zu überlassen.<br />

Die Betroffenen sollen damit die Chance erhalten, Angaben<br />

zu ihrer Person mit professioneller Unterstützung auf dem Informationsmarkt<br />

zu vertreiben, und zwar lediglich in dem jeweils gewünschten<br />

Umfang. Kaum jemand ist scheinbar bereit, sich dem zu<br />

entziehen. So verwundert es nicht, daß sich in Island Regierung und<br />

Parlament letztlich nur dazu bereit gefunden haben, die bereits erwähnten<br />

Verarbeitungspläne der "Decode Genetics" und deren Kooperation<br />

mit Hoffmann-La Roche zu billigen und gesetzlich abzusichern,<br />

nachdem Hoffmann-La Roche auf die besonders von der Regierung<br />

betonte "berechtigte Erwartung" der Betroffenen eingegangen<br />

ist, ihr Einverständnis nicht "umsonst" zu erteilen. Hoffmann-La<br />

Roche hat sich verpflichtet, die Einwilligung in die Verwertung ihrer<br />

Daten gleichsam in Naturalien, also mit firmeneigenen Medikamenten,<br />

zu honorieren.<br />

Der Versuch, die informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung in ein "property<br />

right" umzudeuten, spielt <strong>im</strong> übrigen auch bei der Auseinandersetzung<br />

zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten<br />

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