Neue Instrumente im Datenschutz - Landesbeauftragter für ...
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tet, das in regelmäßigen Abständen in einer von dem Unternehmen<br />
selbst durchgeführten Umweltbetriebsprüfung auditiert wird. Die<br />
daraus entstehende Umwelterklärung wird von einem externen Gutachter<br />
überprüft. Im Falle einer positiven Validierung durch den externen<br />
Gutachter wird die Umwelterklärung veröffentlicht und an die<br />
zuständige Behörde zur Standortregistrierung <strong>im</strong> Verzeichnis der am<br />
Umweltschutz-Audit teilnehmenden Unternehmen weitergeleitet.<br />
Aufgrund der Standortregistrierung ist das Unternehmen dann berechtigt,<br />
eine Teilnahmeerklärung für Werbezwecke zu nutzen.<br />
Die bisherigen Erfahrungen mit dem noch jungen Umweltschutz-<br />
Audit sind differenziert, aber überwiegend positiv. Es wird von vielen<br />
Unternehmen akzeptiert, verändert die unternehmensinternen<br />
Strukturen und Aufmerksamkeiten und zeigt erste Verbesserungsergebnisse.<br />
25 Ende 1998 waren 1734 Standorte in Deutschland eingetragen.<br />
26 Die Zugänge zum Standortregister belaufen sich auf circa<br />
40 <strong>Neue</strong>inträge pro Monat. Aufgrund der UAG-Erweiterungsverordnung<br />
ist mit einer weiteren Steigerung der Neuteilnahmen zu<br />
rechnen, da durch diese weiteren Branchen die Teilnahme ermöglicht<br />
wurde. Als Kosten für die Einführung des Umwelt-Managementsystems<br />
einschließlich der betriebsinternen Kosten wurden zwischen<br />
6.000 DM und 800.000 DM angegeben. Als arithmetisches<br />
Mittel ergab sich ein Betrag von 102.241 DM. 27 Bezieht man die<br />
Einspareffekte auf die Auditkosten, ergibt sich eine Amortisationszeit<br />
von durchschnittlich weniger als 1,5 Jahren. Bis Ende 1998 wurden<br />
bei einer Durchfallquote von 59,5% 229 Umweltgutachter, davon<br />
33 Umweltgutachterorganisationen zugelassen.<br />
Insgesamt kann das in der gesamten EU geltende Verfahren des<br />
Umweltschutz-Audits als Vorbild für die Konzeption eines <strong>Datenschutz</strong>-Audits<br />
genommen werden. Allerdings muß <strong>im</strong>mer wieder geprüft<br />
werden, inwieweit es <strong>im</strong> Detail für die völlig andere Zielsetzung<br />
des <strong>Datenschutz</strong>es als tauglich erscheint.<br />
5. Das Konzept eines <strong>Datenschutz</strong>-Audits<br />
25<br />
26<br />
27<br />
S. "Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Vollzug des<br />
Umweltauditgesetzes (UAG)" vom 18.6.1998- BT-Drs. 13/11127.<br />
S. Lütkes/Ewer, NVwZ 1999, 20.<br />
S. hierzu die Zusammenfassung <strong>im</strong> Evaluationsbericht der Bundesregierung,<br />
BT-Drs. 13/11127, 7.<br />
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