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Neue Instrumente im Datenschutz - Landesbeauftragter für ...

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tet, das in regelmäßigen Abständen in einer von dem Unternehmen<br />

selbst durchgeführten Umweltbetriebsprüfung auditiert wird. Die<br />

daraus entstehende Umwelterklärung wird von einem externen Gutachter<br />

überprüft. Im Falle einer positiven Validierung durch den externen<br />

Gutachter wird die Umwelterklärung veröffentlicht und an die<br />

zuständige Behörde zur Standortregistrierung <strong>im</strong> Verzeichnis der am<br />

Umweltschutz-Audit teilnehmenden Unternehmen weitergeleitet.<br />

Aufgrund der Standortregistrierung ist das Unternehmen dann berechtigt,<br />

eine Teilnahmeerklärung für Werbezwecke zu nutzen.<br />

Die bisherigen Erfahrungen mit dem noch jungen Umweltschutz-<br />

Audit sind differenziert, aber überwiegend positiv. Es wird von vielen<br />

Unternehmen akzeptiert, verändert die unternehmensinternen<br />

Strukturen und Aufmerksamkeiten und zeigt erste Verbesserungsergebnisse.<br />

25 Ende 1998 waren 1734 Standorte in Deutschland eingetragen.<br />

26 Die Zugänge zum Standortregister belaufen sich auf circa<br />

40 <strong>Neue</strong>inträge pro Monat. Aufgrund der UAG-Erweiterungsverordnung<br />

ist mit einer weiteren Steigerung der Neuteilnahmen zu<br />

rechnen, da durch diese weiteren Branchen die Teilnahme ermöglicht<br />

wurde. Als Kosten für die Einführung des Umwelt-Managementsystems<br />

einschließlich der betriebsinternen Kosten wurden zwischen<br />

6.000 DM und 800.000 DM angegeben. Als arithmetisches<br />

Mittel ergab sich ein Betrag von 102.241 DM. 27 Bezieht man die<br />

Einspareffekte auf die Auditkosten, ergibt sich eine Amortisationszeit<br />

von durchschnittlich weniger als 1,5 Jahren. Bis Ende 1998 wurden<br />

bei einer Durchfallquote von 59,5% 229 Umweltgutachter, davon<br />

33 Umweltgutachterorganisationen zugelassen.<br />

Insgesamt kann das in der gesamten EU geltende Verfahren des<br />

Umweltschutz-Audits als Vorbild für die Konzeption eines <strong>Datenschutz</strong>-Audits<br />

genommen werden. Allerdings muß <strong>im</strong>mer wieder geprüft<br />

werden, inwieweit es <strong>im</strong> Detail für die völlig andere Zielsetzung<br />

des <strong>Datenschutz</strong>es als tauglich erscheint.<br />

5. Das Konzept eines <strong>Datenschutz</strong>-Audits<br />

25<br />

26<br />

27<br />

S. "Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Vollzug des<br />

Umweltauditgesetzes (UAG)" vom 18.6.1998- BT-Drs. 13/11127.<br />

S. Lütkes/Ewer, NVwZ 1999, 20.<br />

S. hierzu die Zusammenfassung <strong>im</strong> Evaluationsbericht der Bundesregierung,<br />

BT-Drs. 13/11127, 7.<br />

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