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Neue Instrumente im Datenschutz - Landesbeauftragter für ...

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Ein besseres Mittel als die Einwilligung, um die jeweils gewünschten<br />

Daten schnell und möglichst an allen <strong>Datenschutz</strong>hindernissen vorbei<br />

systematisch zu verwerten, gibt es nicht. Dank der Einwilligung<br />

erwirbt der Käufer mit den Daten auch das Recht, diese grundsätzlich<br />

für seine Zwecke, und zwar ganz nach seinen Vorstellungen zu<br />

verwenden. Letztlich kommt es deshalb nur darauf an, die Einwilligung<br />

so zu formulieren, daß Zweifel an der Fortgeltung gerade jener<br />

gesetzlichen Verarbeitungsbedingungen gar nicht erst auftauchen,<br />

die den Vermarktungsprozeß besonders erschweren. Nicht von ungefähr<br />

sind die Auseinandersetzungen über die Auswirkungen der EG-<br />

Richtlinie auf die Übermittlung personenbezogener Daten in die<br />

Vereinigten Staaten von den Bemühungen begleitet und geprägt<br />

worden, auf die Einwilligung und die Information der Betroffenen<br />

zurückzugreifen, um die Zweckbindung, so weit es nur geht, auszuschalten.<br />

Je deutlicher sich allerdings solche Bestrebungen durchsetzen,<br />

desto janusköpfiger erweist sich die informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung.<br />

Sie soll einerseits die Herrschaft der Betroffenen über ihre<br />

Daten sichern, schafft jedoch andererseits die Voraussetzungen, um<br />

ausgerechnet die Verarbeitungseinschränkungen zu überwinden, die<br />

um der informationellen Selbstbest<strong>im</strong>mung willen entwickelt und<br />

gesetzlich verankert worden sind.<br />

Die informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung ist freilich weit mehr als ein<br />

personalisiertes Entscheidungs- und Verfügungsrecht. Sie ist auch<br />

und gerade konstitutives Merkmal der Kommunikations- und Partizipationsfähigkeit<br />

des einzelnen, damit aber, um noch einmal an die<br />

Aussage des Bundesverfassungsgerichts <strong>im</strong> Volkszählungsurteil zu<br />

erinnern, "elementare Funktionsbedingung einer freiheitlichdemokratischen<br />

Gesellschaft". Erst die Verknüpfung beider Aspekte<br />

macht die Bedeutung der informationellen Selbstbest<strong>im</strong>mung aus<br />

und begründet zugleich die Notwendigkeit, die Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten gesetzlich zu regeln. Anerkennung und Wahrnehmung<br />

der Entscheidungsprärogative der Betroffenen gehen deshalb<br />

keineswegs lediglich die Betroffenen etwas an, sondern wirken<br />

sich genauso auf die Struktur der Gesellschaft aus.<br />

Steuerbarkeit und Anpassungszwang gefährden allerdings die Kommunikations-<br />

und Partizipationsfähigkeit der Betroffenen keineswegs<br />

nur, solange sie nicht wissen, wer ihre Daten wofür nutzt, vielmehr<br />

ebenso dann, wenn die Daten mit Wissen und Billigung der Betrof-<br />

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