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Juni - Zams

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Folgender Beschluss wird gefasst (einstimmig):<br />

Der Gemeinderat ist mit dem von Vzbgm. Lenhart mit den ÖBB ausverhandelten<br />

Kompromiss, wonach:<br />

o ein allfälliger Zugewinn im Verhältnis von 50 : 50 zwischen Gemeinde und ÖBB für<br />

einen Zeitraum von maximal 17,5 Jahren aufgeteilt wird<br />

o das Dienstbarkeitsrecht zu Gunsten den ÖBB auf den Bereich der Tunnelportale<br />

eingeschränkt wird<br />

o für das Vorkaufsrecht eine Obergrenze festgelegt wird<br />

o eine Ratenzahlung für den Kaufpreis von der ÖBB abgelehnt wird<br />

einverstanden.<br />

In weiterer Folge berichtet Vzbgm. Lenhart über ein von DI Dr. Jörg Henzinger erstelltes<br />

Fachgutachten betreffend die Steinschlaggefahr im Bereich Galluggs, insbesondere im Osten<br />

des Krankenhauses. Dieses Gutachten, das gemeinsam vom Mutterhaus und der Gemeinde<br />

<strong>Zams</strong> in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Schluss, dass speziell im Bereich der<br />

Spitalbaracke akute Steinschlaggefahr besteht. Zur Absicherung des Zuganges zum<br />

Krankenhaus wurde als Sofortmaßnahme ein Erdwall errichtet. Die Gefährdung für die<br />

Kauffläche der Gemeinde ist wesentlich geringer. Allerdings wird man laut dem Gutachten im<br />

Bereich des geplanten Krankenhausparkplatzes einen Steinschlagdamm errichten müssen. Die<br />

Kosten hiefür werden auf € 255.000,-- geschätzt. Die in der Parkplatzstudie von DI Egg und<br />

DI Falch vorgesehenen Parkplätze dürften jedoch zur Gänze realisierbar sein. Der Bericht<br />

wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.<br />

Zu Punkt 6) der Tagesordnung:<br />

Der Obmann des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanausschusses Lenhart Hubert berichtet<br />

über die Sitzung vom 23.05.02, bei der verschiedene Flächenwidmungsangelegenheiten<br />

behandelt wurden. Beschlüsse sind für folgende 2 Widmungsansuchen erforderlich:<br />

a) Herr Praxmarer Thomas beabsichtigt in Rifenal hinter seinem Wohn- und<br />

Wirtschaftsgebäude einen größeren Geräteschupfen zu errichten. Nachdem das<br />

Baugrundstück im Freiland liegt, ist hiefür eine Sonderflächenwidmung notwendig, die<br />

vom Grundeigentümer beantragt wurde. DI Egg hat die erforderlichen Widmungspläne<br />

samt Erläuterungsbericht erstellt. Danach ist die beantragte Umwidmung<br />

raumordnungsrechtlich vertretbar.<br />

Nachdem es keine weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit gibt, beschließt der GR<br />

den Flächenwidmungsplanentwurf, wonach Teilflächen der Gpn. 88/2, 102/1, 103, 104<br />

und 105 von derzeit Freiland in „Sonderfläche für sonstige wirtschaftliche Gebäude –<br />

Garage/Geräteschupfen“ gemäß § 47 TROG 2001 umgewidmet werden, während der<br />

Dauer von 4 Wochen öffentlich aufzulegen.<br />

Gleichzeitig wird die Abänderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem Planentwurf<br />

beschlossen, wobei diese Änderung nur dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />

Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person<br />

oder Stelle abgegeben wird (einstimmig).<br />

b) Wie bereits unter Punkt 5) der Tagesordnung berichtet, will das Mutterhaus im<br />

Obstgarten westlich der Fußgängerunterführung (Spitalweg) ein Gebäude errichten, in<br />

dem Herr Krismer Stefan sein neues Blumengeschäft betreiben kann. Laut Aussage von<br />

Raumplaner DI Egg ist hierfür eine Umwidmung notwendig. Nachdem das Mutterhaus<br />

das Gebäude noch heuer bauen möchte, sollten die erforderlichen Umwidmungs-<br />

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