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Juni - Zams

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eschlüsse in der heutigen Sitzung gefasst werden. Die von DI Egg erstellten<br />

Umwidmungspläne liegen vor. Der Ausschuss hat sich grundsätzlich positiv zu diesem<br />

Projekt und der notwendigen Flächenwidmungsplanänderung ausgesprochen. Folgende<br />

Beschlüsse werden gefasst:<br />

Der von Raumplaner DI Egg verfasste Planentwurf, wonach Teilflächen der Gste. 337<br />

und 315/1 K.G. <strong>Zams</strong> von derzeit „Sonderfläche Kloster“ in „Sonderfläche<br />

Gärtnereibetrieb – Blumengeschäft“ gemäß § 43.1b TROG 2001 umgewidmet werden,<br />

wird während der Dauer von 4 Wochen öffentlich aufgelegt.<br />

Gleichzeitig wird die Abänderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem Planentwurf<br />

beschlossen, wobei diese Änderung nur dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der<br />

Auflagefrist keine Stellungnahme von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird (einstimmig).<br />

c) Weiters bereichtet Vzbgm. Lenhart, dass der erste Rohentwurf für den neuen<br />

Flächenwidmungsplan von allen Fraktionen vorberaten wurde und bei der<br />

Flächenwidmungsausschusssitzung am 23.05.02 einige Änderungen und Ergänzungen<br />

vereinbart wurden. Bis auf einzelne Punkte waren alle Ausschussmitglieder mit dem<br />

Entwurf einverstanden. Geteilte Meinungen gab es wie bereits beim ÖRK bezüglich den<br />

Baulandwidmungen am Zammerberg. Die Vertreter des Zammerberges sind der<br />

Ansicht, dass der Gebäudebestand im Flächenwidmungsplan als Baufläche ausgewiesen<br />

werden sollte. Diesem Ansinnen hat sich das Land Tirol anlässlich der Erstellung des<br />

örtlichen Raumordnungskonzeptes entschieden entgegen gestellt, weshalb diese Flächen<br />

auch im ÖRK nicht als „Baugebiet“ ausgewiesen sind. Da sich der<br />

Flächenwidmungsplan an die Vorgaben des ÖRK halten muss, ist eine<br />

Baulandausweisung im Bereich des Zammerberges nur nach Maßgabe der im ÖRK<br />

gekennzeichneten weißen Flächen möglich. Als Baugebiet ausgewiesen sind lediglich<br />

die „Neubauten“ der letzten Jahre, für die Einzelwidmungen genehmigt wurden. Im<br />

Übrigen ist der Ausschuss der Meinung, dass man so rasch als möglich die Erstauflage<br />

des Flächenwidmungsplanes beschließen sollte, zumal davon auszugehen ist, dass noch<br />

weitere Auflagen notwendig sind. Vorher ist jedoch eine öffentliche<br />

Gemeindeversammlung abzuhalten und sind die Nachbargemeinden und alle<br />

Liegenschaftsbesitzer zu verständigen.<br />

BM Sordo stellt fest, dass auch noch der Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplanentwurf<br />

fehlt und dass es zeitlich kaum möglich sein wird, bis zur nächsten GR-<br />

Sitzung Anfang Juli die erwähnten Ergänzungen und Verständigungen durchzuführen.<br />

Er schlägt deshalb vor, dass man in der Septembersitzung des Auflagebeschluss fasst.<br />

GR Strobl Christian schlägt vor, dass man bei dieser Gemeindeversammlung mit der<br />

Bevölkerung auch über die Nutzung der aufgelassenen ÖBB Trasse diskutieren könnte.<br />

Unter diesem Aspekt wäre es vorteilhaft, wenn die Versammlung erst im Spätsommer<br />

stattfindet.<br />

Vzbgm. Lenhart Hubert schlägt in diesem Zusammenhang die Bildung eines Gremiums<br />

vor, das die weitere Vorgangsweise in Sachen Nutzung der aufgelassenen Bahntrasse<br />

beraten soll. Den Beratungen sollen auch Experten beigezogen werden. Zu überlegen sei<br />

auch, ob man den Krankenhausparklatz im Rahmen der Gesamtplanung oder als<br />

gesonderten Planungsauftrag behandeln will. Er persönlich wäre eher dafür, dass für den<br />

Krankenhausparkplatz, um Zeit zu gewinnen, einen separaten Planungsauftrag erteilen<br />

sollte. MB Sordo unterstützt den Vorschlag von Vzbgm. Lenhart zur Bildung eines<br />

Gremiums für die Planungsarbeiten an der alten ÖBB-Trasse. Als Gremium könnte er<br />

sich den Flächenwidmungsausschuss zusammen mit dem Bauausschuss, unter<br />

Beiziehung des Bürgermeisters vorstellen. Der Gemeinderat ist mit diesem Vorschlag<br />

einverstanden (einstimmig).<br />

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