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SITZUNGSPROTOKOLL DES ... - Stans - Land Tirol

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GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 1 von 12<br />

<strong>SITZUNGSPROTOKOLL</strong><br />

<strong>DES</strong> GEMEINDERATES VON STANS<br />

Lfd.Nr.: 444<br />

Seite 1<br />

Sitzungstag: Montag, 14. November 2005<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Sitzungsort: Sitzungszimmer<br />

Ende: 23.00 Uhr<br />

Anwesende Mandatare:<br />

Entschuldigt waren:<br />

1. Vorsitzender Bgm. DI Josef Mayr GR Mag. Helmut Gschwentner<br />

2. Vize-Bgm. Michael Huber GR Reinhard Schwemberger<br />

3. Ersatz-GR Martin Tipotsch GR Thomas Lintner<br />

4. GR Helmut Brandacher<br />

5. Ersatz-GR Gerhard Müllner<br />

6. Ersatz-GR Christian Höbart<br />

7. GR Hubert Troppmair<br />

8. GR Josef Huber<br />

9. GR Josef Leitner<br />

10. GR Eva Kobald<br />

11. GR Mag. Helmut Tomac<br />

12. GR Hans Gorfer<br />

13. GR Walter Koidl<br />

Nichtentschuldigt waren:<br />

Der Sitzung war sonst noch beigezogen als: zu Pkt. 2) DI Kirchmaier von der ASFI-<br />

NAG und Dr. Hager von der BEG<br />

Schriftführer: Dr. Gabriele Troger<br />

Die Sitzung war beschlussfähig und öffentlich.<br />

Die Ladung zur Sitzung erfolgte an alle Mitglieder durch Einzelladung.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 2 von 12<br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

am Montag, den 14. November 2005 im Sitzungszimmer/Gemeindeamt mit folgender<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Vorstellung der Lärmschutz-Maßnahmen durch die ASFINAG im Gemeindegebiet<br />

<strong>Stans</strong><br />

3. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.10.2005<br />

4. Festsetzung bzw. Ausschreibung der mit Wirksamkeit ab 01.01.2006 zu geltenden<br />

und einzuhebenden Gemeindesteuern-, gebühren, abgaben und entgelte<br />

5. Mietzinsbeihilfe<br />

6. Akontozahlung an die <strong>Stans</strong>er Schiliftgesellschaft<br />

7. SV – Darbo <strong>Stans</strong>: Beteiligung der Gemeinde an der Neuerrichtung des Vereinsheims<br />

8. Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Volksschule zur Sicherheit der Schulkinder<br />

9. Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages von Maier-Schmuck Ida und<br />

Bernd, Schlagturn 2 a, für einen Autoabstellplatz in Schlagturn<br />

10. Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages von Neumann Waltraud,<br />

Schlagturn 2 b, für einen Autoabstellplatz in Schlagturn<br />

11. Berichte des Bürgermeisters<br />

12. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

13. Vertrauliches (Personal)


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 3 von 12<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesend Gemeinderäte und Gemeindebürger<br />

und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

2. Vorstellung der Lärmschutz-Maßnahmen durch die ASFINAG im Gemeindegebiet<br />

<strong>Stans</strong><br />

DI Kirchmaier von der ASFINAG und Dr. Hager von der BEG:<br />

Die Lärmschutzwände werden nach Abschluss der BEG-Baustelle erneuert.<br />

Dr. Söldner hat in <strong>Stans</strong> Referenzmessungen durchgeführt um den Schallpegel<br />

des Lärms zu messen. Es wurde eine sog. Lärmkarte errechnet.<br />

Lärmschutzschwellenwert: Lärmpegel von 50 dB (Nacht) und 60 dB (Tag )<br />

bei Gebäuden. Unter diesem Schwellenwert werden vom Bundesministerium<br />

keine Lärmschutzbauten genehmigt. Prognostizierte jährliche Verkehrszunahme:<br />

ca. 2,5 % bis 3 %.<br />

Lärmkarte 2015: Lärmbelastung wird im ganzen Unterdorf zunehmen.<br />

Geplanter Lärmschutz: 5,5 m hohe hochabsorbierende Lärmschutzwände. Die<br />

Umsetzung erfolgt gemeinsam mit der BEG. Baulos (BEG-Unterführung Autobahn)<br />

bis zum Jahr 2009. Die BEG muss den bestehenden Lärmschutz während<br />

der verschiedenen Bauphasen bis 2009 aufrecht erhalten. Eine Lärmminderung<br />

von 3 dB entspricht von der Lärmempfindung her eine Verminderung<br />

der Hälfte des Verkehrsaufkommens (Entwicklung nach logerithmischem<br />

Maßstab).<br />

Einsichtnahme in die Lärmstudien direkt bei der ASIFNAG.<br />

Der Ortsteil Schlagturn ist noch nicht in die Lärmkarte aufgenommen, da nicht<br />

projektiert. Auf Grund der Kritik der anwesenden Zuhörer von Schlagturn<br />

wird auch dieser Ortsteil in die Lärmstudie aufgenommen.<br />

Alte Lärmschutzwände werden nicht mehr eingebaut.<br />

Lärmwände nach neuestem Stand der Technik. Investitionsvolumen: 1,7 Mio.<br />

Euro.<br />

2010 müssen alle Entscheidungsgrundlagen für ev. Lärmschutzmaßnahmen<br />

bei der Verknüpfungsstelle <strong>Stans</strong>-Ost vorliegen. Aus diesem Grund wurden<br />

jetzt klimatologische Untersuchungen angestellt, die derzeit im Bundesministerium<br />

liegen.<br />

Auch im Ortsteil Schlagturn müssen die Lärmschutzwände inklusive der Autobahn<br />

verlegt werden. Der Bahnlärm hat in Schlagturn keine Bedeutung.<br />

Die ASFINAG wird zusammen mit der BEG ein Lärmschutzprojekt machen,<br />

das dem neuesten Stand der Technik entspricht.<br />

3. Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.10.2005:<br />

Auf der Seite 7 des Protokolls ist beim letzten Satz der Nachnahme<br />

„Gschwentner“ zu ergänzen, so dass der letzte Satz auf Seite 7 des Protokolls<br />

lautet:<br />

GR Mag. Helmut Gschwentner schlägt vor, noch eine Variante zu berechnen,<br />

die sich mildernd auf die Investitionskosten auswirkt.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 4 von 12<br />

Ersatz-GR Martin Tipotsch merkt zu den Budgetüberschreitungen an, dass das<br />

Hebekissen/Feuerwehr nicht die Gemeinde, sondern das <strong>Land</strong> bezahlt hat.<br />

Bürgermeister: Bei der Feuerwehr gibt es eine Differenz zwischen dem Budget,<br />

das die Feuerwehr bekommen hat und dem Budget, das der Bezirk hat.<br />

Die Gemeinde hat nicht den gleichen Budgetansatz erhalten.<br />

Da es keine weiteren Anfragen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom<br />

10.10.2005 gibt, genehmigt der Gemeinderat einstimmig, das Sitzungsprotokoll<br />

der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2005 unter den o.a. Änderungen.<br />

Da es eine Anfrage zum vertraulichen Sitzungsprotokoll vom 10.10.2005 gibt,<br />

wird der Genehmigungsbeschluss unter „Vertraulich“ gefasst.<br />

4. Festsetzung bzw. Ausschreibung der mit Wirksamkeit ab 01.01.2006 zu<br />

geltenden und einzuhebenden Gemeindesteuern-, gebühren, abgaben und<br />

entgelte.<br />

Der Gemeinderat beschließt mit jeweils einstimmigen Beschluss, nachstehende<br />

Gemeindeabgaben bzw. –steuern und –entgelte ab 01.01.2006 mit folgenden<br />

Sätzen bzw. Tarifen auszuschreiben bzw. einzuheben:<br />

Grundsteuer A: Hebesatz 500 % des Grundsteuermessbetrages<br />

Grundsteuer B: Hebesatz 500 % des Grundsteuermessbetrages<br />

Kommunalsteuer: nach Maßgabe des KommStG 1993, BGBl.Nr. 819<br />

Hundesteuer für das Halten von Hunden, die als Wachhunde oder in Ausübung<br />

eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden: € 45,00 jährlich nach<br />

dem <strong>Tirol</strong>er Hundesteuergesetz 1980, idF. LGBl.Nr. 112/2001.<br />

Vergnügungssteuer: 15 % bzw. 10 % nach dem <strong>Tirol</strong>er Vergnügungssteuergesetz<br />

bzw. gemäß den geltenden Sätzen der Vergnügungssteuer-Satzung der<br />

Gemeinde <strong>Stans</strong> vom 9.2.1994, zuletzt geändert mit GR-Beschluss vom<br />

6.10.1997. Pauschsteuern nach dem <strong>Tirol</strong>er Vergnügungssteuergesetz: Unter<br />

Anwendung der Vergnügungssteuer-Satzung der Gemeinde <strong>Stans</strong> vom<br />

9.2.1994, zuletzt geändert mit GR-Beschluss vom 06.10.1997.<br />

Erschließungsbeitrag nach § 7 <strong>Tirol</strong>er Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />

4 % Erschließungsbeitrag von einem seit Jänner 2002 gültigen Erschließungskostenfaktor<br />

von € 83,57 pro m³ Baumasse und pro m² Bauplatzfläche,<br />

derzeit also € 3,34.<br />

Hundesteuer: Diese wird aufgrund der seit der letzten Neufestsetzung erfolgten<br />

Steigerung des VB-Indexes um 2,4 % von bisher € 65,30 auf € 66,87 je<br />

Tier und Jahr erhöht.<br />

Wasseranschlussgebühr:<br />

Vorschlag Gemeindevorstand vom 7.11.2005:<br />

Die Bemessungsgrundlage soll laut Merkblatt für die Gemeinden <strong>Tirol</strong>s auf m³<br />

umbauten Raum geändert werden, anstatt der bisher herangezogenen Bruttogeschossfläche.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 5 von 12<br />

Daraus ergeben sich bei einer Anpassung von 2,4 % folgende Gebührensätze:<br />

€ 2,22 inkl. 10 % UST pro m³ Baumasse (berechnet nach dem TVAAG).<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bemessungsgrundlage für die<br />

Wasseranschlussgebühr von derzeit Bruttogeschossfläche (m²) auf Baumasse<br />

(m³) umzustellen.<br />

Unter Berücksichtigung einer seit der letzten Neufestsetzung erfolgten Steigerung<br />

des VB-Indexes von 2,4% wird die Netto-Wasseranschlussgebühr wie<br />

folgt angehoben:<br />

€ 2,02 per m³ Baumasse (berechnet nach TVAAG)<br />

€ 1.063,72 Mindestgebühr<br />

€ 11,45 per m³ bei Schwimmbäder<br />

Kanalanschlussgebühr:<br />

Vorschlag Gemeindevorstand vom 7.11.2005:<br />

Lt. Merkblatt für die Gemeinden <strong>Tirol</strong>s, März 2005, wird vom <strong>Land</strong> vorgeschlagen,<br />

mindestens € 4,39 inkl. UST je m³ Baumasse an einmaligen Anschlussgebühren<br />

einzuheben.<br />

Dies würde umgerechnet auf die bisherige Bemessungsgrundlage € 13,17 per<br />

m² Bruttogeschossfläche (eine Erhöhung um 51,4 %) bedeuten.<br />

Daraus ergibt sich eine Mindestgebühr von € 1.317,--.<br />

Nur unter diesen Voraussetzungen wird aus dem Gemeindeausgleichsfonds für<br />

den Verwendungszweck (Bedarfszuweisungen zum Gebührenhaushalt Kanal)<br />

eine Förderung gewährt.<br />

Der Gemeinderat hat beschließt einstimmig, die Bemessungsgrundlage für die<br />

Kanalanschlussgebühr von derzeit Bruttogeschossfläche (m²) auf Baumasse<br />

(m³) umzustellen.<br />

Diese wird unter Berücksichtigung einer seit der letzten Neufestsetzung erfolgten<br />

Steigerung des VB-Indexes von 2,4% auf folgende Nettogebühren angehoben:<br />

€ 3,99 per m³ Baumasse (berechnet nach TVAAG)<br />

€ 1.197,27 Mindestgebühr<br />

Grabbenützungs- und Verlängerungsgebühr für Friedhof Laurentiuskirche:<br />

Aufgrund seit der letzten Festsetzung erfolgten Steigerung des VB-Indexes<br />

von 2,4% werden diese wie folgt festgesetzt:<br />

€ 260,69 für ein Einzelgrab<br />

€ 436,04 für ein Doppelgrab<br />

€ 260,69 für eine Urnennische<br />

Friedhofsgebühr für Friedhof Pfarrkirche:<br />

Unter Berücksichtigung der seit der letzten Neufestsetzung eingetretenen Erhöhung<br />

des VB-Indexes von 2,4% wird die<br />

jährliche Friedhofsgebühr pro 0,90 Breitmeter von € 4,64 angehoben.<br />

Grabstättenbereitstellungsgebühr für Friedhof Pfarrkirche:<br />

Unter Berücksichtigung der seit der letzten Neufestsetzung eingetretenen Erhöhung<br />

des VB-Indexes von 2,4% wird diese wie folgt neu festgesetzt:


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 6 von 12<br />

€ 243,54 für ein Reihen- und Urnengrab<br />

€ 405,55 für ein Familiengrab.<br />

Leichenhallengebühr:<br />

Durch Angleichung derselben an die seit der letzten Neufestsetzung erfolgten<br />

VB-Indexerhöhung um 2,4% wird die Leichenhallengebühr auf<br />

€ 33,16 je Aufbahrung erhöht.<br />

Ablagerungsplatz:<br />

Für das Ablagern von mehr als 1 m³ Aushubmaterial wird infolge der Umweltabgabe<br />

das Entgelt wie bisher pro m³ Aushubmaterial mit € 4,36 brutto<br />

festgesetzt.<br />

Zählermiete:<br />

Die Zählermiete für die zur Messung des Wasserverbrauches in allen Gebäuden<br />

installierten Wasserzähler beträgt unverändert inkl. 10 % UST jährlich<br />

3 (5) m³-Zähler: € 6,00<br />

7 m³-Zähler: € 6,73<br />

20 m²-Zähler: € 10,21<br />

Kindergartenbeiträge ab Besuchsjahr 2006/2007:<br />

Durch Angleichung der Kindergartenbeiträge an die seit der letzten Neufestsetzung<br />

erfolgten VB-Indexerhöhung um 2,4% werden diese ab dem Besuchsjahr<br />

2006/2007 wie folgt angehoben:<br />

für das 1. Kind: € 39,00 brutto<br />

für das 2. Kind: € 19,50 brutto<br />

für das 3. und weitere Kinder pro Familie wird wie bisher kein Beitrag eingehoben.<br />

Müllabfuhrgebühren brutto:<br />

Vorschlag Gemeindevorstand vom 07.11.2005:<br />

Abfall-Grundgebühr: € 20,00 pro Jahr und Wohnungsbenützer,<br />

höchstens € 100,00 je Haushalt.<br />

€ 3,40 für den 60 l Restmüllsack<br />

€ 6,25 für den 110 l Restmüllsack<br />

€ 0,60 für den 10 l Biomüllsack aus Maisstärke<br />

5. Mietzinsbeihilfe<br />

Der Gemeinderat beschießt einstimmig, dass sich die Gemeinde <strong>Stans</strong> an der<br />

Mietzinsbeihilfenaktion des <strong>Land</strong>es <strong>Tirol</strong> beteiligt und gewährt österreichischen<br />

Staatsbürgern und Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-<br />

Mitgliedstaates, die sich im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer oder<br />

der Niederlassungsfreiheit in Österreich aufhalten, zur Milderung der Wohnungsaufwandsbelastung<br />

ab 01.01.2006 eine Beihilfe. Die Gemeinde <strong>Stans</strong> ist<br />

bereit, 30 % der Kosten für die vom <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> in Abstimmung mit der Gemeinde<br />

<strong>Stans</strong> gewährten Mietzinsbeihilfe zu tragen.<br />

II.<br />

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der/die Beihilfenwerber(in) folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt:


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 7 von 12<br />

a. Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürgerschaft (Staatsangehöriger<br />

eines EWR-Mitgliedstaates) seit mindestens 5 Jahren.<br />

b. Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Stans</strong> ununterbrochen während der letzten<br />

5 Jahre oder frühere Begründung des Hauptwohnsitzes ununterbrochen<br />

während einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Der Hauptwohnsitz<br />

in der Gemeinde <strong>Stans</strong> ist dann als begründet anzusehen, wenn sich<br />

der/die Beihilfenwerber(in) in den erweislichen oder den Umständen<br />

hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum<br />

Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu wählen.<br />

c. Diese Bestimmung trifft auch dann zu, wenn ein Ehepartner diese Voraussetzung<br />

erfüllt.<br />

d. Ein ordnungsgemäßer vergebührter Mietvertrag der auf den Namen<br />

der/des Beihilfenwerbers(in) lauten muss, ist vorzulegen.<br />

e. Ein dringender Wohnbedarf gegeben ist. Ein dringender Wohnbedarf<br />

wird insbesondere dann nicht angenommen, wenn der Antragsteller bzw.<br />

Familienmitglieder – über die der Antragstellung zugrunde liegenden<br />

Wohnung hinaus – weitere Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem<br />

Haus, einer Wohnung hat.<br />

f. Förderbarer Wohnungsaufwand: € 3,00 pro m² förderbarer Nutzfläche,<br />

max. € 100,00 je Wohnung/Monat (= geförderte Wohnfläche von höchstens<br />

33 m²).<br />

g. Entsprechende soziale Bedürftigkeit. Die Berechnung des maßgebenden<br />

Einkommens erfolgt nach § 2 Abs. 9 des <strong>Tirol</strong>er Wohnbauförderungsgesetzes<br />

1991.<br />

III.<br />

Keine Beihilfe erhält wer bereits Mietzinsbeihilfe von anderer Stelle erhält.<br />

IV.<br />

Annuitätenbeihilfe wird keine gewährt.<br />

V.<br />

Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen. Auf das Rückforderungsrecht<br />

ist hinzuweisen.<br />

VI.<br />

Der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Treffen die Voraussetzungen<br />

nicht zu, so werden von der Gemeinde <strong>Stans</strong> keine Anträge weitergeleitet,<br />

bzw. keine positive Begutachtung durchgeführt.<br />

VII.<br />

Die Zuständigkeit obliegt dem Bürgermeister. In Zweifelsfällen entscheidet<br />

der Gemeinderat, ob der/die Beihilfenwerber(in) die Voraussetzungen für die<br />

Gewährung der Mietzinsbeihilfe erfüllt.<br />

VIII.<br />

Dieser Richtlinienbeschluss tritt nach Ablauf der Kundmachungsfrist, frühestens<br />

am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen diesbezüglichen<br />

Gemeinderatbeschlüsse außer Kraft.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 8 von 12<br />

6. Akontozahlung an die <strong>Stans</strong>er Schiliftgesellschaft<br />

GR Walter Koidl: Im Budget sind für den Schilift nur € 50.000,-- vorgesehen.<br />

Sollte man dem Schilift eine weitere Akontozahlung in der Höhe von €<br />

15.000,-- gewähren, so würde man bereits auf € 81.000,-- kommen, die dem<br />

Schilift gewährt werden.<br />

GR Hubert Troppmair: Der Lift wird immer einen Abgang haben.<br />

Angebot der Fa. Prinoth: Reparatur des Pistengerät: € 10.000,--.<br />

Die Reparatur hat nur € 3.500,-- gekostet.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der <strong>Stans</strong>er Schiliftgesellschaft<br />

m.b.H.Nfg.KEG auf Grund des vorliegenden Ansuchens vom 02.11.2005 für<br />

die Wintersaison 2005/2006 eine Akontozahlung in der Höhe von € 15.000,--<br />

zu gewähren.<br />

7. SV – Darbo <strong>Stans</strong>: Beteiligung der Gemeinde an der Neuerrichtung des<br />

Vereinsheims<br />

Der Bürgermeister legt das Ansuchen des SV-DARBO STANS vom<br />

29.08.2005 betreffend Genehmigung der Neuplanung des Vereinsheimes vor.<br />

Das Projekt soll mit der Fa. Geisler & Trimmel GmbH verwirklicht werden.<br />

Das alte Vereinsheim soll abgerissen und neu errichtet werden, wobei dieses<br />

nur mehr eingeschossig sein soll.<br />

Geschätzte Gesamtbaukosten: € 300.000,--. Von dieser Schätzung wurde auch<br />

das Planungshonorar in der Höhe von € 6.200,-- berechnet.<br />

Die Eigenleistung des SV-DARBO <strong>Stans</strong> ist derzeit noch nicht kalkulierbar.<br />

Termine:<br />

Baubeginn: Herbst 2006<br />

Fertigstellung: Frühjahr 2007<br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 07.11.2005 einstimmig beschlossen,<br />

dem Gemeinderat vorzuschlagen, dass sich die Gemeinde <strong>Stans</strong> mit<br />

einem bestimmten Prozentsatz an den Gesamtbaukosten der Neuerrichtung des<br />

Vereinsheimes des SV-DARBO <strong>Stans</strong> beteiligt. Ein Planungsauftrag von Seiten<br />

der Gemeinde wird nicht vergeben.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass sich die Gemeinde an der Finanzierung<br />

der Neuerrichtung des Vereinsheimes des SV DARBO STANS im<br />

Jahr 2006 mit voraussichtlichen Gesamtbaukosten in der Höhe von €<br />

300.000,-- mit 33 % der Baukosten, max. jedoch mit € 90.000,-- beteiligt. Die<br />

Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen des SV DARBO STANS in einem<br />

Zeitraum von zwei Jahren gewährt.<br />

8. Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Volksschule zur Sicherheit der<br />

Schulkinder<br />

Der Bürgermeister sagt, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden kann,<br />

da die Verkehrsmaßnahmen (Markierung Zebrastreifen und Tafeln) von Herrn<br />

Ing. Schröder (<strong>Land</strong>esstraßenverwaltung) bereits durchgeführt wurden.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 9 von 12<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt<br />

wird, da die Verkehrsmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder von<br />

Herrn Ing. Schröder bereits durchgeführt wurden.<br />

9. Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages von Maier-Schmuck Ida<br />

und Bernd, Schlagturn 2 a, für einen Autoabstellplatz in Schlagturn<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das am 31.12.2005 auslaufende Vertragsverhältnis<br />

mit Frau Ida und Herrn Bernd Maier-Schmuck, Schlagturn 2<br />

a, 6135 <strong>Stans</strong>, betreffend einen Autoabstellplatz auf Gst. Nr. 1570 (Ortsteil<br />

Schlagturn) ab 01.01.2006 zu den gleichen Bedingungen (Index gesichert) um<br />

weitere fünf Jahre zu verlängern. Das Mietverhältnis endet somit ohne vorhergehende<br />

Aufkündigung am 31.12.2010.<br />

10. Ansuchen um Verlängerung des Pachtvertrages von Neumann Waltraud,<br />

Schlagturn 2 b, für einen Autoabstellplatz in Schlagturn<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das am 31.12.2005 auslaufende Vertragsverhältnis<br />

mit Frau Waltraud Neumann, Schlagturn 2b, 6135 <strong>Stans</strong>,<br />

betreffend einen Autoabstellplatz auf Gst.Nr. 1570 (Ortsteil Schlagturn) ab<br />

01.01.2006 zu den gleichen Bedingungen (Index gesichert) um weitere fünf<br />

Jahre zu verlängern. Das Mietverhältnis endet somit ohne vorhergehende Aufkündigung<br />

am 31.12.2010.<br />

11. Berichte des Bürgermeisters<br />

a.)<br />

b.)<br />

c.)<br />

VVT: Verkehrskonzept <strong>Stans</strong>:<br />

Region: Schwaz – Innsbruck<br />

Region: Schwaz – Kundl<br />

<strong>Stans</strong>: Verbindung mit Schwaz und Jenbach – möglichst stündlich<br />

Zunächst Winterfahrplan; wenn Tourismus Silberregion mitfinanziert,<br />

dann fahren alle Personen mit Wintersportgeräte gratis (ca. 100 Tage im<br />

Winter).<br />

Grundkauf Fa. Tschann:<br />

Die Fa. Tschann hat den Nachbargrund der Fam. Rainer gekauft. Fläche<br />

für Betriebserweiterung: zusätzlich sollen 10 LKW-Abstellplätze und 2<br />

zusätzliche Werkstatt-Boxen geschaffen werden. Die Widmungsgrenze<br />

muss verschoben werden. Vorbehandlung im Bau- und Raumordnungsausschuss.<br />

Stanerjoch – Waldweide:<br />

Es soll die dauerhafte Weidefreistellung für die im Projekt aufgeforsteten<br />

Flächen und behandelten Schutzwaldstandorte erreicht werden. Diese<br />

Maßnahme stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterführung<br />

der forstlich-biologischen Maßnahmen im EZG der Stanerjochlawine<br />

und für den Einsatz öffentlicher Förderungsmittel dar.<br />

Der Bürgermeister hat bei der Kollaudierungsverhandlung am<br />

06.10.2005 zugesagt, dass er die dauerhafte Weidefreistellung der Aufforstungs-<br />

und Schutzwaldstandorte anstreben wird.


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 10 von 12<br />

d.)<br />

Artikel in der Zeitschrift„Wirtschaft im Alpenraum – Oktober/November<br />

2005“<br />

Auszug aus dem Interview mit Herrn Goess-Enzenberg: „Ich bin nicht<br />

bereit, eine weitere Investition im Ausmaß von € 700.000 zu verantworten.<br />

Wenn hier die öffentliche Hand nicht eingreift, sperren wir das<br />

Schloss zu.“<br />

e.)<br />

f.)<br />

g.)<br />

DAKA: Angebot Sammlung Elektroaltgeräte:<br />

Kostenlose Abgabe von Elektro-Altgeräten aller Gerätekategorien.<br />

Betriebsleiter <strong>Stans</strong>er Schilift:<br />

Frau Maria Kastner hat die Prüfung zum Betriebsleiter für Schleppliftanlagen<br />

mit hoher und niederer Seilführung positiv abgeschlossen.<br />

Beihilfe aus dem Katastrophenfonds<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung hat aus Mitteln des Bundeszuschusses für Katastropheneinsatzgeräte<br />

der Feuerwehren zur Anschaffung eines Löschfahrzeuges<br />

mit Bergeausrüstung für die FF <strong>Stans</strong> eine Unterstützung von €<br />

20.000,-- gewährt.<br />

12. Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme folgender Punkte<br />

in die Tagesordnung:<br />

I. Stellungnahme der Gemeinde zur Bodenaushubdeponie der Fa.<br />

Gubert GmbH & CoNfg.KG:<br />

II. Subvention Schülersaisonkarten und Preise für die Wintersaison<br />

2005/2006<br />

I. Stellungnahme der Gemeinde zur Bodenaushubdeponie der Fa.<br />

Gubert GmbH & CoNfg.KG:<br />

Die Fa. Gubert will in der <strong>Stans</strong>er Au eine Bodenaushubdeponie errichten.<br />

90.000 m³ Deponievolumen. Höhe: 4 m.<br />

Vorschlag des Bau- und Raumordnungsausschusses: Stellungnahme<br />

der Gemeinde zur Bodenaushubdeponie.<br />

Information der Bevölkerung mittels Postwurf.<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 12 Fürstimmen und einer Gegenstimme<br />

(GR Josef Huber), dass die Bevölkerung über die Stellungnahme<br />

der Gemeinde zur Bodenaushubdeponie der Fa. Gubert mittels<br />

Postwurfsendung noch vor der abfallwirtschaftsrechtlichen<br />

Verhandlung informiert wird.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass sich die Gemeinde<br />

<strong>Stans</strong>, die als Standortgemeinde gemäß § 42 des Abfallwirtschaftsgesetzes<br />

Parteistellung im abfallwirtschaftsrechtlichen Verfahren<br />

hat, gegen die Erteilung der beantragten Bewilligung der Gubert


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 11 von 12<br />

GmbH & Nfg.KG zur Errichtung einer Bodenaushubdeponie auf<br />

Gst.Nr. 1005/1 und 1006/1 ausspricht und folgende Bedenken und<br />

Einwände im abfallwirtschaftsrechtlichen Verfahren abgeben wird:<br />

• Gefährdung der Gesundheit von Menschen durch Verursachung<br />

übermäßigen Lärms durch zusätzliches Verkehrsaufkommen (ca.<br />

10.000 LKW-Fahrten) und unzumutbare Belästigung und Gesundheitsgefährdung<br />

der Menschen durch Staub (3 ha offener Boden<br />

über mehrere Jahre).<br />

• Brand und Explosionsgefahr durch Überschüttung der TIGAS-<br />

Leitung.<br />

• Gefahr einer Beschädigung der Wasserverbundleitung Inntal, die<br />

an der Grundstücksgrenze zu 1005/2 und 1006/2 verläuft.<br />

• Gefahr für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren und<br />

Pflanzen – in unmittelbarer Nähe befindet sich der „geschützte<br />

<strong>Land</strong>schaftsteil Tratzberg“, in welchem seltene Tierarten, insbesondere<br />

Vögel leben.<br />

• 3 ha des landwirtschaftlich intensiv genutzten Talbodens im Inntal<br />

würden für die <strong>Land</strong>wirtschaft für mehrere Jahren nicht mehr zur<br />

Verfügung stehen.<br />

• Erschwerung bzw. Verhinderung des Wasserabflusses bei starken<br />

Niederschlägen ⇒ Gefahr von Überschwemmungen und Staunässe<br />

durch Rückstau.<br />

• Kein Bedarf an einer zusätzlichen Aushubdeponie, da die Fa. Gubert<br />

im „Steinbruch Gubert“ noch genügend freie Lagerkapazitäten<br />

hat.<br />

• Vertragliche Zusicherung der Brenner Eisenbahn GmbH (BEG),<br />

dass in der Gemeinde <strong>Stans</strong> keine Deponien mit Bodenaushubmaterial<br />

errichtet werden.<br />

• Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und <strong>Land</strong>schaftsbildes durch<br />

unnatürliche <strong>Land</strong>schaftsveränderungen auf ca. 3 ha mit einer<br />

Schüttungshöhe von ca. 4 m.<br />

• Widerspruch zur örtlichen und überörtlichen Raumordnung.<br />

II.<br />

Subvention Schülersaisonkarten und Preise für die Wintersaison<br />

2005/2006:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei gleichbleibendem<br />

Preis (€ 40,00) die Saisonkarten für <strong>Stans</strong>er Schüler für die Wintersaison<br />

2005/2006 in gleicher Weise wie im Vorjahr zu subventionieren<br />

und zwar in folgender Höhe:<br />

€ 4,00 für 1 Kind<br />

€ 8,00 für 2 Kinder<br />

€ 12,00 für 3 und mehr Kinder einer Familie<br />

Der Gemeinderat beschließt weiters einstimmig, dass die Preise<br />

beim <strong>Stans</strong>er Schilift für die Wintersaison 2005/2006 nicht erhöht<br />

werden (Preise wie in der Saison 2004/2005).


GR-Sitzung vom 14. November 2005 Seite 12 von 12<br />

Allfälliges:<br />

GR Walter Koidl lobt die Arbeit des neuen Bauhofleiters Christian<br />

Hummel.<br />

Agrargemeinschaft:<br />

Der Wiederaufnahmeantrag der Gemeinde wurde bereits Ende Jänner bei<br />

der Agrarbehörde eingebracht. Es gibt noch keine Entscheidung.<br />

Im <strong>Land</strong>esarchiv wurden von der Gemeinde Unterlagen gefunden, auf<br />

Grund derer es schnell zu einer Entscheidung von Seiten der Agrarbehörde<br />

kommen könnte.<br />

Causa DARBO:<br />

Die Messergebnisse der Abwasseruntersuchung liegen noch nicht vor.<br />

Bezügl. der Messergebnisse findet am 28.11.2005 eine Besprechung mit<br />

Dr. Gruber und DI Häusler statt.<br />

Kraftwerk St. Georgenberg:<br />

Fertigstellung im Frühjahr 2006.<br />

Aufräumungsarbeiten Wald:<br />

Auf Wunsch des Gemeinderates wird die Gemeinde mit Hilfe von zwei<br />

Maschinenring-Arbeiter die Aufräumungsarbeiten im Wald (Flurbereinigung<br />

Schwarzbrunnbach) übernehmen und die bei den Holzarbeiten liegen<br />

gebliebenen Äste und Sträucher im „Steinbruch“ schrettern.<br />

Der Tagesordnungspunkt 13 umfasst „Vertrauliches“ und wird unter Ausschluss der<br />

Öffentlichkeit behandelt. Hierüber wird ein eigenes Protokoll verfasst.<br />

<strong>Stans</strong>, am 05.12.2005

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