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Gemeinderatssitzung am 12.07.2010 (58 KB ... - Stans - Land Tirol

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GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 1 von 12<br />

SITZUNGSPROTOKOLL<br />

DES GEMEINDERATES VON STANS<br />

Lfd.Nr.:<br />

Seite 1<br />

Sitzungstag: Montag, 12. Juli 2010<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Sitzungsort: Sitzungszimmer<br />

Ende: 22:45 Uhr<br />

Anwesende Mandatare:<br />

Entschuldigt war:<br />

1. Vorsitzender Michael Huber GR Josef Huber<br />

2. Vize-Bgm. Salchner GR Maria Gasteiger<br />

3. GR Josef Leitner GR Thomas Lintner<br />

4. Ersatz-GR Daniel Kirchler GR Mag. Daniel Ludwig<br />

5. GR Ing. Horst Schoner<br />

6. GR Mag. Helmut Gschwentner<br />

7. GR Reinhard Schwemberger<br />

8. GR DI Gerhard Meixner<br />

9. GR Ing. Helmut Brandacher<br />

10. GR Adolf Darbo<br />

11. Ersatz-GR Liselotte Oberlechner<br />

12. Ersatz-GR Gerald Lentner<br />

13. Ersatz-GR Andrea Reiner<br />

Nichtentschuldigt war:<br />

Sonstige Anwesende:<br />

Schriftführerin: Mag. Katharina Peter<br />

Die Sitzung war beschlussfähig und öffentlich.<br />

Die Ladung zur Sitzung erfolgte an alle Mitglieder <strong>am</strong> 05.07.2010 durch Einzelladung.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 2 von 12<br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

<strong>am</strong> Montag, den 12. Juli 2010 im Sitzungszimmer/Gemeinde<strong>am</strong>t mit folgender<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom 07.06.2010 und des vertraulichen<br />

Sitzungsprotokolles vom 10.05.2010<br />

3. Beschlussfassung Kaufvertrag betr. Teilflächen der Gp. 2567/2 und Gp. 2567/3<br />

(Zufahrt Schlagturn)<br />

4. Kostenbeteiligung für das F<strong>am</strong>iliennest <strong>Stans</strong><br />

5. Änderung der Kanalgebührenordnung<br />

6. Vergabe Asphaltierungsarbeiten „Am Gries“, „Zufahrt 101a“ und „ Tennisplatz“<br />

7. Berichte des Bürgermeisters<br />

8. Anträge, Anfragen und Allfälliges<br />

9. Vertrauliches (Personalia)<br />

Die Sitzung ist öffentlich.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 3 von 12<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit:<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte. Er hält fest, dass Ersatz –<br />

GR Andrea Reiner und Ersatz - GR Daniel Kirchler zum ersten Mal an einer<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> teilnehmen und daher müssen sie zuerst nach § 28 TGO angelobt<br />

werden.<br />

Ersatz – GR Andrea Reiner und Ersatz-GR Daniel Kirchler leisten in die Hand des<br />

Bürgermeisters Michael Huber gemäß § 28 Abs. 1 der <strong>Tirol</strong>er Gemeindeordnung<br />

folgendes Gelöbnis:<br />

„Ich gelobe, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, das Amt<br />

uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Gemeinde und ihrer<br />

Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern.“<br />

Sodann stellt der Bürgermeister die Beschlussfähigkeit fest.<br />

2. Genehmigung des Sitzungsprotokolle vom 07.06.2010 und des vertraulichen<br />

Sitzungsprotokolles vom 10.05.2010:<br />

Der Bürgermeister fragt, ob es zu den Sitzungsprotokollen Änderungswünsche, etc.<br />

gibt. Da diese nicht der Fall ist, ersucht der Bürgermeister um deren Genehmigung.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> genehmigt mit 9 Fürstimmen und 4 Enthaltungen<br />

(wegen Abwesenheit) das öffentliche Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vom<br />

07.06.2010.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> genehmigt mit 9 Fürstimmen und 4 Enthaltungen<br />

(wegen Abwesenheit) das vertrauliche Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vom<br />

07.06.2010.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> genehmigt mit 10 Fürstimmen und 3<br />

Enthaltungen (wegen Abwesenheit) das vertrauliche Sitzungsprotokoll des<br />

Gemeinderates vom 10.05.2010.<br />

3. Beschlussfassung Kaufvertrag betr. Teilflächen der Gp. 2567/2 und Gp. 2567/3<br />

(Zufahrt Schlagturn):<br />

Der Bürgermeister legt den gegenständlichen Kaufvertrag, der von den Verkäufern<br />

bereits unterfertigt wurde, vor und hält fest, dass dieser im Vorfeld bereits an alle<br />

Gemeinderäte zur „Vorbereitung“ übermittelt wurde. Er informiert darüber, dass einer<br />

der Verkäufer minderjährig ist, und der Vertrag daher der pflegschaftsgerichtlichen<br />

Genehmigung bedarf.<br />

Weiters hält er fest, dass es bezüglich dem Ankauf dieser Flächen bereits einen<br />

Grundsatzbeschluss des „alten“ Gemeinderates gibt.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 4 von 12<br />

Über Anfrage von GR Mag. Gschwentner teilt der Bürgermeister mit, dass seitens der<br />

Gemeinde Vomp die Umwidmung der vertragsgegenständlichen Flächen zugesichert,<br />

aber noch nicht durchgeführt wurde. Wenn es soweit ist, wird er es dem Gemeinderat<br />

berichten.<br />

Der Bürgermeister schlägt vor, dass der Bau- und Raumordnungsausschuss die weitere<br />

Entwicklung des Projektes „Zufahrt Schalgturn“ betreut. D<strong>am</strong>it sind alle einverstanden.<br />

GR Schwemberger hält fest, dass die Umwidmung bei der Gemeinde Vomp urgiert<br />

werden sollte.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> beschließt einstimmig, die Teilflächen der Gp.<br />

2567/2 im Ausmaß von 625 m² und der Gp. 2567/3 im Ausmaß von 223 m², wie sie in<br />

der einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Kaufvertrages bildenden<br />

Vermessungsurkunde der Fa. Trigonos ZT GmbH, staatlich befugte und beeidete<br />

Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, 6130 Schwaz, Gilmstraße 5, ausgefertigt<br />

<strong>am</strong> 20.01.2010, GZ 6/2010, dargestellt sind, zu einem Preis von € 51.555,- anzukaufen.<br />

4. Kostenbeteiligung für das F<strong>am</strong>iliennest <strong>Stans</strong>:<br />

Der Bürgermeister legt das Ansuchen des Tourismusverbandes Silberregion Karwendel<br />

um finanzielle Beteiligung betreffend das „F<strong>am</strong>iliennest <strong>Stans</strong> 2010“ und eine<br />

Aufstellung, wie viele Kinder von <strong>Stans</strong> daran im Sommer 2009 teilgenommen haben,<br />

vor. Die Kosten belaufen sich auf insges<strong>am</strong>t ca. € 74.404,-. Der Bürgermeister schlägt<br />

vor, dass die Gemeinde <strong>Stans</strong>, wie in den letzten Jahren auch, einen Zuschuss in Höhe<br />

von € 5.000,-, wie im Budget vorgesehen, gewährt. Dieser Zuschuss soll so lange<br />

gewährt werden, bis die Gemeinde eine eigene Kinderbetreuungseinrichtung im<br />

Sommer hat.<br />

GR Darbo ist der Ansicht, dass man überlegen sollte, ob man den Kindergarten im<br />

Sommer offen lässt, da das <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> dafür eine hohe Förderung gewähren würde.<br />

Darauf antwortet der Bürgermeister, dass dies für den nächsten Sommer überlegt<br />

werden kann.<br />

Es folgt eine kurze Diskussion.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde <strong>Stans</strong> dem<br />

Tourismusverband Silberregion Karwendel einen finanziellen Zuschuss für das<br />

F<strong>am</strong>iliennest <strong>Stans</strong> 2009 in Höhe von € 5.000,-, wie im Budget vorgesehen, gewährt.<br />

5. Änderung der Kanalgebührenordnung:<br />

Der Bürgermeister erinnert an die Diskussion in der letzten Sitzung des Gemeinderates<br />

und legt folgendes E-Mail von Herrn Mag. Peter Stockhauser, Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />

<strong>Land</strong>esregierung, an Herrn Hubert Schwarz, BH Schwaz, vor, welches jedem<br />

Gemeinderatsmitglied im Vorfeld übermittelt wurde:


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 5 von 12<br />

Lieber Hubert,<br />

in gegenständlicher Angelegenheit darf ich dir aus Sicht der Abt. Gemeindeangelegenheiten<br />

Folgendes mitteilen:<br />

Hinsichtlich einer ergänzenden Anschlussgebühr betreffend die Benützung von Wasserversorgungs-<br />

bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen ist festzuhalten, dass eine Formulierung wie zB<br />

"Die Gebührenpflicht zur Entrichtung einer ergänzenden Wasser- bzw. Kanalanschlussgebühr<br />

für Zu- und Umbaumaßnahmen entsteht unmittelbar nach Vollendung der<br />

Bauarbeiten" jedenfalls im Einklang mit der höchstgerichtlichen Judikatur stehen würde.<br />

Zumindest bezüglich der ergänzenden Wasseranschlussgebühr wäre darüber hinaus auch eine<br />

Formulierung wie "Die Gebührenpflicht zur Entrichtung einer ergänzenden Wasseranschlussgebühr<br />

entsteht mit Baubeginn der Zu- und Umbaumaßnahmen" als "sachgerecht" im Sinne<br />

obiger Ausführungen zu beurteilen.<br />

Die Formulierung "Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses des<br />

Grundstückes an die Gemeindekanalanlagen" wäre jedenfalls so zu interpretieren, dass<br />

der für eine Benützungsgebühr charakteristische "Leistungsaustausch" zu diesem Zeitpunkt<br />

gegeben sein müsste. Auch ist in diesem Zus<strong>am</strong>menhang das im Zuge der Berechnung<br />

notwendige Kubaturausmaß zu beachten, dies wiederum eine Baumaßnahme bedingt.<br />

Ein unbebautes Grundstück ohne beabsichtigte Baumaßnahme könnte somit keine Gebührenpflicht<br />

begründen.<br />

Ich hoffe, dir mit diesen Ausführungen ausreichend Information gegeben zu haben<br />

und verbleibe<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Für die <strong>Land</strong>esregierung:<br />

Peter Stockhauser<br />

Der Bürgermeister ist aufgrund dieser Rechtsauskunft der Ansicht, dass die Änderung<br />

der Kanalgebührenordnung insofern beschlossen werden soll, als bei Zu- und Umbauten<br />

die Gebührenpflicht unmittelbar nach Vollendung der Bauarbeiten entsteht.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> beschließt einstimmig, § 2 Z. 4 und 5 der<br />

Kanalgebührenordnung für die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde<br />

<strong>Stans</strong>, erlassen mit Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2007, zuletzt geändert mit<br />

Beschluss vom 09.12.2009, wie folgt zu ändern:<br />

§ 2 Z. 4 – folgender Satz wird hinzugefügt:<br />

Die Pflicht zur Entrichtung der Erweiterungsgebühr entsteht mit Bauvollendung.<br />

§ 2 Z. 5:<br />

Entfällt ersatzlos.<br />

Vorstehende Änderungen der Kanalgebührenordnung für die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde <strong>Stans</strong> treten gemäß § 60 Abs. 3 <strong>Tirol</strong>er<br />

Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2005, mit<br />

dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 6 von 12<br />

6. Vergabe Asphaltierungsarbeiten „Am Gries“, Zufahrt 101a“ und „Tennisplatz“:<br />

Der Bürgermeister legt folgende Aufstellung vor:<br />

Preisspiegel<br />

Am Gries Zufahrt 101a Tennisplatz Ges<strong>am</strong>t<br />

Netto<br />

Strabag 22.412,98 4.672,50 8.476,60 35.562,08<br />

Rieder 22.591,90 4.779,00 8.<strong>58</strong>2,00 35.952,90<br />

TEERAG-ASDAG 24.087,87 5.629,01 9.186,10 38.902,98<br />

Fröschl Bau 25.695,67 5.386,22 9.528,80 40.610,69<br />

Alpine 27.249,78 5.621,60 9.988,50 42.859,88<br />

Brutto<br />

Strabag 26.895,<strong>58</strong> 5.607,00 10.171,92 42.674,50<br />

Rieder 27.110,28 5.734,80 10.298,40 43.143,48<br />

TEERAG-ASDAG-AG 28.905,44 6.754,81 11.023,32 46.683,<strong>58</strong><br />

Fröschl Bau 30.834,80 6.463,46 11.434,56 48.732,83<br />

Alpine 32.699,74 6.745,92 11.986,20 51.431,86<br />

Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass die Fa. Strabag die Billigstbieterin ist.<br />

Festgehalten wird, dass die Asphaltierungsarbeiten beim Tennisplatz nicht von der Fa.<br />

Gemeinde <strong>Stans</strong> Infrastruktur KG übernommen werden können. Dies wurde von GR<br />

Mag. Gschwentner überprüft.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> beschließt einstimmig, die Asphaltierungsarbeiten<br />

„Am Gries“, „Zufahrt 101a“ und „Tennisplatz“ an die Fa. Strabag zu einem<br />

Preis von € 35.562,08 netto zu vergeben.<br />

7. Berichte des Bürgermeisters:<br />

a) <strong>Stans</strong>er Joch:<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass entweder <strong>am</strong> 23.07.2010 oder <strong>am</strong><br />

30.07.2010 eine Besichtigung der Gemeindegrenzen, der Jagdgrenzen, der Lawinenverbauungen<br />

und ein Lokalaugenschein bezüglich den erforderlichen Aufforstungen mit<br />

dem Waldaufseher Herrn Adolf Sieberer und dem zuständigen Sachbearbeiter der BH<br />

Schwaz, Herrn Albert Kriegelsteiner, stattfindet. Alle Gemeinderäte (auch die näheren<br />

Ersatz-GR, die von den Listenführern zu verständigen sind) sind eingeladen daran<br />

teilzunehmen, und sollte nun abgestimmt werden, welcher Termin den meisten besser<br />

passt.<br />

Alle sind sich einig, dass die gegenständliche „Besichtigung“ <strong>am</strong> 30.07.2010, um ca.<br />

16:00 Uhr, stattfinden soll.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 7 von 12<br />

b) Fa. Gemeinde <strong>Stans</strong> Infrastruktur KG – Prüfungskompetenz des Überprüfungsausschusses:<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass GR Thomas Lintner in der letzten<br />

<strong>Gemeinderatssitzung</strong> eine diesbezügliche Anfrage gestellt hat, und wird in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang folgendes E-Mail von Herrn Hubert Schwarz, BH Schwaz, vom<br />

20.06.2010 vorgelegt:<br />

Liebe Katharina!<br />

Zur Kompetenz des Überprüfungsausschusse der Gemeinde im Bereich von Gesellschaften der<br />

Gemeinde darf ich dir, nach Absprache mit der Gemeindeabteilung des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

<strong>Land</strong>esregierung folgendes mitteilen:<br />

Die Gesellschaft, auch wenn sie 100%ige Tochtergesellschaft von der Gemeinde ist, ist eine<br />

eigene Rechtspersönlichkeit, die dem Regime der <strong>Tirol</strong>er Gemeindeordnung nicht unterworfen<br />

ist. Der Überprüfungsausschuss hat daher auch keine Prüfungskompetenz in der Gesellschaft.<br />

Prüfungsgegenstand kann lediglich der Geldfluss an bzw. von den ausgegliederten<br />

Rechtsträgern sein, nicht aber die Gebarung der Gesellschaft selbst. Die Gesellschaft unterliegt<br />

somit unter den gegebenen Voraussetzungen nur der Kontrolle durch den Bundes-<br />

Rechnungshof. Auch die Kontrolle durch den Bundes-Rechnungshof wäre nur auf Ersuchen der<br />

<strong>Land</strong>esregierung möglich (bei Gemeinden unter 20.000 Einwohner).<br />

Demzufolge kann die Prüfungskompetenz auch nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss<br />

herbeigeführt werden.<br />

Die einzige Möglichkeit wäre, den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ergänzen. Dabei wäre<br />

nach den privatrechtlichen Vorschriften vorzugehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für den Bezirkshauptmann:<br />

Hubert Schwarz<br />

GR Darbo hält fest, dass es schon Sinn machen würde, wenn der Überprüfungsausschuss<br />

die Fa. Gemeinde <strong>Stans</strong> Infrastruktur KG prüft, da die Gemeinde ja auch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist.<br />

GR Mag. Gschwentner weist darauf hin, dass es einen „Infrastruktur-Ausschuss“ gibt,<br />

der die Gebarung der Gesellschaft prüfen könnte und auch sollte. Dieser Ausschuss<br />

kann dem Gemeinderat ja dann in weiterer Folge berichten.<br />

Diesbezüglich teilt der Bürgermeister mit, dass er bei Vorliegen der Jahresrechnung<br />

eine „Infrastruktur-Sitzung“ machen wird.<br />

c) Tag des Ehren<strong>am</strong>tes 2010:<br />

Der Bürgermeister legt das Schreiben des Amtes der <strong>Tirol</strong>er <strong>Land</strong>esregierung vor, in<br />

dem um Bekanntgabe jener Personen, die sich durch die Ausübung eines Ehren<strong>am</strong>tes


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 8 von 12<br />

besonders hervorgehoben haben, gebeten wird, und schlägt vor, dass der Kultur- und<br />

Sportausschuss sich d<strong>am</strong>it befassen soll. D<strong>am</strong>it sind alle einverstanden.<br />

d) Sozialsprengel:<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass sich der Sozialsprengel konstituiert hat. Der<br />

neue Obmann ist Herr Johann Pittracher und neue Obmann-Stellvertreterin ist Frau<br />

Maria Gasteiger.<br />

8. Anträge, Anfragen und Allfälliges:<br />

Über Antrag des Bürgermeisters werden folgende Punkte einstimmig in die<br />

Tagesordnung aufgenommen:<br />

a) Pfarre <strong>Stans</strong>, Sanierung Widum – Übernahme von 1/3 der Kosten<br />

b) Verzicht auf das Dienstbarkeitsrecht der Weide für Rindvieh und Schafe auf<br />

Gst. Nr. 571/1<br />

a) Pfarre <strong>Stans</strong>, Sanierung Widum – Übernahme 1/3 der Kosten:<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Gemeinde <strong>Stans</strong> immer ein Drittel der<br />

Kosten der kirchlichen Angelegenheiten (außer dem Gehalt des Pfarrers) übernommen<br />

hat, und schlägt vor, dass dies auch weiterhin so gehandhabt wird.<br />

Betreffend der Sanierung des Widums wird folgende Aufstellung vorgelegt:<br />

Pfarre <strong>Stans</strong>, Sanierung Widum<br />

Gegenüberstellung Offerte<br />

Gewerk, Leistung Firma Preis<br />

Maler- und Beschichtungsarb. netto Mair Franz € 3.680,00 (-2%Sk.)<br />

Salchner Stefan € 6.116,00<br />

Vorarbeiten und Innenbeschichtung Mair Franz € 2.600,00<br />

Salchner Stefan € 3.836,00<br />

Klappläden sanieren Mair Franz € 1.080,00<br />

Salchner Stefan € 2.280,00<br />

Bodensanierungen netto Hechenblaickner € 3.959,68 (-3%Sk.)<br />

Ortner<br />

€ 5.129,40 (-3%Sk.)<br />

Boden schleifen und versiegeln Hechenblaickner € 2.619,25 (-5%)<br />

Ortner € 2.933,60<br />

Stiegen schleifen und versiegeln Hechenblaickner € 568,00<br />

Ortner € 1.280,00


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 9 von 12<br />

Kunststofffenster netto Spechtenhauser € 7.838,16 (-3%)<br />

Farka € 8.659,65 (-2%)<br />

Internorm € 12.832,94<br />

Montage Oberlechner Gerh. € 5.400,00<br />

Der Bürgermeister erläutert, dass dies noch nicht die endgültigen Kosten sind.<br />

GR Mag. Gschwentner (auch Pfarrkirchenrat) informiert darüber, dass dies nur eine<br />

Innen- nicht auch eine Außensanierung ist.<br />

Weiters teilt GR Mag. Gschwentner mit dass in der vorliegenden Aufstellung noch<br />

Folgendes fehlt:<br />

• Kosten der Fa. Heiss<br />

• Bad: Ein paar Kleinigkeiten müssen repariert werden<br />

• die elektrische Anlage wurde noch nicht überprüft, dh. sollten Mängel<br />

festgestellt werden, könnten noch zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Er führt weiters aus, dass sich die Ges<strong>am</strong>tkosten auf voraussichtlich auf ca. € 30.000,-<br />

belaufen werden.<br />

In diesem Zus<strong>am</strong>menhang informiert GR Mag. Gschwentner auch darüber, dass die<br />

Außensanierung der Pfarrkirche erst nächstes Jahr gemacht wird. Für dieses Vorhaben<br />

hat die Gemeinde für dieses Jahr € 20.000,- budgetiert, und wird dieses Geld daher erst<br />

nächstes Jahr gebraucht.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> beschließt mit 12 Fürstimmen und einer<br />

Enthaltung (GR Mag. Gschwentner wegen Befangenheit), sich an Kosten der Sanierung<br />

des Widums (voraussichtlich ca. € 30.000,-) mit 1/3 zu beteiligen.<br />

b) Verzicht auf das Dienstbarkeitsrecht der Weide für Rindvieh und Schafe auf<br />

Gst. Nr. 571/1:<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Anton Gschwentner jun. das Gst. Nr. 571/1, KG<br />

<strong>Stans</strong>, gekauft hat, und dieses lastenfrei übernehmen möchte. Daher ersucht Herr Anton<br />

Gschwentner jun. die Gemeinde, auf das im Grundbuch unter C-LNr. 1a eingetragene<br />

Dienstbarkeitsrecht der Weide für Rindvieh und Schafe auf Gst. Nr. 571/1, KG <strong>Stans</strong>,<br />

zu verzichten. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang informiert der Bürgermeister darüber, dass auf<br />

diesem Grundstück schon seit Jahrzehnten kein Vieh mehr geweidet hat.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Stans</strong> beschließt mit 12 Fürstimmen und einer<br />

Enthaltung (GR Mag. Gschwentner wegen Befangenheit), auf das Dienstbarkeitsrecht<br />

der Weide für Rindvieh und Schafe auf Gst. Nr. 571/1, eingetragen im Grundbuch unter<br />

C-LNr. 1a, zu verzichten.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 10 von 12<br />

Allfälliges:<br />

Der Bürgermeister gratuliert dem Kapellmeister GR DI Meixner zur außerordentlichen<br />

Leistung beim Marschwettbewerb <strong>am</strong> 11.07.2010.<br />

Über Anfrage von GR Leitner teilt GR DI Meixner mit, dass die Musikkapelle nicht<br />

zum Dorffest nach San Pietro fahren wird.<br />

Über Anfrage von Ersatz – GR Oberlechner teilt der Bürgermeister mit, dass die<br />

Spielplätze in <strong>Stans</strong> nicht vom <strong>Land</strong> <strong>Tirol</strong> überprüft wurden, da diese jedes Jahr von<br />

Herrn Martin Obholzer sicherheitstechnisch überprüft werden. Ersatz – GR Oberlechner<br />

weist darauf hin, dass bei einem Spielplatz schon seit Monaten eine Zaunlatte<br />

herunterhängt, und sollte dies umgehend repariert werden.<br />

GR Schwemberger bringt folgende Punkte vor:<br />

• Fa. Ledermaier – illegale Schotterhaufen: Betreffend den zwei Schotterhaufen<br />

wird festgehalten, dass einen die Fa. Alpine noch braucht, und einer von Herrn<br />

Hubert Ledermair angekauft wurden und betreibt Herr Ledermair eine illegale<br />

Deponie bzw. Recycling. Er möchte wissen, was die Gemeinde dagegen<br />

unternimmt Festgehalten wird auch, dass lt. Herrn Faistmantl (Bauleiter der<br />

BEG) dies mit dem Bahnbau nichts mehr zu tun hat, da diese Baustelle<br />

abgeschlossen wurde. Der Bürgermeister teilt mit, dass er sich darum kümmern<br />

wird.<br />

• Hinweisschilder „Georgenberg“: Seit einiger Zeit sind ein paar Hinweisschilder<br />

mit der Aufschrift „Georgenberg“ in der Gemeinde aufgestellt, die optisch nicht<br />

dem entsprechen, was der Gemeinderat beschlossen hat (die Schilder im Ort<br />

sollen einheitlich sein und gibt es diesbezüglich klare Vorgaben). Darauf<br />

antwortet der Bürgermeister, dass er sich der Angelegenheit annehmen wird.<br />

• Sanierung Hochbehälter: Zufolge dem Gutachten von Dr. Ilse Jenewein vom<br />

Institut für Wasserhygiene, müssen beim Hochbehälter sofort einige Schäden<br />

behoben werden. In der letzten <strong>Gemeinderatssitzung</strong> habe der Bürgermeister<br />

behauptet, dass er Herrn Anton Steinlechner bereits mit der Sanierung beauftragt<br />

habe. Über Anfrage von GR Schwemberger habe ihm Herr Steinlechner aber<br />

mitgeteilt, dass er über einen derartigen Auftrag nichts weiß. Darauf antwortet<br />

der Bürgermeister, dass er mit Herrn Steinlechner darüber geredet hat, aber es<br />

stimmt, einen Auftrag zur Sanierung habe er ihm nicht erteilt.<br />

Festgehalten wird, dass die Sanierung des Hochbehälters schon lang ansteht und<br />

dafür € 100.000,- budgetiert sind.<br />

Es folgt eine kurze Diskussion.<br />

Schließlich sind sich alle einig, dass der Bau- und Raumordnungsausschuss sich<br />

d<strong>am</strong>it befassen soll.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 11 von 12<br />

Über Anfrage von Ersatz – GR Lentner teilt der Bürgermeister mit, dass er das<br />

Schreiben des Rechtsanwaltes von Herrn Josef Plattner bzw. Thomas Lintner betreffend<br />

dem Burglift II erhalten hat.<br />

Der Vize – Bürgermeister teilt mit, dass der Wildwuchs bei den Zäunen zum Teil<br />

ernorm ist und aufgrund der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit für die<br />

Verkehrsteilnehmer stellt dies eine Gefahr dar.<br />

GR Mag. Gschwentner weist darauf hin, dass Grundeigentümer, wenn eine<br />

Straßenwidmung vorhanden ist, verpflichtet sind, den Wildwuchs zu beseitigen, und<br />

sollte der Bürgermeister bzw. der Vize-Bürgermeister die betreffenden Personen darauf<br />

aufmerks<strong>am</strong> machen.<br />

GR Mag. Gschwentner bringt folgende Punkte vor:<br />

• Pachtvertrag Friedhof: Für die Nutzung des Friedhofes hat die Gemeinde <strong>Stans</strong><br />

jährlich einen Pachtzins in Höhe von ATS 1.000,- an die Pfarre zu zahlen.<br />

Dieser Betrag wurde seitens der Gemeinde schon seit Jahren nicht mehr<br />

überwiesen, jedoch wir dies seitens der Pfarre nicht nachgefordert.<br />

• Werbeflächen Tennishalle: Über Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass er<br />

Gespräche mit der Raika geführt hat, und diese wahrscheinlich die<br />

Werbeflächen mieten werden. Er wird in der nächsten GR-Sitzung darüber<br />

berichten.<br />

• Begrünung Lifttrasse: Über Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass er mit<br />

Herrn Markus Kluckner vom Maschinenring telefoniert hat, und dieser der<br />

Ansicht ist, dass in ein paar Wochen die Lifttrasse grün sein wird.<br />

• Jagd: GR Mag. Gschwentner weist darauf hin, dass die Vollvers<strong>am</strong>mlung schon<br />

seit Monaten ausständig ist. Er weiß, dass der zuständige GR Josef Huber auf<br />

Urlaub ist, jedoch ist der Bürgermeister sein Vertreter.<br />

• Optionsvertrag Greuter: Über Anfrage, wie es in der gegenständlichen<br />

Angelegenheit steht, teilt der Bürgermeister mit, dass der Vertrag an RA Dr.<br />

Klausner zur Prüfung übermittelt wurde.<br />

• Vertraulichkeit bei den Sitzungen – Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht:<br />

GR Mag. Gschwentner erzählt, dass in den letzten Wochen zwei mal (einmal<br />

betreffend dem vertraulichen Teil einer GR-Sitzung und einmal betreffend einer<br />

Sitzung des Gemeindevorstandes, die immer vertraulich ist) bereits nach kurzer<br />

Zeit „Dorfgespräch“ war, was in den Sitzungen besprochen wurde. Er ist<br />

darüber entrüstet, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates bzw. des<br />

Gemeindevorstandes überhaupt nicht an ihre gesetzlich vorgeschriebene<br />

Verschwiegenheitspflicht halten, und sollte das in Zukunft nicht mehr<br />

vorkommen.


GR-Sitzung vom <strong>12.07.2010</strong> Seite 12 von 12<br />

Über Anfrage von GR Schwemberger teilt der Bürgermeister mit, dass betreffend der<br />

Aufstellung des Schildes „Durchgang bis auf Widerruf gestattet“ in Berchat („Zöhrer-<br />

Areal“) durch Herrn Manfred Obrist ein Gespräch mit Herrn Obrist, Vize-Bürgermeister<br />

Salchner, GR Mag. Gschwentner und ihm stattfinden wird, und Herr Obrist dieses<br />

Schild wieder entfernen muss.<br />

gelesen – genehmigt – gefertigt<br />

<strong>Stans</strong>, <strong>am</strong> 15.07.2010<br />

.................................................... .......................................................<br />

Gemeinderat<br />

Bürgermeister<br />

....................................................... ......................................................<br />

Gemeinderat<br />

Protokollführerin

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