034 Begr ndung 16-3 - Brockplan.de
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B-Plan Rostock Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3 <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> (Entwurf) Seite 10<br />
6. Grünordnung<br />
Öffentliche und private "Grünflächen" gem. §9(1)15 BauGB sind nicht vorgesehen. Auf <strong>de</strong>n Grundstücken<br />
wer<strong>de</strong>n jedoch kleingliedrige bepflanzte Flächen in vielfältiger Form mit Rasen, Ziersträuchern<br />
und Einzelbäumen entstehen. Sie sind <strong>de</strong>m Biotoptyp "parkartige Grünflächen" zuzuordnen.<br />
An <strong>de</strong>r Nord-, Ost- und Südseite <strong>de</strong>s Plangebietes wur<strong>de</strong> die Anpflanzung einer 6 m breiten Randund<br />
Schutzpflanzung festgesetzt. Die Vegetationsflächen sollen 20 cm dick mit Oberbo<strong>de</strong>n (Mutterbo<strong>de</strong>n)<br />
be<strong>de</strong>ckt, mit Gebrauchsrasen anzusäen bzw. mit Gehölzen zu bepflanzen und auf Dauer zu<br />
erhalten.<br />
Die geplanten Baumaßnahmen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild nur geringfügig<br />
verän<strong>de</strong>rn. Durch <strong>de</strong>n Abriss vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n Bau neuer, mo<strong>de</strong>rner Bauten mit ausreichen<strong>de</strong>m<br />
Abstand zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen wird <strong>de</strong>r Standort aufgewertet. Die durch <strong>de</strong>n Bau<br />
<strong>de</strong>r Zufahrtsstraße und Stellplätze entstehen<strong>de</strong>n Versiegelungen wer<strong>de</strong>n durch die festgesetzten<br />
Baum- und Strauchpflanzungen ausgeglichen. Das geplante Vorhaben führt zu keiner negativen<br />
Verän<strong>de</strong>rung und Beeinflussung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s.<br />
Verhältnis zwischen befestigter Fläche und Vegetationfläche im Bestand:<br />
m2 m2 %<br />
Befestigte Flächen 11.660 57<br />
Gebäu<strong>de</strong>flächen 4.470<br />
Wege, Plätze (Pflaster, Bitumen) 7.190<br />
Vegetationsflächen 8.770 43<br />
Nasswiese (geschützt) 780<br />
Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (geschützt) 1.110<br />
Siedlungsgebüsch aus nichtheimischen Gehölzarten 1.200<br />
Artenreicher Zierrasen 2.320<br />
Artenarmer Zierrasen 3.360<br />
Gesamtflächen 20.430 100<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r festgesetzten Grundflächenzahlen von GRZ 0,6 im südlichen Teil und<br />
GRZ 0,7 im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Planungsgebietes ergibt sich folgen<strong>de</strong>r zulässiger Versiegelungsgrad:<br />
Teilfläche gesamt m2 GRZ überbaubar m2<br />
Nord 7.200 0,7 5.040<br />
Süd 13.230 0,6 7.938<br />
Gesamt 20.430 12.978 zulässige Versiegelung<br />
11.660 bisher versiegelt<br />
1.318 zusätzlich versiegelbar<br />
Aus <strong>de</strong>m Vergleich zwischen <strong>de</strong>r Flächenermittlungen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Planung ergibt sich,<br />
dass mit <strong>de</strong>n Festsetzungen dieses B-Planes zusätzlich 1.318 m2 versiegelt wer<strong>de</strong>n können. Diese<br />
zusätzlich mögliche Versiegelung überschreitet jedoch nicht das zulässige Maß <strong>de</strong>r Versiegelung<br />
nach <strong>de</strong>m bisher gelten<strong>de</strong>n Baurecht.<br />
Eine Reihe von Maßnahmen und Festsetzungen sollen die vorhan<strong>de</strong>ne Natur nach Möglichkeit<br />
schützen, die Auswirkungen <strong>de</strong>r künftigen Baumaßnahmen auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
minimieren bzw. ausgleichen und die Grundlagen für die Entwicklung ansprechen<strong>de</strong>r<br />
Grünflächen zu schaffen. An erster Stelle ist dabei die Festsetzung für die Erhaltung und Pflege <strong>de</strong>r<br />
Gehölzpflanzung auf <strong>de</strong>r Böschung an <strong>de</strong>r Westgrenze zu nennen.