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034 Begr ndung 16-3 - Brockplan.de

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B-Plan Rostock Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3 <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> (Entwurf) Seite 10<br />

6. Grünordnung<br />

Öffentliche und private "Grünflächen" gem. §9(1)15 BauGB sind nicht vorgesehen. Auf <strong>de</strong>n Grundstücken<br />

wer<strong>de</strong>n jedoch kleingliedrige bepflanzte Flächen in vielfältiger Form mit Rasen, Ziersträuchern<br />

und Einzelbäumen entstehen. Sie sind <strong>de</strong>m Biotoptyp "parkartige Grünflächen" zuzuordnen.<br />

An <strong>de</strong>r Nord-, Ost- und Südseite <strong>de</strong>s Plangebietes wur<strong>de</strong> die Anpflanzung einer 6 m breiten Randund<br />

Schutzpflanzung festgesetzt. Die Vegetationsflächen sollen 20 cm dick mit Oberbo<strong>de</strong>n (Mutterbo<strong>de</strong>n)<br />

be<strong>de</strong>ckt, mit Gebrauchsrasen anzusäen bzw. mit Gehölzen zu bepflanzen und auf Dauer zu<br />

erhalten.<br />

Die geplanten Baumaßnahmen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild nur geringfügig<br />

verän<strong>de</strong>rn. Durch <strong>de</strong>n Abriss vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n Bau neuer, mo<strong>de</strong>rner Bauten mit ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Abstand zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen wird <strong>de</strong>r Standort aufgewertet. Die durch <strong>de</strong>n Bau<br />

<strong>de</strong>r Zufahrtsstraße und Stellplätze entstehen<strong>de</strong>n Versiegelungen wer<strong>de</strong>n durch die festgesetzten<br />

Baum- und Strauchpflanzungen ausgeglichen. Das geplante Vorhaben führt zu keiner negativen<br />

Verän<strong>de</strong>rung und Beeinflussung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s.<br />

Verhältnis zwischen befestigter Fläche und Vegetationfläche im Bestand:<br />

m2 m2 %<br />

Befestigte Flächen 11.660 57<br />

Gebäu<strong>de</strong>flächen 4.470<br />

Wege, Plätze (Pflaster, Bitumen) 7.190<br />

Vegetationsflächen 8.770 43<br />

Nasswiese (geschützt) 780<br />

Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (geschützt) 1.110<br />

Siedlungsgebüsch aus nichtheimischen Gehölzarten 1.200<br />

Artenreicher Zierrasen 2.320<br />

Artenarmer Zierrasen 3.360<br />

Gesamtflächen 20.430 100<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r festgesetzten Grundflächenzahlen von GRZ 0,6 im südlichen Teil und<br />

GRZ 0,7 im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Planungsgebietes ergibt sich folgen<strong>de</strong>r zulässiger Versiegelungsgrad:<br />

Teilfläche gesamt m2 GRZ überbaubar m2<br />

Nord 7.200 0,7 5.040<br />

Süd 13.230 0,6 7.938<br />

Gesamt 20.430 12.978 zulässige Versiegelung<br />

11.660 bisher versiegelt<br />

1.318 zusätzlich versiegelbar<br />

Aus <strong>de</strong>m Vergleich zwischen <strong>de</strong>r Flächenermittlungen <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Planung ergibt sich,<br />

dass mit <strong>de</strong>n Festsetzungen dieses B-Planes zusätzlich 1.318 m2 versiegelt wer<strong>de</strong>n können. Diese<br />

zusätzlich mögliche Versiegelung überschreitet jedoch nicht das zulässige Maß <strong>de</strong>r Versiegelung<br />

nach <strong>de</strong>m bisher gelten<strong>de</strong>n Baurecht.<br />

Eine Reihe von Maßnahmen und Festsetzungen sollen die vorhan<strong>de</strong>ne Natur nach Möglichkeit<br />

schützen, die Auswirkungen <strong>de</strong>r künftigen Baumaßnahmen auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

minimieren bzw. ausgleichen und die Grundlagen für die Entwicklung ansprechen<strong>de</strong>r<br />

Grünflächen zu schaffen. An erster Stelle ist dabei die Festsetzung für die Erhaltung und Pflege <strong>de</strong>r<br />

Gehölzpflanzung auf <strong>de</strong>r Böschung an <strong>de</strong>r Westgrenze zu nennen.

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