034 Begr ndung 16-3 - Brockplan.de
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B-Plan Rostock Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3 <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> (Entwurf) Seite 8<br />
5. Lärmschutz<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r direkten Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Wohngebieten an <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße<br />
und <strong>de</strong>n geplanten Wohngebieten <strong>de</strong>s B-Plans 09.W.<strong>16</strong>.2 ist die Festsetzung eines nicht eingeschränkten<br />
Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO auszuschliessen, wenn nicht zusätzliche Einschränkungen<br />
<strong>de</strong>r zulässigen Schallemissionen vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Deshalb wird das Planungsgebiet<br />
als ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt, <strong>de</strong>ssen Emissionsverhalten lediglich<br />
<strong>de</strong>m eines Mischgebietes (MI) entspricht. Damit sind nur solche gewerblichen Nutzungen zulässig,<br />
die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r zulässigen Schallimmissionen<br />
wur<strong>de</strong>n sowohl die Nutzungsabsichten <strong>de</strong>r MET als auch die zu erwarten<strong>de</strong>n Schallemissionen<br />
aus <strong>de</strong>m übrigen Industrie-/ und Gewerbegebiet berücksichtigt.<br />
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt, das DMR / DB AG-Gelän<strong>de</strong> als Industrie- und Gewerbestandort<br />
zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln. Als Planungsinstrument wur<strong>de</strong> dazu <strong>de</strong>r Rahmenplan<br />
09.RP.107 aufgestellt, und gleichzeitig wur<strong>de</strong> durch das Amt für Umweltschutz ein begleiten<strong>de</strong>s<br />
Lärmschutzgutachten angefertigt, das u.a. auch Empfehlungen zur Kontingentierung von zulässigen<br />
Schallemissionen (flächenbezogene Schallleistungspegel) für <strong>de</strong>n industriellen Kern und die peripheren<br />
gewerblichen Teilflächen beinhaltet. Ziel war dabei die Verhin<strong>de</strong>rung unzumutbarer Lärmbelästigungen<br />
für die benachbarten sensiblen Nutzungen.<br />
Die Einhaltung <strong>de</strong>r Immissionsrichtwerte für benachbarte Wohnnutzungen wur<strong>de</strong> bisher einzelfallbezogen<br />
auf Grundlage <strong>de</strong>s BImSchG in Verbi<strong>ndung</strong> mit <strong>de</strong>r TA Lärm durchgesetzt. Für die Gesamtheit<br />
<strong>de</strong>r Betriebe bleiben jedoch Unsicherheitsfaktoren bestehen, die insbeson<strong>de</strong>re bei näher an<br />
die Lärmquellen heranrücken<strong>de</strong>r Wohnbebauung zu beachten sind, wie dies mit <strong>de</strong>m geplanten allgemeinen<br />
Wohngebiet (WA) <strong>de</strong>s B-Plans 09.W.<strong>16</strong>.2 <strong>de</strong>r Fall ist.<br />
Das geplante Wohngebiet kann sich nur entwickeln, wenn mit bei<strong>de</strong>n B-Plänen (<strong>16</strong>.2 und <strong>16</strong>.3) hinreichen<strong>de</strong><br />
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt sind, die im Rahmen <strong>de</strong>r gleichzeitigen Bearbeitung<br />
aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt wur<strong>de</strong>n. Mit diesem B-Plan 09.GE.<strong>16</strong>.3 wer<strong>de</strong>n die zukünftigen Emissionen<br />
über die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel eingeschränkt, und im benachbarten<br />
B-Plan 09.W.<strong>16</strong>.2 wur<strong>de</strong>n passive Lärmschutzmaßnahmen an <strong>de</strong>n Aussenbauteilen <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
festgesetzt.<br />
5.1 Schalltechnische Untersuchungen<br />
Das Lärmschutzgutachten für das Rahmenplangebiet 09.RP.107 liegt seit 1997 vor. Für <strong>de</strong>n engeren<br />
Planungsbereich wur<strong>de</strong> im Dezember 1998 ein weiteres Gutachten durch die TÜV-Nord GmbH<br />
vorgelegt. Darin wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r Annahme maximaler Schallemissionen ohne aktiven Lärmschutz<br />
schon für die vorhan<strong>de</strong>ne Wohnnutzung unzulässig hohe Lärmwerte prognostiziert. Es wur<strong>de</strong>n aber<br />
auch prinzipielle Min<strong>de</strong>rungspotenziale aufgezeigt, die eine Entwicklung in Übereinstimmung mit<br />
<strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Rahmenplans ermöglichen.<br />
Deshalb wur<strong>de</strong> eine Überarbeitung <strong>de</strong>s TÜV-Gutachtens mit <strong>de</strong>m Ziel eingeleitet, die Verträglichkeit<br />
<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n benachbarten Nutzungen aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen und einvernehmlich zu regeln.<br />
Ein entsprechen<strong>de</strong>r Nachtrag wur<strong>de</strong> im Oktober 2000 vorgelegt. Ergänzend zum TÜV-Gutachten<br />
hat auch das Amt für Umweltschutz noch weitere eigene schalltechnische Berechnungen unter etwas<br />
ungünstigeren Voraussetzungen bei <strong>de</strong>n möglichen Lärmquellen <strong>de</strong>s Rahmenplangebietes<br />
durchgeführt.<br />
5.2 Schalltechnische Untersuchung zum Rahmenplan<br />
Die schalltechnische Untersuchung für das Rahmenplangebiet 09.RP.107 wur<strong>de</strong> 1997 durch das<br />
Amt für Umweltschutz fertiggestellt. Seine Ergebnisse und Empfehlungen bil<strong>de</strong>n die Grundlage einer<br />
für die benachbarten Nutzungen verträglichen flächenmäßig unterglie<strong>de</strong>rten Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
DMR-Gelän<strong>de</strong>s. Der Rahmenplan wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Bürgerschaft beschlossen.