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034 Begr ndung 16-3 - Brockplan.de

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B-Plan Rostock Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3 <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> (Entwurf) Seite 11<br />

Für Neubauten müssen zukünftig ausreichen<strong>de</strong> Abstän<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Grundstücksgrenzen eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n. Ein festgesetzter Pflanzstreifen für Bäume und Sträucher mit einer Breite von 6 m an <strong>de</strong>n<br />

Gebietsgrenzen wird zum einen das Grünvolumen erhöhen und zum an<strong>de</strong>ren einen zusätzlichen<br />

Sichtschutz gegenüber <strong>de</strong>n benachbarten Wohnnutzungen bewirken.<br />

Mit <strong>de</strong>n Festsetzungen zu Arten und Qualitäten <strong>de</strong>r Pflanzen soll insbeson<strong>de</strong>re die heimische, standorttyische<br />

Flora geför<strong>de</strong>rt und entwickelt wer<strong>de</strong>n. Die luft- und wasserdurchlässige Bauweise bei<br />

ebenerdigen Stellplätzen soll das Maß <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nversiegelung verringern und damit die natürlichen<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionen stärken. Offene Vegetationsflächen um zu pflanzen<strong>de</strong> und zu erhalten<strong>de</strong> Bäume<br />

sollen Bestand und Wachstum dieser Bäume unterstützen.<br />

7. Eingriff-Ausgleichsbilanz<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Bewertung <strong>de</strong>s Biotoppotentials <strong>de</strong>s Naturhaushaltes vor und nach <strong>de</strong>m Eingriff<br />

dient <strong>de</strong>r Einschätzung, ob durch die Art und Dimension <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen <strong>de</strong>r geplante<br />

Eingriff im Sinne <strong>de</strong>s § 8(2) BNatSchG ausreichend ausgeglichen ist. Sie erfolgt nach <strong>de</strong>n "Hinweisen<br />

zur Eingriffsregelung" <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern<br />

vom Dezember 1999.<br />

7.1 Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis<br />

Durch <strong>de</strong>n Eingriff wer<strong>de</strong>n die vorhan<strong>de</strong>nen Biotope mit Ausnahme <strong>de</strong>r geschützten Biotope (Nasswiese<br />

und Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten) beseitigt bzw. in an<strong>de</strong>re Biotope umgewan<strong>de</strong>lt.<br />

Biotopbeseitigung mit Funktionsverlust<br />

Biotoptyp<br />

Flächenverbrauch<br />

Wertstufe Kompens.-<br />

erfor<strong>de</strong>rnis<br />

Flächenäquivalent<br />

Siedlungsgeb. aus nichth. Gehölzen 1.200 0 0,7 840<br />

Artenreicher Zierrasen 1.000 1 1,0 1.000<br />

Artenarmer Zierrassen 3.360 0 0,4 1.344<br />

Fläche gesamt 5.560 3.184<br />

Biotopbeseitigung mit Flächenversiegelung (Totalverlust)<br />

Biotoptyp<br />

Flächenverbrauch<br />

Wertstufe Kompens.-<br />

erfor<strong>de</strong>rnis<br />

Flächenäquivalent<br />

Artenreicher Zierrasen 1.320 1 1,5 1.980<br />

Fläche gesamt 1.320 1.980<br />

Der Totalverlust vorhan<strong>de</strong>ner Biotopflächen durch Überbauung erfolgt im Bereich <strong>de</strong>s Biotops artenreicher<br />

Zierrasen. Die Größe <strong>de</strong>s Totalverlustes ergibt sich aus <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r versiegelten<br />

Fläche vor und nach <strong>de</strong>m Eingriff (11.660 m2 – 12.980 m2 = – 1.320 m2).<br />

Das Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis ergibt sich aus <strong>de</strong>r Wertstufe entsprechend Anlage 9 <strong>de</strong>s GOP und<br />

<strong>de</strong>m Zuschlag für Vollversiegelung entsprechend Anlage 10, Punkt 2.4, Tabelle 2 (1,0 + 0,5).<br />

Der Funktionsverlust <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Biotopflächen ergibt sich aus <strong>de</strong>n im Bestand ermittelten<br />

Flächengrößen, beim artenreichen Zierrasen aus <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>r ermittelten Fläche und<br />

<strong>de</strong>r bereits mit Totalverlust abgerechneten Fläche (2.320 m2 – 1.320 m2 = 1.000 m2).<br />

Das Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis beim Biotop "artenreicher Zierrasen" ergibt sich aus <strong>de</strong>r Wertstufe<br />

entsprechend Anlage 9 <strong>de</strong>s GOP. Das Kompensationserfor<strong>de</strong>rnis <strong>de</strong>r übrigen mit <strong>de</strong>r Wertstufe 0<br />

eingestuften Biotope ergibt sich aus <strong>de</strong>r Einschätzung <strong>de</strong>r ökologischen Funktion <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Biotops.

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