034 Begr ndung 16-3 - Brockplan.de
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B-Plan Rostock Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3 <strong>Begr</strong>ü<strong>ndung</strong> (Entwurf) Seite 13<br />
8. Erschliessung<br />
Die gesamte Ver- und Entsorgung ist wie bisher über das DMR-Gelän<strong>de</strong> gewährleistet. Auch die<br />
verkehrliche Erschliessung erfolgt ausschliesslich von Westen über das DMR-Gelän<strong>de</strong>. Ein zusätzliches<br />
noch bestehen<strong>de</strong>s eingeschränktes Überfahrtrecht über das östlich anschliessen<strong>de</strong> Grundstück<br />
im Bereich <strong>de</strong>s B-Plans Nr. 09.W.<strong>16</strong>.2 ist für die Erschliessung bisher ohne Belang und ist auch zukünftig<br />
verzichtbar.<br />
Die vorgesehene Umsetzung eines zwischenzeitlich entwickelten "Entflechtungskonzeptes" für die<br />
technische Infrastruktur <strong>de</strong>s gesamten DMR-Gelän<strong>de</strong>s wird keine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Erschliessungssituation<br />
<strong>de</strong>s Planungsgebietes bewirken.<br />
Der Rahmenplan Nr. 09.RP.107 (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1230/44 / 1997) sieht in <strong>de</strong>r Verkehrskonzeption<br />
(s. Auszug) die Erschliessung <strong>de</strong>r Bauflächen auch im Bebauungsplan Nr. 09.GE.<strong>16</strong>.3<br />
von <strong>de</strong>r Erich-Schlesinger-Straße im Westen über die vorhan<strong>de</strong>nen Straßen innerhalb <strong>de</strong>s Rahmenplangebietes<br />
vor.<br />
Eine öffentliche Erschliessung existiert von <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße. Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lärmschutzes<br />
für die vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbebauung und <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Trassenbreite ist diese<br />
Zuwegung angesichts <strong>de</strong>r angestrebten Nutzungen jedoch auszuschliessen.<br />
Der Ausbau und <strong>de</strong>r Charakter <strong>de</strong>r Schwaaner Landstraße lassen die verkehrliche Anbi<strong>ndung</strong> eines<br />
Gewerbegebietes mit intensivem Fahrzeugverkehr ebenfalls nicht zu, was auch <strong>de</strong>n o.g. Zielen <strong>de</strong>s<br />
Rahmenplanes wi<strong>de</strong>rsprechen wür<strong>de</strong>.<br />
Gegenwärtig sind die Verkehrsflächen im ehemaligen Dieselmotorenwerk noch nicht öffentlich gewidmet,<br />
so dass die Verkehrserschliessung über die privaten Straßen erfolgt. Hierzu hat es Vereinbarungen<br />
zwischen <strong>de</strong>r Hansestadt Rostock und <strong>de</strong>m damaligen Grundstückseigentümer <strong>de</strong>s ehemaligen<br />
DMR gegeben, die auch Voraussetzungen für die Baugenehmigungen im Gewerbegebiet "ehemaliges<br />
DMR" waren.<br />
Der Nachweis <strong>de</strong>r gesicherten Erschliessung erfolgt durch Eigentümerzustimmung. In dieser Form<br />
ist <strong>de</strong>rzeit auch das B-Plangebiet erschlossen. Die endgültige Lösung ist mit <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r<br />
Straßen im ehemaligen DMR durch die Stadt als öffentliche Verkehrsflächen im Rahmenplan durch<br />
o.g. Bürgerschaftsbeschluss beabsichtigt.