Festschrift - Historischer Verein Lebach EV
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urgische Meierei Bettingen gehöre 12 . Das Haus wurde 1731 von der lothringischen Verwaltung<br />
dem Peter Schäfer aus Rümmelbach zum Wiederaufbau in Erbbestand gegeben 13 .<br />
Die Vierherrschaft <strong>Lebach</strong> gehörte zum kurtrierischen Amt St. Wendel und wurde<br />
von dort aus verwaltet. Der Amtmann von St. Wendel war als ranghöchster<br />
kurtrierischer Beamter zugleich für die Herrschaft <strong>Lebach</strong> zuständig. Teil seiner Vergütung<br />
waren die Einkünfte von zwei Bauerngütern in Niedersaubach, die er von seinem<br />
Dienstherrn zu Lehen trug, die so genannten Glockengüter. Sie hatten ihren Namen<br />
bekommen von einer Familie Klock von Oberstein, deren Vertreter im 14. Jahrhundert<br />
Amtleute in St. Wendel waren. Die Vierherrschaft <strong>Lebach</strong> war ein Kleinstaat im Staatenbund<br />
des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Seine Lage als Puffer zwischen den<br />
drei großen Regionalmächten Erzbistum Trier, Herzogtum Lothringen und Grafschaft<br />
Nassau-Saarbrücken garantierte den Bestand während der gesamten Feudalzeit bis zur<br />
Französischen Revolution. Gewissermaßen als Verfassung der Vierherrschaft dienten die beiden<br />
<strong>Lebach</strong>er Weistümer von 1550 und 1563. Darin sind die Grenzen der Herrschaft beschrieben,<br />
die Rangfolge der einzelnen Herren und die Vorgaben für die Gerichtsbarkeit festgelegt 14 .<br />
In der Regel hielt das Hochgericht einmal im Jahr eine Gerichtstagung ab, meist zur Zeit<br />
des Maria Geburts-Marktes.<br />
Dabei waren regelmäßig die Amtleute der vier Herren anwesend. Verhandelt wurden<br />
überwiegend Streitigkeiten zwischen den Einwohnern, Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten<br />
sowie kleinere Vergehen wie Beleidigungen und Eigentumsdelikte. Dafür<br />
wurden meist Bußgelder verhängt, die so genannten Frevel. Sie fi elen den vier Herren im Verhältnis<br />
ihrer Anteile zu. Auch für Kriminalsachen war das Hochgericht zuständig. Sie kamen<br />
aber selten vor. Erst ab dem 16. Jahrhundert gibt es schriftliche Belege über die<br />
Einwohnerschaft der Vierherrschaft. Im <strong>Lebach</strong>er Schöffenweistum von 1550 werden Mütschen<br />
Claßen von Saubach und Maußen Peter von Rümmelbach als Hochgerichtsschöffen<br />
genannt 15 . Einen ersten Gesamtüberblick vermittelt das so genannte Feuerbuch von 1563.<br />
Darin werden alle kurtrierischen Ämter beschrieben, darunter auch das Amt St. Wendel.<br />
Für Saubach werden 17 Feuerstätten als Sollbestand angegeben. Gezählt werden an<br />
leibeigenen Untertanen aber nur 13 Familien: fünf Leibeigene von Kurtrier, eine leibeigene<br />
Familie der Herren von Hagen zur Motten und sieben leibeigene Familien des Klosters Tholey.<br />
Dem Abt von Tholey gehörten zusätzlich noch drei leibeigene Familien in Rümmelbach 16 .<br />
Die Aufl istung von 1563 diente als Grundlage zur Erhebung der Türkensteuer, einer Abgabe zur<br />
Finanzierung eines Krieges gegen die Türken. In der Übersicht sind leider noch keine<br />
Namen genannt.<br />
Erste schriftlich erwähnte Einwohner<br />
Ältester, noch heute gebräuchlicher Familienname in Niedersaubach ist der Name Schäfer.<br />
1589 berichtet ein Schäfer Peter aus Rümmelbach, mit 82 Jahren der älteste Schöffe<br />
zu <strong>Lebach</strong>, dass er in seiner Jugend Schafhirt gewesen sei. Davon habe er den<br />
Zunamen Schäfer Peter erhalten 17 . Aus dem „Schäfer Pittchen“ wurde recht schnell der<br />
Hausname „Scheppes“, der 1664 in Rümmelbach bereits gebräuchlich war. Aus den<br />
Jahren 1600 bis 1611 liegen mehrere kurtrierische Steuerlisten für Saubach vor, von<br />
denen beispielhaft die Listen von 1600 und 1609 dargestellt werden 18 :<br />
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