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Festschrift - Historischer Verein Lebach EV

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urgische Meierei Bettingen gehöre 12 . Das Haus wurde 1731 von der lothringischen Verwaltung<br />

dem Peter Schäfer aus Rümmelbach zum Wiederaufbau in Erbbestand gegeben 13 .<br />

Die Vierherrschaft <strong>Lebach</strong> gehörte zum kurtrierischen Amt St. Wendel und wurde<br />

von dort aus verwaltet. Der Amtmann von St. Wendel war als ranghöchster<br />

kurtrierischer Beamter zugleich für die Herrschaft <strong>Lebach</strong> zuständig. Teil seiner Vergütung<br />

waren die Einkünfte von zwei Bauerngütern in Niedersaubach, die er von seinem<br />

Dienstherrn zu Lehen trug, die so genannten Glockengüter. Sie hatten ihren Namen<br />

bekommen von einer Familie Klock von Oberstein, deren Vertreter im 14. Jahrhundert<br />

Amtleute in St. Wendel waren. Die Vierherrschaft <strong>Lebach</strong> war ein Kleinstaat im Staatenbund<br />

des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Seine Lage als Puffer zwischen den<br />

drei großen Regionalmächten Erzbistum Trier, Herzogtum Lothringen und Grafschaft<br />

Nassau-Saarbrücken garantierte den Bestand während der gesamten Feudalzeit bis zur<br />

Französischen Revolution. Gewissermaßen als Verfassung der Vierherrschaft dienten die beiden<br />

<strong>Lebach</strong>er Weistümer von 1550 und 1563. Darin sind die Grenzen der Herrschaft beschrieben,<br />

die Rangfolge der einzelnen Herren und die Vorgaben für die Gerichtsbarkeit festgelegt 14 .<br />

In der Regel hielt das Hochgericht einmal im Jahr eine Gerichtstagung ab, meist zur Zeit<br />

des Maria Geburts-Marktes.<br />

Dabei waren regelmäßig die Amtleute der vier Herren anwesend. Verhandelt wurden<br />

überwiegend Streitigkeiten zwischen den Einwohnern, Erbschafts- und Vormundschaftsangelegenheiten<br />

sowie kleinere Vergehen wie Beleidigungen und Eigentumsdelikte. Dafür<br />

wurden meist Bußgelder verhängt, die so genannten Frevel. Sie fi elen den vier Herren im Verhältnis<br />

ihrer Anteile zu. Auch für Kriminalsachen war das Hochgericht zuständig. Sie kamen<br />

aber selten vor. Erst ab dem 16. Jahrhundert gibt es schriftliche Belege über die<br />

Einwohnerschaft der Vierherrschaft. Im <strong>Lebach</strong>er Schöffenweistum von 1550 werden Mütschen<br />

Claßen von Saubach und Maußen Peter von Rümmelbach als Hochgerichtsschöffen<br />

genannt 15 . Einen ersten Gesamtüberblick vermittelt das so genannte Feuerbuch von 1563.<br />

Darin werden alle kurtrierischen Ämter beschrieben, darunter auch das Amt St. Wendel.<br />

Für Saubach werden 17 Feuerstätten als Sollbestand angegeben. Gezählt werden an<br />

leibeigenen Untertanen aber nur 13 Familien: fünf Leibeigene von Kurtrier, eine leibeigene<br />

Familie der Herren von Hagen zur Motten und sieben leibeigene Familien des Klosters Tholey.<br />

Dem Abt von Tholey gehörten zusätzlich noch drei leibeigene Familien in Rümmelbach 16 .<br />

Die Aufl istung von 1563 diente als Grundlage zur Erhebung der Türkensteuer, einer Abgabe zur<br />

Finanzierung eines Krieges gegen die Türken. In der Übersicht sind leider noch keine<br />

Namen genannt.<br />

Erste schriftlich erwähnte Einwohner<br />

Ältester, noch heute gebräuchlicher Familienname in Niedersaubach ist der Name Schäfer.<br />

1589 berichtet ein Schäfer Peter aus Rümmelbach, mit 82 Jahren der älteste Schöffe<br />

zu <strong>Lebach</strong>, dass er in seiner Jugend Schafhirt gewesen sei. Davon habe er den<br />

Zunamen Schäfer Peter erhalten 17 . Aus dem „Schäfer Pittchen“ wurde recht schnell der<br />

Hausname „Scheppes“, der 1664 in Rümmelbach bereits gebräuchlich war. Aus den<br />

Jahren 1600 bis 1611 liegen mehrere kurtrierische Steuerlisten für Saubach vor, von<br />

denen beispielhaft die Listen von 1600 und 1609 dargestellt werden 18 :<br />

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