Mietvertrag/Einfamilienhaus - CS-Hausverwaltung
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2. Während der Dauer der Mietzeit steht der Ernteertrag aus dem Garten<br />
dem Vermieter dem Mieter zu.<br />
3. Darf der Mieter nach dem <strong>Mietvertrag</strong> von den gemieteten Räumen die einen zu<br />
Wohnzwecken, die anderen gewerblich nutzen, so gilt das ganze<br />
Vertragsverhältnis dann nicht als Wohnraummiete, sondern als gewerbliche Miete,<br />
wenn der Schwerpunkt bei der gewerblichen Nutzung liegt. Also wenn die<br />
gewerblich genutzte Fläche mehr als 50 % der Gesamtfläche (Nutz- und<br />
Wohnfläche) ausmacht.<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen, nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />
§ 2<br />
Mietzeit<br />
Alternative 1: <strong>Mietvertrag</strong> auf unbestimmte Zeit<br />
Das Mietverhältnis beginnt am .................. 20....... . Der <strong>Mietvertrag</strong> läuft auf<br />
unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der<br />
gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 1) gekündigt werden.<br />
Alternative 2: <strong>Mietvertrag</strong> auf unbestimmte Zeit<br />
Das Mietverhältnis beginnt am ...................... 20....... . Der <strong>Mietvertrag</strong> läuft auf<br />
unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von ..........<br />
Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses<br />
<strong>Mietvertrag</strong>s. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen (siehe<br />
Ziffer 1) zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher<br />
Frist unberührt.<br />
Alternative 3: Zeitmietvertrag gemä ߧ 575 BGB<br />
Das Mietverhältnis beginnt am ...................... 20....... und endet mit Ablauf<br />
des ........................ 20......., ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />
Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 BGB verlangen,<br />
weil der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />
die Räume als Wohnung für sich/die zu seinem Hausstand gehörende Person<br />
........................... oder für seinen Familienangehörigen<br />
Herrn/Frau ...................................<br />
nutzen will oder<br />
die Räume in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern – instand<br />
setzen – will, dass die Maßnahmen durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich<br />
erschwert würden (Umbauabsicht näher beschreiben):<br />
.........................................................................................................<br />
.........................................................................................................<br />
.........................................................................................................<br />
.........................................................................................................<br />
.........................................................................................................<br />
Der Mieter kann vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung<br />
verlangen, dass dieser ihm binnen 1 Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund<br />
noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung<br />
file://C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\sm\Desktop\Homepage_BBG\Mietvert...<br />
14.08.2005