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Mietvertrag/Einfamilienhaus - CS-Hausverwaltung

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Seite 2 von 29<br />

2. Während der Dauer der Mietzeit steht der Ernteertrag aus dem Garten<br />

dem Vermieter dem Mieter zu.<br />

3. Darf der Mieter nach dem <strong>Mietvertrag</strong> von den gemieteten Räumen die einen zu<br />

Wohnzwecken, die anderen gewerblich nutzen, so gilt das ganze<br />

Vertragsverhältnis dann nicht als Wohnraummiete, sondern als gewerbliche Miete,<br />

wenn der Schwerpunkt bei der gewerblichen Nutzung liegt. Also wenn die<br />

gewerblich genutzte Fläche mehr als 50 % der Gesamtfläche (Nutz- und<br />

Wohnfläche) ausmacht.<br />

(Zutreffendes bitte ankreuzen, nicht Zutreffendes bitte streichen)<br />

§ 2<br />

Mietzeit<br />

Alternative 1: <strong>Mietvertrag</strong> auf unbestimmte Zeit<br />

Das Mietverhältnis beginnt am .................. 20....... . Der <strong>Mietvertrag</strong> läuft auf<br />

unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der<br />

gesetzlichen Bestimmungen (siehe Ziffer 1) gekündigt werden.<br />

Alternative 2: <strong>Mietvertrag</strong> auf unbestimmte Zeit<br />

Das Mietverhältnis beginnt am ...................... 20....... . Der <strong>Mietvertrag</strong> läuft auf<br />

unbestimmte Zeit. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für die Dauer von ..........<br />

Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses<br />

<strong>Mietvertrag</strong>s. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraums unter<br />

Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und der gesetzlichen Bestimmungen (siehe<br />

Ziffer 1) zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher<br />

Frist unberührt.<br />

Alternative 3: Zeitmietvertrag gemä ߧ 575 BGB<br />

Das Mietverhältnis beginnt am ...................... 20....... und endet mit Ablauf<br />

des ........................ 20......., ohne dass es einer Kündigung bedarf.<br />

Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 574 BGB verlangen,<br />

weil der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />

die Räume als Wohnung für sich/die zu seinem Hausstand gehörende Person<br />

........................... oder für seinen Familienangehörigen<br />

Herrn/Frau ...................................<br />

nutzen will oder<br />

die Räume in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern – instand<br />

setzen – will, dass die Maßnahmen durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich<br />

erschwert würden (Umbauabsicht näher beschreiben):<br />

.........................................................................................................<br />

.........................................................................................................<br />

.........................................................................................................<br />

.........................................................................................................<br />

.........................................................................................................<br />

Der Mieter kann vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung<br />

verlangen, dass dieser ihm binnen 1 Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund<br />

noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung<br />

file://C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\sm\Desktop\Homepage_BBG\Mietvert...<br />

14.08.2005

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