19.01.2015 Aufrufe

Dr. Markus Kronner (KPMG, 20.05.2003) - wuestemann

Dr. Markus Kronner (KPMG, 20.05.2003) - wuestemann

Dr. Markus Kronner (KPMG, 20.05.2003) - wuestemann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Abgrenzung zwischen materiellen und<br />

immateriellen Vermögensgegenständen<br />

• Wörtliche Auslegung<br />

körperlich vs. unkörperlich<br />

keine sachgerechte Abgrenzung möglich<br />

z.B. Forderungen und Beteiligungen sind unkörperlich, aber<br />

dennoch keine immateriellen Vermögensgegenstände<br />

• Teleologische Auslegung<br />

Abgrenzung nach dem Sicherheitsaspekt<br />

• (Unkörperliche) Vermögensgegenstände, die dem Grunde<br />

nach sicher sind, fallen in den materiellen Bereich<br />

• z.B. Forderungen und Beteiligungen fallen in den materiellen<br />

Bereich, da ihr materieller Wert im Zeitpunkt der Entstehung<br />

konkretisierbar ist<br />

© 2003 <strong>KPMG</strong> — Bilanzierung immaterieller Anlagewerte – <strong>Dr</strong>. <strong>Markus</strong> <strong>Kronner</strong> – <strong>20.05.2003</strong> — 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!