24.01.2015 Aufrufe

Fragen und Hinweise an den Helpdesk zum ... - ECG GmbH Berlin

Fragen und Hinweise an den Helpdesk zum ... - ECG GmbH Berlin

Fragen und Hinweise an den Helpdesk zum ... - ECG GmbH Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>Helpdesk</strong> <strong>zum</strong> ESF <strong>und</strong> EurekaPlus<br />

FAQ - Frequently Asked Question<br />

Auswertungszeitraum August-Oktober 2010<br />

Lfd. Nr. Modul/Teilmodul/Funktion Frage / Hinweis Antwort <strong>ECG</strong><br />

7 Publizität<br />

K<strong>an</strong>n ein Begünstigter bei einem beauftragten Dritten (z.B. IHK), der Zertifikate<br />

erstellt, verl<strong>an</strong>gen, dass darauf die Mitbeteiligung des ESF vermerkt ist<br />

Alle geförderten Personen in einer Qualifizierungsmaßnahme sollten vom Projektträger<br />

(Begünstigten) - nach erfolgreicher Teilnahme <strong>an</strong> einer Maßnahme -einen<br />

Teilnahmenachweis/ein Zertifikat erhalten. Dieses Dokument muss <strong>den</strong> Hinweis auf die<br />

Fin<strong>an</strong>zierung der Maßnahme aus ESF-Mitteln enthalten. Textvorschlag: "Diese<br />

Maßnahme wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfin<strong>an</strong>ziert". Mit<br />

Erstellung einer generellen Teilnahmebestätigung durch <strong>den</strong> begünstigten Projektträger<br />

ist damit auch für <strong>den</strong> Fall, dass ein Zertifikat durch eine beauftragte dritte Inst<strong>an</strong>z (z.B.<br />

IHK, HWK etc.) erteilt wurde, die Dokumentation der ESF-Mitfin<strong>an</strong>zierung gewährleistet<br />

(das IHK-Zertifikat wäre d<strong>an</strong>n Best<strong>an</strong>dteil.)<br />

8<br />

Aufbewahrungspflicht von<br />

Dokumenten<br />

Wie l<strong>an</strong>ge müssen Projektunterlagen der Förderperiode 2007-2013 aufbewahrt<br />

wer<strong>den</strong><br />

Alle Unterlagen sind mindestens drei Jahre nach der letzten, durch die Europäische<br />

Kommission zu einem Programm getätigten Zahlung aufzuwahren; in der<br />

Förderperiode 2007 – 2013 ist dies mindestens bis 2023 zu gewährleisten. Über eine<br />

Veränderung dieser Frist wird durch die Verwaltungsbehörde informiert. Die Unterlagen<br />

sind in geeigneter Form aufzubewahren (Papierform, Mikrofiches, elektronische<br />

Datenspeicherung; im letztgen<strong>an</strong>nten Fall sind die `IT-St<strong>an</strong>dards der <strong>Berlin</strong>er<br />

Verwaltung´ in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen). Die Europäische<br />

Union (einschl. des Europäischen Rechnungshofes), der L<strong>an</strong>desrechnungshof, die die<br />

Maßnahme fin<strong>an</strong>zierende Fachverwaltung des L<strong>an</strong>des <strong>Berlin</strong> sowie die ESF -<br />

Verwaltungs-, Bescheinigungs- <strong>und</strong> Prüfbehörde haben das Recht, für Prüfzwecke<br />

Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Hierbei ist zu beachten, dass das für alle<br />

Berichterstattungen gilt, die einmal Best<strong>an</strong>dteil einer Ausgabenerklärung waren, auch<br />

wenn spätere Korrekturen oder Widerrufe eingetreten sind.<br />

© www.ecg.eu <strong>GmbH</strong> erstellt am: 23. November 2010 2 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!