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Fragen und Hinweise an den Helpdesk zum ... - ECG GmbH Berlin

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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> <strong>Helpdesk</strong> <strong>zum</strong> ESF <strong>und</strong> EurekaPlus<br />

FAQ - Frequently Asked Question<br />

Auswertungszeitraum August-Oktober 2010<br />

Lfd. Nr. Modul/Teilmodul/Funktion Frage / Hinweis Antwort <strong>ECG</strong><br />

9 vorzeitiger Maßnahmebeginn<br />

Was versteht m<strong>an</strong> genau unter einem Maßnahmebeginn (der nicht vorzeitig<br />

sein darf bzw. wenn, d<strong>an</strong>n genehmigt sein muss)<br />

Eine Maßnahme gilt als begonnen, wenn Verträge abgeschlossen oder verbindliche<br />

Buchungen vorgenommen wer<strong>den</strong>, aus <strong>den</strong>en eine Zahlungspflicht entsteht. Dies<br />

können Honorarverträge, die Buchung von externen Kursen, Beförderungsverträge mit<br />

Busunternehmen, aber auch der Kauf von Gegenstän<strong>den</strong> sein.<br />

Falls zeitliche Zwänge vor Projektbeginn (z. B. Buchung externer Schulungsräume,<br />

günstiger Erwerb von Bahnfahrkarten o.ä.) erforderlich sind, bevor ein Antrag das<br />

Prüfverfahren durchlaufen hat <strong>und</strong> die Bewilligungsbehörde einen Bescheid erlassen<br />

k<strong>an</strong>n, besteht die Möglichkeit, ausnahmsweise <strong>den</strong> Beginn der Maßnahme vor Erlass<br />

des Bescheides zu genehmigen. Dieser vorzeitige Maßnahmebeginn ist in jedem Fall<br />

vom Begünstigten zu be<strong>an</strong>tragen <strong>und</strong> sachlich nachvollziehbar zu begrün<strong>den</strong>. Zu<br />

beachten ist hierbei: Es entsteht dadurch kein Anspruch auf eine Förderung. Das<br />

wirtschaftliche Risiko trägt der Antragsteller in voller Höhe selbst, da der Antrag trotz<br />

Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns u. U. auch abgelehnt wer<strong>den</strong> <strong>und</strong><br />

somit keine Bewilligung von Fördermittel erfolgen k<strong>an</strong>n.<br />

Beabsichtigt die Bewilligungsbehörde dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zuzustimmen<br />

<strong>und</strong> gleichzeitig eine gr<strong>und</strong>sätzliche Förderzusage zu erteilen, so wählt sie in der Regel<br />

die Zusicherung gemäß § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz.<br />

In bei<strong>den</strong> Fällen, eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns als auch<br />

Zusicherung/Förderzusage nach § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz, hat dies<br />

ausschließlich schriftlich zu erfolgen <strong>und</strong> ist in der Projektdokumentenakte zu<br />

dokumentieren.<br />

10 Einhaltung Berichtspflichten<br />

Können Zwischenberichte (Deklarierung getätigter Ausgaben) auch später als<br />

zu <strong>den</strong> festgelegten Berichtszeiträumen <strong>und</strong> -stichtagen erfolgen bzw. was sind<br />

die Konsequenzen<br />

Eine verspätete Einreichung von Nachweisen der Verwendung der Fördermittel<br />

(Zwischenberichte zu <strong>den</strong> festgelegten Stichtagen) entsprechend der Vorgaben <strong>und</strong><br />

Richtlinien im H<strong>an</strong>dbuch für die Umsetzung des ESF im L<strong>an</strong>d <strong>Berlin</strong> ist als förmlicher<br />

Regelverstoß durch die Behör<strong>den</strong> des L<strong>an</strong>des <strong>Berlin</strong> zu werten <strong>und</strong> entsprechende<br />

Abhilfemaßnahmen sind einzuleiten. Bitte beugen Sie diesen vor <strong>und</strong> sorgen Sie dafür,<br />

dass die Abrechnungen fristgemäß vorliegen <strong>und</strong> be<strong>den</strong>ken Sie dabei auch etwaigen<br />

Überarbeitungsbedarf.<br />

11 Anteiligkeit von Kosten Gibt es bestimmte Anforderungen <strong>an</strong> einen Verteilerschlüssel<br />

Nein, gemäß ESF-Förderfibel Punkt 4.1.2 (Personalkosten) <strong>und</strong> 4.2.9 (Gemeinkosten)<br />

i.V.m. Art. 56 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1083/2006 sind Kosten, die projektbezogen <strong>an</strong>teilig<br />

zugerechnet wer<strong>den</strong>, mit Hilfe tr<strong>an</strong>sparenter, plausibler <strong>und</strong> nachvollziehbarer<br />

Aufteilungsschlüssel zu verteilen. Es ist unbedingt die Nachvollziehbarkeit/<br />

Nachweisführung <strong>an</strong>teilig ermittelter Kosten zu gewähleisten. Dieser nachvollziehbare<br />

Verteilerschlüssel ist (für alle betroffenen Projekte bzw. Kostenstellen) direkt auf <strong>den</strong><br />

Originalbelegen bzw. zusätzlichen Anlagen zu vermerken <strong>und</strong> muss so umf<strong>an</strong>greich<br />

<strong>und</strong> verständlich formuliert sein, dass auch für einen außenstehen<strong>den</strong> Dritten die<br />

Ermittlung <strong>und</strong> Angemessenheit des jeweiligen Anteils nachvollziehbar ist. In der<br />

Belegliste sollten in diesem Fall unterschiedliche Beträge in <strong>den</strong> Feldern<br />

"Rechnungsbetrag" <strong>und</strong> "<strong>an</strong>rechenbare Ausgaben" erscheinen.<br />

© www.ecg.eu <strong>GmbH</strong> erstellt am: 23. November 2010 3 von 4

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