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Kolorektale Karzinome - Klinik für Hämatologie und Onkologie ...

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R-Klassifikation (Residualtumor)<br />

Sicht des Pathologen<br />

Die Anwendung einer Klassifikation von Residualtumor nach einer chirurgischen Therapie primärer<br />

maligner Tumoren ist 1978 vom American Joint Committee on Cancer (AJCC) empfohlen worden. Der<br />

Ansatz dieser extrem prognoserelevanten Bewertung stellte eine notwendige <strong>und</strong> wertvolle Ergänzung der<br />

Konzepte des TNM <strong>und</strong> pTNM dar, bei denen das mögliche Verbleiben von Tumorgewebe in situ nicht<br />

abgebildet wird.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser ersten R-Klassifikation erfolgte durch die UICC 1987 eine Weiterentwicklung<br />

dahingehend, dass sowohl der maligne Primärtumor als auch dessen mögliche Metastasen<br />

Berücksichtigung fanden. In diesem Konzept etablierte man die R-Klassifikation als eine<br />

prognoserelevante Größe, die in vier einfachen Kategorien das posttherapeutische Staging umfassend,<br />

bezogen auf den Patienten als Ganzes, abbilden sollte 1) Diesem erweiterten Konzept (R = Residualtumor<br />

im gesamten Körper), dass chirurgische <strong>und</strong> nicht chirurgische Therapiemodalitäten abbildet, stimmte<br />

nachfolgend das AJCC zu.<br />

Das Besondere an der R-Klassifikation ist somit die ganzheitliche Betrachtung des posttherapeutischen<br />

Tumorpatienten mit Berücksichtigung aller „durch die derzeit verfügbaren <strong>und</strong> allgemein akzeptierten<br />

Kategorien des posttherapeutischen R - Status<br />

R0 = kein Residualtumor im Patienten<br />

R1 = mikroskopischer Nachweis von Residualtumor<br />

R2 = makroskopischer Nachweis von Residualtumor<br />

Rx = Vorhandensein von Residualtumor kann nicht beurteilt werden<br />

diagnostischen Methoden“ erkennbaren Tumormanifestationen im gesamten Organismus. Dieses Vorhaben<br />

kann nur interdisziplinär verwirklicht werden <strong>und</strong> ist nicht, wie vereinfachend angenommen wird, die<br />

alleinige Aufgabe der Pathologie. Eine pR-Klassifikation ist nicht etabliert. Um den korrekten R-Status<br />

eines Tumorpatienten zu ermitteln, müssen neben der histologischen Beurteilung der Präparateränder, der<br />

Operationssitus (beurteilt durch den Chirurgen), das Staging in der Bildgebung (beurteilt durch den<br />

Radiologen) <strong>und</strong> ggf. andere klinische Gegebenheiten (z.B. Tumorrezidiv, Modalitäten vorangegangener<br />

Tumor- bzw. Metastasenbehandlung) berücksichtigt werden, d.h. die Pathologie kann nur einen Baustein<br />

zur R-Klassifikation liefern. Dieser Beitrag ist zwar wesentlich, jedoch nicht allein gültig. Insofern ist zu<br />

betonen, dass besonders der den Patienten klinisch behandelnde Arzt den prognoserelevanten R-Status in<br />

der ganzheitlichen Zusammenschau der verschiedenen Einzelbef<strong>und</strong>e von Pathologie, Radiologie <strong>und</strong><br />

<strong>Klinik</strong> bewerten kann. In Fällen, wo die Tumorbehandlung ausschließlich durch Radio- <strong>und</strong>/oder Radio-<br />

/Chemotherapie erfolgt, ergibt sich die R-Klassifikation ohne Mitbeteiligung der Pathologie allein aus den<br />

klinischen Untersuchungsergebnissen.<br />

Streng genommen kann durch die Pathologie am Operationspräparat bei Untersuchung der<br />

Resektionsränder aber ohne Kenntnis der klinischen Situation (z.B. Tumorabsiedlungen, Nachresektionen<br />

etc.) nur ein Rx–Status mit dem Zusatz vergeben werden, dass die Resektionsränder z.B. tumorfrei sind.<br />

Dagegen steht ein in der Praxis etabliertes, aber nicht unproblematisches Verfahren. Es geschieht<br />

vergleichsweise häufig, daß ohne Kenntnis der klinischen Situation eine lokale R-Klassifikation von der<br />

Pathologie angegeben wird, die dann kritiklos vom <strong>Klinik</strong>er übernommen <strong>und</strong> nicht durch die ganzheitliche<br />

Sicht auf den Tumorpatienten modifiziert wird. In dieser eingeschränkten Sichtweise wird der R-Status nur<br />

als ein Kriterium zur Beurteilung der Radikalität bzw. des aktuellen Erfolgs der lokalen chirurgischen<br />

Therapie verwendet. Das „R“ der R-Klassifikation wird in dieser vereinfachenden Sichtweise als „Rand<br />

des Präparates“ <strong>und</strong> nicht als „Residuum des Tumors im Patienten“ verstanden. Die prognostische<br />

Aussagekraft der R-Klassifikation wird durch diese Verfahrensweise in hohem Maße eingeschränkt.<br />

Ein Beispiel mag diesen komplexen Sachverhalt illustrieren. Es wird ein Kolonkarzinom lokal erfolgreich<br />

operiert, die Resektionsränder sind makroskopisch <strong>und</strong> mikroskopisch sämtlich tumorfrei. Entsprechend<br />

dieser Gegebenheiten besteht, bezogen auf das Operationspräparat, lokal eine R0–Situation. Gleichzeitig<br />

hat der Patient aber noch Lebermetastasen, die in der Bildgebung nachweisbar sind <strong>und</strong> im Rahmen der<br />

Operation nicht beseitigt oder anderweitig therapeutisch angegangen werden. In der ganzheitlichen Sicht<br />

des Tumorpatienten besteht somit ein Zustand von makroskopisch nachweisbaren Tumormanifestationen,<br />

also eine R2 – Situation. Insofern ist es durchaus möglich, dass trotz lokal radikalen chirurgischen<br />

Vorgehens ein R2–Status vorliegen kann.<br />

1) Wittekind C, Chirurg, 2007, 78:785-791, Wittekind C, <strong>Onkologie</strong>, 2006, 12:803-814<br />

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