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Titel - Berliner Ärzte

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T I T E L T H E M A<br />

Dabei stand am Anfang dieser<br />

Recher che eine denkbar einfache<br />

Frage: „Wie steht es um die notfallmedizinische<br />

Versorgung am geplanten<br />

Flughafen Berlin-Brandenburg“ Die<br />

Frage ist berechtigt, schließlich sollen<br />

den Groß stadtflughafen „BER“ einmal<br />

45 Milli o nen Passagiere im Jahr bereisen.<br />

Zu Beginn sollen es wenigstens 27<br />

Milli o nen sein; das sind fast 74.000<br />

Men schen am Tag – nicht mitgezählt<br />

die 20.000 Angestellten sowie Besucher<br />

und Begleitpersonen. Bei dieser Masse<br />

an Menschen lassen sich Notfälle nicht<br />

vermeiden und bei einigen hundert<br />

Starts und Landungen am Tag muss<br />

auch der Katastrophenfall bedacht sein.<br />

Der Ärztliche Leiter des Rettungsdiens -<br />

tes der <strong>Berliner</strong> Feuerwehr, Dr. Stefan<br />

Poloczek, unterteilt die medizinische<br />

Versorgung an Flughäfen in fünf<br />

Kategorien: Erstens den Alltagsnotfall<br />

(Passagier bricht sich das Bein), zweitens<br />

den Arbeitsunfall (Mitarbeiter<br />

bricht sich das Bein), drittens die ambulante<br />

Akutversorgung (Passagier hat<br />

eine Erkältung), viertens die Katastro -<br />

phe (Flugzeug stürzt ab), fünftens den<br />

Seuchenfall (Passagier hat Ebola). Wer<br />

für welchen Fall zuständig ist, ist klar<br />

geregelt – doch da beginnt das Problem.<br />

Verteilte Zuständigkeiten<br />

Denn obwohl der zukünftige Großflug -<br />

hafen den Namen BER trägt, wird er in<br />

Schönefeld gebaut – und steht damit<br />

auf brandenburgischem Boden. Zustän<br />

dig ist folglich erst einmal das<br />

Land Brandenburg bzw. der Landkreis<br />

Dahme-Spreewald. Während in Berlin<br />

sowohl die Brandbekämpfung als auch<br />

der Rettungsdienst Aufgabe der Feuer -<br />

wehr ist, sind die Zuständigkeiten in<br />

Brandenburg verteilt.<br />

Wenn in Schönefeld ein Feuer wütet,<br />

dann rückt die Feuerwehr zum Löschen<br />

aus; bricht sich am gleichen Ort ein<br />

Mensch den Fuß, dann fährt – im<br />

Auftrag des Rettungsdienstes Dahme-<br />

Spreewald – die Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

zum Verletzten. Was auf den ersten<br />

Blick nach einer sinnvollen Aufgaben -<br />

teilung aussieht, führt auf dem zukünftigen<br />

Flughafen zu einer ersten<br />

Schwierigkeit. Denn die Internationale<br />

Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)<br />

schreibt vor, dass der Großflughafen<br />

eine eigene Werksfeuerwehr beschäftigen<br />

muss. Aufgrund der Größe des<br />

Geländes, der Masse an Menschen und<br />

des erhöhten Gefahrenpotentials durch<br />

den Flugverkehr ist die Betreiberge -<br />

sellschaft Flughafen Berlin Brandenburg<br />

GmbH (FBB) verpflichtet, hauptamtliche<br />

Brandbekämpfer anzustellen. Vor allem,<br />

um die Sicherheit der eigenen Mitar -<br />

bei ter und damit des gesamten Flugver -<br />

kehrs zu gewährleisten.<br />

Ebenfalls vorgeschrieben für die Sicher -<br />

heit der eigenen Angestellten ist ein<br />

Rettungswagen (RTW) auf dem Gelän de.<br />

Dieser ist besetzt mit einem Rettungs -<br />

sanitäter und einem Rettungsassisten -<br />

ten und untersteht der Leitung der<br />

Werksfeuerwehr.<br />

Da der Flughafen Berlin-Tegel (TXL) bei<br />

Eröffnung des Großflughafen BER aufgelöst<br />

werden soll, wird die Tegeler<br />

Berufsfeuerwehr zum neuen Flughafen<br />

nach Brandenburg umziehen und damit<br />

am neuen Ort den gesetzlichen Vorga -<br />

ben zum Werksschutz nachkommen.<br />

Der RTW wird mit umgesiedelt und<br />

auch weiterhin von der Werksfeuerwehr<br />

betrieben.<br />

Obwohl der BER fast das doppelte<br />

Passagieraufkommen von Tegel haben<br />

wird, steht dem zukünftigen Großflug -<br />

hafen lediglich der eine Rettungswagen<br />

des TXL zur Verfügung, der eigentlich<br />

nur für die Versorgung des Bodenper -<br />

sonals zuständig ist. Im Vergleich dazu<br />

hat der Flughafen Frankfurt am Main<br />

mit jährlich 57 Millionen Passagieren<br />

ständig drei bis vier RTW auf dem<br />

Gelände.<br />

1. Alltagsnotfall<br />

Welche zusätzliche Hürde die bereits<br />

erwähnte Arbeitsteilung zwischen<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst für<br />

den BER bereitet, zeigt sich an einem<br />

einfachen Vergleich zwischen Berlin<br />

und Brandenburg. Wenn sich heute in<br />

Tegel ein Geschäftsreisender aus<br />

Zürich auf der Fluggastbrücke den<br />

Fuß verstaucht, dann holt ihn der<br />

Rettungswagen der Werksfeuerwehr<br />

ab und fährt ihn zum nächstgelegenen<br />

Krankenhaus zum Röntgen.<br />

Wenn sich derselbe Reisende jedoch<br />

am zukünftigen Hauptstadtflughafen<br />

den Fuß vertritt, dann fährt ihn derselbe<br />

RTW nur noch bis zum Flug -<br />

hafentor. Denn im Gegensatz zu Tegel<br />

darf der von der Werksfeuerwehr<br />

betriebene Rettungswagen des BER<br />

den Flughafen nicht mehr verlassen,<br />

weil das Brandenburger Feuerwehr -<br />

gesetz die Tätigkeit der Betriebs -<br />

feuerwehr im Rettungsdienst ausschließt.<br />

Die Krankenfahrt endet<br />

also erst einmal am Flughafentor<br />

Schönefeld. Dort muss der Züricher<br />

Geschäftsreisende aussteigen und in<br />

ein Fahrzeug der Johanniter-Unfall-<br />

Hilfe hüpfen, um darin weiter zum<br />

Röntgen gefahren zu werden.<br />

Beim verstauchten Knöchel mag<br />

das zwar lästig sein, im Falle eines<br />

Herzinfarktes aber könnte das<br />

Verladen lebenswichtige Minuten<br />

kosten. Warum also bekommt die<br />

Flughafenfeuerwehr keine Sonder -<br />

genehmigung, um ihre Verletzten<br />

direkt ins Krankenhaus fahren zu<br />

dürfen Eine mögliche Antwort<br />

liegt bei den Kosten: Für jede Fahrt<br />

des Rettungsdienstes Dahme-<br />

Spree wald bekommt der Kreis<br />

530 Euro von den Krankenkassen.<br />

Übernähme die Werksfeuerwehr<br />

die Fahrt, stünde ihr die Summe zu.<br />

Doch das allein genügt nicht als<br />

Begründung.<br />

BERLINER ÄRZTE 12/2013 S. 15<br />

B E R L I N E R Ä R Z T E 12/2013 S. 15

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