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Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...

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4 Aufstieg mit System <strong>–</strong> <strong>und</strong> anerkannten Abschlüssen<br />

35<br />

Die dritte Ebene<br />

Fortbildungen dieser Ebene sind für berufserfahrene<br />

mittlere Führungskräfte wie Meister <strong>und</strong> Fachwirte<br />

konzipiert, die sich für die Leitung von Unternehmen<br />

qualifizieren wollen oder höhere Fachkarrieren in<br />

einem Berufsfeld anstreben. Fortbildungsziel ist die Befähigung<br />

für verantwortliche strategische Funktionen.<br />

Fortbildungsberufe<br />

der dritten Ebene<br />

Zum Beispiel Geprüfte Betriebswirtin/Geprüfter<br />

Betriebswirt nach der Handwerksordnung<br />

Geprüfte Betriebswirte nach der Handwerksordnung<br />

übernehmen branchenunabhängig<br />

qualifizierte kaufmännische Fach- <strong>und</strong> Führungsaufgaben<br />

in größeren Handwerksbetrieben. Sie<br />

besitzen die Kompetenz, die angestrebte Entwicklung<br />

kleiner <strong>und</strong> mittlerer Unternehmen an den<br />

Zukunftserwartungen des Marktes auszurichten.<br />

Schwerpunkte sind Unternehmensstrategie, Unternehmensführung,<br />

Per sonalmanagement <strong>und</strong><br />

Innovationsmanagement. Dabei spielt insbesondere<br />

die Reflexion gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge<br />

eine zentrale Rolle.<br />

Zur Prüfung zugelassen wird, wer die Meisterprüfung<br />

in einem Handwerksberuf oder eine<br />

Abschlussprüfung als Industriemeisterin, Fachmeister,<br />

Fachwirtin, Fachkaufmann, Staatlich Geprüfte<br />

Technikerin oder eine Abschlussprüfung<br />

einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten<br />

Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen<br />

<strong>und</strong> eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen<br />

kann oder über eine Abschlussprüfung<br />

mit anderen einschlägigen Qualifikationen <strong>und</strong><br />

eine mindestens dreijährige Berufspraxis verfügt.<br />

Zum Beispiel Geprüfte Technische Betriebswirtin/<br />

Geprüfter Technischer Betriebswirt<br />

Geprüfte Technische Betriebswirte besitzen<br />

die unternehmerische Handlungskompetenz,<br />

Pro blemstellungen im betrieb lichen Führungs<strong>und</strong><br />

Leistungsprozess zu lösen. Dazu gehört<br />

das selbstständige <strong>und</strong> eigenverantwortliche<br />

Gestalten <strong>und</strong> Führen betrieblicher Prozesse, das<br />

Leiten von Projekten, das Koordinieren technischwirtschaft<br />

licher Prozessschnittstellen sowie das<br />

Führen von Mitarbeitern <strong>und</strong> Prozess beteiligten.<br />

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg<br />

abgelegte Prüfung zur Industriemeisterin oder<br />

eine vergleichbare technische Meisterprüfung,<br />

eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte<br />

Prüfung zum Techniker, eine mit Erfolg abgelegte<br />

Prüfung zur Technischen Fachwirtin oder eine mit<br />

Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung<br />

zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger<br />

beruflicher Praxis nachweist.

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