Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...
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4 Aufstieg mit System <strong>–</strong> <strong>und</strong> anerkannten Abschlüssen<br />
35<br />
Die dritte Ebene<br />
Fortbildungen dieser Ebene sind für berufserfahrene<br />
mittlere Führungskräfte wie Meister <strong>und</strong> Fachwirte<br />
konzipiert, die sich für die Leitung von Unternehmen<br />
qualifizieren wollen oder höhere Fachkarrieren in<br />
einem Berufsfeld anstreben. Fortbildungsziel ist die Befähigung<br />
für verantwortliche strategische Funktionen.<br />
Fortbildungsberufe<br />
der dritten Ebene<br />
Zum Beispiel Geprüfte Betriebswirtin/Geprüfter<br />
Betriebswirt nach der Handwerksordnung<br />
Geprüfte Betriebswirte nach der Handwerksordnung<br />
übernehmen branchenunabhängig<br />
qualifizierte kaufmännische Fach- <strong>und</strong> Führungsaufgaben<br />
in größeren Handwerksbetrieben. Sie<br />
besitzen die Kompetenz, die angestrebte Entwicklung<br />
kleiner <strong>und</strong> mittlerer Unternehmen an den<br />
Zukunftserwartungen des Marktes auszurichten.<br />
Schwerpunkte sind Unternehmensstrategie, Unternehmensführung,<br />
Per sonalmanagement <strong>und</strong><br />
Innovationsmanagement. Dabei spielt insbesondere<br />
die Reflexion gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge<br />
eine zentrale Rolle.<br />
Zur Prüfung zugelassen wird, wer die Meisterprüfung<br />
in einem Handwerksberuf oder eine<br />
Abschlussprüfung als Industriemeisterin, Fachmeister,<br />
Fachwirtin, Fachkaufmann, Staatlich Geprüfte<br />
Technikerin oder eine Abschlussprüfung<br />
einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten<br />
Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen<br />
<strong>und</strong> eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweisen<br />
kann oder über eine Abschlussprüfung<br />
mit anderen einschlägigen Qualifikationen <strong>und</strong><br />
eine mindestens dreijährige Berufspraxis verfügt.<br />
Zum Beispiel Geprüfte Technische Betriebswirtin/<br />
Geprüfter Technischer Betriebswirt<br />
Geprüfte Technische Betriebswirte besitzen<br />
die unternehmerische Handlungskompetenz,<br />
Pro blemstellungen im betrieb lichen Führungs<strong>und</strong><br />
Leistungsprozess zu lösen. Dazu gehört<br />
das selbstständige <strong>und</strong> eigenverantwortliche<br />
Gestalten <strong>und</strong> Führen betrieblicher Prozesse, das<br />
Leiten von Projekten, das Koordinieren technischwirtschaft<br />
licher Prozessschnittstellen sowie das<br />
Führen von Mitarbeitern <strong>und</strong> Prozess beteiligten.<br />
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg<br />
abgelegte Prüfung zur Industriemeisterin oder<br />
eine vergleichbare technische Meisterprüfung,<br />
eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte<br />
Prüfung zum Techniker, eine mit Erfolg abgelegte<br />
Prüfung zur Technischen Fachwirtin oder eine mit<br />
Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung<br />
zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger<br />
beruflicher Praxis nachweist.