Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...
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Impressum<br />
Herausgeber<br />
B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung (BMBF)<br />
Referat Gr<strong>und</strong>satzfragen der beruflichen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
53170 Bonn<br />
Bestellungen<br />
Schriftlich an<br />
Publikationsversand der B<strong>und</strong>esregierung<br />
Postfach 48 10 09<br />
18132 Rostock<br />
E-Mail: publikationen@b<strong>und</strong>esregierung.de<br />
Internet: www.bmbf.de<br />
oder per<br />
Tel.: 0180 5 778090<br />
Fax: 0180 5 778094<br />
(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,<br />
Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)<br />
Stand<br />
Juni 2013<br />
Druck<br />
Silber Druck, Niestetal<br />
Redaktion <strong>und</strong> Gestaltung<br />
A&B One Kommunikationsagentur, Berlin<br />
Bildnachweis<br />
Presse- <strong>und</strong> Informationsamt der B<strong>und</strong>esregierung/<br />
Steffen Kugler: Vorwort<br />
Thinkstock: Titel, Seite 3, 6, 12, 16, 22, 24, 26, 27, 32, 36, 37, 38, 40,<br />
41, 43, 45, 46, 48, 50, 51, 53, 54, 56<br />
B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung (BMBF): Seite 4<br />
Getty Images: Seite 34<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />
<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb<br />
bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder<br />
Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung<br />
verwendet werden. Dies gilt für B<strong>und</strong>estags-, Landtags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen sowie für<br />
Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung<br />
auf Wahlveranstaltungen <strong>und</strong> an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,<br />
Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt<br />
ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon,<br />
wann, auf welchem Weg <strong>und</strong> in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem<br />
Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden<br />
Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der B<strong>und</strong>esregierung<br />
zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.<br />
Aktuelle Informationen finden Sie unter<br />
www.praktisch-unschlagbar.de/weiterbildung