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Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...

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Impressum<br />

Herausgeber<br />

B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung (BMBF)<br />

Referat Gr<strong>und</strong>satzfragen der beruflichen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

53170 Bonn<br />

Bestellungen<br />

Schriftlich an<br />

Publikationsversand der B<strong>und</strong>esregierung<br />

Postfach 48 10 09<br />

18132 Rostock<br />

E-Mail: publikationen@b<strong>und</strong>esregierung.de<br />

Internet: www.bmbf.de<br />

oder per<br />

Tel.: 0180 5 778090<br />

Fax: 0180 5 778094<br />

(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz,<br />

Mobilfunk max. 42 Cent/Min.)<br />

Stand<br />

Juni 2013<br />

Druck<br />

Silber Druck, Niestetal<br />

Redaktion <strong>und</strong> Gestaltung<br />

A&B One Kommunikationsagentur, Berlin<br />

Bildnachweis<br />

Presse- <strong>und</strong> Informationsamt der B<strong>und</strong>esregierung/<br />

Steffen Kugler: Vorwort<br />

Thinkstock: Titel, Seite 3, 6, 12, 16, 22, 24, 26, 27, 32, 36, 37, 38, 40,<br />

41, 43, 45, 46, 48, 50, 51, 53, 54, 56<br />

B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung (BMBF): Seite 4<br />

Getty Images: Seite 34<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb<br />

bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder<br />

Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt für B<strong>und</strong>estags-, Landtags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen sowie für<br />

Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung<br />

auf Wahlveranstaltungen <strong>und</strong> an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,<br />

Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt<br />

ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon,<br />

wann, auf welchem Weg <strong>und</strong> in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem<br />

Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden<br />

Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der B<strong>und</strong>esregierung<br />

zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.<br />

Aktuelle Informationen finden Sie unter<br />

www.praktisch-unschlagbar.de/weiterbildung

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