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Deutsch - Solidar Suisse

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18 Anhang zur JAhresrechnung<br />

Anhang zur Jahresrechnung<br />

Grundlagen zur Rechnungslegung<br />

Die Rechnungslegung von <strong>Solidar</strong> <strong>Suisse</strong> erfolgt in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP<br />

FER. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair<br />

view) und entspricht damit den Richtlinien der ZEWO (Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen).<br />

Änderung in der Rechnungslegung<br />

Per 01.01.2012 wurde die Aktivierungsgrenze für mobile Sachanlagen auf Fr. 3’000.– heraufgesetzt (Fr. 1’000.–), sowie die erwartete<br />

Lebensdauer neu angepasst. EDV-Anlagen werden neu über 3 statt 2 Jahre abgeschrieben, die übrigen mobilen Sachanlagen über<br />

5 Jahre statt wie bisher 3 Jahre.<br />

Bewertungsgrundsätze<br />

• Flüssige Mittel<br />

• Forderungen<br />

zum Nominalwert, Fremdwährung zum Kurs am Bilanzstichtag.<br />

zum Nominalwert, Fremdwährung zum Kurs am Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung einer<br />

angemessenen Wertberichtigung für gefährdete Guthaben.<br />

• Aktive Rechnungsabgrenzung zum Nominalwert, Fremdwährung zum Kurs am Bilanzstichtag.<br />

• Finanzanlagen<br />

• Mobile Sachanlagen<br />

• Liegenschaften<br />

• Rückstellungen<br />

• Übriges Fremdkapital<br />

zum Anschaffungswert bzw. zu tieferem inneren Wert.<br />

zum Anschaffungswert abzüglich planmässiger Abschreibungen<br />

(EDV-Anlagen: 3 Jahre, mobile Sachanlagen: 5 Jahre); Aktivierungsgrenze bei Fr. 3’000.–.<br />

zum Anschaffungswert; planmässige Wertberichtigung auf Basis einer Nutzungsdauer von 75 Jahren.<br />

Rückstellungen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, bei denen das<br />

Bestehen bzw. die Verursachung wahrscheinlich und der Betrag ungewiss aber abschätzbar ist.<br />

zum Nominalwert, Fremdwährung zum Kurs am Bilanzstichtag.<br />

Nahestehende Organisationen<br />

Gemäss Swiss GAAP FER verfügt <strong>Solidar</strong> <strong>Suisse</strong> über keine nahestehenden Organisationen. <strong>Solidar</strong> <strong>Suisse</strong> hat weder Tochtergesellschaften<br />

noch Partnerinstitutionen, bei denen es einen beherrschenden Einfluss ausübt. In diesem Sinne gelten die SAH-Regionalvereine<br />

nicht als nahestehende Organisationen.<br />

Entschädigung an das leitende Organ und die Geschäftsleitung<br />

• Der Präsident erhält eine Entschädigung von Fr. 1’250.– pro Monat. Auf die Ausrichtung eines Sitzungs geldes wird verzichtet.<br />

• Die übrigen Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.<br />

• Die Lohnkosten (inkl. Arbeitgeberbeiträge) der 6 Geschäftsleitungsmitglieder beliefen sich auf Fr. 781’304.– (Vorjahr Fr. 774’076.–).<br />

Alle Geschäftsleitungsmitglieder sind – mit Ausnahme der Geschäftsleiterin – auch in operativen Funktionen tätig.<br />

Eventualverpflichtungen<br />

Per Bilanzstichtag bestehen keine Eventualverpflichtungen.<br />

Hypotheken<br />

Die Liegenschaften im Buchwert von 2,757 Mio. Franken sind mit Hypotheken von insgesamt 2,600 Mio. Franken belehnt.<br />

Vorsorgeeinrichtung<br />

Die Mitarbeitenden von <strong>Solidar</strong> <strong>Suisse</strong> sind bei der Pensionskasse Stadt Zürich versichert.<br />

Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag<br />

Keine.

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