PDF herunterladen - Deutsche Bahn AG
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Konzernabschluss 143 Weitere Informationen 239<br />
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 145<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 146<br />
Konzern-Bilanz 147<br />
Konzern-Kapitalflussrechnung 148<br />
Konzern-Eigenkapitalspiegel 149<br />
::<br />
Konzern-Anhang 150<br />
173<br />
EBIT-MARGE<br />
Sofern die tatsächliche EBIT-Marge die derzeit getroffenen<br />
Annahmen um 10 % unterschreitet, würde sich ausschließlich<br />
bei der CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf im<br />
Sinne einer Unterdeckung eines positiven Buchwerts (Carrying<br />
Amount) durch den Nutzungswert (Value in Use) ergeben.<br />
Dieser Wertminderungsbedarf würde entfallen, sofern die EBIT-<br />
Marge nicht stärker als 4,8 % abgesenkt wird.<br />
DURCHSCHNITTLICHE REALE WACHSTUMSRATE<br />
DER CASHFLOWS<br />
Läge die langfristige Wachstumsrate der Cashflows um 10 %<br />
unter der aktuellen Annahme, die ein durchschnittliches Wachstum<br />
bei de r CGU DB Arriva von 2,0 % und bei allen anderen CGUs<br />
von 1,0 % pro Jahr unterstellt, würde sich – analog zum Vorjahr –<br />
ebenfalls kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.<br />
GEWICHTETE KAPITALKOSTEN<br />
Wenn der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern, der standardmäßig<br />
zur Barwertberechnung des Nutzungswerts (Value in Use)<br />
herangezogen wurde, um 10 % oberhalb der aktuellen Modellannahmen<br />
von 6,9 % für CGUs des DB ML-Konzerns liegen würde,<br />
ergäbe sich ausschließlich für die CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf.<br />
Dieser Wertminderungsbedarf entfiele,<br />
sofern der Kapitalisierungszinssatz nicht stärker als 1,9 % angehoben<br />
würde. Für alle übrigen CGUs ergäbe sich bei Erhöhung<br />
des Kapitalisierungszinssatzes von 10 % kein Wertminderungsbedarf.<br />
NUTZUNGSDAUER UND RESTWERT<br />
Ab einem um 2,8 % geringeren Restwert der Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheiten am Ende ihrer Nutzungsdauer (= Terminal<br />
Value) würde sich für die CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf<br />
ergeben. Für alle anderen Zahlungsmittel<br />
generierenden Einheiten würde auch bei einem um 10 % geringeren<br />
Restwert kein Wertminderungsbedarf entstehen.<br />
b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
und sonstige Forderungen<br />
Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in<br />
erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner<br />
Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen<br />
Kunden, aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse<br />
historischer Forderungsausfälle auf Portfoliobasis beruhen.<br />
Soweit die Wertberichtigung aus historischen Ausfallraten auf<br />
Portfoliobasis abgeleitet wird, führt ein Rückgang des Forderungsvolumens<br />
zu einer entsprechenden Verminderung solcher<br />
Vorsorgen und umgekehrt.<br />
c) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Die Bewertung leistungsorientierter Pensionszusagen sowie<br />
pensionsähnlicher Leistungszusagen und der hieraus resultierenden<br />
Aufwendungen und Erträge erfolgt mittels versicherungsmathematischer<br />
Methoden. Den Bewertungen liegen<br />
versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Hierzu<br />
zählen insbesondere Abzinsungsfaktoren, Gehalts- und Rententrends<br />
sowie biometrische Rechnungsgrundlagen. Die angesetzten<br />
Abzinsungsfaktoren spiegeln die Zinssätze unter<br />
Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden<br />
Duration wider, die am Bilanzstichtag für hochwertige festverzinsliche<br />
Anleihen mit entsprechender Laufzeit erzielt werden.<br />
Im Falle extern finanzierter Pensionspläne basieren die Werte<br />
des zugehörigen Planvermögens beziehungsweise der Erstattungsansprüche<br />
auf den Marktwerten zum Bilanzstichtag.<br />
Dieser Wert dient als Basis für die Bestimmung der erwarteten<br />
Rendite des Fondsvermögens beziehungsweise der Erstattungsansprüche.<br />
Die erwartete Rendite des Fondsvermögens beziehungsweise<br />
der Erstattungsansprüche wird auf einheitlicher<br />
Basis bestimmt, unter Berücksichtigung historischer langfristiger<br />
Renditen, der Portfoliostruktur und der Einschätzungen<br />
der künftigen langfristigen Renditen. Andere Schlüsselprämissen<br />
für Aufwendungen und Erträge aus Pensionszusagen<br />
und pensionsähnlichen Leistungszusagen basieren teilweise<br />
auf aktuellen Marktverhältnissen. Aufwendungen und Erträge<br />
aus Pensionszusagen und pensionsähnlichen Leistungszusagen<br />
können sich aufgrund von Änderungen dieser zugrunde liegenden<br />
Schlüsselprämissen verändern.<br />
d) Rückstellungen<br />
Die Bestimmung von Rückstellungen jeglicher Art ist mit Einschätzungen<br />
zur Höhe und/oder zum Zeitpunkt von Verpflichtungen<br />
verbunden.