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Konzernabschluss 143 Weitere Informationen 239<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 145<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 146<br />

Konzern-Bilanz 147<br />

Konzern-Kapitalflussrechnung 148<br />

Konzern-Eigenkapitalspiegel 149<br />

::<br />

Konzern-Anhang 150<br />

173<br />

EBIT-MARGE<br />

Sofern die tatsächliche EBIT-Marge die derzeit getroffenen<br />

Annahmen um 10 % unterschreitet, würde sich ausschließlich<br />

bei der CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf im<br />

Sinne einer Unterdeckung eines positiven Buchwerts (Carrying<br />

Amount) durch den Nutzungswert (Value in Use) ergeben.<br />

Dieser Wertminderungsbedarf würde entfallen, sofern die EBIT-<br />

Marge nicht stärker als 4,8 % abgesenkt wird.<br />

DURCHSCHNITTLICHE REALE WACHSTUMSRATE<br />

DER CASHFLOWS<br />

Läge die langfristige Wachstumsrate der Cashflows um 10 %<br />

unter der aktuellen Annahme, die ein durchschnittliches Wachstum<br />

bei de r CGU DB Arriva von 2,0 % und bei allen anderen CGUs<br />

von 1,0 % pro Jahr unterstellt, würde sich – analog zum Vorjahr –<br />

ebenfalls kein Wertberichtigungsbedarf ergeben.<br />

GEWICHTETE KAPITALKOSTEN<br />

Wenn der Kapitalisierungszinssatz nach Steuern, der standardmäßig<br />

zur Barwertberechnung des Nutzungswerts (Value in Use)<br />

herangezogen wurde, um 10 % oberhalb der aktuellen Modellannahmen<br />

von 6,9 % für CGUs des DB ML-Konzerns liegen würde,<br />

ergäbe sich ausschließlich für die CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf.<br />

Dieser Wertminderungsbedarf entfiele,<br />

sofern der Kapitalisierungszinssatz nicht stärker als 1,9 % angehoben<br />

würde. Für alle übrigen CGUs ergäbe sich bei Erhöhung<br />

des Kapitalisierungszinssatzes von 10 % kein Wertminderungsbedarf.<br />

NUTZUNGSDAUER UND RESTWERT<br />

Ab einem um 2,8 % geringeren Restwert der Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheiten am Ende ihrer Nutzungsdauer (= Terminal<br />

Value) würde sich für die CGU DB Systel GmbH ein Wertminderungsbedarf<br />

ergeben. Für alle anderen Zahlungsmittel<br />

generierenden Einheiten würde auch bei einem um 10 % geringeren<br />

Restwert kein Wertminderungsbedarf entstehen.<br />

b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

und sonstige Forderungen<br />

Die Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in<br />

erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner<br />

Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen<br />

Kunden, aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse<br />

historischer Forderungsausfälle auf Portfoliobasis beruhen.<br />

Soweit die Wertberichtigung aus historischen Ausfallraten auf<br />

Portfoliobasis abgeleitet wird, führt ein Rückgang des Forderungsvolumens<br />

zu einer entsprechenden Verminderung solcher<br />

Vorsorgen und umgekehrt.<br />

c) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Die Bewertung leistungsorientierter Pensionszusagen sowie<br />

pensionsähnlicher Leistungszusagen und der hieraus resultierenden<br />

Aufwendungen und Erträge erfolgt mittels versicherungsmathematischer<br />

Methoden. Den Bewertungen liegen<br />

versicherungsmathematische Annahmen zugrunde. Hierzu<br />

zählen insbesondere Abzinsungsfaktoren, Gehalts- und Rententrends<br />

sowie biometrische Rechnungsgrundlagen. Die angesetzten<br />

Abzinsungsfaktoren spiegeln die Zinssätze unter<br />

Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden<br />

Duration wider, die am Bilanzstichtag für hochwertige festverzinsliche<br />

Anleihen mit entsprechender Laufzeit erzielt werden.<br />

Im Falle extern finanzierter Pensionspläne basieren die Werte<br />

des zugehörigen Planvermögens beziehungsweise der Erstattungsansprüche<br />

auf den Marktwerten zum Bilanzstichtag.<br />

Dieser Wert dient als Basis für die Bestimmung der erwarteten<br />

Rendite des Fondsvermögens beziehungsweise der Erstattungsansprüche.<br />

Die erwartete Rendite des Fondsvermögens beziehungsweise<br />

der Erstattungsansprüche wird auf einheitlicher<br />

Basis bestimmt, unter Berücksichtigung historischer langfristiger<br />

Renditen, der Portfoliostruktur und der Einschätzungen<br />

der künftigen langfristigen Renditen. Andere Schlüsselprämissen<br />

für Aufwendungen und Erträge aus Pensionszusagen<br />

und pensionsähnlichen Leistungszusagen basieren teilweise<br />

auf aktuellen Marktverhältnissen. Aufwendungen und Erträge<br />

aus Pensionszusagen und pensionsähnlichen Leistungszusagen<br />

können sich aufgrund von Änderungen dieser zugrunde liegenden<br />

Schlüsselprämissen verändern.<br />

d) Rückstellungen<br />

Die Bestimmung von Rückstellungen jeglicher Art ist mit Einschätzungen<br />

zur Höhe und/oder zum Zeitpunkt von Verpflichtungen<br />

verbunden.

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