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„Weihnachtsfreuden“ spendet 1.150 Euro an die „Sterntaler“

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Amtsblatt Haßloch<br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

Am Mittwoch, den 20. J<strong>an</strong>uar 2010, findet um 18.30 Uhr, im<br />

Sitzungssaal des Rathauses, Raum 101, eine öffentliche Sitzung<br />

des Gemeinderates statt. Hierzu ist <strong>die</strong> Bevölkerung<br />

höflichst eingeladen.<br />

Tagesordnung<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Vereidigung und Amtseinführung von Herrn Lothar Lorch zum ersten<br />

Beigeordneten der Gemeinde Haßloch zum 30. J<strong>an</strong>uar 2010<br />

3. Dienstaufw<strong>an</strong>dsentschädigung für den ersten Beigeordneten, Herrn<br />

Lothar Lorch<br />

4. Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche<br />

5. Wahl eines ehrenamtlichen Mitarbeiters für den Wertstoffhof<br />

-vorsorglich-<br />

6. Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gemeindewerke<br />

Haßloch<br />

7. Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern<br />

8. Durchführung eines ILE Regionalm<strong>an</strong>agements<br />

9. Mitteilungen und Anfragen<br />

Im Anschluss <strong>an</strong> den öffentlichen Teil der Sitzung tagt der Gemeinderat<br />

in nicht öffentlicher Sitzung. Beh<strong>an</strong>delt werden Themen, <strong>die</strong> der Natur<br />

der Sache nach in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten und entscheiden<br />

sind.<br />

Haßloch, den 12. J<strong>an</strong>uar 2010<br />

gez. H<strong>an</strong>s-Ulrich Ihlenfeld<br />

Bürgermeister<br />

Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschuss<br />

Am Donnerstag, dem 21.01.2010, 18.30 Uhr, findet im Sitzungsaal des<br />

Rathauses (Ratssaal Nr. 101), eine nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Verkehr-<br />

und Entwicklungsausschusses statt.<br />

Beh<strong>an</strong>delt werden Themen, <strong>die</strong> der Natur der Sache nach in nichtöffentlicher<br />

Sitzung zu beraten sind oder deren abschließende Entscheidung<br />

dem Gemeinderat obliegt.<br />

Haßloch, den 06.01.2010<br />

Gemeindeverwaltung<br />

gez. H<strong>an</strong>s-Ulrich Ihlenfeld<br />

Bürgermeister<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

Amtliche Nachrichten<br />

Anhalten von Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am<br />

Rhein<br />

Kalenderjahr 2010<br />

hier: Gerichtstag Neustadt <strong>an</strong> der Weinstraße<br />

Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein hält im Kalenderjahr 2010<br />

folgende Gerichtstage ab:<br />

Gerichtstagsort: Amtsgericht Neustadt <strong>an</strong> der Weinstraße<br />

Gerichtstagsbezirk: Kreisfreie Stadt Neustadt <strong>an</strong> der Weinstraße<br />

und<br />

Stadt Bad Dürkheim, <strong>die</strong> Gemeinde Haßloch sowie<br />

<strong>die</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinden Deidesheim, Freinsheim,<br />

Lambrecht (Pfalz) und Wachenheim/Wstr.<br />

aus dem L<strong>an</strong>dkreis Bad Dürkheim<br />

Sitzungsturnus: jeden Mittwoch sowie jeden 4. Montag und<br />

jeden 4. Freitag im Monat<br />

Versammlung der Jagdgenossenschaft Haßloch<br />

(Alle Grundstückseigentümer im Außenbereich)<br />

Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Haßloch werden hiermit zu<br />

der am<br />

Donnerstag, den 04.02.2010, 18.00 Uhr<br />

im Rathaus, Rathausplatz 1, Sitzungssaal Nr. 101<br />

stattfindenden Versammlung eingeladen.<br />

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich<br />

des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Haßloch/Pfalz nach Maßgabe des<br />

Grundflächenverzeichnisses <strong>an</strong>. Eigentümer von Grundstücken, auf<br />

denen <strong>die</strong> Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf sind insofern nicht<br />

Mitglieder der Jagdgenossenschaft.<br />

Seite 6 Nr. 1/2010<br />

Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich<br />

01.02.2010 während der üblichen Dienststunden (Montag bis<br />

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags<br />

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie zusätzlich am 28.01.2010 bis 17.30<br />

Uhr) im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 105, 67454 Haßloch, aus.<br />

Während <strong>die</strong>ser Zeit k<strong>an</strong>n auch in <strong>die</strong> gültige Satzung Einsicht genommen<br />

werden.<br />

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, evtl. Unrichtigkeiten oder<br />

Veränderungen in der Flächengröße <strong>an</strong>zuzeigen und nachzuweisen. Mit<br />

Ablauf der Auslegungsfrist sind <strong>die</strong> im Verzeichnis aufgeführten Flächengrößen<br />

maßgebend für <strong>die</strong> Versammlung der Jagdgenossen.<br />

Der Versammlung ist ohne Rücksicht auf <strong>die</strong> Zahl der vertretenen Stimmen<br />

beschlussfähig.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

2. Bericht über <strong>die</strong> Prüfung der Jagdgenossenschaft durch das Rechnungs-<br />

und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim<br />

3. Tätigkeitsbericht des Jagdvorst<strong>an</strong>des<br />

4. Rechnungslegung für <strong>die</strong> Jahre 2008 + 2009 - Verwendung des Ertrages<br />

der Jagdnutzung<br />

5. Haushaltspl<strong>an</strong> für das Jagdjahr 2010/2011<br />

6. Entlastung des Jagdvorst<strong>an</strong>des<br />

7. Verschiedenes<br />

Haßloch, den 07.01.2010<br />

H.-U. Ihlenfeld, Jagdvorsteher<br />

Verb<strong>an</strong>dsordnung des Forstzweckverb<strong>an</strong>des<br />

Haßloch/Böhl-Iggelheim vom 03.12.1985<br />

in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Verb<strong>an</strong>dsordnung des<br />

Forstzweckverb<strong>an</strong>des Haßloch/Böhl-Iggelheim<br />

Die Gemeinden Haßloch, Böhl-Iggelheim und Gommersheim bilden seit<br />

01.01.1974 einen Zweckverb<strong>an</strong>d (Forstverb<strong>an</strong>d).<br />

Sie haben zur Anpassung <strong>an</strong> das Zweckverb<strong>an</strong>dsgesetz (ZwVG) vom<br />

22.12.1982 (GVBl. S. 476) mit Zustimmung ihrer Gemeinderäte aufgrund<br />

des § 16 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 ZwVG und § 37 Abs. 2 des L<strong>an</strong>desforstgesetzes<br />

(LFG) i.d.F. vom 02.02.1977 (GVBl. S. 21) <strong>die</strong> nachstehende Verb<strong>an</strong>dsordnung<br />

vereinbart und deren Feststellung be<strong>an</strong>tragt.<br />

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, als <strong>die</strong> nach § 5 Abs. 3 ZwVG<br />

bestimmte, zuständige Behörde (Errichtungsbehörde), stellt hiermit aufgrund<br />

des § 4 Abs. 2 ZwVG folgende Verb<strong>an</strong>dsordnung fest:<br />

§ 1 Verb<strong>an</strong>dsmitglieder<br />

Verb<strong>an</strong>dsmitglieder sind:<br />

Gemeinde Haßloch<br />

Gemeinde Böhl-Iggelheim<br />

Gemeinde Gommersheim<br />

§ 2 Erweiterung des Verb<strong>an</strong>des<br />

(1) Weitere waldbesitzende Körperschaften des öffentlichen Rechts können<br />

als Mitglieder dem Verb<strong>an</strong>d beitreten, wenn ihre Forstbetriebe im<br />

räumlichen Zusammenh<strong>an</strong>g mit solchen der in § 1 gen<strong>an</strong>nten Mitglieder<br />

liegen. Die Beitrittsmöglichkeit ist auch für Staatswald nach § 37 Abs. 6<br />

LFG gegeben.<br />

(2) Privatforstbetriebe können sich nach § 48 Abs. 1 LFG dem Forstzweckverb<strong>an</strong>d<br />

<strong>an</strong>schließen, wenn <strong>die</strong> Betriebe im räumlichen Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit solchen der Mitglieder liegen.<br />

(3) Der Beitritt nach Abs. 1 und der Anschluss nach Abs. 2 bedürfen der<br />

Zustimmung der Verb<strong>an</strong>dsversammlung.<br />

§ 3 Name und Sitz des Verb<strong>an</strong>des<br />

Der Verb<strong>an</strong>d führt <strong>die</strong> Bezeichnung "Forstzweckverb<strong>an</strong>d Haßloch / Böhl-<br />

Iggelheim".<br />

Er hat seinen Sitz in Haßloch. Er ist ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluß<br />

im Sinne des § 21 des Bundeswaldgesetzes vom 07.05.1975 (BGBl..<br />

I S. 1037).<br />

§ 4 Geschäftsführung<br />

(1) Die laufenden Geschäfte des Verb<strong>an</strong>des werden durch einen von der<br />

Gemeinde Haßloch zu bestimmenden Be<strong>die</strong>nsteten besorgt. Dieser führt<br />

<strong>die</strong> Bezeichnung „Geschäftsführer“. Er ist zugleich Schriftführer der Verb<strong>an</strong>dsversammlung<br />

und für <strong>die</strong> ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung<br />

aller Akten ver<strong>an</strong>twortlich.<br />

(2) Der Geschäftsführer ist ehrenamtlicher Be<strong>die</strong>nsteter des Zweckverb<strong>an</strong>des.

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