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Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung 1.1.1 <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 2008 <strong>de</strong>r <strong>Fehrbellin</strong> 1.1.2 Vergnügungssteuersatzung 1.1.3 20.12.2007 1.1.4 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 28.02.2008 1.1.5 Öffentliche Bekanntmachung von Anträgen <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s Wasser/Abwasser <strong>Fehrbellin</strong>-Temnitz<br />

Hauptausschusses 1.2.1 <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom 10.10.2007 und 12.12.2007<br />

Betzin 1.3.1 Betzin II. Brunne<br />

Brunne II. 2007<br />

Dechtow 1.5.1 Beschlüsse Ortsbeirat Dechtow II. Halbjahr 2007 1.6. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Deutschhof 1.4.1<br />

Deutschhof II. Halbjahr 2007<br />

Stadt <strong>Fehrbellin</strong> 1.7.1 Stadt <strong>Fehrbellin</strong> II. Halbjahr 2007<br />

Hakenberg 1.8.1 Hakenberg II. 1.6.1 Karwesee 1.9.1 Karwesee II. 2007<br />

Königshorst 1.10.1 Königshorst II. Halbjahr 2007<br />

Langen 1.11.1 Beschlüsse Ortsbeirat Langen II. Halbjahr 2007<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Lentzke 1.12.<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong><br />

die für<br />

<strong>Fehrbellin</strong><br />

mit <strong>de</strong>n Ortsteilen<br />

Betzin, Brunne, Dechtow, Deutschhof, Stadt <strong>Fehrbellin</strong>, Hakenberg, Karwesee,<br />

Königshorst, Langen, Lentzke, Linum, Manker, Protzen, Tarmow, Walchow, Wall,<br />

Wustrau-Altfriesack<br />

<strong>Fehrbellin</strong>, <strong>de</strong>n 16.04.2008<br />

1. Amtliche Bekanntmachungen<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Nr. 2 • 4. Jahrgang • 16. Woche


Lentzke II. 2007<br />

Linum 1.13.1 Linum II. 2007<br />

Tarmow 1.14.1 Tarmow II. 1.12.1 Walchow 1.15.1 Walchow II. Halbjahr 2007<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Wustrau-Altfriesack 1.16.1 Beschlüsse Ortsbeirat Wustrau-Altfriesack II. Halbjahr 2007<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung 1.1.1 <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 2008 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> Öffentliche Bekanntmachung<br />

von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung ihrer Sitzung am 28.02.2008 beschlossene Haushaltssatzung und <strong>de</strong>r Haushaltsplan 2008 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> und <strong>de</strong>ren Anlagen ist gemäß § 78 (4) <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung <strong>de</strong>m Landrat <strong>de</strong>s Landkreises Ostprignitz-Ruppin vorgelegt wor<strong>de</strong>n. Die<br />

Haushaltsplan 2008 <strong>de</strong>r <strong>Fehrbellin</strong> kann auf Grund seines Umfanges nicht in <strong>de</strong>n Bekanntmachungs-kästen ausgehangen wer<strong>de</strong>n und liegt <strong>de</strong>shalb während <strong>de</strong>r Dienstzeiten zur Einsichtnahme in <strong>de</strong>r Kämmerei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, Zimmer 26a Der<br />

Behnicke (Siegel) Haushaltssatzung <strong>de</strong>r <strong>Fehrbellin</strong> für das Haushaltsjahr 2008 aus.<br />

<strong>de</strong>s § 76 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung wird nach Beschluss <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 28.02.2008 folgen<strong>de</strong> Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. Verwaltungshaushalt Aufgrund 8.705.800,00 Und 2. im Vermögenshaushalt<br />

Einnahme auf in <strong>de</strong>r Ausgabe auf 5.649.100,00 EUR<br />

Bekanntmachung Evangelischen <strong>de</strong>r lischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker-Temnitztal und Temnitzpark 1.17.1 Gesamt<strong>gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrat <strong>de</strong>r Evangelischen<br />

1.17.2 Kirchenräte Ersatzälteste <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte <strong>de</strong>r Gesamtkirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> 1.<br />

<strong>de</strong>s<br />

Amtliche<br />

Pfarramtes<br />

Bekanntmachungen<br />

Evange-<br />

Grundstücksangebote <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> 2.2. Breitband-Bedarfsatlas <strong>de</strong>r IHK 2.3. Jahresbericht 2007 <strong>de</strong>s Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverban<strong>de</strong>s "Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen" Nauen 2.1. Bekanntmachungen Nichtamtliche


2 Es wer<strong>de</strong>n festgesetzt: 1. Kredite wer<strong>de</strong>n nicht festgesetzt. 2. Verpflichtungsermächtigungen wer<strong>de</strong>n nicht festgesetzt. 3. <strong>de</strong>r Höchstbetrag <strong>de</strong>r Kassenkredite auf 1.450.900,00 EUR festgesetzt.<br />

3 Die Hebesätze für die Realsteuern wer<strong>de</strong>n wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 230 350 300 v.H. §<br />

4 1. Unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne <strong>de</strong>s § 81 Abs. 1 GO sind Beträge §<br />

Verwaltungshaushalt bis zu 10.000,00 EUR b) im Vermögenshaushalt<br />

überplanmäßigen bis zu 20 v.H. vom jeweiligen Haushaltsansatz - bei <strong>de</strong>n außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 10.000,00 EUR Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung entschei<strong>de</strong>t über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, sofern die vorher genannten Wertgrenzen überschritten wer<strong>de</strong>n. 2. Als geringfügige Beträge im Sinne § 79 Abs.3 Satz 2 GO gelten Beträge bis zu 50% <strong>de</strong>s Gesamtvolumens <strong>de</strong>s jeweiligen Teilhaushaltes. a)<br />

a) Die im Stellenplan mit einem Kw-Vermerk versehenen Planstellen entfallen mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stelleninhabers. b) Bei <strong>de</strong>n im Stellenplan mit einem Ku-Vermerk versehenen Planstellen erfolgt eine Umwandlung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n zu Teilstellen. <strong>Fehrbellin</strong>, 03.03.2008 Erdmann Behnicke 3.<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung (Siegel) Bürgermeisterin 1.1.2 Vergnügungssteuersatzung Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r §§ 5 und 35 Abs. 2 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung für das Land Bran<strong>de</strong>nburg (GO) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung und <strong>de</strong>n §§ 1, 2 und 3 <strong>de</strong>s Kommunalabgabengesetzes für das Land Bran<strong>de</strong>nburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> in ihrer Sitzung am 28.02.2008 folgen<strong>de</strong> Satzung beschlossen: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Aufgrund<br />

1 Steuergegenstand Der Besteuerung unterliegen die in <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> veranstalteten nachfolgen<strong>de</strong>n Vergnügungen: 1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, 2. Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art, § Ausspielen von Geld o<strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong>n in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, 4. das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- o<strong>de</strong>r ähnlichen Apparaten a. in Spielhallen o<strong>de</strong>r ähnlichen Unternehmen, 3.<br />

in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirt-schaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- o<strong>de</strong>r ähnlichen Räumen sowie an an<strong>de</strong>ren je<strong>de</strong>rmann zugänglichen Orten. § 2 Steuerfreie Veranstaltungen Steuerfrei sind b.<br />

Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht Veranstaltungen von Vereinen, <strong>de</strong>ren Vereinszweck die Jugendpflege, <strong>de</strong>r Jugendschutz, die Leibeserziehung, die Kulturpflege, Heimatpflege, die Landschaftspflege, die Pflege <strong>de</strong>s Brauchtums, Berufsertüchtigung o<strong>de</strong>r die nicht gewerbsmäßige Pflege <strong>de</strong>r Unterhaltung und <strong>de</strong>r Geselligkeit ist o<strong>de</strong>r die politischen, wissenschaftlichen, sozialen o<strong>de</strong>r gemeinnützigen Zwecken dienen, 1.


von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religionsgemeinschaften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r ihrer Organe, 3. Veranstaltungen, <strong>de</strong>ren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen o<strong>de</strong>r gemeinnützigen Zwecken verwen<strong>de</strong>t wird, wenn <strong>de</strong>r mildtätige o<strong>de</strong>r gemeinnützige Zweck bei <strong>de</strong>r Anmeldung nach § 13 angegeben wor<strong>de</strong>n ist und <strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>te Betrag min<strong>de</strong>stens die Höhe <strong>de</strong>r Steuer erreicht, 4. Musikapparaten, sofern für ihre Darbietungen kein Entgelt erhoben wird, 5. das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 4 im Rahmen von Volksbelustigungen und Schaustellungen auf Jahrmärkten, Kirmissen und 2.<br />

Veranstaltungen. 3 Steuerschuldner Steuerschuldner ist <strong>de</strong>r Unternehmer <strong>de</strong>r Veranstaltungen (Veranstalter). In <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Nr. 4 ist <strong>de</strong>r Halter <strong>de</strong>r Apparate (Aufsteller) Veranstalter. ähnlichen<br />

4 Erhebungsformen §<br />

Die Steuer wird erhoben 1. Kartensteuer 5 bis 9) für Veranstaltungen, wenn die Teilnahme von <strong>de</strong>r Lösung von Eintrittskarten o<strong>de</strong>r sonstigen Ausweisen abhängig gemacht wird, 2. als Pauschsteuer (§§ 10 bis 12), a. Veranstaltung ohne Eintrittskarte o<strong>de</strong>r sonstigen Ausweis zugänglich ist, b. Besteuerung in Form <strong>de</strong>r Kartensteuer nicht hinreichend überwacht wer<strong>de</strong>n kann, (1)<br />

wenn die Pauschsteuer höher ist als Kartensteuer. (2) Die Steuer ist für je<strong>de</strong> geson<strong>de</strong>rt zu berechnen. Fin<strong>de</strong>n im Zeitraum eines Monats mehrere Veranstaltungen gleicher Art <strong>de</strong>sselben Veranstalters und am gleichen Ort statt, so wird eine nach Absatz 1 Nr. 2 Buchst. c nur dann erhoben, wenn bei Zusammenfassung aller Veranstaltungen dieses Zeitraums die Pauschsteuer höher ist als die Kartensteuer. Abschnitt II c.<br />

§ 5 Steuermaßstab Kartensteuer<br />

Kartensteuer wird nach Preis und Zahl <strong>de</strong>r ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Unentgeltlich ausgegebene Eintrittskarten bleiben auf Antrag bis zu einer von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> im Einzelfall vor <strong>de</strong>r Veranstaltung festzulegen<strong>de</strong>n Höchstzahl unberücksichtigt, wenn sie als solche kenntlich gemacht sind und <strong>de</strong>r Nachweis ihrer unentgeltlichen Ausgabe gebracht wird. § 6 Eintrittskarten Die<br />

Wird für eine Veranstaltung ein Eintrittsgeld erhoben, so ist <strong>de</strong>r Veranstalter verpflichtet, Eintrittskarten o<strong>de</strong>r sonstige von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><br />

genehmigte Ausweise, die im Sinne dieser Vergnügungssteuersatzung als Eintrittskarten gelten, auszugeben. (2) Bei <strong>de</strong>r Anmeldung (§ 13) hat <strong>de</strong>r Veranstalter die Eintrittskarten, die zu <strong>de</strong>r Veranstaltung ausgegeben wer<strong>de</strong>n sollen, <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> vorzulegen. Die Eintrittskarten müssen mit fortlaufen<strong>de</strong>n Nummern versehen sein und <strong>de</strong>n Veranstalter, die Zeit, <strong>de</strong>n Ort und die Art <strong>de</strong>r Veranstaltung sowie das Entgelt o<strong>de</strong>r die Unentgeltlichkeit angeben. Die Eintrittskarten sind von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> stempeln o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer geeigneter Weise kennzeichnen. (1)<br />

Der Veranstalter darf die Teilnahme an <strong>de</strong>r Veranstaltung nur gegen Entwertung <strong>de</strong>r Eintrittskarten gestatten. Die entwerteten Eintrittskarten sind <strong>de</strong>n Teilnehmern zu belassen und von diesen <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> auf Verlangen vorzuzeigen o<strong>de</strong>r auszuhändigen. (3)<br />

Über die ausgegebenen Eintrittskarten hat <strong>de</strong>r Veranstalter für je<strong>de</strong> Veranstaltung einen Nachweis zu führen, <strong>de</strong>r zusammen mit <strong>de</strong>n nicht ausgegebenen Eintrittskarten drei Monate lang aufzubewahren und <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> auf Verlangen vorzulegen ist. Auf die Aufbewahrung <strong>de</strong>s Nachweises kann verzichtet wer<strong>de</strong>n, wenn die nicht verwen<strong>de</strong>ten Eintrittskarten an die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> abgegeben wer<strong>de</strong>n. § 7 Preis und Entgelt (4)<br />

Die Steuer ist nach <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Eintrittskarte angegebenen Preis zu berechnen. Sie ist nach <strong>de</strong>m Entgelt zu berechnen, wenn dieses höher ist als <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Eintrittskarte angegebene Preis. (2) Entgelt ist die gesamte Vergütung, die vor, während o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Veranstaltung für die Teilnahme erhoben wird. Zum Entgelt gehören (1)


die Gebühren für Klei<strong>de</strong>raufbewahrung und Programme, soweit sie jeweils 50 Cent übersteigen, und die vom Veranstalter erhobene Vorverkaufsgebühr. Soweit <strong>de</strong>m Entgelt Beträge für Speisen und Getränke o<strong>de</strong>r sonstige Zugaben enthalten sind, bleiben sie bei Steuerberechnung außer Ansatz. (3) Wird neben <strong>de</strong>m Entgelt noch eine erhoben, wird <strong>de</strong>m Entgelt <strong>de</strong>r Betrag Son<strong>de</strong>rzahlung hinzugerechnet. Als Son<strong>de</strong>rzahlung gelten insbeson<strong>de</strong>re Beiträge, die von <strong>de</strong>m Veranstalter vor, während o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Veranstaltung durch Sammlungen erhoben wer<strong>de</strong>n. Ist <strong>de</strong>r Betrag Son<strong>de</strong>rzahlung nicht zu ermitteln, so hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> ihn schätzen. Die Son<strong>de</strong>rzahlung auch<br />

<strong>de</strong>m Entgelt nicht hinzuzurechnen, wenn sie einem Dritten einem Zwecke zufließt, <strong>de</strong>r von <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> als för<strong>de</strong>rungswürdig gemäß §§ 52 bis 54 Abgabenordnung anerkannt wird. (4) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Eintrittspreise am Eingang zu <strong>de</strong>n Veranstaltungsräumen o<strong>de</strong>r zur Kasse an geeigneter, für die Besucher leicht sichtbarer Stelle, durch Anschlag bekannt zu geben. § 8 ist<br />

Steuersatz (1) Der Steuersatz beträgt 15 v. H. <strong>de</strong>s Eintrittspreises o<strong>de</strong>r Entgelts. (2) Die für die einzelne Eintrittskarte ist auf <strong>de</strong>n vollen Cent aufzurun<strong>de</strong>n. Bei fortlaufen<strong>de</strong>r Nachweisung <strong>de</strong>r ausgegebenen Allgemeiner<br />

ist <strong>de</strong>r jeweilige Abrechnungs-betrag aufzurun<strong>de</strong>n. § 9 Festsetzung <strong>de</strong>r Steuerschuld (1) Über die Kartensteuer ist binnen drei Werktagen nach <strong>de</strong>r Veranstaltung abzurechnen. Die Steuerschuld min<strong>de</strong>rt sich entsprechend <strong>de</strong>r Zahl und <strong>de</strong>m Preis <strong>de</strong>rjenigen Eintrittskarten, die gegen Erstattung <strong>de</strong>s vollen Preises zurückgenommen wor<strong>de</strong>n sind. Eintrittskarten<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Abrechnung setzt die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> die Steuer fest und teilt sie <strong>de</strong>m Steuerpflichtigen mit. Abschnitt III Pauschsteuer § 10 Nach <strong>de</strong>r Roheinnahme (2)<br />

Die Pauschsteuer ist, soweit sie nicht nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Absatzes 2 und <strong>de</strong>r §§ 11 bis 12 festzusetzen ist, nach <strong>de</strong>r Roheinnahme zu berechnen. Bei ihr ist <strong>de</strong>r für die Kartensteuer gelten<strong>de</strong> Steuersatz (§ 8) anzuwen<strong>de</strong>n. Als Roheinnahme gelten sämtliche <strong>de</strong>m Veranstalter von <strong>de</strong>n Teilnehmern zufließen<strong>de</strong>n Einnahmen; § 7 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n. Die Roheinnahmen sind <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> spätestens 7 Werktage nach <strong>de</strong>r Veranstaltung zu erklären. Bei regelmäßigen Veranstaltungen sind die Erklärungen (1)<br />

bis zum 7. Werktag <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n Monats abzugeben. (2) Für Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen beträgt die Steuer 5 v. H. <strong>de</strong>s Spielumsatzes. (3) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> kann Veranstalter von <strong>de</strong>m Einzelnachweis Höhe <strong>de</strong>r Roheinnahme o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Spielumsatzes befreien und <strong>de</strong>n Steuerbetrag mit ihm vereinbaren, wenn dieser Nachweis im Einzelfall beson<strong>de</strong>rs schwierig ist o<strong>de</strong>r wenn die Vereinbarung zu einer Vereinfachung <strong>de</strong>r Berechnung führt. monatlich<br />

11 Besteuerung von (1) Die Steuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs-, Warenspiel- o<strong>de</strong>r ähnlichen Apparaten bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach <strong>de</strong>m Einspielergebnis, Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten nach <strong>de</strong>ren Anzahl. Als Einspielergebnis ist <strong>de</strong>r Gesamtbetrag Geldspielapparaten eingesetzten Spielbeträge (Spieleinsatz) abzüglich ausgezahlten Gewinne – bereinigt um die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Röhreninhalte und <strong>de</strong>s Fehlbetrages – anzurechnen (sog. elektronische Kasse). §<br />

Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalen<strong>de</strong>rmonat bei <strong>de</strong>r Aufstellung 1. <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Nr. 4a (2)<br />

10 v.H. <strong>de</strong>s Einspielergebnisses<br />

30,00 2. in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s § 1 Nr. 4b<br />

mit 8 v.H. <strong>de</strong>s Einspielergebnisses<br />

ohne Gewinnmöglichkeit 21,00 Euro. (3) Die Steuer beträgt für Apparate, mit <strong>de</strong>nen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird o<strong>de</strong>r die eine Verherrlichung o<strong>de</strong>r Verharmlosung <strong>de</strong>s Krieges zum Gegenstand haben, 409 Euro je Apparat und angefangenen Kalen<strong>de</strong>rmonat. Apparate


Besitzt ein Apparat mehrere Spieleinrichtungen, so gilt je<strong>de</strong> dieser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an <strong>de</strong>nen gleichzeitig zwei o<strong>de</strong>r mehr Spielvorgänge ausgelöst wer<strong>de</strong>n können. (5) Tritt im Laufe eines Kalen<strong>de</strong>rmonats an die Stelle eines ein gleichartiger Apparat, so wird die Steuer für diesen Kalen<strong>de</strong>rmonat nur einmal erhoben. (6) Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates an einem Aufstellungsort bis zum 7. Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n (4)<br />

schriftlich anzuzeigen. (7) Für Spielapparate im Sinne § 1 Nr. 4 hat <strong>de</strong>r Steuerschuldner (§ 3) bis zum 7. Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Monats <strong>de</strong>m Steueramt eine Erklärung über die im Vormonat im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet gehaltenen Apparate abzugeben. (8) Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten sind <strong>de</strong>n Steuerselbsterklärungen Zählwerkausdrucke für <strong>de</strong>n Abrechnungszeitraum beizufügen. Diese Ausdrucke müssen min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten: Kalen<strong>de</strong>rmonats<br />

Gerätename, Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufen<strong>de</strong> Nummer und Datum <strong>de</strong>s aktuellen und <strong>de</strong>s letzten Zählwerkausdruckes, Anzahl <strong>de</strong>r entgeltpflichtigen Spiele, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf), ausgezahlte Gewinne (Auswurf), Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Röhreninhalte, Fehlbetrag und die elektronische Kasse. Hersteller,<br />

12 Nach <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s benutzten Raumes (1) Für die Veranstaltungen, die im Wesentlichen Gewinnerzielung <strong>de</strong>r Verabreichung von Speisen und Getränken o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>r Unterhaltung bei Vereinsfestlichkeiten und <strong>de</strong>rgleichen dienen, ist die Pauschsteuer nach <strong>de</strong>r Größe benutzten Raumes zu erheben. Die Größe <strong>de</strong>s Raumes berechnet sich nach <strong>de</strong>m Flächeninhalt <strong>de</strong>r für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich <strong>de</strong>s Schankraumes, aber ausschließlich Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für Veranstaltungen im §<br />

Diese Flächen sind jedoch nur zu 60% anzurechnen. (2) Steuer beträgt je Veranstaltung für je<strong>de</strong> angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 50 Cent. (3) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> kann <strong>de</strong>n Steuerbetrag mit <strong>de</strong>m Veranstalter vereinbaren, wenn <strong>de</strong>r Nachweis <strong>de</strong>r Veranstaltungsfläche beson<strong>de</strong>rs schwierig ist o<strong>de</strong>r wenn die Vereinbarung einer Vereinfachung <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Steuer nach <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 führt. Abschnitt IV Freien.<br />

Bestimmungen § 13 Anmeldung Gemeinsame<br />

Die Veranstaltungen nach § 1 Nr. 1 bis 3 sind spätestens drei Werktage vor Beginn bei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> anzumel<strong>de</strong>n. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehen<strong>de</strong>n Veranstaltungen ist die Anmeldung <strong>de</strong>m auf die Veranstaltung folgen<strong>de</strong>n Werktage nachzuholen. Verän<strong>de</strong>rungen, die sich auf die Höhe <strong>de</strong>r Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen. (2) Über die Anmeldung soll eine Bescheinigung erteilt wer<strong>de</strong>n. (1)<br />

Zur Anmeldung verpflichtet ist <strong>de</strong>r Veranstalter. (4) Bei mehreren aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Veranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend. Verän<strong>de</strong>rungen sind rechtzeitig anzuzeigen. § 14 Entstehung und Fälligkeit <strong>de</strong>s Steueranspruches (3)<br />

Der Vergnügungssteueranspruch entsteht im Fall <strong>de</strong>r Pauschsteuer nach § 11 mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Apparates an <strong>de</strong>n in § 1 Nr. 4 genannten Orten, ansonsten mit <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Veranstaltung. (1)<br />

Die Steuerschuld wird mit Ablauf von sieben Werktagen nach <strong>de</strong>r Festsetzung an <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen fällig. § 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Bran<strong>de</strong>nburg <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung han<strong>de</strong>lt, wer als Veranstalter o<strong>de</strong>r Halter vorsätzlich o<strong>de</strong>r leichtfertig: (2) 1 keine Eintrittskarten o<strong>de</strong>r sonstige Ausweise, die im Sinne dieser Satzung als Eintrittskarten gelten, ausgibt; 2. 2 bei <strong>de</strong>r Anmeldung Veranstaltung nicht die zur Ausgabe vorgesehenen, fortlaufend nummerierte, mit Angaben zu Veranstalter, Zeit, Ort, Art <strong>de</strong>r Veranstaltung und Entgelt versehenen Eintrittskarten vorlegt; 3. 1 Teilnahme <strong>de</strong>r Veranstaltung ohne Entwertung <strong>de</strong>r Eintrittskarten gestattet; 4. § 6 Abs. 3 S. 2 Eintrittskarten <strong>de</strong>n Beauftragten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> nicht vorzeigt o<strong>de</strong>r aushändigt; 1.


6 Nachweis über die ausgegebenen Eintrittskarten führt und zusammen mit <strong>de</strong>n nicht ausgegebenen Eintrittskarten drei Monate lang aufbewahrt und <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> auf Verlangen vorlegt; 6. 7 4 keinen Hinweis auf die Eintrittspreise am Eingang zu <strong>de</strong>n Veranstaltungsräumen o<strong>de</strong>r zur Kasse an geeigneter, für <strong>de</strong>n Besucher leicht sichtbarere Stelle, durch Anschlag bekannt gibt; 7. 9 1 Eintrittskarten von 3 nach <strong>de</strong>r abrechnet; 8. 10 1 Roheinnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach <strong>de</strong>r bzw. bei regelmäßigen Veranstaltungen monatlich bis zum 7. Werktag <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n Monats erklärt; 5. 6 die Aufstellung eines Spielapparates an einem Aufstellungsort bis zum 7. Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>r-monats nicht schriftlich anzeigt; 10. 7 bis zum 7. Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Monats keine Erklärung über die im Vormonat im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet gehaltenen Apparate abgibt; 11. § 11 Abs. 8 bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten Steuerselbsterklärungen nicht die Zählwerkausdrucke für <strong>de</strong>n 9.<br />

mit min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong>n Angaben zufügt: Hersteller, Gerätename, Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, Zulassungsnummer, fortlaufen<strong>de</strong> Nummer und Datum <strong>de</strong>s aktuellen und <strong>de</strong>s letzten Zählwerkausdruckes, Anzahl <strong>de</strong>r entgeltpflichtigen Spiele, eingesetzte Spielbeträge (Einwurf), ausgezahlte Gewinne (Auswurf), Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Röhreninhalte, Fehlbetrag und die elektronische Kasse; Abrechnungs-zeitraum<br />

1, 2 die nicht spätestens 3 Werktage vor Beginn anmel<strong>de</strong>t bzw. bei unvorbereiteten und nicht vorhersehbaren Veranstaltungen an <strong>de</strong>m auf die Veranstaltung folgen<strong>de</strong>n Werktag nachholt o<strong>de</strong>r 13. § 13 Abs.1 S. 3 steuererhöhen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen nicht umgehend anzeigt. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 2.500,00 Euro geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. § 16 12.<br />

(1) Die Satzung am 01.05.2008 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Vergnügungssteuersatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> vom 26.10.2006 außer Kraft. <strong>Fehrbellin</strong>, 11.03.2008 Inkrafttreten<br />

<strong>Fehrbellin</strong> Die Bürgermeisterin <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><br />

(Siegel) 1.1.3 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 20.12.2007 Behnicke<br />

öffentlich –<br />

BV-Nr. 0125/07 Investitionszuschuss 2007 – Kirche Langen Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig die Auszahlung <strong>de</strong>r im Haushalt 2007 eingestellten Zuwendung – HHSt. 3700.988000 – an <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rverein Stüler-Kirche Langen e.V. Höhe von 5.000,00 € auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Antrages vom 24.10.2007 und <strong>de</strong>s Ergänzungsantrages vom 15.11.2007.<br />

Einsatz Investitionssumme ist mittels Verwendungsnachweis gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> zu belegen. - 0126/07 – Zuschuss die Freiwilligen-agentur in Protzen Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € an die Freiwilligenagentur in Protzen für das Jahr 2007. Der Zuschuss wird bei <strong>de</strong>r HH-Stelle 3410.718000 bereitgestellt. 3. BV-Nr. 0127/07 - Mitgliedschaft im Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit e.V. (IPZ) 2.<br />

beschließt einstimmig die Mitgliedschaft im Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit e.V. (IPZ) für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 75,00 € 4. 0128/07 Satzung zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Tätigkeit in <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong><br />

einstimmig die in <strong>de</strong>r Anlage beiliegen<strong>de</strong> Satzung zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ehrenamtlichen Tätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, mit <strong>de</strong>m Zusatz, im § 5 (1) <strong>de</strong>n ehrenamtlichen Bürgermeister mit aufzunehmen.<br />

0129/07 Einführung einer Flagge für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong><br />

beschließt mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung die Einführung einer Flagge für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>. 6. BV-Nr. 0133/07 - Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 81 Abs. 1 und § 35 Abs. 2 Nr. 17 <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung Grundschule <strong>Fehrbellin</strong> – Umbau zur Ganztagsschule Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung stimmt folgen<strong>de</strong>r überplanmäßiger Ausgabe für das Haushaltsjahr 2007 einstimmig zu: 5.


Bezeichnung HH-Ansatz Überschreitung 2111.940000-01 Grundschule <strong>Fehrbellin</strong>: 289.385,42 € 34.980,80 € Umbau zur Ganztagsschule<br />

ist durch Min<strong>de</strong>rausgaben bei <strong>de</strong>r HH-Stelle 2111.935000 (hier 8.445,21 €) und die Entnahme aus <strong>de</strong>r allgemeinen Deckungsreserve (HH-St. 9100.994000; hier 26.535,59 €) gewährleistet. 7. 0134/07 Unterstützung zur Werterhaltung <strong>de</strong>s Sportplatzgebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r SG Linum<br />

mit 17 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung, die SG Linum e.V. mit einem Betrag Höhe von 698,00 € für HH-Stelle<br />

Beseitigung von Schä<strong>de</strong>n durch die Neuverlegung von Heizungsrohren und Heizkörpern zu unterstützen (malermäßige Instandsetzung). 8. BV-Nr. 0136/07 - Erweiterungsantrag <strong>de</strong>s SV 90 <strong>Fehrbellin</strong> Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung die Erhöhung <strong>de</strong>s investiven Zuschusses um 2.500,00 € zur malerischen Fertigstellung <strong>de</strong>s mit 10.000,00 € geför<strong>de</strong>rten Umbaues <strong>de</strong>s Sanitärtraktes <strong>de</strong>r Sektion Fußball <strong>de</strong>s SV 90 <strong>Fehrbellin</strong> e.V. die<br />

nichtöffentlich - 9. 0123/07 – Erlass von Miete, Betriebskosten, Zinsen und Kosten Beschlossen. 10. BV-Nr. 0135/07 - Erhebung einer Feststellungsklage -<br />

11. BV-Nr. 0137/07 - Wi<strong>de</strong>rspruch gegen Beitragsbeschei<strong>de</strong> Beschlossen. 1.1.4 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung<br />

28.02.2008 - öffentlich -<br />

BV-Nr. 0002/08 – Bebauungsplan Nr. 4 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Industriegebiet an <strong>de</strong>r Schäferei“: Prüfung, Abwägung und Beschlussfassung über Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig: Die von <strong>de</strong>n Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 4 Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Industriegebiet An <strong>de</strong>r Schäferei“ vom<br />

Anregungen hat die Gemeindvertretung mit <strong>de</strong>m Ergebnis geprüft, das <strong>de</strong>r Anlage zu entnehmen ist. Im Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung wird beschlossen, dass keine weiteren öffentlichen und privaten Belange abzuwägen sind. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger haben keine Anregungen zum Entwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes vorgebracht. Aufgrund § 28 <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung für das Land Bran<strong>de</strong>nburg waren keine <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertreter von <strong>de</strong>r Beratung und Beschlussfassung vorgebrachten<br />

BV-Nr. 0003/08 – Satzungsbeschluss über <strong>de</strong>n Bebau-ungsplan Nr. 4 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Industriegebiet An <strong>de</strong>r Schäferei“ Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig: 1. Auf Grund <strong>de</strong>s § 10 Baugesetzbuch <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316), beschließt die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 4 Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Industriegebiet An <strong>de</strong>r Schäferei“ als Satzung. ausgeschlossen.<br />

Begründung einschließlich <strong>de</strong>s Umweltberichtes wird gebilligt. 3. Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird beauftragt, für die Rechtskraft <strong>de</strong>s Bebauungsplanes die Genehmigung bei <strong>de</strong>r höheren Verwaltungsbehör<strong>de</strong>, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, zu beantragen. Die Erteilung <strong>de</strong>r Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo <strong>de</strong>r Bebauungsplan mit Begründung während <strong>de</strong>r Dienststun<strong>de</strong>n einzusehen und über <strong>de</strong>n Inhalt Auskunft zu erhalten ist. Aufgrund § 28 <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung für das Land Bran<strong>de</strong>nburg waren keine <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertreter von <strong>de</strong>r Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 2.<br />

BV-Nr. 0087/07 – Vergnügungssteuersatzung<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig: Die Vergnügungssteuersatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird in <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten Form einstimmig beschlossen. 3.<br />

0004/08 - Entgegennahme <strong>de</strong>r Jahresrechnung 2007<br />

93 Abs. 2 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung (GO) wird die Jahresrechnung 2007 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> einstimmig zur Kenntnis genommen. 5. 0001/08 Beschluss über die Haushaltssatzung und <strong>de</strong>n Haushaltsplan 2008 Gemäß § 76 ff. GO fasst die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>Fehrbellin</strong> einstimmig <strong>de</strong>n Beschluss über die Haushaltssatzung, <strong>de</strong>n Haushaltsplan, <strong>de</strong>n Stellenplan und das Investitionsprogramm 2008. 4.<br />

BV-Nr. 0006/08 – Berufung <strong>de</strong>s Wahlleiters Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig: Zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen für das Wahlgebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz <strong>de</strong>r Hauptamtsleiter Herr Herms berufen. Als stellvertreten<strong>de</strong>r Wahlleiter wird Herr Gaetke berufen. 6.


0007/08 Grundstücksankauf (Grundsatzbeschluss)<br />

mit 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen, die im <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiet gelegene ehemalige Bahnstrecke Paulinenaue-<strong>Fehrbellin</strong> zu erwerben. 8. BV-Nr. 0009/08 Entscheidung über die Gültigkeit <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>s Ortsbeirates Protzen<br />

beschließt einstimmig:<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung trifft nach Ablauf <strong>de</strong>r in § 55 Abs. 2 bezeichneten Frist gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz folgen<strong>de</strong> 7.<br />

1. Einwendungen gegen die Wahl <strong>de</strong>s Ortsbeirates <strong>de</strong>s Ortsteiles Protzen liegen nicht vor. Die ist gültig. - nichtöffentlich - 9. BV-Nr. 0005/08 – Personalangelegenheit Beschlossen. Wahlprüfungsentscheidungen:<br />

Öffentliche Bekanntmachung von Anträgen <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s Wasser/Abwasser <strong>Fehrbellin</strong>-Temnitz 1.1.5.<br />

Bescheinigung <strong>de</strong>s Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an Grundstücken in <strong>de</strong>n Gemarkungen Lentzke, Flur 11, 12, 13 Brunne, Flur 11 Gemäß § 9 Abs. 4 <strong>de</strong>s Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182 ff) <strong>de</strong>r jetzt gültigen Fassung i.V.m. § 7 Abs. 1 <strong>de</strong>r Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900), gibt <strong>de</strong>r Landkreis Ostprignitz- Ruppin als untere Wasserbehör<strong>de</strong> öffentlich bekannt, dass Zweckverband Wasser / Abwasser <strong>Fehrbellin</strong> – Temnitz einen Antrag auf auf<br />

von Leitungs- Anlagenrechtsbescheinigungen gestellt hat. Der Antrag umfasst vor <strong>de</strong>m 03.10.1990 errichtete Trinkwasserleitungen und Anlagenteile <strong>de</strong>n o.g. Gemarkungen. Die Grundstücke wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Versorgungsunternehmen durch <strong>de</strong>n Besitz und Betrieb sowie die Unterhaltung Erneuerung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Anlagen und Schutzflächen Anspruch genommen. Die von <strong>de</strong>n Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer <strong>de</strong>r o.g. Flure können die eingereichten Anträge einschließlich <strong>de</strong>r Flurkartenauszüge in <strong>de</strong>r Zeit vom 14.04.2008 bis zum 09.05.2008<br />

<strong>de</strong>r Kreis<strong>verwaltung</strong>, Neustädter Str. 14, 16816 Neuruppin, in <strong>de</strong>n Räumen 333 und 334 zu <strong>de</strong>n Dienstzeiten Erteilung<br />

von 08:30 – 12:00 13:30 – 17:00 Uhr<br />

13:30 16:00 und bei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Joh.-Seb.-Bach-Str. 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>, Bauamt, Zimmer 6, zu <strong>de</strong>n Zeiten Montag bis Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Dienstag<br />

Während Auslegungsfrist haben die Grundstücks-eigentümer Gelegenheit, Einwendungen durch einen Wi<strong>de</strong>rspruch vorzubringen. Der Wi<strong>de</strong>rspruch innerhalb von vier Wochen nach <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntmachung schriftlich o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, untere Wasserbehör<strong>de</strong>, Virchowstraße 14 – 16, 16816 Neuruppin, einzulegen. Hinweis zur Einlegung von Wi<strong>de</strong>rsprüchen Nach § 9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist für das Versorgungsunternehmen durch Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an einsehen.<br />

entstan<strong>de</strong>n, die am 03.10.1990 zum Betrieb einer wasserwirtschaftlichen Anlage (hier für die öffentliche Wasserversorgung)<br />

Anspruch genommen wur<strong>de</strong>n. Alle nach 03.10.1990 eingetretenen Verän<strong>de</strong>rungen müssen in einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen <strong>de</strong>m Versorgungsunternehmen <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer geklärt wer<strong>de</strong>n. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz entstan<strong>de</strong>n ist, kann Wi<strong>de</strong>rspruch nicht damit begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, dass kein Einverständnis mit <strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>s Grundstückes erteilt wird. Der Wi<strong>de</strong>rspruch kann <strong>de</strong>mzufolge nur darauf gerichtet sein, dass die dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist o<strong>de</strong>r das Grundstück an<strong>de</strong>rer Weise, als von Unternehmen dargestellt, betroffen wird. Grundstücken<br />

Landkreis Ostprignitz-Ruppin erteilt nach Ablauf <strong>de</strong>r gesetzlichen Frist die Leitungs- und Anlagenrechts-bescheinigung. Wi<strong>de</strong>rspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig, wird die Bescheinigung mit einem entsprechen<strong>de</strong>n Vermerk erteilt. Christian Gil<strong>de</strong> Der<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Hauptausschusses Landrat<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom 10.10.2007 und 12.12.2007 10.10.2007 - nichtöffentlich -<br />

BV-Nr. 0103/07 - Einreichung einer Klage 1.2.1


2. BV-Nr. 0108/07 – Grundschule <strong>Fehrbellin</strong> – Umbaumaßnahmen zur Ganztagsschule hier: Auftragsvergabe Nachtrag Los 4 – Elektro Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, <strong>de</strong>n Auftrag für die Nachrüstung <strong>de</strong>r Hausalarm-, Rauchwarn- und Abzugsanlagen (RWA) und Sicherheitsbeleuchtungsanlage in <strong>de</strong>r Grundschule <strong>Fehrbellin</strong> <strong>de</strong>r Firma Ruppiner Ausbau GmbH - Zur Mesche 13, 16816 Neuruppin – zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die Preise <strong>de</strong>m bereits gewonnenen Leistungsverzeichnis entsprechen. Beschlossen<br />

- nichtöffentlich - 1. BV-Nr. 0132/07 - Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens hier: Auftragsvergabe Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, <strong>de</strong>n Auftrag zur Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einführung eines doppisch geführten Rechnungswesens <strong>de</strong>r Firma GPP Consulting GmbH zu erteilen. Der Rahmenvertrag wird vorbehaltlich <strong>de</strong>r Zustimmung aller Beteiligten abgeschlossen. 12.12.2007<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Betzin 1.3.<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Betzin II. Halbjahr 2007 27.11.2007 - öffentlich -<br />

Zuwendung an Vereine<br />

Ortsbürgermeister schlägt folgen<strong>de</strong>s vor: 1.3.1 Feuerwehr Betzin 100,00 € Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen. Es wird weiterhin vorgeschlagen, <strong>de</strong>n Ortschronisten Herrn Sträter und Frau Günther jeweils 50,00 € zukommen zu lassen. Herr Sträter erklärt sich befangen und nimmt an <strong>de</strong>r Abstimmung nicht teil. Diesem Vorschlag wird mit 2 Ja-Stimmen zugestimmt. Heimatverein<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Brunne 1.4.<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Brunne II. Halbjahr 2007 21.11.2007 - öffentlich -<br />

BV-Nr. 0002/07 – Jubiläumsordnung für <strong>de</strong>n Ortsteil Brunne Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die in <strong>de</strong>r Anlage beigefügte Jubiläumsordnung für <strong>de</strong>n Ortsteil Brunne. 1.4.1<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Dechtow 1.5.1 Beschlüsse Ortsbeirat Dechtow II. Halbjahr 2007<br />

- öffentlich - 05.12.2007<br />

Zuwendung an Vereine Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Zuwendungen an Vereine wie folgt:<br />

300,00 (Erwachsene)<br />

Freiwillige Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) - Ortschronist 200,00 € Alle verbleiben<strong>de</strong>n Mittel für 2007 sollen in das Haushaltsjahr 2008 mit übernommen wer<strong>de</strong>n. 1.<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Deutschhof 1.6.


Beschlüsse Ortsbeirat Deutschhof II. Halbjahr 2007 15.11.2007 - öffentlich - 1. Abrechnung Veranstaltungen 1.4.1<br />

OBM schlägt vor, dass aus <strong>de</strong>r HH-Stelle „Vereine“ 400,00 € an <strong>de</strong>n Ökohof Kuhhorst zur Unterstützung <strong>de</strong>s Erntefestes 2007 gehen sollen und aus <strong>de</strong>r HH-Stelle „Verfügungsmittel“ 70,00 € an die Line Dance Brunne überwiesen wer<strong>de</strong>n sollen. Dies wird einstimmig beschlossen. 1.7. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Der<br />

Stadt <strong>Fehrbellin</strong> 1.5.1 Beschlüsse Ortsbeirat Stadt <strong>Fehrbellin</strong> II. Halbjahr 2007 Ortsbeirates<br />

öffentlich 1. für Krebshilfe<br />

OBM stellt folgen<strong>de</strong>n Vorschlag zur Abstimmung: Die SHG soll die Räume <strong>de</strong>r Stadtbücherei kostenlos für ihre Zusammenkünfte nutzen. Das Nutzungsentgelt für 2007 und die nachfolgen<strong>de</strong>n Jahre wird erlassen. Der Ortsbeirat stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu. 2. Zuwendung Rocknacht 13.09.2007<br />

fasst einstimmigen Beschluss über die Zuwendung von 750,00 € an die <strong>Fehrbellin</strong>er Biker e.V. 08.11.2007 - öffentlich - 1. 0002/07 Rückbau Berliner Str. 30 ehemalige Post Der Ortsbeirat beschließt folgen<strong>de</strong>s mit 7 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung: Variante 2:<br />

Antrag auf Rückbau <strong>de</strong>r Parktaschen wird nicht zugestimmt. 2. BV-Nr. 0004/07 – Bewirtschaftungskostenzuschuss 2007 Seniorenverein „Rhinluch“ e.V. Nach ausgiebiger Diskussion beschließt <strong>de</strong>r OBR einstimmig: Dem<br />

Ortsbeirat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 800,00 € an Seniorenverein „Rhinluch“ e.V. Die zweckgebun<strong>de</strong>ne Bezuschussung ist durch <strong>de</strong>n Verein für die Deckung Heizkosten mit entsprechen<strong>de</strong>n Nachweisen zu belegen. 3. Zuwendungen Vereine Nach umfangreicher Beratung <strong>de</strong>s Ortsbeirates wird folgen<strong>de</strong>r Beschluss mit 7 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Verein Höhe <strong>de</strong>r Zuwendung in Euro Der<br />

und Fahrverein <strong>Fehrbellin</strong> e.V. (Voltigierturnier, Kin<strong>de</strong>r- und Jugendfeuerwehr (15-jähriges Bestehen) (nachträgliche Zustimmung) 100,00 Haus am Fährdamm (Veranstaltungen) (nachträgliche Zustimmung) SV 90 <strong>Fehrbellin</strong> e.V. - Sektion Fußball/Kin<strong>de</strong>r- und Jugendliche 300,00 Reit-<br />

Anglerverband <strong>Fehrbellin</strong> e.V. 250,00 Flying Foxes (Handballer) Schützengil<strong>de</strong> <strong>Fehrbellin</strong> <strong>Fehrbellin</strong>er Karnevalklub e.V. Selbsthilfegruppe “Frauen mit Krebs” Verein <strong>de</strong>r Rassegeflügelzüchter <strong>Fehrbellin</strong> e.V. 150,00 € Deutscher<br />

nichtöffentlich - 4. BV-Nr. 0003/07 – Grünfläche Bushaltestelle Berliner Allee/Friedrich-Engels-Straße Beschlossen.<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s -<br />

Hakenberg 1.8.1 Beschlüsse Ortsbeirat Hakenberg II. Halbjahr 2007 10.12.2007 Ortsbeirates


öffentlich - 1. Zuwendung an Vereine<br />

Angelverein 200,00 Freiwillige Feuerwehr 300,00 - Heimat-/Kulturverein 500,00 € Die Zuwendungen an die Vereine wer<strong>de</strong>n einstimmig genehmigt.<br />

<strong>de</strong>n Ortschronisten Es wird einstimmig beschlossen, <strong>de</strong>r Ortschronistin eine Zuwendung in Höhe von 100,00 € zukommen zu lassen.<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Karwesee 2.<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Karwesee II. Halbjahr 2007 1.9.1<br />

öffentlich 1. BV-Nr. 0002/07 Beschluss über die <strong>de</strong>s Karwesee Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Erneuerung <strong>de</strong>s Glascontainerstandplatzes auf <strong>de</strong>m Grundstück Flur 3, Flurstück 6 (Rotdornstraße). Die Kosten hierfür wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Grundstücksverkauf <strong>de</strong>s bisherigen Standortes, Rotdornstraße 11, bezahlt. 22.08.2007<br />

- öffentlich - 1. BV-Nr. 0003/07 – Beschluss über <strong>de</strong>n Bau eines Sichtschutzes am neuen Altglascontainerstellplatz in Karwesee, Rotdornstraße (Flur 3, Flurstück 6)<br />

Ortsbeirat beschließt einstimmig:<br />

neue Standort für die Altglascontainer Karwesee, Rotdornstraße, erhält einen dreiseitigen Sichtschutz. Zur Abschirmung wird ein 1,50 m hoher Stabmattenzaun mit winterharter Bepflanzung, vorzugsweise mit Efeu und wil<strong>de</strong>m Wein, errichtet. 07.11.2007<br />

Zugang von <strong>de</strong>r Straße zu <strong>de</strong>n Containern muss befestigt wer<strong>de</strong>n. 2. Zuwendung Vereine Es wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorschläge gemacht: Der<br />

280,00 Sportverein 350,00 Frauengruppe 170,00 €<br />

Vorschläge wer<strong>de</strong>n beschlossen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, <strong>de</strong>r Ortschronistin die eingeplanten 100,00 € auszuzahlen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Feuerwehr<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Königshorst 1.10.1 Beschlüsse Ortsbeirat Königshorst II. Halbjahr 2007<br />

- öffentlich -<br />

Zuwendungen an Vereine 01.11.2007<br />

wird folgen<strong>de</strong>r Vorschlag für die Zuwendungen gemacht: Ältere Frauensportgruppe (15 Jahre-Jubiläum) 400,00 För<strong>de</strong>rverein Grundschule Königshorst 300,00 Hun<strong>de</strong>sportverein 200,00 Lobeofsund Freiwillige Feuerwehr Königshorst Schützenverein Königshorst 250,00 Es<br />

Frauensportgruppe 150,00 € Diesen Vorschlägen wird einstimmig zugestimmt.<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Langen 1.11.1 Beschlüsse Ortsbeirat Langen Junge


- zwischen<br />

Halbjahr II.<br />

-<br />

2007<br />

Giebelwand und <strong>de</strong>m Zaun zum Grundstück Dorfstraße 15a als Gitterzaun aus Doppelstabgittermatten, Farbe moosgrün, Höhe 1,80 m, mit Tor, zweiflüglig, Breite 3,00 m, mit zwei Pfosten, Schloss und Garnitur zwischen westlichem und <strong>de</strong>r Feuerwehrgarage als Gitterzaunanlage wie vor mit Gartentor, Breite 1,00 m, mit Türdrücker und Türfeststeller Die bereits eingebauten vier Stahlpoller mit Absperrkette zwischen <strong>de</strong>r östlichen Giebelseite und <strong>de</strong>m Grundstück Dorfstraße 15a wer<strong>de</strong>n östlichen <strong>de</strong>r<br />

ausgebaut. Die Mehrkosten für <strong>de</strong>n zusätzlichen Zaun wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Haushaltsstelle 7600.940000-02 – <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>haus Langen, Material Dachgeschoss, Keller – ge<strong>de</strong>ckt.<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Lentzke wie<strong>de</strong>r<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Lentzke II. Halbjahr 2007 22.11.2007 - öffentlich -<br />

Zuwendungen Vereine Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass er vom Verein „Lentzker Luchleben“ einen Antrag auf Unterstützung für für <strong>de</strong>n Ortsteil 1.12.1<br />

Veranstaltungen erhalten hat. Er veranlasste eine Zuwendung an Vereine Höhe von 1.350,00 €. Im Nachgang erbittet OBM die Zustimmung <strong>de</strong>s Ortsbeirates zu dieser Zuwendung. Der Ortsbeirat fasst <strong>de</strong>n einstimmigen Beschluss über die Zuwendung von 1.350,00 € für <strong>de</strong>n Verein. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Weihnachtsfeiern stellt <strong>de</strong>r Ortsbeirat, auf Antrag von Herrn Würzner, für die Saalmiete 250,00 € aus <strong>de</strong>r organisierten<br />

„Veranstaltungen“ und für die Ausrichtung 400,00 € aus <strong>de</strong>r Haushaltsstelle „Zuwendungen an Vereine“ <strong>de</strong>m Lentzker Luchleben zur Verfügung. 1.13. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Linum Haushaltsstelle<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Linum II. Halbjahr 2007 13.11.2007<br />

öffentlich - 1.11.1<br />

Zuwendungen an Vereine Der Ortsbeirat Linum beschließt einstimmig, dass folgen<strong>de</strong> Zuschüsse ausgezahlt wer<strong>de</strong>n: - die Schützengil<strong>de</strong> 200,00 Euro 1.<br />

die Kleintierzüchter Angler 500,00 - Fußballer 300,00 Euro. Die Kreislandfrauen erhalten für die Linumer Landfrauen - Sweetgirls 200,00 Euro. Hierbei han<strong>de</strong>lt es sich um eine Weiterleitung einer privaten Spen<strong>de</strong>. Zu<strong>de</strong>m wird festgelegt, dass <strong>de</strong>r Sportgemeinschaft Linum, sollte <strong>de</strong>ren Antrag auf investiven Zuschuss für Malermaterialien von <strong>de</strong>r<br />

abgelehnt wer<strong>de</strong>n, die noch im Jahr 2007 zu Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel bei <strong>de</strong>r Haushaltsstelle Zuwendung an Vereine (HHST 3410.718011) ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Weiterhin wird einstimmig beschlossen, <strong>de</strong>m Ortschronisten Linum 200,00 Euro für seine Arbeit zu kommen zu lassen. 1.14. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung<br />

Tarmow Ortsbeirates<br />

- öffentlich - 1. 0003/07 Aufstellung eines Warenautomaten<br />

Die Aufstellung eines Warenautomaten <strong>de</strong>n öffentlichen Nebenanlagen <strong>de</strong>r Dorfstraße wird abgelehnt. 2. BV-Nr. 0004/07 – Beschluss über zusätzlichen Zaunbau am <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>haus Langen, Dorfstraße 16 27.08.2007<br />

Ortsbeirat beschließt folgen<strong>de</strong>s einstimmig: Am <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>haus wird ein zusätzlicher Zaun folgen<strong>de</strong>rmaßen gebaut: Der


Beschlüsse Ortsbeirat Tarmow 02.10.2007 II. Halbjahr 2007 - öffentlich -<br />

BV-Nr. 0001/07 – Beschluss über <strong>de</strong>n Standort und die Errichtung einer kompakten Trafostation in Tarmow Der Ortsbeirat stimmt <strong>de</strong>m Standort <strong>de</strong>r Aufstellung einer kompakten Trafostation am Verbindungsweg zwischen Dorfstraße und Chaussee 1.14.1<br />

Tarmow, Flur 103, Flurstück 67) in Tarmow einstimmig zu. 2. Zuwendungen an Vereine Herr Petzke macht <strong>de</strong>n Vorschlag, die Zuwendungen an Vereine wie im letzten Jahr vorzunehmen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Folgen<strong>de</strong> Zuwendungen sind <strong>de</strong>mnach festgelegt: Jugend (Gemarkung Frauen Rentner 150,00 Angler 250,00 € Kin<strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr 250,00 €<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Walchow Freiwillige<br />

Beschlüsse Ortsbeirat Walchow II. Halbjahr 2007 27.11.2007 - öffentlich - 1. Zuwendung Vereine Laut Haushaltsplan 2007 sind 700,- € und 200,- € für <strong>de</strong>n Ortschronisten eingestellt wor<strong>de</strong>n. 1.15.1<br />

Ortsbeirat beschließt einstimmig, die Mittel für <strong>de</strong>n Ortschronisten in das Jahr 2008 zu übernehmen. Weiterhin wird beschlossen, die Mittel für Vereine wie folgt zur Verfügung zu stellen:<br />

Bran<strong>de</strong>nburgisches Dorf Walchow 350,- € - FF Walchow Der<br />

Veranstaltungen 2008 Der Ortsbeirat beschließt für 2008 folgen<strong>de</strong> Veranstaltungen: 15.03.2008 Frühjahrsputz 9.00 Feuerwehr 31.05.2008 Dorffest ab 15.00 Uhr Festplatz 07.09.2008 Tag <strong>de</strong>s Denkmals ab 10.00 Uhr Kirche und Märkerhöfe 04.10.2008 Herbstfest 18.00 Festplatz 2.<br />

– Weihnachtsfeier ab 15.00 Uhr Kirche / Vereinsraum <strong>de</strong>r FF 14.12.2008<br />

- Mauerwerk<br />

- Mauerab<strong>de</strong>ckung<br />

- Mauerwerkspfeiler<br />

bestehend aus Vollmauerziegeln, Farbton rot-nuanciert, Pfeilerab<strong>de</strong>ckung in Pyrami<strong>de</strong>ndachform, mit Tropfkante und je 3 cm Überstand, Betonfertigteil, rot eingefärbt. Gelän<strong>de</strong>oberkante,<br />

Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Ortsbeirates Wustrau-Altfriesack 1.16.1 Beschlüsse Ortsbeirat Wustrau-Altfriesack II. Halbjahr 2007<br />

- öffentlich -<br />

BV-Nr. 0002/07 – Wustrau, neue Parkanlage: Beschluss über geringfügige gestalterische Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mauern Der Ortsbeirat beschließt einstimmig: An <strong>de</strong>r neuen Parkanlage Wustrau wer<strong>de</strong>n die Mauern zur Straße Am Schloß und zur Zietenstraße wie folgt errichtet: als freistehen<strong>de</strong> Wand, zweiseitig als Sichtmauerwerk, Mauerwerksdicke 25 cm, Höhe ca. 110 cm über Gelän<strong>de</strong>oberkante, 18.10.2007<br />

aus Vollmauerziegeln, Farbton rot-nuanciert mit Ab<strong>de</strong>ckstein in Satteldachform, mit Tropfkante und je ca. 2 cm Überstand, Qualitätsanfor<strong>de</strong>rungen wie bestehend<br />

Ziegel für vorgenannte Mauer, allseitig als Sichtmauerwerk, Pfeilerquerschnitt 49 x 49 cm, Höhe ca. 150 cm über vorgenannte


Beschluss vom 14.06.07 (BV-Nr. 0001/07) über die Gestaltung <strong>de</strong>r Mauern wird somit geringfügig geän<strong>de</strong>rt und präzisiert. 1.17. Bekanntmachung <strong>de</strong>s Pfarramtes <strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Der<br />

und Temnitzpark 1.17.1 Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker-Temnitztal Zum Gesamt<strong>gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrat <strong>de</strong>r Evangelischen Gesamtkirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> folgen<strong>de</strong> Personen gehören (von <strong>de</strong>r Gesamt<strong>gemein<strong>de</strong></strong>vertretung gewählt): Dr. Patrick Jaap - Kerzlin-Wildberg Manker-Temnitztal<br />

Ulrike Klame - Temnitzpark<br />

Ines Sattelmair - Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Temnitzquell Herr Harald Schwarz - Kirchengem. Walsleben-Kränzlin Frau Sieglin<strong>de</strong> Wichmann - Kirchengem. Manker-Temnitztal<br />

Thomas Hikel Pfarrer Stephan Scheidacker 1.17.2 Kirchenälteste und Ersatzälteste <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte <strong>de</strong>r Gesamtkirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Temnitz (Stand 04.02.2008) Name, Vorname Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Ehrenamt <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>pädagoge<br />

Manfred Vorsitzen<strong>de</strong>r/ Protokoll Dr. Jaap, Patrick Großkreuz, Annemarie im Brahm, Elmar Mitglied/ Wirtschafter Mann,<br />

Günter Woidt, Karsten Müller, Stephan Theel, Reinhard Ackermann, Heidi Kerzlin-Wildberg Ersatzälteste Manzke,<br />

Sieglin<strong>de</strong> Manzke, Beatrice Soost, Manuela Kerzlin-Wildberg Ersatzälteste Pein, Frank-Arnim Vorsitzen<strong>de</strong>r Sattelmair, Ines stellv. Vorsitzen<strong>de</strong> Ohm, Steffi Hübner,<br />

Ursula Horn, Angela Dicks, Jutta Wirtschafterin<br />

Angelika Mitglied/ Protokoll Brandies, Corinna Ersatzälteste/<br />

Lück,<br />

Günther Ersatzältester Jeetz, Sigrid Krebs, Bärbel Temnitzquell Vorsitzen<strong>de</strong>/ Protokoll Paustag, Ute Temnitzpark Mitglied Moke,<br />

Roland stellv. Vorsitzen<strong>de</strong>r Plath, Torsten Witzlau, Dirk Pein, Monika Mitglied/ Wirtschafterin Klame, Ulrike Leschik, Elke Ratsch,<br />

Hans Temnitzpark Ersatzältester Berner, Jürgen Vorsitzen<strong>de</strong>r Beier, Günter stellv. Vorsitzen<strong>de</strong>r Schwarz, Harald Mitglied/ Protokoll Buschow, Doris Preuss, Diane Loths,<br />

Erhard Walsleben-Kränzlin Mö<strong>de</strong>beck,


Klaus-Dieter Lentz, Heike Mitglied/ Wirtschafterin Ebeling, Bernd Pritzkow, Joachim Voß, Marco Walsleben-Kränzlin Ersatzältester Wolter,<br />

Annegret Vorsitzen<strong>de</strong> Voigt, Karin stellv. Vorsitzen<strong>de</strong> Wichmann, Sieglin<strong>de</strong> Bauer, Ulf Dittmann, Klaus Sei<strong>de</strong>l-Huschke, Cornelia Protokoll Koch,<br />

Gerda Mitglied/ Wirtschafterin Golchert, Christa Petrich, Maria Pleßow, Edgar Manker-Temnitztal Ersatzältester Kaczmarek,<br />

Erika Schulz, Hans- Joachim Manker-Temnitztal Ersatzältester Freese,<br />

Hikel, Thomas geb. Mitglied<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r amtlichen Bekanntmachungen<br />

Gempäd.<br />

Grundstücksangebote <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> bietet im Wege <strong>de</strong>r öffentlichen Bekanntmachung nachstehen<strong>de</strong> Grundstücke zum Verkauf an: 1. Baugrundstück im Ortsteil Stadt <strong>Fehrbellin</strong> Flur 18 Flurstück 5 Grundstücksgröße: 1.976 m² 2.1.<br />

15.808,00 Kennwort: Baustelle <strong>Fehrbellin</strong> 2. Baugrundstück im Ortsteil Stadt <strong>Fehrbellin</strong> Flur 10 noch zu vermessene Teilfläche Min<strong>de</strong>stgebot:<br />

<strong>de</strong>m Flurstück 436 Grundstücksgröße: ca. 370 m² Min<strong>de</strong>stgebot: 15.540,00 € (42,00 €/m²) Kennwort: Baustelle Dr. Kurt-Schumacher-Ring aus<br />

Baugrundstück im Ortsteil Karwesee Flur 2 Flurstück 305 3.<br />

und Ersatzälteste <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte <strong>de</strong>r Gesamtkirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Temnitz (Stand 04.02.2008) Pfr. Scheidacker, Stephan geb. Mitglied Kirchenälteste<br />

2. Nichtamtliche Bekanntmachungen


670 m² Min<strong>de</strong>stgebot: 9.000,00 Kennwort: Baustelle Karwesee 4. Baugrundstück im Ortsteil Langen Flur 1 Flurstücke 45 und 46 Grundstücksgröße: 2.951 m² Grundstücksgröße:<br />

17.700,00 € Kennwort: Baustelle Langen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag an die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Johann-Sebastian-Bach-Straße 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong> zu richten. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 033932/595-241 gez. Behnicke Verkehrswert:<br />

Breitband-Bedarfsatlas <strong>de</strong>r IHK 2.2.<br />

Städte- und <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>bund Bran<strong>de</strong>nburg teilt mit, dass ab sofort unter http://www.breitbandatlas-bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong> von Unternehmen, Gewerbetreiben<strong>de</strong>n, Privathaushalten sowie Vertretern öffentlicher Verwaltungen eigenhändig eingetragen wer<strong>de</strong>n kann, in welchen Regionen Bran<strong>de</strong>nburgs schnelle Internetzugänge benötigt wer<strong>de</strong>n. 2.3. 2007 – Ein kompliziertes Jahr für <strong>de</strong>n Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverband "Großer Havelländischer Hauptkanal- Havelkanal-Havelseen" Nauen Der<br />

einem recht mil<strong>de</strong>n Winter mit normalen Nie<strong>de</strong>rschlägen ließ <strong>de</strong>r sehr warme April 2007 die Befürchtungen über die „Versteppung“ Bran<strong>de</strong>nburgs wie<strong>de</strong>r aufflackern. Ab Mai wur<strong>de</strong> man dann eines besseren belehrt, Nie<strong>de</strong>rschläge in Größenordnungen wie sie seit langem nicht mehr erlebt wur<strong>de</strong>n, zerstörten Landwirtsträume von einer guten Ernte. Allein in <strong>de</strong>n Landkreisen Havelland und Potsdam-Mittelmark waren 23.000 ha so vernässt, dass Rin<strong>de</strong>r im Wasser stan<strong>de</strong>n, die Futtergrundlage verschwand und an eine Ernte nicht mehr zu <strong>de</strong>nken war. Die Verbandstechnik, die je nach Maschine zwischen 9 t und 14 t wiegt, hatte das gleiche Problem, wie viele Landwirte, man kam nicht auf die vernässten Flächen, um dringen<strong>de</strong> Krautung <strong>de</strong>n Gräben vorzunehmen. Doch auch <strong>de</strong>r Bedarf Ersatz in Nach<br />

hier: Großer Havelländischer Hauptkanal, Schlaggraben sowie großen Vorflutern <strong>de</strong>r II. Ordnung (1. Flügelgraben) war enorm. Diese Gewässer sollten die überschüssigen Wassermengen aus <strong>de</strong>n jeweiligen Pol<strong>de</strong>rn ableiten, was sich jedoch als problematisch erwies. So wur<strong>de</strong>n im Bereich Nennhausen 1.060 mm Nie<strong>de</strong>rschlag gemessen. Der Durchschnitt in Bran<strong>de</strong>nburg liegt bei ca. 530 mm/m². Lan<strong>de</strong>sgewässern,<br />

44 Schöpfwerke Verban<strong>de</strong>s liefen seit Mai 2007 ununterbrochen, um das Schlimmste zu verhin<strong>de</strong>rn. Das hatte zur Folge, dass Stromverbrauch bei rund 1 Mio. kWh für 2007 lag. Mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sumweltamt Bran<strong>de</strong>nburg gab es vielerlei Kontakte, so auch bezüglich <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Mittel zur Unterhaltung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgewässer, aus Sicht Verban<strong>de</strong>s, aber auch <strong>de</strong>r Unteren Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skreises Havelland nicht ausreichen. Abhilfe wur<strong>de</strong> versprochen.<br />

September war dann erstmals möglich, die „Havarieeinsätze“ langsam zu been<strong>de</strong>n und die reguläre Krautung Gräben aufzunehmen. Die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Gewässerschauen waren so gut besucht wie noch nie. Das Resultat war, dass es Alle<br />

sein wird, <strong>de</strong>n <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n herausgegebenen Gewässerunterhaltungsplan zu überarbeiten. Dazu sollen in <strong>de</strong>r zweiten Märzhälfte diesbezügliche Abstimmungen erfolgen. Konsens dazu war <strong>de</strong>r Verbandsversammlung im November 2007, dass die extreme Witterungslage Jahres 2007 nicht grundsätzlich Maß aller Dinge sein kann. Es wird vielmehr darauf ankommen, die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Gräben innerhalb <strong>de</strong>s Entwässerungssystems neu zu wichten und <strong>de</strong>n Aufwand nicht ins uferlose wachsen zu lassen. Diese Aufgabe, auch unter Beachtung <strong>de</strong>s Kostenaspekts zu lösen, wird gemeinsames Anliegen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>n und <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s sein. Der Verband wird dieser Stelle weiter zu entsprechen<strong>de</strong>n Anlässen aus seiner Arbeit berichten. nötig<br />

Angebot <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> 2.4.<br />

zu verkaufen Gebrauchte Pflastersteine, verschie<strong>de</strong>ne Größen, unsortiert, pro Tonne 40,- € (genügt für ca. 5-8 qm), Selbstabholung vom Lagerplatz <strong>Fehrbellin</strong>, zzgl. Wiegegebühr. Verkauf durch <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Herr Knauer, Tel. 033932/595613 und 0172/3269445 Natursteinpflaster

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