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Amtsblattfür die<strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>Fehrbellin</strong>mit <strong>de</strong>n OrtsteilenBetzin, Brunne, Dechtow, Deutschhof, Stadt <strong>Fehrbellin</strong>, Hakenberg, Karwesee,Königshorst, Langen, Lentzke, Linum, Manker, Protzen, Tarmow, Walchow, Wall,<strong>Fehrbellin</strong>, <strong>de</strong>n 22.05.2013Wustrau-AltfriesackINHALTSVERZEICHNISNr. 2 • 9. Jahrgang • 21. Woche1. Amtliche Bekanntmachungen1.1. Bekanntmachung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong>1.1.1 Öffentliche Zustellung - diverse1.1.2 Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten gemäß <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>nburgischen Mel<strong>de</strong>gesetz1.2. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung1.2.1 1. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Satzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> über die Erhebung <strong>de</strong>r Umlagen zur Deckung <strong>de</strong>sBeitrages <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> an <strong>de</strong>n Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverband „Rhin-/Havelluch“1.2.2 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 20131.2.3 Satzung über die Nie<strong>de</strong>rschlagsbeseitigung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1.2.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Einführung elektronisches Personenstandsregister1.2.5 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 31.01.20131.2.6 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 26.03.20131.3. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Hauptausschusses1.3.1 Beschlüsse vom 24.01.20131.3.2 Beschlüsse vom 20.03.20132. Nichtamtliche Bekanntmachungen2.1. Informationen zur Bekämpfung <strong>de</strong>s Eichenprozessionsspinners 20132.2. Informationen <strong>de</strong>r E.on e.disAmtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> mit <strong>de</strong>n Ortsteilen Betzin, Brunne, Dechtow, Deutschhof, Stadt <strong>Fehrbellin</strong>, Hakenberg,Karwesee, Königshorst, Langen, Lentzke, Linum, Manker, Protzen, Tarmow, Walchow, Wall, Wustrau-AltfriesackHerausgeber <strong>de</strong>s Amtsblattes und verantwortlich für <strong>de</strong>n amtlichen Teil: <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Die Bürgermeisterin;Bezug möglich über: <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Joh.-Seb.-Bach-Straße 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>Auflage: 4.100 Exemplare - kostenlos verteilt


Seite 2 • 22. Mai 2013Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1. Amtliche Bekanntmachungen1.1. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong>1.1.1 Öffentliche Zustellung - diverseDer Festsetzungs- und Heranziehungsbescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 02.11.2010 für die erstmaligeHerstellung <strong>de</strong>r Fahrbahn und <strong>de</strong>r Straßenbeleuchtung im Mühlenweg (3. Bauabschnitt) Langen mit <strong>de</strong>r Nummer 60.5.Mühl.Weg 09/01 und<strong>de</strong>r Festsetzungs- und Heranziehungsbescheid über die Erhebung eines Straßenbaubeitrages vorn 09.01.2013 für die Erneuerung <strong>de</strong>sBuskower Weges in Langen mit <strong>de</strong>r Nummer 60.5.Buskower Weg 09/05, die von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Johann-Sebastian-Bach-Straße6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>, erlassen wur<strong>de</strong>n, können <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen StaatsangehörigenUrsula Wölle, Martha Saar, Arthur Schmidt,Oskar Schmidt, Heinz Krone,Lisbeth Fischer, Margarete Schmidt,nicht zugestellt wer<strong>de</strong>n. Der Aufenthaltsort <strong>de</strong>r Empfängerinnen und Empfänger ist unbekannt.Die Beschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n daher im Wege <strong>de</strong>r öffentlichen Zustellung zugestellt.Die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong> können bei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Fachgebiet Planung und Entwicklung, Zimmer 4,Johann-Sebastian-Bach-Straße 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong> zu <strong>de</strong>n Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrund Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen und entgegengenommen wer<strong>de</strong>n.Die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong> gelten an <strong>de</strong>m Tag als zugestellt, an <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Bekanntmachung (Tag <strong>de</strong>rVeröffentlichung im Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>) zwei Wochen vergangen sind. Mit dieser öffentlichen Zustellung wird eine Frist inGang gesetzt, nach <strong>de</strong>ren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Innerhalb dieser Frist kann gegen die Festsetzungs- undHeranziehungsbeschei<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rspruch erhoben wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist wer<strong>de</strong>n die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong>unanfechtbar und damit bestandskräftig wer<strong>de</strong>n.Rechtsgrundlagen: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, veröffentlicht im BGBl. I Seite 2354, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durchArtikel 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorn 22.12.2011 (BGBl. I Seite 3044), in Verbindung mit § 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das LandBran<strong>de</strong>nburg vorn 18. Oktober 1991, veröffentlicht im GVBl. I Seite 457, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 16 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 28.06.2006(GVBl. I Seiten 74, 86).<strong>Fehrbellin</strong>, 22.04.2013Ute Behnicke(Siegel)1.1.2 Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten gemäß <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>nburgischen Mel<strong>de</strong>gesetzwir möchten in diesem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, die das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, auf ihrWi<strong>de</strong>rspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten hinweisen.Das Recht auf Wi<strong>de</strong>rspruch ist zu folgen<strong>de</strong>n Datenübermittlungen möglich (geregelt durch das Bran<strong>de</strong>nburgisches Mel<strong>de</strong>gesetz –BbgMel<strong>de</strong>G vom 17.01.2006 (GVBl. Teil I – Nr. 2 vom 16. Februar 2006)):• Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und –entschei<strong>de</strong>n sowieBürgerentschei<strong>de</strong>n (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)• Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)• Datenübermittlung an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, <strong>de</strong>r nicht Sie, son<strong>de</strong>rn Familienangehörige von Ihnen angehören(gem. § 30 Abs. 2 BbgMel<strong>de</strong>G)• Datenübermittlung an Adressbuchverlage (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)Die aufgeführten Wi<strong>de</strong>rsprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Wi<strong>de</strong>rruf für das Mel<strong>de</strong>register <strong>de</strong>s Einwohnermel<strong>de</strong>amtes, bei <strong>de</strong>m sieeingelegt wur<strong>de</strong>n.Zur Einlegung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs erhalten Sie in Ihrem Einwohnermel<strong>de</strong>amt, Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>, einenVordruck <strong>de</strong>n sie nutzen können.Ein bereits eingelegter Wi<strong>de</strong>rspruch bleibt weiterhin gültig.<strong>Fehrbellin</strong>, 12.03.2013Behnicke(Siegel)


Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> 22. Mai 2013 • Seite 31.2. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung1.2.1 1. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Satzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> über die Erhebung <strong>de</strong>r Umlagen zur Deckung <strong>de</strong>s Beitrages <strong>de</strong>r<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> an <strong>de</strong>n Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverband „Rhin-/Havelluch“Aufgrund <strong>de</strong>r §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 und 64 Abs. 2 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg /BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007(GVBl. I Nr. 19, S. 286) zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 16) - in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung -,<strong>de</strong>s § 80 Abs. 2 <strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl I/12 Nr.20) - in <strong>de</strong>r jeweiligen gültigen Fassung - und <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetzes für das Land Bran<strong>de</strong>nburg in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>rBekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 08 S. 174) zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 29. November 2012 - in <strong>de</strong>r jeweilsgültigen Fassung - hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> in ihrer Sitzung am 26.03.2013 folgen<strong>de</strong> 1. Än<strong>de</strong>rungssatzungbeschlossen:Artikel I§ 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geän<strong>de</strong>rt:(1) Die Umlage je nach Quadratmeter <strong>de</strong>r nach § 5 ermittelten Grundstücksflächen beträgt kalen<strong>de</strong>rjährlich 0,001030 €Artikel IIInkrafttretenDie 1. Än<strong>de</strong>rungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.<strong>Fehrbellin</strong>, 08.04.2013<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Die BürgermeisterinBehnicke(Siegel)1.2.2 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 2013Öffentliche BekanntmachungDie von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung in ihrer Sitzung am 26.03.2012 beschlosseneHaushaltssatzung und <strong>de</strong>r Haushaltsplan 2013<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> und <strong>de</strong>ren Anlagenist gemäß § 67 (4) <strong>de</strong>r Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg <strong>de</strong>m Landrat <strong>de</strong>s Landkreises Ostprignitz-Ruppin vorgelegt wor<strong>de</strong>n.Der Haushaltsplan 2013 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> kann auf Grund seines Umfanges nicht in <strong>de</strong>n Bekanntmachungskästen ausgehangenwer<strong>de</strong>n und liegt <strong>de</strong>shalb während <strong>de</strong>r Dienstzeiten zur Einsichtnahmein <strong>de</strong>r Kämmerei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, Zimmer 20aus.<strong>Fehrbellin</strong>, 30.04.2013Behnicke(Siegel)Haushaltssatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> für das Haushaltsjahr 2013Aufgrund <strong>de</strong>s § 67 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg wird nach Beschluss <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 26.03.2013folgen<strong>de</strong> Haushaltssatzung erlassen:Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird1. im Ergebnishaushalt mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>r§ 1or<strong>de</strong>ntlichen Erträge aufor<strong>de</strong>ntlichen Aufwendungen auf12.292.000,00 EUR14.170.800,00 EUR


Seite 4 • 22. Mai 2013Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>außeror<strong>de</strong>ntlichen Erträge aufaußeror<strong>de</strong>ntlichen Aufwendungen auf105.700,00 EUR98.800,00 EUR2. im Finanzhaushalt mit <strong>de</strong>m Gesamtbetrag <strong>de</strong>rEinzahlungen aufAuszahlungen auf11.982.000,00 EUR13.376.800,00 EURfestgesetzt.Von <strong>de</strong>n Einzahlungen und Auszahlungen <strong>de</strong>s Finanzhaushaltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufen<strong>de</strong>r Verwaltungstätigkeit aufAuszahlungen aus laufen<strong>de</strong>r Verwaltungstätigkeit aufEinzahlungen aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit aufAuszahlungen aus <strong>de</strong>r Investitionstätigkeit aufEinzahlungen aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit aufAuszahlungen aus <strong>de</strong>r Finanzierungstätigkeit aufEinzahlungen aus <strong>de</strong>r Auflösung von LiquiditätsreservenAuszahlungen an Liquiditätsreserven10.182.400,00 EUR11.533.800,00 EUR1.799.600,00 EUR1.755.100,00 EUR0,00 EUR87.900,00 EUR0,00 EUR0,00 EURKredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför<strong>de</strong>rungsmaßnahmen wer<strong>de</strong>n nicht festgesetzt.Verpflichtungsermächtigungen wer<strong>de</strong>n nicht festgesetzt.Die Steuersätze für die Realsteuern wer<strong>de</strong>n für das Haushalts-jahr wie folgt festgesetzt.1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)230 v.H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.2. Gewerbesteuer 300 v.H.§ 2§ 3§ 4§ 51. Die Wertgrenze, ab <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntliche Erträge und Aufwendungen als für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung angesehenwer<strong>de</strong>n, wird auf 10.000 Euro festgesetzt.2. Die Wertgrenze für die insgesamt erfor<strong>de</strong>rlichen Auszahlungen, ab <strong>de</strong>r Investitionen und Investitions-för<strong>de</strong>rungsmaßnahmen imFinanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt.3. Die Wertgrenze, ab <strong>de</strong>r überplanmäßige und außerplan-mäßige Aufwendungen und Auszahlungen <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>r<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung bedürfen, wird auf 20.000 Euro festgesetzt.4. Die Wertgrenzen, ab <strong>de</strong>r eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, wer<strong>de</strong>n bei:a) <strong>de</strong>r Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 Euroundb) bei bisher nicht veranschlagten o<strong>de</strong>r zusätzlichen Einzelaufwendungen o<strong>de</strong>r Einzelauszahlungen auf300.000 Eurofestgesetzt.Die Kämmerin ist berechtigt in <strong>de</strong>r Produktgruppe 61 und bei zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Auszahlungen in§ 6


Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> 22. Mai 2013 • Seite 5unbegrenzter Höhe über über/außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu entschei<strong>de</strong>n, wenn sie unabweisbar sowie für dieJahresrechnung notwendig sind.<strong>Fehrbellin</strong>, 27.03.2013Behnicke(Siegel)1.2.3 Satzung über die Nie<strong>de</strong>rschlagsbeseitigung auf <strong>de</strong>mGebiet <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>(Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigungssatzung)Aufgrund <strong>de</strong>r §§ 3 und 28 <strong>de</strong>r Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geän<strong>de</strong>rtdurch Art. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Anpassung <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen Lan<strong>de</strong>srechts an das Lebenspartner-schaftsrecht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vom13.03.2012 (GVBl. I Nr. 16), <strong>de</strong>r §§ 54 ff <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 2Abs. 67 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie <strong>de</strong>r ZPO, <strong>de</strong>r EGZPO und <strong>de</strong>r AOvom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044) sowie <strong>de</strong>s § 54 Abs.4 <strong>de</strong>s Wassergesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>rBekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I Nr. 20) hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> in ihrer Sitzung am 25.04.2013folgen<strong>de</strong> Satzung:§ 1Öffentliche Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigung(1) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> (im Folgen<strong>de</strong>n: <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>) betreibt im Ortsteil Stadt <strong>Fehrbellin</strong> eine öffentliche Einrichtung zur zentralenEntsorgung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers von privaten Grundstücken. Der Umfang <strong>de</strong>s Einzugsgebietes dieser öffentlichen Einrichtungergibt sich aus <strong>de</strong>m Übersichtsplan, <strong>de</strong>r dieser Satzung als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Satzung ist.(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> diese Einrichtung vergrößert, erweitert o<strong>de</strong>r ausbaut.§ 2Nie<strong>de</strong>rschlagswasserbeseitigungspflicht <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer(1) In allen übrigen Teilen <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>gebiets ist das gesamte Nie<strong>de</strong>rschlagswasser auf <strong>de</strong>n Grundstücken, auf <strong>de</strong>nen es anfällt, zuversickern.(2) Abweichungen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn die Versickerung auf <strong>de</strong>n Grundstücken aus objektiven Grün<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>retopografischer o<strong>de</strong>r hydrologischer Art, die <strong>de</strong>r Eigentümer o<strong>de</strong>r Nutzer <strong>de</strong>s Grundstücks nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. DieUnmöglichkeit <strong>de</strong>r Versickerung ist nachzuweisen. Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> berät diejenigen Grundstückseigentümer, auf <strong>de</strong>ren Grundstückeneine Versickerung trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht möglich ist, bei <strong>de</strong>r Lösung <strong>de</strong>s Problems.(3) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eineVersickerung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswassers auf <strong>de</strong>m Grundstück möglich zu machen. Dazu zählen auch Maßnahmen <strong>de</strong>rZwischenspeicherung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlags-wassers in Zisternen o<strong>de</strong>r Teichen sowie die direkte Einleitung in ein Gewässer, sofern diesrechtlich zulässig ist.§ 3Beseitigungspflichtige(1) Beseitigungspflichtig ist <strong>de</strong>r Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstückes auf <strong>de</strong>m das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser anfällt.(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle <strong>de</strong>s Eigentümers <strong>de</strong>r Erbbauberechtigte.(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt <strong>de</strong>r Nutzer an die Stelle <strong>de</strong>s Eigentümers. Nutzer sind die in § 9 <strong>de</strong>sSachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2457) genannten natürlichen und juristischen Personen <strong>de</strong>sprivaten und <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts.Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<strong>Fehrbellin</strong>, 26.04.2013§ 4InkrafttretenBehnicke(Siegel)


Seite 6 • 22. Mai 2013Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1.2.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Einführung elektronisches PersonenstandsregisterDas Ministerium <strong>de</strong>s Innern genehmigte die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Einführung elektronisches Personenstandsregister und veröffentlichte dieseim Amtsblatt für Bran<strong>de</strong>nburg Nr. 14 am 05.04.2013.1.2.5 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 31.01.2013- öffentlich -1. BV-Nr. 0001/13 - Beschluss über Pflanzung von Bäumen an <strong>de</strong>r Ortsverbindungsstraße Deutschhof - RibbeckshorstDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt folgen<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung einstimmig:1. Der Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen Bran<strong>de</strong>nburg erhält die Zustimmung zur Pflanzung von 23 Bäumen - Feldahorn (Pflanzvariante - imWechsel 5-mal grünblättrig und 1-mal rotblättrig) - an <strong>de</strong>r Ortsverbindungsstraße Deutschhof – Ribbeckshorst.2. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Fertigstellungs- und Entwicklungspflege <strong>de</strong>r Bäume wird die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> die Bäume in ihr Eigentum und ihreBaulast übernehmen. Die Übernahme ist schriftlich zu protokollieren. Im Gegenzug hat <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen einen einmaligenpauschalen Ablösebetrag für die zukünftige Pflege und Unterhaltung <strong>de</strong>r Bäume zu zahlen.3. Die Bürgermeisterin <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird beauftragt, mit <strong>de</strong>m Land Bran<strong>de</strong>nburg eine entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarungabzuschließen.- nichtöffentlich -


Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> 22. Mai 2013 • Seite 72. BV-Nr. 0002/13 - Beschluss über Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Vertrages zur Kostenbeteiligung am Ausbau <strong>de</strong>r Euromar Straße, 16833<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Beschlossen.3. BV-Nr. 0007/13 - Vergleich <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> ./. Kujas & Richter <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>zentrum Protzen (ehemaliges Gutshaus)Beschlossen.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Ratsbüro, zu nutzen.Behnicke(Siegel)1.2.6 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 26.03.2013- öffentlich -1. BV-Nr. 0017/13 - Beschluss über Aufstellung <strong>de</strong>s Bebauungsplanes Nr. 5 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Solarpark Luchstraße“Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:1. Die Zustimmung zum Antrag vom 08.02.2013 <strong>de</strong>r S & Z Energiesysteme Deutschland, 90475 Nürnberg, auf Einleitung <strong>de</strong>sBebauungsplanverfahrens für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf <strong>de</strong>r ehemaligen Betriebs<strong>de</strong>ponie Newtex an <strong>de</strong>r Luchstraße in<strong>Fehrbellin</strong> wird erteilt.2. Der Bebauungsplan Nr. 5 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Fehrbellin</strong> „Solarpark Luchstraße“ soll aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Der räumliche Geltungsbereich umfasst dieFlurstücke 273, 275, 282, 40/3 in Flur 12 <strong>de</strong>r Gemarkung <strong>Fehrbellin</strong>; er ist in <strong>de</strong>r beiliegen<strong>de</strong>n Karte dargestellt. Planungsziel ist dieSchaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (Solarpark).3. Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird beauftragt, <strong>de</strong>n Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.4. Die Bürgermeisterin <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> wird beauftragt, einen entsprechen<strong>de</strong>n Durchführungsvertrag mit <strong>de</strong>r S & Z EnergiesystemeDeutschland, 90475 Nürnberg, abzuschließen. Des Weiteren ist das baurechtlich vorgeschriebene Verfahren für <strong>de</strong>n Bebauungsplandurchzuführen.2. BV-Nr. 0026/13 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Standortän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bushaltestelle Dorfstraße 68, LangenDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:1. Dem Antrag auf Standortän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bushaltstelle, Dorfstraße 68, 16818 Langen, wird zugestimmt. Zu diesem Zweck soll eineBuswartefläche (ca. 15,0 m lang, 2,50 m breit) an <strong>de</strong>r Fahrbahnkante <strong>de</strong>r L 164 hergestellt wer<strong>de</strong>n. Die neue Buswartehalle soll dann dortentsprechend platziert wer<strong>de</strong>n.2. Das Fachgebiet Planung und Entwicklung wird beauftragt, die Standortän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bushaltestelle mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesenund <strong>de</strong>r ORP Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbH abzustimmen.3. Das Fachgebiet Planung und Entwicklung wird beauftragt, für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>r Bushaltestelle eine Zuwendung gemäß <strong>de</strong>r Richtlinie zurFör<strong>de</strong>rung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen <strong>de</strong>s ÖPNV zur Verbesserung <strong>de</strong>r Verkehrsverhältnisse (Rili ÖPNV-Invest OPR) zubeantragen.3. BV-Nr. 0008/13 - 1. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Satzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> zur Umlage <strong>de</strong>s Verbandsbeitrages <strong>de</strong>s WasserundBo<strong>de</strong>nverban<strong>de</strong>s „Rhin-/Havelluch“Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen:Die 1. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Satzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> zur Umlage <strong>de</strong>s Verbandsbeitrages <strong>de</strong>s Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverban<strong>de</strong>s„Rhin-/Havelluch“ wird in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Form beschlossen.4. BV-Nr. 0009/13 - Beschluss über die Haushaltssatzung und <strong>de</strong>n Haushaltsplan 2013Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt die Beschlussvorlage mit <strong>de</strong>n v.g. Än<strong>de</strong>rungen im Haushaltsplan wie folgt einstimmig:Gemäß § 63 ff <strong>de</strong>r Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Bran<strong>de</strong>nburg (BbgKVerf) fasst die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>Fehrbellin</strong> <strong>de</strong>n Beschluss überdie Haushaltssatzung, <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten Haushaltsplan, <strong>de</strong>n Stellenplan und das Investitionsprogramm 2013.- nichtöffentlich -5. BV-Nr. . 0027/13 - Klappbrücke Altfriesack: Beschluss über <strong>de</strong>n Generalauftrag zur Anschaffung einer neuen Steuerungsanlageund <strong>de</strong>s AntriebsDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 17 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung:Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt, die Firma IPM Ingenieur- und Projektmanagement GmbH Hydraulik Leipzig, Brahestraße 7, 04347Leipzig, generell mit <strong>de</strong>r Planung, Herstellung, Lieferung und Montage <strong>de</strong>r neuen Steuerungsanlage und <strong>de</strong>s Antriebs für die Klappbrücke inAltfriesack zu beauftragen.6. BV-Nr. 0028/13 - Erneuerung <strong>de</strong>r Gehwege an <strong>de</strong>r Dülmener Straße und <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns, <strong>Fehrbellin</strong>


Seite 8 • 22. Mai 2013Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>hier: AuftragsvergabeDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung <strong>de</strong>r Gehwege an <strong>de</strong>r Dülmener Straße und <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns wird an die FirmaSTT GmbH, Eschenallee 3, 16818 Wer<strong>de</strong>r/ Temnitzpark, vergeben.7. BV-Nr. 0029/13 - Ausbau Wirtschaftsweg Wustrau - Buskow (<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>grenze)hier: AuftragsvergabeDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen:Der Auftrag für die Bauleistungen zum Ausbau <strong>de</strong>s Wirtschaftsweges Wustrau – Buskow (<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>grenze) wird an die MatthäiBauunternehmen GmbH & Co. KG, Berliner Straße 7 d, 16727 Velten, vergeben.8. BV-Nr. 0030/13 - Schülerbeför<strong>de</strong>rung zur Oberschule vom 01.04.2013 - 31.12.2013Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt, das Deutsche Rote Kreuz mit <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Schüler/Schülerinnen aus <strong>de</strong>m Amt Temnitz in dieOberschule „Am Rhin“ vom 01.04.2013 – 31.12.2013 zu beauftragen.9. BV-Nr. 0031/13 - Errichtung eines Museums auf <strong>de</strong>m Grundstück Rhinstraße 15 in16833 <strong>Fehrbellin</strong>hier: Auftragsvergabe Los 12 - Garten- und LandschaftsbauDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt, <strong>de</strong>n Auftrag für Los 12 - Garten- und Landschaftsbau - auf <strong>de</strong>m Grundstück Rhinstraße 15 in 16833<strong>Fehrbellin</strong> an die Fa. Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH, Wittstocker Straße 67, 16866 Kyritz, zu vergeben.10. BV-Nr. 0032/13 - Errichtung eines Museums auf <strong>de</strong>m Grundstück Rhinstraße 15 in 16833 <strong>Fehrbellin</strong>hier: Auftragsvergabe Los 13 - Errichtung einer EinfriedungDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt, <strong>de</strong>n Auftrag für Los 13 - Errichtung einer Einfriedung - auf <strong>de</strong>m Grundstück Rhinstraße 15 in 16833<strong>Fehrbellin</strong> an die Fa. Partner am Bau Andreas Bienk, Kiez 68, 16833 Tarmow, (Variante 1: Metallausführung) zu vergeben.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Ratsbüro, zu nutzen.Behnicke(Siegel)1.3. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Hauptschusses1.3.1 Beschlüsse <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom 24.01.2013- nichtöffentlich -1. BV-Nr. 0005/13 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Befreiung für die Errichtung von zwei Gasgeneratoren, Gewerbepark 2, 16833<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Beschlossen.2. BV-Nr. 0003/13 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Abweichung von <strong>de</strong>r Gestaltungssatzung Ortskern Wustrau / OrtskernAltfriesack für das Grundstück, Zietenstraße 15, Wustrau-AltfriesackBeschlossen.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Ratsbüro, zu nutzen.Behnicke(Siegel)1.3.2 Beschlüsse <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom 20.03.2013- nichtöffentlich -1. BV-Nr. 0015/13 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Abweichung von <strong>de</strong>r Gestaltungssatzung Ortskern Wustrau / OrtskernAltfriesack für das Grundstück, Akazienstraße 24, Wustrau-AltfriesackBeschlossen.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Ratsbüro, zu nutzen.Behnicke(Siegel)


Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> 22. Mai 2013 • Seite 9En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r amtlichen Bekanntmachungen2. Nichtamtliche Bekanntmachungen2.1. Informationen zur Bekämpfung <strong>de</strong>s Eichenprozessionsspinners 2013Voraussichtlich im Mai 2013 erfolgt die Bekämpfung <strong>de</strong>s Eichenprozessionsspinners in <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>.Eingesetzt wird, wie auch in an<strong>de</strong>ren betroffenen Gebieten <strong>de</strong>s Landkreises Ostprignitz-Ruppin, das Mittel Biozid Dipel ES, dasper Hubschrauber ausgebracht wird.Der genaue Zeitpunkt für die Bekämpfung wird kurzfristig festgelegt wer<strong>de</strong>n, da die Witterung beachtet wer<strong>de</strong>n muss.Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong> wird die Bürger über die Internetseite <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> (www.<strong>fehrbellin</strong>.<strong>de</strong>), Mitteilungen andie Ortsvorsteher, an Kin<strong>de</strong>rtagesstätten und Schulen sowie über Aushänge informieren.Die Bekämpfung erfolgt zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr, auch sonnabends und sonntags.Ansprechpartner in <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> ist das Fachgebiet 7 – Sicherheit und Ordnung (Telefon: 033932 / 595 300).Hinweis:Auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s Landkreises Ostprignitz-Ruppin (www.o-p-r.<strong>de</strong>) gibt es unter <strong>de</strong>m Button „Information zumEichenprozessionsspinner“ eine Übersichtskarte mit <strong>de</strong>n betroffenen Gebieten.Behnicke(Siegel)2.2. Informationen <strong>de</strong>r E.ON edis AGE.ON edis AG führt Spannungsumstellung durchAuf Grund von Leistungszuwächsen im Raum <strong>Fehrbellin</strong> und weiterer Steigerung <strong>de</strong>r regenerativen Erzeugung vonElektroenergie mussten im Versorgungsgebiet <strong>de</strong>s Umspannwerkes Friesack umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommenwer<strong>de</strong>n.Zum Abschluss dieser Arbeiten ist die Umstellung <strong>de</strong>s Mittelspannungsnetzes von 15000 auf 20000 Volt notwendig.Aus diesem Grund müssen in allen betroffenen Stationen die Transformatoren auf die höhere Spannung umgestellt wer<strong>de</strong>n.Dies ist nur im spannungsfreien Zustand <strong>de</strong>r Transformatoren möglich.Für unsere Netzkun<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>utet dies eine kurzzeitige Unterbrechung <strong>de</strong>r Stromversorgung.Nachfolgend ist <strong>de</strong>r Plan angefügt, welche Orte und Straßen in welchem Zeitraum betroffen sind.Die unten dargestellten Zeiträume sind Planzeiten. Selbstverständlich wer<strong>de</strong>n wir die Zeit <strong>de</strong>r Unterbrechung nur auf dasNotwendigste begrenzen.Datum im Zeitraum Ort / Straßevon ca.- bis ca.29.05.2013 07:00 - 10:00 Uhr Lobeofsund, Betzin teilweise12:00 - 15:00 Uhr Betzin teilweise, Brunne teilweise, Dechtow, Seelenhorst04.06.2013 07:00 - 10:00 Uhr Brunne teilweise,<strong>Fehrbellin</strong>: Berliner Allee teilweiseBruno-H.-Bürgel-Straße teilweise

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