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Gemeinde Fehrbellin - verwaltung.gemeinde-fehrbellin.de

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Seite 2 • 22. Mai 2013Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1. Amtliche Bekanntmachungen1.1. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong>1.1.1 Öffentliche Zustellung - diverseDer Festsetzungs- und Heranziehungsbescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 02.11.2010 für die erstmaligeHerstellung <strong>de</strong>r Fahrbahn und <strong>de</strong>r Straßenbeleuchtung im Mühlenweg (3. Bauabschnitt) Langen mit <strong>de</strong>r Nummer 60.5.Mühl.Weg 09/01 und<strong>de</strong>r Festsetzungs- und Heranziehungsbescheid über die Erhebung eines Straßenbaubeitrages vorn 09.01.2013 für die Erneuerung <strong>de</strong>sBuskower Weges in Langen mit <strong>de</strong>r Nummer 60.5.Buskower Weg 09/05, die von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Johann-Sebastian-Bach-Straße6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>, erlassen wur<strong>de</strong>n, können <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen StaatsangehörigenUrsula Wölle, Martha Saar, Arthur Schmidt,Oskar Schmidt, Heinz Krone,Lisbeth Fischer, Margarete Schmidt,nicht zugestellt wer<strong>de</strong>n. Der Aufenthaltsort <strong>de</strong>r Empfängerinnen und Empfänger ist unbekannt.Die Beschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n daher im Wege <strong>de</strong>r öffentlichen Zustellung zugestellt.Die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong> können bei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Fachgebiet Planung und Entwicklung, Zimmer 4,Johann-Sebastian-Bach-Straße 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong> zu <strong>de</strong>n Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrund Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen und entgegengenommen wer<strong>de</strong>n.Die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong> gelten an <strong>de</strong>m Tag als zugestellt, an <strong>de</strong>m seit <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Bekanntmachung (Tag <strong>de</strong>rVeröffentlichung im Amtsblatt für die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>) zwei Wochen vergangen sind. Mit dieser öffentlichen Zustellung wird eine Frist inGang gesetzt, nach <strong>de</strong>ren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Innerhalb dieser Frist kann gegen die Festsetzungs- undHeranziehungsbeschei<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rspruch erhoben wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist wer<strong>de</strong>n die Festsetzungs- und Heranziehungsbeschei<strong>de</strong>unanfechtbar und damit bestandskräftig wer<strong>de</strong>n.Rechtsgrundlagen: § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005, veröffentlicht im BGBl. I Seite 2354, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durchArtikel 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorn 22.12.2011 (BGBl. I Seite 3044), in Verbindung mit § 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das LandBran<strong>de</strong>nburg vorn 18. Oktober 1991, veröffentlicht im GVBl. I Seite 457, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 16 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 28.06.2006(GVBl. I Seiten 74, 86).<strong>Fehrbellin</strong>, 22.04.2013Ute Behnicke(Siegel)1.1.2 Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten gemäß <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>nburgischen Mel<strong>de</strong>gesetzwir möchten in diesem Jahr alle Bürgerinnen und Bürger <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, die das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben, auf ihrWi<strong>de</strong>rspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten hinweisen.Das Recht auf Wi<strong>de</strong>rspruch ist zu folgen<strong>de</strong>n Datenübermittlungen möglich (geregelt durch das Bran<strong>de</strong>nburgisches Mel<strong>de</strong>gesetz –BbgMel<strong>de</strong>G vom 17.01.2006 (GVBl. Teil I – Nr. 2 vom 16. Februar 2006)):• Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und –entschei<strong>de</strong>n sowieBürgerentschei<strong>de</strong>n (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)• Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)• Datenübermittlung an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, <strong>de</strong>r nicht Sie, son<strong>de</strong>rn Familienangehörige von Ihnen angehören(gem. § 30 Abs. 2 BbgMel<strong>de</strong>G)• Datenübermittlung an Adressbuchverlage (gem. § 33 Abs. 6 BbgMel<strong>de</strong>G)Die aufgeführten Wi<strong>de</strong>rsprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Wi<strong>de</strong>rruf für das Mel<strong>de</strong>register <strong>de</strong>s Einwohnermel<strong>de</strong>amtes, bei <strong>de</strong>m sieeingelegt wur<strong>de</strong>n.Zur Einlegung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchs erhalten Sie in Ihrem Einwohnermel<strong>de</strong>amt, Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 <strong>Fehrbellin</strong>, einenVordruck <strong>de</strong>n sie nutzen können.Ein bereits eingelegter Wi<strong>de</strong>rspruch bleibt weiterhin gültig.<strong>Fehrbellin</strong>, 12.03.2013Behnicke(Siegel)

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