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Amtsblattfür die<strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>Fehrbellin</strong>mit <strong>de</strong>n OrtsteilenBetzin, Brunne, Dechtow, Deutschhof, Stadt <strong>Fehrbellin</strong>, Hakenberg, Karwesee,Königshorst, Langen, Lentzke, Linum, Manker, Protzen, Tarmow, Walchow, Wall,<strong>Fehrbellin</strong>, <strong>de</strong>n 29.03.2006Wustrau-AltfriesackINHALTSVERZEICHNISNr. 2 • 2. Jahrgang • 13. Woche1. Amtliche Bekanntmachungen1.1. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung1.1.1 Beschluss <strong>de</strong>r Jahresrechnung 2004 und Entlastung <strong>de</strong>r Bürgermeisterin1.1.2 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Hauptsatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1.1.3 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 2006 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>1.1.4 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom 02.03.20061.2. Bekanntmachungen <strong>de</strong>s Hauptausschusses1.2.1 Beschlüsse <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom 22.02.20061.3. Bekanntmachung <strong>de</strong>s Evangelischen Pfarramtes <strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker-Temnitztal und Temnitzpark1.3.1 Beglaubigter Auszug aus <strong>de</strong>m Verhandlungsbuch <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrates <strong>de</strong>r EvangelischenKirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker1.3.2 Urkun<strong>de</strong> über die Vereinigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Garz, <strong>de</strong>r EvangelischenKirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Küdow-Lüchfeld und <strong>de</strong>r Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker, sämtlich EvangelischerKirchenkreis Wittstock-Ruppin2. Nichtamtliche Bekanntmachungen2.1. Bekanntmachung <strong>de</strong>s Ordnungsamtes an alle Hun<strong>de</strong>halter1. Amtliche Bekanntmachungen


1.1. Bekanntmachungen <strong>de</strong>r<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung1.1.1 Beschluss <strong>de</strong>r Jahresrechnung 2004 und Entlastung <strong>de</strong>r BürgermeisterinBeglaubigter Auszugaus <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift über die Sitzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>Fehrbellin</strong> vom 15.12.2005TOP: 8. BV-Nr. 0111/05 - Beschluss über die Jahresrechnung 2004 und Entlastung <strong>de</strong>rBürgermeisterinBeschluss:Gemäß § 93 Absatz 3 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung fasst die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung einstimmig <strong>de</strong>n Beschlussüber die Jahresrechnung 2004 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>.Zugleich wird <strong>de</strong>r Bürgermeisterin die vorbehaltlose Entlastung erteilt.Die Richtigkeit <strong>de</strong>s Auszuges wird beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unterMitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung rechtzeitig eingela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n war.Das o.g. Gremium war beschlussfähig.<strong>Fehrbellin</strong>, 27.12.2005<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Die Bürgermeisterin(Siegel)Behnicke1.1.2 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Hauptsatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Aufgrund <strong>de</strong>r §§ 6 und 35 Abs. 2 Nr. 2 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung für das Land Bran<strong>de</strong>nburg GO - in <strong>de</strong>rFassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S.154), geän<strong>de</strong>rt durch Art. 1 <strong>de</strong>s Gesetzesvom 18.12.2001 (GVBl. I/01 S. 298), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Entlastung <strong>de</strong>rKommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl. I/03 S. 172) in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>nFassung hat die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung in ihrer Sitzung am 02.03.2006 folgen<strong>de</strong> 2. Än<strong>de</strong>rungssatzungzur Hauptsatzung vom 18.12.2003 beschlossen:Artikel I§ 15 Abs. 2 erhält folgen<strong>de</strong> Fassung:§ 15<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>bedienstete(2) Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt die Grundsätze für Personalentscheidungen. Dazu gehört<strong>de</strong>r Vorrang <strong>de</strong>r fachlichen und mensch-lichen Qualifikation vor an<strong>de</strong>ren Kriterien. Tarifrechtlichvorgeschriebene Prüfungen sind nachzuweisen. Alle Stellen sind - soweit möglich - aus <strong>de</strong>m<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>bereich zu be-setzen. Die vorgeschriebenen Stellenschlüssel, insbeson<strong>de</strong>re nach <strong>de</strong>mKin<strong>de</strong>rtagesstätten-gesetz, sind zu beachten. Unumgängliche Personalreduzierungen sindsozialverträglich vorzunehmen. Angestellte ab Entgeltgruppe 9 TVöD wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung eingestellt, eingruppiert und entlassen.Artikel II§ 16 Abs. 5 erhält folgen<strong>de</strong> Fassung:§ 16Bekanntmachungen(5) Die vorgenannten Bekanntmachungen können zusätzlich nachrichtlich in <strong>de</strong>nBekanntmachungskästen <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> in <strong>de</strong>ren Ortsteilen ausgehängt wer<strong>de</strong>n. Bei umfangreichenBekanntmachungen (mehr als 4 Seiten) genügt eine Ersatzbekanntmachung gem. Abs. 4.


Die Bekanntmachungskästen befin<strong>de</strong>n sich in:a) <strong>Fehrbellin</strong> J.-S.-Bach-Str. 10Promena<strong>de</strong> 15 (neben <strong>de</strong>m Getränkehan<strong>de</strong>l)Berliner Allee, Bushaltestelle – Fahrtrichtung Neuruppinb) Betzin Am Dorfangerc) Brunne Dorfstraße 49ad) Dechtow Dorfstraße 17e) Deutschhof Dorfstraße (rechts neben <strong>de</strong>r Bushaltestelle)Kuhhorst Dorfstraße 9Ribbeckshorst Am OrtseingangDreibrückZentrum „Hoffnungstaler Anstalten“f) Hakenberg Dorfstraße 81 (gegenüber <strong>de</strong>r Gaststätte„Zum Kurfürsteneck“)g) Karwesee Dorfanger, An <strong>de</strong>r alten Eicheh) Königshorst Hauptstraße 4 (Schule)Lobeofsund Am AngerNordhofNordhofer Straße (rechts neben <strong>de</strong>r Bushaltestelle)Mangelshorst Lin<strong>de</strong>nstraße 21i) Langen Dorfstraße 16DammkrugAm Postkastenj) Lentzke Containerplatzk) Linum Nauener Straße 34l) Manker Dorfstraße 50m) Protzen Dorfstraße 75n) Tarmow Dorfstraße 44o) Walchow Dorfstraße 45ap) Wall Dorfstraße 47q) Wustrau-Altfriesack Hohes En<strong>de</strong> 20Altfriesack Dorfstraße 24Zietenhorst Dorfstraße 22Artikel IIIDie 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung tritt am 01.01.2006 in Kraft.<strong>Fehrbellin</strong>, 07.03.2006BehnickeBürgermeisterin(Siegel)1.1.2 Bekanntmachung <strong>de</strong>r Haushaltssatzung und <strong>de</strong>s Haushaltsplanes 2006 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>Fehrbellin</strong>Öffentliche BekanntmachungDie von <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung in ihrer Sitzung am 02.03.2006 beschlosseneund <strong>de</strong>rHaushaltsplan 2006 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>Fehrbellin</strong> und <strong>de</strong>ren AnlagenHaushaltssatzungist gemäß § 78 (4) <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung <strong>de</strong>m Landrat <strong>de</strong>s Landkreises Ostprignitz-Ruppin vorgelegtwor<strong>de</strong>n.Der Haushaltsplan 2006 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> kann auf Grund seines Umfanges nicht in <strong>de</strong>nBekanntmachungskästen ausgehangen wer<strong>de</strong>n und liegt <strong>de</strong>shalb während <strong>de</strong>r Dienstzeiten in <strong>de</strong>r Zeit


vom 30.03.2006 bis zum 14.04.2006zur Einsichtnahme in <strong>de</strong>r Kämmerei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>, Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, Zimmer26a aus.Behnicke(Siegel)Haushaltssatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>für das Haushaltsjahr 2006Aufgrund <strong>de</strong>s § 76 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ordnung wird nach Beschluss <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung vom02.03.2006 folgen<strong>de</strong> Haushaltssatzung erlassen:Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird1. im Verwaltungshaushaltin <strong>de</strong>r Einnahme auf 7.983.100,00 EURin <strong>de</strong>r Ausgabe auf7.983.100,00 EURund2. im Vermögenshaushaltin <strong>de</strong>r Einnahme auf 6.383.100,00 EURin <strong>de</strong>r Ausgabe auf6.383.100,00 EURfestgesetzt.§ 2§ 1Es wer<strong>de</strong>n festgesetzt:1. Kredite wer<strong>de</strong>n nichtfestgesetzt.2. Verpflichtungsermächtigungenwer<strong>de</strong>n nicht festgesetzt.3. <strong>de</strong>r Höchstbetrag <strong>de</strong>rKassenkredite auf1.330.000,00 EUR§ 3Die Hebesätze für die Realsteuern wer<strong>de</strong>n wie folgtfestgesetzt:1. Grundsteuera) für land- und forstwirtschaftlichenBetriebe(Grundsteuer A)b) für Grundstücke(Grundsteuer B)2. Gewerbesteuer230 v.H.350 v.H.300 v.H.§ 41. Unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne <strong>de</strong>s § 81 Abs. 1 GO sind Beträgea) im Verwaltungshaushalt bis zu 10.000,00 EURb) im Vermögenshaushalt- bei <strong>de</strong>n überplanmäßigen Ausgaben bis zu 20 v.H.vom jeweiligenHaushaltsansatz- bei <strong>de</strong>n außerplanmäßigen Ausgaben bis zu10.000,00 EUR


Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung entschei<strong>de</strong>t über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, sofern die vorhergenannten Wertgrenzen überschritten wer<strong>de</strong>n.2. Als geringfügige Beträge im Sinne <strong>de</strong>s § 79 Abs.3 Satz 2 GO gelten Beträge bis zu 50% <strong>de</strong>sGesamtvolumens <strong>de</strong>s jeweiligen Teilhaushaltes.3. a) Die im Stellenplan mit einem Kw-Vermerkversehenen Planstellen entfallen mit <strong>de</strong>mAusschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stelleninhabers.b) Bei <strong>de</strong>n im Stellenplan mit einem Ku-Vermerkversehenen Planstellen erfolgt eine Umwandlung<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Stellen zu Teilstellen.<strong>Fehrbellin</strong>, 06.03.2006Erdmann (Siegel) BehnickeVorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rBürgermeisterin<strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung1.1.4 Beschlüsse <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretungvom 02.03.2006- öffentlich -1. BV-Nr. 0106/05 - 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung zur Hauptsatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig die in <strong>de</strong>r Anlage beigefügte 2. Än<strong>de</strong>rungssatzung zurHauptsatzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong>.2. BV-Nr. 0001/06 - Beschluss über die Konzeption zur Reaktivierung Hafenanlage amAmtmannkanal und Herstellung Naturerlebnispfad, LinumDie <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:1. Die Zustimmung zur Reaktivierung <strong>de</strong>r Hafenanlage mit Bollwerk und zur Einrichtung einesRastplatzes für Wasserwan<strong>de</strong>rer am Amtmannkanal in Linum wird erteilt. Grundlage ist die beigefügteKonzeption vom Oktober 2005.2. Die Zustimmung zur Herstellung eines Naturerlebnispfa<strong>de</strong>s mit Ausbau von Beobachtungspunktensowie Informations- und Leitsysten im Teichgebiet wird erteilt. Grundlage ist die beigefügteKonzeption vom Oktober 2005.3. Zur Sicherung <strong>de</strong>r Finanzierung ist <strong>de</strong>r für die Gewährung einer Lan<strong>de</strong>szuwendung erfor<strong>de</strong>rlicheEigenanteil in <strong>de</strong>n Haushaltsplan 2006 <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> einzustellen.4. Das Bauamt <strong>Fehrbellin</strong> wird beauftragt, die im Rahmen <strong>de</strong>s Vorhabens gebotenen Abstimmungenmit <strong>de</strong>n Fachbehör<strong>de</strong>n und sonstigen Beteiligten zu führen. Nach gesicherter Finanzierung ist dieAusführung <strong>de</strong>s Projektes zu veranlassen.3. BV-Nr. 0002/06 - Beschluss über die Haushaltssatzung und <strong>de</strong>n Haushaltsplan 2006Nach Feststellung <strong>de</strong>r genannten Än<strong>de</strong>rungen wird folgen<strong>de</strong>r Beschluss gefasst:Gemäß § 76 ff. GO fasst die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung <strong>Fehrbellin</strong> mit 20 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen<strong>de</strong>n Beschluss über die Haushaltssatzung, <strong>de</strong>n Haushaltsplan, <strong>de</strong>n Stellenplan und dasInvestitionsprogramm 2006.4. BV-Nr. 0003/06 - Anhörung zum Feststellungsbescheid Zweckverband Wasser/Abwasser<strong>Fehrbellin</strong>Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt mit 20 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung:Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung nimmt die beabsichtigte Entscheidung <strong>de</strong>s Landrates als allgemeine untereAufsichtsbehör<strong>de</strong> über die Feststellung <strong>de</strong>s Zweckverban<strong>de</strong>s Wasser/ Abwasser <strong>Fehrbellin</strong> zurKenntnis und befürwortet diese.5. BV-Nr. 0006/06 - Grundsatzbeschluss Verkauf <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>haus in Karwesee Flur 3


Flurstück 72/1Die <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>vertretung beschließt einstimmig:Das Grundstück Flur 3 Flurstück 72/1, Gemarkung Karwesee, bebaut mit <strong>de</strong>m <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>haus, wirdverkauft.6. BV-Nr. 0007/06 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Einleitung <strong>de</strong>s Bebauungsplanverfahrensfür Wohnbebauung an <strong>de</strong>r ObstplantageMit 1 Ja-Stimme, 17 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen wird die Beschlussvorlage abgelehnt.- nichtöffentlich -1. BV-Nr. 0004/06 - Verkauf Ackerflächen in Karwesee Flur 2 Flurstücke 15, 77, 78Beschlossen.2. BV-Nr. 0005/06 - Wie<strong>de</strong>rkauf <strong>de</strong>s Baugrundstücks Flur 2 Flurstück 306, GemarkungKarweseeBeschlossen.3. BV-Nr. 0008/06 - Übernahme <strong>de</strong>r Erschließungsfläche "Alte Schäferei" in WustrauBeschlossen4. BV-Nr. 0009/06 - Verkauf Flur 4 Flur-stück 264, Gemarkung Brunne, 5/8 AnteilBeschlossen.5. BV-Nr. 0015/06 - VertragsangelegenheitBeschlossen.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong><strong>verwaltung</strong><strong>Fehrbellin</strong>, Hauptamt, zu nutzen.Behnicke(Siegel)1.2. Bekanntmachungen <strong>de</strong>sHauptausschusses1.2.1 Beschlüsse <strong>de</strong>s Hauptausschusses vom22.02.2006- nichtöffentlich -1. BV-Nr. 0010/06 - Beschluss über <strong>de</strong>n Antrag auf Befreiung für die Errichtung einesEinfamilienhauses mit Garagenanbau, An <strong>de</strong>r Hecke 8, <strong>Fehrbellin</strong>Zum Antrag auf Befreiung von Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes „Am Sportplatz Wohngebiet 1“<strong>de</strong>r Stadt <strong>Fehrbellin</strong> für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Hauptdachneigung von18° sowie Bau einer Garage mit Flachdach ohne Begrünung auf Flurstück 314 in Flur 10, Gemarkung<strong>Fehrbellin</strong>, An <strong>de</strong>r Hecke 8, wird das Einvernehmen einstimmig erteilt.Falls nähere Erläuterungen gewünscht wer<strong>de</strong>n, bitte ich die Sprechzeiten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>-<strong>verwaltung</strong><strong>Fehrbellin</strong>, Hauptamt, zu nutzen.Behnicke(Siegel)1.3. Bekanntmachung <strong>de</strong>sEvangelischen Pfarramtes <strong>de</strong>rEvangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>


Manker-Temnitztal und Temnitzpark1.3.1 Beglaubigter Auszug aus <strong>de</strong>m Verhandlungsbuch <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchen-rates <strong>de</strong>rEvangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> MankerManker, <strong>de</strong>n 19. September 2005Gemeinsame Sitzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte <strong>de</strong>r Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n von Manker, Küdow-Lüchfeldund Garz am 19. September 2005 in Manker. Die Anwesen<strong>de</strong>n Ältesten <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrätewer<strong>de</strong>n hier, <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung Folge leistend, wie folgt aufgeführt:GKR Manker:Pfr. Seidacker (Vors.)Herr Huschke, Frau Messow, Frau Goebel, Frau Zielke, Herr Dittmann.Anwesend waren 6 von 9 (bzw. 6 von 7 or<strong>de</strong>ntlichen) stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>rn.Der GKR Manker ist damit beschlussfähig.Der Vorsitzen<strong>de</strong> eröffnet die Sitzung mit Schriftlesung und Gebet. Es wird in TOP 2 wie folgtverhan<strong>de</strong>lt und beschlossen:„Die Kirchenältesten <strong>de</strong>r genannten <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte beraten und beschließen in jeweilsseparaten Abstimmungen, nach<strong>de</strong>m die Beschlussfähigkeit aller drei Körperschaften festgestelltwur<strong>de</strong>:1. Zum 01. Januar 2006 wird aus <strong>de</strong>n hier vertretenen, bisherigen drei Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n eine neueEvangelische Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> gegrün<strong>de</strong>t. Zu dieser gehören die Dörfer Manker, Garz, Vichel,Rohrlack sowie Küdow-Lüchfeld.2. Sie trägt unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Tatsache, dass alle Dörfer zur Temnitztal-<strong>gemein<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s AmtesTemnitz gehören – mit Ausnahme von Manker, das Ortsteil <strong>Fehrbellin</strong> ist – <strong>de</strong>n Namen „EvangelischeKirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker – Temnitztal“. Dieser Name soll auch ermöglichen, dass Kerzlin-Wildbergohne neue Namensän<strong>de</strong>rung zukünftig beitreten kann, da Orte und Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> dort ebenfalls zurKommunal<strong>gemein<strong>de</strong></strong> „Temnitztal“ gehören.3. Bis zur im Jahre 2007 anstehen<strong>de</strong>n Neuwahl zum <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrat (6-jähriger Turnus allerbisherigen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n) besteht <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrat aus allen im Jahre 2001 gewähltenKirchenältesten und Ersatz- und Ehrenältesten <strong>de</strong>r bisherigen <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenräte(Additionsverfahren). Dies sind – unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r seit <strong>de</strong>n letzten Wahlen eingetretenenVerän<strong>de</strong>rungen – folgen<strong>de</strong> PersonenKüdow-Lüchfeld:1. Frau Sieglin<strong>de</strong> Wichmann2. Frau Erika Freese3. Frau E<strong>de</strong>ltraud Bartel4. Frau Gerda Kaczmarek5. Frau Marita Niquet (Ersatzälteste mit beschlossenem Stimmrecht)5/2. Frau Charlotte Bröhl (stimmberechtigte Ehrenälteste)5/3. Herr Gerhard Rhinow (stimmberechtigter Ehrenältester)Manker:6. Herr Klaus Dittmann7. Frau Irmgard Zielke8. Frau Christa Golchert9. Frau Ursula Messow10. Frau Waltraud Goebel11. Herr Andreas Huschke (nachgerückter ehemaliger Ersatzälter für ausgeschie<strong>de</strong>neehemalige Kirchenälteste Frau Elvira Dombrowsky)11/2. Frau Margarete Sei<strong>de</strong>l (stimmberechtigte Ehrenälteste)11/3. Frau Gertrud Hahn (stimmberechtigte Ehrenälteste)


Garz (bestehend aus <strong>de</strong>n Dörfern Garz, Vichel und Rohrlack):12. Herr Edgar Pleßow13. Frau Carmen Bauer14. Frau Rita Manthey15. Frau Christiane Tessmer16. Frau Karin Voigt17. Frau Maria Petrich18. Frau Brundhil<strong>de</strong> Keller (nachgerückte ehemalige Ersatzälte für ausgeschie<strong>de</strong>nenehemaligen Kirchenältesten Hans Joachim Schulz)19. Frau Susanne Bergholz (nachgerückte ehemalige Ersatzälte für ausgeschie<strong>de</strong>neehemalige Kirchenälteste Annegret Koch).alle:20. Pfr. Stephan ScheidackerDamit besteht <strong>de</strong>r neue <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>kirchenrat aus 19 Kirchenältesten mit 1 Pfarrer sowie 4Ehrenältesten. Die Beschlussfähigkeit wird bei 11 liegen (Ehrenälteste haben Sitzungsteilnahmerechtohne –pflicht).4. Es wird beschlossen:Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s GKR ab 01.01.2006: Pfr. Scheidacker1. Stellvertreter: Frau Waltraud Goebel (Manker)2. Stellvertreter: Frau Sieglin<strong>de</strong> Wichmann (Küdow-Lüchfeld)3. Stellvertreter: Herr Edgar Pleßow (Vichel)Kreissynodale: Bleibt Frau Irmgard ZielkeVertreterin: Frau Christa Golchert5. Ein gemeinsamer Haushaltsplan wird ab Haushaltsjahr 2006 aufgestellt, in <strong>de</strong>m jedoch die Kirchen,zu verwalten<strong>de</strong>n Häuser sowie die Friedhöfe aller Dörfer extra erscheinen sollen.6. Zum Jahre 2006 sollen alle bisherigen Kirchenbücher geschlossen und alle notwendigenEintragungen in ein neues Gesamtkirchenbuch <strong>de</strong>r neuen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> eingetragen wer<strong>de</strong>n.7. Ein neues Siegel wird – nach Einholung <strong>de</strong>r kirchenaufsichtlichen Genehmigung und entspr.Beschluss über einen Entwurf – in Auftrag gegeben.8. Das Protokollbuch von Manker soll <strong>de</strong>m neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n GKR zur Weiterführung <strong>de</strong>r Protokolledienen.9. Um Genehmigung dieser Beschlüsse durch die Kirchenaufsicht wird auf <strong>de</strong>m Dienstwegunverzüglich nachgesucht.“einstimmig/mit…sechs…gegen…null….Stim-men bei….null…StimmenthaltungenVorgelesen, genehmigt, unterschriebengez….Scheidacker…gez…Goebel…gez...Messow(Vorsitzen<strong>de</strong>r) (Mitglied) (Mitglied)Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit <strong>de</strong>m Verhandlungsbuch wird beglaubigtManker, <strong>de</strong>n 21. September 2005Scheidacker(Siegel)1.3.2 Urkun<strong>de</strong> über die Vereinigung<strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Garz,


<strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Küdow-Lüchfeld und <strong>de</strong>r Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker,sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-RuppinMit Zustimmung <strong>de</strong>r Beteiligten hat das Konsistorium aufgrund von Artikel 12 Abs. 3 und Artikel 33Abs. 1 <strong>de</strong>r Gundordnung <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg-schlesische Oberlausitz vom21./24. November 2003 (KABI.-EKiBB S. 159) beschlossen:§ 1(1) Die Evangelische Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Garz, die Evangelische Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Küdow-Lüchfeldund die Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker, sämtlich Evangelischer Kirchenkreis Wittstock-Ruppin, wer<strong>de</strong>n zueiner Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> vereinigt.(2) Die vereinigte Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> trägt <strong>de</strong>n Namen „Evangelische Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker-Temnitztal“.§ 2(1) Die Verbindung <strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Garz, <strong>de</strong>r Evangelischen Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>Küdow-Lüchfeld und <strong>de</strong>r Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker zum Pfarrsprengel Manker wird aufgehoben.(2) Die Pfarrstelle <strong>de</strong>r drei Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong>n <strong>de</strong>s bisherigen Pfarrsprengels Manker wird auf dieEvangelische Kirchen<strong>gemein<strong>de</strong></strong> Manker-Temnitztal übertragen.Diese Urkun<strong>de</strong> tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.§ 3Berlin, <strong>de</strong>n 13. Dezember 2005Az. 1020-1 (85/059)Evangelische KircheBerlin-Bran<strong>de</strong>nburg-schlesische Oberlausitz- Konsistorium -Seelemann(Siegel)En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r amtlichen Bekanntmachungen2. Nichtamtliche Bekanntmachungen2.1 Bekanntmachung <strong>de</strong>s Ordnungsamtes an alle Hun<strong>de</strong>halterDas Ordnungsamt <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> <strong>Fehrbellin</strong> for<strong>de</strong>rt alle Hun<strong>de</strong>halter auf, zu gewährleisten, dass öffentlicheFlächen (§ 1 Straßenreinigungssatzung <strong>de</strong>s Amtes <strong>Fehrbellin</strong> vom 03.09.1996) nicht durch Hun<strong>de</strong>kotverunreinigt wer<strong>de</strong>n.Die Verunreinigung durch Hun<strong>de</strong>kot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenreinigungssatzung <strong>de</strong>s Amtes<strong>Fehrbellin</strong> dar.Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Ordnungswidrigkeit (nach Ordnungswidrigkeitengesetz in <strong>de</strong>rgültigen Fassung) mit einer Geldbuße geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.Weiterhin wird auf die gesetzlichen Regelungen <strong>de</strong>s § 4 – Mitnahmeverbot – <strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong>halterverordnung vom16.06.2004 hingewiesenBehnicke

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