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Sparkasse. Mit dem Blick für Herne. - Herner Sparkasse

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Anhang zur Bilanz<br />

8. Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />

Verpflichtungen<br />

Die <strong>Herne</strong>r <strong>Sparkasse</strong> ist aufgrund des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten<br />

des öffentlichen Dienstes verpflichtet, <strong>für</strong> ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende<br />

Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Beteiligte der Versorgungsanstalt<br />

des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL).<br />

Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe der VBL ist es, Arbeitnehmern<br />

der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche<br />

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen<br />

sind in den Versorgungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelt. Die gezahlten Renten<br />

werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0% angepasst.<br />

Die Finanzierung der Leistungen der VBL erfolgt nach <strong>dem</strong> Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren).<br />

Der Deckungsabschnitt beträgt fünf Jahre. Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre<br />

2002 bis 2007. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die <strong>für</strong> die Dauer des Deckungsabschnitts zu<br />

entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und <strong>dem</strong> verfügbaren<br />

Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der folgenden sechs Monate<br />

zu erfüllen.<br />

Der Hebesatz beträgt derzeit 7,86% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Davon werden 1,41%<br />

durch die Arbeitnehmer getragen. Daneben wurde ein Sanierungsgeld in Höhe von 0,57% der Entgeltsumme<br />

des Abrechnungsjahres erhoben.<br />

Die an die VBL geleisteten Zahlungen betrugen in 2008 TEUR 1.072.<br />

Wenn ein <strong>Mit</strong>glied die VBL verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte<br />

Ausgleichszahlung <strong>für</strong> die bei der VBL verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im<br />

Falle des Austritts der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2007, hätte die Ausgleichszahlung Mio. EUR 17,4 betragen.<br />

Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2008 kann von der VBL erst im dritten<br />

Quartal 2009 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen<br />

zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen<br />

der <strong>Mit</strong>glieder vorliegen und verarbeitet sind.<br />

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