Sparkasse. Mit dem Blick für Herne. - Herner Sparkasse
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Anhang zur Bilanz<br />
8. Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle<br />
Verpflichtungen<br />
Die <strong>Herne</strong>r <strong>Sparkasse</strong> ist aufgrund des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten<br />
des öffentlichen Dienstes verpflichtet, <strong>für</strong> ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende<br />
Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Beteiligte der Versorgungsanstalt<br />
des Bundes und der Länder in Karlsruhe (VBL).<br />
Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe der VBL ist es, Arbeitnehmern<br />
der bei ihr beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche<br />
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu zahlen. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen<br />
sind in den Versorgungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelt. Die gezahlten Renten<br />
werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0% angepasst.<br />
Die Finanzierung der Leistungen der VBL erfolgt nach <strong>dem</strong> Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren).<br />
Der Deckungsabschnitt beträgt fünf Jahre. Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre<br />
2002 bis 2007. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die <strong>für</strong> die Dauer des Deckungsabschnitts zu<br />
entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und <strong>dem</strong> verfügbaren<br />
Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der folgenden sechs Monate<br />
zu erfüllen.<br />
Der Hebesatz beträgt derzeit 7,86% der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Davon werden 1,41%<br />
durch die Arbeitnehmer getragen. Daneben wurde ein Sanierungsgeld in Höhe von 0,57% der Entgeltsumme<br />
des Abrechnungsjahres erhoben.<br />
Die an die VBL geleisteten Zahlungen betrugen in 2008 TEUR 1.072.<br />
Wenn ein <strong>Mit</strong>glied die VBL verlassen will, ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte<br />
Ausgleichszahlung <strong>für</strong> die bei der VBL verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im<br />
Falle des Austritts der <strong>Sparkasse</strong> zum 31.12.2007, hätte die Ausgleichszahlung Mio. EUR 17,4 betragen.<br />
Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2008 kann von der VBL erst im dritten<br />
Quartal 2009 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen<br />
zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen<br />
der <strong>Mit</strong>glieder vorliegen und verarbeitet sind.<br />
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