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Rassismus Report 2010 - Zara

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Rassistische Vorfälle · Güter und Dienstleistungen · Handel, Gastronomie und sonstige gewerbliche Dienstleistungen<br />

Als sie eintreten wollen, werden Frau A. und ihre<br />

Freundin eingelassen, Herrn A. wird der Eintritt jedoch<br />

mit den Worten „Heute nur Stammgäste“ verweigert.<br />

Frau A. merkt an, dass sie auch kein Stammgast und<br />

außerdem mit Herrn A. verheiratet ist, doch der Türsteher<br />

lässt sich nicht von der Einlassverweigerung<br />

abbringen. Alle drei Personen verlassen daraufhin den<br />

Eingangsbereich des Lokals und fahren nach Hause.<br />

Als Frau A. einige Wochen später aus den Medien<br />

erfährt, dass das betreffende Lokal wegen einer etwa<br />

ein Jahr zuvor erfolgten diskriminierenden Einlassverweigerung<br />

zur Zahlung eines Schadenersatzes<br />

verurteilt wurde, melden sich Frau A. und ihr Mann<br />

bei ZARA. Die beiden ersuchen um eine Kontaktaufnahme<br />

mit der Geschäftsführung des Lokals. ZARA<br />

verfasst ein Schreiben an die Geschäftsführung, erhält<br />

trotz Urgenz jedoch keinerlei Rückmeldung zum Vorfall.<br />

Schließlich wird der Fall an den Klagsverband (➞<br />

Glossar) übergeben, der jedoch die Prozessführung<br />

aus Mangel an freien Ressourcen ablehnen muss.<br />

96<br />

Anfang September besucht Frau Z. gemeinsam<br />

mit ihrem Freund afrikanischer Herkunft<br />

verschiedene Bars am Wiener Schwedenplatz. Als<br />

sie ein Lokal betreten wollen, wird ihnen der Eintritt<br />

verweigert. Frau Z. erkundigt sich nach dem Grund.<br />

Der Türsteher erwidert: „Is’ des net offensichtlich<br />

Na wegen erm!“ und zeigt auf ihren Freund. Frau Z.<br />

fragt nochmals nach. Der Türsteher wird deutlicher:<br />

„Na weil i keine Farbigen reinlassn derf!“ Dies sei eine<br />

Anordnung seines Chefs. Auf die Frage, ob auch das<br />

Publikum Schwarzen gegenüber feindlich gesinnt sei,<br />

bestätigt der Türsteher dies. Daraufhin gehen Frau Z.<br />

und ihr Freund nach Hause. Frau Z. ersucht ZARA um<br />

Dokumentation.<br />

97<br />

Frau E. möchte Mitte Mai mit ihrem Mann,<br />

der gambischer Herkunft ist, ein Lokal am<br />

Wiener Gürtel besuchen, in dem eine sog. Goa-Party<br />

stattfindet. Die Veranstaltung wurde zuvor in einschlägigen<br />

Internet-Foren angekündigt und es ist für<br />

Frau E. klar, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung<br />

handelt. Als die beiden den Tanzclub betreten<br />

wollen, wird ihnen der Eintritt mit der Begründung<br />

verwehrt, dass es eine Gästeliste gibt. Frau E. erklärt<br />

dem Türsteher, dass die Party im Internet eindeutig als<br />

offen zugänglich angekündigt worden war. Der zweite<br />

Türsteher teilt Frau E. schließlich mit, dass Schwarze<br />

nicht eingelassen werden, weil diese im Club Drogen<br />

verkaufen und Frauen begrabschen würden. Dass<br />

dies auf ihren Mann vielleicht nicht zutreffen würde,<br />

interessiere die Lokalbetreiber nicht. Er ergänzt, dass<br />

sie bei solchen Menschen wie ihrem Mann nicht anders<br />

als negativ denken könnten. Frau E. ist erschüttert<br />

und meldet den Vorfall, den sie als menschenverachtend<br />

bezeichnet, an ZARA zur Dokumentation und<br />

möchte weitere Schritte setzen. Frau E. wird über die<br />

rechtlichen Möglichkeiten informiert, meldet sich in<br />

der Folge aber nicht mehr bei ZARA.<br />

98<br />

Frau P. wartet im März in einem Wiener Szenelokal<br />

auf das Eintreffen ihres Freundes<br />

und seines Bekannten. Beide Männer sind algerischer<br />

Herkunft. Gegen 23 Uhr erhält sie einen verzweifelten<br />

Anruf ihres Freundes, der sie bittet, zum Eingang<br />

des Lokals zu kommen, da er und sein Begleiter nicht<br />

eingelassen werden. Als sie zur Türe kommt, erklärt<br />

ihr der Türsteher, dass die beiden das Lokal nicht betreten<br />

dürften, da sie nicht zum „Zielpublikum“ des<br />

Lokals gehören würden. Frau P. fragt nach, was denn<br />

das „Zielpublikum“ sei. Nach einer kurzen Diskussion<br />

lenkt der Türsteher ein und meint: „Okay, mit dir dürfen<br />

sie rein.“ Frau P. wendet sich an ZARA und ersucht<br />

um Kontaktaufnahme mit den Betreibern des Lokals,<br />

das sie eigentlich immer als antirassistisch wahrgenommen<br />

hat. Auf ein Beschwerdeschreiben reagieren<br />

die Betreiber des Lokals rasch und bieten ein klärendes<br />

Gespräch in Anwesenheit des betreffenden Türstehers<br />

an, das schließlich im Juni stattfindet.<br />

Die beiden anwesenden Betreiber entschuldigen<br />

sich zunächst dafür, dass der Vorfall den Eindruck einer<br />

rassistischen Türpolitik erweckt hat. Frau P. und ihr<br />

Freund schildern den Vorfall aus ihrer Sicht nochmals.<br />

Der Türsteher sieht ein, dass der Freund von Frau P.<br />

und sein Bekannter von einer Diskriminierung aufgrund<br />

ihrer ethnischen Herkunft ausgegangen sind. Er<br />

gibt auch zu, dass ihre algerische Herkunft zu Beginn<br />

ein Mitgrund für die Abweisung gewesen sei. Es habe<br />

vor ein paar Monaten Probleme mit einer Gruppe von<br />

Männern nordafrikanischer Herkunft gegeben, denen<br />

im Lokal Diebstähle nachgewiesen wurden und die<br />

deswegen nicht nur auf Dauer des Lokals verwiesen,<br />

sondern auch angezeigt worden sind. Am betreffenden<br />

Abend im März habe er nun einen der beiden<br />

Männer als vermeintliches Mitglied dieser Gruppe<br />

wieder erkannt, war sich jedoch nicht sicher. Erst als<br />

Frau P. ihn als ihren Freund identifiziert hatte, war der<br />

Verdacht für ihn nicht mehr ausreichend für eine Einlassverweigerung.<br />

Er entschuldigt sich nochmals bei<br />

den beiden und verspricht, in Zukunft bei einem solchen<br />

Verdacht sensibler vorzugehen und insbesondere<br />

über die wahren Hintergründe der Abweisung<br />

aufzuklären, damit sich die nicht eingelassene Person<br />

verteidigen kann. Auch die beiden Betreiber des Lokals<br />

willigen ein, bei solchen Vorfällen in Zukunft bei<br />

Bedarf einzugreifen und erfolgte Abweisungen rasch<br />

zu überprüfen. Frau P. und ihrem Freund wird versichert,<br />

dass man sie nun persönlich kenne und ihnen<br />

beiden daher so etwas nicht mehr passieren werde.<br />

Frau P. und ihr Freund sind mit dem Ausgang des Gesprächs<br />

sehr zufrieden und bedanken sich auch beim<br />

Mitarbeiter von ZARA, der sie beim Gespräch unterstützt<br />

hat.<br />

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