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Rassistische Vorfälle · Güter und Dienstleistungen · Handel, Gastronomie und sonstige gewerbliche Dienstleistungen<br />
Als sie eintreten wollen, werden Frau A. und ihre<br />
Freundin eingelassen, Herrn A. wird der Eintritt jedoch<br />
mit den Worten „Heute nur Stammgäste“ verweigert.<br />
Frau A. merkt an, dass sie auch kein Stammgast und<br />
außerdem mit Herrn A. verheiratet ist, doch der Türsteher<br />
lässt sich nicht von der Einlassverweigerung<br />
abbringen. Alle drei Personen verlassen daraufhin den<br />
Eingangsbereich des Lokals und fahren nach Hause.<br />
Als Frau A. einige Wochen später aus den Medien<br />
erfährt, dass das betreffende Lokal wegen einer etwa<br />
ein Jahr zuvor erfolgten diskriminierenden Einlassverweigerung<br />
zur Zahlung eines Schadenersatzes<br />
verurteilt wurde, melden sich Frau A. und ihr Mann<br />
bei ZARA. Die beiden ersuchen um eine Kontaktaufnahme<br />
mit der Geschäftsführung des Lokals. ZARA<br />
verfasst ein Schreiben an die Geschäftsführung, erhält<br />
trotz Urgenz jedoch keinerlei Rückmeldung zum Vorfall.<br />
Schließlich wird der Fall an den Klagsverband (➞<br />
Glossar) übergeben, der jedoch die Prozessführung<br />
aus Mangel an freien Ressourcen ablehnen muss.<br />
96<br />
Anfang September besucht Frau Z. gemeinsam<br />
mit ihrem Freund afrikanischer Herkunft<br />
verschiedene Bars am Wiener Schwedenplatz. Als<br />
sie ein Lokal betreten wollen, wird ihnen der Eintritt<br />
verweigert. Frau Z. erkundigt sich nach dem Grund.<br />
Der Türsteher erwidert: „Is’ des net offensichtlich<br />
Na wegen erm!“ und zeigt auf ihren Freund. Frau Z.<br />
fragt nochmals nach. Der Türsteher wird deutlicher:<br />
„Na weil i keine Farbigen reinlassn derf!“ Dies sei eine<br />
Anordnung seines Chefs. Auf die Frage, ob auch das<br />
Publikum Schwarzen gegenüber feindlich gesinnt sei,<br />
bestätigt der Türsteher dies. Daraufhin gehen Frau Z.<br />
und ihr Freund nach Hause. Frau Z. ersucht ZARA um<br />
Dokumentation.<br />
97<br />
Frau E. möchte Mitte Mai mit ihrem Mann,<br />
der gambischer Herkunft ist, ein Lokal am<br />
Wiener Gürtel besuchen, in dem eine sog. Goa-Party<br />
stattfindet. Die Veranstaltung wurde zuvor in einschlägigen<br />
Internet-Foren angekündigt und es ist für<br />
Frau E. klar, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung<br />
handelt. Als die beiden den Tanzclub betreten<br />
wollen, wird ihnen der Eintritt mit der Begründung<br />
verwehrt, dass es eine Gästeliste gibt. Frau E. erklärt<br />
dem Türsteher, dass die Party im Internet eindeutig als<br />
offen zugänglich angekündigt worden war. Der zweite<br />
Türsteher teilt Frau E. schließlich mit, dass Schwarze<br />
nicht eingelassen werden, weil diese im Club Drogen<br />
verkaufen und Frauen begrabschen würden. Dass<br />
dies auf ihren Mann vielleicht nicht zutreffen würde,<br />
interessiere die Lokalbetreiber nicht. Er ergänzt, dass<br />
sie bei solchen Menschen wie ihrem Mann nicht anders<br />
als negativ denken könnten. Frau E. ist erschüttert<br />
und meldet den Vorfall, den sie als menschenverachtend<br />
bezeichnet, an ZARA zur Dokumentation und<br />
möchte weitere Schritte setzen. Frau E. wird über die<br />
rechtlichen Möglichkeiten informiert, meldet sich in<br />
der Folge aber nicht mehr bei ZARA.<br />
98<br />
Frau P. wartet im März in einem Wiener Szenelokal<br />
auf das Eintreffen ihres Freundes<br />
und seines Bekannten. Beide Männer sind algerischer<br />
Herkunft. Gegen 23 Uhr erhält sie einen verzweifelten<br />
Anruf ihres Freundes, der sie bittet, zum Eingang<br />
des Lokals zu kommen, da er und sein Begleiter nicht<br />
eingelassen werden. Als sie zur Türe kommt, erklärt<br />
ihr der Türsteher, dass die beiden das Lokal nicht betreten<br />
dürften, da sie nicht zum „Zielpublikum“ des<br />
Lokals gehören würden. Frau P. fragt nach, was denn<br />
das „Zielpublikum“ sei. Nach einer kurzen Diskussion<br />
lenkt der Türsteher ein und meint: „Okay, mit dir dürfen<br />
sie rein.“ Frau P. wendet sich an ZARA und ersucht<br />
um Kontaktaufnahme mit den Betreibern des Lokals,<br />
das sie eigentlich immer als antirassistisch wahrgenommen<br />
hat. Auf ein Beschwerdeschreiben reagieren<br />
die Betreiber des Lokals rasch und bieten ein klärendes<br />
Gespräch in Anwesenheit des betreffenden Türstehers<br />
an, das schließlich im Juni stattfindet.<br />
Die beiden anwesenden Betreiber entschuldigen<br />
sich zunächst dafür, dass der Vorfall den Eindruck einer<br />
rassistischen Türpolitik erweckt hat. Frau P. und ihr<br />
Freund schildern den Vorfall aus ihrer Sicht nochmals.<br />
Der Türsteher sieht ein, dass der Freund von Frau P.<br />
und sein Bekannter von einer Diskriminierung aufgrund<br />
ihrer ethnischen Herkunft ausgegangen sind. Er<br />
gibt auch zu, dass ihre algerische Herkunft zu Beginn<br />
ein Mitgrund für die Abweisung gewesen sei. Es habe<br />
vor ein paar Monaten Probleme mit einer Gruppe von<br />
Männern nordafrikanischer Herkunft gegeben, denen<br />
im Lokal Diebstähle nachgewiesen wurden und die<br />
deswegen nicht nur auf Dauer des Lokals verwiesen,<br />
sondern auch angezeigt worden sind. Am betreffenden<br />
Abend im März habe er nun einen der beiden<br />
Männer als vermeintliches Mitglied dieser Gruppe<br />
wieder erkannt, war sich jedoch nicht sicher. Erst als<br />
Frau P. ihn als ihren Freund identifiziert hatte, war der<br />
Verdacht für ihn nicht mehr ausreichend für eine Einlassverweigerung.<br />
Er entschuldigt sich nochmals bei<br />
den beiden und verspricht, in Zukunft bei einem solchen<br />
Verdacht sensibler vorzugehen und insbesondere<br />
über die wahren Hintergründe der Abweisung<br />
aufzuklären, damit sich die nicht eingelassene Person<br />
verteidigen kann. Auch die beiden Betreiber des Lokals<br />
willigen ein, bei solchen Vorfällen in Zukunft bei<br />
Bedarf einzugreifen und erfolgte Abweisungen rasch<br />
zu überprüfen. Frau P. und ihrem Freund wird versichert,<br />
dass man sie nun persönlich kenne und ihnen<br />
beiden daher so etwas nicht mehr passieren werde.<br />
Frau P. und ihr Freund sind mit dem Ausgang des Gesprächs<br />
sehr zufrieden und bedanken sich auch beim<br />
Mitarbeiter von ZARA, der sie beim Gespräch unterstützt<br />
hat.<br />
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