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Rassismus Report 2010 - Zara

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Glossar<br />

➞ Glossar<br />

In alphabetischer Reihenfolge<br />

Belästigung<br />

Belästigung stellt immer dann eine Form der Diskriminierung<br />

dar, wenn eine Person aufgrund eines<br />

oder mehrerer spezieller Merkmale, die diese Person<br />

aufweist (etwa ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres<br />

Geschlechts oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung),<br />

belästigt wird und die Belästigung als solche<br />

diese Person in ihrer Würde verletzt.<br />

Beweislasterleichterung/Beweislastumkehr<br />

Wie in jedem Verfahren ist es letztlich eine Frage der<br />

Beweise und der Glaubwürdigkeit, wem ein Gericht<br />

oder eine Behörde zuspricht, im Recht zu sein. Gerade<br />

im Bereich der Arbeitsverhältnisse – und umso mehr<br />

bei Diskriminierungsfällen – herrscht oft ein ungleiches<br />

Kräfteverhältnis. Der/die ArbeitnehmerIn ist oft<br />

in einer schwächeren Position, sowohl im Hinblick auf<br />

die wirtschaftliche Kraft, als auch auf die „Nähe zum<br />

Beweis“. Diesem Umstand wird im Bereich des Arbeitsrechts<br />

ebenso Rechnung getragen wie im Rahmen<br />

der Gleichbehandlungsgesetzgebung. Europäischen<br />

Vorgaben entsprechend sollte hier eine deutliche<br />

Verschiebung der Beweislast hin zum/zur Beklagten<br />

stattfinden, der/die sich bei glaubhaft vorgebrachten<br />

Vorwürfen freibeweisen müsste. In Österreich ist diese<br />

Vorgabe nicht in letzter Konsequenz umgesetzt, was<br />

eine etwas komplizierte und nicht sehr praktikable<br />

Konstruktion mit sich bringt. So ist ein Verfahren einzuleiten,<br />

wenn der/die BeschwerdeführerIn/KlägerIn<br />

glaubhaft einen Fall von Diskriminierung vorbringt. Es<br />

ist dann zu beenden, wenn der/die Beklagte beweist,<br />

„dass es bei Abwägung aller Umstände wahrscheinlich<br />

ist, dass ein anderes vom/von der Beklagten<br />

glaubhaft gemachtes Motiv für die unterschiedliche<br />

Behandlung ausschlaggebend war“.<br />

Bezirksverwaltungsbehörde<br />

Die Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) sind grundsätzlich<br />

die Bezirkshauptmannschaften oder das Magistrat<br />

(in Städten mit eigenem Statut, in Wien übernehmen<br />

die einzelnen Magistratischen Bezirksämter<br />

diese Aufgabe). Manche BVB-Agenden werden auch<br />

von den Bundespolizeidirektionen übernommen,<br />

soweit der Sachverhalt in deren örtlichen Wirkungsbereich<br />

fällt. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind<br />

generell erstinstanzlich für die Ahndung von Verwaltungsübertretungen<br />

zuständig.<br />

Bundesamt für Verfassungsschutz und<br />

Terrorismusbekämpfung<br />

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung<br />

(BVT) ist eine im Bundesministerium<br />

für Inneres angesiedelte Sicherheitsbehörde, der<br />

unter anderem die Bekämpfung extremistischer und<br />

terroristischer Phänomene obliegt. Das Bundesamt<br />

und die ihm unterstehenden Landesämter beobachten<br />

daher auch die rechtsextreme Szene in Österreich<br />

und ermitteln bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz<br />

durch Wiederbetätigung im nationalsozialistischen<br />

Sinn.<br />

Büro für besondere Ermittlungen Wien<br />

Das direkt dem Wiener Polizeipräsidenten unterstellte<br />

Büro für besondere Ermittlungen (BBE) ist für Misshandlungsvorwürfe<br />

gegenüber PolizistInnen zuständig.<br />

Es muss Verdachtsfälle innerhalb von 24 Stunden<br />

untersuchen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.<br />

code of conduct<br />

Ein code of conduct ist ein Verhaltenskodex und ein<br />

Leitbild verantwortlichen Handelns. Er entspricht einer<br />

Sammlung von Regelungen/Richtlinien, in der Regel<br />

zur Definition ethischen Handelns, zu deren Einhaltung<br />

sich eine Organisation oder ein Unternehmen<br />

selbst verpflichtet.<br />

Corpuslinguistik<br />

Corpuslinguistik ist ein Bereich der Sprachwissenschaft<br />

und beschäftigt sich mit der Entwicklung von<br />

Verfahren zur Analyse von Sammlungen größerer<br />

Sprachdatenmengen zur Erlangung von Erkenntnissen<br />

über Sprache generell oder einzelner Sprachen.<br />

cyber hate<br />

Cyber hate bedeutet das Verbreiten beleidigender,<br />

verhetzender und bedrohender Inhalte im Internet.<br />

Verstärkt werden in letzter Zeit auch Foto- und Videoplattformen<br />

sowie soziale Netzwerke für derartige Angriffe<br />

missbraucht.<br />

Diskurshistorischer Ansatz<br />

Der diskurshistorische Ansatz stellt eine von Ruth Wodak,<br />

Linguistin und Expertin im Bereich der Diskursanalyse,<br />

begründete eigene Richtung dar, auch unter<br />

der Bezeichnung "Wiener Schule der Kritischen Diskursanalyse"<br />

bekannt. Besonderes Augenmerk wird<br />

dem historischen Kontext gewidmet, vor allem bei<br />

der Analyse von historischen und politischen Texten.<br />

Diskurstheorie<br />

Die Diskurstheorie stellt ein Forschungsfeld zur Definition<br />

und Analyse des Diskursbegriffs dar, mit Fokus<br />

auf der gegenseitigen Beeinflussung von Sprache und<br />

sozialer Struktur.<br />

Diversion und Außergerichtlicher Tatausgleich<br />

Unter Diversion versteht man die Möglichkeit, auf<br />

die Durchführung eines förmlichen, gerichtlichen<br />

Strafverfahrens zu verzichten. Nach Erledigung di-<br />

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