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Glossar<br />
➞ Glossar<br />
In alphabetischer Reihenfolge<br />
Belästigung<br />
Belästigung stellt immer dann eine Form der Diskriminierung<br />
dar, wenn eine Person aufgrund eines<br />
oder mehrerer spezieller Merkmale, die diese Person<br />
aufweist (etwa ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres<br />
Geschlechts oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung),<br />
belästigt wird und die Belästigung als solche<br />
diese Person in ihrer Würde verletzt.<br />
Beweislasterleichterung/Beweislastumkehr<br />
Wie in jedem Verfahren ist es letztlich eine Frage der<br />
Beweise und der Glaubwürdigkeit, wem ein Gericht<br />
oder eine Behörde zuspricht, im Recht zu sein. Gerade<br />
im Bereich der Arbeitsverhältnisse – und umso mehr<br />
bei Diskriminierungsfällen – herrscht oft ein ungleiches<br />
Kräfteverhältnis. Der/die ArbeitnehmerIn ist oft<br />
in einer schwächeren Position, sowohl im Hinblick auf<br />
die wirtschaftliche Kraft, als auch auf die „Nähe zum<br />
Beweis“. Diesem Umstand wird im Bereich des Arbeitsrechts<br />
ebenso Rechnung getragen wie im Rahmen<br />
der Gleichbehandlungsgesetzgebung. Europäischen<br />
Vorgaben entsprechend sollte hier eine deutliche<br />
Verschiebung der Beweislast hin zum/zur Beklagten<br />
stattfinden, der/die sich bei glaubhaft vorgebrachten<br />
Vorwürfen freibeweisen müsste. In Österreich ist diese<br />
Vorgabe nicht in letzter Konsequenz umgesetzt, was<br />
eine etwas komplizierte und nicht sehr praktikable<br />
Konstruktion mit sich bringt. So ist ein Verfahren einzuleiten,<br />
wenn der/die BeschwerdeführerIn/KlägerIn<br />
glaubhaft einen Fall von Diskriminierung vorbringt. Es<br />
ist dann zu beenden, wenn der/die Beklagte beweist,<br />
„dass es bei Abwägung aller Umstände wahrscheinlich<br />
ist, dass ein anderes vom/von der Beklagten<br />
glaubhaft gemachtes Motiv für die unterschiedliche<br />
Behandlung ausschlaggebend war“.<br />
Bezirksverwaltungsbehörde<br />
Die Bezirksverwaltungsbehörden (BVB) sind grundsätzlich<br />
die Bezirkshauptmannschaften oder das Magistrat<br />
(in Städten mit eigenem Statut, in Wien übernehmen<br />
die einzelnen Magistratischen Bezirksämter<br />
diese Aufgabe). Manche BVB-Agenden werden auch<br />
von den Bundespolizeidirektionen übernommen,<br />
soweit der Sachverhalt in deren örtlichen Wirkungsbereich<br />
fällt. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind<br />
generell erstinstanzlich für die Ahndung von Verwaltungsübertretungen<br />
zuständig.<br />
Bundesamt für Verfassungsschutz und<br />
Terrorismusbekämpfung<br />
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung<br />
(BVT) ist eine im Bundesministerium<br />
für Inneres angesiedelte Sicherheitsbehörde, der<br />
unter anderem die Bekämpfung extremistischer und<br />
terroristischer Phänomene obliegt. Das Bundesamt<br />
und die ihm unterstehenden Landesämter beobachten<br />
daher auch die rechtsextreme Szene in Österreich<br />
und ermitteln bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz<br />
durch Wiederbetätigung im nationalsozialistischen<br />
Sinn.<br />
Büro für besondere Ermittlungen Wien<br />
Das direkt dem Wiener Polizeipräsidenten unterstellte<br />
Büro für besondere Ermittlungen (BBE) ist für Misshandlungsvorwürfe<br />
gegenüber PolizistInnen zuständig.<br />
Es muss Verdachtsfälle innerhalb von 24 Stunden<br />
untersuchen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.<br />
code of conduct<br />
Ein code of conduct ist ein Verhaltenskodex und ein<br />
Leitbild verantwortlichen Handelns. Er entspricht einer<br />
Sammlung von Regelungen/Richtlinien, in der Regel<br />
zur Definition ethischen Handelns, zu deren Einhaltung<br />
sich eine Organisation oder ein Unternehmen<br />
selbst verpflichtet.<br />
Corpuslinguistik<br />
Corpuslinguistik ist ein Bereich der Sprachwissenschaft<br />
und beschäftigt sich mit der Entwicklung von<br />
Verfahren zur Analyse von Sammlungen größerer<br />
Sprachdatenmengen zur Erlangung von Erkenntnissen<br />
über Sprache generell oder einzelner Sprachen.<br />
cyber hate<br />
Cyber hate bedeutet das Verbreiten beleidigender,<br />
verhetzender und bedrohender Inhalte im Internet.<br />
Verstärkt werden in letzter Zeit auch Foto- und Videoplattformen<br />
sowie soziale Netzwerke für derartige Angriffe<br />
missbraucht.<br />
Diskurshistorischer Ansatz<br />
Der diskurshistorische Ansatz stellt eine von Ruth Wodak,<br />
Linguistin und Expertin im Bereich der Diskursanalyse,<br />
begründete eigene Richtung dar, auch unter<br />
der Bezeichnung "Wiener Schule der Kritischen Diskursanalyse"<br />
bekannt. Besonderes Augenmerk wird<br />
dem historischen Kontext gewidmet, vor allem bei<br />
der Analyse von historischen und politischen Texten.<br />
Diskurstheorie<br />
Die Diskurstheorie stellt ein Forschungsfeld zur Definition<br />
und Analyse des Diskursbegriffs dar, mit Fokus<br />
auf der gegenseitigen Beeinflussung von Sprache und<br />
sozialer Struktur.<br />
Diversion und Außergerichtlicher Tatausgleich<br />
Unter Diversion versteht man die Möglichkeit, auf<br />
die Durchführung eines förmlichen, gerichtlichen<br />
Strafverfahrens zu verzichten. Nach Erledigung di-<br />
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