Einladung zur 74. Mitgliederversammlung - baugenossenschaft ...
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Zahlungsverkehrsumstellung auf SEPA<br />
Der Begriff SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“ und<br />
bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr, in dem keine Unterschiede<br />
mehr zwischen inländischen deutschen und grenzüberschreitenden<br />
Zahlungen gemacht werden.<br />
Durch die Schaffung von SEPA werden alle auf nationaler europäischer<br />
Ebene bestehenden traditionellen Zahlungsverfahren synchronisiert und<br />
die Transaktionszeiten und Transaktionskosten deutlich reduziert. Mitglieder<br />
des SEPA Raumes sind dabei nicht nur die Euro-Staaten sondern auch<br />
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.<br />
Der Zahlungsempfänger wird beim SEPA-Verfahren durch seine IBAN (International<br />
Bank Account Number = Internationale Kontonummer) und<br />
den BIC (Bank Identifier Code = Internationale Bankleitzahl) identifiziert.<br />
Durch die IBAN werden die Kontonummer und die Bankleitzahl abgelöst.<br />
Die IBAN setzt sich aus dem zweistelligen Ländercode (Deutschland = DE),<br />
einer zweistelligen numerischen Prüfziffer und der maximal 30-stelligen<br />
BBAN (Basic Bank Account Number) - sie besteht in Deutschland aus der<br />
achtstelligen Bankleitzahl und einer maximal zehnstelligen Kontonummer<br />
und fehlende Stellen werden mit Nullen gefüllt – zusammen.<br />
Was ändert sich für Sie als Mieter<br />
Zunächst einmal nichts, da die vorhandenen Einzugsermächtigungen in<br />
SEPA-Lastschriftmandate umgewandelt werden.<br />
Vor der Umstellung zum 1. Februar 2014 werden wir Sie über diese Neuerung<br />
aber noch einmal informieren.<br />
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