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STADTANZEIGER - Hansestadt Wismar

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Bauleitplanung<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

Betrifft: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von<br />

Dorfgebiet und Grünfläche in Wohnbaufläche<br />

und Mischgebiet in Kritzowburg<br />

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:<br />

im Norden: durch eine Grünfläche bzw. die im Mittel im Abstand<br />

von ca. 310 m entfernte Hauptverkehrsstraße<br />

„Am Weißen Stein“ (ehemalige B 105)<br />

im Osten: durch die im Mittel von 50 m entfernte Osttangente<br />

im Süden: durch die im Mittel im Abstand von ca. 20 m<br />

entfernte Hauptverkehrsstraße „Am Weißen Stein“<br />

(ehemalige B 105)<br />

im Westen: durch eine Grünfläche bzw. durch die Flurstücke 4799,<br />

4798/2, 4800, 4801, 4802, 4803, 4804, 4805 und 4791/1<br />

Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />

Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.<br />

Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />

bestimmte Vorentwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von Dorfgebiet und Grünfläche<br />

in Wohnbaufläche und Mischgebiet in Kritzowburg – liegt in der Zeit<br />

vom 29. Juni bis einschließlich 7. Juli 2005 werktags, außer sonnabends,<br />

während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag<br />

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt, Abt. Planung (1. OG-B),<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Kopenhagener Straße 1, öffentlich für jedermann<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Während der vorgenannten Frist können von jedermann Anregungen zum<br />

Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />

– Bauamt, Abt. Planung –<br />

<strong>STADTANZEIGER</strong> / 25. JUNI 2005<br />

Bauleitplanung<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

Betrifft: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung<br />

von Fläche für die Landwirtschaft in<br />

Gewerbegebiet im Bereich Kritzowburg<br />

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:<br />

im Norden: durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Hornstorf<br />

bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />

im Osten: durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Hornstorf<br />

bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />

im Süden: durch die Verbindungsstraße zwischen der B 105<br />

und der Osttangente<br />

im Westen: durch die Osttangente<br />

Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />

Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.<br />

Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />

bestimmte Vorentwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft<br />

in Gewerbegebiet im Bereich Kritzowburg – liegt in der Zeit<br />

vom 29. Juni bis einschließlich 7. Juli 2005 werktags, außer sonnabends,<br />

während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag<br />

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt, Abt. Planung (1. OG-B),<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Kopenhagener Straße 1, öffentlich für jedermann<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Während der vorgenannten Frist können von jedermann Anregungen zum<br />

Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />

– Bauamt, Abt. Planung –<br />

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