STADTANZEIGER - Hansestadt Wismar
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Bauleitplanung<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
Betrifft: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von<br />
Dorfgebiet und Grünfläche in Wohnbaufläche<br />
und Mischgebiet in Kritzowburg<br />
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:<br />
im Norden: durch eine Grünfläche bzw. die im Mittel im Abstand<br />
von ca. 310 m entfernte Hauptverkehrsstraße<br />
„Am Weißen Stein“ (ehemalige B 105)<br />
im Osten: durch die im Mittel von 50 m entfernte Osttangente<br />
im Süden: durch die im Mittel im Abstand von ca. 20 m<br />
entfernte Hauptverkehrsstraße „Am Weißen Stein“<br />
(ehemalige B 105)<br />
im Westen: durch eine Grünfläche bzw. durch die Flurstücke 4799,<br />
4798/2, 4800, 4801, 4802, 4803, 4804, 4805 und 4791/1<br />
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />
Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.<br />
Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />
bestimmte Vorentwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von Dorfgebiet und Grünfläche<br />
in Wohnbaufläche und Mischgebiet in Kritzowburg – liegt in der Zeit<br />
vom 29. Juni bis einschließlich 7. Juli 2005 werktags, außer sonnabends,<br />
während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag<br />
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt, Abt. Planung (1. OG-B),<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Kopenhagener Straße 1, öffentlich für jedermann<br />
zur Einsichtnahme aus.<br />
Während der vorgenannten Frist können von jedermann Anregungen zum<br />
Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />
– Bauamt, Abt. Planung –<br />
<strong>STADTANZEIGER</strong> / 25. JUNI 2005<br />
Bauleitplanung<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
Betrifft: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung<br />
von Fläche für die Landwirtschaft in<br />
Gewerbegebiet im Bereich Kritzowburg<br />
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:<br />
im Norden: durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Hornstorf<br />
bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />
im Osten: durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Hornstorf<br />
bzw. Fläche für die Landwirtschaft<br />
im Süden: durch die Verbindungsstraße zwischen der B 105<br />
und der Osttangente<br />
im Westen: durch die Osttangente<br />
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />
Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.<br />
Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />
bestimmte Vorentwurf zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft<br />
in Gewerbegebiet im Bereich Kritzowburg – liegt in der Zeit<br />
vom 29. Juni bis einschließlich 7. Juli 2005 werktags, außer sonnabends,<br />
während der Dienststunden Montag, Dienstag, Mittwoch von<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag<br />
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie<br />
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt, Abt. Planung (1. OG-B),<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Kopenhagener Straße 1, öffentlich für jedermann<br />
zur Einsichtnahme aus.<br />
Während der vorgenannten Frist können von jedermann Anregungen zum<br />
Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />
– Bauamt, Abt. Planung –<br />
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