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Pflanzenschutzgesetzes

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§ 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder<br />

Kultursubstrat<br />

§ 20 Versuchszwecke<br />

§ 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 22 Weitergehende Länderbefugnisse<br />

Abschnitt 5<br />

Abgabe, Rückgabe<br />

und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 25 Ausfuhr<br />

§ 26 Getrennte Lagerung<br />

§ 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />

Abschnitt 6<br />

Inverkehrbringen von<br />

Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren<br />

§ 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen<br />

§ 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung<br />

§ 31 Kennzeichnung<br />

§ 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat<br />

§ 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<br />

§ 34 Beteiligungen<br />

§ 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels<br />

§ 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung<br />

§ 37 Neue Erkenntnisse<br />

§ 38 Verlängerung der Zulassung<br />

§ 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung<br />

§ 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />

Abschnitt 7<br />

Inverkehrbringen von anderen Stoffen,<br />

Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />

§ 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten<br />

§ 42 Zusatzstoffe<br />

§ 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen<br />

§ 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe<br />

§ 45 Pflanzenstärkungsmittel<br />

Abschnitt 8<br />

Parallelhandel<br />

§ 46 Genehmigung für den Parallelhandel<br />

§ 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel<br />

§ 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel<br />

§ 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel<br />

§ 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel<br />

§ 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf<br />

Abschnitt 9<br />

Pflanzenschutzgeräte<br />

§ 52 Prüfung<br />

§ 53 Betriebsanleitung<br />

Abschnitt 10<br />

Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten<br />

§ 54 Entschädigung<br />

§ 55 Forderungsübergang<br />

§ 56 Kosten<br />

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