Pflanzenschutzgesetzes
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§ 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder<br />
Kultursubstrat<br />
§ 20 Versuchszwecke<br />
§ 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 22 Weitergehende Länderbefugnisse<br />
Abschnitt 5<br />
Abgabe, Rückgabe<br />
und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 25 Ausfuhr<br />
§ 26 Getrennte Lagerung<br />
§ 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln<br />
Abschnitt 6<br />
Inverkehrbringen von<br />
Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren<br />
§ 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen<br />
§ 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung<br />
§ 31 Kennzeichnung<br />
§ 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat<br />
§ 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<br />
§ 34 Beteiligungen<br />
§ 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels<br />
§ 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung<br />
§ 37 Neue Erkenntnisse<br />
§ 38 Verlängerung der Zulassung<br />
§ 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung<br />
§ 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />
Abschnitt 7<br />
Inverkehrbringen von anderen Stoffen,<br />
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren<br />
§ 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten<br />
§ 42 Zusatzstoffe<br />
§ 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen<br />
§ 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe<br />
§ 45 Pflanzenstärkungsmittel<br />
Abschnitt 8<br />
Parallelhandel<br />
§ 46 Genehmigung für den Parallelhandel<br />
§ 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel<br />
§ 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel<br />
§ 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel<br />
§ 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel<br />
§ 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf<br />
Abschnitt 9<br />
Pflanzenschutzgeräte<br />
§ 52 Prüfung<br />
§ 53 Betriebsanleitung<br />
Abschnitt 10<br />
Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten<br />
§ 54 Entschädigung<br />
§ 55 Forderungsübergang<br />
§ 56 Kosten<br />
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