Besetzung einer Stelle in der Landesstelle für ... - Susanne Hennig
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Thür<strong>in</strong>ger THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3857<br />
4. Wahlperiode 26.02.2008<br />
K l e i n e A n f r a g e<br />
<strong>der</strong> Abgeordneten <strong>Hennig</strong> (DIE LINKE)<br />
und<br />
A n t w o r t<br />
des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
<strong>Besetzung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> <strong>Stelle</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesstelle</strong> für Gewaltprävention<br />
Die Kle<strong>in</strong>e Anfrage 2234 vom 3. Januar 2008 hat folgenden Wortlaut:<br />
Anfang Dezember 2007 hat das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Stelle</strong> als Referent<strong>in</strong>/Referent <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesstelle</strong> für Gewaltprävention ausgeschrieben. Als Voraussetzung<br />
für die E<strong>in</strong>stellung wurde e<strong>in</strong> "abgeschlossenes wissenschaftliches Universitätshochschulstudium,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Fachrichtungen Staatswissenschaften und Sozialwissenschaften" benannt.<br />
Ich frage die Landesregierung:<br />
1. Warum qualifiziert e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> Staatswissenschaften und Sozialwissenschaften besser für e<strong>in</strong>e koord<strong>in</strong>ierende<br />
Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gewaltprävention als e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> sozialer Arbeit?<br />
2. Warum werden FH-Absolventen von solchen Bewerbungen ausgeschlossen, wenn das Thür<strong>in</strong>ger Hochschulgesetz<br />
darauf abstellt, dass beide Hochschularten wissenschaftlich qualifizieren und zudem BA-<br />
Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen generell gleichgestellt s<strong>in</strong>d?<br />
Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kle<strong>in</strong>e Anfrage namens <strong>der</strong><br />
Landesregierung mit Schreiben vom 25. Februar 2008 wie folgt beantwortet:<br />
Zu 1. und 2.:<br />
Die Aufgabenschwerpunkte <strong>der</strong> ausgeschriebenen <strong>Stelle</strong> liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Entwicklung von Fachkonzeptionen,<br />
<strong>der</strong> konzeptionellen Projekt- und Netzwerkarbeit, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erstellung von Entwürfen für Berichte <strong>der</strong> Landesregierung,<br />
Kab<strong>in</strong>ettsvorlagen und öffentlichen Reden. Hierfür bedarf es e<strong>in</strong>es ausgeprägten und durch vertiefte<br />
wissenschaftliche Arbeit im Rahmen <strong>der</strong> universitären Hochschulausbildung nachgewiesenen <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären<br />
und methodischen Sachverstandes.<br />
Für die ausgeschriebene <strong>Stelle</strong> kommen daher nur Absolventen mit e<strong>in</strong>em universitären Masterstudium<br />
o<strong>der</strong> mit vergleichbarer Qualifikation, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fachrichtung "Staatswissenschaften und Sozialwissenschaften"<br />
<strong>in</strong> Betracht, da sie während ihres Studiums gegenüber den Absolventen mit Bachelorabschluss<br />
z.B. <strong>der</strong> Fachrichtung "Soziale Arbeit" e<strong>in</strong>en bedeutend längeren Zeitraum und damit umfassen<strong>der</strong><br />
wissenschaftliche Arbeit geleistet und die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie e<strong>in</strong>e<br />
fundierte Methodenausbildung im Bereich <strong>der</strong> Sozialforschung nachgewiesen haben. Nur so ist sichergestellt,<br />
dass die Bewerber den an sie gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen voll umfassend gerecht werden.<br />
Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 4. März 2008<br />
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Drucksache 4/3857<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 4. Wahlperiode<br />
Bachelorabschlüsse stellen dementsprechend ke<strong>in</strong>e ausreichende Zugangsvoraussetzung für den höheren<br />
öffentlichen Verwaltungsdienst dar. Ich verweise <strong>in</strong>soweit auf den Beschluss <strong>der</strong> Kultusm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />
vom 14. April 2000 über die Laufbahnrechtliche Zuordnung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterabschlüssen<br />
gem. § 19 Hochschulrahmengesetz.<br />
In Vertretung<br />
Illert<br />
Staatssekretär<br />
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