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Hochschulzugangsberechtigung für ... - Susanne Hennig

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Thüringer Landtag<br />

5. Wahlperiode<br />

Drucksache 5/340<br />

19.01.2010<br />

K l e i n e A n f r a g e<br />

der Abgeordneten <strong>Hennig</strong> (DIE LINKE)<br />

und<br />

A n t w o r t<br />

des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />

Hochschulzugang für Berufstätige ohne <strong>Hochschulzugangsberechtigung</strong><br />

Die Kleine Anfrage 127 vom 3. Dezember 2009 hat folgenden Wortlaut:<br />

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 6. März 2009 eine einheitliche Basis für den Hochschulzugang<br />

für beruflich qualifizierte Bewerber beschlossen. Die Länder können weitergehende Regelungen treffen.<br />

Eine entsprechende Richtlinie oder Verordnung soll durch die Landesregierung verabschiedet worden sein.<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Existiert eine Richtlinie bzw. Verordnung in Thüringen, die beruflich qualifizierten Bewerberinnen/Bewerbern<br />

auf der Grundlage des KMK-Beschlusses den Zugang zu einem Hochschulstudium in Thüringen<br />

ermöglicht?<br />

2. Wenn eine entsprechende Regelung existiert, welchen Inhalt hat sie? Wurde gegebenenfalls von der<br />

Möglichkeit weitergehender Regelungen Gebrauch gemacht?<br />

3. Wenn keine entsprechende Regelung existiert, warum nicht?<br />

4. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei der Regelung des Hochschulzugangs für qualifizierte<br />

Berufstätige? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?<br />

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der<br />

Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Januar 2010 wie folgt beantwortet:<br />

Zu 1.:<br />

ja<br />

Zu 2.:<br />

Die Zugangsberechtigungen für qualifizierte Berufstätige zu Thüringer Hochschulen ergeben sich aus den<br />

§§ 61 und 63 Thüringer Hochschulgesetz sowie aus der Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit<br />

beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang vom 18. Juni 2009 (GVBl. S. 509).<br />

Über die Regelungen des KMK-Beschlusses vom 6. März 2009 hinaus werden nach der Thüringer Verordnung<br />

über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang in Thüringen auch die Abschlüsse<br />

einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie als Verwaltungsbetriebswirt(in), Verwaltungs-Diplom-<br />

Druck: Thüringer Landtag, 28. Januar 2010


Drucksache 5/340<br />

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Inhaber(in), Betriebswirt(in) und Betriebswirt(in) in einem Schwerpunktfach, wenn vor der Ausbildung an der<br />

Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung erfolgreich<br />

abgeschlossen wurde, als der Meisterprüfung gleichwertige Abschlüsse anerkannt.<br />

Zu 3.:<br />

entfällt<br />

Zu 4.:<br />

Derzeit nein, da der KMK-Beschluss vom 6. März 2009 vollständig im Thüringer Hochschulrecht umgesetzt ist.<br />

In Vertretung<br />

Prof. Dr. Merten<br />

Staatssekretär<br />

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