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Ausbildung von Juristinnen und Juristen in ... - Susanne Hennig

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag<br />

5. Wahlperiode<br />

Drucksache 5/5944<br />

zu Drucksache 5/5090<br />

11.04.2013<br />

A n t w o r t<br />

des Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isteriums<br />

auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE<br />

- Drucksache 5/5090 -<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Zeitraum 2002 bis 2012<br />

<strong>und</strong> mögliche zukünftige Entwicklungen<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isterium hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben<br />

vom 10. April 2013 wie folgt beantwortet:<br />

Vorbemerkung:<br />

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde bei der Beantwortung der Großen Anfrage da<strong>von</strong> abgesehen, <strong>in</strong><br />

allen E<strong>in</strong>zelfällen jeweils die männliche <strong>und</strong> weibliche Form zu verwenden. Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen<br />

gelten daher jeweils <strong>in</strong> männlicher <strong>und</strong> weiblicher Form.<br />

Die mit der Großen Anfrage vorgelegten Fragen beziehen sich auf e<strong>in</strong>en Zeitraum ab dem Jahr 2002. Seitdem<br />

hat sich der rechtliche Rahmen der <strong>Juristen</strong>ausbildung teilweise geändert. Es wird daher darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass das Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen <strong>und</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst<br />

vom 29. September 1992 (GVBl. S. 483) - ThürJAG - durch die Neubekanntmachung vom<br />

28. Januar 2003 (GVBl. S. 33 ff.) se<strong>in</strong>e heute geltende Fassung erhalten hat. Gleiches gilt für die Thür<strong>in</strong>ger<br />

<strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom 16. Februar 1993 (GVBl. S. 149), - ThürJAPO<br />

alte Fassung (a. F.) -, die durch die Thür<strong>in</strong>ger <strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom<br />

24. Februar 2004 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl.<br />

S. 238) - ThürJAPO neue Fassung (n. F.) - geändert wurde. Auf diese Rechtsänderung wird gesondert h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

weil durch sie das <strong>Ausbildung</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungsrecht <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen weitgehend neu geregelt wurde.<br />

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Große Anfrage wie folgt:<br />

I. Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen<br />

1. Wie viele Studierende waren bzw. s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen im<br />

Fach Rechtswissenschaften oder e<strong>in</strong>er Fachrichtung, die (bestimmte) Inhalte e<strong>in</strong>es rechtswissenschaftlichen<br />

Studiums vermittelt, e<strong>in</strong>geschrieben (bitte nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

<strong>und</strong> Herkunfts[b<strong>und</strong>es]land der Studierenden sowie Hochschule, Studiengang <strong>und</strong> Kriterium Hauptfach/Nebenfach<br />

sowie Art des Studienabschlusses aufschlüsseln <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben darstellen)?<br />

In den Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 der Antwort zu Frage 1 s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die Anzahl der Studierenden <strong>in</strong> den<br />

berücksichtigten Studiengängen dargestellt, gegliedert nach Geschlecht, Land der Hochschulzugangsberechtigung<br />

<strong>und</strong> Jahresscheiben, zum anderen alle Studienanfänger im ersten Fachsemester<br />

<strong>in</strong> den entsprechenden Studiengängen, gegliedert nach Geschlecht, Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>und</strong><br />

Jahresscheiben.<br />

Sowohl bei den Studierenden als auch bei den Studienanfängern werden alle Haupt- <strong>und</strong> Nebenhörer<br />

gezählt, auch diejenigen, die im Zweit- bzw. Drittfach Rechtswissenschaften e<strong>in</strong>geschrieben<br />

s<strong>in</strong>d. Die Daten entstammen der amtlichen Hochschulstatistik <strong>und</strong> wurden vom Statistischen Landesamt<br />

aufbereitet.<br />

Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 25. April 2013


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

2. Welche Aussagen lassen sich zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Studierenden machen?<br />

Wie haben sich<br />

a) die soziale Schichtzugehörigkeit der Studierenden <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012, wenn möglich<br />

auch aufgeschlüsselt nach e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen,<br />

b) der <strong>Ausbildung</strong>sweg bis zum Beg<strong>in</strong>n des Studiums (z. B. Stichwort "zweiter Bildungsweg")<br />

entwickelt? Welche Gründe lassen sich für diese Entwicklung benennen?<br />

Zu a)<br />

Es lassen sich ke<strong>in</strong>e Aussagen zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Studierenden treffen.<br />

Aussagefähige Merkmale hierzu werden nicht erhoben, sie s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Datenkataloges<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Hochschul-Datenschutzverordnung (ThürHDatVO, Abs. 3: Erhebung personenbezogener<br />

Daten der Studienbewerber, Studierenden <strong>und</strong> Prüfungskandidaten der Hochschulen des<br />

Landes), die auch alle Erhebungsmerkmale des Hochschulstatistikgesetzes umfasst.<br />

Zu b)<br />

Die Anlage der Antwort zu Frage 2 enthält für jeden genannten Studiengang die Zahl der Studierenden,<br />

die vor Beg<strong>in</strong>n des Studiums bereits e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong> abgeschlossen bzw. e<strong>in</strong> Praktikum oder<br />

e<strong>in</strong> Volontariat absolviert haben.<br />

Auch diese Daten entstammen der amtlichen Hochschulstatistik <strong>und</strong> wurden vom Statistischen Landesamt<br />

aufbereitet.<br />

3. Wie viele Studienanfänger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Studienanfänger ("Erstsemester") gab es <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis<br />

2012 an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen? Wie hat sich <strong>in</strong><br />

den Jahren 2002 bis 2012 die durchschnittliche Studiendauer <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen<br />

verändert (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Welche Gründe gibt es für diese Entwicklung? Wie viele Studienplätze wurden <strong>von</strong> den Hochschulen<br />

jeweils ausgewiesen, wie viele der Studienplatzbewerber<strong>in</strong>nen/-bewerber wurden nicht angenommen?<br />

In Anlage 1 der Antwort zu Frage 3 ist die Anzahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester<br />

nach Studiengang <strong>und</strong> Jahresscheiben dargestellt.<br />

Informationen über die Dauer e<strong>in</strong>es Studiums im Fach Rechtswissenschaften gibt die Anlage 2 der<br />

Antwort zu Frage 3. Hier ist die durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zur Abschlussprüfung<br />

berechnet. E<strong>in</strong>e Verlängerung der Studiendauer ist nicht festzustellen.<br />

Bis auf den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule (FH) Schmalkalden s<strong>in</strong>d alle anderen<br />

Studienplätze nicht zulassungsbeschränkt. Das heißt, dass alle Bewerber, die über e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Hochschulzugangsberechtigung verfügen, auch studieren können. E<strong>in</strong>e Übersicht über<br />

die Zahl der Bewerbungen, die für das erste Fachsemester zur Verfügung stehenden Studienplätze<br />

(Zulassungszahlen HS-NC) <strong>und</strong> die Zahl der Bewerbungen, die nicht berücksichtigt werden konnten,<br />

enthält Anlage 3 der Antwort zu Frage 3.<br />

4. In welchen der unter Frage 1 erfragten Studiengänge war bzw. ist die Erfüllung e<strong>in</strong>es Numerus Clausus,<br />

d. h. e<strong>in</strong> bestimmter Notendurchschnitt, Voraussetzung zur Zulassung zum Studium? In welchen der<br />

unter Frage 1 erfragten Studiengänge erfolgt die Zulassung nach <strong>in</strong>dividuellen Auswahlgesprächen?<br />

Bis zum Sommersemester 2002 wurden die Studienplätze für den Studiengang Rechtswissenschaft<br />

mit dem Abschluss Staatsexamen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena) im zentralen<br />

Vergabeverfahren der damaligen Zentralstelle für die Vergabe <strong>von</strong> Studienplätzen (ZVS) nach<br />

b<strong>und</strong>esweit e<strong>in</strong>heitlichen Regelungen vergeben. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die Vergabe der Studienplätze<br />

<strong>und</strong> für die Auswahl der Studienbewerber waren der Staatsvertrag über die Vergabe <strong>von</strong> Studienplätzen,<br />

die Vergabeverordnungen <strong>und</strong> Kapazitätsverordnungen der ZVS <strong>und</strong> der Länder sowie<br />

die Studienplatzvergabegesetze <strong>und</strong> Zulassungszahlenverordnungen der Länder. Letztmalig zum<br />

W<strong>in</strong>tersemester 2001/2002 gab es für diesen Studiengang e<strong>in</strong>e Zulassungszahlenbeschränkung <strong>in</strong><br />

Höhe <strong>von</strong> 415. Da da<strong>von</strong> 75 Studienplätze nicht besetzt werden konnten, wurden diese zum Sommersemester<br />

2002 nochmals als Restkapazitäten zur Verfügung gestellt. Seit dem W<strong>in</strong>tersemester<br />

2002/2003 erfolgt die Vergabe der Studienplätze direkt durch die FSU Jena <strong>und</strong> der Studiengang ist<br />

seitdem nicht mehr zulassungsbeschränkt.<br />

2


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Heute hat jeder Studienbewerber, der die allgeme<strong>in</strong>en Zugangsvoraussetzungen erfüllt, e<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Immatrikulation <strong>in</strong> diesen Studiengang.<br />

Für das Bachelor-Ergänzungsfach Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Öffentliches Recht,<br />

Zivilrecht <strong>und</strong> Strafrecht an der FSU Jena sowie die Bachelor-Haupt- <strong>und</strong> Nebenstudienrichtung<br />

Rechtswissenschaft an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt gab <strong>und</strong> gibt es<br />

bisher ke<strong>in</strong>e Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, dass jeder Studienbewerber, der die Zugangsvoraussetzungen<br />

erfüllt, <strong>in</strong> diesen Studiengang immatrikuliert werden kann.<br />

Der Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws an der FH Schmalkalden ist<br />

seit se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der im W<strong>in</strong>tersemester 2012/2013 <strong>in</strong>sgesamt<br />

zur Verfügung stehenden 83 Studienplätze für das erste Fachsemester erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

des Thür<strong>in</strong>ger Hochschulzulassungsgesetzes <strong>und</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Vergabeverordnung. Da jedoch zum<br />

W<strong>in</strong>tersemester 2012/2013 die Nachfrage nach Studienplätzen für den Studiengang Wirtschaftsrecht,<br />

der auch am dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilgenommen<br />

hat, wesentlich ger<strong>in</strong>ger war als <strong>in</strong> den Vorjahren, musste <strong>in</strong> diesem Jahr erstmals ke<strong>in</strong> Auswahlverfahren<br />

durchgeführt werden <strong>und</strong> alle Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllt haben, konnten<br />

immatrikuliert werden. Der Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Master of Laws an<br />

der FH Schmalkalden ist nicht zulassungsbeschränkt.<br />

5. Wie viele Studierende haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen<br />

ihr Studium abgebrochen (bitte nach Studiengängen bzw. Hochschulen, durchschnittlicher Studienzeit<br />

bis zum Abbruch <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe lassen sich hierfür<br />

benennen?<br />

Es liegen ke<strong>in</strong>e belastbaren Daten zum Studienabbruch bzw. zum Hochschul- oder Studiengangwechsel<br />

vor. Seit 1992 gibt es im Rahmen der Hochschulstatistik ke<strong>in</strong>e Verlaufserhebungen mehr.<br />

So wird die Beendigung e<strong>in</strong>es Studiums zwar erfasst, aber die Gründe, wie z. B. das Bestehen e<strong>in</strong>er<br />

Abschlussprüfung, die Unterbrechung des Studiums aus privaten Gründen, e<strong>in</strong> Hochschulwechsel<br />

oder die Beendigung e<strong>in</strong>es Studiums wegen nicht bestandener Prüfung, können nicht differenziert<br />

dargestellt werden. Der Hochschule ist nicht bekannt, ob e<strong>in</strong> Studierender nach der Exmatrikulation<br />

das Studium beendet, unterbricht oder an e<strong>in</strong>e andere Hochschule wechselt.<br />

6. Wie viele Studienplatzwechsler<strong>in</strong>nen/Studienplatzwechsler gab es <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten<br />

Studiengängen<br />

a) <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens an andere Hochschulen,<br />

b) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes B<strong>und</strong>esland bzw. Land,<br />

<strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 (bitte nach Hochschulen bzw. Studiengängen, "Ziel(b<strong>und</strong>es)ländern" sowie<br />

Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Ursachen können dafür benannt werden?<br />

Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.<br />

7. Welche Wertungen bzw. Stellungnahmen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zu den unter<br />

den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen <strong>von</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen bzw. Fachbereichen<br />

selbst? Welche Schlussfolgerungen wurden bzw. werden nach Kenntnis der Landesregierung<br />

daraus gezogen?<br />

Die erkennbare Zunahme des Interesses an e<strong>in</strong>em Studium der Rechtswissenschaft <strong>in</strong> Jena (Staatsexamen)<br />

könnte darauf zurückzuführen se<strong>in</strong>, dass die FSU Jena bei Hochschulrank<strong>in</strong>gs, <strong>in</strong>sbesondere<br />

dem Rank<strong>in</strong>g des Centrums für Hochschulentwicklung, vor allem im H<strong>in</strong>blick auf das Kriterium<br />

der Betreuungssituation überdurchschnittlich bewertet wurde. Die Zunahme könnte nach Ansicht der<br />

Universität auch dar<strong>in</strong> begründet se<strong>in</strong>, dass Hochschulen im B<strong>und</strong>esgebiet vielfach mit Zulassungsbeschränkungen<br />

arbeiten, <strong>und</strong> dass es deshalb gelungen ist, Studien<strong>in</strong>teressierte aus den "alten"<br />

B<strong>und</strong>esländern auf das Angebot <strong>in</strong> Jena aufmerksam zu machen. Das besondere Interesse <strong>von</strong> Studienanfängern<br />

aus den "alten" B<strong>und</strong>esländern manifestiert sich mittlerweile auch dar<strong>in</strong>, dass dieser<br />

Anteil bei weit über e<strong>in</strong>em Drittel liegt. Nach E<strong>in</strong>schätzung der Fakultät trägt auch die Möglichkeit der<br />

Immatrikulation zum Sommersemester zu e<strong>in</strong>em gesteigerten Interesse bei.<br />

3


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Bezüglich des Studiengangs Staatswissenschaften - Rechtswissenschaft an der Universität Erfurt<br />

gibt es ke<strong>in</strong>e gesonderten Auswertungen zur Entwicklung der Studierendenzahlen <strong>in</strong> der Studienrichtung<br />

Rechtswissenschaft <strong>in</strong>nerhalb der Studiengänge Staatswissenschaften.<br />

Die FH Schmalkalden stellt zu ihrer wirtschaftsrechtlichen <strong>Ausbildung</strong> fest, dass h<strong>in</strong>sichtlich aller <strong>in</strong><br />

den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen an der FH ke<strong>in</strong>e <strong>von</strong> der verfolgten Zielstellung<br />

abweichenden Signifikanzen zu verzeichnen s<strong>in</strong>d. Im Berichtszeitraum bewegte sich die Zahl der<br />

Studienanfänger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durch die Zulassungsbeschränkungen def<strong>in</strong>ierten Korridor. Bei der durchschnittlichen<br />

Studiendauer waren ke<strong>in</strong>e signifikanten Veränderungen zu verzeichnen. Die Entwicklung<br />

erfolgte entsprechend den Zielvorstellungen <strong>von</strong> Hochschule <strong>und</strong> Fakultät. Die Gesamtentwicklung<br />

wird deshalb positiv bewertet. Das wirtschaftsrechtliche Studienangebot hat sich zu e<strong>in</strong>em wichtigen<br />

Standbe<strong>in</strong> der FH Schmalkalden entwickelt. Die Absolventen stoßen nach Angabe der Hochschule<br />

<strong>in</strong> der Berufswelt auf große Resonanz.<br />

8. Wie bewertet die Landesregierung die unter den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres politisches Handeln zieht sie daraus?<br />

Die Landesregierung drängt darauf, dass die Hochschulen selbst Schlussfolgerungen aus den dargestellten<br />

Entwicklungen ziehen. Dies gebietet die weitgehende Autonomie der Hochschulen. Im Rahmen<br />

der Hochschulentwicklungsplanung des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen beschäftigt sich die Landesregierung<br />

auch mit der Frage nach der Attraktivität <strong>von</strong> Studiengängen.<br />

II. Inhaltliche Ausgestaltung des Studiums im Bereich Rechtswissenschaften<br />

9. Wie gestalten sich seit dem Jahr 2002 die Inhalte für das rechtswissenschaftliche Studium:<br />

a) Welche Inhalte bzw. Vorlesungen s<strong>in</strong>d aus welchen Gründen Pflichtstoff <strong>und</strong> welche s<strong>in</strong>d freiwillige<br />

Veranstaltungen?<br />

b) Wann wurden <strong>in</strong> den Festlegungen welche Änderungen vorgenommen?<br />

c) Wer entscheidet über die <strong>in</strong>haltliche Gewichtung der e<strong>in</strong>zelnen Themen- <strong>und</strong> Stoffgebiete zue<strong>in</strong>ander?<br />

d) In welchem "Zeitkorridor" <strong>in</strong>nerhalb des Studiums müssen bzw. sollten diese Pflicht<strong>in</strong>halte absolviert<br />

bzw. nachgewiesen werden?<br />

(Bitte Beantwortung der Unterfragen a) bis d) nach Hochschulen gegliedert aufschlüsseln.)<br />

Die Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums werden durch den B<strong>und</strong>esgesetzgeber im Deutschen<br />

Richtergesetz (DRiG) vom 19. April 1972 (BGBl I, S. 713), zuletzt geändert durch Art. 17 des<br />

Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2515), verb<strong>in</strong>dlich vorgegeben. Weitere Konkretisierungen<br />

erfolgen durch den Landesgesetzgeber mit dem Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen<br />

<strong>und</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 33),<br />

zuletzt geändert durch den Art. 13 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) <strong>und</strong> der Thür<strong>in</strong>ger<br />

<strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom 24. Februar 2004 (GVBl. S. 217)<br />

zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238).<br />

Nach § 5a Abs. 2 DRiG s<strong>in</strong>d Pflichtfächer <strong>und</strong> Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten Gegenstand<br />

des Studiums. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />

Veranstaltung oder e<strong>in</strong>es rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen;<br />

das Landesrecht kann bestimmen, dass die Fremdsprachenkompetenz auch anderweitig nachgewiesen<br />

werden kann. Pflichtfächer s<strong>in</strong>d die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts,<br />

des Öffentlichen Rechts <strong>und</strong> des Verfahrensrechts e<strong>in</strong>schließlich der europarechtlichen Bezüge, der<br />

rechtswissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> der philosophischen, geschichtlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit<br />

ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer <strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationaler<br />

Bezüge des Rechts.<br />

4


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

§ 14 Abs. 2 ThürJAPO legt für die staatliche Pflichtfachprüfung folgende Pflichtfächer fest:<br />

1. Gr<strong>und</strong>lagen:<br />

a) Methodenlehre der Rechtswissenschaft,<br />

b) Gr<strong>und</strong>züge der Rechts- <strong>und</strong> Argumentationstheorie, der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> Rechtssoziologie,<br />

c) Gr<strong>und</strong>züge der Rechts- <strong>und</strong> Verfassungsgeschichte;<br />

2. aus dem Zivilrecht:<br />

a) der Allgeme<strong>in</strong>e Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Schuldrecht <strong>und</strong> das Sachenrecht, außerdem<br />

ihre besonderen Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs <strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>zügen,<br />

b) Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts <strong>und</strong> des Erbrechts,<br />

c) Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts <strong>und</strong> des Gesellschaftsrechts,<br />

d) das Recht der Arbeitsverhältnisse;<br />

3. aus dem Strafrecht: der Allgeme<strong>in</strong>e Teil des Strafrechts <strong>und</strong> der Besondere Teil des Strafgesetzbuches;<br />

4. aus dem Öffentlichen Recht:<br />

a) das Staats- <strong>und</strong> Verfassungsrecht sowie die Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen Union,<br />

jeweils mit Bezügen zum Völkerrecht,<br />

b) das allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsrecht <strong>und</strong> das allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsverfahrensrecht,<br />

c) aus dem besonderen Verwaltungsrecht das Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht sowie die Gr<strong>und</strong>züge<br />

des Baurechts, des Straßenrechts <strong>und</strong> des Kommunalrechts;<br />

5. aus dem Prozessrecht: die Gr<strong>und</strong>züge des Zivil-, Straf-, Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsprozessrechts,<br />

des arbeitsgerichtlichen Verfahrens e<strong>in</strong>schließlich ihrer Gr<strong>und</strong>lagen im Gerichtsverfassungsrecht<br />

sowie die Gr<strong>und</strong>züge des Zwangsvollstreckungsrechts <strong>in</strong> der Zivilprozessordnung.<br />

Die Umsetzung dieser Vorgaben an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena erfolgt im<br />

Studienplan (vgl. Anlage der Antwort zu Frage 9).<br />

In eigener Zuständigkeit regelt die Rechtswissenschaftliche Fakultät seit 2004 im Ergebnis der Reform<br />

der <strong>Juristen</strong>ausbildung nach § 8 Abs. 2 ThürJAG das Schwerpunktbereichsstudium. Derzeit bestehen<br />

sieben Schwerpunktbereiche, unter denen die Studierenden wählen können: "Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts<br />

<strong>und</strong> der Rechtswissenschaft", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches Wirtschaftsrecht", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches Öffentliches Recht", "Krim<strong>in</strong>alwissenschaften",<br />

"Internationales Recht" sowie "Zivilrechtspflege <strong>und</strong> Vertragsgestaltung". Das Schwerpunktbereichsstudium<br />

beg<strong>in</strong>nt frühestens mit dem fünften Fachsemester <strong>und</strong> ist bis zum Ende des<br />

neunten (Regelstudienzeit), spätestens jedoch bis zum Ende des 13. Fachsemesters abzuschließen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es folgende fakultative Veranstaltungen: Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften/Tutorien im Bürgerlichen<br />

Recht, Öffentlichen Recht <strong>und</strong> Strafrecht; Recht <strong>und</strong> Sprachen (Law & Language) als E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>in</strong> ausländische Rechtssysteme <strong>und</strong> Vermittlung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>kenntnissen dieser Rechtssysteme<br />

<strong>in</strong> der jeweiligen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch <strong>und</strong> Spanisch); Moot Courts;<br />

e<strong>in</strong>e Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Wirtschaftswissenschaft für <strong>Juristen</strong> sowie Sem<strong>in</strong>are <strong>und</strong> Workshops<br />

zu Schlüsselqualifikationen, Mediation, Verhandlungs- <strong>und</strong> Konfliktmanagement.<br />

10. Welche der unter Frage 9 erfragten Studien<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff nach den gesetzlichen <strong>und</strong> sonstigen<br />

rechtlichen Vorgaben aus B<strong>und</strong> oder Land? Welche Inhalte können bzw. erklären die Hochschulen<br />

selbst zum Pflichtstoff? Welche der Inhalte <strong>und</strong> Veranstaltungen können <strong>von</strong> den Studierenden<br />

auf freiwilliger Basis absolviert werden?<br />

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.<br />

5


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

11. Seit wann <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Weise wird <strong>in</strong> der Gestaltung der Studien<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -strukturen e<strong>in</strong>e Akzentverschiebung<br />

vom Berufsbild der Richter<strong>in</strong> bzw. des Richters h<strong>in</strong> zu anderen juristischen Berufsbildern<br />

- <strong>in</strong>sbesondere das der Anwält<strong>in</strong> bzw. des Anwalts - vorgenommen?<br />

Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen, auf den diese Frage wegen<br />

ihrer Bezugnahme auf die Rechtspflegeberufe zielt, zeichnet sich durch die E<strong>in</strong>heitlichkeit der<br />

<strong>Ausbildung</strong> für alle Justizberufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) <strong>und</strong> den höheren Verwaltungsdienst<br />

aus. Das Studium hat e<strong>in</strong>e für alle diese Berufe identische wissenschaftliche <strong>Ausbildung</strong><br />

<strong>in</strong> den Rechtswissenschaften zum Ziel. Die Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben, sich <strong>in</strong><br />

kurzer Zeit <strong>in</strong> jede denkbare Materie des Rechts mit Hilfe der zu erwerbenden methodischen Fertigkeiten<br />

e<strong>in</strong>zuarbeiten, damit sich alle <strong>in</strong> der Rechtspflege tätigen <strong>Juristen</strong> "auf gleicher professioneller<br />

Augenhöhe" gegenüberstehen. Die rechtswissenschaftliche <strong>Ausbildung</strong> im gesetzlich reglementierten<br />

Studiengang qualifiziert für alle juristischen Berufe.<br />

Mit der E<strong>in</strong>führung des Schwerpunktbereichsstudiums seit 2004 wurde das Studium noch <strong>in</strong>tensiver auf<br />

die rechtsprechende, verwaltende <strong>und</strong> rechtsberatende Praxis ausgerichtet. Dies war e<strong>in</strong>es der Ziele<br />

der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002. Im Rahmen der Novellierung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung<br />

2007 erfolgte dies <strong>in</strong>sbesondere durch die Aufnahme e<strong>in</strong>es weiteren Schwerpunktbereichs<br />

"Zivilrechtspflege <strong>und</strong> Vertragsgestaltung". Außerdem wird durch die E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>von</strong> Praktikern (Notare, Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen) die wechselseitige <strong>und</strong><br />

enge Beziehung zur Rechtspraxis vermittelt. Damit wird zugleich die Verzahnung <strong>von</strong> Wissenschaftlichkeit<br />

<strong>und</strong> Praxisbezug verdeutlicht, die erforderlich ist, um die Studierenden <strong>in</strong> den Kompetenzfeldern<br />

Rechtsanwendung, Rechtsgestaltung <strong>und</strong> Rechtsberatung auszubilden.<br />

12. Wie wird im Zeitabschnitt des Hochschulstudiums der Praxisbezug der <strong>Ausbildung</strong> sichergestellt?<br />

Welche Praktika müssen bzw. können bei welchen E<strong>in</strong>richtungen absolviert werden?<br />

Die praktischen Studienzeiten s<strong>in</strong>d für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen<br />

<strong>in</strong> § 15 ThürJAPO geregelt. Demnach hat jeder Studierende während der vorlesungsfreien<br />

Zeit des Studiums, jedoch nicht vor Beendigung der Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres, an<br />

praktischen Studienzeiten <strong>von</strong> <strong>in</strong>sgesamt 13 Wochen teilzunehmen. Jeweils e<strong>in</strong>e dreiwöchige praktische<br />

Studienzeit soll der Student bei e<strong>in</strong>em Gericht (Gerichtspraktikum) <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Verwaltung (Verwaltungspraktikum)<br />

ableisten. Die übrige Zeit kann er bei Praktikumsstellen se<strong>in</strong>er Wahl ableisten<br />

(Wahlpraktikum). Weist die Praktikumsstelle e<strong>in</strong>en engen Bezug zu dem Schwerpunktbereich auf, <strong>in</strong><br />

dem der Studierende die Schwerpunktbereichsprüfung ablegt, so kann er die gesamten 13 Wochen<br />

dort ableisten. Während der praktischen Studienzeiten sollen die Studierenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die praktische<br />

Tätigkeit <strong>von</strong> <strong>Juristen</strong> <strong>in</strong> den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern erlangen.<br />

Der Praxisbezug <strong>in</strong> der Lehre wird auch durch die E<strong>in</strong>beziehung <strong>von</strong> Praktikern (vgl. dazu die Antwort<br />

zu Frage 11) <strong>in</strong> die <strong>Ausbildung</strong>, <strong>in</strong>sbesondere im Schwerpunktbereichsstudium über Lehraufträge realisiert.<br />

E<strong>in</strong> wesentliches berufspraktisches Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g erfolgt schließlich durch die Moot Courts (Jessup<br />

Moot Court mit völkerrechtlichem Bezug, Vis Moot Court mit <strong>in</strong>ternationalprivatrechtlichem Bezug,<br />

arbeitsrechtlicher Moot Court), die die Studierenden <strong>in</strong> Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens,<br />

im selbständigen kritischen Denken sowie der mündlichen <strong>und</strong> schriftlichen Argumentationsfähigkeit<br />

anleiten <strong>und</strong> schulen. Die Moot Courts werden für Studierende durch die Fakultät organisiert <strong>und</strong> betreuend<br />

begleitet. Der Jessup Moot Court wird ausschließlich <strong>in</strong> englischer Sprache durchgeführt.<br />

13. Inwiefern gibt es b<strong>und</strong>esweit, <strong>in</strong>sbesondere aber <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Hochschulen, die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stufige <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

- d. h. e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus Studium <strong>und</strong> Praxis <strong>von</strong> Studienbeg<strong>in</strong>n an anbieten?<br />

Falls es ke<strong>in</strong>en solchen <strong>Ausbildung</strong>sgang mehr gibt, wann wurde dieser e<strong>in</strong>gestellt? Welche Bewertungen<br />

gibt es zu diesem <strong>Ausbildung</strong>smodell?<br />

Innerhalb des <strong>von</strong> der Großen Anfrage def<strong>in</strong>ierten Zeitraums gab <strong>und</strong> gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stufige<br />

<strong>Juristen</strong>ausbildung. Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen<br />

an der FSU Jena entspricht der ersten Phase der zweistufigen <strong>Ausbildung</strong> zum Volljuristen.<br />

Diese zweistufige <strong>Ausbildung</strong> ist durch das DRiG b<strong>und</strong>esweit b<strong>in</strong>dend vorgegeben. Die Möglichkeit<br />

e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>stufigen <strong>Ausbildung</strong>, die das DRiG <strong>von</strong> 1971 bis 1985 zuließ, wurde nach e<strong>in</strong>er dah<strong>in</strong> gehen-<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

den Änderung des DRiG nicht fortgeführt. Die e<strong>in</strong>stufige <strong>Juristen</strong>ausbildung ist <strong>von</strong> verschiedenen<br />

Seiten kritisiert worden. E<strong>in</strong>e gr<strong>und</strong>legende Evaluierung ist allerd<strong>in</strong>gs nicht bekannt. Bei Absolventen<br />

der e<strong>in</strong>stufigen <strong>Juristen</strong>ausbildung waren <strong>in</strong> der Praxis der Rechtspflege ke<strong>in</strong>e besonderen <strong>Ausbildung</strong>sdefizite<br />

zu beklagen. Im Zuge der Diskussion um e<strong>in</strong>e Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna<br />

<strong>in</strong> der gesetzlich reglementierten <strong>Juristen</strong>ausbildung wurden e<strong>in</strong>ige, zur E<strong>in</strong>stufigkeit tendierende<br />

Studienmodelle vorgelegt. Diese ließen jedoch gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> ke<strong>in</strong>en qualitativen<br />

Mehrwert erkennen (vgl. Antwort zu Frage 86).<br />

Die weiteren <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen angebotenen juristischen Studiengänge orientieren sich an den durch die<br />

Bologna-Erklärung vorgegebenen Strukturen, sie s<strong>in</strong>d damit konsekutiv, d.h. aufe<strong>in</strong>ander aufbauend,<br />

<strong>und</strong> führen zum Erwerb des Grades Bachelor bzw. Master.<br />

14. In welcher Form werden die Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit <strong>von</strong> Lehre <strong>und</strong> Studien<strong>in</strong>halten im Fachbereich<br />

Rechtswissenschaften überprüft <strong>und</strong> evaluiert? Welche Ergebnisse haben solche Evaluierungsmaßnahmen<br />

seit dem Jahr 2002 erbracht?<br />

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena unterzieht sich regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluationen.<br />

Die Studierenden werden um die E<strong>in</strong>schätzung gebeten, <strong>in</strong>wieweit die ihnen angebotenen<br />

Lehrveranstaltungen ihren Erwartungen entsprachen. Die Ergebnisse werden regelmäßig<br />

veröffentlicht. Derzeit wird an der Erstellung <strong>von</strong> Studienabschlussbefragungen sowie Erhebungen<br />

gearbeitet, die Erfahrungen <strong>von</strong> Alumni e<strong>in</strong>beziehen. Diese liegen jedoch noch nicht vor.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus nimmt die Fakultät an fakultätsübergreifenden Aktivitäten teil, etwa im Programm "Pro<br />

Qualität Lehre - Förderung der Lehr-, Betreuungs- <strong>und</strong> Evaluationskultur" an der FSU Jena, gefördert<br />

vom B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF). Hier werden u. a. Programme zum<br />

Erlernen <strong>von</strong> didaktischen Fähigkeiten angeboten, Qualitätskoord<strong>in</strong>atoren auf Fakultätsebene e<strong>in</strong>gesetzt<br />

<strong>und</strong> geschult sowie Tutorenprogramme unterstützt.<br />

Soweit man e<strong>in</strong>en Studienerfolg durch die Abschlussnoten des Ersten Examens als abbildbar sieht,<br />

zeigen die hierüber geführten Statistiken ke<strong>in</strong>e signifikanten Auffälligkeiten. Die Abschlussnoten der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Absolventen bewegen sich <strong>in</strong> den üblichen Toleranzen um den B<strong>und</strong>esdurchschnitt. Die<br />

<strong>Ausbildung</strong>sstatistik der Länder kann über folgende Internetseite des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums der Justiz<br />

(BMJ) e<strong>in</strong>gesehen werden: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFach<strong>in</strong>formationenPublikationen/Statistiken/<strong>Ausbildung</strong>/_node.html<br />

(Stand der Quelle: 20.2.2013).<br />

15. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung Veränderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich der Studien<strong>in</strong>halte<br />

<strong>und</strong> der Ausprägung des Praxisbezugs rechtswissenschaftlicher Studiengänge an Thür<strong>in</strong>ger<br />

Hochschulen?<br />

Die Landesregierung sieht derzeit weder Veränderungsbedarf bezüglich der Studien<strong>in</strong>halte noch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

des Praxisbezugs. Für den mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen abschließenden Studiengang wurde die<br />

jüngste <strong>Ausbildung</strong>sreform zwischenzeitlich umgesetzt. Diese hatte unter anderem e<strong>in</strong>e Stärkung des<br />

Praxisbezugs zum Ziel. Dieses wurde, wie die Evaluation hierzu ergeben hat, weitgehend erreicht. So<br />

wird der Praxisbezug des Studiums durch e<strong>in</strong>e vermehrte E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Anwaltschaft <strong>in</strong> das juristische<br />

Studium (e<strong>in</strong>schließlich des Schwerpunktbereichsstudiums) verbessert. Auch die weiterh<strong>in</strong> angestrebte<br />

Internationalisierung des Studiums ist weith<strong>in</strong> gelungen (Auslandsaufenthalte im Rahmen<br />

des Studiums, umfangreiche <strong>in</strong>ternationale Bezüge <strong>in</strong> den Schwerpunktbereichen). Desgleichen wurde,<br />

wie mit der Reform angestrebt, durch die Schwerpunktbereichsprüfung die Wissenschaftlichkeit<br />

des rechtswissenschaftlichen Studiums gesteigert <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Profilbildung der Universitäten ermöglicht.<br />

Die Landesregierung respektiert den Beschluss der Konferenz der Justizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Justizm<strong>in</strong>ister<br />

der Länder vom Mai 2011, wonach Modelle, die h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten<br />

juristischen Berufe an den bisherigen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen festhalten <strong>und</strong> daneben Elemente<br />

der Bachelor-Master-Struktur <strong>in</strong>tegrieren wollen, trotz der festgestellten Schwächen Anknüpfungspunkte<br />

für denkbare Ergänzungen der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> bieten können. Nach dem Beschluss<br />

soll es den juristischen Fakultäten unbenommen bleiben zu prüfen, ob im Rahmen des zur Ersten<br />

Prüfung führenden Studiums zusätzliche akademische Grade vergeben werden können.<br />

Dessen ungeachtet wird auf die hochschulpolitische Diskussion zur E<strong>in</strong>beziehung aller Fächer <strong>in</strong> die<br />

reformierte Studiengangsstruktur h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

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Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

III. Lehrende im Fachbereich Rechtswissenschaften an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen<br />

16. Wie gestaltet sich üblicherweise bzw. <strong>in</strong> der durchschnittlichen Praxis beim Lehrpersonal das Verhältnis<br />

des Arbeitsaufwands zwischen Lehre <strong>und</strong> Forschung <strong>in</strong> den Studiengängen mit rechtswissenschaftlicher<br />

Ausrichtung?<br />

Die Professoren vertreten ihr jeweiliges Fach <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre. Auch für die Studiengänge mit<br />

rechtswissenschaftlicher Ausrichtung gelten die Bestimmungen der Thür<strong>in</strong>ger Lehrverpflichtungsverordnung<br />

(§ 4 ThürLVVO). Die Anteile des Arbeitsaufwandes <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre können saisonal<br />

(Vorlesungszeit vs. vorlesungsfreie Zeit) <strong>und</strong> je nach Fachrichtung <strong>und</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> spezifische<br />

Lehrbereiche bzw. Forschungsgebiete <strong>und</strong> -projekte sehr unterschiedlich ausfallen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist<br />

nach E<strong>in</strong>schätzung der Hochschulen das Verhältnis des Arbeitsaufwands zwischen Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />

ausgeglichen.<br />

Erhebungen, die e<strong>in</strong>e Quantifizierung der vom jeweiligen Professor aufgewendeten Zeit für die Dienstaufgaben<br />

gemäß § 76 des Thür<strong>in</strong>ger Hochschulgesetzes (ThürHG), zu denen neben Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />

u. a. auch die Beteiligung an der Studienberatung <strong>und</strong> der Selbstverwaltung der Hochschule<br />

gehören, vornehmen, liegen nicht vor.<br />

17. Welche unbesetzten Stellen bzw. welchen Bedarf an weiteren Stellen <strong>und</strong> Lehraufträgen gibt es derzeit<br />

an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Stufdiengängen (bitte nach Hochschule,<br />

Fachbereich bzw. Studiengang <strong>und</strong> Stellenbezeichnung aufschlüsseln)? Für welche dieser Stellen<br />

laufen derzeit Stellenbesetzungsverfahren bzw. Ausschreibungen? Welche Stellenstreichungen<br />

s<strong>in</strong>d im Bereich der rechtswissenschaftlichen Fächer geplant?<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze der Stellenbewirtschaftung werden <strong>in</strong> Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage<br />

19 noch dargelegt.<br />

An der FSU Jena waren zum Stichtag 31. Oktober 2012 für den mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen endenden<br />

Studiengang <strong>in</strong>sgesamt vier Stellen unbesetzt, nämlich zwei Stellen der Besoldungsgruppe W 3 sowie<br />

zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 13. Alle diese Stellen s<strong>in</strong>d im Besetzungsverfahren. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus bef<strong>in</strong>den sich vier halbe Stellen TVL-E 13 für wissenschaftliche Mitarbeiter im Ausschreibungsverfahren.<br />

Ungedeckten Bedarf an Lehraufträgen gibt es derzeit nicht, zum 31. Oktober 2012 s<strong>in</strong>d alle Aufträge<br />

bedarfsgerecht vergeben worden.<br />

An der Universität Erfurt s<strong>in</strong>d im Bereich Rechtswissenschaften nach Auskunft der Hochschule alle<br />

Stellen besetzt. Es s<strong>in</strong>d gegenwärtig ke<strong>in</strong>e Stellenstreichungen vorgesehen. Pro Semester werden<br />

im Durchschnitt vier Lehraufträge im Umfang <strong>von</strong> acht Semesterwochenst<strong>und</strong>en (SWS) vergeben.<br />

An der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden gibt es derzeit e<strong>in</strong>e unbesetzte Professorenstelle,<br />

die im Jahr 2012 durch den Wechsel e<strong>in</strong>es Professors an e<strong>in</strong>e andere Hochschule frei geworden<br />

ist. Diese Professorenstelle ist derzeit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Aktuell s<strong>in</strong>d für den<br />

Bereich der Fakultät Wirtschaftsrecht <strong>in</strong>sgesamt sechs Lehraufträge (da<strong>von</strong> vier, die auf juristische<br />

Inhalte bezogen s<strong>in</strong>d) erteilt worden. Stellenstreichungen s<strong>in</strong>d im Bereich der rechtswissenschaftlichen<br />

Fächer derzeit nicht geplant.<br />

18. Wie hat sich das Zahlenverhältnis Lehrende zu Studierende <strong>in</strong> den unter Frage 16 angesprochenen<br />

Studiengängen entwickelt (bitte nach Hochschule, Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

In der Anlage der Antwort zu Frage 18 s<strong>in</strong>d die Lehrenden im Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften<br />

der jeweiligen Hochschule nach Zahl der Personen <strong>und</strong> Vollbeschäftigtene<strong>in</strong>heiten<br />

(VBE) sowie die Studierendenzahlen dargestellt. Das anschließend gebildete Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden<br />

<strong>in</strong> VBE <strong>und</strong> Studierenden ist e<strong>in</strong>e Rechengröße, die jedoch ke<strong>in</strong>en unmittelbaren Rückschluss<br />

auf Betreuungsrelationen zulässt. Zum e<strong>in</strong>en ist die Verflechtung der Studien<strong>in</strong>halte mit anderen<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereichen nicht berücksichtigt, zum anderen benötigen Studierende <strong>in</strong> Magis-<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

ter- oder Bachelorstudiengängen den Betreuungsaufwand nur anteilig, weil sie noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren<br />

Fach e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d.<br />

19. Inwiefern gibt es, <strong>in</strong>sbesondere auf Thür<strong>in</strong>gen bezogene, Untersuchungen zur Frage der angemessenen<br />

bzw. optimalen Personalausstattung <strong>von</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen? Welche<br />

Ergebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen enthalten diese?<br />

Der Landesregierung s<strong>in</strong>d weder b<strong>und</strong>esweite noch thür<strong>in</strong>genspezifische Untersuchungen zur Frage<br />

angemessener bzw. optimaler Personalausstattung für rechtswissenschaftliche Studiengänge bekannt.<br />

Da die aufgr<strong>und</strong> des Mittelverteilungsmodells KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012 den e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen zugewiesenen<br />

Landesmittel den jeweiligen Hochschulen <strong>in</strong>sgesamt zur Erfüllung aller ihnen obliegenden<br />

Aufgaben zugewiesen werden <strong>und</strong> es Aufgabe der Organe der Hochschule ist, die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

der hochschul<strong>in</strong>ternen Ausstattung <strong>und</strong> Mittelverteilung festzulegen <strong>und</strong> zu beschließen (Hochschulleitung<br />

gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 ThürHG, Hochschulrat gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ThürHG, Senat<br />

gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 11 ThürHG), hat auch das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012<br />

bewusst ke<strong>in</strong>e direkten Auswirkungen beispielsweise auf die f<strong>in</strong>anzielle <strong>und</strong> personelle Ausstattung<br />

der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena. Allerd<strong>in</strong>gs werden bei der Berechnung der<br />

Mittelverteilung im Modell KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012 im Gr<strong>und</strong>budget beim Indikator "Studierende <strong>in</strong><br />

der Regelstudienzeit" als Gewichtungsfaktor die <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Fächergruppen relevanten Werte<br />

"Gr<strong>und</strong>mittel je Student" aus der Hochschulf<strong>in</strong>anzstatistik (Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Sozialwissenschaften = 2.520 Euro) <strong>und</strong> beim Indikator "Absolventen" als Gewichtungsfaktor die <strong>in</strong><br />

den e<strong>in</strong>zelnen Fächergruppen relevanten Werte "laufende Gr<strong>und</strong>mittel für e<strong>in</strong> Studium" aus der Hochschulf<strong>in</strong>anzstatistik<br />

(Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften = 13.900 Euro)<br />

herangezogen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />

IV. Logistische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen für das rechtswissenschaftliche<br />

Studium<br />

20. Wie stellt sich die Ausstattung der Hochschul- bzw. Fachbereichsbibliotheken im Bereich Rechtswissenschaften<br />

mit Blick auf die Deckung des vorhandenen Bedarfs der Studierenden (z. B. Anzahl <strong>und</strong><br />

Aktualität der Medien) dar?<br />

a) Inwiefern ist der - kostenlose - Zugang zu "neuen Medien" wie juristische Datenbanken sichergestellt<br />

(bitte Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

b) Inwiefern s<strong>in</strong>d die Öffnungszeiten so gestaltet, dass sie geeignet s<strong>in</strong>d für Studierende, die Studium,<br />

Familie <strong>und</strong>/oder Arbeit mite<strong>in</strong>ander vere<strong>in</strong>baren wollen bzw. müssen (bitte Entwicklung seit<br />

dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

c) Welche Möglichkeiten zur f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung beim Erwerb rechtswissenschaftlicher Fachliteratur<br />

gibt es für Studierende?<br />

FSU Jena<br />

Die veröffentlichten Bestandszahlen umfassen an juristischer Fachliteratur zu Beg<strong>in</strong>n des Sommersemesters<br />

2012 <strong>in</strong>sgesamt 199.000 Bände <strong>und</strong> 290 laufend gehaltene Pr<strong>in</strong>t-Zeitschriften. Im Fachbereich<br />

Rechtswissenschaft ist der Bedarf an Studienliteratur im Wesentlichen gedeckt. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

muss den berechtigten Forderungen der Studierenden nach e<strong>in</strong>er Erhöhung <strong>von</strong> Staffelexemplaren<br />

bei E<strong>in</strong>führungsliteratur, Lehrbüchern <strong>und</strong> Fallsammlungen, die sich durch die <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />

(Fallbearbeitungen) bed<strong>in</strong>gen, Rechnung getragen werden.<br />

Zu a)<br />

Der kostenlose Zugang zu juristischen Datenbanken ist campusweit sichergestellt.<br />

Das Datenbankangebot, zu dem auch zahlreiche Onl<strong>in</strong>e-Zeitschriftenpakete verschiedener Verlage<br />

gerechnet werden, ist <strong>in</strong>sgesamt als gut zu bewerten, Beispiele: Beck-Onl<strong>in</strong>e, Becke-Bibliothek, Staud<strong>in</strong>ger,<br />

Juris, Kuselit, Legios, Jurion, Makrolog, He<strong>in</strong>-Onl<strong>in</strong>e, Westlaw, MPEpil, NWB, WISO.<br />

Die Anschaffung weiterer Spezialdatenbanken war bislang aus haushalterischen Gründen nicht möglich.<br />

9


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Zu b)<br />

Öffnungszeiten der Teilbibliothek Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften der Thür<strong>in</strong>ger Universitäts-<br />

<strong>und</strong> Landesbibliothek (ThULB) - seit 2002: Mo - Fr 9.00 - 22.00 Uhr, Sa 8.00 - 18.00, So<br />

10.00 - 18.00 Uhr.<br />

Universität Erfurt<br />

Im Freihandbereich der Bibliothek bef<strong>in</strong>den sich 31.947 rechtswissenschaftliche Monographien (Stand<br />

Ende 2011). Nicht berücksichtigt ist hierbei juristische Literatur, die im Magaz<strong>in</strong> steht. Zudem werden<br />

79 laufende Zeitschriften gehalten.<br />

Ausgehend <strong>von</strong> der Annahme, dass Literatur der letzten fünf Jahre <strong>in</strong> den Rechtswissenschaften<br />

als aktuell zu bezeichnen wäre, wurden im OPAC (elektronischer Katalog) Zahlen für die Lehrbuchsammlung<br />

<strong>und</strong> für den Freihandbestand (jeweils Signaturengruppe P) erhoben. Danach können 30<br />

Prozent der Lehrbücher im Fach Recht <strong>und</strong> 9 Prozent der Bücher <strong>in</strong> der Freihandaufstellung zum<br />

Fach Recht als aktuell gelten.<br />

Zu a)<br />

Derzeit bietet die Universitäts- <strong>und</strong> Forschungsbibliothek (UFB) gemäß DBIS-Ansicht "Rechtswissenschaft_UFB<br />

Erfurt/Gotha" 17 kostenpflichtige <strong>und</strong> 39 kostenfreie Datenbanken an. Juris bietet<br />

die UFB seit 2000 an, Beck-Onl<strong>in</strong>e seit 2006.<br />

Zu b)<br />

Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek: Mo - Fr 8.00 - 22.00 Uhr. Während der Vorlesungszeit: Sa<br />

10.00 - 18.00 Uhr, So 13.00 - 18.00 Uhr; während der vorlesungsfreien Zeit Sa 10.00 - 16.00 Uhr. Die<br />

Servicezeiten an den Informationstheken <strong>und</strong> der Ausleihtheke wurden während der Vorlesungszeit<br />

auf 18.00 Uhr ausgedehnt. Ausleihbare Medien aus dem Freihandbestand <strong>und</strong> der Lehrbuchsammlung<br />

können aufgr<strong>und</strong> der Selbstverbuchungsgeräte während der gesamten Öffnungszeiten (auch<br />

am Abend <strong>und</strong> am Wochenende) ausgeliehen werden.<br />

FH Schmalkalden<br />

Im Jahr 2011 hatte die Hochschulbibliothek <strong>in</strong>sgesamt über 130.000 Medien im Bestand (da<strong>von</strong> über<br />

21.000 Bücher, die den juristischen Fächern zuzuordnen s<strong>in</strong>d).<br />

Zu a)<br />

Über den gesamten Berichtszeitraum können die Studierenden bereits auf die Juris-Datenbank zugreifen;<br />

seit dem Jahr 2009 ist auch e<strong>in</strong> Zugriff auf Beck-Onl<strong>in</strong>e möglich. Daneben können derzeit<br />

<strong>in</strong>sgesamt ca. 50 Nationallizenzen genutzt werden. Im Jahr 2011 hatte die Hochschulbibliothek ca.<br />

700 E-Books, 41 Abonnements <strong>von</strong> Pr<strong>in</strong>t-Zeitschriften <strong>und</strong> 154 E-Zeitschriften <strong>in</strong> ihrem Bestand.<br />

Zu b)<br />

Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek: Mo - Do 9.30 - 20.00 Uhr, Fr 9.30 - 15.00 Uhr. Im zeitlichen<br />

Umfeld der Prüfungszeiträume (die regelmäßig an die Vorlesungszeiträume anschließen) s<strong>in</strong>d die<br />

Öffnungszeiten Mo - Do bis 21.00 Uhr (Fr 18.00 Uhr) verlängert. Vorlesungsfreie Zeit: Mo - Do 10.00<br />

- 17.00 Uhr (Fr 15.00 Uhr).<br />

Betrifft alle angesprochenen Hochschulen<br />

Zu b)<br />

Die angegebenen Öffnungszeiten der Bibliotheken kommen den Bedürfnissen <strong>von</strong> Studierenden entgegen,<br />

die Studium, Familie <strong>und</strong>/oder Arbeit vere<strong>in</strong>baren müssen.<br />

Zu c)<br />

E<strong>in</strong>e unmittelbare f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Studierende gibt es nicht. Allerd<strong>in</strong>gs werden an den<br />

e<strong>in</strong>zelnen Standorten verschiedene Maßnahmen angeboten, um den Bibliotheksbestand an studienrelevanter<br />

Literatur gezielt zu verbessern. An der FSU Jena beteiligt sich die Rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät mit Stiftungserträgen (Dr. Stroth-Stiftung) an der Anschaffung <strong>von</strong> Fachliteratur, <strong>in</strong>sbesonde-<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

re Studienliteratur für die Gr<strong>und</strong>lagenausbildung <strong>und</strong> Schwerpunktbereichsausbildung (Lehrbücher,<br />

Monografien <strong>und</strong> Kommentare). An der FH Schmalkalden wird den Studierenden durch die Aktion<br />

"Studentenwunsch" die Möglichkeit eröffnet, Erwerbungsvorschläge für den Bestand der Hochschulbibliothek<br />

zu unterbreiten. Solche Maßnahmen können als <strong>in</strong>direkte Form der f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung<br />

gewertet werden, <strong>von</strong> der alle Studierenden profitieren.<br />

21. Welche Angebote bzw. Maßnahmen - z. B. Teilzeit-Studienmodelle - gibt es an bzw. <strong>von</strong> Thür<strong>in</strong>ger<br />

Hochschulen, um die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie (K<strong>in</strong>dererziehung, Pflege <strong>von</strong> Angehörigen)<br />

sowie Studium <strong>und</strong> Arbeit zu gewährleisten (bitte nach Hochschulen/Studiengängen aufschlüsseln<br />

<strong>und</strong> Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

An der FSU Jena besteht für Studienwillige die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Teilzeitstudiums nach § 42 Abs. 4<br />

ThürHG, § 9 der Immatrikulationsordnung der FSU Jena. In geeigneten Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung<br />

können Berufstätige mit m<strong>in</strong>destens 20 <strong>und</strong> höchstens 30 St<strong>und</strong>en Wochenarbeitszeit<br />

oder Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen e<strong>in</strong>en gr<strong>und</strong>ständigen Studiengang<br />

aufnehmen. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig <strong>von</strong> der Zustimmung durch die<br />

jeweilige Fakultät. Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Bachelor (Ergänzungsfach)<br />

wird die Zustimmung <strong>in</strong> der Regel erteilt. Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss<br />

e<strong>in</strong>es Staatsexamens gilt dies dagegen nicht. Die Inhalte <strong>und</strong> die Studienorganisation dieses<br />

Studiengangs machen e<strong>in</strong> Vollzeitstudium erforderlich. Die Möglichkeit zur Beurlaubung aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong><br />

Elternschaft besteht jedoch une<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Studierende können für ihre K<strong>in</strong>der Plätze <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagesstätten des Studentenwerks belegen<br />

<strong>und</strong> haben hier Vorrechte gegenüber Mitarbeitern oder ganz <strong>und</strong> gar universitätsfremden Eltern. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus bietet die Universität flexible K<strong>in</strong>derbetreuung ("JUNI-K<strong>in</strong>der") an.<br />

An der Universität Erfurt können Studierende seit der Aufnahme des allgeme<strong>in</strong>en Studienbetriebes<br />

im Jahr 1999 auf Antrag semesterweise, ohne dass sie hierfür e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong> angeben müssen, <strong>in</strong> Teilzeit<br />

studieren. Bei e<strong>in</strong>em Teilzeitstudium erwartet die Universität Erfurt, dass im Durchschnitt 50 Prozent<br />

des Studienaufwandes e<strong>in</strong>es Vollzeitstudierenden aufgebracht werden, das heißt 15 <strong>von</strong> 30 European<br />

Credit Transfer System-Po<strong>in</strong>ts (ECTS). Dabei entspricht e<strong>in</strong> Leistungspunkt 30 St<strong>und</strong>en. Es<br />

besteht pro Semester e<strong>in</strong>e Obergrenze <strong>von</strong> 21 ECTS, die nicht überschritten werden darf.<br />

In diesem Rahmen können Studierende, die <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen e<strong>in</strong> Studium absolvieren<br />

(Studium <strong>und</strong> K<strong>in</strong>dererziehung, Studium mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Bee<strong>in</strong>trächtigung oder berufliche Tätigkeit<br />

zum Erwerb f<strong>in</strong>anzieller Mittel für den Lebensunterhalt neben dem Studium), den <strong>von</strong> der Universität<br />

erwarteten <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Prüfungsordnung festgelegten Studienaufwand auf e<strong>in</strong>en längeren<br />

Zeitraum verteilen. Der Studierende kann <strong>in</strong> diesem Rahmen se<strong>in</strong>e Lehrveranstaltungen aus dem<br />

vorhandenen Lehrangebot frei wählen.<br />

Unter anderem im Campus-K<strong>in</strong>dergarten <strong>und</strong> <strong>in</strong> der "Räuberhöhle" (flexible K<strong>in</strong>derbetreuung) besteht<br />

die Möglichkeit, K<strong>in</strong>der betreuen zu lassen.<br />

E<strong>in</strong> "Teilzeit-Studienmodell" ist im Studiengang Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden bislang nicht<br />

vorgesehen.<br />

Die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>in</strong>sbesondere <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie stellt für die mit dem "TO-TAL E-QUALITY"-<br />

Prädikat ausgezeichnete FH Schmalkalden e<strong>in</strong> wichtiges Anliegen dar. Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> ist<br />

beispielsweise die Immatrikulationsordnung der Hochschule dah<strong>in</strong> gehend angepasst worden, dass<br />

Studierende im Falle e<strong>in</strong>er Beurlaubung zur Wahrnehmung e<strong>in</strong>es Mutterschaftsurlaubs oder e<strong>in</strong>er Elternzeit<br />

- abweichend <strong>von</strong> den bei Beurlaubungen im Gr<strong>und</strong>satz geltenden Regelungen - auch während<br />

dieser Zeit Studien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen erbr<strong>in</strong>gen können.<br />

Seit dem Jahr 2007 gibt es Kooperationsvere<strong>in</strong>barungen mit zwei campusnahen K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />

<strong>in</strong> kommunaler Trägerschaft, um die Betreuung der K<strong>in</strong>der <strong>von</strong> Studierenden abzudecken. Im Januar<br />

2008 ist außerdem - mit Unterstützung des Studentenwerks Thür<strong>in</strong>gen - e<strong>in</strong>e Betreuung für K<strong>in</strong>der<br />

im Alter <strong>von</strong> sechs Monaten bis drei Jahren am Campus eröffnet worden. Seit dem Jahr 2010 existiert<br />

auf dem Campus auch e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derspielplatz.<br />

11


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werden an allen drei Hochschulen noch vielfältige allgeme<strong>in</strong>e Unterstützungsangebote<br />

unterbreitet, die auch <strong>von</strong> den Studierenden der Rechtswissenschaften genutzt werden können<br />

(z. B. Beratungsangebote, kostenloses Mensaessen für K<strong>in</strong>der bis sechs Jahre <strong>von</strong> Studierenden).<br />

22. Welche Unterstützungsangebote (Hilfsmittel, Assistenzleistungen usw.) gibt es <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengängen für Studierende mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap? Wie werden diese genutzt?<br />

Inwiefern planen die jeweiligen Hochschulen e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung dieser Maßnahmen?<br />

Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung?<br />

An allen Hochschulen steht Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> chronischer Krankheit unabhängig<br />

<strong>von</strong> der jeweiligen Studienrichtung (also nicht nur für Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen)<br />

e<strong>in</strong> Ansprechpartner für ihre speziellen Belange zur Verfügung. Die Hochschulen streben<br />

fortwährend die Weiterentwicklung umfassender <strong>und</strong> differenzierter Barrierefreiheit an, sofern es<br />

die bauliche Situation bei zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden zulässt. In den Prüfungsordnungen<br />

der an den Hochschulen angebotenen Studiengänge ist regelmäßig verankert, dass allen Studierenden<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung oder chronischer Erkrankung bei der Ablegung <strong>von</strong> Prüfungen ihrer <strong>in</strong>dividuellen<br />

E<strong>in</strong>schränkung entsprechende flexible <strong>und</strong> <strong>in</strong>dividuelle Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen im Wege<br />

des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Auch bei der Gestaltung der Lehrveranstaltungen wird auf<br />

die spezifischen Erfordernisse <strong>von</strong> Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap Rücksicht genommen.<br />

Betroffene Studierende erhalten während des gesamten Studiums Hilfestellungen. Die Hochschulen<br />

s<strong>in</strong>d bestrebt, geme<strong>in</strong>sam mit den Betroffenen jeweils auf die konkrete Situation abgestimmte<br />

Lösungen zu f<strong>in</strong>den.<br />

Maßnahmen des Nachteilsausgleichs s<strong>in</strong>d beispielsweise:<br />

- Ausdrucke <strong>von</strong> Präsentationen/Folien (ggf. <strong>in</strong> Großschrift),<br />

- allgeme<strong>in</strong>e Verfügbarkeit <strong>von</strong> Vorlesungsmaterial <strong>in</strong> Kopie (statt Abschrift),<br />

- Aufgabenstellung für Klausur o. ä. <strong>in</strong> Großschrift,<br />

- besondere Pausenzeiten während e<strong>in</strong>er Prüfungsleistung,<br />

- Schreibzeitverlängerung(en),<br />

- barrierefreier Zugang zu Räumlichkeiten <strong>und</strong> Internetangeboten der Hochschule,<br />

- sonstige Maßnahmen <strong>in</strong> Prüfungen (besondere Raumsituationen, Nutzbarkeit <strong>von</strong> Computern als<br />

Schreibhilfe) <strong>und</strong><br />

- die Möglichkeit des Teilzeitstudiums.<br />

An der FSU Jena s<strong>in</strong>d wegen des hohen Lese- <strong>und</strong> Schreibaufwands <strong>in</strong> rechtwissenschaftlichen Studiengängen<br />

<strong>in</strong> der Teilbibliothek Rechtswissenschaft gesonderte Bibliotheksarbeitsplätze für sehbee<strong>in</strong>trächtigte<br />

Studierende reserviert. Die Erweiterung dieser Arbeitsplätze wird derzeit geprüft.<br />

Die Nutzung <strong>und</strong> Inanspruchnahme der angebotenen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden<br />

<strong>von</strong> den Hochschulen <strong>und</strong> für die staatlichen Prüfungen statistisch nicht erfasst. E<strong>in</strong>zelne Maßnahmen<br />

werden überwiegend im Bedarfsfall <strong>und</strong> <strong>in</strong> Abstimmung mit den betroffenen Studierenden ausgewählt<br />

<strong>und</strong> umgesetzt. An bestimmten Hochschulen werden die Kontakt- <strong>und</strong> Beratungsangebote für Studierende<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> chronischer Krankheit zunehmend genutzt, an anderen Hochschulen<br />

s<strong>in</strong>d bislang lediglich vere<strong>in</strong>zelte Nachfragen <strong>in</strong> Bezug auf Unterstützungsangebote zu registrieren.<br />

Die Landesregierung erachtet die <strong>in</strong> den Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen für die Studiengänge an<br />

Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen vorgesehen Maßnahmen e<strong>in</strong>es Nachteilsausgleichs als geeignet, um auch<br />

Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap e<strong>in</strong>en möglichst barrierefreien Zugang zu e<strong>in</strong>em Studium<br />

<strong>und</strong> zur abschließenden Prüfung zu ermöglichen. Sie unterstützt den Ansatz der Hochschulen,<br />

<strong>in</strong> Abstimmung mit betroffenen Studierenden jeweils <strong>in</strong>dividuelle Unterstützungsangebote zu unterbreiten<br />

<strong>und</strong> umzusetzen.<br />

23. Welche (<strong>in</strong>haltlichen) Informations- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote bieten die rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengänge <strong>und</strong> Fachbereiche der Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen den Studierenden, <strong>in</strong>sbesondere Studienanfänger<strong>in</strong>nen/Studienanfängern,<br />

aber auch Studien<strong>in</strong>teressierten an (Stichworte: Studienberatung,<br />

Angebote bei Problemen im Studium - bitte nach Hochschulen bzw. Studiengängen aufschlüsseln<br />

<strong>und</strong> auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)? Wie werden diese Angebote <strong>von</strong> den<br />

Studierenden angenommen? Welche Evaluierungsmaßnahmen wurden seit 2002 mit Blick auf die-<br />

12


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

se Angebote vorgenommen? Inwiefern planen die jeweiligen Hochschulen hier e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung<br />

des Angebots? Welchen Nachbesserungsbedarf sieht hier die Landesregierung?<br />

Für Studien<strong>in</strong>teressierte unterhält die Landesregierung mit dem Onl<strong>in</strong>e-Portal Campus Thür<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>e ansprechend gestaltete <strong>und</strong> <strong>in</strong>formative, hochschulübergreifende Webpräsenz, die auch auf die<br />

e<strong>in</strong>schlägigen rechtswissenschaftlichen Studiengänge <strong>und</strong> ihre jeweiligen Besonderheiten verweist.<br />

Die Hochschulen selbst beantworten die Frage wie folgt:<br />

FSU Jena:<br />

Für Studien<strong>in</strong>teressenten <strong>und</strong> -anfänger wird e<strong>in</strong> umfangreiches Unterstützungsangebot vorgehalten,<br />

welches sowohl fachübergreifend als auch fachspezifisch bedient wird. Es gibt e<strong>in</strong> Informationsportal<br />

zum gesamten Studienangebot der FSU: http://www.uni-jena.de/Studienangebot.html. Daneben<br />

wurden Informationsseiten eigens für Schüler erstellt, die es erleichtern sollen, das passende<br />

Studium aus dem umfangreichen Studienangebot zu wählen (http://www.schueler.uni-jena.de). Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus werden e<strong>in</strong>e ganze Reihe <strong>von</strong> Informationsveranstaltungen an Schulen wie auch an der<br />

Universität selbst, Möglichkeiten zum Schnupperstudium, den Hochschul<strong>in</strong>formationstag <strong>und</strong> vieles<br />

mehr angeboten. Auch die Fakultäten selbst s<strong>in</strong>d aktiv bei der Werbung neuer Studierender. So wurden<br />

auch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Veranstaltungen durchgeführt <strong>und</strong> Internetangebote<br />

für Schüler geschaltet.<br />

Auch die Studienanfänger erfahren umfassende Unterstützung. So werden <strong>von</strong> allen Fachrichtungen,<br />

auch den Rechtswissenschaften, Studiene<strong>in</strong>führungstage durchgeführt. Insbesondere für das erste<br />

Studienjahr gibt es Tutoren, die für Fragen zur Verfügung stehen. Jederzeit ansprechbar ist darüber<br />

h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> der rechtswissenschaftlichen Fakultät so wie <strong>in</strong> allen anderen Fächern die Fachstudienberatung.<br />

Alle genannten Angebote werden <strong>von</strong> den Studierenden rege angenommen. E<strong>in</strong>e Evaluation<br />

besteht im regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden Studienqualitätsmonitor. In jedem Sommersemester werden Studierende<br />

aller Fachrichtungen <strong>von</strong> der Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH zu ihrer Zufriedenheit<br />

mit dem Beratungsangebot, der Lehre <strong>und</strong> der Betreuung befragt. So wie alle anderen Fachrichtungen<br />

der FSU erzielt auch die Fachgruppe der Gesellschaftswissenschaften exzellente Werte.<br />

Universität Erfurt:<br />

Die Studienberatung an der Universität Erfurt ist als Beratungskreislauf angelegt. Dieser beg<strong>in</strong>nt mit<br />

der Zurverfügungstellung <strong>von</strong> allgeme<strong>in</strong>en Studien<strong>in</strong>formationen zum Studienangebot, <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf Messen, dem Hochschul<strong>in</strong>formationstag, den Schnupperstudienangeboten sowie speziellen<br />

Informationsveranstaltungen.<br />

Alle immatrikulierten Studierenden erhalten vor Aufnahme ihres Studiums e<strong>in</strong>e Studiene<strong>in</strong>gangsberatung<br />

zu Studien<strong>in</strong>halten, aber auch zu den prozeduralen Abläufen mittels der (e<strong>in</strong>e Woche umfassenden)<br />

Studiene<strong>in</strong>führungstage, die <strong>von</strong> der gesamten Universität getragen werden.<br />

Während des gesamten Bachelorstudiums werden die Studierenden <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em persönlichen Mentor<br />

aus dem akademischen Bereich <strong>in</strong>sbesondere bei der Studienplanung beraten.<br />

Zum Abschluss e<strong>in</strong>es Studiums kann jeder Studierende die Studienausgangsberatung, angeboten<br />

<strong>von</strong> der Allgeme<strong>in</strong>en Studienberatung <strong>in</strong> Kooperation mit der Arbeitsagentur, <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />

FH Schmalkalden:<br />

Neben der <strong>in</strong> den Fakultäten angesiedelten Fachstudienberatung ist hier auf die im Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>und</strong> Kommunikation der Hochschulverwaltung angesiedelte Zentrale Studienberatung<br />

(zwei Mitarbeiter<strong>in</strong>nen) zu verweisen. Da e<strong>in</strong>e der dortigen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen - die im Jahr 2009 e<strong>in</strong>gestellt<br />

worden ist - e<strong>in</strong>en Abschluss als Diplomsozial-Jurist<strong>in</strong> (FH) (der Hochschule Fulda) aufweisen<br />

kann, ist bereits <strong>von</strong> daher e<strong>in</strong>e gewisse <strong>in</strong>haltliche Nähe zu konstatieren, die bei etwaigen Beratungen<br />

<strong>von</strong> Vorteil se<strong>in</strong> dürfte. Besondere Signifikanzen, dass <strong>in</strong> den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen<br />

e<strong>in</strong> höherer Beratungsbedarf als <strong>in</strong> anderen Studiengängen bestünde, s<strong>in</strong>d nicht zu verzeichnen.<br />

13


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

24. Inwiefern s<strong>in</strong>d der Landesregierung aus dem Bereich rechtswissenschaftlicher Studiengänge bzw.<br />

Fachbereiche an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen Probleme bzw. Klagen bekannt über Platzmangel, Raumnot<br />

bzw. Überfüllung <strong>von</strong> Lehrveranstaltungen, Wartezeiten zur Aufnahme <strong>in</strong> Sem<strong>in</strong>are, <strong>in</strong>sbesondere solche,<br />

die zu e<strong>in</strong>er erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigung des Studienverlaufs, z. B. Nichte<strong>in</strong>haltung <strong>von</strong> Nachweisfristen<br />

führen (bitte bei Beantwortung der Fragen nach Hochschulen gegliedert aufschlüsseln)?<br />

Der Landesregierung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Bereich seitens der drei hier berücksichtigten Hochschulen ke<strong>in</strong>e<br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Klagen über Platzmangel, Raumnot, Überfüllung oder Wartezeiten bekannt.<br />

25. Welche Möglichkeiten hat das Land durch Gesetzgebung oder anderweitige Rechtsetzung auf Studienbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Bereich Rechtswissenschaften e<strong>in</strong>zuwirken? Wie s<strong>in</strong>d diese bisher <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

genutzt worden? Inwiefern f<strong>in</strong>det zwischen der Thür<strong>in</strong>ger Justiz bzw. dem Justizm<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong><br />

den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Informationsaustausch zum Themenbereich rechtswissenschaftliches<br />

Studium <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong>ausbildung statt?<br />

Die Prüfungs- <strong>und</strong> Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge <strong>und</strong> Masterprogramme werden<br />

<strong>von</strong> den Hochschulen als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts verantwortet.<br />

Der rechtliche Rahmen für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss e<strong>in</strong>es Staatsexamens,<br />

der sogenannten Ersten Prüfung, an der FSU Jena ergibt sich aus den b<strong>und</strong>esrechtlichen Regelungen<br />

<strong>in</strong> den §§ 5 ff DRiG. § 5a DRiG enthält die maßgeblichen Bestimmungen über das juristische<br />

Studium, § 5d DRiG diejenigen über die Prüfungen. § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG verpflichtet die Länder,<br />

die E<strong>in</strong>heitlichkeit der Prüfungsanforderungen <strong>und</strong> der Leistungsbewertung für die juristischen Prüfungen<br />

zu gewährleisten. Der B<strong>und</strong>esgesetzgeber, dessen Gesetzgebungskompetenz auf Artikel 74<br />

Abs. 1 Nr. 1 des Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) - konkurrierende Gesetzgebung im Bereich der Gerichtsverfassung,<br />

des gerichtlichen Verfahrens der Rechtsanwaltschaft <strong>und</strong> des Notariats - beruht, hat damit den<br />

Ländern <strong>in</strong> § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG nicht nur e<strong>in</strong>en Gestaltungsrahmen, sondern auch e<strong>in</strong>en Gestaltungsmaßstab<br />

verb<strong>in</strong>dlich vorgegeben. Die Länder haben ihre Gesetzgebung, im Rahmen des Möglichen<br />

auch ihre Verwaltungspraxis, hieran auszurichten. Die Länder s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs nicht zum Erlass<br />

identischer Vorschriften, sondern nur dazu verpflichtet, die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sicherzustellen.<br />

Diese Verpflichtung zur B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichkeit steht nach Ansicht des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts<br />

begrenzten Abweichungen zwischen den verschiedenen B<strong>und</strong>esländern nicht entgegen.<br />

Dieser b<strong>und</strong>esrechtliche Rahmen wird <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> Abs. 3 Thür-<br />

JAG durch die ThürJAPO ausgefüllt. E<strong>in</strong>e nähere Ausgestaltung erfährt das rechtswissenschaftliche<br />

Studium an der FSU Jena zudem durch die <strong>von</strong> der Hochschule erlassenen Studienordnungen. Für<br />

die Schwerpunktbe-reichsprüfung, die mit 30Prozent <strong>in</strong> das Gesamtergebnis der Ersten Prüfung e<strong>in</strong>fließt,<br />

hat die juristische Fakultät <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit § 31 ThürJAPO e<strong>in</strong>e eigene Prüfungsordnung<br />

erlassen. Für die staatliche Pflichtfachprüfung gilt die ThürJAPO.<br />

E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten auf den beschriebenen b<strong>und</strong>esgesetzlichen Rahmen bestehen durch die<br />

Beteiligung des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen über den B<strong>und</strong>esrat am Gesetzgebungsverfahren des B<strong>und</strong>es.<br />

Initiativen hierzu können aus dem Kreis der Justizm<strong>in</strong>ister an das BMJ herangetragen werden. In der<br />

Praxis erfolgt <strong>in</strong> Angelegenheiten der <strong>Juristen</strong>ausbildung e<strong>in</strong>e enge Abstimmung der Justizressorts<br />

auf der Ebene der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz. Die sich <strong>in</strong>nerhalb des b<strong>und</strong>esgesetzlichen Rahmens <strong>und</strong><br />

des aus § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG folgenden E<strong>in</strong>heitlichkeitsgebots ergebenden landesrechtlichen Gestaltungsspielräume<br />

werden <strong>von</strong> der Landesregierung, dem Justizm<strong>in</strong>isterium (TJM) <strong>und</strong> der juristischen<br />

Fakultät der FSU Jena genutzt.<br />

Zwischen dem für die staatliche Pflichtfachprüfung verantwortlichen Justizprüfungsamt (JPA) beim<br />

TJM <strong>und</strong> der rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena sowie dem für die Schwerpunktbereichsprüfung<br />

zuständigen universitären Prüfungsamt f<strong>in</strong>den regelmäßig Gespräche <strong>und</strong> Abstimmungen<br />

sowohl zu gr<strong>und</strong>sätzlichen Themen des juristischen Studiums <strong>und</strong> der juristischen Prüfungen<br />

als auch zu E<strong>in</strong>zelfragen dieser Bereiche statt. Da nach der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres<br />

2002 mit der Schwerpunktbereichsprüfung e<strong>in</strong>e eigenständige Hochschulprüfung als Teil der staatlichen<br />

Abschlussprüfung geschaffen wurde, hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena<br />

e<strong>in</strong> Prüfungsamt e<strong>in</strong>gerichtet. Zwischen diesem <strong>und</strong> dem beim TJM bestehenden JPA f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> regelmäßiger<br />

Austausch statt.<br />

14


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

V. Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Abschlusses der universitären <strong>Ausbildung</strong><br />

26. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen haben<br />

sich im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 für welche Art <strong>von</strong> Abschlussprüfung angemeldet (bitte nach Studiengängen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Nach welcher durchschnittlichen Studienzeit erfolgte<br />

die Anmeldung (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Die Fragen des Abschnittes V. zielen auf den Abschluss der universitären <strong>Ausbildung</strong> ab, sodass die<br />

wirtschaftsrechtlichen Studiengänge an der FH Schmalkalden vom Worts<strong>in</strong>n der Fragen nicht umfasst<br />

s<strong>in</strong>d. Auch für diese gilt jedoch ebenso wie für die Studiengänge Staatswissenschaften - Rechtswissenschaft<br />

an der Universität Erfurt sowie Rechtswissenschaft als Ergänzungsfach an der FSU<br />

Jena, dass das Studiensystem (B.A./M.A.) auf e<strong>in</strong>em studienbegleitenden Prüfungssystem basiert.<br />

Abschlussprüfungen im eigentlichen S<strong>in</strong>ne gibt es daher nicht. Deshalb beziehen sich die Antworten<br />

auf die Fragen 26 bis 28 nur auf den Studiengang Rechtswissenschaften/Abschluss erste Prüfung<br />

an der FSU Jena.<br />

Bis zum Auslaufen der Übergangsregelungen der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 im<br />

Jahr 2007 war das juristische Studium mit der ersten juristischen Staatsprüfung abzuschließen. Hierfür<br />

konnten sich letztmals zum 1. Juli 2006 Studierende anmelden. Diese Prüfungsverfahren nach<br />

altem Recht waren im Jahr 2008 abgeschlossen. Seit der jüngsten Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung,<br />

die <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Jahr 2003 gesetzgeberisch umgesetzt wurde, wird das rechtswissenschaftliche<br />

Studium mit der ersten Prüfung, bestehend aus den je selbständigen Teilen "staatliche Pflichtfachprüfung"<br />

<strong>und</strong> "universitäre Schwerpunktbereichsprüfung" abgeschlossen (§ 5 Abs. 1 DRiG). Für jeden<br />

Teil ist e<strong>in</strong>e gesonderte Anmeldung erforderlich.<br />

Mit der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium, <strong>in</strong> der Regel zum fünften Fachsemester, erfolgt<br />

zugleich die Zulassung zum Schwerpunktbereichsprüfungsverfahren. Die Prüfungsleistungen können<br />

studienbegleitend, jedoch nicht vor Ablauf des fünften Studienhalbjahres erbracht werden, wobei<br />

jeweils e<strong>in</strong>e gesonderte Anmeldung erforderlich ist. Die Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

erfolgt jeweils ca. vier Monate vor Prüfungsbeg<strong>in</strong>n.<br />

Zu den <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 abgeschlossenen Prüfungsverfahren des ersten juristischen<br />

Staatsexamens (bis 2007) bzw. der staatlichen Pflichtfachprüfung (ab 2007, als Teil der ersten Prüfung)<br />

lagen Anmeldungen <strong>in</strong> der aus nachfolgender Tabelle ersichtlichen Anzahl vor:<br />

Abschluss im Jahr Anmeldungen<br />

2002 430<br />

2003 376<br />

2004 327<br />

2005 314<br />

2006 254<br />

2007 241<br />

2008 218<br />

2009 243<br />

2010 334<br />

2011 366<br />

2012 303<br />

Die Zahl der Anmeldungen entspricht nicht der Zahl der Prüfungsteilnehmer, da nicht alle Prüfungsbewerber<br />

(Angemeldete) die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nicht alle ihren Antrag auf Zulassung aufrechterhalten,<br />

<strong>und</strong> nicht alle zur Prüfung Zugelassenen die Prüfung auch antreten bzw. vollständig absolvieren.<br />

Die durchschnittliche Studiendauer der Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung (bis 2007) bzw.<br />

der ersten Prüfung (ab 2007) ergibt sich aus folgender Tabelle:<br />

15


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Abschluss im Jahr Durchschnittliche Studiendauer (<strong>in</strong> Semestern) 1<br />

2002 9,19<br />

2003 9,9<br />

2004 10,1<br />

2005 10,7<br />

2006 9,4<br />

2007 - Abschlüsse nach neuem Recht<br />

2007 - Abschlüsse nach altem Recht<br />

9,7<br />

10,0<br />

2008 - Abschlüsse nach neuem Recht<br />

2008 - Abschlüsse nach altem Recht<br />

nicht erfasst aufgr<strong>und</strong> EDV-Umstellung<br />

13,5<br />

2009 10,9<br />

2010 10,1<br />

2011 11,1<br />

2012 noch nicht erfasst<br />

Erfasst wurde <strong>in</strong>soweit die Studiendauer zum Zeitpunkt des Abschlusses. Da die rechtswissenschaftliche<br />

Fakultät der FSU Jena den e<strong>in</strong>zigen auf den Abschluss e<strong>in</strong>es Staatsexamens zielenden Studiengang<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen anbietet, können weitere statistische Angaben der durch das BMJ vorgehaltenen,<br />

länderbezogenen B<strong>und</strong>esstatistik entnommen werden. Diese kann über folgende Internetseite<br />

des BMJ e<strong>in</strong>gesehen werden: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFach<strong>in</strong>formationenPublikationen/Statistiken/<strong>Ausbildung</strong>/_node.html<br />

(Stand der Quelle: 20.02.2013).<br />

27. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Studierenden haben die Prüfung jeweils <strong>in</strong> welcher Benotungskategorie<br />

bestanden (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Wie hat sich im Zeitraum seit 2002 der Notendurchschnitt entwickelt (bitte nach Hochschule/<br />

Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Die Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung <strong>in</strong> Form des ersten juristischen<br />

Staatsexamens (bis 2008) <strong>und</strong> die erzielten Noten(stufen) ergeben sich aus folgender Tabelle:<br />

Erstes juristisches Staatsexamen (altes Recht)<br />

Abschluss<br />

im Jahr<br />

Anzahl erfolgreiche<br />

Prüfungsteilnehmer<br />

sehr gut<br />

Ergebnisse nach Benotungskategorie 2<br />

gut<br />

voll befriedigend<br />

befriedigend<br />

ausreichend<br />

2002 246 0 5 43 90 108<br />

<strong>in</strong> Prozent 0 2,03 17,48 36,59 43,90<br />

2003 219 1 3 25 72 118<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,46 1,37 11,42 32,88 53,88<br />

2004 190 0 3 27 65 95<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,58 14,21 34,21 50,00<br />

2005 169 0 3 29 64 73<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,78 17,16 37,87 43,20<br />

2006 145 0 6 25 59 55<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 4,14 17,24 40,69 37,93<br />

2007 143 0 1 18 52 72<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 0,70 12,59 36,36 50,35<br />

2008 56 0 1 3 21 31<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,85 5,56 37,04 55,56<br />

16


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Die Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung <strong>in</strong> Form der ersten juristischen<br />

Prüfung (ab 2007, neues Prüfungsrecht) <strong>und</strong> die erzielten Noten(stufen) ergeben sich aus folgender<br />

Tabelle:<br />

Erste Prüfung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 1 DRiG (neues Recht)<br />

Jahr des Abschlusses<br />

Anzahl der<br />

erfolgreichen<br />

Prüfungsteilnehmer<br />

Ergebnisse nach Benotungskategorie 3<br />

sehr gut Gut voll befriedigend<br />

befriedigend<br />

ausreichend<br />

2007 10 0 1 3 4 2<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 10,00 30,00 40,00 20,00<br />

2008 73 1 2 26 27 17<br />

<strong>in</strong> Prozent 1,37 2,74 35,62 36,99 23,29<br />

2009 153 0 5 34 84 30<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 3,27 22,22 54,90 19,61<br />

2010 192 0 2 46 102 42<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,04 23,96 53,13 21,88<br />

2011 186 0 3 42 107 34<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,61 22,58 57,53 18,28<br />

2012 187 0 11 48 94 34<br />

<strong>in</strong> Prozent 0,00 5,88 25,67 50,27 18,18<br />

Die Zahlen s<strong>in</strong>d auf die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung, nicht auf die Anmeldungen<br />

bezogen, weil es (seit Geltung des neuen Prüfungsrechts) ke<strong>in</strong>e Anmeldung zur Abschlussprüfung,<br />

sondern nur deren beiden selbständigen Teilen gibt. Im Verhältnis zu den angegebenen Anmeldungen<br />

(vgl. Antwort zu Frage 26) ist zu beachten, dass der Personenkreis derjenigen, die sich<br />

zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Jahr abschließenden staatlichen Pflichtfachprüfung (neues Recht ab<br />

2007) angemeldet haben, nicht identisch ist mit dem Personenkreis derer, die im betreffenden Jahr<br />

die Abschlussprüfung (Gesamtprüfung) absolviert haben. Außerdem ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass<br />

nicht alle Angemeldeten auch tatsächlich an der Prüfung teilnehmen (vgl. Antwort zu Frage 26).<br />

Zur Notenentwicklung kann Folgendes festgestellt werden:<br />

Im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung (hier wurden entsprechend der Fragestellung die<br />

Jahre 2002 bis 2007 berücksichtigt) bewegte sich der Anteil der Noten des obersten Bereichs (sehr<br />

gut, gut, vollbefriedigend) zwischen ca. 14 Prozent <strong>und</strong> ca. 21 Prozent <strong>und</strong> der Anteil der erzielten Noten<br />

im Bereich "befriedigend" zwischen ca. 33 Prozent <strong>und</strong> ca. 40 Prozent. Der Anteil der Notenstufe<br />

"ausreichend" lag zwischen ca. 38 Prozent <strong>und</strong> 55 Prozent. E<strong>in</strong>e bestimmte Tendenz (nach oben<br />

oder unten) oder andere Signifikanzen lassen sich nicht feststellen. Die Variation der Anteile der Notenstufen<br />

erklärt sich daraus, dass die Gruppen der Prüfungsteilnehmer <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Prüfungsdurchgängen<br />

naturgemäß nicht jeweils gleichartig zusammengesetzt s<strong>in</strong>d (die Anteile der eher leistungsstärkeren<br />

oder -schwächeren variieren ohne bestimmte Gesetzmäßigkeit). Zudem schlagen<br />

sich <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Ländern, wie Thür<strong>in</strong>gen, die jeweiligen Besonderheiten e<strong>in</strong>es Prüfungsdurchgangs<br />

(z. B. etwas höhere Anzahl schwächerer oder stärkerer Kandidaten) im statistischen Bef<strong>und</strong> deutlicher<br />

nieder als dies bei e<strong>in</strong>er höheren Gesamtzahl an Prüfungsteilnehmern <strong>in</strong> größeren B<strong>und</strong>esländern<br />

der Fall ist.<br />

Im Rahmen der ersten juristischen Prüfung (neues Prüfungsrecht ab 2007) bewegte sich der Notenanteil<br />

des obersten Bereichs zwischen 25 Prozent <strong>und</strong> 40 Prozent, der Anteil der Notenstufe "befriedigend"<br />

zwischen 37 Prozent <strong>und</strong> 58 Prozent, der Anteil der "ausreichenden" Bewertungen bei<br />

18 Prozent bis 24 Prozent.<br />

Bei den Ergebnissen der Jahre 2007 <strong>und</strong> 2008 ist zu berücksichtigen, dass sie auf e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> diesen<br />

Jahren (Umstellung vom alten auf das neue Prüfungsrecht) gegebenen atypischen Situation <strong>in</strong> Bezug<br />

17


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

auf Anzahl <strong>und</strong> Zusammensetzung der Prüfungsteilnehmer beruhen. Im Jahr 2007 wurde e<strong>in</strong>e sehr<br />

ger<strong>in</strong>ge Anzahl <strong>von</strong> Teilnehmern nach neuem Recht geprüft, im Jahr 2008 war diese Zahl schon gestiegen,<br />

aber erreichte ebenfalls bei Weitem noch nicht den üblichen Stand der Prüfungsteilnehmer<br />

pro Jahr. Zudem waren es überwiegend die leistungsstärkeren Kandidaten, die sich dazu entschieden,<br />

die Prüfung nach neuem Recht sogleich nach deren E<strong>in</strong>führung zu absolvieren.<br />

Die Notenentwicklung <strong>in</strong> der ersten Prüfung (seit 2007) sowie diejenige im ersten Staatsexamen (bis<br />

2008) muss jeweils gesondert betrachtet werden. Denn die Prüfungsgestaltung nach neuem Recht<br />

unterscheidet sich nicht unerheblich <strong>von</strong> derjenigen nach altem Recht, <strong>in</strong>sbesondere durch H<strong>in</strong>zutreten<br />

der mit 30 Prozent <strong>in</strong> das Gesamtergebnis e<strong>in</strong>fließenden Schwerpunktbereichsprüfung. E<strong>in</strong>e<br />

unmittelbare Vergleichbarkeit der nach altem Prüfungsrecht erzielten Noten mit denjenigen, die unter<br />

Geltung des neuen Rechts erreicht wurden, ist daher nicht gegeben.<br />

28. Welche Nachweise bzw. Pflichtveranstaltungen mussten bzw. müssen <strong>in</strong> welcher Frist als Voraussetzung<br />

der Zulassung zur Abschlussprüfung erbracht bzw. nachgewiesen werden (bitte nach Hochschule,<br />

Studiengang aufschlüsseln <strong>und</strong> auch Veränderungen seit dem Jahr 2002 darstellen)? Welche<br />

Möglichkeiten zur "Nachbesserung" bei eigentlicher Fristversäumnis gibt es für Studierende?<br />

FSU Jena:<br />

Die Abschlussprüfung für das zu e<strong>in</strong>em Staatsexamen führende rechtswissenschaftliche Studium (so<br />

genannte erste Prüfung) besteht aus den jeweils selbständigen Teilen "staatliche Pflichtfachprüfung"<br />

<strong>und</strong> "universitäre Schwerpunktbereichsprüfung".<br />

Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung ergeben sich aus den §§ 16,<br />

17 ThürJAPO neue Fassung:<br />

Nach § 16 ThürJAPO wird zur Prüfung zugelassen, wer<br />

- e<strong>in</strong> ordnungsgemäßes Studium absolviert hat,<br />

- an Lehrveranstaltungen <strong>in</strong> allen Pflichtfächern (vgl. dazu Antwort zu Frage 9) <strong>und</strong> <strong>in</strong> Wirtschaftswissenschaften<br />

für <strong>Juristen</strong> teilgenommen hat,<br />

- die universitäre Zwischenprüfung bestanden hat,<br />

- an den praktischen Studienzeiten (<strong>in</strong>sgesamt 13 Wochen) teilgenommen hat.<br />

Ferner muss der Bewerber mit Erfolg an e<strong>in</strong>er Lehrveranstaltung <strong>in</strong> Rechts- <strong>und</strong> Verfassungsgeschichte,<br />

Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie, je e<strong>in</strong>er Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht,<br />

im Strafrecht <strong>und</strong> im Öffentlichen Recht sowie e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />

Veranstaltung oder e<strong>in</strong>em rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilgenommen haben.<br />

Dem Zulassungsantrag s<strong>in</strong>d beizufügen:<br />

- der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums der Rechtswissenschaft,<br />

- die Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen,<br />

- die Nachweise über e<strong>in</strong>e im Rahmen des juristischen Studiums <strong>von</strong> der Universität vorgeschriebene,<br />

erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung,<br />

- die Nachweise über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten,<br />

- die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen <strong>und</strong> sonstigen Lehrveranstaltungen,<br />

- der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Schwerpunktbereichsprüfung oder e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung<br />

der Universität, dass der Bewerber nicht bereits endgültig <strong>in</strong> der Schwerpunktbereichsprüfung<br />

gescheitert ist.<br />

Bestimmte <strong>in</strong> § 16 Abs. 2 ThürJAPO bezeichnete Leistungen, der sogenannte Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> der<br />

Fortgeschrittenensche<strong>in</strong>, müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Studienhalbjahr erbracht werden. Bei der erstmaligen Teilnahme<br />

an der Prüfung darf die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene nicht länger<br />

als fünf Jahre zurückliegen.<br />

Im Verfahren der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen die genannten Nachweise<br />

bis zu dem vom JPA jeweils rechtzeitig bekannt gegebenen Meldeterm<strong>in</strong> (Meldeschluss) dem Zulassungsantrag<br />

beigefügt werden. Etwa fehlende Unterlagen können bis spätestens zwei Monate vor<br />

Beg<strong>in</strong>n des betreffenden Prüfungsdurchgangs nachgereicht werden.<br />

18


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Damit Studierende zum Schwerpunktbereichsstudium <strong>und</strong> somit zur Schwerpunktbereichsprüfung<br />

zugelassen werden können, ist das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung nachzuweisen.<br />

29. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen nehmen nach Kenntnis der Landesregierung<br />

Angebote zur Prüfungsvorbereitung bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahr<br />

(bitte <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Angebote der Prüfungsvorbereitung gibt es <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen? Wie werden diese Angebote an Thür<strong>in</strong>ger<br />

Hochschulen <strong>von</strong> den Studierenden genutzt bzw. angenommen (bitte auch Entwicklung seit<br />

dem Jahr 2002 darstellen)? Inwiefern wurden bzw. werden die Angebote zur Prüfungsvorbereitung<br />

an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen (seit dem Jahr 2002) evaluiert?<br />

Es ist nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte <strong>und</strong> nicht unmittelbar auf Thür<strong>in</strong>gen übertragbare Aussage dazu möglich,<br />

wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen Angebote zur Prüfungsvorbereitung<br />

bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahrnehmen. E<strong>in</strong>e solche Teilnahme wird statistisch<br />

nicht erfasst. Derartige Angebote spielen nur für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen/erste<br />

Prüfung), <strong>und</strong> dort für den staatlichen Pflichtfachteil, e<strong>in</strong>e Rolle. Nach dem Bericht der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

über die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung haben<br />

82 Prozent der b<strong>und</strong>esweit befragten Studierenden <strong>und</strong> Absolventen angegeben, e<strong>in</strong> außeruniversitäres<br />

Repetitorium besucht zu haben. Die Beteiligung an dieser Befragung lag allerd<strong>in</strong>gs bei 12,7 Prozent.<br />

(Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/evaluation/<br />

<strong>in</strong>dex.php Stand: 20. Februar 2013). Hieraus lassen sich daher ke<strong>in</strong>e spezifischen Zahlenwerte für<br />

Thür<strong>in</strong>gen ableiten. Nach den Bef<strong>und</strong>en des Centrums für Hochschulentwiclung (CHE-Rank<strong>in</strong>g) sollen<br />

55Prozent der Befragten angegeben haben, e<strong>in</strong> außeruniversitäres Repetitorium besucht zu haben<br />

(Quelle: http://rank<strong>in</strong>g.zeit.de/che2012/de/fachbereich/400210 Stand: 20. Februar 2013).<br />

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena unterbreitet zur Examensvorbereitung folgende<br />

Angebote:<br />

- Repetitorium, <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum <strong>von</strong> zwei Semestern alle examenswichtigen Problemkreise<br />

wiederholt werden. Gegenstände s<strong>in</strong>d das Bürgerliche Recht, Arbeitsrecht/Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht,<br />

Strafrecht <strong>und</strong> Öffentliches Recht,<br />

- Examensklausurenkurs zu den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Arbeits<strong>und</strong><br />

Gesellschaftsrecht,<br />

- Probeexamen <strong>in</strong> der vorlesungsfreien Zeit <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Kompaktklausurenkurses (sechs Klausuren<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> zwei Wochen).<br />

Zur Verdeutlichung wird hier beispielhaft der St<strong>und</strong>enplan des Universitätsrepetitoriums im W<strong>in</strong>tersemester<br />

2012/2013 wiedergegeben:<br />

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag<br />

8 - 10 Uhr - Bürgerliches<br />

Recht<br />

Prof. Dr. Dr.<br />

h.c. Eichenhofer<br />

Prof. Dr. Koch<br />

Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />

Prof. Dr. Seifert<br />

10 - 12 Uhr - Handels<strong>und</strong><br />

Gesellschaftsrecht<br />

Dr. Lieder<br />

Bürgerliches<br />

Recht<br />

Prof. Dr. Dr.<br />

h.c. Eichenhofer<br />

Prof. Dr. Koch<br />

Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />

Prof. Dr. Seifert<br />

Öffentliches<br />

Recht (Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Verwaltungsrecht)<br />

Prof. Dr.<br />

Haedrich<br />

Öffentliches<br />

Recht (Verfassungsrecht)<br />

Prof. Dr.<br />

Ruffert<br />

Strafrecht<br />

Dr. Maier<br />

Strafrecht<br />

Dr. Maier<br />

Die Angebote werden gut angenommen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d Bestandteil der studentischen Evaluation.<br />

Bürgerliches<br />

Recht<br />

Prof. Dr. Dr.<br />

h.c. Eichenhofer<br />

Prof. Dr. Koch<br />

Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />

Prof. Dr. Seifert<br />

Klausurenkurs<br />

8 - 13 Uhr<br />

19


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

30. Wie stellt sich der derzeitige Diskussionsstand um die Veränderung der Notene<strong>in</strong>teilung bei der juristischen<br />

Abschlussprüfung nach dem Hochschulstudium dar? Welche Gremien (z. B. Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz)<br />

<strong>und</strong> welche Verbände haben sich <strong>in</strong> dieser Diskussion bisher <strong>in</strong> welcher Weise positioniert?<br />

Wie steht die Landesregierung zu dieser Diskussion <strong>und</strong> aus welchen Gründen?<br />

Für die Landesregierung besteht derzeit ke<strong>in</strong> Anlass, auf e<strong>in</strong>e Änderung des durch die Verordnung<br />

über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981<br />

(BGBl. I S. 1243) vorgegebenen Bewertungsschemas h<strong>in</strong>zuwirken. Die hier<strong>in</strong> enthaltene "Notene<strong>in</strong>teilung"<br />

ist Teil der nach § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG gebotenen E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

<strong>und</strong> hat sich als aussagefähiger Qualifikationsmaßstab bewährt. Die differenzierte Notenskala, die <strong>in</strong><br />

der Rechtswissenschaft relativ stark ausgeschöpft wird, erlaubt e<strong>in</strong>e ebensolche Bewertung der Absolventen.<br />

Auch nach den langjährigen Erfahrungen des JPA bietet das Notensystem bei juristischen<br />

Prüfungen die Möglichkeit, <strong>in</strong>dividuell <strong>und</strong> leistungsbezogen zu bewerten. Auf dem Arbeitsmarkt für<br />

<strong>Juristen</strong> ist dieses Notensystem seit vielen Jahrzehnten bekannt <strong>und</strong> anerkannt, sodass potenzielle<br />

Arbeitgeber die Leistung des jeweiligen Absolventen zutreffend e<strong>in</strong>zuordnen wissen. Bestrebungen<br />

zur Änderung der Noten- <strong>und</strong> Punkteskala s<strong>in</strong>d der Landesregierung im Übrigen nicht bekannt.<br />

31. Wie schätzen Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Vertreter der rechtswissenschaftlichen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen das<br />

Thema kommerzielle Repetitorien e<strong>in</strong> <strong>und</strong> welche Alternativen schlagen sie gegebenenfalls vor? Wie<br />

bewertet die Landesregierung das Thema kommerzielle Repetitorien unter fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong><br />

sozialen Aspekten; welchen Änderungsbedarf sieht hier die Landesregierung?<br />

Es liegen ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse darüber vor, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maß die Inanspruchnahme außeruniversitärer<br />

Repetitorien E<strong>in</strong>fluss auf den Studienerfolg hat. Der Besuch außerhalb der Hochschule angebotener<br />

Repetitorien ist die private Angelegenheit des Studierenden. Die Landesregierung hat ke<strong>in</strong>e<br />

Kenntnis über die Inhalte solcher Veranstaltungen. Ihr liegen auch ke<strong>in</strong>e Daten zu den Teilnehmern vor.<br />

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena bietet e<strong>in</strong> umfassendes universitäres Repetitorium<br />

zur Examensvorbereitung an (vgl. Antwort zu Frage 29). Dieses macht den Besuch kommerzieller<br />

Repetitorien nach Ansicht der Fakultät überflüssig. Vermutlich auch deshalb habe e<strong>in</strong> kommerzielles<br />

Repetitorium se<strong>in</strong>e Geschäfte <strong>in</strong> Jena e<strong>in</strong>gestellt. Die Landesregierung begrüßt alle Bemühungen<br />

der Universität, <strong>in</strong> deren Verantwortung die Organisation des Studiums liegt, durch zusätzliche <strong>und</strong><br />

allen Studierenden des Studiengangs offenstehende Angebote die Lehrqualität zu verbessern <strong>und</strong><br />

die Prüfungsvorbereitung zu optimieren.<br />

VI. Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

32. Wie viele Hochschulabsolvent<strong>in</strong>nen/Hochschulabsolventen mit rechtswissenschaftlichem Abschluss<br />

absolvierten <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare<br />

(bitte nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Dienstantritt <strong>und</strong> Herkunfts(b<strong>und</strong>es)land der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />

sowie Landgerichtsbezirke <strong>und</strong> den Kriterien "im Beamtenverhältnis", "im Angestelltenverhältnis"<br />

aufschlüsseln <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben darstellen)?<br />

In Thür<strong>in</strong>gen wurden <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 jeweils <strong>in</strong> den Monaten Mai <strong>und</strong> November <strong>in</strong>sgesamt<br />

1.395 Rechtsreferendare e<strong>in</strong>gestellt, die sich wie folgt auf die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera,<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen verteilen:<br />

E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong><br />

Erfurt Gera Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen Mühlhausen <strong>in</strong>sgesamt<br />

02.05.2002 36 28 0 8 72<br />

01.11.2002 37 53 12 11 113<br />

02.05.2003 35 28 0 13 76<br />

01.11.2003 54 37 13 15 119<br />

02.05.2004 36 16 15 0 67<br />

01.11.2004 34 26 8 8 76<br />

02.05.2005 35 23 0 0 58<br />

01.11.2005 27 28 7 0 62<br />

20


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong><br />

Erfurt Gera Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen Mühlhausen <strong>in</strong>sgesamt<br />

02.05.2006 23 24 0 0 47<br />

01.11.2006 33 23 0 0 56<br />

02.05.2007 29 27 0 0 56<br />

01.11.2007 30 28 0 9 67<br />

02.05.2008 21 20 0 0 41<br />

04.11.2008 24 24 0 0 48<br />

02.05.2009 15 14 0 14 43<br />

02.11.2009 38 18 0 0 56<br />

03.05.2010 17 18 0 18 53<br />

01.11.2010 41 22 0 19 82<br />

02.05.2011 17 17 0 0 34<br />

01.11.2011 18 18 17 15 68<br />

02.05.2012 14 13 0 14 41<br />

01.11.2012 18 11 14 17 60<br />

1.395<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Daten zum Geschlecht, Alter bei Dienstantritt <strong>und</strong> Herkunftsland der Rechtsreferendare<br />

werden statistisch nicht erfasst.<br />

Im Regelfall wurden die Bewerber mit der Aufnahme <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst unter Berufung<br />

<strong>in</strong> das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Rechtsreferendar ernannt. Demgegenüber werden<br />

Ausländer, die nicht Unionsbürger nach Artikel 17 des Vertrags zur Gründung der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft s<strong>in</strong>d, <strong>und</strong> Staatenlose nicht <strong>in</strong> das Beamtenverhältnis berufen, sondern absolvieren<br />

den Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis. Dasselbe gilt für Bewerber,<br />

die aus Rechtsgründen nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt werden können.<br />

Zahlenmaterial hierzu liegt nicht vor.<br />

33. Welche Aussagen lassen sich zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />

machen? Wie haben sich<br />

a) deren soziale Schichtzugehörigkeit <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 - wenn möglich auch aufgeschlüsselt<br />

nach e<strong>in</strong>zelnen Landgerichtsbezirken,<br />

b) der <strong>Ausbildung</strong>sweg bis zum Beg<strong>in</strong>n des Vorbereitungsdienstes (z. B. Stichwort "zweiter Bildungsweg")<br />

entwickelt <strong>und</strong> welche Gründe lassen sich für diese Entwicklung benennen?<br />

Zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Rechtsreferendare können ke<strong>in</strong>e Aussagen gemacht<br />

werden, da derartige Daten statistisch nicht erfasst werden.<br />

34. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

den Vorbereitungsdienst begonnen? Wie hat sich <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 die Dauer des<br />

Vorbereitungsdienstes verändert <strong>und</strong> warum? Wie viele Referendarplätze wurden <strong>von</strong> den Landgerichtsbezirken<br />

bei Gerichten <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften jeweils ausgewiesen? Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Bewerber um e<strong>in</strong>e Referendarsstelle wurden nicht angenommen (bitte nach Jahresscheiben<br />

aufschlüsseln)?<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Anzahl der Rechtsreferendare, die <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den<br />

Vorbereitungsdienst begonnen haben, <strong>und</strong> wegen der Zahl der den Landgerichtsbezirken (LG-Bezirken)<br />

Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen vom TJM jeweils zugewiesenen Rechtsreferendare<br />

wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.<br />

In den Jahren 2002 bis 2012 dauerte der juristische Vorbereitungsdienst jeweils <strong>in</strong>sgesamt 24 Monate.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs hat sich die Dauer der dar<strong>in</strong> enthaltenen <strong>Ausbildung</strong>sabschnitte dergestalt verändert,<br />

dass die <strong>Ausbildung</strong> der Referendare bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt <strong>von</strong> ursprünglich vier auf neun Mona-<br />

21


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

te erhöht wurde. Die Verlängerung dieses <strong>Ausbildung</strong>sabschnitts ist darauf zurückzuführen, dass e<strong>in</strong><br />

Ziel der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 die bessere Vorbereitung auf rechtsberatende<br />

Tätigkeiten war. Damit die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes 24 Monate nicht übersteigt, wurde<br />

im Gegenzug die <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der Zivilstation <strong>von</strong> bisher sieben auf fünf Monate, <strong>in</strong> der Verwaltungsstation<br />

<strong>von</strong> zunächst fünf auf vier Monate <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Wahlstation <strong>von</strong> früher fünf auf jetzt drei<br />

Monate reduziert.<br />

In Thür<strong>in</strong>gen wurde bisher jeder Bewerber, der alle Voraussetzungen für die Aufnahme <strong>in</strong> den juristischen<br />

Vorbereitungsdienst erfüllte, angenommen.<br />

35. Welche Eignungskriterien <strong>und</strong> Voraussetzungen zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst mussten<br />

bzw. müssen Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber im Zeitraum ab 2002 erfüllen? In welcher Form <strong>und</strong> seit<br />

wann wurde bzw. wird die Praxis der (Regel-)Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz bei<br />

Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen praktiziert? Welche Ergebnisse hatten etwaige<br />

Zulassungsverfahren <strong>und</strong> Überprüfungen seit dem Jahr 2002 mit welchen Folgen für die Betroffenen<br />

bei ablehnender Entscheidung?<br />

Die Bewerber müssen die erste Prüfung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 1 DRiG bestanden haben. Deren Ablegung<br />

darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen, es sei denn, dass im H<strong>in</strong>blick auf die zwischenzeitliche<br />

Tätigkeit des Bewerbers noch e<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichend enger Zusammenhang zwischen dem Rechtsstudium<br />

<strong>und</strong> der <strong>Ausbildung</strong> im Vorbereitungsdienst besteht.<br />

Außerdem muss der Bewerber <strong>in</strong> persönlicher H<strong>in</strong>sicht für den Vorbereitungsdienst geeignet ersche<strong>in</strong>en.<br />

Die Aufnahme <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst ist nach § 33 Abs. 5 ThürJAPO zu versagen,<br />

- wenn der Bewerber wegen e<strong>in</strong>er vorsätzlich begangenen Tat zu e<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>em Jahr rechtskräftig verurteilt <strong>und</strong> die Strafe noch nicht getilgt worden ist,<br />

- wenn für den Bewerber e<strong>in</strong> Betreuer bestellt ist,<br />

- solange gegen den Bewerber e<strong>in</strong>e Freiheitsentziehung vollzogen wird <strong>und</strong>/oder<br />

- wenn der Bewerber aktiv gegen die freiheitlich demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung tätig ist.<br />

In jedem Fall ist dem TJM e<strong>in</strong> aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei e<strong>in</strong>er Behörde nach § 30<br />

Abs. 5 des B<strong>und</strong>eszentralregistergesetzes (BZRG) zu übersenden.<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) hat mitgeteilt, dass <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis<br />

2012 <strong>in</strong> Zusammenhang mit dem juristischen Vorbereitungsdienst ke<strong>in</strong>e Anfragen zur Verfassungstreueprüfung<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 6 des Thür<strong>in</strong>ger Verfassungsschutzgesetzes (ThürVSG) an das<br />

TLfV gerichtet wurden.<br />

36. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 ihren Vorbereitungsdienst<br />

abgebrochen (bitte nach Landgerichtsbezirken, durchschnittlicher Dienstzeit bis<br />

zum Abbruch <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe lassen sich hierfür benennen?<br />

Wie viele Fälle e<strong>in</strong>er Verlängerung des Vorbereitungsdienstes über die reguläre Dauer h<strong>in</strong>aus hat es<br />

<strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 gegeben (bitte nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Welche Gründe lassen sich hierfür benennen?<br />

Statistische Daten über das Ausscheiden aus dem juristischen Vorbereitungsdienst sowie zu dessen<br />

Gründen werden nicht erfasst. Aus der Verwaltungspraxis kann berichtet werden, dass <strong>in</strong> den Jahren<br />

2002 bis 2012 Rechtsreferendare nur <strong>in</strong> wenigen Ausnahmefällen, zumeist krankheitsbed<strong>in</strong>gt, ihren<br />

juristischen Vorbereitungsdienst abgebrochen haben. Zuletzt hat e<strong>in</strong>e Rechtsreferendar<strong>in</strong> Ende des<br />

Jahres 2012 ohne Angabe <strong>von</strong> Gründen ihre Entlassung beantragt.<br />

Wer die zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden hat, kann sie e<strong>in</strong>mal wiederholen. In der Regel<br />

ordnet der Präsident des JPA e<strong>in</strong>en Ergänzungsvorbereitungsdienst für die Dauer <strong>von</strong> 13 Monaten an.<br />

War der Rechtsreferendar mehr als e<strong>in</strong>en Monat dienstunfähig oder beurlaubt, kann die <strong>Ausbildung</strong><br />

bei der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn dies erforderlich ist, um das Ziel der<br />

<strong>Ausbildung</strong>sstelle zu erreichen.<br />

Auch Rücktritte <strong>von</strong> der zweiten juristischen Staatsprüfung stellen Gründe für e<strong>in</strong>e Verlängerung des<br />

Vorbereitungsdienstes dar.<br />

22


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

E<strong>in</strong>e Anrechnung <strong>von</strong> Mutterschutzzeiten sowie e<strong>in</strong>er daran anschließenden Elternzeit auf den Vorbereitungsdienst<br />

unterbleibt im Regelfall. Um diese Zeit wird der juristische Vorbereitungsdienst unterbrochen<br />

<strong>und</strong> später entsprechend fortgesetzt. Ist die E<strong>in</strong>gliederung nicht mit Referendaren e<strong>in</strong>es<br />

späteren E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong>s mit übere<strong>in</strong>stimmenden <strong>Ausbildung</strong>sstationen <strong>und</strong> Prüfungszeiten möglich,<br />

erfolgt vorübergehend e<strong>in</strong>e Beauftragung mit Rechtspflegeraufgaben, wodurch der Vorbereitungsdienst<br />

ebenfalls verlängert wird.<br />

Die Zahl der Verlängerungen des Vorbereitungsdienstes <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>und</strong> die Gründe<br />

hierfür s<strong>in</strong>d folgender Übersicht zu entnehmen:<br />

Prüfungsrücktritte<br />

Verlängerung<br />

der <strong>Ausbildung</strong><br />

wegen Dienstunfähigkeit<br />

oder<br />

Beurlaubung<br />

<strong>von</strong> mehr als e<strong>in</strong>em<br />

Monat<br />

Beauftragung<br />

mit Rechtspflegeraufgaben<br />

(z.B. nach der<br />

Elternzeit)<br />

Verlängerungsgründe<br />

Anordnung des<br />

Ergänzungsvorbereitungsdienstes<br />

Landgerichtsbezirk<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Erfurt 13 7 11 14 7 8 10 8 5 7<br />

Gera 9 7 13 3 9 11 12 8 6 2<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 8 7 5 1 2 1<br />

Mühlhausen 3 5 2 1 2 1 2 2<br />

Erfurt 1 3 1 3 1 3 2<br />

Gera 2 2 1 1 2 2 1 1 1<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 1 1<br />

Mühlhausen 1 1 1 1<br />

Erfurt 1 1 1 1<br />

Gera 1 1 1<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Mühlhausen 1<br />

Erfurt 1 1 1 1 1 2<br />

Gera 1 2 1 1 2<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Mühlhausen<br />

37. Wie viele Fälle <strong>von</strong> Wechsel während des Vorbereitungsdienstes gab es <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012<br />

a) <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> andere Landgerichtsbezirke,<br />

b) <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>es anderen B<strong>und</strong>eslandes<br />

(bitte nach Landgerichtsbezirken, "Ziel(b<strong>und</strong>es)ländern" sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche<br />

Gründe können dafür benannt werden?<br />

E<strong>in</strong> Wechsel der LG-Bezirke wird statistisch nicht gesondert erfasst.<br />

Da nicht allen LG-Bezirke des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen fortlaufend Rechtsreferendare zugewiesen werden,<br />

kann es vorkommen, dass Rechtsreferendare im Anschluss an die ihnen bewilligte Elternzeit<br />

e<strong>in</strong>em anderen LG-Bezirk zugeteilt werden müssen, da an der für sie ursprünglich vorgesehenen<br />

Stammdienststelle zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr ke<strong>in</strong>e Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften angeboten werden.<br />

Auf diese Weise kann das Referendariat im Interesse des Wechselnden zusammen mit denjenigen<br />

Rechtsreferendaren, die zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt e<strong>in</strong>gestellt wurden, fortgesetzt werden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Fälle <strong>von</strong> Wechseln während des Vorbereitungsdienstes <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens<br />

<strong>in</strong> andere LG-Bezirke <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>es anderen B<strong>und</strong>eslandes s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />

38. Wie bewertet die Landesregierung die zuweilen <strong>von</strong> Kritiker<strong>in</strong>nen/Kritikern geäußerte E<strong>in</strong>schätzung,<br />

dass Referendare im Vorbereitungsdienst wegen der angespannten Personalsituation <strong>in</strong> der Justiz<br />

"faktisch als reguläres Personal <strong>und</strong> entsprechende Arbeitskapazität verplant" werden, <strong>in</strong>sbesondere<br />

mit Blick auf <strong>in</strong>haltlich-fachliche <strong>und</strong> ausbildungspädagogische Gesichtspunkte <strong>und</strong> <strong>in</strong>wiefern gibt<br />

es für Thür<strong>in</strong>gen Anhaltspunkte, dass diese kritische E<strong>in</strong>schätzung zutrifft?<br />

23


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Die Landesregierung hat ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf die <strong>in</strong> der Frage wiedergegebene E<strong>in</strong>schätzung. Thür<strong>in</strong>ger<br />

Rechtsreferendare bleiben bei der Personalbedarfsberechnung gr<strong>und</strong>sätzlich außer Ansatz.<br />

Der Landesregierung liegen auch ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse darüber vor, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maß e<strong>in</strong>e solche<br />

E<strong>in</strong>schätzung <strong>in</strong> Bezug auf andere Länder zutrifft.<br />

Die der Frage zugr<strong>und</strong>e liegende E<strong>in</strong>schätzung berücksichtigt nicht, dass Rechtsreferendare nicht<br />

dieselben Befugnisse wie Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte haben. Nach § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

(GVG) können Referendare nicht selbständig, sondern lediglich unter Aufsicht des Richters<br />

Rechtshilfeersuchen erledigen <strong>und</strong> - außer <strong>in</strong> Strafsachen - Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise<br />

erheben <strong>und</strong> die mündliche Verhandlung leiten. Referendare s<strong>in</strong>d nicht befugt, e<strong>in</strong>e Vereidigung<br />

anzuordnen oder e<strong>in</strong>en Eid abzunehmen. Nach § 142 Abs. 3 GVG kann Referendaren gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur die Wahrnehmung der Aufgaben e<strong>in</strong>es Amtsanwalts <strong>und</strong> lediglich im E<strong>in</strong>zelfall die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben e<strong>in</strong>es Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden. Dieser rechtliche<br />

Rahmen dürfte e<strong>in</strong>em Tätigwerden <strong>von</strong> Rechtsreferendaren "faktisch als reguläres Personal"<br />

deutlich entgegenstehen.<br />

39. Welche Wertungen bzw. Stellungnahmen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zu den unter<br />

den Fragen 32 bis 38 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen <strong>von</strong> Organisationen, Berufsverbänden<br />

<strong>und</strong> Vertretungsgremien der Justiz, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen? Welche Schlussfolgerungen wurden<br />

bzw. werden nach Kenntnis der Landesregierung daraus gezogen?<br />

Kritische Wertungen bzw. Stellungnahmen <strong>von</strong> Organisationen, Berufsverbänden <strong>und</strong> Vertretungsgremien<br />

der Justiz zu den unter den Fragen 32 bis 38 thematisierten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />

s<strong>in</strong>d der Landesregierung nicht bekannt.<br />

Als mögliches juristisches <strong>Ausbildung</strong>smodell wurde <strong>in</strong> der Vergangenheit <strong>in</strong> unterschiedlichen Zusammenhängen<br />

die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es sogenannten Spartenvorbereitungsdienstes diskutiert <strong>und</strong><br />

- vornehmlich <strong>von</strong> anwaltlichen Verbänden <strong>und</strong> deren Vertretern - gefordert. Dah<strong>in</strong> gehende Modelle<br />

sehen die Aufteilung des berufspraktischen Vorbereitungsdienstes auf die Berufsfelder der juristischen<br />

Berufe vor. Dies hätte die Aufgabe der e<strong>in</strong>heitsjuristischen <strong>Ausbildung</strong> zur Folge. Auch wäre<br />

zu befürchten, dass die Ausgestaltung des berufspraktischen Vorbereitungsdienstes im nichtstaatlichen<br />

Bereich bedarfssteuernde Tendenzen erhält. Dies dürfte zur Konsequenz haben, dass nicht<br />

mehr jeder, der e<strong>in</strong>en volljuristischen Beruf ergreifen möchte, e<strong>in</strong>en <strong>Ausbildung</strong>splatz bekommt. Aus<br />

diesen Gründen ist die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung Spartenmodellen <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung zurückhaltend<br />

gegenübergetreten.<br />

40. Wie bewertet die Landesregierung die unter den Fragen 32 bis 38 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres politisches Handeln?<br />

Anlässlich der unter den Fragen 32 bis 38 thematisierten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen sieht die Landesregierung<br />

derzeit ke<strong>in</strong>en Handlungsbedarf.<br />

VII. Inhaltliche Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />

41. Wie gestalten sich im Zeitraum ab dem Jahr 2002 die Inhalte für den juristischen Vorbereitungsdienst:<br />

a) Welche Inhalte s<strong>in</strong>d aus welchen Gründen Pflichtstoff <strong>und</strong> welche s<strong>in</strong>d freiwillige Veranstaltungen?<br />

b) Wann wurden <strong>in</strong> den Festlegungen welche Änderungen vorgenommen?<br />

c) Wer entscheidet über die <strong>in</strong>haltliche Gewichtung der e<strong>in</strong>zelnen Themen- <strong>und</strong> Stoffgebiete zue<strong>in</strong>ander?<br />

d) In welchem "Zeitkorridor" <strong>in</strong>nerhalb des Vorbereitungsdienstes müssen bzw. sollten diese Pflicht<strong>in</strong>halte<br />

absolviert bzw. nachgewiesen werden?<br />

Zu a), c) <strong>und</strong> d):<br />

Die Inhalte für den juristischen Vorbereitungsdienst ergeben sich aus den den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleitern<br />

<strong>und</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sstellen zur Verfügung gestellten <strong>und</strong> <strong>von</strong> diesen im Rahmen der Unterrichtung<br />

der Rechtsreferendare zugr<strong>und</strong>e gelegten <strong>Ausbildung</strong>splänen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d für die Referendare<br />

verpflichtend.<br />

24


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Die Stoffpläne für die <strong>Ausbildung</strong> bei e<strong>in</strong>em ordentlichen Gericht <strong>in</strong> erst<strong>in</strong>stanzlichen Zivilsachen (fünf<br />

Monate), bei e<strong>in</strong>er Staatsanwaltschaft oder e<strong>in</strong>em Strafgericht (drei Monate) <strong>und</strong> bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />

(neun Monate) wurden vom TJM, die Stoffpläne für die viermonatige <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der Verwaltungsstation<br />

vom Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium (TIM) erstellt.<br />

Die zusammengefassten <strong>Ausbildung</strong>spläne können im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/<br />

justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/ e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Zu b):<br />

Für die Rechtsreferendare des E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong>s 2. Mai 2012 wurde erstmals e<strong>in</strong> Europarechtslehrgang<br />

<strong>in</strong> die <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong>tegriert. Die Teilnahme an diesem europarechtlichen Schwerpunktlehrgang<br />

ist seitdem für alle Rechtsreferendare obligatorisch.<br />

42. Welche der unter Frage 41 erfragten <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff nach den gesetzlichen <strong>und</strong><br />

sonstigen rechtlichen Vorgaben aus B<strong>und</strong> oder Land? Welche der Inhalte <strong>und</strong> Veranstaltungen können<br />

<strong>von</strong> den Referendar<strong>in</strong>nen/Referendaren auf freiwilliger Basis absolviert werden? Welche Spezialisierungen<br />

bzw. Schwerpunktsetzungen müssen bzw. können die Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare<br />

vornehmen? Wie haben sich die Schwerpunktsetzungen im Zeitraum seit 2002 entwickelt<br />

(bitte nach <strong>in</strong>haltlichem Themenfeld, Zahl der Referendare/-<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Alle <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 41 genannten <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />

<strong>in</strong>teressierte Rechtsreferendare auf freiwilliger Basis nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel<br />

Lehrgänge zu Rhetorik <strong>und</strong> Kommunikation sowie zur Aussage- <strong>und</strong> Vernehmungspsychologie<br />

besuchen.<br />

Jeder Rechtsreferendar hat e<strong>in</strong>e dreimonatige Wahlstation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der folgenden sechs Schwerpunktbereiche<br />

abzuleisten:<br />

- Justiz,<br />

- Verwaltung,<br />

- Anwaltschaft,<br />

- Wirtschafts- <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzwesen,<br />

- Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht,<br />

- Internationales Recht <strong>und</strong> Recht der Europäischen Union.<br />

Über die Entwicklung <strong>von</strong> Schwerpunktsetzungen seit dem Jahr 2002 können ke<strong>in</strong>e Angaben gemacht<br />

werden, da derartige Daten statistisch nicht erfasst werden.<br />

43. Seit wann <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Weise wird <strong>in</strong> der Gestaltung der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -strukturen e<strong>in</strong>e<br />

Akzentverschiebung vom Berufsbild der Richter<strong>in</strong>/des Richters h<strong>in</strong> zu anderen juristischen Berufsbildern,<br />

<strong>in</strong>sbesondere das der Anwält<strong>in</strong>/des Anwalts, vorgenommen?<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf das Ziel der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002, rechtsberatende Kompetenzen<br />

<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung zu stärken, wurde die Dauer der <strong>Ausbildung</strong> bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />

auf neun Monate erhöht. Es handelt sich hierbei um den längsten <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Pflichtstationen.<br />

44. Wie gestaltet sich im Vorbereitungsdienst das zeitliche <strong>und</strong> strukturelle Verhältnis zwischen praktischen<br />

<strong>und</strong> theoretischen <strong>Ausbildung</strong>steilen? Welche praktischen Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten müssen<br />

bzw. können bei welchen E<strong>in</strong>richtungen erworben bzw. nachgewiesen werden?<br />

Die Dienstzeit des Rechtsreferendars bestimmt sich im Rahmen der Dienstzeitregelung nach den<br />

Aufgaben, die ihm der Ausbilder zur Bearbeitung überträgt.<br />

Dieser hat bei der Übertragung <strong>von</strong> Aufgaben auf die Inanspruchnahme des Rechtsreferendars<br />

durch die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft angemessen Rücksicht zu nehmen. Dabei ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />

dass Vorbereitung <strong>und</strong> Nacharbeit für die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Arbeitstag <strong>in</strong> Anspruch<br />

nehmen.<br />

25


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

In den ersten drei Pflichtstationen <strong>und</strong> <strong>in</strong> den ersten fünf Monaten der Rechtsanwaltsstation hat<br />

der Rechtsreferendar an sachlich zugeordneten Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften teilzunehmen. Diese sollen<br />

während m<strong>in</strong>destens sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>von</strong> je 45 M<strong>in</strong>uten jeweils an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche<br />

stattf<strong>in</strong>den.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hat der Rechtsreferendar während des Vorbereitungsdienstes an e<strong>in</strong>em Klausurenkurs<br />

zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung teilzunehmen.<br />

Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, den Rechtsreferendar mit den Aufgaben der Rechtspflege<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Rechtsberatung sowie der Verwaltung vertraut zu machen <strong>und</strong> so zu fördern,<br />

dass er die <strong>in</strong>neren Zusammenhänge der Rechtsordnung erkennt <strong>und</strong> das Recht mit Verständnis<br />

für wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> gesellschaftliche Fragen anzuwenden weiß. Diesem Ziel dient die<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>sstellen <strong>und</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, wobei der Rechtsreferendar auch zu<br />

zielstrebigem Selbststudium anzuhalten ist. Am Ende der <strong>Ausbildung</strong> soll er befähigt se<strong>in</strong>, sich <strong>in</strong><br />

angemessener Zeit auch <strong>in</strong> solche juristischen Bereiche e<strong>in</strong>zuarbeiten, <strong>in</strong> denen er nicht besonders<br />

ausgebildet wurde.<br />

Weitere E<strong>in</strong>zelheiten zu den zu erwerbenden bzw. nachzuweisenden praktischen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />

Fertigkeiten ergeben sich aus den <strong>Ausbildung</strong>splänen, die im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.<br />

de/th4/justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/ e<strong>in</strong>gesehen werden können.<br />

45. Welche Erfahrungen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>schätzungen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung <strong>von</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sstellen<br />

des Vorbereitungsdienstes mit Blick auf die praktischen Vorkenntnisse der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>en etwaigen "Praxisschock"? Welche Konsequenzen für die Gestaltung<br />

des Hochschulstudiums sollten gegebenenfalls daraus gezogen werden?<br />

Nach E<strong>in</strong>schätzung der Ausbilder <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sstellen verfügen die Rechtsreferendare zunächst<br />

nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang über praktische Vorkenntnisse, zumal die universitäre <strong>Ausbildung</strong> überwiegend<br />

Fachwissen im materiellen Recht <strong>und</strong> das Referendariat schwerpunktmäßig im Prozessrecht<br />

vermittelt.<br />

E<strong>in</strong> "Praxisschock" ist gleichwohl nicht feststellbar. Die erstmalige Rechtsanwendung <strong>in</strong> der Praxis<br />

wird <strong>von</strong> Rechtsreferendaren oft sogar als spannend <strong>und</strong> bereichernd empf<strong>und</strong>en. Häufig ist e<strong>in</strong>e<br />

hohe Motivation für die anstehende praxisorientierte Referendarausbildung zu verzeichnen. Konsequenzen<br />

für die Gestaltung des Hochschulstudiums s<strong>in</strong>d aus den dargelegten Erfahrungen <strong>und</strong><br />

Erkenntnissen deshalb nicht geboten.<br />

46. In welcher Form werden die Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

überprüft <strong>und</strong> evaluiert? Welche Ergebnisse haben solche Evaluierungsmaßnahmen<br />

seit dem Jahr 2002 erbracht?<br />

Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst werden ständig,<br />

<strong>in</strong>sbesondere durch die Ausbilder, überprüft <strong>und</strong> evaluiert. Es handelt sich hierbei um sehr erfahrene<br />

Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder auch Verwaltungsbeamte mit der Befähigung zum Richteramt<br />

nach dem DRiG. Die Rechtsreferendare werden sowohl <strong>von</strong> ihren E<strong>in</strong>zelausbildern als auch<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleitern bewertet, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeugnis den <strong>Ausbildung</strong>serfolg beurteilen. Die<br />

Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung spiegeln den Erfolg der <strong>Ausbildung</strong> wider. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass jede Examensklausur jeweils zwei Korrektoren zur Bewertung vorgelegt wird.<br />

Außerdem erhält jeder Rechtsreferendar zum Abschluss se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>en Fragebogen, der<br />

die Verbesserung der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst zum Ziel hat. Die Angaben erfolgen<br />

freiwillig. Jedem Referendar steht es - nicht nur nach Beendigung se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>, sondern<br />

auch bereits zu Beg<strong>in</strong>n oder während des Referendariats - frei, sich kritisch zum Inhalt <strong>und</strong> zeitlichen<br />

Umfang der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sabschnitte <strong>und</strong>/oder zu Ausbildern zu äußern <strong>und</strong> Verbesserungsvorschläge<br />

zu unterbreiten.<br />

Nicht wenige Rechtsreferendare halten die neunmonatige <strong>Ausbildung</strong>sdauer bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />

für unangemessen lang.<br />

26


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

47. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung Veränderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />

<strong>und</strong> der Ausprägung des Praxisbezugs des juristischen Vorbereitungsdienstes?<br />

Die Landesregierung sieht derzeit weder aktuellen Veränderungsbedarf bezüglich der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />

noch h<strong>in</strong>sichtlich des Praxisbezugs. Die jüngste Reform, die unter anderem e<strong>in</strong>e Stärkung<br />

des Praxisbezugs angestrebt hat, wurde zwischenzeitlich umgesetzt, wobei die Reformziele weitgehend<br />

erreicht wurden. So haben Evaluierungen der Reform unter anderem ergeben, dass der<br />

Vorbereitungsdienst (vor allem auch aus Sicht der Ausgebildeten) nunmehr <strong>in</strong> stärkerem Maße auf<br />

rechtsberatende Tätigkeiten (<strong>und</strong> damit die Praxis der rechtsberatenden Berufe) vorbereitet als zuvor.<br />

VIII. Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

48. Nach welchen Kriterien bzw. <strong>in</strong> welchem Verfahren werden Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder im juristischen<br />

Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ausgewählt (bitte jeweils gesondert für praktische/theoretische<br />

<strong>Ausbildung</strong> sowie die e<strong>in</strong>zelnen "<strong>Ausbildung</strong>sstationen" beschreiben <strong>und</strong> Entwicklung seit<br />

2002 darstellen)? Welche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsverpflichtungen haben Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbilder?<br />

Nach welchen Kriterien bzw. <strong>in</strong> welchem Verfahren erfolgt die Zuordnung <strong>von</strong> Referendar<strong>in</strong>nen/Referendaren<br />

<strong>und</strong> Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbildern zue<strong>in</strong>ander (bitte nach praktischen <strong>und</strong> theoretischen<br />

<strong>Ausbildung</strong>steilen getrennt benennen <strong>und</strong> Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleiter (AG-Leiter) werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom TJM, diejenigen für die Verwaltungsstation<br />

vom TIM im Benehmen mit dem TJM bestellt. Sie sollen die Befähigung zum Richteramt<br />

nach dem DRiG haben, über e<strong>in</strong>e langjährige Berufserfahrung sowie entsprechende didaktische<br />

Fähigkeiten verfügen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer dienstlichen Beurteilungen als AG-Leiter besonders<br />

geeignet ersche<strong>in</strong>en.<br />

Selbstverständlich richtet sich ihr E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstation nach ihrem konkreten<br />

dienstlichen Tätigkeitsbereich. So werden Zivilrichter <strong>in</strong> der Zivilrechtsstation, Strafrichter <strong>und</strong><br />

Staatsanwälte <strong>in</strong> der Strafrechtsstation, <strong>in</strong> der Regel Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes <strong>in</strong><br />

der Verwaltungsstation <strong>und</strong> vorzugsweise Rechtsanwälte <strong>in</strong> der Anwaltsstation mit der Leitung <strong>von</strong><br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften für Rechtsreferendare beauftragt.<br />

Dieselben o. a. Kriterien gelten gr<strong>und</strong>sätzlich auch für die E<strong>in</strong>zelausbilder, denen Referendare zu<br />

<strong>Ausbildung</strong>szwecken zugewiesen werden. Allerd<strong>in</strong>gs wird <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>zelausbildung naturgemäß e<strong>in</strong>e<br />

größere Zahl an E<strong>in</strong>zelausbildern e<strong>in</strong>gesetzt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist das TJM bestrebt, Referendare<br />

möglichst dem Personalbestand <strong>und</strong> damit den <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten angepasst auf die LG-Bezirke<br />

zu verteilen. Insbesondere <strong>in</strong> der Zivilrechtsstation kann damit fast jeder der mit Zivilsachen<br />

betrauten Richter die Gelegenheit erhalten, junge <strong>Juristen</strong> auszubilden.<br />

In der Rechtsanwalts- <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Wahlstation erfolgt die Zuordnung <strong>von</strong> Referendaren <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelausbildern<br />

zue<strong>in</strong>ander regelmäßig entsprechend der Wahl des Referendars. Bei der Zuteilung der<br />

Referendare zu den E<strong>in</strong>zelausbildern werden neben den <strong>Ausbildung</strong>smöglichkeiten der Justizbehörden<br />

auch soziale Aspekte <strong>und</strong> - soweit möglich - Wünsche der Referendare berücksichtigt, <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Bitte um e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong>sstelle <strong>in</strong> Wohnortnähe bei Referendaren mit K<strong>in</strong>dern.<br />

Das TJM bietet für AG-Leiter <strong>und</strong> <strong>in</strong>teressierte E<strong>in</strong>zelausbilder, aber auch für die Prüfer <strong>in</strong> beiden<br />

Exam<strong>in</strong>a, <strong>in</strong> unregelmäßigen Abständen besondere Tagungen <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen an.<br />

Diese werden zudem im Rahmen der Zentralen Fortbildung Thür<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> an den Deutschen Richterakademien<br />

<strong>in</strong> Trier <strong>und</strong> Wustrau angeboten. Hier<strong>von</strong> wird häufig Gebrauch gemacht.<br />

Wie für alle Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte besteht auch für Ausbilder ke<strong>in</strong>e - über die allgeme<strong>in</strong>e beamtenrechtliche<br />

Fortbildungspflicht h<strong>in</strong>ausgehende - Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsverpflichtung. E<strong>in</strong>er<br />

solchen bedarf es auch nicht, zumal die Ausbilder <strong>in</strong> der juristischen <strong>Ausbildung</strong> durchweg e<strong>in</strong>en<br />

hohen Motivationsgrad aufweisen.<br />

49. Wie viele Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder s<strong>in</strong>d im Thür<strong>in</strong>ger Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2002<br />

tätig (bitte nach Aufgabenbereich, Landgerichtsbezirk <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welchen<br />

(weiteren) Bedarf an Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbildern gibt es derzeit (bitte nach Landgerichts-<br />

27


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

bezirk <strong>und</strong> Aufgabenstellung aufschlüsseln)? Für welche dieser Stellen/Aufgaben laufen derzeit<br />

Besetzungsverfahren bzw. Ausschreibungen? Inwiefern ist e<strong>in</strong> Ausbau bzw. Abbau der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />

geplant?<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Anzahl der Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gens<br />

seit dem Jahr 2002 ist zunächst darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass jeweils im Mai <strong>und</strong> November Rechtsreferendare<br />

e<strong>in</strong>gestellt werden, jedoch nicht immer <strong>in</strong> allen LG-Bezirken. Den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> Mühlhausen konnten nicht regelmäßig Referendare zugewiesen werden.<br />

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht jedem E<strong>in</strong>zelausbilder stets nur e<strong>in</strong> Rechtsreferendar<br />

zugeordnet wurde. In e<strong>in</strong>igen Fällen hatte e<strong>in</strong> <strong>und</strong> derselbe Ausbilder gleichzeitig zwei Referendare<br />

zu betreuen.<br />

Dies vorausgeschickt, ist die Anzahl der E<strong>in</strong>zelausbilder <strong>und</strong> der AG-Leiter <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen LG-Bezirken,<br />

differenziert nach Zivilrechts-, Strafrechts-, Rechtsanwalts- <strong>und</strong> Verwaltungsstation, der folgenden<br />

Übersicht zu entnehmen:<br />

Jahr<br />

LG-<br />

Bezirk<br />

Zivilrechtsstation Strafrechtsstation Rechtsanwaltsstation<br />

E<strong>in</strong>zel-<br />

AG- E<strong>in</strong>zel-<br />

AG- E<strong>in</strong>zel-<br />

AGausbildeder<br />

Leiter ausbil-<br />

Leiter ausbil-<br />

Leiter<br />

der<br />

Verwaltungsstation<br />

E<strong>in</strong>zelausbilder<br />

AG-<br />

Leiter<br />

2002 EF 78 5 77 8 77 2 80 14<br />

G 73 8 82 6 82 10 70<br />

Mgn 12 2 11 2 11 3 30<br />

Mhl 12 1 16 1 16 1 24<br />

2003 EF 94 3 93 7 93 5 80 14<br />

G 70 4 74 4 74 8 70<br />

Mgn 18 2 17 2 17 2 30<br />

Mhl 15 1 12 1 12 1 24<br />

2004 EF 74 3 72 5 73 3 80 14<br />

G 41 5 42 3 42 6 50<br />

Mgn 24 2 24 5 26 6 15<br />

Mhl 12 1 13 1 13 1 30<br />

2005 EF 67 3 68 6 68 3 80 15<br />

G 52 8 52 4 52 6 50<br />

Mgn 8 1 6 2 6 2 28<br />

Mhl 2 1 8 1 8 1 15<br />

2006 EF 62 2 60 3 56 3 80 16<br />

G 47 12 47 4 47 10 60<br />

Mgn 2 0 0 0 0 0 11<br />

Mhl 0 0 0 0 8 1 0<br />

2007 EF 69 3 71 4 65 2 80 12<br />

G 58 11 58 4 58 8 60<br />

Mgn 4 0 0 0 0 0 0<br />

Mhl 9 1 0 1 0 1 0<br />

2008 EF 49 3 46 3 44 2 68 12<br />

G 45 10 46 4 46 8 44<br />

Mgn 0 0 3 0 0 0 0<br />

Mhl 0 1 0 1 0 1 11<br />

2009 EF 53 2 54 2 53 2 68 10<br />

G 34 4 31 3 31 9 44<br />

Mgn 0 0 0 0 0 0 0<br />

Mhl 15 1 0 1 0 1 11<br />

28


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Jahr<br />

LG-<br />

Bezirk<br />

Zivilrechtsstation Strafrechtsstation Rechtsanwaltsstation<br />

E<strong>in</strong>zel-<br />

AG- E<strong>in</strong>zel-<br />

AG- E<strong>in</strong>zel-<br />

AGausbildeder<br />

Leiter ausbil-<br />

Leiter ausbil-<br />

Leiter<br />

der<br />

Verwaltungsstation<br />

E<strong>in</strong>zelausbilder<br />

AG-<br />

Leiter<br />

2010 EF 61 3 59 2 55 2 68 10<br />

G 52 4 52 2 52 8 38<br />

Mgn 0 0 0 0 0 0 0<br />

Mhl 19 1 15 1 15 1 11<br />

2011 EF 40 1 40 1 39 1 68 10<br />

G 36 4 36 2 36 8 38<br />

Mgn 16 2 16 2 16 3 0<br />

Mhl 15 1 19 1 19 1 22<br />

2012 EF 31 1 0 0 0 0 68 12<br />

G 25 2 0 0 0 0 38<br />

Mgn 14 2 0 0 0 0 9<br />

Mhl 17 1 15 0 15 0 22<br />

In den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera kann der derzeit bestehende Bedarf - sowohl an E<strong>in</strong>zelausbildern<br />

als auch h<strong>in</strong>sichtlich der AG-Leiter - noch abgedeckt werden.<br />

In den LG-Bezirken Mühlhausen <strong>und</strong> Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen ist der derzeitige Bestand an E<strong>in</strong>zelausbildern noch<br />

ausreichend. Dort s<strong>in</strong>d mittelfristig weitere Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte als AG-Leiter zu gew<strong>in</strong>nen.<br />

Für alle LG-Bezirke gilt, dass die Bereitschaft im anwaltlichen Bereich als AG-Leiter tätig zu se<strong>in</strong>,<br />

besser ausgeprägt se<strong>in</strong> könnte.<br />

Ausschreibungen bzw. Besetzungsverfahren für AG-Leiter gibt es nicht. Selbstverständlich wird jeder<br />

Richter oder Staatsanwalt, der sich bereit erklärt <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er eigenen Qualifikation geeignet<br />

ersche<strong>in</strong>t, an der Referendarausbildung mitzuwirken, zum AG-Leiter bestellt.<br />

50. Wie hat sich das Zahlenverhältnis Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbilder zu Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendaren<br />

<strong>in</strong> den theoretischen <strong>Ausbildung</strong>sveranstaltungen entwickelt (bitte nach Landgerichtsbezirk,<br />

<strong>Ausbildung</strong>sjahrgang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie viele Fälle gibt es seit dem<br />

Jahr 2002, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> der praktischen <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>zelnen Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbildern mehr<br />

als e<strong>in</strong>e Referendar<strong>in</strong> bzw. e<strong>in</strong> Referendar zugeordnet waren bzw. s<strong>in</strong>d (bitte nach Landgerichtsbezirken<br />

<strong>und</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe können dafür benannt werden?<br />

Die durchschnittliche Anzahl der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft betreuten Rechtsreferendare ist folgender<br />

Übersicht zu entnehmen:<br />

Jahr LG- Bezirk EF LG- Bezirk LG- Bezirk Mgn LG- Bezirk Mhl<br />

G<br />

2002 20 17 12 10<br />

2003 19 19 13 14<br />

2004 19 14 12 8<br />

2005 17 13 7 0<br />

2006 16 12 0 0<br />

2007 18 15 0 9<br />

2008 13 12 0 0<br />

2009 18 16 0 15<br />

2010 20 26 0 19<br />

2011 20 18 17 15<br />

2012 16 13 14 16<br />

29


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Die Zahl der Fälle, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> <strong>und</strong> demselben Ausbilder mehr als e<strong>in</strong> Referendar zugeordnet war,<br />

ergibt sich aus nachstehender Tabelle:<br />

Jahr LG-Bezirk EF LG-Bezirk G<br />

2002 4 9<br />

2003 3 4<br />

2004 3 1<br />

2005 1 0<br />

2006 3 0<br />

2007 0 0<br />

2008 0 1<br />

2009 2 0<br />

2010 2 0<br />

2011 0 0<br />

2012 0 0<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Fälle e<strong>in</strong>er Zuweisung <strong>von</strong> mehr als e<strong>in</strong>em Referendar im Rahmen der E<strong>in</strong>zelausbildung<br />

(<strong>in</strong> den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen) s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />

Die meisten Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen möchten<br />

tendenziell <strong>in</strong> den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera ihre <strong>Ausbildung</strong> absolvieren. Soweit möglich, wird<br />

den Ortswünschen der Bewerber Rechnung getragen, <strong>in</strong>sbesondere wenn hierfür besondere soziale<br />

Aspekte vorgetragen <strong>und</strong> nachgewiesen werden (z. B. im Haushalt lebende m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der).<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> war die Zahl der den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera zugewiesenen Referendare<br />

regelmäßig höher als <strong>in</strong> den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen. Demzufolge war<br />

es <strong>in</strong> den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera nicht immer möglich, jedem E<strong>in</strong>zelausbilder nur e<strong>in</strong>en Referendar<br />

zuzuweisen.<br />

51. Inwiefern gibt es, <strong>in</strong>sbesondere auf Thür<strong>in</strong>gen bezogene, Untersuchungen zur Frage der angemessenen<br />

bzw. optimalen Personalausstattung bzw. Personalauswahl für die <strong>Ausbildung</strong> im juristischen<br />

Vorbereitungsdienst? Welche Ergebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen enthalten diese?<br />

Untersuchungen zur Frage der angemessenen bzw. optimalen Personalausstattung bzw. Personalauswahl<br />

für die <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d<br />

nicht bekannt.<br />

IX. Logistische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Durchführung des Vorbereitungsdienstes<br />

52. Wie stellen sich die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare sowohl h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />

praktischen als auch theoretischen <strong>Ausbildung</strong>steile dar? Insbesondere:<br />

a) Welche Vorgaben für die Ausgestaltung <strong>von</strong> Referendarsarbeitsplätzen <strong>in</strong> den praktischen <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />

gibt es?<br />

b) Wie werden diese e<strong>in</strong>gehalten bzw. deren E<strong>in</strong>haltung überprüft?<br />

c) Welche Angebote des Zugangs zu Fach- <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sliteratur gibt es im Vorbereitungsdienst<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

d) Inwiefern ist der kostenlose Zugang zu "neuen Medien" wie juristische Datenbanken sichergestellt?<br />

e) Inwiefern s<strong>in</strong>d die Arbeitszeiten <strong>und</strong> die Auswahl der <strong>Ausbildung</strong>sorte so gestaltet, dass sie für<br />

Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare geeignet s<strong>in</strong>d, die den Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> Familie oder bzw.<br />

sowie e<strong>in</strong>e Nebentätigkeit mite<strong>in</strong>ander vere<strong>in</strong>baren wollen bzw. müssen?<br />

(bitte bei Beantwortung der E<strong>in</strong>gangsfrage <strong>und</strong> der Unterfragen a) bis e) auch die Entwicklung seit<br />

dem Jahr 2002 darstellen)<br />

f) Welche Möglichkeiten zur f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung der Wahrnahme <strong>von</strong> zusätzlichen Aus- bzw.<br />

Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare?<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen der Rechtsreferendare s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere abhängig <strong>von</strong> der Arbeitsbelastung<br />

<strong>und</strong> dem persönlichen E<strong>in</strong>satz des jeweiligen Ausbilders, dem "Wissensdrang" des e<strong>in</strong>zelnen<br />

Auszubildenden <strong>und</strong> den jeweiligen räumlichen Möglichkeiten.<br />

Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften f<strong>in</strong>den jeweils an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche während m<strong>in</strong>destens sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

<strong>von</strong> je 45 M<strong>in</strong>uten <strong>in</strong> den Justizbehörden (im Regelfall <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum e<strong>in</strong>es Landgerichts<br />

oder e<strong>in</strong>es Justizzentrums) statt.<br />

Die Referendare s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, sich im Rahmen der für alle Beamten geltenden<br />

Dienst- <strong>und</strong> Arbeitszeiten ihrer <strong>Ausbildung</strong> zu widmen. Je nach <strong>Ausbildung</strong>sstelle kann hierzu, außerhalb<br />

der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schafts- <strong>und</strong> Übungsklausurtage, e<strong>in</strong>e werktägliche Anwesenheit an der<br />

Dienststelle des E<strong>in</strong>zelausbilders gehören. E<strong>in</strong>zelne Dienststellen stellen Referendaren besondere<br />

Arbeitsplätze zur Verfügung. Referendare s<strong>in</strong>d jedoch nicht gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, an jedem<br />

Wochentag bei ihrem E<strong>in</strong>zelausbilder zu ersche<strong>in</strong>en. Es können bestimmte Tage vere<strong>in</strong>bart werden,<br />

an denen der Referendar meistens im Dienstzimmer des jeweiligen Ausbilders arbeitet oder an den<br />

Sitzungen teilnimmt. Die Aktenbearbeitung kann auch zu Hause erfolgen.<br />

Zu a):<br />

Vorgaben für die Ausgestaltung <strong>von</strong> Referendararbeitsplätzen <strong>in</strong> den praktischen <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />

gibt es nicht.<br />

Zu b):<br />

entfällt (vgl. dazu Ausführungen unter a)<br />

Zu c):<br />

Die Referendare haben die Möglichkeit, die Bibliotheken der Gerichte bzw. Justizbehörden <strong>und</strong> des<br />

TLVwA zu nutzen. Dort bef<strong>in</strong>den sich auch Arbeitsplätze. Die o. a. Bibliotheken s<strong>in</strong>d sowohl mit juristischer<br />

Fachliteratur als auch mit Lehrbüchern zum Prozessrecht für Referendare sowie mit <strong>Ausbildung</strong>szeitschriften<br />

ausgestattet. Im Rahmen der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften erhalten die Referendare<br />

Literaturh<strong>in</strong>weise <strong>von</strong> den Ausbildern.<br />

Seit November 2006 wird darüber h<strong>in</strong>aus jedem Referendar zu Beg<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong> Zugang<br />

zur juristischen Datenbank juris angeboten. Hier<strong>von</strong> wird rege Gebrauch gemacht.<br />

Zu d):<br />

Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es juris-Zugangs ist für die Rechtsreferendare kostenlos.<br />

Zu e):<br />

Bei der Zuweisung der Rechtsreferendare zu den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sstellen wird nach Möglichkeit<br />

auf die jeweiligen persönlichen <strong>und</strong> familiären Verhältnisse Rücksicht genommen.<br />

Die Arbeitszeiten s<strong>in</strong>d mit Ausnahme der Teilnahme an den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften nicht starr festgelegt.<br />

Sie s<strong>in</strong>d abhängig <strong>von</strong> term<strong>in</strong>ierten Hauptverhandlungen <strong>und</strong> können ansonsten <strong>in</strong> Absprache<br />

zwischen dem Referendar <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>zelausbilder flexibel vere<strong>in</strong>bart werden.<br />

E<strong>in</strong>e Nebentätigkeit während des juristischen Vorbereitungsdienstes kann nur ausnahmsweise genehmigt<br />

werden, wenn sie mit dem <strong>Ausbildung</strong>szweck vere<strong>in</strong>bar ist. Sie ist nur außerhalb der für<br />

den Rechtsreferendar festgesetzten Dienstst<strong>und</strong>en zulässig.<br />

Zu f):<br />

Im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel können <strong>in</strong>teressierte Rechtsreferendare auf freiwilliger<br />

Basis Lehrgänge zu Rhetorik <strong>und</strong> Kommunikation sowie zur Aussage- <strong>und</strong> Vernehmungspsychologie<br />

oder auch <strong>Ausbildung</strong>slehrgänge zu bestimmten anderen Themengebieten besuchen.<br />

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Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

53. Welche Angebote bzw. Maßnahmen gibt es, um die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie, z. B.<br />

K<strong>in</strong>dererziehung, Pflege <strong>von</strong> Angehörigen sowie Studium <strong>und</strong> Arbeit zu gewährleisten (z. B. "Teilzeitreferendariat"<br />

bei Verlängerung der Gesamtdauer möglich - bitte nach Landgerichtsbezirken aufschlüsseln<br />

<strong>und</strong> dabei auch die Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

Zunächst wird auf die Ausführungen <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 52 hier zu e) verwiesen.<br />

Im H<strong>in</strong>blick darauf, dass nur an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften für Rechtsreferendare<br />

stattf<strong>in</strong>den, die Arbeitszeiten im Rahmen der E<strong>in</strong>zelausbildung <strong>in</strong> Absprache zwischen dem<br />

Referendar <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>zelausbilder flexibel vere<strong>in</strong>bart werden können <strong>und</strong> die Aktenbearbeitung<br />

überwiegend zu Hause erfolgt, bedarf es <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>er weiteren Angebote bzw. Maßnahmen, um<br />

die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> privaten Verpflichtungen zu gewährleisten.<br />

Referendaren mit K<strong>in</strong>dern steht es frei, Elternzeit(en) <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />

Der juristische Vorbereitungsdienst kann allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong> Teilzeit absolviert werden, da die <strong>Ausbildung</strong><br />

nicht teilbar ist.<br />

54. Welche Unterstützungsangebote (Hilfsmittel, Assistenzleistungen usw.) gibt es im Vorbereitungsdienst<br />

für Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicaps? Wie werden diese genutzt?<br />

Inwiefern planen das zuständige M<strong>in</strong>isterium bzw. die jeweiligen Landgerichtsbezirke e<strong>in</strong>e<br />

Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung dieser Maßnahmen? Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung?<br />

Inwiefern waren bzw. s<strong>in</strong>d Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen verpflichtet, ihre ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Eignung für den Vorbereitungsdienst nachzuweisen? Welche Fälle <strong>von</strong> Ablehnung der Aufnahme<br />

<strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst gab es aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen seit dem Jahr 2002?<br />

Die Unterstützungsangebote s<strong>in</strong>d abhängig <strong>von</strong> Art <strong>und</strong> Umfang der Beh<strong>in</strong>derung bzw. des "Handicaps".<br />

Referendaren, die wegen ges<strong>und</strong>heitlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen (z. B. Gelenkerkrankungen im Bereich<br />

der F<strong>in</strong>ger <strong>und</strong> Hände, Sehnenscheidenentzündung) nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>nerhalb der üblichen<br />

Zeit <strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en Klausuren zu bearbeiten bzw. die Lösungen hierzu niederzuschreiben,<br />

wird als Nachteilsausgleich e<strong>in</strong>e entsprechende Verlängerung der Bearbeitungszeit bewilligt.<br />

Gleiches gilt für Referendare mit starker Sehschwäche, denen zusätzlich das Benutzen geeigneter<br />

Sehhilfen gestattet wird.<br />

Die genannten Unterstützungsangebote werden <strong>von</strong> den betreffenden Referendaren im Bedarfsfall<br />

gut angenommen. Insoweit besteht ke<strong>in</strong> Nachbesserungsbedarf, zumal die Anzahl der Referendare<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen relativ ger<strong>in</strong>g ist.<br />

Jeder Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen hat - unabhängig<br />

da<strong>von</strong>, ob er an e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung leidet oder nicht - se<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stellungsantrag e<strong>in</strong>e (Vordruck-)<br />

Erklärung darüber beizufügen, ob er an e<strong>in</strong>er Krankheit leidet, die se<strong>in</strong>e Dienstfähigkeit <strong>und</strong> damit<br />

die ordnungsgemäße <strong>Ausbildung</strong> als Rechtsreferendar/-<strong>in</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

oder die Ges<strong>und</strong>heit anderer gefährdet. Das TJM hat zu diesem Zweck e<strong>in</strong> Formular<br />

erarbeitet, auf dem <strong>von</strong> jedem Bewerber lediglich die für ihn passende Alternative anzukreuzen ist.<br />

Bisher wurde ke<strong>in</strong> Bewerber, der se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats<br />

Thür<strong>in</strong>gen beantragt hatte, aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen abgelehnt.<br />

55. Welche (<strong>in</strong>haltlichen) Informations- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote bietet das Land bzw. die <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtung<br />

im Vorbereitungsdienst Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendaren, <strong>in</strong>sbesondere<br />

"E<strong>in</strong>steiger(<strong>in</strong>ne)n" an (Stichworte: Beratung, Angebote bei Problemen im Vorbereitungsdienst; bitte<br />

nach E<strong>in</strong>richtungen aufschlüsseln <strong>und</strong> auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)? Wie<br />

werden diese Angebote <strong>von</strong> Betroffenen angenommen? Welche Evaluierungsmaßnahmen wurden<br />

seit dem Jahr 2002 mit Blick auf diese Angebote vorgenommen? Inwiefern planen die jeweiligen<br />

E<strong>in</strong>richtungen bzw. Anbieter e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung des Angebots? Welchen Nachbesserungsbedarf<br />

sieht hier die Landesregierung?<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Am Thür<strong>in</strong>ger Oberlandesgericht (OLG) <strong>in</strong> Jena sowie an den Landgerichten Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> Mühlhausen <strong>und</strong> auch am TLVwA <strong>in</strong> Weimar wurde jeweils e<strong>in</strong>e Referendargeschäftsstelle<br />

e<strong>in</strong>gerichtet, an die sich die Referendare jederzeit wenden können, <strong>in</strong>sbesondere soweit es um organisatorische<br />

Abläufe geht. Für fachliche Fragen stehen den Referendaren sowohl die E<strong>in</strong>zelausbilder<br />

als auch die AG-Leiter beratend zur Seite.<br />

Im JPA beim TJM ist das Referat J 3 schwerpunktmäßig für Referendarangelegenheiten zuständig.<br />

Dort gehen regelmäßig - überwiegend fernmündlich oder auch per E-Mail - Anfragen <strong>von</strong> Interessenten<br />

<strong>und</strong> Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen <strong>und</strong><br />

auch <strong>von</strong> bereits e<strong>in</strong>gestellten Rechtsreferendaren e<strong>in</strong>, die stets zügig beantwortet werden. Während<br />

der Verwaltungsstation können die Referendare die Beratung <strong>und</strong> Unterstützung des TLVwA<br />

<strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d auf der Homepage des TJM folgende Merkblätter für Rechtsreferendare veröffentlicht,<br />

die im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden können:<br />

- Merkblatt zur Bewerbung um E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats<br />

Thür<strong>in</strong>gen (erstellt vom JPA)<br />

- Merkblatt für die <strong>Ausbildung</strong> der Rechtsreferendare <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen - mit Ausnahme der Verwaltungsstation<br />

- (erstellt vom OLG)<br />

- Merkblatt für die <strong>Ausbildung</strong> der Rechtsreferendare <strong>in</strong> der Verwaltungsstation (erstellt vom TLVwA)<br />

Die vorbezeichneten Angebote werden <strong>von</strong> den Referendaren gerne <strong>in</strong> Anspruch genommen, weswegen<br />

die Landesregierung ke<strong>in</strong>en Nachbesserungsbedarf zu erkennen vermag.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs wird <strong>von</strong> allen Angeboten, die der Unterstützung der Referendare zur Erreichung des<br />

<strong>Ausbildung</strong>sziels oder zur Verbesserung ihrer Leistungen dienen, nicht immer (ausreichend) Gebrauch<br />

gemacht. Aus Sicht der <strong>Ausbildung</strong>sstellen wird bedauert, dass an den Besprechungen im<br />

Rahmen des Klausurenkurses zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung, <strong>in</strong> deren<br />

Verlauf bereits geschriebene Klausuren bzw. die Lösungen hierzu erörtert werden, regelmäßig vermehrt<br />

nur die Leistungsträger teilnehmen, woh<strong>in</strong>gegen leistungsschwächere Referendare diesen<br />

Veranstaltungen fernbleiben.<br />

E<strong>in</strong>mal jährlich f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Erfahrungsaustausch der AG-Leiter im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />

statt, bei dem geme<strong>in</strong>sam unter anderem darüber diskutiert wird, wie die Motivation<br />

e<strong>in</strong>zelner Rechtsreferendare, sich zusätzlichen Herausforderungen zur Verbesserung ihrer Leistungen<br />

zu stellen, verbessert werden kann. Die E<strong>in</strong>zelausbilder <strong>und</strong> die AG-Leiter s<strong>in</strong>d sich darüber<br />

e<strong>in</strong>ig, dass bei Gefährdung des <strong>Ausbildung</strong>serfolgs e<strong>in</strong> offenes <strong>und</strong> vertrauliches Gespräch mit<br />

den betreffenden Referendaren am besten geeignet ist, das erfolgreiche Ablegen der zweiten juristischen<br />

Staatsprüfung zu unterstützen.<br />

56. Inwiefern s<strong>in</strong>d der Landesregierung bzw. dem zuständigen M<strong>in</strong>isterium seit dem Jahr 2002 aus dem<br />

Bereich des Vorbereitungsdienstes Probleme bzw. Klagen über Platzmangel, Raumnot bzw. schlechter<br />

logistischer Ausstattung u. ä. bekannt <strong>und</strong> wie wurde darauf reagiert?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d die <strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen als gut zu bewerten. Allerd<strong>in</strong>gs wirken sich im Justizzentrum<br />

Gera akut aufgetretene bauliche E<strong>in</strong>schränkungen auch auf den dortigen juristischen Vorbereitungsdienst<br />

aus. Dies hatte vere<strong>in</strong>zelt Beschwerden <strong>von</strong> Referendaren zur Folge, denen verfügbare<br />

Räume für den Klausurenkurs zu kle<strong>in</strong> waren. Zwischenzeitlich konnte hier gr<strong>und</strong>legend<br />

Abhilfe geschaffen werden, <strong>in</strong>dem für den Klausurenkurs der Referendare e<strong>in</strong> Raum im Behördenhaus<br />

am Puschk<strong>in</strong>platz angemietet <strong>und</strong> außerdem die Anzahl der dem LG Gera zugewiesenen Referendare<br />

begrenzt wurde.<br />

Ursachen für die derzeit nicht optimale Raumsituation <strong>in</strong> Gera s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die fehlenden Haushaltsmittel<br />

zur Umsetzung des Bauantrags zur Errichtung e<strong>in</strong>es <strong>Ausbildung</strong>szentrums auf der Gr<strong>und</strong>fläche<br />

des alten Schwurgerichtssaals <strong>und</strong> zum anderen Baumängel im neu errichteten Justizzentrum<br />

Gera, die zu erheblichen Nutzungse<strong>in</strong>schränkungen führten. So musste e<strong>in</strong> ganzes Gebäude,<br />

<strong>in</strong> dem sich Schulungsräume befanden, geräumt werden.<br />

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Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

57. Welche Möglichkeiten hat das Land durch Gesetzgebung oder anderweitige Rechtsetzung auf die<br />

<strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen im Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>zuwirken? Wie s<strong>in</strong>d diese bisher <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

genutzt worden? Inwiefern f<strong>in</strong>det zwischen dem Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong> den Justizstrukturen<br />

e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Informationsaustausch zum Themenbereich Vorbereitungsdienst statt?<br />

Zu den gr<strong>und</strong>sätzlichen Möglichkeiten, auf die Gestaltung der <strong>Juristen</strong>ausbildung e<strong>in</strong>zuwirken, wird<br />

auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. In dem dort niedergelegten S<strong>in</strong>n hat der Freistaat Thür<strong>in</strong>gen<br />

die Möglichkeit, durch Änderungen der betreffenden landesrechtlichen Vorschriften (§§ 7 <strong>und</strong> 8<br />

ThürJAG <strong>und</strong> §§ 32 bis 43 ThürJAPO) auf die <strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen auch im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

e<strong>in</strong>zuwirken.<br />

Zwischen dem TJM <strong>und</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sbeauftragten des OLG, der LGe Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> Mühlhausen sowie des TLVwA e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong> zwischen dem Präsidenten des JPA des TJM <strong>und</strong><br />

den Präsidenten bzw. Leitern der Justizprüfungsämter der übrigen B<strong>und</strong>esländer andererseits f<strong>in</strong>det<br />

jeweils e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher <strong>und</strong> gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gender Informationsaustausch zum juristischen Vorbereitungsdienst<br />

statt, dessen Ergebnisse bei der <strong>Ausbildung</strong> der Referendare berücksichtigt werden.<br />

X. Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Assessorexamens<br />

58. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare im Thür<strong>in</strong>ger Vorbereitungsdienst haben sich<br />

im Zeitraum 2002 bis 2012 für das Assessorexamen angemeldet (bitte nach Landgerichtsbezirken<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie viele da<strong>von</strong> wurden aus welchen Gründen nicht zur Prüfung<br />

zugelassen?<br />

Folgende Ausführungen zum Prüfungsverfahren s<strong>in</strong>d der Beantwortung dieser Frage voranzustellen:<br />

Die zweite Staatsprüfung, das sogenannte "Assessorexamen", wird <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen zweimal im Jahr<br />

abgenommen. E<strong>in</strong>e besondere "Anmeldung" der Rechtsreferendare zum Assessorexamen erfolgt<br />

nicht. Spätestens drei Monate vor Beg<strong>in</strong>n des (jeweiligen) Prüfungsdurchgangs stellt der Präsident<br />

des OLG dem Präsidenten des JPA beim TJM die Rechtsreferendare zur Zulassung im Prüfungsverfahren<br />

vor <strong>und</strong> fügt die Personalakten mit der Erklärung bei, dass H<strong>in</strong>derungsgründe für e<strong>in</strong>e<br />

Zulassung zur Prüfung bis dah<strong>in</strong> nicht ersichtlich s<strong>in</strong>d. Über die Zulassung zur zweiten Staatsprüfung<br />

entscheidet der Präsident des JPA (§ 44 Abs. 3 ThürJAPO). Lediglich für die Wiederholung der<br />

zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung ist e<strong>in</strong> dah<strong>in</strong> gehender Antrag der Assessoren erforderlich,<br />

§ 53 Abs. 1 ThürJAPO.<br />

Die Anzahl der im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 zur zweiten Staatsprüfung vorgestellten <strong>und</strong> zugelassenen<br />

Personen sowie der zur Notenverbesserung zugelassenen Personen ist der Anlage zur<br />

Antwort auf die Frage 58 zu entnehmen. Erläuternd zu dieser Anlage ist zu den Daten unter "zurückgenommene/zurückgewiesene<br />

Vorstellung/Meldung" anzumerken, dass hierzu ke<strong>in</strong>e statistische<br />

Erfassung im E<strong>in</strong>zelnen erfolgt. Gleiches gilt für die Unterteilung nach LG-Bezirken. Nicht alle<br />

Kandidaten, die die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung beantragen <strong>und</strong> zugelassen<br />

werden, schließen das Prüfungsverfahren ab. Aus den unterschiedlichsten Gründen (z.B. Arbeitsaufnahme,<br />

Zeitmangel im H<strong>in</strong>blick auf die berufliche Tätigkeit, schlechtere Ergebnisse <strong>in</strong> den Aufsichtsarbeiten<br />

als beim ersten Prüfungsverfahren) kommt es nicht selten vor, dass das (freiwillige)<br />

Notenverbesserungsverfahren nicht beendet wird. Die Betreffenden verfügen dann jedoch (bereits)<br />

über den erfolgreichen Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung <strong>und</strong> vergeben mith<strong>in</strong> (lediglich)<br />

die Möglichkeit der Notenverbesserung.<br />

59. Wie ist die Prüfung <strong>in</strong>haltlich <strong>und</strong> logistisch ausgestaltet? Welche Veränderungen hat es hier seit<br />

dem Jahr 2002 gegebenenfalls gegeben? Inwiefern wurde bzw. wird mit welchen <strong>in</strong>haltlichen Positionen<br />

darüber diskutiert, die mündliche Prüfung als E<strong>in</strong>zel- statt als Prüfung e<strong>in</strong>er Gruppe <strong>von</strong> Prüfl<strong>in</strong>gen<br />

abzuhalten? Nach welchen Kriterien werden die e<strong>in</strong>zelnen Teilnehmer<strong>in</strong>nen/Teilnehmer für<br />

die Prüfungsgruppen ausgewählt?<br />

1. Prüfungsausgestaltung<br />

Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus acht schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit e<strong>in</strong>er Bearbeitungszeit<br />

<strong>von</strong> jeweils fünf St<strong>und</strong>en (schriftlicher Teil) <strong>und</strong> der mündlichen Prüfung (§ 45 ThürJA-<br />

34


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

PO n. F.). Nach § 46 ThürJAPO a. F. hatten die Prüfl<strong>in</strong>ge noch zehn schriftliche Aufsichtsarbeiten<br />

mit e<strong>in</strong>er Bearbeitungszeit <strong>von</strong> jeweils fünf St<strong>und</strong>en (schriftlicher Teil) sowie die mündliche Prüfung<br />

zu absolvieren.<br />

Die zweite Staatsprüfung erstreckt sich auf die Pflichtfächer <strong>und</strong> den vom Prüfl<strong>in</strong>g zu bestimmenden<br />

Schwerpunktbereich jeweils mit ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> politischen Gr<strong>und</strong>lagen.<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> Rechtsgebieten, die zum Prüfungsstoff gehören, können auch Fragen aus anderen<br />

Gebieten geprüft werden, soweit sie <strong>in</strong> der Praxis typischerweise <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

auftreten. Die Prüfung kann sich auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken, soweit lediglich Verständnis<br />

<strong>und</strong> Arbeitsmethode festgestellt werden sollen, E<strong>in</strong>zelwissen nicht vorausgesetzt wird <strong>und</strong><br />

die Aufgabe mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln <strong>in</strong> der Bearbeitungszeit zu bewältigen ist<br />

(§ 46 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.).<br />

Pflichtfächer s<strong>in</strong>d die Pflichtfächer <strong>in</strong> der ersten Prüfung unter Berücksichtigung der <strong>in</strong> der praktischen<br />

<strong>Ausbildung</strong> angestrebten Ergänzung <strong>und</strong> Vertiefung <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>sätze der Argumentations<strong>und</strong><br />

Verhandlungstechnik (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 ThürJAPO n. F.; § 47 Abs. 2 Nr. 1 ThürJAPO n. F.) sowie<br />

die <strong>in</strong> § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürJAPO n. F. (§ 47 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürJAPO a. F.) genannten<br />

Fächer aus dem Zivilrecht, aus dem Strafrecht <strong>und</strong> aus dem Öffentlichen Recht. Welcher Prüfungsstoff<br />

zu den Schwerpunktbereichen Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschafts- <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzwesen,<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht sowie Internationales <strong>und</strong> Europäisches Recht gehört, ist <strong>in</strong> § 46 Abs. 3<br />

ThürJAPO n. F. (§ 47 Abs. 3 ThürJAPO a. F.) geregelt.<br />

Mit der ThürJAPO n. F. wurden vere<strong>in</strong>zelt Rechtsbereiche h<strong>in</strong>sichtlich des Umfangs des Prüfungsstoffs<br />

(gegenüber der ThürJAPO a. F.) beschränkt, z. B.:<br />

- Familienrecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />

- arbeitsgerichtsgerichtliches Verfahren - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />

- Gr<strong>und</strong>fragen des Strafvollzugs - ke<strong>in</strong> Prüfungsstoff (mehr) auf dem Gebiet des Strafrechts,<br />

- Straßen- <strong>und</strong> Wegerecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />

- Verfassungsprozessrecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />

- Schwerpunktbereich Verwaltung - Recht der sozialen Sicherung beschränkt auf bestimmte (<strong>in</strong><br />

der ThürJAPO n.F. genannte) Rechtsbereiche.<br />

Der Schwerpunktbereich Anwaltschaft wurde mit § 46 Abs. 3 Nr. 3 e) ThürJAPO n.F. um den Bereich<br />

"anwaltliche Prozesstaktik" erweitert.<br />

a) schriftliche Prüfung<br />

Die Aufsichtarbeiten dienen der Feststellung, ob der Rechtsreferendar fähig ist, e<strong>in</strong>en Vorgang <strong>in</strong><br />

beschränkter Zeit <strong>und</strong> mit begrenzten Hilfsmitteln zu erfassen <strong>und</strong> für se<strong>in</strong>e rechtliche Lösung <strong>in</strong><br />

den üblichen Formen der Rechtspraxis e<strong>in</strong>en überzeugend begründeten Vorschlag zu machen. Die<br />

Bearbeitungszeit beträgt fünf St<strong>und</strong>en (§ 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 1 ThürJAPO a. F.).<br />

Die Aufsichtarbeiten umfassen gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 ThürJAPO n. F.:<br />

- drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht,<br />

- zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht,<br />

- zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht,<br />

- e<strong>in</strong>e weitere Aufgabe nach Wahl des JPA aus e<strong>in</strong>em oder mehreren der vorgenannten Bereiche.<br />

Der Bereich dieser Arbeit wird spätestens zum Beg<strong>in</strong>n des Prüfungsdurchgangs bekannt gegeben.<br />

Nach § 48 Abs. 2 S. 1 ThürJAPO a. F. waren im H<strong>in</strong>blick auf die (höhere) Anzahl der Aufsichtsarbeiten<br />

(<strong>in</strong>sgesamt zehn Aufsichtsarbeiten) gegenüber der ThürJAPO n. F. (<strong>in</strong>sgesamt acht Aufsichtsarbeiten)<br />

fünf Arbeiten mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht e<strong>in</strong>schließlich Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht,<br />

Arbeitsrecht <strong>und</strong> Verfahrensrecht (e<strong>in</strong>e da<strong>von</strong> musste Arbeitsrecht, e<strong>in</strong>e andere sollte<br />

Zwangsvollstreckungsrecht - Achtes Buch der Zivilprozessordnung - enthalten) sowie drei Aufgaben<br />

mit dem Schwerpunkt aus dem Staats- <strong>und</strong> Verwaltungsrecht nebst Verfahrensrecht zu bearbeiten.<br />

Zwei der o. g. Aufgaben sollen sich auf die Tätigkeit e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts beziehen (§ 47<br />

Abs. 2 S. 2 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 2 S. 2 ThürJAPO a. F.).<br />

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Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Die Prüfungsaufgaben werden e<strong>in</strong>heitlich gestellt <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>von</strong> allen Prüfl<strong>in</strong>gen zur gleichen Zeit zu<br />

bearbeiten (§ 47 Abs. 3 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 3 ThürJAPO a. F.).<br />

b) mündliche Prüfung<br />

Wer im schriftlichen Teil der Prüfung e<strong>in</strong>en Gesamtdurchschnitt <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens 3,75 Punkten erreicht<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens vier Aufsichtsarbeiten die Punktzahl 4,0 oder mehr erhalten hat, ist zur mündlichen<br />

Prüfung zugelassen. Wer danach nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, hat die zweite<br />

Staatsprüfung nicht bestanden. Das Ergebnis wird schriftlich bekannt gegeben. (§ 48 ThürJAPO n. F.)<br />

Nach § 49 S. 1 ThürJAPO a. F. war zur mündlichen Prüfung zugelassen, wer im schriftlichen Teil<br />

der Prüfung e<strong>in</strong>en Gesamtdurchschnitt <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens 3,60 Punkten erreicht <strong>und</strong> nicht <strong>in</strong> mehr als<br />

sechs Prüfungsarbeiten e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Punktzahl als 4,00 erhalten hatte. Diese Regelung beruhte<br />

auf den (nach § 46 ThürJAPO a. F.) <strong>in</strong>sgesamt zehn zu leistenden Aufsichtsarbeiten.<br />

Die mündliche Prüfung gliedert sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Aktenvortrag <strong>und</strong> vier Prüfungsgespräche, da<strong>von</strong> je e<strong>in</strong>es<br />

im Zivilrecht, im Strafrecht, im Öffentlichen Recht <strong>und</strong> im gewählten Schwerpunktbereich (§ 49<br />

Abs. 2 ThürJAPO n. F.; § 50 Abs. 2 ThürJAPO a. F.).<br />

Der Aktenvortrag dient der Feststellung, ob der Rechtsreferendar fähig ist, <strong>in</strong> beschränkter Zeit für<br />

e<strong>in</strong>en Entscheidungsvorgang unter Darstellung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte e<strong>in</strong>en<br />

Vorschlag für die zu treffenden rechtlichen Maßnahmen <strong>in</strong> den Formen der Rechtspraxis zu<br />

machen <strong>und</strong> verständlich <strong>und</strong> überzeugend begründet vorzutragen. Im Anschluss an den Aktenvortrag<br />

können dem Prüfl<strong>in</strong>g ergänzende Fragen gestellt werden (§ 49 Abs. 3 ThürJAPO n. F.; § 50<br />

Abs. 3 ThürJAPO a. F.).<br />

Zur Vorbereitung des Aktenvortrags wird dem Prüfl<strong>in</strong>g die Aufgabe (Akte) 90 M<strong>in</strong>uten vor Beg<strong>in</strong>n der<br />

mündlichen Prüfung ausgehändigt. Diese Aufgabe hat e<strong>in</strong> Pflichtfach zum Gegenstand. Die Dauer<br />

des Aktenvortrags soll zehn M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten (§ 49 Abs. 4 ThürJAPO n.F.; § 50 Abs. 4<br />

ThürJAPO a.F.). Mit der Neufassung der ThürJAPO 2004 wurde zudem näher geregelt, dass e<strong>in</strong><br />

sich (an den Aktenvortrag) anschließendes Vertiefungsgespräch fünf M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten<br />

soll (§ 49 Abs. 4 ThürJAPO n.F.).<br />

Die Prüfungsgespräche <strong>in</strong> der mündlichen Prüfung dienen der Feststellung, ob der Rechtsreferendar<br />

fähig ist, rechtliche Fragestellungen aus der Praxis mit Verständnis für ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> Folgen <strong>und</strong> für wirtschaftliche Zusammenhänge zu erfassen, e<strong>in</strong>zuordnen <strong>und</strong><br />

die für ihre Lösung tragenden Gesichtspunkte verständlich <strong>und</strong> überzeugend zu entwickeln (§ 49<br />

Abs. 5 ThürJAPO n.F.; § 50 Abs. 5 ThürJAPO a.F.).<br />

Für die Prüfungsgespräche e<strong>in</strong>schließlich des Vertiefungsgesprächs im Anschluss an den Aktenvortrag<br />

werden pro Prüfl<strong>in</strong>g 45 M<strong>in</strong>uten vorgesehen (§ 49 Abs. 7 S. 2 ThürJAPO n.F.).<br />

Nach § 50 Abs. 6 S. 2 ThürJAPO a. F. betrug die Prüfungszeit für die Prüfungsgespräche pro Prüfl<strong>in</strong>g<br />

40 M<strong>in</strong>uten, da - wie oben dargelegt - e<strong>in</strong>e zeitliche Regelung für e<strong>in</strong> Vertiefungsgespräch im<br />

Anschluss an den Aktenvortrag (<strong>von</strong> fünf M<strong>in</strong>uten) damals (noch nicht) getroffen worden war.<br />

2. Gruppenprüfung<br />

Nach § 50 Abs. 6 S. 1 ThürJAPO a. F. <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 25 Abs. 3 ThürJAPO a. F. waren für den<br />

Regelfall Prüfungsgruppen mit fünf Prüfl<strong>in</strong>gen vorgesehen.<br />

Seit der Neufassung der ThürJAPO sollen <strong>in</strong> der Regel vier Prüfl<strong>in</strong>ge zusammen geprüft werden<br />

(§ 49 Abs. 6 ThürJAPO n.F.).<br />

Die Gruppenprüfung hat sich bewährt, da hierdurch e<strong>in</strong>e - im Interesse der Prüfl<strong>in</strong>ge liegende - Vergleichbarkeit<br />

der Leistungen der Kandidaten möglich ist. Zudem wären E<strong>in</strong>zelprüfungen nur mit e<strong>in</strong>em<br />

über das bisherige Maß (bei Gruppenprüfungen) erheblich h<strong>in</strong>ausgehenden personellen <strong>und</strong><br />

sachlichen Aufwand verb<strong>und</strong>en. Es würden vier Prüfer nicht für vier Prüfl<strong>in</strong>ge, sondern für nur (je-<br />

36


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

weils) e<strong>in</strong>en Prüfl<strong>in</strong>g benötigt. Die erforderliche Anzahl an Prüfern, Prüfungsausschüssen <strong>und</strong> Prüfungsräumen<br />

sowie der notwendige Organisationsaufwand würden die derzeitigen Kapazitäten bei<br />

Weitem überschreiten <strong>und</strong> zu dementsprechenden Mehrkosten führen.<br />

E<strong>in</strong>zelprüfungen f<strong>in</strong>den bislang nur <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen, meist zur Gewährung e<strong>in</strong>es<br />

Nachteilsausgleichs wegen der ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>es Kandidaten, statt. In diesen<br />

Fällen verbietet sich aus Gründen der Gleichbehandlung sowohl dieses Kandidaten, aber auch<br />

der übrigen Prüfungsteilnehmer, e<strong>in</strong>e Gruppenprüfung.<br />

Bei der Zusammenstellung der Prüfungsgruppen ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Wahl des Schwerpunktbereiches<br />

maßgeblich, d.h. es werden Kandidaten mit dem gleichen Schwerpunktbereich e<strong>in</strong>er Prüfungsgruppe<br />

zugeordnet. Soweit möglich wird auch auf e<strong>in</strong>en ausgewogenen Geschlechteranteil <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Prüfungsgruppe geachtet. Bisweilen wird auch begründeten persönlichen Umständen e<strong>in</strong>es<br />

Kandidaten Rechnung getragen, etwa bei der Zuordnung zu e<strong>in</strong>em bestimmten Prüfungsterm<strong>in</strong>.<br />

60. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare haben die Prüfung jeweils<br />

<strong>in</strong> welcher Benotungskategorie bestanden (bitte nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />

aufschlüsseln)? Wie hat sich im Zeitraum seit 2002 der Notendurchschnitt entwickelt (bitte<br />

nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des Zeitraumes <strong>von</strong> 2002 bis 2008 liegen zur Benotung aufgeschlüsselt nach LG-Bezirken<br />

ke<strong>in</strong>e statistischen Erhebungen vor. Ebenso wenig wurde der Notendurchschnitt nach LG-Bezirken<br />

statistisch erfasst. Im Übrigen s<strong>in</strong>d die jährlichen Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung<br />

im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 sowie die Entwicklung des Notendurchschnitts als Anlage<br />

der Antworten zu den Fragen 60 <strong>und</strong> 61 zu entnehmen.<br />

61. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare haben die Prüfung nicht<br />

bestanden? Wie viele der "Nichtbesteher/-<strong>in</strong>nen" haben die Prüfung <strong>in</strong> welchem Zeitabstand zum<br />

ersten Prüfungsdurchgang wiederholt? Wie viele der "WiederhoIer/-<strong>in</strong>nen" haben die Prüfung aus<br />

dem (verlängerten) Vorbereitungsdienst, wie viele als "Externe" die Prüfung zum zweiten Mal abgelegt?<br />

Wie viele Fälle gab es, <strong>in</strong> denen "Nichtbesteher/-<strong>in</strong>nen" e<strong>in</strong>e Prüfungs wiederholung nicht<br />

gestattet wurde? Inwiefern gibt es e<strong>in</strong>en Anspruch auf Verlängerung des Vorbereitungsdienstes bis<br />

zur Prüfungswiederholung? (bitte bei allen Fragen des Punktes 61 den Zeitraum ab 2002 darstellen<br />

sowie nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln) Welchen Veränderungsbedarf<br />

sieht die Landesregierung im Themenfeld "Prüfungswiederholung"?<br />

Die Zahl der zur Prüfung angemeldeten Referendare im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012, welche die Prüfung<br />

nicht bestanden haben, ist der Anlage der Antworten zu den Fragen 60 <strong>und</strong> 61 zu entnehmen.<br />

Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung ist <strong>in</strong> § 52 Abs. 1 ThürJAPO n. F. geregelt.<br />

Wer die zweite Staatsprüfung nicht bestanden hat, kann sie e<strong>in</strong>mal wiederholen. Die Prüfung<br />

ist vollständig zu wiederholen (§ 52 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> S. 2 ThürJAPO n. F.). Dem betreffenden Prüfl<strong>in</strong>g,<br />

der die zweite Staatsprüfung erstmals nicht bestanden hat, wird danach die Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt,<br />

diese - allerd<strong>in</strong>gs vollständig - zu wiederholen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.<br />

E<strong>in</strong>e entsprechende Regelung war bereits <strong>in</strong> § 54 Abs. 1 ThürJAPO a. F. getroffen worden, allerd<strong>in</strong>gs<br />

war damals noch vorgesehen, dass <strong>in</strong> besonderen Fällen der Präsident des JPA bestimmen<br />

konnte, e<strong>in</strong>zelne Prüfungsleistungen des Betreffenden für die Wiederholungsprüfung anzuerkennen<br />

(§ 54 Abs. 1 S. 2 HS 2 ThürJAPO a. F.). E<strong>in</strong>e solche Ausnahmeregelung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 54 Thür-<br />

JAPO n. F. nicht mehr.<br />

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 3 ThürJAPO n. F. bestimmt der Präsident des JPA den nächsten Prüfungsdurchgang<br />

<strong>und</strong> die Länge des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (EVD). Ordnet der Präsident des<br />

JPA e<strong>in</strong>en EVD an, so bestimmt der Präsident des OLG, welchen <strong>Ausbildung</strong>sstellen der betreffende<br />

Rechtsreferendar zugewiesen wird (§ 52 Abs. 1 S. 4 ThürJAPO n. F.).<br />

Es besteht folglich e<strong>in</strong> Anspruch auf (vollständige) Prüfungswiederholung (§ 52 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2<br />

ThürJAPO n. F.; § 54 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2 ThürJAPO a. F.) <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />

37


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Entscheidung h<strong>in</strong>sichtlich der Anordnung der Dauer des EVD (§ 52 Abs. 1 S. 3 ThürJAPO n. F.,§ 52<br />

Abs. 1 S. 3 ThürJAPO a. F.).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der oben genannten Regelungen wird bislang vom Präsidenten des JPA e<strong>in</strong> EVD für diejenigen<br />

Rechtsreferendare angeordnet, die die zweite Staatsprüfung erstmals nicht bestanden haben.<br />

Die Dauer des EVD beträgt regelmäßig 13 Monate, <strong>von</strong> denen auch der Zeitraum der (schriftlichen<br />

<strong>und</strong> mündlichen Prüfungen) umfasst ist.<br />

Der EVD beg<strong>in</strong>nt nach Ablauf der trotz Nichtbestehens regulär abzuleistenden Wahlstation <strong>und</strong> endet<br />

zum Abschluss der Wiederholungsprüfung.<br />

Mit dem Bescheid über die Anordnung des EVD legt der Präsident des JPA ebenfalls den Zeitraum<br />

der Wiederholungsprüfung fest. Dieser bestimmt sich nach den Term<strong>in</strong>en des nächsten regulären<br />

Prüfungsdurchgangs, sodass beispielsweise derjenige, welcher im November des Jahres mit dem<br />

EVD beg<strong>in</strong>nt, im Juni des Folgejahres (mit denjenigen Rechtsreferendaren, die erstmals die Prüfung<br />

ablegen) die schriftliche Prüfung sowie im November des Folgejahres dann die mündliche Prüfung<br />

absolviert (soweit gemäß § 48 ThürJAPO n. F. [<strong>und</strong> a. F.] die Zulassungsvoraussetzungen für die<br />

mündliche Prüfung erfüllt s<strong>in</strong>d). Das (erstmalige) Wiederholen der zweiten Staatsprüfung wird (<strong>und</strong><br />

wurde) folglich jedem Rechtsreferendar im Rahmen des EVD gestattet (sofern nicht generelle Ausschlussgründe<br />

- z. B. e<strong>in</strong>e die Ges<strong>und</strong>heit anderer gefährdende Erkrankung des Prüfl<strong>in</strong>gs - vorliegen<br />

(vgl. § 6 ThürJAPO n. F. <strong>und</strong> a. F.).<br />

Die Prüfung <strong>von</strong> "Externen", die die Prüfung zum zweiten Mal ablegen wollen, ist <strong>in</strong> der ThürJAPO<br />

nicht vorgesehen. Die Wiederholungsprüfung f<strong>in</strong>det im Rahmen des EVD statt, der im Beamtenverhältnis<br />

auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis absolviert wird (vgl. § 33<br />

Abs. 10 bis 12 ThürJAPO n. F.; § 33 Abs. 10 bis 13 ThürJAPO a. F.).<br />

E<strong>in</strong>e weitergehende Regelung zur Prüfungswiederholung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 52 Abs. 2 ThürJAPO n. F.<br />

(§ 54 Abs. 2 ThürJAPO a. F.), wonach der Präsident des JPA <strong>in</strong> Ausnahmefällen unter den dort genannten<br />

(engen) Voraussetzungen nach zweimaligem Misserfolg die nochmalige Wiederholung der<br />

zweiten Staatsprüfung gestatten kann.<br />

Die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung (nach erstmaligem Bestehen der zweiten<br />

Staatsprüfung) sieht § 53 ThürJAPO n. F. (§ 55 ThürJAPO a. F.) vor.<br />

Änderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich des EVD <strong>und</strong> der Wiederholungsprüfung wird derzeit nicht gesehen.<br />

62. Welche Nachweise bzw. Pflichtveranstaltungen mussten bzw. müssen <strong>in</strong> welcher Frist als Voraussetzung<br />

der Zulassung zum Assessorexamen erbracht bzw. nachgewiesen werden (bitte auch Veränderungen<br />

seit dem Jahr 2002 darstellen)? Welche Möglichkeiten zur "Nachbesserung" bei Fristversäumnis<br />

gibt es für Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare?<br />

Vor der zweiten juristischen Staatsprüfung ist e<strong>in</strong> juristischer Vorbereitungsdienst, wie er - basierend<br />

auf § 5b DRiG sowie der Verordnungsermächtigung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 <strong>und</strong> 5 ThürJAG - <strong>in</strong><br />

der ThürJAPO geregelt worden ist, zu absolvieren. Dieser gliedert sich gemäß § 35 Abs. 2 ThürJA-<br />

PO <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Pflichtstationen (<strong>in</strong>sgesamt 21 Monate) <strong>und</strong> die Wahlstation (drei Monate).<br />

Die Rechtsreferendare haben an der frühestens im 19. <strong>und</strong> spätestens im 21. <strong>Ausbildung</strong>smonat beg<strong>in</strong>nenden<br />

zweiten Staatsprüfung teilzunehmen; den genauen Zeitraum, <strong>in</strong> dem die schriftlichen Aufsichtsarbeiten<br />

geschrieben werden, bestimmt der Präsident des JPA (§ 44 Abs. 2 ThürJAPO n. F.).<br />

E<strong>in</strong> Rechtsrechtsreferendar wird zur zweiten Staatsprüfung zugelassen, wenn er den Vorbereitungsdienst<br />

<strong>in</strong> den vorgesehenen <strong>Ausbildung</strong>sstellen sowie Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften absolviert hat (§ 35<br />

Abs. 1 ThürJAPO n.F.). Über die <strong>in</strong> diesem Rahmen erbrachten Leistungen <strong>und</strong> wahrgenommenen<br />

Aufgaben wird e<strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>snachweis geführt <strong>und</strong> dem Betreffenden nach Beendigung der <strong>Ausbildung</strong><br />

bei der <strong>Ausbildung</strong>sstelle <strong>und</strong> nach dem Ausscheiden aus der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft jeweils<br />

e<strong>in</strong> Zeugnis erteilt (vgl. §§ 36 Abs. 6, 37 Abs. 7 ThürJAPO).<br />

38


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

War e<strong>in</strong> Rechtsreferendar mehr als e<strong>in</strong>en Monat dienstunfähig oder beurlaubt, so kann die <strong>Ausbildung</strong><br />

bei der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um<br />

das Ziel der <strong>Ausbildung</strong>sstelle zu erreichen (§ 40 Abs. 1 ThürJAPO n.F.). Auf Antrag kann die <strong>Ausbildung</strong><br />

bei e<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn der Rechtsreferendar glaubhaft macht,<br />

dass er wegen außergewöhnlicher Umstände, <strong>in</strong>sbesondere aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen oder<br />

wegen besonderer persönlicher Verhältnisse, nicht <strong>in</strong> der Lage war, sich der <strong>Ausbildung</strong> h<strong>in</strong>reichend<br />

zu widmen (§ 40 Abs. 2 ThürJAPO n. F.). In diesen Fällen ist der betreffende <strong>Ausbildung</strong>snachweis<br />

entsprechend später zu erbr<strong>in</strong>gen, wobei die Verlängerung der <strong>Ausbildung</strong> darauf auszurichten ist,<br />

dass der Betreffende zusammen mit den Rechtsreferendaren, die zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt e<strong>in</strong>gestellt<br />

worden s<strong>in</strong>d, die zweite Staatsprüfung ablegen kann (§ 40 Abs. 4 ThürJAPO n. F.).<br />

Sofern e<strong>in</strong> Rechtsreferendar <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> nicht h<strong>in</strong>reichend fortschreitet, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />

zwei <strong>Ausbildung</strong>sabschnitten ke<strong>in</strong>e ausreichenden Leistungen erzielt hat, soll er entlassen - <strong>und</strong><br />

folglich nicht zur zweiten Staatsprüfung zugelassen - werden (§ 41 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürJAPO). Mit<br />

den oben genannten Möglichkeiten der <strong>Ausbildung</strong>sverlängerung wird gegebenenfalls e<strong>in</strong>tretenden<br />

besonderen Umständen h<strong>in</strong>reichend Rechnung getragen <strong>und</strong> dem Betreffenden Gelegenheit gegeben,<br />

das <strong>Ausbildung</strong>sziel mit den jeweiligen Leistungsnachweisen zu erreichen, um dann zur zweiten<br />

Staatsprüfung zugelassen zu werden.<br />

Entsprechende Regelungen be<strong>in</strong>haltete bereits die ThürJAPO a. F. (vgl. §§ 37 Abs. 6, 38 Abs. 7, 41<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2, 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürJAPO a. F.), wobei sich früher der Vorbereitungsdienst<br />

noch <strong>in</strong> Pflichtstationen mit e<strong>in</strong>er Gesamtdauer <strong>von</strong> 19 Monaten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Wahlstation mit e<strong>in</strong>er Dauer<br />

<strong>von</strong> fünf Monaten gliederte (vgl. § 36 Abs. 2 ThürJAPO a. F.) <strong>und</strong> die Rechtsreferendare an der<br />

am Ende der <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der letzten Pflichtstation beg<strong>in</strong>nenden zweiten Staatsprüfung teilzunehmen<br />

hatten (vgl. § 36 Abs. 2 ThürJAPO a. F.).<br />

63. Wie viele Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare nehmen nach Kenntnis der Landesregierung Angebote<br />

zur Vorbereitung auf das Assessorexamen bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahr<br />

(bitte <strong>in</strong> Jahresscheiben ab 2002 aufschlüsseln)? Welche Angebote der Prüfungsvorbereitung gibt<br />

es im bzw. begleitend zum Vorbereitungsdienst <strong>von</strong> Seiten des Landes bzw. öffentlicher Stellen?<br />

Wie werden diese öffentlichen Angebote <strong>von</strong> den Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendaren genutzt<br />

bzw. angenommen (bitte auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 <strong>und</strong> nach Landgerichtsbezirken aufgeschlüsselt<br />

darstellen)? Inwiefern wurden bzw. werden die öffentlichen Angebote (seit dem Jahr<br />

2002) evaluiert?<br />

Die Anzahl der Rechtsreferendare, die Angebote zur Vorbereitung auf das Assessorexamen bei<br />

kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahrnehmen, ist der Landesregierung nicht bekannt. E<strong>in</strong>e<br />

Verpflichtung, die Teilnahme mitzuteilen, besteht nicht. Die Erkenntnislage beschränkt sich auf den<br />

zu Frage 29 angeführten Evaluationsbericht der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz. Danach bejahten 56 Prozent<br />

der b<strong>und</strong>esweit Befragten, zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen e<strong>in</strong> Repetitorium<br />

besucht zu haben.<br />

Das TJM hat e<strong>in</strong>en Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung - sozusagen<br />

als ständiges Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g - e<strong>in</strong>gerichtet. Dieser "Examensklausurenkurs" f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Regel<br />

montags <strong>von</strong> 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr an den Stammdienststellen statt. Die Rechtsreferendare s<strong>in</strong>d<br />

gemäß § 38 Abs. 1 ThürJAPO n.F. verpflichtet, 60 Prozent der angebotenen Aufsichtsarbeiten (regelmäßig<br />

22 Aufsichtsarbeiten) mitzuschreiben <strong>und</strong> zur Korrektur vorzulegen. Es steht ihnen frei,<br />

weitere Aufsichtsarbeiten - zur Übung - zu fertigen, die dann auch zusätzlich korrigiert werden. Die<br />

im Rahmen des "Examensklausurenkurses" ausgegebenen Aufsichtsarbeiten werden zu bestimmten<br />

Term<strong>in</strong>en, die den Rechtsreferendaren rechtzeitig bekannt gegeben werden, erörtert. Hierbei<br />

besteht die Möglichkeit, Fragen an den jeweiligen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleiter zu richten. Die Teilnahme<br />

an den Besprechungen der Aufsichtarbeiten ist nicht verpflichtend, sodass nach den bisherigen<br />

Erfahrungen nur e<strong>in</strong> Teil der Rechtsreferendare dieses Angebot wahrnimmt.<br />

Die Rückmeldungen <strong>in</strong> den freiwillig beantworteten Fragebögen zum Vorbereitungsdienst nach Abschluss<br />

der zweiten Staatsprüfung zeigen, dass die - seit der ThürJAPO 2004 neu geregelte - verpflichtende<br />

Teilnahme am "Examensklausurenkurs" gemäß § 38 Abs. 1 ThürJAPO <strong>von</strong> den Rechtsreferendaren<br />

unterschiedlich bewertet wird. E<strong>in</strong> Teil erachtet diese Art der Prüfungsvorbereitung<br />

39


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend für die dann folgenden schriftlichen Aufsichtsarbeiten, da hier m<strong>in</strong>destens 22 Aufsichtsarbeiten<br />

- zur Übung - <strong>in</strong>nerhalb der <strong>in</strong> § 47 Abs. 1 ThürJAPO bestimmten Bearbeitungszeit<br />

<strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en zu absolvieren s<strong>in</strong>d. Zum Teil werden demgegenüber die verpflichtende Teilnahme<br />

<strong>und</strong> das regelmäßige Schreiben der Aufsichtsarbeiten an den Stammdienststellen bemängelt<br />

<strong>und</strong> stattdessen angeregt, Übungsklausuren im Internet e<strong>in</strong>zustellen, damit diese zu Hause bearbeitet<br />

werden könnten. E<strong>in</strong>e derartige Verfahrensweise ist jedoch kritisch zu sehen, da sie dem Zweck<br />

des Klausurenkurses nicht gerecht wird, unter Examensbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>en Vorgang <strong>in</strong> beschränkter<br />

Zeit <strong>und</strong> mit begrenzten Hilfsmitteln zu erfassen <strong>und</strong> für se<strong>in</strong>e rechtliche Lösung <strong>in</strong> den üblichen<br />

Formen der Rechtspraxis e<strong>in</strong>en überzeugend begründeten Vorschlag <strong>in</strong>nerhalb der vorgegebenen<br />

Bearbeitungszeit <strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en zu machen (so die Anforderungen <strong>in</strong> der schriftlichen Prüfung<br />

gemäß § 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 1 ThürJAPO a. F.).<br />

Während der Wahlstation wird e<strong>in</strong>e Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<br />

angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Es wird jedoch allen Rechtsreferendaren empfohlen,<br />

das Angebot <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf den <strong>in</strong> der mündlichen Prüfung zu haltenden Aktenvortrag<br />

(vgl. § 49 Abs. 2 bis 4 ThürJAPO n.F.) zu nutzen, da <strong>in</strong> dieser Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft schwerpunktmäßig<br />

Aktenvorträge - unter angenäherten Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen - geübt werden.<br />

Für diejenigen Rechtsreferendare, die erstmals die zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden<br />

haben, wird seit dem Jahr 2012 e<strong>in</strong>e zentrale Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Ziel der gesonderten,<br />

<strong>in</strong>tensiven Vorbereitung auf die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung durchgeführt.<br />

Zudem haben die betreffenden Personen während der ersten fünf Monate des EVD am regulären o.<br />

g. "Examensklausurenkurs" sowie den entsprechenden Klausurbesprechungen teilzunehmen <strong>und</strong><br />

s<strong>in</strong>d auch e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelausbilder zugeteilt.<br />

Ob sich die oben genannte zentrale Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft bewährt, bedarf zukünftiger Evaluation.<br />

Nach bisheriger E<strong>in</strong>schätzung der AG-Leiter, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bereits abgeschlossenen EVD-Lehrgang<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>em weiteren, gerade laufenden EVD-Kurs jeweils fünf Referendare betreut haben bzw. noch<br />

unterrichten, sei es im Rahmen dieser Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft gut realisierbar, auf die <strong>in</strong>dividuellen<br />

Schwierigkeiten leistungsschwächerer Rechtsreferendare e<strong>in</strong>zugehen.<br />

64. Wie stellt sich der derzeitige Diskussionstand um die Veränderung der Notene<strong>in</strong>teilung für Zeugnisse<br />

im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sowie im Assessorexamen dar? Welche Gremien (z. B.<br />

Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz) <strong>und</strong> welche Verbände haben sich <strong>in</strong> dieser Diskussion bisher <strong>in</strong> welcher<br />

Weise positioniert? Wie steht die Landesregierung zu dieser Diskussion <strong>und</strong> aus welchen Gründen?<br />

Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.<br />

65. Wie schätzen Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Vertreter der Thür<strong>in</strong>ger Justiz das Thema kommerzielle Repetitorien<br />

e<strong>in</strong>? Welche Alternativen schlagen sie ggf. vor? Wie bewertet die Landesregierung das Thema<br />

kommerzielle Repetitorien unter fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong> sozialen Aspekten <strong>und</strong> welchen Änderungsbedarf<br />

sieht hier die Landesregierung?<br />

Die Bewertung privater Repetitorien nach fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong> sozialen Aspekten obliegt Angehörigen<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Justiz nicht <strong>und</strong> ist im Übrigen auch im H<strong>in</strong>blick auf fehlende E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> Organisation<br />

<strong>und</strong> Inhalte der Repetitorien nicht möglich.<br />

Aufgabe der für die <strong>Ausbildung</strong> im staatlichen berufspraktischen Vorbereitungsdienst Verantwortlichen<br />

ist es, die <strong>Ausbildung</strong> als solche <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung<br />

gemäß den Bestimmungen der ThürJAPO sicherzustellen. Dem genügt die (bisherige) <strong>Ausbildung</strong><br />

bei den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sstellen (praktische <strong>Ausbildung</strong> nach speziellen <strong>Ausbildung</strong>splänen,<br />

vgl. § 36 ThürJAPO n. F.), den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften (mit speziellen <strong>Ausbildung</strong>splänen für die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Stationen, vgl. § 37 ThürJAPO n.F.) sowie im "Examensklausurenkurs" (vgl. § 38 ThürJA-<br />

PO n.F.). Es besteht ke<strong>in</strong> Anhaltspunkt dafür, dass das Ziel des Vorbereitungsdienstes gemäß § 34<br />

ThürJAPO n. F. <strong>von</strong> den Rechtsreferendaren nicht erreicht <strong>und</strong> die zweite juristische Staatsprüfung<br />

nicht erfolgreich abgelegt werden könnte. Außerhalb dieser <strong>Ausbildung</strong> stehender, kommerzieller<br />

Repetitorien bedarf es nach Auffassung der Landesregierung nicht.<br />

40


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

XI. Auslandsaufenthalt während Studium <strong>und</strong> Vorbereitungsdienst<br />

66. Wie <strong>und</strong> warum haben sich die Möglichkeiten zur Absolvierung <strong>von</strong> Teilen des rechtswissenschaftlichen<br />

Studiums bzw. des juristischen Vorbereitungsdienstes im Ausland bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen<br />

Organisationen seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Studium <strong>und</strong> Vorbereitungsdienst gesondert<br />

darstellen)?<br />

Auslandsaufenthalte während des Studiums:<br />

FSU Jena<br />

Studierende können unbeschränkt während des Studiums e<strong>in</strong>zelne Studiensemester im Ausland<br />

verbr<strong>in</strong>gen. Unterstützt wird dies durch mehrere Erasmus- <strong>und</strong> Fakultätsvere<strong>in</strong>barungen. Ausführungen<br />

zu den Partnern im Erasmus-Programm f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 68.<br />

Auslandsaufenthalte werden vorzugsweise auf den Zeitraum nach der Zwischenprüfung (nach dem<br />

vierten bzw. fünften Fachsemester) gelegt. Typischerweise liegen die Gründe für e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />

<strong>in</strong> der Erhöhung der Chancen auf dem <strong>in</strong>ländischen Arbeitsmarkt, der Erweiterung <strong>in</strong>ternationaler<br />

E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten, der Erhöhung der Fremdsprachenkompetenz <strong>und</strong> im Interesse an<br />

ausländischen Rechtssystemen.<br />

Seitens des JPA wird die Teilnahme am Auslandsstudium dadurch gefördert, dass den Studierenden<br />

die Zeiträume e<strong>in</strong>es solchen Auslandsstudiums, falls dieses bestimmte Anforderungen erfüllt,<br />

im Rahmen der Freiversuchsmöglichkeit nicht angerechnet werden. Regelmäßig kann nur derjenige<br />

e<strong>in</strong>en Freiversuch, also e<strong>in</strong>en zusätzlichen Prüfungsversuch, für die staatliche Pflichtfachprüfung<br />

beanspruchen, der spätestens im achten Semester an der Prüfung teilnimmt. Durch die Möglichkeit<br />

der Nichtanrechnung der Zeiten des Auslandsstudiums können die Studierenden am Freiversuch<br />

teilnehmen, auch wenn sie <strong>in</strong>folge des Auslandsstudiums <strong>in</strong>sgesamt länger als acht Semester<br />

studiert haben.<br />

Universität Erfurt<br />

Die Universität Erfurt hat unmittelbar nach der Gründung der Staatswissenschaftlichen Fakultät damit<br />

begonnen, Austauschprogramme für Studierende der Staatswissenschaften aufzubauen. Dabei<br />

g<strong>in</strong>g es vorrangig um die Gew<strong>in</strong>nung <strong>von</strong> Partnern, die alle drei Teildiszipl<strong>in</strong>en der Staatswissenschaften<br />

vertreten.<br />

Die Staatswissenschaftliche Fakultät stellt etwa die Hälfte aller Studierenden der Universität Erfurt,<br />

die <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten Gebrauch machen; die Studierenden dieser Fakultät s<strong>in</strong>d also häufiger<br />

an e<strong>in</strong>em Auslandsstudium <strong>in</strong>teressiert als Studierende anderer Fakultäten.<br />

Besonders nachgefragte Zielhochschulen <strong>von</strong> Studierenden der Staatwissenschaften s<strong>in</strong>d die Partnerhochschulen<br />

<strong>in</strong> den USA sowie <strong>in</strong> Chile <strong>und</strong> Argent<strong>in</strong>ien, <strong>in</strong> Südkorea <strong>und</strong> Hong Kong, das MGIMO<br />

<strong>in</strong> Moskau (Russland) sowie die Instituts d’Etudes Politiques <strong>in</strong> Lyon, Lille <strong>und</strong> Grenoble (Frankreich).<br />

Erasmus-Verträge mit re<strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Fakultäten bestehen mit der Universität Tilburg<br />

(Niederlande) <strong>und</strong> den Universitäten Salamanca, Alcala de Henares sowie Castellon (Spanien).<br />

FH Schmalkalden<br />

Während des gesamten Berichtszeitraums bestand für Studierende der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge<br />

der Hochschule die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte bzw. Auslandssemester im Rahmen<br />

des Studiums zu absolvieren. § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang<br />

Wirtschaftsrecht sieht beispielsweise vor, dass die Bereitschaft Studierender, Studienabschnitte im<br />

Ausland zu absolvieren, durch die Fakultät Wirtschaftsrecht im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefördert<br />

werden soll <strong>und</strong> im E<strong>in</strong>zelfall <strong>und</strong> bei Vorliegen e<strong>in</strong>es hohen Praxisbezugs die Aufenthalte auch<br />

als praktisches Studiensemester anerkannt werden können. Insbesondere der Masterstudiengang<br />

Wirtschaftsrecht stellt Fachgebiete mit <strong>in</strong>ternationalem Bezug <strong>in</strong> den Vordergr<strong>und</strong>.<br />

41


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Auslandsaufenthalte während des Vorbereitungsdienstes:<br />

Rechtsreferendare haben gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, ihre dreimonatige Wahlstation im Ausland<br />

bzw. bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Organisation zu absolvieren <strong>und</strong>/oder bis zu drei Monate während<br />

der Anwaltsstation - mit Ausnahme der ersten vier Monate - bei e<strong>in</strong>em ausländischen Rechtsanwalt<br />

abzuleisten. Diese Möglichkeit wird nach den Erfahrungen der Verwaltungspraxis regelmäßig genutzt.<br />

Statistische Erfassungen, die über die Antwort zu Frage 67 h<strong>in</strong>ausgehen, liegen hierüber jedoch<br />

nicht vor.<br />

67. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>und</strong><br />

wie viele Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben seit dem Jahr 2002 Teile ihrer <strong>Ausbildung</strong> im<br />

Ausland bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen Organisationen absolviert (bitte nach den beiden Personengruppen<br />

<strong>und</strong> nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung an der FSU Jena können<br />

nachfolgende Angaben zu den vergebenen Plätzen im Erasmus-Programm gemacht werden.<br />

Damit s<strong>in</strong>d die Auslandsaufenthalte der Studierenden aber nicht vollständig erfasst, da solche auch<br />

"<strong>in</strong> eigener Regie" (also außerhalb des Erasmus-Programms) stattf<strong>in</strong>den können.<br />

Land Universität Plätze 4 2009/<br />

2010<br />

2010/<br />

2011<br />

2011/<br />

2012<br />

2012/<br />

2013<br />

Frankreich Université Paris I Panthéon-Sorbonne<br />

2 1 4 3 2<br />

Université Montpellier I 2 2 1 2 2<br />

Université de Bourgogne (Dijon) 4 - 3 3 -<br />

Université de Nantes 2 - - - -<br />

GB Birm<strong>in</strong>gham City University 2 2 2 2 2<br />

Griechenland Aristotle University of Thessaloniki 3 - 1 - -<br />

Irland Tr<strong>in</strong>ity College, Dubl<strong>in</strong> 2 1 2 2 2<br />

Italien Università degli studi di Macerata 1 1 - 1 -<br />

Università Cattolica del Sacro Cuore<br />

3 1 2 2 -<br />

(Mailand)<br />

Niederlande Universiteit Leiden 1 - - - 1<br />

Slowenien Universität Ljubljana 2 - 1 - -<br />

Spanien Universidad de Huelva 2 - 1 1 2<br />

Ungarn<br />

Universitat de Lleida 2 - 1 - -<br />

Eötvös Loránd Universität (Budapest)<br />

2 - 1 - 1<br />

An der Universität Erfurt liegen zu dieser Frage ke<strong>in</strong>e Statistiken vor, weil die Kooperationsverträge<br />

sehr flexibel nutzbar s<strong>in</strong>d. Es lässt sich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> nicht mehr feststellen, ob Studierende<br />

der Staatswissenschaften während ihres Auslandsaufenthaltes auch Kurse für die Studienrichtung<br />

Rechtswissenschaft, die Haupt- oder Nebenstudienrichtung se<strong>in</strong> kann, absolviert haben.<br />

An der FH Schmalkalden haben Studierende der Studiengänge Wirtschaftsrecht e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />

im Rahmen des Studiums wie folgt absolviert:<br />

Jahr<br />

Anzahl der Studierenden<br />

2008 15<br />

2009 27<br />

2010 20<br />

2011 22<br />

42


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Bei den Jahresangaben s<strong>in</strong>d jeweils das Sommersemester <strong>und</strong> das nachfolgende W<strong>in</strong>tersemester<br />

berücksichtigt worden. Für die weiter zurückliegenden Jahre des Berichtszeitraums konnten ke<strong>in</strong>e<br />

konkreten Zahlen validiert werden. Es ist aber da<strong>von</strong> auszugehen, dass sich die Zahl der Studierenden<br />

auch <strong>in</strong> dem Korridor der letzten Jahre bewegen dürfte.<br />

Die Zahl der Rechtsreferendare, die <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 Teile ihrer <strong>Ausbildung</strong> im Ausland<br />

bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen Organisationen absolviert haben, ist folgender Übersicht zu entnehmen:<br />

Jahr<br />

Anzahl der Referendare<br />

2002 nicht mehr feststellbar<br />

2003 37<br />

2004 23<br />

2005 22<br />

2006 22<br />

2007 14<br />

2008 12<br />

2009 4<br />

2010 10<br />

2011 10<br />

2012 11<br />

68. Welche E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Organisationen unterstützen rechtswissenschaftlich Studierende <strong>und</strong><br />

Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bei Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten<br />

im Rahmen der <strong>Juristen</strong>ausbildung? Welche Hochschulen <strong>und</strong> staatlichen Stellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

haben für den rechtswissenschaftlichen Bereich <strong>in</strong> welcher Form <strong>Ausbildung</strong>spartnerschaften<br />

mit welchen E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Organisationen im Ausland? Welche Aktivitäten bzw. Angebote<br />

bieten Organisationen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen aus dem Ausland im Bereich der <strong>Juristen</strong>ausbildung an<br />

Hochschulen bzw. bei öffentlichen Stellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen an? Wie wurden bzw. werden diese vorgenannten<br />

Angebote seit 2002 jeweils genutzt bzw. angenommen?<br />

Die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena nutzen im Rahmen des<br />

Erasmus-Programms der Universität die Möglichkeit, Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren.<br />

E<strong>in</strong>e Übersicht der Auslandsstudienplätze der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des<br />

Erasmus-Mobilitätsprogramms gibt die Tabelle der Antwort zu Frage 67.<br />

Absolventen des Law & Language-Programms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können sich<br />

für e<strong>in</strong>en Auslandsstudienplatz an folgenden Partnerhochschulen <strong>in</strong> den USA bewerben:<br />

- Indiana University Bloom<strong>in</strong>gton, School of Law,<br />

- George Mason University, Arl<strong>in</strong>gton, VA.<br />

Zusätzlich zu den Auslandsstudienplätzen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können sich Studierende<br />

der Rechtswissenschaft für zentral durch das Internationale Büro vergebene Austauschplätze<br />

an den folgenden Partneruniversitäten der FSU Jena bewerben: Universität Krakau, Universität<br />

Prag, Eötvös Loránd Universität Budapest, Universität M<strong>in</strong>sk, Universität Moskau, Universität St.<br />

Petersburg, Tecnologico de Monterrey (Mexiko, neu 2012), Wuhan Universität (Ch<strong>in</strong>a), Meiji University<br />

(Tokio), Chubu Universität (Kasugai City, Japan), Fukuoka University (Japan) sowie Chonnam<br />

National University (Südkorea).<br />

Bei der Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Auslandsstudien werden die Studierenden durch den an der<br />

Fakultät bestehenden "Jean Monnet-Lehrstuhl" <strong>und</strong> das Internationale Büro der FSU Jena unterstützt.<br />

Das sog. European Judicial Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Network (EJTN), das regelmäßig <strong>in</strong>sbesondere für Richter <strong>und</strong><br />

Staatsanwälte aus anderen europäischen Mitgliedstaaten Fortbildungssem<strong>in</strong>are ausschreibt, bietet<br />

auch für Rechtsreferendare <strong>in</strong>teressante Veranstaltungen im Ausland an.<br />

Regelmäßig gibt es für Rechtsreferendare sog. THEMIS-Wettbewerbe im Ausland. Für das Jahr 2013<br />

hat das EJTN Rechtsreferendare zu vier Halbf<strong>in</strong>alen <strong>in</strong> Spanien, Litauen, Belgien <strong>und</strong> Ungarn sowie<br />

43


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

e<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>ale im Oktober 2013 <strong>in</strong> Bukarest e<strong>in</strong>geladen. Die Arbeitssprache ist Englisch. E<strong>in</strong>zelheiten<br />

hierzu können auf der Internetseite des EJTN unter www.ejtn.net e<strong>in</strong>gesehen werden. Das TJM<br />

hat im Mai 2012 erstmals <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong> Halbf<strong>in</strong>ale des THEMIS-Wettbewerbes ausgerichtet.<br />

Zweimal jährlich besteht für 25 Rechtsreferendare aus dem gesamten B<strong>und</strong>esgebiet die Möglichkeit,<br />

während e<strong>in</strong>er Woche <strong>in</strong> Paris Theorie <strong>und</strong> Praxis des französischen Rechts näher kennenzulernen.<br />

Kern des Programms ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das französische Recht <strong>und</strong> <strong>in</strong> die französische<br />

Rechtssprache durch erfahrene Dozenten. Außerdem werden zahlreiche Institutionen besucht, die<br />

für die berufliche Orientierung <strong>von</strong> Interesse se<strong>in</strong> könnten, z. B. Anwaltskanzleien mit Deutschlandbezug,<br />

Deutsche Botschaft Paris, M<strong>in</strong>istère de la Justice, Gerichtsverhandlungen im Palais de Justice,<br />

Deutsch-Französische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer. Das Programm wird vom Justizm<strong>in</strong>isterium<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen im Benehmen mit den anderen Landesjustizverwaltungen<br />

organisiert <strong>und</strong> steht allen deutschen Rechtsreferendaren offen. Bisher hat nach ermittelbarem<br />

Kenntnisstand e<strong>in</strong>e Rechtsreferendar<strong>in</strong> des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen dieses Angebot genutzt <strong>und</strong> anschließend<br />

sehr positiv über ihren Aufenthalt <strong>in</strong> Frankreich berichtet.<br />

69. Inwiefern s<strong>in</strong>d die <strong>Ausbildung</strong>sanforderungen der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen (rechtliche Regelungen,<br />

Studienordnungen, Anerkennung <strong>von</strong> Abschlüssen usw.) mit Blick auf e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />

eher unterstützend bzw. verh<strong>in</strong>dernd ausgestaltet? Wie werden durch das B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />

(BaföG) Auslandsaufenthalte unterstützt?<br />

Es besteht die une<strong>in</strong>geschränkte Möglichkeit, e<strong>in</strong>zelne Studiensemester im Ausland zu absolvieren.<br />

Die E<strong>in</strong>zelheiten der Studienorganisation <strong>und</strong> des Studienablaufs werden durch die Studien<strong>und</strong><br />

Prüfungsordnungen geregelt.<br />

Weiter unterstützt wird die Wahrnehmung <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten während des Studiums durch<br />

die Ausgestaltung der Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen für die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten<br />

juristischen Prüfung. So besteht die Möglichkeit, die Zeiten des Auslandsstudienaufenthalts im Rahmen<br />

der Freiversuchsregelung nicht mitzurechnen, sodass die Studierenden am Freiversuch - d. h.<br />

am zusätzlichen Prüfungsversuch - teilnehmen können, auch wenn sie <strong>in</strong>folge des Auslandsstudiums<br />

länger als acht Semester studiert haben sollten. Zudem können zahlreiche der für die Zulassung<br />

zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise auch im Ausland, d. h. während e<strong>in</strong>es Auslandsstudiums,<br />

erworben werden <strong>und</strong> werden bei der Zulassung zur Prüfung anerkannt, so z.B. das<br />

Wahlpraktikum <strong>in</strong>nerhalb der praktischen Studienzeiten, der Leistungsnachweis betreffend fremdsprachige<br />

rechtswissenschaftliche Veranstaltungen (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 3 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 17<br />

Abs. 3 ThürJAPO). Auch weitere erforderliche Leistungsnachweise können durch solche ausländischer<br />

Universitäten ersetzt werden, wenn die juristische Fakultät der Universität deren Gleichwertigkeit<br />

bestätigt (vgl. § 16 Abs. 3 ThürJAPO).<br />

Auslandsaufenthalte (Studium <strong>und</strong> Praktikum) werden nach §§ 5, 16 des B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetzes<br />

(BAföG) gefördert. Innerhalb der EU <strong>und</strong> der Schweiz kann e<strong>in</strong> vollständiges Studium<br />

<strong>von</strong> Beg<strong>in</strong>n an bis zum Erwerb des ausländischen Bildungsabschusses gefördert werden.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Inlandsstudiums können Studienzeiten <strong>in</strong>nerhalb der EU <strong>und</strong> der Schweiz ohne<br />

zeitliche Beschränkung, außerhalb der EU regelmäßig für die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres, bei Vorliegen besonderer<br />

Gründe ausnahmsweise bis zu zweie<strong>in</strong>halb Jahren, gefördert werden. Voraussetzung ist,<br />

dass das Studium außerhalb der EU für das Inlandsstudium förderlich ist.<br />

Die M<strong>in</strong>destdauer muss e<strong>in</strong> Semester, bei Auslandsausbildungsaufenthalten im Rahmen e<strong>in</strong>er grenzüberschreitenden<br />

Zusammenarbeit zwischen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ländischen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er oder mehreren ausländischen<br />

Hochschulen (Hochschulkooperationen) zwölf Wochen betragen. Die M<strong>in</strong>destdauer für Auslandspraktika<br />

beträgt zwölf Wochen.<br />

Die Höhe der Förderung bestimmt sich nach § 13 Abs. 4, § 17 Abs. 2 BAföG <strong>und</strong> der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung.<br />

Die Förderung e<strong>in</strong>es Studienaufenthalts <strong>in</strong>nerhalb der EU erfolgt <strong>in</strong> Höhe<br />

des Bedarfs für e<strong>in</strong>en nicht bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnenden Studierenden zu Inlandssätzen <strong>von</strong> maximal<br />

670 Euro nebst Reisekosten für e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrt je Fahrt <strong>von</strong> 250 Euro. Bei Studienaufenthalten<br />

außerhalb der EU <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Schweiz werden höhere Lebenshaltungskosten durch je nach<br />

44


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Land differierende Auslandszuschläge ausgeglichen <strong>und</strong> Reisekosten für e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrt je<br />

Fahrt <strong>von</strong> 500 Euro geleistet. Für alle Auslandsaufenthalte werden zusätzlich die nachweisbar notwendigen<br />

Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal e<strong>in</strong> Jahr (im E<strong>in</strong>zelfall auch darüber h<strong>in</strong>aus)<br />

<strong>und</strong> eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bis zu monatlich 62 Euro übernommen.<br />

Für Auslandspraktika werden Reisekosten <strong>und</strong> eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung<br />

geleistet.<br />

Alle Zuschläge werden gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> derselben Förderungsart wie die Gr<strong>und</strong>förderung (bei Studierenden<br />

jeweils zu 50 Prozent nicht rückzahlbarer Zuschuss <strong>und</strong> z<strong>in</strong>sloses, rückzahlbares Darlehen)<br />

geleistet. Der Zuschlag zu den Studiengebühren erfolgt vollständig als nicht rückzahlbarer Zuschuss.<br />

Für Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften gelten ke<strong>in</strong>e förderungsrechtlichen Besonderheiten.<br />

70. Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>in</strong> den Fragen 66 bis 69<br />

angesprochenen Themen <strong>und</strong> Fakten?<br />

Angesichts der zunehmenden Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung des Rechts <strong>und</strong> der Rechtswissenschafen<br />

stimmt die Landesregierung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats (Drucksache<br />

2558-12) übere<strong>in</strong>, dass sich die Rechtswissenschaften <strong>in</strong> Deutschland noch stärker als bislang<br />

<strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre <strong>in</strong>ternationalisieren sollten, um ihrem Stellenwert <strong>in</strong> Wissenschaft <strong>und</strong><br />

unterschiedlichen Berufsfeldern noch besser gerecht zu werden. H<strong>in</strong>sichtlich der Vorbereitung <strong>von</strong><br />

Studierenden der Rechtswissenschaften auf <strong>in</strong>ternationale Karrieren müssen jedoch zuvor tatsächlich<br />

noch Daten über Karriereverläufe <strong>und</strong> Arbeitsmärkte gesammelt werden, um danach zu beurteilen,<br />

ob die bereits vorhandenen Studiengänge den Bedarf an <strong>in</strong>ternational ausgebildeten <strong>Juristen</strong><br />

schon abdecken, oder ob die entsprechenden <strong>Ausbildung</strong>sangebote ausgeweitet werden sollten.<br />

Gemäß Beschluss des Thür<strong>in</strong>ger Landtags (Drucksache 5/4113) ist die Beseitigung <strong>von</strong> Förderungslücken<br />

beim Übergang vom Auslands- zum Inlandsstudium beabsichtigt. Derzeit bekommt e<strong>in</strong> Studierender,<br />

sofern er vier Monate nach se<strong>in</strong>em Auslandsstudium se<strong>in</strong> Inlandsstudium wieder aufnimmt,<br />

<strong>von</strong> den vier Monaten zwei Monate gefördert; bei e<strong>in</strong>er Lücke <strong>von</strong> drei Monaten werden, sofern er<br />

nach zwei Monaten se<strong>in</strong> Studium fortsetzt, ebenfalls zwei Monate gefördert.<br />

XII. Soziale (Rahmen-)Bed<strong>in</strong>gungen des Jurastudiums <strong>und</strong> des Vorbereitungsdienstes<br />

71. Wie stellen sich Bedarf <strong>und</strong> Leistungshöhe nach BaföG oder bzw. anderen sozialrechtlichen Leistungen<br />

bzw. nach Regelungen des BGB-Unterhaltsrechts für e<strong>in</strong>e/n Studierende/n (im Fachbereich<br />

Rechtswissenschaften) dar (bitte auch jeweilige Veränderungen seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />

Inwiefern gibt es <strong>von</strong> Verbänden/Organisationen bzw. Institutionen Bedarfsberechnungen, die <strong>von</strong><br />

den Bedarfsansätzen des BaföG zugunsten der Studierenden abweichen? Inwiefern lässt sich aus<br />

dem Gr<strong>und</strong>satzurteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen e<strong>in</strong> Anspruch<br />

auf Erhöhung der BaföG-Leistungen ableiten?<br />

Der monatliche Bedarf für e<strong>in</strong>en an e<strong>in</strong>er Hochschule Studierenden beträgt nach § 13 Abs. 1 Nr. 2<br />

BAföG 373 Euro.<br />

Der Bedarf erhöhte sich für die Unterkunft seit dem Jahr 2002 wie folgt:<br />

Studierender 2002<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

ab 2008<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

ab 2010<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Bedarf für bei den Eltern wohnend 44 48 49<br />

Bedarf für nicht bei den Eltern wohnend 133 146 224<br />

nachweisabhängiger Wohnzuschlag 64 72 -<br />

Für Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften gelten ke<strong>in</strong>e förderungsrechtlichen Besonderheiten.<br />

Über abweichende Bedarfsberechnungen verfügt das Deutsche Studentenwerk.<br />

45


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Aus dem Gr<strong>und</strong>satzurteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen lässt sich<br />

e<strong>in</strong> Anspruch auf Erhöhung der BAföG-Leistungen nicht herleiten, da es sich jeweils um e<strong>in</strong>e andere<br />

Zielgruppe handelt. Jedes Gesetz regelt für den <strong>von</strong> ihm erfassten Personenkreis abschließend,<br />

selbständig <strong>und</strong> nach eigenen Maßstäben, wie hoch die zur Existenzsicherung erforderlichen Leistungen<br />

se<strong>in</strong> müssen.<br />

72. Wie hoch ist der Anteil am BaföG- bzw. Sozialleistungssatz, der für Studienbedarf - <strong>in</strong>sbesondere<br />

Fachliteratur - angesetzt wird? Nach welchen Kriterien wurde dieser Bedarfsanteil berechnet? Inwiefern<br />

wurde hier <strong>von</strong> Kritiker<strong>in</strong>nen/Kritikern Nachbesserungsbedarf angemahnt?<br />

Der Bedarfssatz umfasst pauschaliert die Gesamtheit der geldlichen Mittel, die e<strong>in</strong> Auszubildender<br />

typischerweise für se<strong>in</strong>en Lebensunterhalt (Ernährung, Bekleidung, Unterkunft etc.) <strong>und</strong> zum<br />

Bestreiten der Kosten der <strong>von</strong> ihm betriebenen <strong>Ausbildung</strong> (<strong>in</strong>sbesondere Lern- <strong>und</strong> Arbeitsmittel,<br />

Fahrten zum Besuch der <strong>Ausbildung</strong>sstätte) benötigt. Der Anteil des Bedarfssatzes für Studienbedarf,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Fachliteratur, <strong>und</strong> dessen Berechnung s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />

73. Wie hoch ist der Bedarfs- bzw. Leistungsanteil beim BaföG, der für studentische Wohnzwecke angesetzt<br />

wird? Wie stellen sich im Vergleich dazu die Strukturen <strong>von</strong> Wohnungsmarkt <strong>und</strong> Mieten bzw.<br />

das Angebot <strong>von</strong> studentischen Wohnheimplätzen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Hochschulstandorten mit rechtswissenschaftlichen<br />

Studienrichtungen dar (bitte nach Orten aufschlüsseln <strong>und</strong> Entwicklung seit dem<br />

Jahr 2002 darstellen)?<br />

Zu den Bedarfssätzen für die Unterkunft wird auf die Antwort zu Frage 71 verwiesen.<br />

Die Entwicklung des Angebots an studentischen Wohnheimplätzen des Studentenwerks an den<br />

Thür<strong>in</strong>ger Hochschulstandorten mit rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen seit 2002 stellt sich<br />

wie folgt dar:<br />

Jahr<br />

Jena<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Erfurt<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Schmalkalden<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

2002 Mieten 50,00 - 299,00 87,00 - 227,00 118,00 - 217,00<br />

Durchschnittsmiete 143,00 119,00 165,00<br />

Anzahl Plätze 2.719 994 603<br />

2003 Mieten 50,00 - 299,00 87,00 - 227,00 118,00 - 217,00<br />

Durchschnittsmiete 152,00 119,00 165,00<br />

Anzahl Plätze 2.615 994 603<br />

2004 Mieten 91,00 - 299,00 87,00 - 241,00 118,00 - 217,00<br />

Durchschnittsmiete 161,00 148,00 165,00<br />

Anzahl Plätze 2.750 1.087 603<br />

2005 Mieten 94,00 - 299,00 87,00 - 241,00 118,00 - 217,00<br />

Durchschnittsmiete 163,00 148,00 165,00<br />

Anzahl Plätze 2.782 1.087 607<br />

2006 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,00 - 217,00<br />

Durchschnittsmiete 165,00 152,00 165,00<br />

Anzahl Plätze 2.796 1.051 607<br />

2007 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 167,00 165,00 171,00<br />

Anzahl Plätze 2.863 1.029 591<br />

2008 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 167,00 170,00 173,00<br />

Anzahl Plätze 2.785 999 585<br />

2009 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 172,00 175,00 173,00<br />

46


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Jahr<br />

Jena<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Erfurt<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Schmalkalden<br />

- <strong>in</strong> Euro -<br />

Anzahl Plätze 2.827 981 582<br />

2010 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 175,00 178,00 174,00<br />

Anzahl Plätze 2.833 970 582<br />

2011 Mieten 120,00 - 299,00 135,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 182,00 182,00 176,00<br />

Anzahl Plätze 2.854 961,00 582,00<br />

2012 Mieten 120,00 - 299,00 135,00 - 245,00 155,00 - 218,00<br />

Durchschnittsmiete 184,00 185,00 176,00<br />

Anzahl Plätze 3.029 949 579<br />

74. Wie viele Studierende - <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen - beziehen seit<br />

dem Jahr 2002 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen Leistungen nach dem BaföG (bitte nach Hochschulen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />

aufschlüsseln)? Wie ist die Veränderung dieser Daten seit dem Jahr 2002 ggf. zu bewerten?<br />

Die Entwicklung der Anzahl der geförderten Studierenden an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen ergibt<br />

sich aus der nachstehenden Tabelle. Diese gibt den Stand jeweils zu Beg<strong>in</strong>n des Sommersemesters<br />

an den jeweiligen Hochschulstandorten wieder. E<strong>in</strong>e Erfassung nach Hochschulen <strong>und</strong> Studiengängen<br />

erfolgt nicht.<br />

Hochschulstandort<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Jena 6.200 6.614 6.905 7.151 7.202 6.993 6.890 7.088 7.266 7.172 6.916<br />

Schmalkalden 678 833 923 880 825 740 709 712 694 694 715<br />

Erfurt 2.451 2.686 2.285 2.506 2.583 2.562 2.686 2.986 3.168 3.469 3.701<br />

Nordhausen *5 *6 452 522 594 878 733 870 935 966 885<br />

Ilmenau 2.101 1.931 1.698 1.518 1.386 1.230 1.174 1.237 1.237 1.304 1.520<br />

Weimar 957 897 876 773 762 692 670 744 848 986 1.009<br />

<strong>in</strong>sgesamt 12.387 12.961 13.139 13.350 13.352 13.095 12.862 13.637 14.148 14.591 14.746<br />

Die Entwicklung der Gefördertenzahlen wird durch verschiedene Faktoren, <strong>in</strong>sbesondere durch die<br />

Studierendenzahlen, die Entwicklung der E<strong>in</strong>kommensverhältnisse <strong>und</strong> Lebenshaltungskosten sowie<br />

Änderungen des BAföG, vor allem die Anpassung der Bedarfssätze, Freibeträge <strong>und</strong> Sozialpauschalen,<br />

bee<strong>in</strong>flusst. Entsprechende Daten werden nicht erhoben.<br />

75. Wie stellte bzw. stellt seit dem Jahr 2002 die Vergütungs- bzw. Besoldungssituation bzw. -struktur<br />

der Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen dar - auch<br />

im Vergleich zu anderen B<strong>und</strong>esländern? Inwiefern gibt es Fachdiskussionen bzw. Pläne darüber,<br />

die Vergütung des Vorbereitungsdienstes anzuheben?<br />

Thür<strong>in</strong>gen ist das e<strong>in</strong>zige B<strong>und</strong>esland, <strong>in</strong> dem der juristische Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis<br />

auf Widerruf abgeleistet wird, soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.<br />

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten die an den Bezügen des E<strong>in</strong>gangsamts orientierten<br />

Anwärterbezüge. Der Anwärtergr<strong>und</strong>betrag beträgt derzeit 1.244,42 Euro. Dieser kann sich<br />

durch weitere Leistungen wie Familienzuschlag <strong>und</strong> Zuschläge für zu berücksichtigende K<strong>in</strong>der erhöhen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus können Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz<br />

vermögenswirksame Leistungen erhalten.<br />

47


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Die Entwicklung des Anwärtergr<strong>und</strong>betrages <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2002 ergibt sich aus folgender<br />

Übersicht:<br />

Jahr<br />

Ost-Betrag<br />

<strong>in</strong> Euro<br />

West-Betrag<br />

<strong>in</strong> Euro<br />

E<strong>in</strong>heitlicher<br />

Ost-/West-Betrag<br />

<strong>in</strong> Euro<br />

2002 906,44 1.007,16<br />

2003 916,52 1.007,16<br />

2004 938,51 1.031,33<br />

2005 953,98 1.031,33<br />

2006 963,52 1.041,64<br />

2007 973,16 1.052,06<br />

2008 1.038,93 1.123,17<br />

2009 1.183,17<br />

2010 1.197,37<br />

2011 1.215,33<br />

2012 1.244,42<br />

In allen anderen Ländern wird der juristische Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis<br />

absolviert. Die Rechtsreferendare erhalten dort e<strong>in</strong>e Unterhaltsbeihilfe.<br />

Bis zum 31. August 2006 galt für den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> alle B<strong>und</strong>esländer das B<strong>und</strong>esbesoldungsgesetz.<br />

Demzufolge haben sich die Beträge der Referendare bis 2006 gleich entwickelt. Danach ist wegen der<br />

Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung auf die Länder übergegangen.<br />

Die Vergütungs- bzw. Besoldungssituation der Rechtsreferendare <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen B<strong>und</strong>esländern<br />

ist folgender Übersicht zu entnehmen:<br />

Land<br />

Bruttomonatsgehalt der<br />

Rechtsreferendare<br />

<strong>in</strong> Euro<br />

(Stand: September 2012)<br />

Baden-Württemberg 1.043<br />

Bayern 1.072<br />

Berl<strong>in</strong> 941<br />

Brandenburg 1.088<br />

Bremen 1.044<br />

Hamburg 900<br />

Hessen 942<br />

Mecklenburg-Vorpommern 950<br />

Niedersachsen 1.016<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 1.022<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1.052<br />

Saarland 992<br />

Sachsen 1.082<br />

Sachsen-Anhalt 1.001<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1.023<br />

Thür<strong>in</strong>gen 1.244<br />

76. Wie viele Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften <strong>und</strong> Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen bzw. Referendare<br />

im Vorbereitungsdienst g<strong>in</strong>gen bzw. gehen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Zeitraum seit dem Jahr 2002<br />

e<strong>in</strong>er Arbeit bzw. e<strong>in</strong>er Nebentätigkeit nach (bitte nach den Personengruppen trennen <strong>und</strong> die Entwicklung<br />

seit 2002 darstellen <strong>und</strong> wenn möglich <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? In welchen Tä-<br />

48


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

tigkeiten s<strong>in</strong>d die betreffenden Personen vorrangig aktiv? Was lässt sich über Durchschnittswerte<br />

<strong>von</strong> deren Zusatzverdienst sagen? Wie s<strong>in</strong>d etwaige Veränderungen bei der Anzahl der Personen<br />

mit Nebenbeschäftigung zu bewerten <strong>und</strong> zu begründen?<br />

Daten zur Anzahl der Studierenden, die e<strong>in</strong>er Nebentätigkeit nachgehen, werden nicht erhoben.<br />

Die Anzahl der Rechtsreferendare des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen, die e<strong>in</strong>er genehmigten Nebentätigkeit<br />

nachg<strong>in</strong>gen bzw. nachgehen, wird erst seit dem Jahr 2009 statistisch erfasst <strong>und</strong> ist für die Zeit <strong>von</strong><br />

2009 bis 2012 aus folgender Tabelle ersichtlich:<br />

Jahr Anzahl der Rechtsreferendare mit genehmigter<br />

Nebentätigkeit<br />

2009 10<br />

2010 32<br />

2011 36<br />

2012 25<br />

Diese Nebentätigkeitsgenehmigungen wurden zu ca. e<strong>in</strong>em Drittel für e<strong>in</strong> Zusatzstudium erteilt. In<br />

den übrigen Fällen wurden Tätigkeiten bei Rechtsanwälten, für wissenschaftliche Hilfskräfte <strong>und</strong><br />

ausnahmsweise für sonstige Zwecke (z. B. Tra<strong>in</strong>ertätigkeit, Organistendienst) bewilligt.<br />

Für die Ermittlung des Durchschnittswertes des Zusatzverdienstes der Rechtsreferendare wurde<br />

das (Genehmigungs-)Jahr 2011 zugr<strong>und</strong>e gelegt. Der Wert beträgt 267,35 Euro.<br />

77. Wie war bzw. ist seit dem Jahr 2002 der jährliche Anteil der Studierenden <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengängen bzw. der Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare mit K<strong>in</strong>dern (bitte <strong>in</strong> nach den<br />

beiden Personengruppen <strong>und</strong> nach Hochschulen bzw. Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />

aufschlüsseln) - <strong>in</strong>sbesondere <strong>von</strong> Alle<strong>in</strong>erziehenden? Inwiefern begründet das Studium, <strong>in</strong>sbesondere<br />

bei Mangelsituation, den Anspruch auf e<strong>in</strong>en Kita-Platz <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en entsprechenden F<strong>in</strong>anzierungsanspruch<br />

nach sozialrechtlichen Vorschriften?<br />

Daten zur Anzahl der Studierenden mit K<strong>in</strong>dern werden nicht erhoben.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 des Thür<strong>in</strong>ger K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungsgesetzes (ThürKitaG) hat jedes K<strong>in</strong>d mit<br />

gewöhnlichem Aufenthalt <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schule<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>en<br />

Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung.<br />

Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen montags<br />

bis freitags e<strong>in</strong>e tägliche Betreuungszeit <strong>von</strong> zehn St<strong>und</strong>en; er soll <strong>in</strong> der Regel sechs Monate vor<br />

der beabsichtigten Aufnahme <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung gegenüber der Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de geltend<br />

gemacht werden. Zur Realisierung der Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf können längere Betreuungszeiten<br />

bis zu zwölf St<strong>und</strong>en vere<strong>in</strong>bart werden; e<strong>in</strong> Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 5 ThürKitaG ist für K<strong>in</strong>der bis zum vollendeten ersten Lebensjahr e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes<br />

Angebot u. a. dann vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hochschulausbildung<br />

bef<strong>in</strong>den. Das vorzuhaltende Angebot wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 ThürKitaG<br />

durch die Bereitstellung <strong>von</strong> Plätzen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege gewährleistet.<br />

Der Anspruch hierauf richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt als örtlichem<br />

Träger der öffentlichen Jugendhilfe, <strong>in</strong> der das K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>en gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />

ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 ThürKitaG verpflichtet, die erforderlichen Plätze <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

bereitzustellen. Die Geme<strong>in</strong>den nehmen diese Aufgabe nach § 2 Abs. 2 der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung (ThürKO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 17 Abs. 1 Satz 3 ThürKitaG als Pflichtaufgabe<br />

im eigenen Wirkungskreis wahr.<br />

Gemäß § 19 ThürKitaG beteiligt sich das Land im Rahmen des Kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleichs an den<br />

Kosten der K<strong>in</strong>dertagesbetreuung im Wesentlichen über die Schlüsselzuweisungen <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>em<br />

zweckgeb<strong>und</strong>enen Zuschuss (Landespauschale), dessen Höhe vom Alter des K<strong>in</strong>des abhängig ist.<br />

49


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Gemäß § 20 ThürKitaG tragen die Eltern <strong>in</strong> angemessener Weise zur F<strong>in</strong>anzierung der K<strong>in</strong>dertagesbetreuung<br />

bei. Die Elternbeiträge s<strong>in</strong>d sozialverträglich zu gestalten <strong>und</strong> nach dem E<strong>in</strong>kommen der<br />

Eltern <strong>und</strong>/oder der Anzahl der K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> nach dem vere<strong>in</strong>barten Betreuungsumfang zu staffeln.<br />

Gemäß § 90 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) soll der Kostenbeitrag für die<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Angeboten der Förderung <strong>von</strong> K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />

nach §§ 22 bis 24 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder e<strong>in</strong> Teilnahmebeitrag<br />

auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden,<br />

wenn die Belastung den Eltern <strong>und</strong> dem K<strong>in</strong>d nicht zuzumuten ist.<br />

Inwiefern sich hierbei <strong>in</strong> konkreten E<strong>in</strong>zelfällen etwaige Möglichkeiten der Ermäßigung oder des Erlasses<br />

des Elternbeitrags, <strong>in</strong>sbesondere auch unter Berücksichtigung des eventuellen Anspruchs<br />

auf BAföG-Leistungen oder anderweitiger F<strong>in</strong>anzierungsansprüche oder Nebene<strong>in</strong>künfte ergeben,<br />

ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Entscheidung hierüber obliegt <strong>in</strong>sbesondere den jeweils<br />

zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

Für den jährlichen Anteil an Rechtsreferendaren mit K<strong>in</strong>dern gibt es ke<strong>in</strong>e statistischen Erhebungen.<br />

Lediglich die Anzahl derjenigen Referendare, denen <strong>in</strong> der Zeit <strong>von</strong> 2002 bis 2012 Elternzeit<br />

bewilligt wurde, kann <strong>in</strong>s Verhältnis zur Gesamtanzahl gesetzt werden:<br />

Jahr Prozentualer Anteil der jährlich bewilligten<br />

Elternzeiten<br />

2002 3,66<br />

2003 5,60<br />

2004 6,12<br />

2005 3,39<br />

2006 2,69<br />

2007 5,60<br />

2008 7,85<br />

2009 4,48<br />

2010 5,95<br />

2011 4,40<br />

2012 4,50<br />

78. Welche sozialrechtlichen oder anderweitigen Leistungs- <strong>und</strong> Unterstützungsansprüche gibt es für<br />

Studierende bzw. Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare mit Beh<strong>in</strong>derungen bzw. Handicap (z.B. Arbeitsassistenz,<br />

Lesehilfen usw.)? In welchem Umfang werden diese <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2002<br />

<strong>von</strong> Betroffenen <strong>in</strong> Anspruch genommen (bitte Darstellung nach den beiden Personengruppen <strong>und</strong><br />

Jahresscheiben aufteilen)?<br />

E<strong>in</strong> Anspruch auf Leistungen zum Besuch e<strong>in</strong>er Hochschule bzw. zur Teilnahme am Referendariat<br />

kann sich aus §§ 53 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 3, 54 SGB XII ergeben.<br />

Nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII erhalten Personen, die durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> § 2<br />

Abs. 1 S. 1 SGB IX wesentlich <strong>in</strong> ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, e<strong>in</strong>geschränkt<br />

oder <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er solchen wesentlichen Beh<strong>in</strong>derung bedroht s<strong>in</strong>d, Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe,<br />

wenn <strong>und</strong> solange nach der Besonderheit des E<strong>in</strong>zelfalls, <strong>in</strong>sbesondere nach Art oder Schwere<br />

der Beh<strong>in</strong>derung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der E<strong>in</strong>gliederungshilfe erfüllt werden kann.<br />

Zu den <strong>in</strong> § 53 Abs. 3 SGB XII aufgezählten besonderen Aufgaben der E<strong>in</strong>gliederungshilfe gehört<br />

es, den Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen die Teilnahme am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft zu ermöglichen<br />

oder zu erleichtern <strong>und</strong> ihnen die Ausübung e<strong>in</strong>es angemessenen Berufs oder e<strong>in</strong>er sonstigen angemessenen<br />

Tätigkeit zu ermöglichen.<br />

Nach § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 13 E<strong>in</strong>gliederungshilfe-Verordnung (E<strong>in</strong>gl-<br />

HVO) s<strong>in</strong>d Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong>sbesondere Hilfen zur schulischen <strong>Ausbildung</strong> für<br />

e<strong>in</strong>en angemessenen Beruf e<strong>in</strong>schließlich des Besuchs e<strong>in</strong>er Hochschule. Da die Aufzählung der<br />

Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> § 54 SGB XII nicht abschließend ist, kommt e<strong>in</strong>e Hilfegewäh-<br />

50


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

rung auch während des Referendariats <strong>in</strong> Betracht, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere<br />

ist dabei das <strong>in</strong> der Sozialhilfe verankerte Nachrangpr<strong>in</strong>zip zu beachten, d.h. Leistungen<br />

können nur gewährt werden, wenn ke<strong>in</strong> anderer Leistungsträger zur Leistung verpflichtet ist.<br />

Die Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe werden <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>von</strong> den Kommunen im Rahmen ihrer<br />

kommunalen Selbstverwaltung erbracht.<br />

Zur Anzahl der Fälle <strong>von</strong> Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe an Studierende bzw. Referendare, <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> der juristischen <strong>Ausbildung</strong>, liegen der Landesregierung ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />

Wegen der Unterstützungsangebote für Studierende mit Beh<strong>in</strong>derungen bzw. "Handicaps" wird auf<br />

die Antwort zu Frage 22, bezüglich der Rechtsreferendare mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. "Handicaps" auf<br />

die Antwort zu Frage 54 verwiesen.<br />

79. Inwiefern gibt es Untersuchungen <strong>und</strong> Studien sowie Erfahrungsberichte, <strong>in</strong>sbesondere aus Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> zum Bereich <strong>Juristen</strong>ausbildung, aus denen hervorgeht, dass schwierige soziale Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zu e<strong>in</strong>em Abbruch der <strong>Juristen</strong>ausbildung geführt haben? Welchen Handlungsbedarf<br />

sieht die Landesregierung mit Blick auf die soziale Situation der Studierenden <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />

Studiengängen <strong>und</strong> <strong>von</strong> Rechtsreferendaren?<br />

Entsprechende Studien oder Berichte s<strong>in</strong>d der Landesregierung nicht bekannt.<br />

XIII. Berufsperspektiven nach Abschluss der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

80. Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong>, <strong>in</strong>sbesondere Berufse<strong>in</strong>steiger,<br />

wurden seit dem Jahr 2002 <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst aufgenommen, wie viele<br />

da<strong>von</strong> als Beamt<strong>in</strong>nen/Beamte auf Lebenszeit (bitte nach Tätigkeitsbereichen, Dienstlaufbahn <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie hat sich seit dem Jahr 2002 das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

der Bewerber<strong>in</strong>nen/Berwerber entwickelt? Wie viele Bedienstete <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz<br />

<strong>und</strong> im Verwaltungsdienst mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> gehen voraussichtlich bis 2022<br />

<strong>in</strong> den Ruhestand? Wie viele dieser frei werdenden Stellen müssen bzw. sollen voraussichtlich wieder<br />

besetzt werden?<br />

Bewerber mit juristischen Abschlüssen wurden im Berichtszeitraum <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justizdienst<br />

bzw. Verwaltungsdienst wie folgt aufgenommen:<br />

Geschäftsbereich des TJM:<br />

Insoweit wird auf die beigefügte Tabelle " E<strong>in</strong>stellungen/Übernahmen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer<br />

<strong>Ausbildung</strong>"(Anlage 1 der Antwort zu Frage 80) verwiesen. Zusätzlich zu den dort benannten E<strong>in</strong>stellungen<br />

für den Justiz- <strong>und</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienst wurden im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Justizvollzugs<br />

noch folgende E<strong>in</strong>stellungen vorgenommen:<br />

2009: 1 E<strong>in</strong>stellung im höheren Vollzugs- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst, ke<strong>in</strong> Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

2011: 2 E<strong>in</strong>stellungen juristischer Mitarbeiter, Tarifbeschäftigte im höheren Dienst, da<strong>von</strong> 1 Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

Das Dienste<strong>in</strong>trittsalter der Bediensteten des Justiz- <strong>und</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienstes ist der<br />

Tabelle "Entwicklung des Lebensalters der Bediensteten bei Dienstantritt" (Anlage 2 zur Antwort zu<br />

Frage 80) zu entnehmen. Im Bereich des Justizvollzugs lag das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

im abgefragten Zeitraum bei 37,33 Jahren.<br />

Die E<strong>in</strong>tritte <strong>in</strong> den Ruhestand ergeben sich aus der Tabelle "Ruhestandse<strong>in</strong>tritte <strong>von</strong> Bediensteten<br />

mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> im richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Dienst <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />

Justizverwaltung" (Anlage 3 zur Antwort zu Frage 80).<br />

Dieses Zahlenmaterial zu den Ruhestandse<strong>in</strong>tritten erfasst den Zeitraum <strong>von</strong> 2012 bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

2020. Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Auswertungen liegen nicht vor.<br />

51


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Von den im Thür<strong>in</strong>ger Justizvollzug beschäftigten <strong>Juristen</strong> wird bis zum Jahr 2022 e<strong>in</strong>e Person wegen<br />

Erreichens der Altersgrenze <strong>in</strong> den Ruhestand treten.<br />

Die frei werdenden Stellen werden nach Maßgabe der haushalterischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> der Entwicklung des Geschäftsanfalls nachbesetzt werden. Angestrebt wird<br />

auch zukünftig e<strong>in</strong>e bedarfsgerechte personelle Ausstattung <strong>in</strong> allen Aufgabenbereichen der Justiz.<br />

Geschäftsbereich des TIM:<br />

Seit 2002 wurden 29 Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> als Berufse<strong>in</strong>steiger <strong>in</strong> den Geschäftsbereich<br />

des TIM (ohne Polizei) e<strong>in</strong>gestellt. Unter den Begriff der Berufse<strong>in</strong>steiger hat das TIM auch Bewerber<br />

gefasst, die nach Ablegen ihres zweiten juristischen Staatsexamens über e<strong>in</strong>en Zeitraum bis<br />

zu e<strong>in</strong>em halben Jahr e<strong>in</strong>e andere Tätigkeit vorübergehend bzw. zur Überbrückung ausgeübt haben.<br />

TLVwA Durchschnittsalter<br />

TLfV Durchschnittsalter<br />

TIM Durchschnittsalter<br />

2002 2 29 2 26,5 1 28<br />

2003 2 28 2 29,5<br />

2004 1 29 2 29,5<br />

2005 1 7 30<br />

2006 2 30,5<br />

2007 1 32<br />

2008 3 30,3<br />

2009 1 32 1 29<br />

2010 6 30 1 30<br />

2011 0 1 35<br />

2012 4 28,8<br />

Im übrigen nachgeordneten Geschäftsbereich (ohne Polizei) wurden ke<strong>in</strong>e <strong>Juristen</strong> bzw. ke<strong>in</strong>e Berufsanfänger<br />

e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Sofern die e<strong>in</strong>gestellten <strong>Juristen</strong> nicht vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit ausgeschieden<br />

s<strong>in</strong>d bzw. für e<strong>in</strong>e Elternzeitvertretung e<strong>in</strong>gestellt worden waren, wurden alle - nach Ablauf ihrer Probezeit<br />

- <strong>in</strong> der Laufbahn des höheren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienstes <strong>in</strong> das Beamtenverhältnis<br />

auf Lebenszeit übernommen. Die seit dem Jahr 2010 e<strong>in</strong>gestellten Berufsanfänger bef<strong>in</strong>den sich<br />

überwiegend noch <strong>in</strong> der laufbahnrechtlichen Probezeit.<br />

Im Geschäftsbereich des TIM (ohne Polizei) werden bis 2022 voraussichtlich 20 Bedienstete mit<br />

rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand treten. E<strong>in</strong>ige der Bediensteten bekleiden<br />

<strong>in</strong>zwischen Spitzenämter ihrer Laufbahn. Soweit diese Dienstposten nachbesetzt werden, kommen<br />

hierfür ke<strong>in</strong>e Berufsanfänger <strong>in</strong> Betracht. Im Übrigen kann zur Nachbesetzung der frei werdenden<br />

Stellen derzeit noch ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Aussage getroffen werden.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums (TFM):<br />

In den höheren Dienst der Steuerverwaltung s<strong>in</strong>d seit 2002 im folgenden Umfang <strong>Juristen</strong> für die<br />

F<strong>in</strong>anzämter e<strong>in</strong>gestellt worden:<br />

Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />

2002 7 32,9<br />

2003 0 -<br />

2004 0 -<br />

2005 3 28<br />

2006 1 30<br />

52


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />

2007 1 28<br />

2008 4 32<br />

2009 5 32,4<br />

2010 0 -<br />

2011 6 30,7<br />

2012 3 31,3<br />

In den höheren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienst s<strong>in</strong>d im TFM seit 2002 im folgenden Umfang <strong>Juristen</strong><br />

e<strong>in</strong>gestellt worden:<br />

Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />

2005 1 31<br />

2006 1 33<br />

2007 1 33<br />

Die E<strong>in</strong>stellungen erfolgten bis auf zwei Fälle jeweils im Beamtenverhältnis auf Probe, da zunächst<br />

die laufbahnrechtliche Probezeit zu absolvieren war. In den genannten zwei Fällen konnten im Ergebnis<br />

der Auswahlverfahren Beamte auf Lebenszeit aus anderen B<strong>und</strong>esländern übernommen werden.<br />

Im nachfolgenden Umfang treten <strong>in</strong> den nächsten zehn Jahren <strong>Juristen</strong> des Geschäftsbereichs des<br />

TFM <strong>in</strong> den Ruhestand.<br />

Jahr<br />

Anzahl der Bediensteten<br />

2013 0<br />

2014 0<br />

2015 2<br />

(ke<strong>in</strong>e Nachbesetzung, da E<strong>in</strong>satz<br />

im Bereich Vermögensfragen)<br />

2016 2<br />

2017 4<br />

2018 0<br />

2019 1<br />

2020 3<br />

2021 3<br />

2022 0<br />

E<strong>in</strong>e Nachbesetzung ist, sofern nicht anders angegeben, gr<strong>und</strong>sätzlich vorgesehen. Hierüber kann<br />

verb<strong>in</strong>dlich aber erst zeitnah zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens der Bediensteten entschieden<br />

werden.<br />

Thür<strong>in</strong>ger Staatskanzlei (TSK):<br />

In der TSK wurden seit dem Jahr 2002 drei Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />

lfd. E<strong>in</strong>stellungsjahr Dienstlaufbahn Beamter auf Tätigkeitsbereich<br />

E<strong>in</strong>stellungsalter<br />

Nr.<br />

Lebenszeit<br />

1 2004 höherer Dienst ne<strong>in</strong> EU-Angelegenheiten<br />

29<br />

2 2006 höherer Dienst ne<strong>in</strong> CdS-Büro 30<br />

3 2012 höherer Dienst ne<strong>in</strong> Medienservice,<br />

Reden<br />

29<br />

53


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Bis zum Jahr 2022 gehen voraussichtlich fünf Bedienstete der TSK mit rechtswissenschaftlicher<br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand. Derzeit kann noch ke<strong>in</strong>e Aussage getroffen werden, wie viele dieser<br />

Stellen voraussichtlich wieder besetzt werden müssen bzw. sollen.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Technologie (TMWAT):<br />

Die nachgefragten Angaben ergeben sich aus den als Anlage 4 zur Antwort zu Frage 80 beigefügten<br />

Tabellen. Entsprechend der Fragestellung wurden nur diejenigen Bediensteten aufgenommen,<br />

die erstmalig <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst im TMWAT aufgenommen wurden.<br />

Enthalten s<strong>in</strong>d daher u. a. auch Bedienstete, die zunächst befristet <strong>und</strong> dann unbefristet im TMWAT<br />

beschäftigt wurden bzw. werden.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit (TMSFG):<br />

E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter:<br />

Jahr Anzahl<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

da<strong>von</strong> Beamte<br />

Tätigkeitsbereich Dienstlaufbahn Altersdurchschnitt<br />

<strong>in</strong> Jahren<br />

2002 3 2 Übernahme <strong>von</strong> höherer nichttechnischer<br />

29<br />

juristischen Aufgaben<br />

im allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>und</strong><br />

besonderen Verwaltungsdienstungsdienst<br />

Verwal-<br />

2003 - - - -<br />

2004 - - - -<br />

2005 - -<br />

2006 - - - -<br />

2007 - - - -<br />

2008 1 1 Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben<br />

im allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>und</strong><br />

besonderen Verwaltungsdienst<br />

2009 4 2 Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben<br />

im allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>und</strong><br />

besonderen Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

2010 - - - -<br />

35<br />

33<br />

2011 - - - -<br />

54


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Jahr Anzahl<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

da<strong>von</strong> Beamte<br />

Tätigkeitsbereich Dienstlaufbahn Altersdurchschnitt<br />

<strong>in</strong> Jahren<br />

2012 1 - Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben<br />

im allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>und</strong><br />

besonderen Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

29<br />

<strong>in</strong>sgesamt:<br />

9 5<br />

Im TMSFG <strong>und</strong> dessen Geschäftsbereich wird bis zum Jahr 2022 voraussichtlich e<strong>in</strong>e Bedienstete<br />

<strong>in</strong> den Ruhestand gehen. Zur Nachbesetzung dieser frei werdenden Stelle kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />

noch ke<strong>in</strong>e Aussage getroffen werden.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur (TMBWK):<br />

Insoweit wird auf die Anlage 5 der Antwort zu Frage 80 verwiesen.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz<br />

(TMLFUN):<br />

Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> wurden seit 2002 im TMLNU bzw. TMLFUN<br />

<strong>und</strong> im nachgeordneten Bereich <strong>in</strong> folgendem Umfang e<strong>in</strong>gestellt:<br />

Jahr Anzahl männlich/<br />

weiblich<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

Laufbahn<br />

2002 1 w ne<strong>in</strong> Beamt<strong>in</strong> Höherer<br />

nichttechnischer<br />

Dienst<br />

2010 1 w ne<strong>in</strong> Beschäftigte<br />

2012 5 5 w 1 ja<br />

4 ne<strong>in</strong><br />

3 Beamte<br />

2 Beschäftigte<br />

Höherer<br />

nichttechnischer<br />

Dienst<br />

Höherer<br />

nichttechnischer<br />

Dienst<br />

Beamte/<br />

Beschäftigte<br />

Durch-<br />

Behörde<br />

schnitts-<br />

alter<br />

37 TMLNU<br />

30 TMLFUN<br />

30 3 TMLFUN<br />

1 TLUG<br />

1 Landwirtschaftsämter<br />

Bedienstete mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> gehen im TMLFUN <strong>und</strong> im nachgeordneten Bereich planmäßig<br />

<strong>in</strong> folgenden Jahresscheiben <strong>in</strong> den Ruhestand:<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

2013 0<br />

2014 0<br />

2015 2<br />

2016 1<br />

2017 0<br />

2018 2<br />

2019 4<br />

2020 0<br />

2021 1<br />

2022 0<br />

55


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Konkrete Planungen für Nachbesetzungen für die Jahre ab 2015 liegen noch nicht vor.<br />

Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bau, Landesentwicklung <strong>und</strong> Verkehr (TMBLV):<br />

Im TMBLV wurden seit dessen Bildung am 8. Juli 2004 7 Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Im Geschäftsbereich des TBLV <strong>und</strong> der nachgeordneten Straßenbauämter erfolgte die<br />

E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> 4 <strong>Juristen</strong>. Seit der Bildung des TLVermGeo am 1. April 2005 wurden <strong>in</strong> dessen<br />

Geschäftsbereich ke<strong>in</strong>e <strong>Juristen</strong> e<strong>in</strong>gestellt. Bezüglich der E<strong>in</strong>zelfragen wird auf die Anlage 6 der<br />

Antwort zu Frage 80 verwiesen.<br />

Bis zum Jahr 2022 gehen voraussichtlich 2 beschäftigte <strong>Juristen</strong> des TMBLV sowie 3 Bedienstete<br />

des TLBV <strong>und</strong> der Straßenbauämter mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand. Im<br />

TLVermGeo wird bis zum Jahr 2022 voraussichtlich ke<strong>in</strong> Jurist <strong>in</strong> den Ruhestand treten.<br />

Zu der Nachbesetzung der frei werdenden Stellen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch ke<strong>in</strong>e Aussage<br />

getroffen werden. Dies ist abhängig <strong>von</strong> den haushaltsrechtlichen <strong>und</strong> personalwirtschaftlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sowie der Entwicklung des Geschäftsanfalls.<br />

81. Wie hat sich seit dem Jahr 2002 die Zahl der Anwaltszulassungen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen entwickelt (bitte<br />

nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie hat sich die berufliche <strong>und</strong> soziale Situation der Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälte<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit 2002 entwickelt? In welchen Fachbereichen gibt es noch welchen<br />

Bedarf an Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälten? Wie werden sich die Anwaltszulassungen <strong>und</strong> die berufliche/soziale<br />

Situation der Thür<strong>in</strong>ger Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälte voraussichtlich bis 2022 entwickeln?<br />

Die Anzahl der Anwaltszulassungen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen hat sich laut Statistischem Jahrbuch der Anwaltschaft<br />

2011/2012 wie folgt entwickelt:<br />

Jahr<br />

Anzahl der Anwaltszulassungen<br />

2002 1.705<br />

2003 1.724<br />

2004 1.772<br />

2005 1.834<br />

2006 1.889<br />

2007 1.950<br />

2008 1.967<br />

2009 1.995<br />

2010 2.012<br />

2011 2.037<br />

Zur beruflichen <strong>und</strong> sozialen Situation der Anwälte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen liegen nur wenige Informationen vor.<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik hat Daten zu den E<strong>in</strong>künften der Rechtsanwälte (ohne Notariat)<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen aus freiberuflicher Arbeit für die Jahre 2001, 2004 <strong>und</strong> 2007 übermittelt. (Neuere<br />

Daten liegen nicht vor.) Danach gab es im Jahr 2001 669 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften<br />

aus freiberuflicher Arbeit, die <strong>in</strong>sgesamt 23.008.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro Steuerpflichtigem<br />

34.391 Euro. Im Jahr 2004 waren 761 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften aus freiberuflicher<br />

Arbeit zu verzeichnen, die <strong>in</strong>sgesamt 24.731.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro<br />

Steuerpflichtigem 32.498 Euro. Im Jahr 2007 gab es 875 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften<br />

aus freiberuflicher Arbeit, die <strong>in</strong>sgesamt 35.809.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro Steuerpflichtigem<br />

40.924 Euro. Nicht erfasst s<strong>in</strong>d dabei aber Anwälte, die im Angestelltenverhältnis arbeiten,<br />

weil diese ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>künfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, was die erhebliche Differenz<br />

zur Zahl der zugelassenen Anwälte erklären könnte. Im Übrigen s<strong>in</strong>d nur Studien bekannt, die sich<br />

auf die b<strong>und</strong>esweite Situation oder andere B<strong>und</strong>esländer beziehen, nicht aber weitere statistische<br />

Erhebungen über die soziale Situation der Rechtsanwälte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

56


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Am 1. Januar 2012 gab es laut B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen folgende Anzahl zugelassener<br />

Fachanwälte:<br />

Fachbereich<br />

Anzahl der Fachanwälte<br />

Steuerrecht 47<br />

Verwaltungsrecht 20<br />

Strafrecht 52<br />

Familienrecht 131<br />

Arbeitsrecht 158<br />

Sozialrecht 34<br />

Insolvenzrecht 20<br />

Versicherungsrecht 14<br />

Medienrecht 16<br />

Miet- <strong>und</strong> Wohnungsrecht 30<br />

Verkehrsrecht 76<br />

Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht 44<br />

Erbrecht 5<br />

Transport-/Speditionsrecht 1<br />

Gewerblicher Rechtsschutz 3<br />

Handels-/Gesellschaftsrecht 15<br />

Urheber-/Medienrecht 1<br />

Informationstechnologierecht 3<br />

Bank-/Kapitalmarktrecht 8<br />

Agrarrecht 1<br />

E<strong>in</strong>e Prognose ist angesichts des für Thür<strong>in</strong>gen vorliegenden Datenmaterials sehr schwierig. Erkennbar<br />

ist aber, dass der Anstieg der Anwaltszulassungen pro Jahr <strong>in</strong> der letzten Zeit abgenommen<br />

hat. Angesichts der demographischen Entwicklung, <strong>in</strong>sbesondere wegen des Geburtenrückgangs<br />

nach 1990, dürfte wohl <strong>in</strong> Zukunft zum<strong>in</strong>dest nicht mehr mit e<strong>in</strong>er Verstetigung des Anstiegs<br />

der Anwaltszulassungen zu rechnen se<strong>in</strong>. Aus der Anzahl der <strong>in</strong> den verschiedenen Bereichen zugelassenen<br />

Fachanwälte kann nicht auf e<strong>in</strong>en noch bestehenden Bedarf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fachbereichen<br />

geschlossen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass <strong>in</strong> den Bereichen, <strong>in</strong> denen es nur wenige<br />

Fachanwälte gibt, gar ke<strong>in</strong> Bedarf besteht.<br />

82. Wie hat sich seit dem Jahr 2002 im Bereich der Wirtschaft, bei Organisationen <strong>und</strong> Verbänden, an<br />

den Hochschulen <strong>und</strong> anderen Bereichen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen die Beschäftigungssituation entwickelt (Zahl<br />

der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong>, Berufssituation usw.)? Wie wird der Bedarf an juristischem<br />

Personal bis zum Jahr 2022 prognostiziert?<br />

Angaben zur Anzahl der <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten <strong>in</strong> den juristischen<br />

Berufsbereichen sowie zu den Arbeitslosen <strong>und</strong> den gemeldeten Arbeitsstellen <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

lassen sich den <strong>in</strong> der Anlage der Antwort zu Frage 82 beigefügten drei Tabellen (Statistiken der<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit) entnehmen.<br />

Angaben zu den Beschäftigten an den Hochschulen <strong>und</strong> dem Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena ergeben<br />

sich aus nachfolgender Tabelle. Berücksichtigt ist nur der Bereich der Hochschulen außerhalb der<br />

Verwaltung (z. B. Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter usw.).<br />

Jahr Zahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />

2002 114<br />

2003 118<br />

2004 117<br />

2005 122<br />

57


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Jahr Zahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />

2006 121<br />

2007 125<br />

2008 124<br />

2009 123<br />

2010 130<br />

2011 133<br />

2012 8 132<br />

Zur Prognose des Bedarfs an juristischem Personal aus Sicht der Hochschulen ist folgendes zu<br />

bemerken: Drei Hochschulen prognostizieren e<strong>in</strong>en gleichbleibenden Bedarf an juristischem Personal.<br />

E<strong>in</strong>e Hochschule teilte mit, dass die Nachbesetzung der altersbed<strong>in</strong>gten Abgänge <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

<strong>von</strong> der Haushaltssituation erfolgen wird. An e<strong>in</strong>er weiteren Hochschule wird e<strong>in</strong> jährlicher<br />

Bedarf <strong>von</strong> zwei bis drei E<strong>in</strong>stellungen gesehen. Nach der E<strong>in</strong>schätzung <strong>von</strong> vier Hochschulen wird<br />

ke<strong>in</strong> juristisches Personal benötigt.<br />

E<strong>in</strong>e Prognose zum Bedarf an juristischem Personal bis zum Jahr 2022 kann nicht getroffen werden.<br />

Im Übrigen liegen Daten über die Anzahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> bzw. Berufssituation<br />

im Bereich der Wirtschaft, bei Organisationen <strong>und</strong> Verbänden usw. <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nicht vor.<br />

83. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung <strong>und</strong> Spezialisierung bestehen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen für <strong>Juristen</strong> nach<br />

dem universitären Abschluss bzw. nach dem Assessorexamen <strong>und</strong> wie werden diese genutzt?<br />

Weiterbildungsmaßnahmen nach dem universitären bzw. Fachhochschulabschluss:<br />

An der FSU Jena gibt es den Aufbau- <strong>und</strong> Ergänzungsstudiengang "Privates <strong>und</strong> Öffentliches Wirtschaftsrecht",<br />

der <strong>von</strong> <strong>in</strong>- <strong>und</strong> ausländischen Teilnehmern nachgefragt ist. Die Master-Studierenden<br />

erwerben vertiefte <strong>und</strong> erweiterte Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung des europäischen<br />

<strong>und</strong> des <strong>in</strong>ternationalen Wirtschaftsrechts. Dieser Studiengang wurde im Erhebungszeitraum <strong>von</strong><br />

durchschnittlich 42 Studierenden pro Semester belegt.<br />

Außerdem werden Weiterbildungsmöglichkeiten für Rechtswissenschaftler im Bereich Arbeitsrecht,<br />

Organisation <strong>und</strong> Personalmanagement angeboten, die im W<strong>in</strong>tersemester 2011/2012 <strong>von</strong> <strong>in</strong>sgesamt<br />

57 Personen (Absolventen der Rechts- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften) <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

wurden.<br />

Der Landesregierung liegen ke<strong>in</strong>e Informationen darüber vor, welche Weiterbildungs- <strong>und</strong> Spezialisierungsmöglichkeiten<br />

<strong>von</strong> den Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft nach dem universitären<br />

Abschluss genutzt werden. Solche werden statistisch nicht erhoben.<br />

An der FH Schmalkalden können Studierende nach dem ersten Hochschulabschluss im Studiengang<br />

Wirtschaftsrecht (LL.B.) den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht anschließen, der <strong>in</strong>sbesondere auf<br />

die <strong>Ausbildung</strong> spezialisierungsfähiger Generalisten für den exportorientierten Mittelstand abhebt.<br />

An der FHS Nordhausen besteht für <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> sowohl nach dem universitären Abschluss<br />

als auch nach dem Assessorexamen die Möglichkeit, den konsekutiven Masterstudiengang<br />

Public Management & Governance zu absolvieren. Bisher wurde das Angebot <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er Absolvent<strong>in</strong><br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>em Absolventen e<strong>in</strong>es wirtschaftsrechtlichen Bachelorstudiengangs genutzt. Die<br />

FHS nimmt aber auch <strong>Juristen</strong> mit erster Prüfung (Staatsexamen) auf. Der Studiengang bietet die<br />

Möglichkeit, die Kompetenzen für die Wahrnehmung <strong>von</strong> Managementaufgaben <strong>in</strong> der öffentlichen<br />

Verwaltung weiterzuentwickeln.<br />

Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Informationen zum Weiterbildungsangebot der Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen enthalten<br />

die jährlich vom TMBWK herausgegebene Broschüre "Weiterbildung an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen"<br />

<strong>und</strong> die Website "Bildungsportal Thür<strong>in</strong>gen" (www.bildungsportal-thuer<strong>in</strong>gen.de) sowie die<br />

Webportale der Hochschulen.<br />

58


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Assessorexamen bzw. nach der Übernahme <strong>in</strong> den Landesdienst:<br />

Der Weiterbildung der Justizbediensteten kommt e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie ist unverzichtbar,<br />

um die B<strong>in</strong>dung an Recht <strong>und</strong> Gesetz sicherzustellen. Dabei ist das Selbststudium anhand e<strong>in</strong>schlägiger<br />

Fachzeitschriften <strong>von</strong> erheblicher Bedeutung. Es bedarf darüber h<strong>in</strong>aus allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>es<br />

breitgefächerten Angebots an Sem<strong>in</strong>aren, um dem Fortbildungsbedarf <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz gerecht<br />

zu werden. Hierbei geht es um fachspezifische, aber auch um verhaltensorientierte <strong>und</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre<br />

Tagungen:<br />

Das TJM veranstaltet im Rahmen der Zentralen Fortbildung der Thür<strong>in</strong>ger Justiz e<strong>in</strong>e Reihe <strong>von</strong> Tagungen,<br />

die jeweils e<strong>in</strong>e größere Zielgruppe ansprechen, bei denen mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong> relativ breiter Schulungsbedarf<br />

gegeben ist. Zum Teil werden diese Veranstaltungen geme<strong>in</strong>sam mit den Partnerländern<br />

<strong>in</strong> Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Hessen organisiert. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm<br />

der Zentralen Fortbildung der Thür<strong>in</strong>ger Justiz ist im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/justiz/fortbildung/<br />

abrufbar.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus bietet die vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Ländern getragene Deutsche Richterakademie (DRA)<br />

überregionale Fortbildungsveranstaltungen <strong>in</strong> ihren Tagungsstätten <strong>in</strong> Trier <strong>und</strong> Wustrau an. Das<br />

Tagungsprogramm <strong>und</strong> Informationen über die Akademie s<strong>in</strong>d unter http://www.deutsche-richterakademie.de<br />

ersichtlich.<br />

Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene zunehmende Verschmelzung<br />

der Rechtsordnungen gew<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Justiz an Bedeutung. Dem trägt e<strong>in</strong> Netzwerk zur Weiterbildung<br />

<strong>von</strong> Richtern <strong>und</strong> Staatsanwälten auf europäischer Ebene Rechnung, das sog. European Judical<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Network (EJTN). Mitglieder dieser Vere<strong>in</strong>igung s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten für die<br />

Richteraus- <strong>und</strong> -fortbildung zuständigen Organisationen sowie die Europäische Rechtsakademie<br />

Trier. Neben der Verbesserung <strong>von</strong> Sprachkenntnissen bezweckt das Netzwerk die Vermittlung <strong>von</strong><br />

Kenntnissen über die jeweils anderen Rechtsordnungen. Die Veranstaltungen des EJTN s<strong>in</strong>d unter<br />

www.ejtn.net ersichtlich.<br />

Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) bietet Sem<strong>in</strong>are, Foren<br />

<strong>und</strong> Tagungen zu den Themenschwerpunkten<br />

- Staat, Verwaltung <strong>und</strong> Wirtschaft: Wechselbeziehung,<br />

- Demokratischer Rechtsstaat <strong>und</strong> gesellschaftliche Entwicklung,<br />

- Innere <strong>und</strong> soziale Sicherheit,<br />

- Verwaltung der Kultur <strong>und</strong> Kultur der Verwaltung,<br />

- Modernisierung <strong>und</strong> Management der Verwaltung, Verwaltungsführung,<br />

- Europa <strong>und</strong> Internationales<br />

an.<br />

Veranstaltungs<strong>in</strong>halte sowie Term<strong>in</strong>e können dem Jahresfortbildungsprogramm der Deutschen Hochschule<br />

für Verwaltungswissenschaften Speyer, das im Internet unter http://www.dhv-speyer.de zu<br />

f<strong>in</strong>den ist, entnommen werden.<br />

Die Europäische Rechtsakademie <strong>in</strong> Trier (ERA) bietet als europäische Fortbildungse<strong>in</strong>richtung<br />

Rechtspraktikern Sem<strong>in</strong>are, Konferenzen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> rechtspolitisches Diskussionsforum zu allen Aspekten<br />

des EU- <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsrechts. Das Veranstaltungsprogramm der ERA ist auf deren<br />

Homepage unter http://www.era.<strong>in</strong>t zu ersehen.<br />

Zu den führenden europäischen Fortbildungs<strong>in</strong>stitutionen für den Bereich der öffentlichen Verwaltung<br />

zählt auch das European Institute of Publik Adm<strong>in</strong>istration (EIPA) <strong>in</strong> Maastricht. Das Programm<br />

des EIPA ist auf dessen Homepage unter http://www.eipa.eu abrufbar.<br />

Schließlich haben die Thür<strong>in</strong>ger Richter, Staatsanwälte <strong>und</strong> Amtsanwälte sowie die bei den übrigen<br />

Ressorts beschäftigten <strong>Juristen</strong> (<strong>und</strong> auch alle übrigen Landesbediensteten) Zugang zu dem ressortübergreifenden<br />

Zentralen Fortbildungsprogramm des TIM, das im Internet unter http://www.thu-<br />

59


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

60<br />

er<strong>in</strong>gen.de/imperia/md/content/text/justiz/fortbildung/zentrales_fortbprogr_tim_stand_16jan2013.pdf<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden kann. Diese Fortbildungsangebote werden sehr gut angenommen.<br />

Die im Geschäftsbereich des TFM e<strong>in</strong>gestellten <strong>Juristen</strong> werden <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> ihren konkreten<br />

E<strong>in</strong>satzbereichen kont<strong>in</strong>uierlich fortgebildet. Neben dem Fortbildungsprogramm des TIM für die<br />

Landesbediensteten wird dabei auf externe Anbieter zurückgegriffen.<br />

Für den höheren Dienst der Steuerverwaltung besteht daneben e<strong>in</strong> eigenständiges Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsprogramm<br />

der B<strong>und</strong>esf<strong>in</strong>anzakademie. Unter anderem s<strong>in</strong>d nach der E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> <strong>Juristen</strong><br />

dort im Umfang <strong>von</strong> drei Monaten ergänzende Studien zu verschiedenen steuerrechtlichen<br />

Themen <strong>und</strong> Führungstechniken zu absolvieren.<br />

Im TMWAT bestehen für <strong>Juristen</strong> nach dem universitären Abschluss bzw. nach dem Assessorexamen<br />

zudem Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Fellowship Programms.<br />

Die <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> des TMBLV <strong>und</strong> der nachgeordneten Behörden nehmen regelmäßig<br />

an den vielfältigen Weiterbildungs- <strong>und</strong> Spezialisierungsveranstaltungen teil, welche im Rahmen<br />

des "Jahresfortbildungsprogramms des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen" sowie <strong>von</strong> externen Anbietern angeboten<br />

werden.<br />

XIV. <strong>Ausbildung</strong>sreformen <strong>und</strong> Reformvorhaben <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

84. Welche Inhalte <strong>und</strong> Zielsetzungen wurden mit der Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung im Jahr 2002 umgesetzt<br />

<strong>und</strong> welche Anteile s<strong>in</strong>d dabei dem Bologna-Prozess geschuldet? Welche Reformschritte<br />

folgten auf B<strong>und</strong>esebene oder Landesebene gegebenenfalls noch bis 2012? In welcher Form <strong>und</strong><br />

mit welchem Ergebnis wurden diese Reformen bzw. deren Umsetzung auf B<strong>und</strong>esebene (<strong>in</strong>sbesondere<br />

mit Auswirkungen aus Thür<strong>in</strong>gen) <strong>und</strong>/oder auf Landesebene evaluiert? Inwiefern gab es<br />

als Konsequenz daraus e<strong>in</strong>e Reform der Reform(en)?<br />

Der Ausschuss der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz zur Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung hat die <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform<br />

des Jahres 2002 evaluiert <strong>und</strong> sich mit Berichten aus den Jahren 2008 <strong>und</strong><br />

2011 hierzu geäußert. Danach s<strong>in</strong>d die Reformvorgaben weitgehend umgesetzt. H<strong>in</strong>sichtlich aller<br />

Reformziele konnten - auch nach der Bewertung durch die Fakultäten - deutliche Erfolge erzielt werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs belegen Umfrageergebnisse auch, dass es vielfach noch weiterer Anstrengungen<br />

bedarf, um Verbesserungen zu erreichen.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen ist im Bereich der Schlüsselqualifikationen e<strong>in</strong>e Umsetzung der Reformvorgaben erfolgt,<br />

allerd<strong>in</strong>gs werden die universitären Veranstaltungen zur Vermittlung der Schlüsselqualifikationen<br />

<strong>von</strong> den Studierenden noch immer überwiegend als wenig gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend bewertet. Hier<br />

sche<strong>in</strong>t nach wie vor e<strong>in</strong> gr<strong>und</strong>sätzliches Problem im Angebot zu bestehen.<br />

Trotz e<strong>in</strong>er nennenswerten E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Anwaltschaft <strong>in</strong> das juristische Studium (e<strong>in</strong>schließlich<br />

des Schwerpunktbereichsstudiums) wird das Angebot an spezifisch anwaltsorientierten Lehrveranstaltungen<br />

<strong>von</strong> mehr als der Hälfte der Absolventen als unzureichend oder mäßig beurteilt.<br />

In der Tendenz sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e Internationalisierung des Studiums zu gel<strong>in</strong>gen: E<strong>in</strong> erheblicher Teil der<br />

Befragten hat im Rahmen des Studiums e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt absolviert. Auch <strong>in</strong> den Schwerpunktbereichen<br />

werden <strong>in</strong>ternationale Bezüge <strong>in</strong> großem Umfang hergestellt. Dies entspricht auch<br />

der E<strong>in</strong>schätzung der juristischen Fakultäten.<br />

Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht <strong>in</strong> hohem Maße e<strong>in</strong>e Schwerpunktsetzung nach eigenen<br />

Neigungen <strong>und</strong> Berufsvorstellungen; das Reformziel kann <strong>in</strong>soweit als erreicht bezeichnet<br />

werden. Die Schwerpunktbereichsausbildung <strong>und</strong> -prüfung hat nach E<strong>in</strong>schätzung der überwiegenden<br />

Zahl der Fakultäten die Wissenschaftlichkeit des rechtswissenschaftlichen Studiums gesteigert.<br />

E<strong>in</strong>e Profilbildung ist vielerorts gelungen, stößt jedoch nach Ansicht mancher Fakultäten<br />

auch an faktische Grenzen.<br />

Der juristische Vorbereitungsdienst bereitet stärker auf rechtsberatende Tätigkeiten vor als nach<br />

dem früheren <strong>Ausbildung</strong>srecht. Nahezu jeder zweite Rechtsreferendar leistet die Hälfte des Vorbe-


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

reitungsdienstes bei e<strong>in</strong>em Anwalt ab. H<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Referendare <strong>in</strong> die praktisch<br />

wichtigen <strong>Ausbildung</strong>sfelder konnten <strong>in</strong> den letzten drei Jahren deutliche Fortschritte festgestellt werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs gel<strong>in</strong>gt es den Anwälten im Rahmen des theoretischen Unterrichts nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem<br />

Umfang, die spezifisch anwaltsorientierte Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle zu vermitteln.<br />

Auch im Vorbereitungsdienst nimmt e<strong>in</strong>e beachtliche Anzahl <strong>von</strong> Referendaren die Möglichkeit e<strong>in</strong>es<br />

Auslandsaufenthaltes wahr, sodass dem <strong>in</strong>ternationalen Aspekt erhebliches Gewicht zukommt.<br />

Die Berichte sowie die zu ihrer Erstellung ausgewerteten Befragungen s<strong>in</strong>d unter der Internetadresse<br />

http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/evaluation/<strong>in</strong>dex.php<br />

(Stand der Quelle: 20. Februar 2013) e<strong>in</strong>sehbar <strong>und</strong> abrufbar.<br />

Die Umsetzung der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 erfolgte unabhängig <strong>von</strong> der Umsetzung<br />

der Bologna-Erklärung <strong>in</strong> anderen Studiengängen. E<strong>in</strong>e unmittelbare Bee<strong>in</strong>flussung der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform<br />

des Jahres 2002 durch den Bologna-Prozess ist nicht erkennbar. Es s<strong>in</strong>d<br />

allerd<strong>in</strong>gs an e<strong>in</strong>igen Fakultäten Studiengänge entstanden, die Elemente des Bologna-Prozesses<br />

mit den auf den Erwerb <strong>von</strong> Staatsexam<strong>in</strong>a zielenden juristischen Studiengängen verb<strong>in</strong>den. Hierzu<br />

s<strong>in</strong>d drei Gr<strong>und</strong>strukturen erkennbar:<br />

An e<strong>in</strong> nach der Erklärung <strong>von</strong> Bologna gegliedertes Studium wird e<strong>in</strong> zum Staatsexamen führendes<br />

Zusatzstudium angeschlossen (Mannheimer Modell): In e<strong>in</strong> zum Staatsexamen führendes Studium<br />

werden die Abschlüsse Bachelor <strong>und</strong> Master <strong>in</strong>tegriert (Bucerius-Law-School, Potsdam). Schließlich<br />

eröffnen e<strong>in</strong>ige Fakultäten im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums die Möglichkeit, Abschlüsse<br />

aus anderen Staaten der Europäischen Union <strong>in</strong> den Schwerpunktbereich zu <strong>in</strong>tegrieren<br />

<strong>und</strong> dort erbrachte Studienleistungen anrechnen zu lassen (Köln, Bochum).<br />

Diese Entwicklung kann als mittelbare Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Bologna-Prozess <strong>und</strong> den juristischen<br />

Staatsexamensstudiengängen betrachtet werden. Die Verknüpfung <strong>von</strong> Bologna-Abschlüssen<br />

mit e<strong>in</strong>em juristischen Schwerpunktbereichsstudium ist e<strong>in</strong> Weg, der derzeit auch <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

geprüft wird.<br />

85. Wie wird seit dem Jahr 2002 das (neue) Berufsbild "europäische Jurist<strong>in</strong>"/"europäischer Jurist" def<strong>in</strong>iert<br />

<strong>und</strong> diskutiert? Welche Änderungen <strong>in</strong> der Ausgestaltung (e<strong>in</strong>geschlossen konkreter Projekte<br />

<strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sangebote) der <strong>Juristen</strong>ausbildung wurden bzw. werden auf B<strong>und</strong>esebene (<strong>in</strong>sbesondere<br />

mit Auswirkungen auf Thür<strong>in</strong>gen bzw. <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen) vorgenommen, um die Umsetzung<br />

des neuen Berufsbilds zu befördern? Welche Anforderungen stellt die sogenannte Globalisierung<br />

an die Ausgestaltung der <strong>Juristen</strong>ausbildung, z.B. h<strong>in</strong>sichtlich der Vermittlung <strong>von</strong> Kenntnissen anderer<br />

Rechtsordnungen <strong>und</strong> <strong>von</strong> Fremdsprachenkompetenzen <strong>und</strong> wie wird <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

auf diese Anforderungen reagiert?<br />

Es können sich Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten<br />

des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum <strong>und</strong> der Schweiz, die berechtigt s<strong>in</strong>d,<br />

als Rechtsanwalt unter e<strong>in</strong>er der <strong>in</strong> der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte<br />

<strong>in</strong> Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu se<strong>in</strong>, als<br />

europäische Rechtsanwälte bezeichnen <strong>und</strong> dürfen sich <strong>in</strong> Deutschland dauerhaft zur Berufsausübung<br />

als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates<br />

niederlassen.<br />

Über e<strong>in</strong> weitergehendes Berufsbild des "europäischen <strong>Juristen</strong>" hat die Landesregierung ke<strong>in</strong>e<br />

Erkenntnisse. <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> Berufszulassung zu den gesetzlich reglementierten Berufen<br />

unterliegen der Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Berufsbezeichnung<br />

"Jurist" frei. Ihre Verwendung unterliegt allenfalls wettbewerbs- <strong>und</strong> strafrechtlichen Beschränkungen.<br />

Ungeachtet des Berufsbildes erfordert die zunehmende Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung<br />

des Rechts <strong>und</strong> der rechtlichen Beziehungen, dass deutsche <strong>Juristen</strong> künftig immer besser <strong>in</strong> der<br />

Lage se<strong>in</strong> müssen, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die sich aus der Dienst- <strong>und</strong> Niederlassungsfreiheit<br />

ergebenden Tätigkeitsfelder <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfordern<br />

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Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Kompetenzen <strong>in</strong> anderen rechtlichen<br />

Traditionen. Dies betrifft neben dem Europarecht <strong>und</strong> vertieften Sprachkenntnissen auch f<strong>und</strong>iertes<br />

verfassungsrechtliches Wissen <strong>und</strong> Methodenkompetenz im Bereich der Rechtsvergleichung sowie<br />

die Kenntnis e<strong>in</strong>zelstaatlicher Besonderheiten <strong>und</strong> Eigenarten.<br />

Thür<strong>in</strong>gen hat dem Rechnung getragen. Sämtliche <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen angebotenen Studiengänge mit<br />

rechtswissenschaftlichen Inhalten bieten auch europarechtliche Bezüge an. Der mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen<br />

abschließende rechtswissenschaftliche Studiengang weist sowohl im Gr<strong>und</strong>-, aber auch <strong>in</strong> besonderen<br />

Schwerpunktbereichen, <strong>in</strong>ternationale <strong>und</strong> europäische Bezüge auf (Schwerpunktbereiche<br />

"Deutsches <strong>und</strong> europäisches Wirtschaftsrecht", "Deutsches <strong>und</strong> europäisches Arbeitsrecht", "Deutsches<br />

<strong>und</strong> europäisches Öffentliches Recht", "Internationales Recht"). Die Zulassung zur staatlichen<br />

Pflichtfachprüfung erfordert den Nachweis über die Teilnahme an e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />

Veranstaltung oder e<strong>in</strong>em rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs. Zudem<br />

bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena Rechts- <strong>und</strong> Sprachprogramme <strong>in</strong><br />

Englisch <strong>und</strong> Französisch an. Diese führen <strong>in</strong> die ausländischen Rechtssysteme e<strong>in</strong> <strong>und</strong> vermitteln<br />

Gr<strong>und</strong>kenntnisse des <strong>in</strong>ternationalen <strong>und</strong> europäischen Rechts <strong>in</strong> der jeweiligen Fremdsprache.<br />

Außerdem werden Lehrveranstaltungen <strong>in</strong> Russisch <strong>und</strong> Spanisch angeboten. Das Schwerpunktbereichsstudium,<br />

welches seit der Reform Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums ist,<br />

hält die Studierenden zu wissenschaftlicher Vertiefung ihrer Kenntnisse im jeweiligen Bereich an.<br />

Der juristische Vorbereitungsdienst wurde ebenfalls an die gestiegenen europarechtlichen Anforderungen<br />

angepasst. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten auf dem<br />

Gebiet des <strong>in</strong>ternationalen <strong>und</strong> europäischen Rechts im Rahmen der Wahlstation im Ausland zu<br />

erlangen. In die übrigen Stationen des Vorbereitungsdienstes wurde e<strong>in</strong> besonderer europarechtlicher<br />

Lehrgang <strong>in</strong>tegriert, der die besonderen Bezüge des jeweiligen Rechtsgebiets zum Europarecht<br />

vermittelt. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist verpflichtend.<br />

Die Humboldt European Law School <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> bietet seit dem W<strong>in</strong>tersemester 2007/2008 e<strong>in</strong>en Studiengang<br />

"Europäischer Jurist" an. Das Studienangebot richtet sich an überdurchschnittlich talentierte<br />

<strong>und</strong> ambitionierte Jurastudenten der Humboldt Universität, des K<strong>in</strong>g´s College London, der<br />

La Sapienza Universität Rom <strong>und</strong> der Université Paris-Assas, die bereits m<strong>in</strong>destens zwei Semester<br />

erfolgreich Jura studiert haben <strong>und</strong> über gute englische Sprachkenntnisse verfügen. Studierende<br />

anderer deutscher Universitäten können sich ebenfalls für diesen Studiengang bewerben, was<br />

aber e<strong>in</strong>en Wechsel an die Humboldt-Universität voraussetzt. Angeboten werden e<strong>in</strong> vollständiges<br />

Studium im Heimatrecht <strong>und</strong> e<strong>in</strong> umfassendes Studium mit europäischen Inhalten.<br />

86. Für welche Anforderungen <strong>und</strong> Teile <strong>und</strong> aus welchen Gründen wurde mit Beschlüssen der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

<strong>in</strong> den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2011 die weitere Umsetzung des "Bologna- Prozesses"<br />

für die <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> Deutschland abgelehnt? Welche anderen Länder <strong>in</strong> Europa stehen<br />

nach Kenntnis der Landesregierung e<strong>in</strong>er (vollständigen) Umsetzung für die <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

ebenfalls kritisch bzw. ablehnend gegenüber?<br />

In weiten Bereichen der <strong>Juristen</strong>ausbildung wurde die Erklärung <strong>von</strong> Bologna umgesetzt, Studiengänge<br />

wurden an e<strong>in</strong> modulares System angepasst <strong>und</strong> das Bewertungssystem wurde auf ECTS-<br />

Punkte umgestellt. Die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder haben auf den <strong>in</strong> der Frage erwähnten Konferenzen<br />

zwei maßgebliche Beschlüsse zur Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna <strong>in</strong> der gesetzlich<br />

reglementierten <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> damit bezogen auf die Studien- <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sgänge gefasst,<br />

die den Zugang zu e<strong>in</strong>em höheren juristischen Beruf <strong>in</strong> der Rechtspflege eröffnen. Es handelt<br />

sich hierbei um die Berufe der Rechtsanwälte <strong>und</strong> Notare sowie der Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte.<br />

Diese Beschlüsse der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz be<strong>in</strong>halten zugleich die maßgeblichen Gründe,<br />

auf denen sie beruhen.<br />

Mit Beschluss vom 17. November 2005 bekräftigten die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder ihre Ansicht, dass<br />

wesentliche Aspekte des Bologna-Prozesses bereits durch das Gesetz zur Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

vom 11. Juli 2002 verwirklicht seien, <strong>und</strong> dass e<strong>in</strong>e mit e<strong>in</strong>er Übernahme der Ziele der Bologna-Erklärung<br />

notwendig werdende Neustrukturierung des volljuristischen Studiums nicht s<strong>in</strong>nvoll<br />

sei. Gegen e<strong>in</strong>e solche Neustrukturierung spreche <strong>in</strong>sbesondere:<br />

62


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

- für die große Mehrzahl der Studierenden, die das juristische Studium mit e<strong>in</strong>em Bachelor-Grad<br />

abschlössen, gebe es ke<strong>in</strong>e realistischen Berufsperspektiven;<br />

- die Vorgabe, <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> drei oder vier Jahren e<strong>in</strong>e Berufsqualifikation im Bachelor-Studium<br />

zu vermitteln, führe zu e<strong>in</strong>em Verlust an Wissenschaftlichkeit <strong>in</strong> der universitären <strong>Juristen</strong>ausbildung;<br />

- die Übernahme der Bologna-Kriterien dürfte die <strong>Juristen</strong>ausbildung nicht unerheblich verlängern;<br />

- nach den Bologna-Kriterien müsste die staatliche Pflichtfachprüfung, die als studienabschließende<br />

Prüfung ausgestaltet sei, durch re<strong>in</strong> universitäre Prüfungen ersetzt werden; um die Qualität<br />

der juristischen <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitliche Prüfungsanforderungen länderübergreifend zu<br />

sichern, wäre dann e<strong>in</strong>e staatliche E<strong>in</strong>gangsprüfung zum Vorbereitungsdienst erforderlich; die<br />

Prüfungsbelastung der Studierenden würde sich erhöhen <strong>und</strong> die Studienzeit weiter verlängern;<br />

- e<strong>in</strong> Zugew<strong>in</strong>n an Qualität der <strong>Ausbildung</strong> deutscher <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> sei <strong>in</strong>sgesamt nicht<br />

erkennbar.<br />

Die Justizm<strong>in</strong>ister waren zudem der Auffassung, dass auch bei e<strong>in</strong>er Verwirklichung der Bologna-<br />

Kriterien die berufspraktische <strong>Ausbildung</strong> im Anschluss an das juristische Studium <strong>in</strong> jedem Fall erforderlich<br />

sei. Die Ziele des Bologna-Prozesses erlaubten ke<strong>in</strong>en Rückschluss auf die Frage, wie<br />

die berufspraktische <strong>Ausbildung</strong> zu gestalten sei.<br />

Am 18. <strong>und</strong> 19. Mai 2011 stellten die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder fest, dass - soweit die Bologna-Erklärung<br />

<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> den Unterzeichnerstaaten umgesetzt worden sei - dies nicht<br />

zu e<strong>in</strong>er Angleichung der juristischen Bildungsgänge geführt habe. Das juristische <strong>Ausbildung</strong>ssystem<br />

müsse - wie jedes <strong>Ausbildung</strong>ssystem - fortlaufend überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf weiterentwickelt<br />

werden. Bei der <strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten juristischen Berufe seien jedoch weiterh<strong>in</strong> zwei<br />

Staatsprüfungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hohe Qualität der<br />

<strong>Ausbildung</strong> auch <strong>in</strong> Zukunft zu gewährleisten. Die bislang geprüften Modelle, welche die derzeitige<br />

<strong>Ausbildung</strong> durch e<strong>in</strong>e Bachelor-Master-Struktur ersetzen wollten, böten, gemessen an den aufgestellten<br />

Qualitätsmerkmalen, teilweise Vorteile gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong>. Sie wiesen<br />

jedoch <strong>in</strong> jeweils unterschiedlichem Maße zum Teil gravierende Nachteile auf. Diese Modelle böten<br />

demnach gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong>sgesamt ke<strong>in</strong>en qualitativen Mehrwert; vielmehr<br />

wögen die Nachteile der Modelle sogar schwerer als die Vorteile. Modelle, die h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong><br />

für die reglementierten juristischen Berufe an den bisherigen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen festhalten<br />

<strong>und</strong> daneben Elemente der Bachelor-Master-Struktur <strong>in</strong>tegrieren wollten, könnten trotz der<br />

vom Koord<strong>in</strong>ierungsausschuss festgestellten Schwächen Anknüpfungspunkte für denkbare Ergänzungen<br />

der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> bieten. Es bleibe den juristischen Fakultäten unbenommen zu<br />

prüfen, ob im Rahmen des zur Ersten Prüfung führenden Studiums zusätzliche akademische Grade<br />

vergeben werden könnten.<br />

Den genannten Beschlüssen liegen Berichte des Unterausschusses der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz zur<br />

Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung zugr<strong>und</strong>e, die unter der Internetadresse http://www.justiz.nrw.<br />

de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/bologna_prozess/<strong>in</strong>dex.php (Stand der Quelle:<br />

20. Februar 2013) e<strong>in</strong>sehbar <strong>und</strong> abrufbar s<strong>in</strong>d.<br />

Unter der o. g. F<strong>und</strong>stelle f<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong> Bericht des Unterausschusses der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

zur Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung, der die E<strong>in</strong>führung der Bachelor-Master-Struktur<br />

<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>von</strong> 27 anderen europäischen Staaten untersucht hat. Hierbei handelt es<br />

sich um die seit dem Berichtszeitpunkt umfassendste Untersuchung zum zweiten Teil der Frage 86.<br />

Zusammenfassend stellt der Ausschuss fest, dass es Staaten gebe, die die Erklärung <strong>von</strong> Bologna<br />

erklärtermaßen nicht umgesetzt hätten. Aber auch <strong>in</strong> den Staaten, die sich an e<strong>in</strong>er Umsetzung<br />

beteiligt hätten, seien nach den Erkenntnissen des Ausschusse heterogene, dem Ziel der Bologna-<br />

Erklärung nach Vere<strong>in</strong>heitlichung kaum gerecht werdende Strukturen entstanden.<br />

Der Ausschuss betont, dass der Grad e<strong>in</strong>es Bachelors oder Masters <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Land genüge, um<br />

e<strong>in</strong>en reglementierten juristischen Beruf ergreifen zu können. Während e<strong>in</strong>e Mehrheit der europäischen<br />

Länder den Bologna-Prozess - zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> formaler H<strong>in</strong>sicht - auch <strong>in</strong> den Rechtswissenschaften<br />

umgesetzt habe, lehnten die osteuropäischen Staaten Polen, Slowakische Republik, Tschechien,<br />

Ungarn <strong>und</strong> auch Griechenland - wie Deutschland - die Umstellung des Jurastudiums ab.<br />

63


Drucksache 5/5944<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

E<strong>in</strong>e europaweit <strong>in</strong> etwa gleichartige akademische <strong>Juristen</strong>ausbildungsstruktur sei auch mit der Umsetzung<br />

der Vorgaben der Bologna-Erklärung <strong>in</strong> den Staaten, die sich hieran beteiligt hätten, nicht<br />

entstanden. Beispielhaft wird aus diesem Bericht der Bef<strong>und</strong> zu Norwegen, Litauen <strong>und</strong> Italien hervorgehoben.<br />

In den beiden erstgenannten Staaten sei die Bachelorstufe gar ganz weggelassen <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong> fünfjähriges "<strong>in</strong>tegriertes" Masterstudium geschaffen worden. E<strong>in</strong> ähnlicher Weg sei <strong>in</strong> Italien zu<br />

beobachten, wo zunächst e<strong>in</strong> zweistufiges Studium (Bachelor/Master) neben dem alten Magisterstudium<br />

angeboten worden sei, das dann durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen fünfjährigen Masterstudiengang<br />

ersetzt worden sei. Das Beispiel Italiens laufe letztlich auf die re<strong>in</strong>e Umbenennung der überkommenen<br />

<strong>Ausbildung</strong>sstruktur h<strong>in</strong>aus. Man spreche <strong>in</strong>zwischen schon <strong>von</strong> der "Reform der Reform", weil<br />

die weitgehend autonomen Universitäten die Zweistufigkeit des Jurastudiums - e<strong>in</strong> ganz wesentliches<br />

Element des Bologna-Modells - mangels Praktikabilität wieder abgeschafft hätten.<br />

Von e<strong>in</strong>er weitgehenden Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna kann man nach den Erkenntnissen<br />

des Ausschusses <strong>in</strong> folgenden Ländern sprechen: Dänemark, Estland, F<strong>in</strong>nland, Island, Kroatien,<br />

Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien,<br />

Spanien.<br />

87. Wie bewertet die Landesregierung den Reformprozess <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung seit dem Jahr 2002<br />

<strong>und</strong> welchen (konkreten) Handlungsbedarf sieht sie bis 2022 <strong>in</strong> diesem Bereich?<br />

Die Justizm<strong>in</strong>ister s<strong>in</strong>d im Verlauf ihrer Konferenz am 18. <strong>und</strong> 19. Mai 2011 zu der Feststellung gelangt,<br />

dass die Reformvorgaben des Gesetzes vom 11. Juli 2002 <strong>in</strong>zwischen weitgehend umgesetzt<br />

seien. H<strong>in</strong>sichtlich aller Reformziele hätten im Studium <strong>und</strong> im Vorbereitungsdienst deutliche Erfolge<br />

erzielt werden können. Dies gelte <strong>in</strong>sbesondere für die Stärkung der <strong>in</strong>ternationalen Bezüge der<br />

<strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>schließlich ihrer europarechtlichen Komponente. Es bedürfe jedoch noch weiterer<br />

Anstrengungen, um Verbesserungen, <strong>in</strong>sbesondere bei den Schlüsselqualifikationen <strong>und</strong> bei den<br />

anwaltsorientierten Lehrveranstaltungen, zu erreichen.<br />

Zudem wurde hervorgehoben, dass das juristische <strong>Ausbildung</strong>ssystem - wie jedes <strong>Ausbildung</strong>ssystem<br />

- fortlaufend überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf weiterentwickelt werden müsse. Allerd<strong>in</strong>gs seien bei der<br />

<strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten juristischen Berufe weiterh<strong>in</strong> zwei Staatsprüfungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher<br />

Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hohe Qualität der <strong>Ausbildung</strong> auch <strong>in</strong> Zukunft<br />

zu gewährleisten.<br />

Diese Feststellungen der Justizm<strong>in</strong>ister macht sich die Landesregierung zu eigen. Sie entsprechen<br />

den im rechtswissenschaftlichen Studium an der FSU Jena <strong>und</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen gemachten Erfahrungen. Während des Studiums werden zudem besondere Lehrveranstaltungen<br />

im Bereich der Schlüsselqualifikationen angeboten. Im Vorbereitungsdienst f<strong>in</strong>den seit<br />

2001 spezifisch europarechtlich orientierte Lehrgänge statt.<br />

Angesichts der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen unterschiedlichen Ausgestaltung der juristischen <strong>Ausbildung</strong>s<strong>und</strong><br />

Prüfungsordnungen <strong>und</strong> angesichts der Verpflichtung, die E<strong>in</strong>heitlichkeit der Prüfungsanforderungen<br />

<strong>und</strong> der Leistungsbewertungen <strong>in</strong> den juristischen Prüfungen zu gewährleisten, beauftragten<br />

die Justizm<strong>in</strong>ister während ihrer Konferenz am 15. November 2012 den Koord<strong>in</strong>ierungsausschuss,<br />

Vorschläge für e<strong>in</strong>e weitere Annäherung der <strong>Ausbildung</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen zu erarbeiten<br />

<strong>und</strong> bis zum November 2014 hierzu zu berichten. Die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung begrüßt die damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Untersuchung, obgleich ke<strong>in</strong> unmittelbarer Anlass gesehen wird, an der Gleichwertigkeit<br />

der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> -prüfung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ländern zu zweifeln.<br />

Über das selbstverständliche Maß an ständiger Selbstprüfung h<strong>in</strong>ausgehenden Handlungsbedarf<br />

sieht die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung im Bereich der <strong>Juristen</strong>ausbildung derzeit nicht.<br />

64


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />

(Endnotes)<br />

1 Zugr<strong>und</strong>e gelegt wurden alle geprüften Kandidaten, die sich erstmals der Prüfung unterzogen <strong>und</strong> diese bestanden<br />

haben.<br />

2 Benotungskategorie nach § 1 der Verordnung über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische<br />

Prüfung<br />

3 Benotungskategorie nach § 1 der Verordnung über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische<br />

Prüfung<br />

4 Zahl der Plätze gilt jeweils für beide Partneruniversitäten<br />

5 <strong>in</strong> den Angaben zum Standort Erfurt enthalten<br />

6 <strong>in</strong> den Angaben zum Standort Erfurt enthalten<br />

7 Elternzeitvertretung<br />

8 bis zum 31.10.2012<br />

Anlagen *)<br />

*)<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. E<strong>in</strong> Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen <strong>und</strong> die<br />

Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneten<strong>in</strong>formationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer<br />

sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thuer<strong>in</strong>gen.de e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

65


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Studierende nach Geschlecht <strong>und</strong> Land der Hochschulzugangsberechtigung<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />

Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 12 21 25 29 27 29 43 58 73 79<br />

Bayern 11 14 30 25 20 24 31 34 49 71<br />

Berl<strong>in</strong> 15 15 26 33 40 31 27 23 19 25<br />

Brandenburg 29 30 35 39 43 44 52 49 45 39<br />

Bremen 1 3 2 1 5 8 3 6 5<br />

Hamburg 6 5 2 5 8 7 7 11 16 17<br />

Hessen 16 20 36 41 43 37 49 57 67 76<br />

Mecklenburg-Vorp. 10 10 9 10 14 10 15 17 15 18<br />

Niedersachsen 16 35 52 56 66 80 73 84 110 129<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 40 42 53 83 84 78 73 92 118 115<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 7 5 4 6 7 10 7 7 8 13<br />

Saarland 1 2 2 1 1 1<br />

Sachsen 178 165 169 223 238 250 248 250 217 206<br />

Sachsen-Anhalt 90 85 78 66 77 96 89 90 87 77<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 5 6 8 12 9 8 9 16 21 23<br />

Thür<strong>in</strong>gen 1023 966 880 823 804 741 722 708 603 535<br />

Ausland 9 13 9 13 22 17 19 26 27 31<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 849 852 851 871 854 832 860 869 820 801<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 5 12 12 13 12 13 20 21 33 35<br />

Bayern 4 4 10 9 6 11 13 18 29 39<br />

Berl<strong>in</strong> 8 8 16 19 22 15 11 8 8 14<br />

Brandenburg 13 11 17 18 28 26 32 31 28 24<br />

Bremen 1 2 2 1 1 3 2 3 2<br />

Hamburg 4 3 1 2 4 3 3 3 7 5<br />

Hessen 9 10 22 23 20 20 30 34 41 46<br />

Mecklenburg-Vorp. 4 4 4 7 9 7 10 10 9 9<br />

Niedersachsen 8 19 25 27 21 30 30 37 52 60<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 22 26 33 47 43 43 42 47 50 50<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 5 3 2 4 3 4 4 4 3 7<br />

Saarland 1 1 1 1<br />

Sachsen 93 93 100 132 131 141 138 140 121 110<br />

Sachsen-Anhalt 58 60 55 49 46 56 53 53 47 38<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 3 3 5 5 5 5 9 11 15<br />

Thür<strong>in</strong>gen 608 586 544 505 488 444 451 434 359 330<br />

Ausland 7 9 5 9 14 12 14 17 19 17<br />

1


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister<br />

E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 5 4 6 7 7 7 5 5 3<br />

Bayern 5 2 3 2 4 4 2 3 2 1<br />

Berl<strong>in</strong> 2 2 7 13 15 16 12 9 10 7<br />

Brandenburg 5 2 8 13 15 13 11 9 6 7<br />

Bremen<br />

Hamburg 2 2 2 2 1<br />

Hessen 8 6 5 6 11 6 4 4 2 1<br />

Mecklenburg-Vorp. 4 5 4 4 3 3 3 2 1 1<br />

Niedersachsen 8 6 10 17 17 16 12 8 6 4<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 10 7 5 7 6 3 3 3 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 3 2 4 2 3 1 1 1 1<br />

Saarland<br />

Sachsen 23 32 34 48 68 50 33 28 29 16<br />

Sachsen-Anhalt 12 15 13 22 32 25 18 14 14 5<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2 3 6 1 1 1<br />

Thür<strong>in</strong>gen 211 210 182 194 191 144 98 76 49 23<br />

Ausland 6 7 13 16 17 16 12 13 15 11<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 171 185 175 206 223 173 115 91 73 41<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1 2 1 1<br />

Bayern 1 1 1 3 3 2 3 2 1<br />

Berl<strong>in</strong> 2 2 5 9 10 11 9 6 7 5<br />

Brandenburg 2 2 5 6 7 7 5 6 4 5<br />

Bremen<br />

Hamburg 1 1 1 2 1<br />

Hessen 5 2 2 3 3 2<br />

Mecklenburg-Vorp. 3 4 3 2 1 1 1<br />

Niedersachsen 3 3 4 5 8 6 4 1<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 6 4 4 4 2 1 1 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 2 1 1<br />

Saarland<br />

Sachsen 15 19 19 24 39 29 18 16 18 10<br />

Sachsen-Anhalt 5 11 9 18 21 14 10 7 8 1<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 4<br />

Thür<strong>in</strong>gen 121 131 108 119 112 88 58 42 24 11<br />

Ausland 5 5 10 10 10 11 7 9 10 8<br />

2


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor (Ergänzungsfach)<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 57 92 117 101 114<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 2 4 2 2 6<br />

Bayern 3 2 2 3<br />

Berl<strong>in</strong> 5 7 8 5 9<br />

Brandenburg 1 3 7 9 6<br />

Bremen<br />

Hamburg 1 1 5<br />

Hessen 5 6 7 6 6<br />

Mecklenburg-Vorp. 2 1<br />

Niedersachsen 4 6 11 8 11<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 3 4 1 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 2 1 1<br />

Saarland<br />

Sachsen 6 13 12 11 7<br />

Sachsen-Anhalt 5 8 10 9 5<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 4<br />

Thür<strong>in</strong>gen 25 36 49 44 47<br />

Ausland 2 1 1 3<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 28 41 60 52 57<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1<br />

Bayern 1 1<br />

Berl<strong>in</strong> 2 1 5 3 2<br />

Brandenburg 2 5 6 3<br />

Bremen<br />

Hamburg 1<br />

Hessen 3 4 4 3 3<br />

Mecklenburg-Vorp. 2 1<br />

Niedersachsen 5 4 5<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 1 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1<br />

Saarland<br />

Sachsen 5 10 9 8 5<br />

Sachsen-Anhalt 4 6 5 4 3<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 3<br />

Thür<strong>in</strong>gen 12 15 23 22 28<br />

Ausland 1 3<br />

3


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor<br />

E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst- <strong>und</strong> Zweitfach möglich<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 5 10 10 9 11 17 18 23 20 24<br />

Bayern 9 7 3 5 8 6 11 13 14 19<br />

Berl<strong>in</strong> 7 8 6 4 6 7 20 13 15 13<br />

Brandenburg 1 4 4 7 7 9 15 14 15 14<br />

Bremen 2 2 1 1 2 1<br />

Hamburg 1 2 2 3 5 6 2 6 5<br />

Hessen 9 9 7 12 9 8 14 23 26 22<br />

Mecklenburg-Vorp. 1 1 1 2 5 3 5 8 3 4<br />

Niedersachsen 6 9 12 11 15 20 32 34 35 25<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 15 16 16 16 12 13 15 20 18 18<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 6 4 3 3 2 3 3 3 4 4<br />

Saarland 1 1 3 1 2<br />

Sachsen 7 13 11 12 14 18 22 14 15 10<br />

Sachsen-Anhalt 4 3 7 10 10 9 14 10 9 7<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 3 1 1 1 2 4 7 3 3 4<br />

Thür<strong>in</strong>gen 100 113 123 90 83 86 84 83 86 75<br />

Ausland 7 6 11 5 7 7 6 11 7 4<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 103 106 120 106 100 105 117 127 125 112<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 2 3 5 7 7 9 9 10 8 9<br />

Bayern 5 4 1 4 6 9 9 9 9<br />

Berl<strong>in</strong> 5 4 3 3 2 4 10 6 9 6<br />

Brandenburg 3 3 4 4 4 7 5 5 6<br />

Bremen 1 1<br />

Hamburg 1 1 1 1 1 2<br />

Hessen 6 3 3 6 4 3 6 14 13 9<br />

Mecklenburg-Vorp. 1 1 2 3 1 1 4 2 1<br />

Niedersachsen 2 3 6 4 4 7 8 8 8 4<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 4 4 3 3 4 7 7 9<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 2 1 1 1 1 4 3<br />

Saarland 1 1<br />

Sachsen 2 3 5 7 9 11 12 8 6 5<br />

Sachsen-Anhalt 2 1 4 4 5 5 4 6 4 4<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2 1 2 2 4 1<br />

Thür<strong>in</strong>gen 70 73 79 56 45 43 38 41 45 43<br />

Ausland 2 3 5 4 6 5 3 7 3 3<br />

4


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 398 388 362 370 298 224 135 60 13 1<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 5 5 5 2 2 2 2 1<br />

Bayern 20 21 21 24 18 14 9 2<br />

Berl<strong>in</strong> 1 1 2 2 2 2 2 1 1<br />

Brandenburg 7 9 7 9 8 6 3 1<br />

Bremen<br />

Hamburg 1 1 1 1 1 1<br />

Hessen 6 7 7 9 7 5 4 1<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Niedersachsen 3 6 7 6 3 4 1 1<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 5 5 9 8 6 3 3 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 1<br />

Saarland<br />

Sachsen 29 23 27 31 27 24 18 7 1<br />

Sachsen-Anhalt 12 16 15 14 11 9 3 2<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen 309 291 263 259 207 148 87 39 9 1<br />

Ausland 1 3 3 3 3 3 2 1<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 271 267 252 256 203 147 87 37 8 1<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1 1 1 1<br />

Bayern 9 8 10 11 8 6 5 2<br />

Berl<strong>in</strong> 1 1 1 1 1 1<br />

Brandenburg 4 6 5 6 5 3 1 1<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen 3 2 3 4 4 3 2<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Niedersachsen 2 2 3 3 2 2 1 1<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 3 4 3 2 1 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen 19 16 20 19 16 15 10 2<br />

Sachsen-Anhalt 11 13 11 10 8 7 2 1<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen 220 214 194 194 152 104 61 27 7 1<br />

Ausland 1 3 3 3 3 3 2 1<br />

5


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 85 193 261 309 320 311<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1 6 5 7 13 15<br />

Bayern 5 14 21 21 28 42<br />

Berl<strong>in</strong> 1 2 3 5 5<br />

Brandenburg 2 8 8 8 7 5<br />

Bremen 1<br />

Hamburg<br />

Hessen 5 9 11 14 11 12<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Niedersachsen 3 3 5 11 11<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 7 8 8 5<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 2 2 4 4 5<br />

Saarland 2 2 2 2 1<br />

Sachsen 9 12 11 13 14 9<br />

Sachsen-Anhalt 1 8 11 13 15 13<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 1 2 1 1<br />

Thür<strong>in</strong>gen 59 120 173 204 197 180<br />

Ausland 2 3 4 5 4 6<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 54 109 161 199 215 208<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 2 1 3 8 8<br />

Bayern 3 6 9 10 17 29<br />

Berl<strong>in</strong> 1 2 1<br />

Brandenburg 3 4 5 4 2<br />

Bremen 1<br />

Hamburg<br />

Hessen 2 4 6 9 9 9<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Niedersachsen 1 1 2 4 4<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 4 3 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 2 2 3<br />

Saarland 1 1 1 1 1<br />

Sachsen 8 11 9 9 8 4<br />

Sachsen-Anhalt 4 6 7 8 8<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1<br />

Thür<strong>in</strong>gen 39 72 117 142 145 130<br />

Ausland 1 2 3 4 4 6<br />

6


Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 20 31 42 42<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1 1 1<br />

Bayern 1 3 4 3<br />

Berl<strong>in</strong><br />

Brandenburg<br />

Bremen<br />

Hamburg 1 1<br />

Hessen 1 1<br />

Mecklenburg-Vorp. 1<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 1<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen 1 2 1 2<br />

Sachsen-Anhalt 1<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen 16 23 34 33<br />

Ausland 1 1<br />

weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 13 18 27 27<br />

da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />

Baden-Württemberg 1 1 1 2<br />

Bayern 2<br />

Berl<strong>in</strong><br />

Brandenburg<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Hessen<br />

Mecklenburg-Vorp. 1<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Saarland<br />

Sachsen 1 1 1 2<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen 11 15 23 21<br />

Ausland 1 1<br />

7


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

Studierende nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 234 374 395 393 399 286 302 330 307 329<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre 1 1 1 2<br />

18 39 61 59 53 69 45 47 31 27 42<br />

19 70 112 121 129 99 94 106 106 85 92<br />

20 58 93 102 101 97 65 63 86 91 78<br />

21 20 41 49 47 53 28 44 54 47 55<br />

22 10 19 23 24 36 24 17 19 25 21<br />

23 13 20 19 15 15 12 10 6 5 11<br />

24 5 11 7 11 8 3 3 15 14 5<br />

25 5 3 2 2 8 4 3 6 4 6<br />

26 2 3 3 5 7 5 2 2 3 7<br />

27 1 1 1 3 2 3 2 2<br />

28 5 4 1 1 1 3 2<br />

29 2 1 1 3<br />

30 3 1 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 4 1 3 1 1 3 2<br />

über 35 Jahre 3 2 3 1 2 2 1 1 1<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 19 23 23 20 16 16 17 18 16 19<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre 1 1 1 1<br />

18 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />

19 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />

20 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />

21 1 1 2 2 1 1 1 2 2 1<br />

22 1 2 2 2 1 1 2 1 1 1<br />

23 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1<br />

24 1 2 2 2 1 1 1 2 2 2<br />

25 2 1 2 1 2 1 2 2 2 2<br />

26 1 2 2 2 2 2 2 2 1 2<br />

27 1 1 1 1 2 1 2 1<br />

28 2 2 1 1 1 2 1<br />

29 1 1 1 1<br />

30 2 1 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 4 1 3 1 1 2 2<br />

über 35 Jahre 3 2 3 1 2 2 1 1 1<br />

1


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister<br />

E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 87 111 84 121 118 4 3 4 6 2<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 7 15 10 11 14<br />

19 14 31 21 23 32<br />

20 25 23 25 36 36<br />

21 6 16 10 20 10 1 1<br />

22 3 5 3 10 7 1<br />

23 10 6 4 8 6 1 2<br />

24 4 4 3 5 4 2 1<br />

25 6 4 2 4 2 1 1 1<br />

26 5 3 1 1 2 1 1<br />

27 1 1 2 1 1<br />

28 1 1 1 2<br />

29 1 1 1 1 1 1<br />

30 2<br />

30 bis 35 Jahre 1 1 1 1 1 2<br />

über 35 Jahre 1 1 1<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 30 28 23 25 22 4 3 3 5 2<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 2 2 2 2 2<br />

19 2 2 3 2 2<br />

20 2 2 2 2 2<br />

21 2 2 2 2 2 1 1<br />

22 2 3 1 2 3 1<br />

23 3 4 3 5 3 1 1<br />

24 3 3 2 3 2 1 1<br />

25 3 3 2 3 1 1 1 1<br />

26 4 3 1 1 1 1 1<br />

27 1 1 2 1 1<br />

28 1 1 1 1<br />

29 1 1 1 1 1 1<br />

30 2<br />

30 bis 35 Jahre 1 1 1 1 1 2<br />

über 35 Jahre 1 1 1<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor, Ergänzungsfach<br />

2


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 48 49 53 31 50<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 2 3 3<br />

19 9 4 13 4 9<br />

20 10 14 21 12 11<br />

21 11 11 7 2 8<br />

22 4 4 3 1 3<br />

23 6 7 1 2 4<br />

24 4 2 2 5 4<br />

25 1 2 1 2<br />

26 1 1 1 1<br />

27 1<br />

28 2 1<br />

29 1 1 2<br />

30 1 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 1 2<br />

über 35 Jahre<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 9 12 10 12 12<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 1 1 1<br />

19 1 1 1 1 1<br />

20 1 1 1 1 1<br />

21 1 1 1 1 1<br />

22 1 1 1 1 1<br />

23 1 1 1 1 1<br />

24 1 2 1 2 1<br />

25 1 1 1 1<br />

26 1 1 1 1<br />

27 1<br />

28 1 1<br />

29 1 1 1<br />

30 1 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 1 1<br />

über 35 Jahre<br />

Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor<br />

E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst- <strong>und</strong> Zweitfach möglich<br />

3


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 111 123 118 74 71 93 126 115 108 90<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre 1<br />

18 4 12 12 11 6 6 3 6 4 9<br />

19 16 17 23 12 13 19 28 23 20 21<br />

20 22 28 31 13 24 34 39 45 30 20<br />

21 18 22 12 15 4 15 25 17 27 20<br />

22 18 16 11 5 2 8 15 8 8 7<br />

23 11 3 7 6 4 3 6 3 3 7<br />

24 6 9 2 3 6 1 3 3 3<br />

25 6 3 7 2 1 1 1 3 1<br />

26 3 3 4 2 2 2 1 2 3<br />

27 2 3 4 1 1 1 2 2 3 2<br />

28 2 2 1 2 1 1<br />

29 1 3 1 1 1 1<br />

30 2 4 2 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 3 2 2 2 1 2 2 2<br />

über 35 Jahre 2 2<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 27 32 25 21 23 19 21 22 22 17<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre 1<br />

18 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2<br />

19 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />

20 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />

21 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />

22 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2<br />

23 3 3 2 2 1 2 2 2 2 2<br />

24 3 3 1 2 2 1 2 2 1<br />

25 3 3 3 2 1 1 1 2 1<br />

26 2 3 3 1 2 1 1 2 2<br />

27 1 2 2 1 1 1 2 1 2 1<br />

28 1 1 1 2 1 1<br />

29 1 1 1 1 1 1<br />

30 2 4 2 1<br />

30 bis 35 Jahre 1 3 2 2 2 1 1 2 2<br />

über 35 Jahre 2 2<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

4


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

<strong>in</strong>sgesamt 93 93 80 87<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 7 11 7 9<br />

19 21 13 13 14<br />

20 9 7 9 17<br />

21 4 11 18 9<br />

22 17 24 11 15<br />

23 10 10 12 6<br />

24 7 8 2 8<br />

25 11 5 2 3<br />

26 3 1 4<br />

27 2 3<br />

28 1 1<br />

29 2 1<br />

30<br />

30 bis 35 Jahre 2 3<br />

über 35 Jahre<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 71 62 53 50<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 7 9 7 6<br />

19 20 13 10 10<br />

20 5 6 6 9<br />

21 4 6 12 7<br />

22 14 18 8 11<br />

23 7 5 9 2<br />

24 5 3 1 3<br />

25 7 1 2<br />

26<br />

27 1<br />

28 1<br />

29<br />

30<br />

30 bis 35 Jahre 1<br />

über 35 Jahre<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 85 113 80 82 79 85<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

5


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

unter 18 Jahre<br />

18 10 18 5 6 9 6<br />

19 15 14 13 16 9 25<br />

20 16 19 14 11 16 12<br />

21 8 16 13 15 9 18<br />

22 15 18 12 8 3 8<br />

23 4 10 8 12 6 5<br />

24 7 5 5 2 7 2<br />

25 5 3 2 5 3 3<br />

26 5 2 3 4 2<br />

27 1 2 1 6<br />

28 1 1 3<br />

29 1 1 1<br />

30 1 2 1 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 3 2 1 2<br />

über 35 Jahre 1 2 1 1<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 54 60 57 55 56 56<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18 9 13 5 6 8 5<br />

19 9 8 13 11 6 16<br />

20 10 8 8 8 11 7<br />

21 7 9 11 14 8 14<br />

22 10 10 9 6 3 5<br />

23 3 5 4 5 4 2<br />

24 3 2 3 1 5 1<br />

25 1 2 1 1 1 2<br />

26 1 2 1 2<br />

27 2 1 5<br />

28 1<br />

29 1 1<br />

30 1 1<br />

30 bis 35 Jahre 2 1<br />

über 35 Jahre<br />

1 1 1<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master<br />

Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 11 6 4 5<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

6


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />

unter 18 Jahre<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22 1 1 1 1<br />

23 1 2 1<br />

24 1<br />

25 2 2 1<br />

26 1 1<br />

27 2 1 1<br />

28 2<br />

29 1<br />

30<br />

30 bis 35 Jahre 1 1<br />

über 35 Jahre 1<br />

weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 9 3 3 2<br />

da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />

unter 18 Jahre<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22 1 1 1<br />

23 1 1 1<br />

24 1<br />

25 2 1<br />

26 1 1<br />

27 1 1<br />

28 2<br />

29 1<br />

30<br />

30 bis 35 Jahre<br />

über 35 Jahre<br />

7


Anlage zur Antwort zu Frage 2<br />

<strong>Ausbildung</strong>swege vor Studium<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 106 99 89 86 92 89 77 71 73 77<br />

Praktikum oder Volontariat 9 7 5 11 143 152 155 166 184 169<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister, E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 16 16 15 21 20 18 10 9 5 1<br />

Praktikum oder Volontariat 1 3 2 5 36 28 21 22 15 7<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor 2. Fach,<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 57 92 117 101 114<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 2 3 5 6 8<br />

Praktikum oder Volontariat 10 17 16 17 18<br />

1


Anlage zur Antwort zu Frage 2<br />

<strong>Ausbildung</strong>swege vor Studium<br />

Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im Erst- <strong>und</strong> Zweitfach<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 22 26 25 21 15 12 14 16 24 19<br />

Praktikum oder Volontariat 11 14 20 24 25 21 25 38 39<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom,<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 388 362 370 298 224 135 60 13 1<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 167 131 145 113 79 47 24 6<br />

Praktikum oder Volontariat<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor,<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 85 193 261 309 320 311<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 34 72 108 115 114 109<br />

Praktikum oder Volontariat 8 29 42<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master,<br />

Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

<strong>in</strong>sgesamt 20 31 42 42<br />

da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />

Berufsausbildung mit Abschluss 1 1 10 10<br />

Praktikum oder Volontariat<br />

2


Anlage 1 zur Antwort zu Frage 3<br />

Studienanfänger im 1. Hochschulsemester<br />

W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />

Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />

angestrebter Abschluss Staatsexamen 192 303 324 332 326 235 257 270 255 271<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />

Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />

angestrebter Abschluss Magister,<br />

E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach<br />

möglich 51 78 57 80 80 2 2 3 1<br />

da<strong>von</strong> als Erstfach 1 1 3 2 2 2 2 3 1<br />

als Zweitfach 25 40 35 37 31<br />

als Drittfach 25 37 19 41 47<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />

Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />

angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor<br />

2. Fach, 29 22 35 25 31<br />

Universität Erfurt, Studiengang<br />

Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft,<br />

angestrebter Abschluss Bachelor<br />

E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im<br />

Erst- <strong>und</strong> Zweitfach 74 80 74 41 48 76 93 93 81 71<br />

da<strong>von</strong> als Erstfach 36 40 37 15 15 27 29 39 33 28<br />

als Zweitfach 38 40 37 26 33 49 64 54 48 43<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang<br />

Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss<br />

Diplom, 81 71 78<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang<br />

Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss<br />

Bachelor, 66 97 71 67 69 76<br />

1


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 3<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Ablegen der Abschlussprüfung<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 231 202 172 154 124 115 108 135 158 160<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 10 11 11 11 10 11 11 11 11 11<br />

*) Datenlage nicht plausibel<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister, E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 13 19 15 18 16 20 26 24 34 53<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 13 12 11 11 12 13 11 11 12 12<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor 2. Fach,<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 2 15 5<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 6 6 7<br />

Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im Erst- <strong>und</strong> Zweitfach<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 1 21 21 36 40 60 42 46 62 70<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 4 6 6 6 6 6 6 6 6 6<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom,<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 70 72 49 62 69 70 52 10<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 9 9 9 9 9 9 9 11<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor,<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 49 68<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 7 8<br />

1


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 3<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Ablegen der Abschlussprüfung<br />

Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master,<br />

Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 13 11<br />

durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 4 4<br />

2


Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />

Anlage zur Antwort zu Frage 9<br />

Die Studienpläne stellen e<strong>in</strong>e Empfehlung dar, <strong>von</strong> der jeder Studierende im Rahmen se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Studiengestaltung abweichen kann.<br />

I. Studienplan bei Studienbeg<strong>in</strong>n im W<strong>in</strong>tersemester (Abschluss: Erste Prüfung)<br />

1. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Wiederholungsmöglichkeit<br />

Zivilrecht<br />

V BGB – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK 3. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum BGB –<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht I 4 SWS P ZK ZHA 3. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Öffentliches Recht I<br />

2 SWS F<br />

Sonstiges<br />

V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Rechtswissenschaft 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtstheorie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />

Rechtssoziologie<br />

V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />

3 SWS P<br />

Wirtschaftswissenschaften für <strong>Juristen</strong><br />

Ü Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />

1 SWS F<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

gesamt: 15 SWS P<br />

2. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Schuldrecht – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht -<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Öffentliches Recht II<br />

2 SWS F<br />

Strafrecht<br />

V Strafrecht I – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Strafrecht<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Sonstiges<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> der<br />

Juristischen Methoden- <strong>und</strong><br />

Argumentationslehre<br />

2 SWS P GK<br />

gesamt: 14 SWS<br />

P<br />

3. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Schuldrecht – Besonderer Teil I<br />

4 SWS P ZK<br />

(Vertragliche Schuldverhältnisse)<br />

V Schuldrecht - Besonderer Teil II<br />

2 SWS P ZK ZHA<br />

(Gesetzliche Schuldverhältnisse)<br />

V Sachenrecht I 2 SWS P<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht<br />

Besonderer Teil<br />

2 SWS F


Öffentliches Recht<br />

V Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht 4 SWS P ZK<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsrecht<br />

2 SWS F<br />

Strafrecht<br />

V Strafrecht II - Besonderer Teil 4 SWS P ZK<br />

V Strafrecht III - Methodik strafrechtlicher<br />

Fallbearbeitung<br />

2 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />

Sonstiges<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Deutschen Rechts- <strong>und</strong><br />

Verfassungsgeschichte<br />

2 SWS P GK<br />

gesamt: 20 SWS<br />

P<br />

- nach dem 3. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

4. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Sachenrecht II (Kreditsicherungsrecht) 2 SWS P ZK<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Erbrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Personen- <strong>und</strong><br />

2 SWS P<br />

Kapitalgesellschaftsrechts<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts 1 SWS P<br />

V Recht der Arbeitsverhältnisse 2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Verwaltungsprozessrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen 2 SWS P ZK ZHA<br />

Union<br />

V Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht 2 SWS P<br />

Strafrecht<br />

Ü Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

Sonstiges<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Römischen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />

Verfassungsgeschichte<br />

gesamt: 21 SWS P<br />

- bis 01.09. Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium beim Prüfungsamt der Fakultät<br />

- nach dem 4. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

5. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

Ü Übung im Bürgerlichen Recht für<br />

Fortgeschrittene<br />

2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

V ZPO I (Gr<strong>und</strong>züge des Zivilprozessrechts) 2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Baurechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Kommunalrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Völkerrechts 2 SWS P<br />

Strafrecht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Strafprozessrechts 2 SWS P<br />

Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />

gesamt: 16 SWS P<br />

- nach dem 5. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren


6. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V ZPO II (Gr<strong>und</strong>züge des<br />

Zwangsvollstreckungsrechts)<br />

Öffentliches Recht<br />

Ü Übung im Öffentlichen Recht für<br />

Fortgeschrittene<br />

2 SWS P<br />

2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

Schwerpunktbereichsstudium 8 SWS P<br />

gesamt: 12 SWS P<br />

- nach dem 6. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

7. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />

Re Examensrepetitorium Handels- <strong>und</strong><br />

Gesellschaftsrecht<br />

2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />

Strafrecht<br />

Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />

Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />

gesamt: 20 SWS P<br />

- nach dem 7. Semester Anmeldung für den Freiversuch zur ersten juristischen Prüfung<br />

- Zulassungsvoraussetzungen:<br />

bestandene Zwischenprüfung<br />

e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en Fremdsprachensche<strong>in</strong><br />

bestandene Fortgeschrittenenübung <strong>in</strong> den drei Rechtsgebieten<br />

13 Wochen Praktika<br />

8. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />

Re Examensrepetitorium Arbeitsrecht 2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />

Strafrecht<br />

Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />

gesamt: 16 SWS P<br />

P = Pflichtveranstaltung<br />

F = fakultative Veranstaltung<br />

ZK = Zwischenprüfungsklausur<br />

GK = Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong>klausur<br />

HA = Probehausarbeit gemäß § 6 Abs. 2 StudO


II. Studienplan bei Studienbeg<strong>in</strong>n im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)<br />

1. Semester (Sommersemester)<br />

Wiederholungsmöglichkeit<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />

Öffentliches Recht II<br />

2 SWS F<br />

Strafrecht<br />

V Strafrecht I - Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 3. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Strafrecht<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Sonstiges<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />

Juristischen Methoden- <strong>und</strong><br />

Argumentationslehre<br />

gesamt: 10 SWS P<br />

2. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V BGB – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum BGB –<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht I 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs 2 SWS F<br />

Öffentliches Recht I<br />

V Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht 4 SWS P ZK 4. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Verwaltungsrecht<br />

2 SWS F<br />

Strafrecht<br />

V Strafrecht II – Besonderer Teil 4 SWS P ZK 4. Semester<br />

Sonstiges<br />

V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Rechtswissenschaft 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Deutschen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />

Verfassungsgeschichte<br />

V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />

3 SWS P<br />

Wirtschaftswissenschaften für <strong>Juristen</strong><br />

Ü Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />

1 SWS F<br />

Wirtschaftswissenschaften<br />

gesamt: 23 SWS P<br />

3. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Schuldrecht – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 5. Semester<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht –<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

2 SWS F<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Verwaltungsprozessrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen 2 SWS P ZK ZHA 5. Semester<br />

Union<br />

V Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht 2 SWS P<br />

Strafrecht<br />

V Strafrecht III – Methodik strafrechtlicher<br />

Fallbearbeitung<br />

2 SWS P ZK ZHA 4. Semester


Sonstiges Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Römischen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />

Verfassungsgeschichte<br />

gesamt: 14 SWS P<br />

- nach dem 3. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

4. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Schuldrecht – Besonderer Teil I 4 SWS P ZK<br />

V Schuldrecht - Besonderer Teil II<br />

2 SWS P ZK ZHA<br />

(Gesetzliche Schuldverhältnisse)<br />

V Sachenrecht I 2 SWS P<br />

AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht<br />

Besonderer Teil<br />

2 SWS F<br />

Öffentliches Recht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Baurechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Kommunalrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Völkerrechts 2 SWS P<br />

Strafrecht<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Strafprozessrechts 2 SWS P<br />

Sonstiges<br />

V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtstheorie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />

Rechtssoziologie<br />

gesamt: 18 SWS P<br />

- bis 01.03. Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium beim Prüfungsamt der Fakultät<br />

- nach dem 4. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

5. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V Sachenrecht II (Kreditsicherungsrecht) 2 SWS P ZK<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Erbrechts 2 SWS P<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Personen- <strong>und</strong><br />

2 SWS P<br />

Kapitalgesellschaftsrechts<br />

V Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts 1 SWS P<br />

V Recht der Arbeitsverhältnisse 2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

Ü Übung im Öffentlichen Recht für<br />

Fortgeschrittene<br />

2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

Strafrecht<br />

Ü Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />

gesamt: 19 SWS P<br />

- nach dem 5. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />

6. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

Ü Übung im Bürgerlichen Recht für<br />

Fortgeschrittene<br />

2 SWS P jedes<br />

Semester<br />

V ZPO I (Gr<strong>und</strong>züge des Zivilprozessrechts) 2 SWS P<br />

Schwerpunktbereichsstudium 8 SWS P<br />

gesamt: 12 SWS P<br />

- nach dem 6. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren


7. Semester (Sommersemester)<br />

Zivilrecht<br />

V ZPO II (Gr<strong>und</strong>züge des<br />

2 SWS P<br />

Zwangsvollstreckungsrechts)<br />

Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />

Re Examensrepetitorium Arbeitsrecht 2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />

Strafrecht<br />

Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />

Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />

gesamt: 22 SWS P<br />

- nach dem 7. Semester Anmeldung für den Freiversuch zur ersten juristischen Prüfung<br />

- Zulassungsvoraussetzungen:<br />

bestandene Zwischenprüfung<br />

e<strong>in</strong>en Fremdsprachensche<strong>in</strong><br />

bestandene Fortgeschrittenenübung <strong>in</strong> den drei Rechtsgebieten<br />

13 Wochen Praktika<br />

e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong><br />

8. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />

Zivilrecht<br />

Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />

Re Examensrepetitorium Handes- <strong>und</strong><br />

Gesellschaftsrecht<br />

2 SWS P<br />

Öffentliches Recht<br />

Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />

Strafrecht<br />

Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />

gesamt: 16 SWS P<br />

P = Pflichtveranstaltung<br />

F = fakultative Veranstaltung<br />

ZK = Zwischenprüfungsklausur<br />

GK = Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong>klausur<br />

HA = Probehausarbeit gemäß § 6 Abs. 2 StudO


Anlage zur Antwort zu Frage 18<br />

Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden zu Studierenden<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />

hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen ** 73 68 72 66 72 75 73 76 79<br />

VBE ** 48,5 48 49,5 45,5 47,5 49 48,5 50 51<br />

Studierende<br />

Rechtswissenschaft ( Staatsexamen) 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />

Rechtswissenschaft (Magister, E<strong>in</strong>schreibungen im 1.,2. <strong>und</strong> 3. Fach) 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />

Bachelor ( Ergänzungsfach) 57 92 117 101 114<br />

Verhältnis ***) 35,8 35,8 36,8 41,8 38,5 36,3 37,5 34,4 32,4<br />

Universität Erfurt<br />

hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen 12 ** 11 12 14 11 9 10 8 7<br />

VBE 11,5 ** 10,5 11,5 12,5 9 8,5 9,5 7 6,5<br />

Studierende<br />

Staatswissenschaften - Rechtswissenschaften (Bachelor) 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />

Verhältnis ***) 20,8 16,4 15,5 24,0 32,2 29,4 39,7 38,5<br />

Fachhochschule Schmalkalden<br />

hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen 9 11 11 11 10 10 10 12 11 10<br />

Studierende<br />

VBE 8,5 10,5 10,5 10,5 9,5 9,5 9,5 11,5 10,5 9,5<br />

Wirtschaftsrecht (Diplom) 398 267 252 256 203 147 87 37 8 1<br />

Wirtschaftsrecht (Bachelor) 85 193 261 309 320 311<br />

Wirtschaftsrecht (Master) 20 31 42 42<br />

Verhältnis ***) 25,4 24,0 24,4 30,3 35,8 38,7 32,8 35,2 37,3<br />

Datengr<strong>und</strong>lage: Ergebnisse der amtlichen Hochschulstatistik<br />

*) hauptberufliches wissenschaftliches Personal , e<strong>in</strong>schließlich Drittmittelpersonal<br />

**) unsichere Datenlage<br />

***) Das so berechnete Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden ( VBE) zu Studierenden ist e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Rechengröße. Die Verflechtung mit anderen Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereichen ist hier nicht berücksichtigt.<br />

Da die Studierenden <strong>in</strong> den Magister- oder Bachelorstudiengängen noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Fach e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d, benötigen sie den Betreuungsaufwand im Lehr-<strong>und</strong> Forschungsbereich<br />

nur anteilig. Dies ist hier nicht berücksichtigt<br />

1


Anlage zur Antwort zu Frage 58<br />

Jahr<br />

zur Prüfung<br />

vorgestellt bzw.<br />

bei<br />

Notenverbesserung<br />

angemeldet<br />

da<strong>von</strong><br />

Notenverbesserer<br />

zurückgenommen/-<br />

gewiesene<br />

Vorstellung/Meldung *)<br />

da<strong>von</strong><br />

Notenverbesserung<br />

2002 325 26 10 9<br />

2003 320 20 15 14<br />

2004 354 35 16 16<br />

2005 246 17 6 5<br />

2006 199 26 15 15<br />

2007 162 *1)<br />

2008 138 18 7 6<br />

2009 168 16 2 2<br />

2010 143 24 3 3<br />

2011 135 20 6 6<br />

2012 156 16 7 7<br />

*) Ke<strong>in</strong>e stat.<br />

Erfassung<br />

zu den Gründen<br />

*1) da<strong>von</strong> schieden<br />

15 während des<br />

Prüfungsverfahrens<br />

aus, ke<strong>in</strong>e stat.<br />

Erfassung h<strong>in</strong>s. der<br />

weiteren Punkte


Fragen 60 <strong>und</strong> 61<br />

Jahr<br />

Anzahl der<br />

Prüfl<strong>in</strong>ge,<br />

die<br />

Verfahren<br />

abschlossen<br />

Gesamtzahl<br />

der<br />

bestandenen<br />

Prüfungen<br />

Notendurchschnitt<br />

sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend nicht bestanden<br />

2002 297 252 0 1 24 106 121 45 6,69<br />

% 100 84,85 0 0,34 8,08 35,69 40,74 15,15<br />

2003 291 256 0 1 23 113 119 35 6,72<br />

% 100 87,97 0 0,34 7,90 38,83 40,89 12,03<br />

2004 325 281 0 3 41 124 113 44 7,04<br />

% 100 86,46 0 0,92 12,62 38,15 34,77 13,54<br />

2005 230 204 0 1 26 83 94 26 6,84<br />

% 100 88,70 0 0,43 11,30 36,09 40,87 11,30<br />

2006 178 162 0 1 14 62 85 16 6,64<br />

% 100 91,01 0 0,56 7,87 34,83 47,75 8,99<br />

2007 147 129 0 3 12 49 65 18 7,08<br />

% 100 87,76 0 2,04 8,16 33,33 44,22 12,24<br />

2008 127 97 0 1 14 47 35 30 7,33<br />

% 100 76,38 0 0,79 11,02 37,01 27,56 23,62


2009 161 136 0 0 18 64 54 25 7,09<br />

% 100 84,47 0 0,00 11,18 39,75 33,54 15,53<br />

LG EF 10 LG EF 35 LG EF 26 LG EF 9<br />

LG G 7 LG G 28 LG G 22 LG G 15<br />

LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />

LG MHL 1 LG MHL 1 LG MHL 6 LG MHL 1<br />

2010 133 113 0 0 14 59 40 20 7,13<br />

% 100 84,96 0 0,00 10,53 44,36 30,08 15,04<br />

LG EF 10 LG EF 33 LG EF 16 LG EF 7<br />

LG G 4 LG G 25 LG G 24 LG G 13<br />

LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />

LG MHL 0 LG MHL 1 LG MHL 0 LG MHL 0<br />

2011 126 109 0 1 21 40 47 17 7,22<br />

% 100 86,51 0 0,79 16,67 31,75 37,30 13,49<br />

LG EF 1 LG EF 13 LG EF 25 LG EF 20 LG EF 4<br />

LG G 7 LG G 12 LG G 18 LG G 10<br />

LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />

LG MHL 1 LG MHL 3 LG MHL 9 LG MHL 3<br />

2012 143 130 0 1 22 72 35 13 7,37<br />

% 100 90,91 0 0,70 15,38 50,35 24,48 9,09<br />

LG EF 1 LG EF 9 LG EF 26 LG EF 13 LG EF 7<br />

LG G 9 LG G 27 LG G 10 LG G 4<br />

LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />

LG MHL 4 LG MHL 19 LG MHL 12 LG MHL 2


Anlage 1 zur Antwort zu Frage 80<br />

E<strong>in</strong>stellungen/ Übernahmen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

2010 2011<br />

2012 Gesamtergebnis<br />

Status M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges<br />

richterlicher Dienst Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 2 3 2 2 1 1 1 2 3 3 2 5 1 1 15<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger Probe 1 1 1 1 1 1 2 2 4 4 3 7 1 1 15<br />

sonstiges LZ 1 1 1 1 2 2 2 1 1 2 4 6 4 2 6 1 1 19<br />

sonstiges Probe 1 1 1 2 3 4<br />

staatsanw. Dienst Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 4 5 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 12<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger Probe 1 1 1 1 2 1 4 5 2 1 3 11<br />

sonstiges LZ 1 1 1 1 2<br />

sonstiges Probe 1 1 1 1 2<br />

Verwaltung Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 1 1<br />

sonstiges LZ 1 1 1<br />

Gesamtergebnis 2 6 8 3 1 4 2 1 3 3 2 5 4 6 10 3 4 7 4 5 9 4 7 11 7 7 14 4 2 6 3 2 5 82


Anlage 2 zur Antwort zu Frage 80<br />

Entwicklung des Lebensalters der Bediensten bei Dienste<strong>in</strong>tritt<br />

E<strong>in</strong>stellungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

unter 30 75,00% 25,00% 66,67% 20,00% 40,00% 57,14% 0,00% 45,45% 28,57% 0,00% 80,00%<br />

zwischen 30 <strong>und</strong> e<strong>in</strong>schl. 39 25,00% 75,00% 33,33% 80,00% 50,00% 28,57% 100,00% 45,45% 57,14% 33,33% 20,00%<br />

über 40 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10,00% 14,29% 0,00% 9,09% 14,29% 66,67% 0,00%


Anlage 3 zur Antwort zu Frage 80<br />

Ruhestandse<strong>in</strong>tritte <strong>von</strong> Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> im richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Dienst <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Justizverwaltung<br />

Zeitraum 2012 bis 2020 (nur Altersabgänge)<br />

Jahr des Ausscheidens 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

Ri/StA 3 6 5 10 10 11 16 25 16<br />

Vw 1 2 2 0 2 1 0 2 1


Anlage 4 zur Antwort zu Frage 80<br />

Berufsperspektiven nach Abschluss der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />

Frage Nr. 80<br />

a) Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> - <strong>in</strong>sb. Berufse<strong>in</strong>steiger -<br />

wurden seit dem Jahr 2002 <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst aufgenommen,<br />

wie viele da<strong>von</strong> als BeamtInnen auf Lebenszeit<br />

(Bitte nach Tätigkeitsbereichen, Dienstlaufbahn <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />

Wie hat sich seit dem Jahr 2002 das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittalter der BewerberInnen<br />

entwickelt?<br />

Erstmalige Aufnahme <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst durch E<strong>in</strong>stellung im TMWAT (Festbeschäftig<br />

Alter<br />

Jahr der Aufnahme<br />

(Festbeschäftigte) Geschäftsbereich TB/B Laufbahn Berufse<strong>in</strong>steiger<br />

bei Dienstantritt <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

2012 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 45<br />

2009 TMWAT B hD ne<strong>in</strong> 47<br />

2009 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 28<br />

2008 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 34<br />

2002 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 30<br />

b) Wieviele Bedienstete <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz <strong>und</strong> im Verwaltungsdienst mit rechtswissenschaftlicher<br />

<strong>Ausbildung</strong> gehen voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand?<br />

Wie viele dieser freiwerdenden Stellen müssen bzw. sollen voraussichtlich wieder besetzt werden?<br />

Ruhestand<br />

Wiederbesetzung der Stelle<br />

2022 ja


Anlage 5 zur Antwort zu Frage 80<br />

I. Bereich Hochschulen, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur 1 (nur Verwaltungsbereich):<br />

Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />

<strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Bewerbern mit juristischer<br />

<strong>Ausbildung</strong><br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*<br />

1 1 1 4 3 2 6 8<br />

(e<strong>in</strong>schließl.<br />

Diplom-<br />

Sozialjurist)<br />

3 3<br />

(e<strong>in</strong>schließl.<br />

Wirtschaftsjurist)<br />

da<strong>von</strong> im Beamtenverhältnis<br />

- 1 - 3 - - 1 - 1 - -<br />

auf Probe bzw.<br />

Lebenszeit<br />

In welcher Laufbahn? - h. D. - h. D. - - h. D. - h. D. - -<br />

Für welche Tätigkeitsbereiche?<br />

durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

Bereich<br />

Patientenverwaltung<br />

Dezernat<br />

studentische<br />

u.<br />

akademische<br />

Angelegenheiten<br />

Bereich<br />

Personalmanagement<br />

Justiziar<br />

bzw. Mitarbeiter<br />

im<br />

Rechtsamt,<br />

Leiter<br />

der<br />

Abteilung<br />

Personal<br />

<strong>und</strong><br />

Recht,<br />

Dezernat<br />

Internationale<br />

Beziehungen<br />

Bereich<br />

Personalmanagement<br />

<strong>und</strong><br />

Dezernat<br />

Forschung;<br />

Referent<strong>in</strong><br />

Rektoramt<br />

Rechtsamt<br />

Dezernat<br />

studentische<br />

u.<br />

akademische<br />

Angelegenheiten,<br />

Forschung<br />

<strong>und</strong><br />

Rechtsabteilung/<br />

-amt;<br />

Fakultätsreferent<br />

Bereich<br />

Personal,<br />

Drittmittelbuchhaltung,<br />

Justiziariat/<br />

Rechtsamt<br />

sowie<br />

Studienberatung<br />

<strong>und</strong><br />

-werbung<br />

Dezernat<br />

Forschung<br />

sowie<br />

studentische<br />

u.<br />

akademische<br />

Angelegenheiten;<br />

Fakultätsreferent<br />

Rechtsamt/Justi<br />

-ziariat<br />

<strong>und</strong> Bereich<br />

Personal<br />

38 30 38 32,5 34 29 34,7 32,9 31,3 35,7 33,5<br />

6<br />

(e<strong>in</strong>schließl.<br />

Diplom-<br />

Wirtschaftsjurist)<br />

Rechtsamt/-abteilung,<br />

Bereich<br />

Drittmittelbuchhaltung,<br />

Forschung<br />

u.<br />

Transfer<br />

sowie<br />

Thür.<br />

Universitäts-<br />

<strong>und</strong><br />

Landesbibliothek<br />

1<br />

Hochschulen, Staatsarchive, Thür<strong>in</strong>gisches Landesamt für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologie, Thür<strong>in</strong>ger Landessternwarte Tautenburg <strong>und</strong> Materialforschungs-<br />

<strong>und</strong> Prüfanstalt Weimar.


* bis zum Stichtag 31. Oktober 2012<br />

Anzahl der Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong>,<br />

die voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand treten<br />

da<strong>von</strong> voraussichtliche Wiederbesetzung<br />

4 (e<strong>in</strong>schließlich Diplom-Jurist) 4 (In drei Fällen wird die Nachbesetzung <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> der Haushaltssituation<br />

erfolgen.)<br />

2


II. Bereich der Staatlichen Schulämter <strong>und</strong> des ThILLM (nur Verwaltungsbereich):<br />

Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />

<strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Bewerbern mit juristischer<br />

<strong>Ausbildung</strong><br />

da<strong>von</strong> im Beamtenverhältnis<br />

auf Probe bzw.<br />

Lebenszeit<br />

In welcher Laufbahn?<br />

Für welche Tätigkeitsbereiche?<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

2 1 1 1 1 1<br />

Verbeamtung<br />

erfolgte<br />

<strong>in</strong> beiden<br />

Fällen<br />

2003<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

1<br />

Verbeamtung<br />

erfolgte<br />

2010<br />

Verbeamtung<br />

erfolgte<br />

2011<br />

Verbeamtung<br />

erfolgte<br />

2012<br />

durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

27 - - - 31 - 31 30 28 - 28<br />

* bis zum Stichtag 31. Oktober 2012<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

höherer<br />

Vw-<br />

Dienst<br />

Personalbereich<br />

Anzahl der Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong>,<br />

die voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand treten<br />

da<strong>von</strong> voraussichtliche Wiederbesetzung<br />

1 ke<strong>in</strong>e<br />

III. Bereich des TMBWK<br />

Die E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> gestaltete sich <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 wie<br />

folgt:<br />

2002: 2 Beamte (Referenten),<br />

3


2003: 1 Beamt<strong>in</strong> (Referent<strong>in</strong>),<br />

2005: 1 Beamt<strong>in</strong> (Referent<strong>in</strong>),<br />

2007: 1 Beschäftigte (Referent<strong>in</strong>),<br />

2009: 1 Beamter (Referent),<br />

2010: 1 Beschäftigter (Referent),<br />

2011: 1 Beschäftigte (Referent<strong>in</strong>),<br />

2 Beamte (Referenten),<br />

2012: 1 Beschäftigter (Referatsleiter),<br />

Das Durchschnittsalter gestaltete sich <strong>in</strong> den Jahren 2002-2012 wie folgt:<br />

2002: 31<br />

2003: 30<br />

2005: 30<br />

2007: 31<br />

2009: 34<br />

2010: 28<br />

2011: 32,6<br />

2012: 46<br />

Bis 2022 gehen sechs Mitarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitarbeiter mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand; da<strong>von</strong> drei Abteilungsleiter,<br />

zwei Referatsleiter <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Referent. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist das TMBWK bestrebt, alle frei werdenden Stellen, die nicht im Abbaupfad<br />

stehen, wiederzubesetzen. Welche Stellen das konkret s<strong>in</strong>d, hängt jedoch da<strong>von</strong> ab, wie die Prioritäten im jeweiligen Haushaltsjahr<br />

gesetzt s<strong>in</strong>d.<br />

4


E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> im TMBLV<br />

Anlage 6 zur Antwort zu Frage 80:<br />

Jahr der Aufnahme 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />

2 1 2 1 1<br />

<strong>von</strong> Bewerber(<strong>in</strong>ne)n mit<br />

juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />

Tätigkeitsbereich<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Beamtenverhältnis auf<br />

2 1 2 1<br />

Probe bzw. Lebenszeit<br />

Laufbahn<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger 2 1 1 1 1<br />

durchschnittliches<br />

Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

26,5 30 30,5 27 31<br />

E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> im TBLV sowie den nachgeordneten Straßenbauämtern<br />

Jahr der Aufnahme 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />

1 1 2<br />

<strong>von</strong> Bewerber(<strong>in</strong>ne)n mit<br />

juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />

Tätigkeitsbereich<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Übernahme <strong>von</strong><br />

juristischen Aufgaben im<br />

allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />

besonderen<br />

Verwaltungsdienst<br />

Beamtenverhältnis auf<br />

Probe bzw. Lebenszeit<br />

Laufbahn<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst<br />

Berufse<strong>in</strong>steiger 2<br />

durchschnittliches<br />

30 39 32<br />

Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />

höherer nichttechnischer<br />

Verwaltungsdienst


Anlage zur Antwort zu Frage 82 (3 Tabellen)<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Datenstand: Dezember 2011<br />

Daten jeweils Dezember e<strong>in</strong>es Jahres<br />

Arbeitslose nach Berufen<br />

Berufsklasse<br />

2008 2009 2010 2011<br />

81 Rechtswahrer, -berater 110 119 102 110<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der * - * -<br />

8111 Richter, Staatsanwälte * - * -<br />

812 Rechtspfleger - - - -<br />

8121 Rechtspfleger - - - -<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 109 118 101 110<br />

8130 <strong>Juristen</strong>, o.n.A. 71 67 53 71<br />

8131 Rechtsanwälte 19 23 20 15<br />

8132 Notare - - - -<br />

8134 Justitiare, Syndizi 17 24 27 24<br />

8135 Patentanwälte, -<strong>in</strong>genieure * - * -<br />

8136 Rechtsbeistände * 3 - -<br />

8138 Datenschutzbeauftragte - - - -<br />

8139 andere Rechtsvertreter, -berater - * - -<br />

- Zahlenwert genau 0<br />

* Zahlenwert unter 3<br />

Quelle: Statistik der B<strong>und</strong>eagentur für Arbeit<br />

Datenstand: Dezember 2011


Thür<strong>in</strong>gen<br />

Datenstand: Dezember 2011<br />

Daten jeweils Dezember e<strong>in</strong>es Jahres<br />

Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufen<br />

Berufsklasse<br />

2008 2009 2010 2011<br />

81 Rechtswahrer, -berater 15 26 19 23<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der - - - -<br />

8111 Richter, Staatsanwälte - - - -<br />

812 Rechtspfleger - - - -<br />

8121 Rechtspfleger - - - -<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 15 26 19 23<br />

8130 <strong>Juristen</strong>, o.n.A. 4 13 10 13<br />

8131 Rechtsanwälte 10 7 6 7<br />

8132 Notare * * * 3<br />

8134 Justitiare, Syndizi - 4 * -<br />

8135 Patentanwälte, -<strong>in</strong>genieure - * - -<br />

8136 Rechtsbeistände - - - -<br />

8138 Datenschutzbeauftragte - - - -<br />

8139 andere Rechtsvertreter, -berater - - - -<br />

- Zahlenwert genau 0<br />

* Zahlenwert unter 3<br />

Quelle: Statistik der B<strong>und</strong>eagentur für Arbeit<br />

Datenstand: Dezember 2011


1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufen (Klassifizierung der Berufe 1988)<br />

Land Thür<strong>in</strong>gen<br />

Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres<br />

darunter<br />

Berufsordnungen<br />

Insgesamt<br />

Deutsche<br />

Ausländer<br />

Vollzeitbeschäftigte<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

ohne Berufsausbildung<br />

mit Berufsausbildung<br />

(ohne<br />

Fachhochschulabschluss/<br />

Hochschulabschluss)<br />

mit akademischen<br />

Berufsabschluss<br />

(Fachhochschulabschluss/<br />

Hochschulabschluss)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

2002<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der * * * * * *<br />

812 Rechtspfleger 46 46 43 3 3 24 9<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 463 460 * 399 64 4 49 381<br />

2003<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 9 9 * * * 4 *<br />

812 Rechtspfleger 42 42 37 5 3 20 10<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 480 * * 410 70 5 54 393<br />

2004<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 7 7 * * 3 3<br />

812 Rechtspfleger 36 36 31 5 * 15 9<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 467 * * 402 65 5 48 384<br />

2005<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 6 6 * * * *<br />

812 Rechtspfleger 32 32 27 5 * 15 9<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 459 * * 396 63 * 48 376<br />

2006<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 6 6 * * * * *<br />

812 Rechtspfleger 33 33 28 5 15 10<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 464 * * 395 69 3 43 386


1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufen (Klassifizierung der Berufe 1988)<br />

Land Thür<strong>in</strong>gen<br />

Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres<br />

darunter<br />

Berufsordnungen<br />

Insgesamt<br />

Deutsche<br />

Ausländer<br />

Vollzeitbeschäftigte<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

ohne Berufsausbildung<br />

mit Berufsausbildung<br />

(ohne<br />

Fachhochschulabschluss/<br />

Hochschulabschluss)<br />

mit akademischen<br />

Berufsabschluss<br />

(Fachhochschulabschluss/<br />

Hochschulabschluss)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

2007<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 7 7 * * * * 3<br />

812 Rechtspfleger 28 28 23 5 13 7<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 485 481 4 418 67 4 38 412<br />

2008<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 10 10 * * * * 4<br />

812 Rechtspfleger 25 25 17 8 12 7<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 506 503 3 448 58 4 43 419<br />

2009<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 9 9 * * * * 5<br />

812 Rechtspfleger 25 25 17 8 11 8<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 523 519 4 447 76 4 40 433<br />

2010<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 8 8 * * 3 5<br />

812 Rechtspfleger 25 25 17 8 10 8<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 551 546 5 474 77 6 46 465<br />

2011<br />

811 Rechtsf<strong>in</strong>der 10 10 7 3 4 6<br />

812 Rechtspfleger 24 24 17 7 10 8<br />

813 Rechtsvertreter, -berater 584 579 5 503 81 6 48 490<br />

© Statistik der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />

Zahlenwerte unter 3 <strong>und</strong> Daten, aus denen sich rechnerisch e<strong>in</strong>e Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert

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