Ausbildung von Juristinnen und Juristen in ... - Susanne Hennig
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag<br />
5. Wahlperiode<br />
Drucksache 5/5944<br />
zu Drucksache 5/5090<br />
11.04.2013<br />
A n t w o r t<br />
des Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isteriums<br />
auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE<br />
- Drucksache 5/5090 -<br />
<strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Zeitraum 2002 bis 2012<br />
<strong>und</strong> mögliche zukünftige Entwicklungen<br />
Das Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isterium hat die Große Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben<br />
vom 10. April 2013 wie folgt beantwortet:<br />
Vorbemerkung:<br />
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde bei der Beantwortung der Großen Anfrage da<strong>von</strong> abgesehen, <strong>in</strong><br />
allen E<strong>in</strong>zelfällen jeweils die männliche <strong>und</strong> weibliche Form zu verwenden. Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen<br />
gelten daher jeweils <strong>in</strong> männlicher <strong>und</strong> weiblicher Form.<br />
Die mit der Großen Anfrage vorgelegten Fragen beziehen sich auf e<strong>in</strong>en Zeitraum ab dem Jahr 2002. Seitdem<br />
hat sich der rechtliche Rahmen der <strong>Juristen</strong>ausbildung teilweise geändert. Es wird daher darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
dass das Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen <strong>und</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst<br />
vom 29. September 1992 (GVBl. S. 483) - ThürJAG - durch die Neubekanntmachung vom<br />
28. Januar 2003 (GVBl. S. 33 ff.) se<strong>in</strong>e heute geltende Fassung erhalten hat. Gleiches gilt für die Thür<strong>in</strong>ger<br />
<strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom 16. Februar 1993 (GVBl. S. 149), - ThürJAPO<br />
alte Fassung (a. F.) -, die durch die Thür<strong>in</strong>ger <strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom<br />
24. Februar 2004 (GVBl. S. 217), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl.<br />
S. 238) - ThürJAPO neue Fassung (n. F.) - geändert wurde. Auf diese Rechtsänderung wird gesondert h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
weil durch sie das <strong>Ausbildung</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungsrecht <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen weitgehend neu geregelt wurde.<br />
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Große Anfrage wie folgt:<br />
I. Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen<br />
1. Wie viele Studierende waren bzw. s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen im<br />
Fach Rechtswissenschaften oder e<strong>in</strong>er Fachrichtung, die (bestimmte) Inhalte e<strong>in</strong>es rechtswissenschaftlichen<br />
Studiums vermittelt, e<strong>in</strong>geschrieben (bitte nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
<strong>und</strong> Herkunfts[b<strong>und</strong>es]land der Studierenden sowie Hochschule, Studiengang <strong>und</strong> Kriterium Hauptfach/Nebenfach<br />
sowie Art des Studienabschlusses aufschlüsseln <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben darstellen)?<br />
In den Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 der Antwort zu Frage 1 s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die Anzahl der Studierenden <strong>in</strong> den<br />
berücksichtigten Studiengängen dargestellt, gegliedert nach Geschlecht, Land der Hochschulzugangsberechtigung<br />
<strong>und</strong> Jahresscheiben, zum anderen alle Studienanfänger im ersten Fachsemester<br />
<strong>in</strong> den entsprechenden Studiengängen, gegliedert nach Geschlecht, Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n <strong>und</strong><br />
Jahresscheiben.<br />
Sowohl bei den Studierenden als auch bei den Studienanfängern werden alle Haupt- <strong>und</strong> Nebenhörer<br />
gezählt, auch diejenigen, die im Zweit- bzw. Drittfach Rechtswissenschaften e<strong>in</strong>geschrieben<br />
s<strong>in</strong>d. Die Daten entstammen der amtlichen Hochschulstatistik <strong>und</strong> wurden vom Statistischen Landesamt<br />
aufbereitet.<br />
Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 25. April 2013
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
2. Welche Aussagen lassen sich zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Studierenden machen?<br />
Wie haben sich<br />
a) die soziale Schichtzugehörigkeit der Studierenden <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012, wenn möglich<br />
auch aufgeschlüsselt nach e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen,<br />
b) der <strong>Ausbildung</strong>sweg bis zum Beg<strong>in</strong>n des Studiums (z. B. Stichwort "zweiter Bildungsweg")<br />
entwickelt? Welche Gründe lassen sich für diese Entwicklung benennen?<br />
Zu a)<br />
Es lassen sich ke<strong>in</strong>e Aussagen zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Studierenden treffen.<br />
Aussagefähige Merkmale hierzu werden nicht erhoben, sie s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Datenkataloges<br />
der Thür<strong>in</strong>ger Hochschul-Datenschutzverordnung (ThürHDatVO, Abs. 3: Erhebung personenbezogener<br />
Daten der Studienbewerber, Studierenden <strong>und</strong> Prüfungskandidaten der Hochschulen des<br />
Landes), die auch alle Erhebungsmerkmale des Hochschulstatistikgesetzes umfasst.<br />
Zu b)<br />
Die Anlage der Antwort zu Frage 2 enthält für jeden genannten Studiengang die Zahl der Studierenden,<br />
die vor Beg<strong>in</strong>n des Studiums bereits e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong> abgeschlossen bzw. e<strong>in</strong> Praktikum oder<br />
e<strong>in</strong> Volontariat absolviert haben.<br />
Auch diese Daten entstammen der amtlichen Hochschulstatistik <strong>und</strong> wurden vom Statistischen Landesamt<br />
aufbereitet.<br />
3. Wie viele Studienanfänger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Studienanfänger ("Erstsemester") gab es <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis<br />
2012 an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen? Wie hat sich <strong>in</strong><br />
den Jahren 2002 bis 2012 die durchschnittliche Studiendauer <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen<br />
verändert (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Welche Gründe gibt es für diese Entwicklung? Wie viele Studienplätze wurden <strong>von</strong> den Hochschulen<br />
jeweils ausgewiesen, wie viele der Studienplatzbewerber<strong>in</strong>nen/-bewerber wurden nicht angenommen?<br />
In Anlage 1 der Antwort zu Frage 3 ist die Anzahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester<br />
nach Studiengang <strong>und</strong> Jahresscheiben dargestellt.<br />
Informationen über die Dauer e<strong>in</strong>es Studiums im Fach Rechtswissenschaften gibt die Anlage 2 der<br />
Antwort zu Frage 3. Hier ist die durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zur Abschlussprüfung<br />
berechnet. E<strong>in</strong>e Verlängerung der Studiendauer ist nicht festzustellen.<br />
Bis auf den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule (FH) Schmalkalden s<strong>in</strong>d alle anderen<br />
Studienplätze nicht zulassungsbeschränkt. Das heißt, dass alle Bewerber, die über e<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Hochschulzugangsberechtigung verfügen, auch studieren können. E<strong>in</strong>e Übersicht über<br />
die Zahl der Bewerbungen, die für das erste Fachsemester zur Verfügung stehenden Studienplätze<br />
(Zulassungszahlen HS-NC) <strong>und</strong> die Zahl der Bewerbungen, die nicht berücksichtigt werden konnten,<br />
enthält Anlage 3 der Antwort zu Frage 3.<br />
4. In welchen der unter Frage 1 erfragten Studiengänge war bzw. ist die Erfüllung e<strong>in</strong>es Numerus Clausus,<br />
d. h. e<strong>in</strong> bestimmter Notendurchschnitt, Voraussetzung zur Zulassung zum Studium? In welchen der<br />
unter Frage 1 erfragten Studiengänge erfolgt die Zulassung nach <strong>in</strong>dividuellen Auswahlgesprächen?<br />
Bis zum Sommersemester 2002 wurden die Studienplätze für den Studiengang Rechtswissenschaft<br />
mit dem Abschluss Staatsexamen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena) im zentralen<br />
Vergabeverfahren der damaligen Zentralstelle für die Vergabe <strong>von</strong> Studienplätzen (ZVS) nach<br />
b<strong>und</strong>esweit e<strong>in</strong>heitlichen Regelungen vergeben. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen für die Vergabe der Studienplätze<br />
<strong>und</strong> für die Auswahl der Studienbewerber waren der Staatsvertrag über die Vergabe <strong>von</strong> Studienplätzen,<br />
die Vergabeverordnungen <strong>und</strong> Kapazitätsverordnungen der ZVS <strong>und</strong> der Länder sowie<br />
die Studienplatzvergabegesetze <strong>und</strong> Zulassungszahlenverordnungen der Länder. Letztmalig zum<br />
W<strong>in</strong>tersemester 2001/2002 gab es für diesen Studiengang e<strong>in</strong>e Zulassungszahlenbeschränkung <strong>in</strong><br />
Höhe <strong>von</strong> 415. Da da<strong>von</strong> 75 Studienplätze nicht besetzt werden konnten, wurden diese zum Sommersemester<br />
2002 nochmals als Restkapazitäten zur Verfügung gestellt. Seit dem W<strong>in</strong>tersemester<br />
2002/2003 erfolgt die Vergabe der Studienplätze direkt durch die FSU Jena <strong>und</strong> der Studiengang ist<br />
seitdem nicht mehr zulassungsbeschränkt.<br />
2
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Heute hat jeder Studienbewerber, der die allgeme<strong>in</strong>en Zugangsvoraussetzungen erfüllt, e<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf Immatrikulation <strong>in</strong> diesen Studiengang.<br />
Für das Bachelor-Ergänzungsfach Rechtswissenschaft mit den Schwerpunkten Öffentliches Recht,<br />
Zivilrecht <strong>und</strong> Strafrecht an der FSU Jena sowie die Bachelor-Haupt- <strong>und</strong> Nebenstudienrichtung<br />
Rechtswissenschaft an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt gab <strong>und</strong> gibt es<br />
bisher ke<strong>in</strong>e Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, dass jeder Studienbewerber, der die Zugangsvoraussetzungen<br />
erfüllt, <strong>in</strong> diesen Studiengang immatrikuliert werden kann.<br />
Der Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws an der FH Schmalkalden ist<br />
seit se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>führung zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der im W<strong>in</strong>tersemester 2012/2013 <strong>in</strong>sgesamt<br />
zur Verfügung stehenden 83 Studienplätze für das erste Fachsemester erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Thür<strong>in</strong>ger Hochschulzulassungsgesetzes <strong>und</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Vergabeverordnung. Da jedoch zum<br />
W<strong>in</strong>tersemester 2012/2013 die Nachfrage nach Studienplätzen für den Studiengang Wirtschaftsrecht,<br />
der auch am dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilgenommen<br />
hat, wesentlich ger<strong>in</strong>ger war als <strong>in</strong> den Vorjahren, musste <strong>in</strong> diesem Jahr erstmals ke<strong>in</strong> Auswahlverfahren<br />
durchgeführt werden <strong>und</strong> alle Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllt haben, konnten<br />
immatrikuliert werden. Der Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Master of Laws an<br />
der FH Schmalkalden ist nicht zulassungsbeschränkt.<br />
5. Wie viele Studierende haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Studiengängen<br />
ihr Studium abgebrochen (bitte nach Studiengängen bzw. Hochschulen, durchschnittlicher Studienzeit<br />
bis zum Abbruch <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe lassen sich hierfür<br />
benennen?<br />
Es liegen ke<strong>in</strong>e belastbaren Daten zum Studienabbruch bzw. zum Hochschul- oder Studiengangwechsel<br />
vor. Seit 1992 gibt es im Rahmen der Hochschulstatistik ke<strong>in</strong>e Verlaufserhebungen mehr.<br />
So wird die Beendigung e<strong>in</strong>es Studiums zwar erfasst, aber die Gründe, wie z. B. das Bestehen e<strong>in</strong>er<br />
Abschlussprüfung, die Unterbrechung des Studiums aus privaten Gründen, e<strong>in</strong> Hochschulwechsel<br />
oder die Beendigung e<strong>in</strong>es Studiums wegen nicht bestandener Prüfung, können nicht differenziert<br />
dargestellt werden. Der Hochschule ist nicht bekannt, ob e<strong>in</strong> Studierender nach der Exmatrikulation<br />
das Studium beendet, unterbricht oder an e<strong>in</strong>e andere Hochschule wechselt.<br />
6. Wie viele Studienplatzwechsler<strong>in</strong>nen/Studienplatzwechsler gab es <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten<br />
Studiengängen<br />
a) <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens an andere Hochschulen,<br />
b) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes B<strong>und</strong>esland bzw. Land,<br />
<strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 (bitte nach Hochschulen bzw. Studiengängen, "Ziel(b<strong>und</strong>es)ländern" sowie<br />
Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Ursachen können dafür benannt werden?<br />
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.<br />
7. Welche Wertungen bzw. Stellungnahmen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zu den unter<br />
den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen <strong>von</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen bzw. Fachbereichen<br />
selbst? Welche Schlussfolgerungen wurden bzw. werden nach Kenntnis der Landesregierung<br />
daraus gezogen?<br />
Die erkennbare Zunahme des Interesses an e<strong>in</strong>em Studium der Rechtswissenschaft <strong>in</strong> Jena (Staatsexamen)<br />
könnte darauf zurückzuführen se<strong>in</strong>, dass die FSU Jena bei Hochschulrank<strong>in</strong>gs, <strong>in</strong>sbesondere<br />
dem Rank<strong>in</strong>g des Centrums für Hochschulentwicklung, vor allem im H<strong>in</strong>blick auf das Kriterium<br />
der Betreuungssituation überdurchschnittlich bewertet wurde. Die Zunahme könnte nach Ansicht der<br />
Universität auch dar<strong>in</strong> begründet se<strong>in</strong>, dass Hochschulen im B<strong>und</strong>esgebiet vielfach mit Zulassungsbeschränkungen<br />
arbeiten, <strong>und</strong> dass es deshalb gelungen ist, Studien<strong>in</strong>teressierte aus den "alten"<br />
B<strong>und</strong>esländern auf das Angebot <strong>in</strong> Jena aufmerksam zu machen. Das besondere Interesse <strong>von</strong> Studienanfängern<br />
aus den "alten" B<strong>und</strong>esländern manifestiert sich mittlerweile auch dar<strong>in</strong>, dass dieser<br />
Anteil bei weit über e<strong>in</strong>em Drittel liegt. Nach E<strong>in</strong>schätzung der Fakultät trägt auch die Möglichkeit der<br />
Immatrikulation zum Sommersemester zu e<strong>in</strong>em gesteigerten Interesse bei.<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Bezüglich des Studiengangs Staatswissenschaften - Rechtswissenschaft an der Universität Erfurt<br />
gibt es ke<strong>in</strong>e gesonderten Auswertungen zur Entwicklung der Studierendenzahlen <strong>in</strong> der Studienrichtung<br />
Rechtswissenschaft <strong>in</strong>nerhalb der Studiengänge Staatswissenschaften.<br />
Die FH Schmalkalden stellt zu ihrer wirtschaftsrechtlichen <strong>Ausbildung</strong> fest, dass h<strong>in</strong>sichtlich aller <strong>in</strong><br />
den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen an der FH ke<strong>in</strong>e <strong>von</strong> der verfolgten Zielstellung<br />
abweichenden Signifikanzen zu verzeichnen s<strong>in</strong>d. Im Berichtszeitraum bewegte sich die Zahl der<br />
Studienanfänger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em durch die Zulassungsbeschränkungen def<strong>in</strong>ierten Korridor. Bei der durchschnittlichen<br />
Studiendauer waren ke<strong>in</strong>e signifikanten Veränderungen zu verzeichnen. Die Entwicklung<br />
erfolgte entsprechend den Zielvorstellungen <strong>von</strong> Hochschule <strong>und</strong> Fakultät. Die Gesamtentwicklung<br />
wird deshalb positiv bewertet. Das wirtschaftsrechtliche Studienangebot hat sich zu e<strong>in</strong>em wichtigen<br />
Standbe<strong>in</strong> der FH Schmalkalden entwickelt. Die Absolventen stoßen nach Angabe der Hochschule<br />
<strong>in</strong> der Berufswelt auf große Resonanz.<br />
8. Wie bewertet die Landesregierung die unter den Fragen 1 bis 6 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />
<strong>und</strong> welche Schlussfolgerungen für ihr weiteres politisches Handeln zieht sie daraus?<br />
Die Landesregierung drängt darauf, dass die Hochschulen selbst Schlussfolgerungen aus den dargestellten<br />
Entwicklungen ziehen. Dies gebietet die weitgehende Autonomie der Hochschulen. Im Rahmen<br />
der Hochschulentwicklungsplanung des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen beschäftigt sich die Landesregierung<br />
auch mit der Frage nach der Attraktivität <strong>von</strong> Studiengängen.<br />
II. Inhaltliche Ausgestaltung des Studiums im Bereich Rechtswissenschaften<br />
9. Wie gestalten sich seit dem Jahr 2002 die Inhalte für das rechtswissenschaftliche Studium:<br />
a) Welche Inhalte bzw. Vorlesungen s<strong>in</strong>d aus welchen Gründen Pflichtstoff <strong>und</strong> welche s<strong>in</strong>d freiwillige<br />
Veranstaltungen?<br />
b) Wann wurden <strong>in</strong> den Festlegungen welche Änderungen vorgenommen?<br />
c) Wer entscheidet über die <strong>in</strong>haltliche Gewichtung der e<strong>in</strong>zelnen Themen- <strong>und</strong> Stoffgebiete zue<strong>in</strong>ander?<br />
d) In welchem "Zeitkorridor" <strong>in</strong>nerhalb des Studiums müssen bzw. sollten diese Pflicht<strong>in</strong>halte absolviert<br />
bzw. nachgewiesen werden?<br />
(Bitte Beantwortung der Unterfragen a) bis d) nach Hochschulen gegliedert aufschlüsseln.)<br />
Die Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums werden durch den B<strong>und</strong>esgesetzgeber im Deutschen<br />
Richtergesetz (DRiG) vom 19. April 1972 (BGBl I, S. 713), zuletzt geändert durch Art. 17 des<br />
Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2515), verb<strong>in</strong>dlich vorgegeben. Weitere Konkretisierungen<br />
erfolgen durch den Landesgesetzgeber mit dem Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen<br />
<strong>und</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 33),<br />
zuletzt geändert durch den Art. 13 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238) <strong>und</strong> der Thür<strong>in</strong>ger<br />
<strong>Juristen</strong>ausbildungs- <strong>und</strong> -prüfungsordnung (ThürJAPO) vom 24. Februar 2004 (GVBl. S. 217)<br />
zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. März 2009 (GVBl. S. 238).<br />
Nach § 5a Abs. 2 DRiG s<strong>in</strong>d Pflichtfächer <strong>und</strong> Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten Gegenstand<br />
des Studiums. Außerdem ist der erfolgreiche Besuch e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />
Veranstaltung oder e<strong>in</strong>es rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen;<br />
das Landesrecht kann bestimmen, dass die Fremdsprachenkompetenz auch anderweitig nachgewiesen<br />
werden kann. Pflichtfächer s<strong>in</strong>d die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts,<br />
des Öffentlichen Rechts <strong>und</strong> des Verfahrensrechts e<strong>in</strong>schließlich der europarechtlichen Bezüge, der<br />
rechtswissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> der philosophischen, geschichtlichen <strong>und</strong> gesellschaftlichen<br />
Gr<strong>und</strong>lagen. Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit<br />
ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ärer <strong>und</strong> <strong>in</strong>ternationaler<br />
Bezüge des Rechts.<br />
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
§ 14 Abs. 2 ThürJAPO legt für die staatliche Pflichtfachprüfung folgende Pflichtfächer fest:<br />
1. Gr<strong>und</strong>lagen:<br />
a) Methodenlehre der Rechtswissenschaft,<br />
b) Gr<strong>und</strong>züge der Rechts- <strong>und</strong> Argumentationstheorie, der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> Rechtssoziologie,<br />
c) Gr<strong>und</strong>züge der Rechts- <strong>und</strong> Verfassungsgeschichte;<br />
2. aus dem Zivilrecht:<br />
a) der Allgeme<strong>in</strong>e Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das Schuldrecht <strong>und</strong> das Sachenrecht, außerdem<br />
ihre besonderen Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs <strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>zügen,<br />
b) Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts <strong>und</strong> des Erbrechts,<br />
c) Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts <strong>und</strong> des Gesellschaftsrechts,<br />
d) das Recht der Arbeitsverhältnisse;<br />
3. aus dem Strafrecht: der Allgeme<strong>in</strong>e Teil des Strafrechts <strong>und</strong> der Besondere Teil des Strafgesetzbuches;<br />
4. aus dem Öffentlichen Recht:<br />
a) das Staats- <strong>und</strong> Verfassungsrecht sowie die Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen Union,<br />
jeweils mit Bezügen zum Völkerrecht,<br />
b) das allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsrecht <strong>und</strong> das allgeme<strong>in</strong>e Verwaltungsverfahrensrecht,<br />
c) aus dem besonderen Verwaltungsrecht das Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht sowie die Gr<strong>und</strong>züge<br />
des Baurechts, des Straßenrechts <strong>und</strong> des Kommunalrechts;<br />
5. aus dem Prozessrecht: die Gr<strong>und</strong>züge des Zivil-, Straf-, Verfassungs- <strong>und</strong> Verwaltungsprozessrechts,<br />
des arbeitsgerichtlichen Verfahrens e<strong>in</strong>schließlich ihrer Gr<strong>und</strong>lagen im Gerichtsverfassungsrecht<br />
sowie die Gr<strong>und</strong>züge des Zwangsvollstreckungsrechts <strong>in</strong> der Zivilprozessordnung.<br />
Die Umsetzung dieser Vorgaben an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena erfolgt im<br />
Studienplan (vgl. Anlage der Antwort zu Frage 9).<br />
In eigener Zuständigkeit regelt die Rechtswissenschaftliche Fakultät seit 2004 im Ergebnis der Reform<br />
der <strong>Juristen</strong>ausbildung nach § 8 Abs. 2 ThürJAG das Schwerpunktbereichsstudium. Derzeit bestehen<br />
sieben Schwerpunktbereiche, unter denen die Studierenden wählen können: "Gr<strong>und</strong>lagen des Rechts<br />
<strong>und</strong> der Rechtswissenschaft", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches Wirtschaftsrecht", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht", "Deutsches <strong>und</strong> Europäisches Öffentliches Recht", "Krim<strong>in</strong>alwissenschaften",<br />
"Internationales Recht" sowie "Zivilrechtspflege <strong>und</strong> Vertragsgestaltung". Das Schwerpunktbereichsstudium<br />
beg<strong>in</strong>nt frühestens mit dem fünften Fachsemester <strong>und</strong> ist bis zum Ende des<br />
neunten (Regelstudienzeit), spätestens jedoch bis zum Ende des 13. Fachsemesters abzuschließen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es folgende fakultative Veranstaltungen: Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften/Tutorien im Bürgerlichen<br />
Recht, Öffentlichen Recht <strong>und</strong> Strafrecht; Recht <strong>und</strong> Sprachen (Law & Language) als E<strong>in</strong>führung<br />
<strong>in</strong> ausländische Rechtssysteme <strong>und</strong> Vermittlung <strong>von</strong> Gr<strong>und</strong>kenntnissen dieser Rechtssysteme<br />
<strong>in</strong> der jeweiligen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch <strong>und</strong> Spanisch); Moot Courts;<br />
e<strong>in</strong>e Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Wirtschaftswissenschaft für <strong>Juristen</strong> sowie Sem<strong>in</strong>are <strong>und</strong> Workshops<br />
zu Schlüsselqualifikationen, Mediation, Verhandlungs- <strong>und</strong> Konfliktmanagement.<br />
10. Welche der unter Frage 9 erfragten Studien<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff nach den gesetzlichen <strong>und</strong> sonstigen<br />
rechtlichen Vorgaben aus B<strong>und</strong> oder Land? Welche Inhalte können bzw. erklären die Hochschulen<br />
selbst zum Pflichtstoff? Welche der Inhalte <strong>und</strong> Veranstaltungen können <strong>von</strong> den Studierenden<br />
auf freiwilliger Basis absolviert werden?<br />
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
11. Seit wann <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Weise wird <strong>in</strong> der Gestaltung der Studien<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -strukturen e<strong>in</strong>e Akzentverschiebung<br />
vom Berufsbild der Richter<strong>in</strong> bzw. des Richters h<strong>in</strong> zu anderen juristischen Berufsbildern<br />
- <strong>in</strong>sbesondere das der Anwält<strong>in</strong> bzw. des Anwalts - vorgenommen?<br />
Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen, auf den diese Frage wegen<br />
ihrer Bezugnahme auf die Rechtspflegeberufe zielt, zeichnet sich durch die E<strong>in</strong>heitlichkeit der<br />
<strong>Ausbildung</strong> für alle Justizberufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) <strong>und</strong> den höheren Verwaltungsdienst<br />
aus. Das Studium hat e<strong>in</strong>e für alle diese Berufe identische wissenschaftliche <strong>Ausbildung</strong><br />
<strong>in</strong> den Rechtswissenschaften zum Ziel. Die Absolventen sollen die Fähigkeit erwerben, sich <strong>in</strong><br />
kurzer Zeit <strong>in</strong> jede denkbare Materie des Rechts mit Hilfe der zu erwerbenden methodischen Fertigkeiten<br />
e<strong>in</strong>zuarbeiten, damit sich alle <strong>in</strong> der Rechtspflege tätigen <strong>Juristen</strong> "auf gleicher professioneller<br />
Augenhöhe" gegenüberstehen. Die rechtswissenschaftliche <strong>Ausbildung</strong> im gesetzlich reglementierten<br />
Studiengang qualifiziert für alle juristischen Berufe.<br />
Mit der E<strong>in</strong>führung des Schwerpunktbereichsstudiums seit 2004 wurde das Studium noch <strong>in</strong>tensiver auf<br />
die rechtsprechende, verwaltende <strong>und</strong> rechtsberatende Praxis ausgerichtet. Dies war e<strong>in</strong>es der Ziele<br />
der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002. Im Rahmen der Novellierung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung<br />
2007 erfolgte dies <strong>in</strong>sbesondere durch die Aufnahme e<strong>in</strong>es weiteren Schwerpunktbereichs<br />
"Zivilrechtspflege <strong>und</strong> Vertragsgestaltung". Außerdem wird durch die E<strong>in</strong>beziehung<br />
<strong>von</strong> Praktikern (Notare, Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungsjuristen) die wechselseitige <strong>und</strong><br />
enge Beziehung zur Rechtspraxis vermittelt. Damit wird zugleich die Verzahnung <strong>von</strong> Wissenschaftlichkeit<br />
<strong>und</strong> Praxisbezug verdeutlicht, die erforderlich ist, um die Studierenden <strong>in</strong> den Kompetenzfeldern<br />
Rechtsanwendung, Rechtsgestaltung <strong>und</strong> Rechtsberatung auszubilden.<br />
12. Wie wird im Zeitabschnitt des Hochschulstudiums der Praxisbezug der <strong>Ausbildung</strong> sichergestellt?<br />
Welche Praktika müssen bzw. können bei welchen E<strong>in</strong>richtungen absolviert werden?<br />
Die praktischen Studienzeiten s<strong>in</strong>d für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen<br />
<strong>in</strong> § 15 ThürJAPO geregelt. Demnach hat jeder Studierende während der vorlesungsfreien<br />
Zeit des Studiums, jedoch nicht vor Beendigung der Vorlesungszeit des dritten Studienhalbjahres, an<br />
praktischen Studienzeiten <strong>von</strong> <strong>in</strong>sgesamt 13 Wochen teilzunehmen. Jeweils e<strong>in</strong>e dreiwöchige praktische<br />
Studienzeit soll der Student bei e<strong>in</strong>em Gericht (Gerichtspraktikum) <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Verwaltung (Verwaltungspraktikum)<br />
ableisten. Die übrige Zeit kann er bei Praktikumsstellen se<strong>in</strong>er Wahl ableisten<br />
(Wahlpraktikum). Weist die Praktikumsstelle e<strong>in</strong>en engen Bezug zu dem Schwerpunktbereich auf, <strong>in</strong><br />
dem der Studierende die Schwerpunktbereichsprüfung ablegt, so kann er die gesamten 13 Wochen<br />
dort ableisten. Während der praktischen Studienzeiten sollen die Studierenden E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die praktische<br />
Tätigkeit <strong>von</strong> <strong>Juristen</strong> <strong>in</strong> den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern erlangen.<br />
Der Praxisbezug <strong>in</strong> der Lehre wird auch durch die E<strong>in</strong>beziehung <strong>von</strong> Praktikern (vgl. dazu die Antwort<br />
zu Frage 11) <strong>in</strong> die <strong>Ausbildung</strong>, <strong>in</strong>sbesondere im Schwerpunktbereichsstudium über Lehraufträge realisiert.<br />
E<strong>in</strong> wesentliches berufspraktisches Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g erfolgt schließlich durch die Moot Courts (Jessup<br />
Moot Court mit völkerrechtlichem Bezug, Vis Moot Court mit <strong>in</strong>ternationalprivatrechtlichem Bezug,<br />
arbeitsrechtlicher Moot Court), die die Studierenden <strong>in</strong> Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens,<br />
im selbständigen kritischen Denken sowie der mündlichen <strong>und</strong> schriftlichen Argumentationsfähigkeit<br />
anleiten <strong>und</strong> schulen. Die Moot Courts werden für Studierende durch die Fakultät organisiert <strong>und</strong> betreuend<br />
begleitet. Der Jessup Moot Court wird ausschließlich <strong>in</strong> englischer Sprache durchgeführt.<br />
13. Inwiefern gibt es b<strong>und</strong>esweit, <strong>in</strong>sbesondere aber <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, Hochschulen, die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stufige <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
- d. h. e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation aus Studium <strong>und</strong> Praxis <strong>von</strong> Studienbeg<strong>in</strong>n an anbieten?<br />
Falls es ke<strong>in</strong>en solchen <strong>Ausbildung</strong>sgang mehr gibt, wann wurde dieser e<strong>in</strong>gestellt? Welche Bewertungen<br />
gibt es zu diesem <strong>Ausbildung</strong>smodell?<br />
Innerhalb des <strong>von</strong> der Großen Anfrage def<strong>in</strong>ierten Zeitraums gab <strong>und</strong> gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>stufige<br />
<strong>Juristen</strong>ausbildung. Der Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Staatsexamen<br />
an der FSU Jena entspricht der ersten Phase der zweistufigen <strong>Ausbildung</strong> zum Volljuristen.<br />
Diese zweistufige <strong>Ausbildung</strong> ist durch das DRiG b<strong>und</strong>esweit b<strong>in</strong>dend vorgegeben. Die Möglichkeit<br />
e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>stufigen <strong>Ausbildung</strong>, die das DRiG <strong>von</strong> 1971 bis 1985 zuließ, wurde nach e<strong>in</strong>er dah<strong>in</strong> gehen-<br />
6
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
den Änderung des DRiG nicht fortgeführt. Die e<strong>in</strong>stufige <strong>Juristen</strong>ausbildung ist <strong>von</strong> verschiedenen<br />
Seiten kritisiert worden. E<strong>in</strong>e gr<strong>und</strong>legende Evaluierung ist allerd<strong>in</strong>gs nicht bekannt. Bei Absolventen<br />
der e<strong>in</strong>stufigen <strong>Juristen</strong>ausbildung waren <strong>in</strong> der Praxis der Rechtspflege ke<strong>in</strong>e besonderen <strong>Ausbildung</strong>sdefizite<br />
zu beklagen. Im Zuge der Diskussion um e<strong>in</strong>e Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna<br />
<strong>in</strong> der gesetzlich reglementierten <strong>Juristen</strong>ausbildung wurden e<strong>in</strong>ige, zur E<strong>in</strong>stufigkeit tendierende<br />
Studienmodelle vorgelegt. Diese ließen jedoch gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> ke<strong>in</strong>en qualitativen<br />
Mehrwert erkennen (vgl. Antwort zu Frage 86).<br />
Die weiteren <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen angebotenen juristischen Studiengänge orientieren sich an den durch die<br />
Bologna-Erklärung vorgegebenen Strukturen, sie s<strong>in</strong>d damit konsekutiv, d.h. aufe<strong>in</strong>ander aufbauend,<br />
<strong>und</strong> führen zum Erwerb des Grades Bachelor bzw. Master.<br />
14. In welcher Form werden die Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit <strong>von</strong> Lehre <strong>und</strong> Studien<strong>in</strong>halten im Fachbereich<br />
Rechtswissenschaften überprüft <strong>und</strong> evaluiert? Welche Ergebnisse haben solche Evaluierungsmaßnahmen<br />
seit dem Jahr 2002 erbracht?<br />
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena unterzieht sich regelmäßigen Lehrveranstaltungsevaluationen.<br />
Die Studierenden werden um die E<strong>in</strong>schätzung gebeten, <strong>in</strong>wieweit die ihnen angebotenen<br />
Lehrveranstaltungen ihren Erwartungen entsprachen. Die Ergebnisse werden regelmäßig<br />
veröffentlicht. Derzeit wird an der Erstellung <strong>von</strong> Studienabschlussbefragungen sowie Erhebungen<br />
gearbeitet, die Erfahrungen <strong>von</strong> Alumni e<strong>in</strong>beziehen. Diese liegen jedoch noch nicht vor.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus nimmt die Fakultät an fakultätsübergreifenden Aktivitäten teil, etwa im Programm "Pro<br />
Qualität Lehre - Förderung der Lehr-, Betreuungs- <strong>und</strong> Evaluationskultur" an der FSU Jena, gefördert<br />
vom B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Bildung <strong>und</strong> Forschung (BMBF). Hier werden u. a. Programme zum<br />
Erlernen <strong>von</strong> didaktischen Fähigkeiten angeboten, Qualitätskoord<strong>in</strong>atoren auf Fakultätsebene e<strong>in</strong>gesetzt<br />
<strong>und</strong> geschult sowie Tutorenprogramme unterstützt.<br />
Soweit man e<strong>in</strong>en Studienerfolg durch die Abschlussnoten des Ersten Examens als abbildbar sieht,<br />
zeigen die hierüber geführten Statistiken ke<strong>in</strong>e signifikanten Auffälligkeiten. Die Abschlussnoten der<br />
Thür<strong>in</strong>ger Absolventen bewegen sich <strong>in</strong> den üblichen Toleranzen um den B<strong>und</strong>esdurchschnitt. Die<br />
<strong>Ausbildung</strong>sstatistik der Länder kann über folgende Internetseite des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums der Justiz<br />
(BMJ) e<strong>in</strong>gesehen werden: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFach<strong>in</strong>formationenPublikationen/Statistiken/<strong>Ausbildung</strong>/_node.html<br />
(Stand der Quelle: 20.2.2013).<br />
15. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung Veränderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich der Studien<strong>in</strong>halte<br />
<strong>und</strong> der Ausprägung des Praxisbezugs rechtswissenschaftlicher Studiengänge an Thür<strong>in</strong>ger<br />
Hochschulen?<br />
Die Landesregierung sieht derzeit weder Veränderungsbedarf bezüglich der Studien<strong>in</strong>halte noch h<strong>in</strong>sichtlich<br />
des Praxisbezugs. Für den mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen abschließenden Studiengang wurde die<br />
jüngste <strong>Ausbildung</strong>sreform zwischenzeitlich umgesetzt. Diese hatte unter anderem e<strong>in</strong>e Stärkung des<br />
Praxisbezugs zum Ziel. Dieses wurde, wie die Evaluation hierzu ergeben hat, weitgehend erreicht. So<br />
wird der Praxisbezug des Studiums durch e<strong>in</strong>e vermehrte E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Anwaltschaft <strong>in</strong> das juristische<br />
Studium (e<strong>in</strong>schließlich des Schwerpunktbereichsstudiums) verbessert. Auch die weiterh<strong>in</strong> angestrebte<br />
Internationalisierung des Studiums ist weith<strong>in</strong> gelungen (Auslandsaufenthalte im Rahmen<br />
des Studiums, umfangreiche <strong>in</strong>ternationale Bezüge <strong>in</strong> den Schwerpunktbereichen). Desgleichen wurde,<br />
wie mit der Reform angestrebt, durch die Schwerpunktbereichsprüfung die Wissenschaftlichkeit<br />
des rechtswissenschaftlichen Studiums gesteigert <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Profilbildung der Universitäten ermöglicht.<br />
Die Landesregierung respektiert den Beschluss der Konferenz der Justizm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Justizm<strong>in</strong>ister<br />
der Länder vom Mai 2011, wonach Modelle, die h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten<br />
juristischen Berufe an den bisherigen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen festhalten <strong>und</strong> daneben Elemente<br />
der Bachelor-Master-Struktur <strong>in</strong>tegrieren wollen, trotz der festgestellten Schwächen Anknüpfungspunkte<br />
für denkbare Ergänzungen der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> bieten können. Nach dem Beschluss<br />
soll es den juristischen Fakultäten unbenommen bleiben zu prüfen, ob im Rahmen des zur Ersten<br />
Prüfung führenden Studiums zusätzliche akademische Grade vergeben werden können.<br />
Dessen ungeachtet wird auf die hochschulpolitische Diskussion zur E<strong>in</strong>beziehung aller Fächer <strong>in</strong> die<br />
reformierte Studiengangsstruktur h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
III. Lehrende im Fachbereich Rechtswissenschaften an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen<br />
16. Wie gestaltet sich üblicherweise bzw. <strong>in</strong> der durchschnittlichen Praxis beim Lehrpersonal das Verhältnis<br />
des Arbeitsaufwands zwischen Lehre <strong>und</strong> Forschung <strong>in</strong> den Studiengängen mit rechtswissenschaftlicher<br />
Ausrichtung?<br />
Die Professoren vertreten ihr jeweiliges Fach <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre. Auch für die Studiengänge mit<br />
rechtswissenschaftlicher Ausrichtung gelten die Bestimmungen der Thür<strong>in</strong>ger Lehrverpflichtungsverordnung<br />
(§ 4 ThürLVVO). Die Anteile des Arbeitsaufwandes <strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre können saisonal<br />
(Vorlesungszeit vs. vorlesungsfreie Zeit) <strong>und</strong> je nach Fachrichtung <strong>und</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> spezifische<br />
Lehrbereiche bzw. Forschungsgebiete <strong>und</strong> -projekte sehr unterschiedlich ausfallen. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist<br />
nach E<strong>in</strong>schätzung der Hochschulen das Verhältnis des Arbeitsaufwands zwischen Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />
ausgeglichen.<br />
Erhebungen, die e<strong>in</strong>e Quantifizierung der vom jeweiligen Professor aufgewendeten Zeit für die Dienstaufgaben<br />
gemäß § 76 des Thür<strong>in</strong>ger Hochschulgesetzes (ThürHG), zu denen neben Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />
u. a. auch die Beteiligung an der Studienberatung <strong>und</strong> der Selbstverwaltung der Hochschule<br />
gehören, vornehmen, liegen nicht vor.<br />
17. Welche unbesetzten Stellen bzw. welchen Bedarf an weiteren Stellen <strong>und</strong> Lehraufträgen gibt es derzeit<br />
an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>in</strong> den unter Frage 1 erfragten Stufdiengängen (bitte nach Hochschule,<br />
Fachbereich bzw. Studiengang <strong>und</strong> Stellenbezeichnung aufschlüsseln)? Für welche dieser Stellen<br />
laufen derzeit Stellenbesetzungsverfahren bzw. Ausschreibungen? Welche Stellenstreichungen<br />
s<strong>in</strong>d im Bereich der rechtswissenschaftlichen Fächer geplant?<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze der Stellenbewirtschaftung werden <strong>in</strong> Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage<br />
19 noch dargelegt.<br />
An der FSU Jena waren zum Stichtag 31. Oktober 2012 für den mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen endenden<br />
Studiengang <strong>in</strong>sgesamt vier Stellen unbesetzt, nämlich zwei Stellen der Besoldungsgruppe W 3 sowie<br />
zwei Stellen der Besoldungsgruppe A 13. Alle diese Stellen s<strong>in</strong>d im Besetzungsverfahren. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus bef<strong>in</strong>den sich vier halbe Stellen TVL-E 13 für wissenschaftliche Mitarbeiter im Ausschreibungsverfahren.<br />
Ungedeckten Bedarf an Lehraufträgen gibt es derzeit nicht, zum 31. Oktober 2012 s<strong>in</strong>d alle Aufträge<br />
bedarfsgerecht vergeben worden.<br />
An der Universität Erfurt s<strong>in</strong>d im Bereich Rechtswissenschaften nach Auskunft der Hochschule alle<br />
Stellen besetzt. Es s<strong>in</strong>d gegenwärtig ke<strong>in</strong>e Stellenstreichungen vorgesehen. Pro Semester werden<br />
im Durchschnitt vier Lehraufträge im Umfang <strong>von</strong> acht Semesterwochenst<strong>und</strong>en (SWS) vergeben.<br />
An der Fakultät Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden gibt es derzeit e<strong>in</strong>e unbesetzte Professorenstelle,<br />
die im Jahr 2012 durch den Wechsel e<strong>in</strong>es Professors an e<strong>in</strong>e andere Hochschule frei geworden<br />
ist. Diese Professorenstelle ist derzeit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Aktuell s<strong>in</strong>d für den<br />
Bereich der Fakultät Wirtschaftsrecht <strong>in</strong>sgesamt sechs Lehraufträge (da<strong>von</strong> vier, die auf juristische<br />
Inhalte bezogen s<strong>in</strong>d) erteilt worden. Stellenstreichungen s<strong>in</strong>d im Bereich der rechtswissenschaftlichen<br />
Fächer derzeit nicht geplant.<br />
18. Wie hat sich das Zahlenverhältnis Lehrende zu Studierende <strong>in</strong> den unter Frage 16 angesprochenen<br />
Studiengängen entwickelt (bitte nach Hochschule, Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
In der Anlage der Antwort zu Frage 18 s<strong>in</strong>d die Lehrenden im Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften<br />
der jeweiligen Hochschule nach Zahl der Personen <strong>und</strong> Vollbeschäftigtene<strong>in</strong>heiten<br />
(VBE) sowie die Studierendenzahlen dargestellt. Das anschließend gebildete Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden<br />
<strong>in</strong> VBE <strong>und</strong> Studierenden ist e<strong>in</strong>e Rechengröße, die jedoch ke<strong>in</strong>en unmittelbaren Rückschluss<br />
auf Betreuungsrelationen zulässt. Zum e<strong>in</strong>en ist die Verflechtung der Studien<strong>in</strong>halte mit anderen<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereichen nicht berücksichtigt, zum anderen benötigen Studierende <strong>in</strong> Magis-<br />
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
ter- oder Bachelorstudiengängen den Betreuungsaufwand nur anteilig, weil sie noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren<br />
Fach e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d.<br />
19. Inwiefern gibt es, <strong>in</strong>sbesondere auf Thür<strong>in</strong>gen bezogene, Untersuchungen zur Frage der angemessenen<br />
bzw. optimalen Personalausstattung <strong>von</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen? Welche<br />
Ergebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen enthalten diese?<br />
Der Landesregierung s<strong>in</strong>d weder b<strong>und</strong>esweite noch thür<strong>in</strong>genspezifische Untersuchungen zur Frage<br />
angemessener bzw. optimaler Personalausstattung für rechtswissenschaftliche Studiengänge bekannt.<br />
Da die aufgr<strong>und</strong> des Mittelverteilungsmodells KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012 den e<strong>in</strong>zelnen Hochschulen zugewiesenen<br />
Landesmittel den jeweiligen Hochschulen <strong>in</strong>sgesamt zur Erfüllung aller ihnen obliegenden<br />
Aufgaben zugewiesen werden <strong>und</strong> es Aufgabe der Organe der Hochschule ist, die Gr<strong>und</strong>sätze<br />
der hochschul<strong>in</strong>ternen Ausstattung <strong>und</strong> Mittelverteilung festzulegen <strong>und</strong> zu beschließen (Hochschulleitung<br />
gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 ThürHG, Hochschulrat gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 ThürHG, Senat<br />
gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 11 ThürHG), hat auch das Mittelverteilungsmodell KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012<br />
bewusst ke<strong>in</strong>e direkten Auswirkungen beispielsweise auf die f<strong>in</strong>anzielle <strong>und</strong> personelle Ausstattung<br />
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena. Allerd<strong>in</strong>gs werden bei der Berechnung der<br />
Mittelverteilung im Modell KLUG-Thür<strong>in</strong>gen-2012 im Gr<strong>und</strong>budget beim Indikator "Studierende <strong>in</strong><br />
der Regelstudienzeit" als Gewichtungsfaktor die <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Fächergruppen relevanten Werte<br />
"Gr<strong>und</strong>mittel je Student" aus der Hochschulf<strong>in</strong>anzstatistik (Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong><br />
Sozialwissenschaften = 2.520 Euro) <strong>und</strong> beim Indikator "Absolventen" als Gewichtungsfaktor die <strong>in</strong><br />
den e<strong>in</strong>zelnen Fächergruppen relevanten Werte "laufende Gr<strong>und</strong>mittel für e<strong>in</strong> Studium" aus der Hochschulf<strong>in</strong>anzstatistik<br />
(Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften = 13.900 Euro)<br />
herangezogen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />
IV. Logistische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen für das rechtswissenschaftliche<br />
Studium<br />
20. Wie stellt sich die Ausstattung der Hochschul- bzw. Fachbereichsbibliotheken im Bereich Rechtswissenschaften<br />
mit Blick auf die Deckung des vorhandenen Bedarfs der Studierenden (z. B. Anzahl <strong>und</strong><br />
Aktualität der Medien) dar?<br />
a) Inwiefern ist der - kostenlose - Zugang zu "neuen Medien" wie juristische Datenbanken sichergestellt<br />
(bitte Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
b) Inwiefern s<strong>in</strong>d die Öffnungszeiten so gestaltet, dass sie geeignet s<strong>in</strong>d für Studierende, die Studium,<br />
Familie <strong>und</strong>/oder Arbeit mite<strong>in</strong>ander vere<strong>in</strong>baren wollen bzw. müssen (bitte Entwicklung seit<br />
dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
c) Welche Möglichkeiten zur f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung beim Erwerb rechtswissenschaftlicher Fachliteratur<br />
gibt es für Studierende?<br />
FSU Jena<br />
Die veröffentlichten Bestandszahlen umfassen an juristischer Fachliteratur zu Beg<strong>in</strong>n des Sommersemesters<br />
2012 <strong>in</strong>sgesamt 199.000 Bände <strong>und</strong> 290 laufend gehaltene Pr<strong>in</strong>t-Zeitschriften. Im Fachbereich<br />
Rechtswissenschaft ist der Bedarf an Studienliteratur im Wesentlichen gedeckt. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
muss den berechtigten Forderungen der Studierenden nach e<strong>in</strong>er Erhöhung <strong>von</strong> Staffelexemplaren<br />
bei E<strong>in</strong>führungsliteratur, Lehrbüchern <strong>und</strong> Fallsammlungen, die sich durch die <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />
(Fallbearbeitungen) bed<strong>in</strong>gen, Rechnung getragen werden.<br />
Zu a)<br />
Der kostenlose Zugang zu juristischen Datenbanken ist campusweit sichergestellt.<br />
Das Datenbankangebot, zu dem auch zahlreiche Onl<strong>in</strong>e-Zeitschriftenpakete verschiedener Verlage<br />
gerechnet werden, ist <strong>in</strong>sgesamt als gut zu bewerten, Beispiele: Beck-Onl<strong>in</strong>e, Becke-Bibliothek, Staud<strong>in</strong>ger,<br />
Juris, Kuselit, Legios, Jurion, Makrolog, He<strong>in</strong>-Onl<strong>in</strong>e, Westlaw, MPEpil, NWB, WISO.<br />
Die Anschaffung weiterer Spezialdatenbanken war bislang aus haushalterischen Gründen nicht möglich.<br />
9
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Zu b)<br />
Öffnungszeiten der Teilbibliothek Rechts-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialwissenschaften der Thür<strong>in</strong>ger Universitäts-<br />
<strong>und</strong> Landesbibliothek (ThULB) - seit 2002: Mo - Fr 9.00 - 22.00 Uhr, Sa 8.00 - 18.00, So<br />
10.00 - 18.00 Uhr.<br />
Universität Erfurt<br />
Im Freihandbereich der Bibliothek bef<strong>in</strong>den sich 31.947 rechtswissenschaftliche Monographien (Stand<br />
Ende 2011). Nicht berücksichtigt ist hierbei juristische Literatur, die im Magaz<strong>in</strong> steht. Zudem werden<br />
79 laufende Zeitschriften gehalten.<br />
Ausgehend <strong>von</strong> der Annahme, dass Literatur der letzten fünf Jahre <strong>in</strong> den Rechtswissenschaften<br />
als aktuell zu bezeichnen wäre, wurden im OPAC (elektronischer Katalog) Zahlen für die Lehrbuchsammlung<br />
<strong>und</strong> für den Freihandbestand (jeweils Signaturengruppe P) erhoben. Danach können 30<br />
Prozent der Lehrbücher im Fach Recht <strong>und</strong> 9 Prozent der Bücher <strong>in</strong> der Freihandaufstellung zum<br />
Fach Recht als aktuell gelten.<br />
Zu a)<br />
Derzeit bietet die Universitäts- <strong>und</strong> Forschungsbibliothek (UFB) gemäß DBIS-Ansicht "Rechtswissenschaft_UFB<br />
Erfurt/Gotha" 17 kostenpflichtige <strong>und</strong> 39 kostenfreie Datenbanken an. Juris bietet<br />
die UFB seit 2000 an, Beck-Onl<strong>in</strong>e seit 2006.<br />
Zu b)<br />
Öffnungszeiten der Universitätsbibliothek: Mo - Fr 8.00 - 22.00 Uhr. Während der Vorlesungszeit: Sa<br />
10.00 - 18.00 Uhr, So 13.00 - 18.00 Uhr; während der vorlesungsfreien Zeit Sa 10.00 - 16.00 Uhr. Die<br />
Servicezeiten an den Informationstheken <strong>und</strong> der Ausleihtheke wurden während der Vorlesungszeit<br />
auf 18.00 Uhr ausgedehnt. Ausleihbare Medien aus dem Freihandbestand <strong>und</strong> der Lehrbuchsammlung<br />
können aufgr<strong>und</strong> der Selbstverbuchungsgeräte während der gesamten Öffnungszeiten (auch<br />
am Abend <strong>und</strong> am Wochenende) ausgeliehen werden.<br />
FH Schmalkalden<br />
Im Jahr 2011 hatte die Hochschulbibliothek <strong>in</strong>sgesamt über 130.000 Medien im Bestand (da<strong>von</strong> über<br />
21.000 Bücher, die den juristischen Fächern zuzuordnen s<strong>in</strong>d).<br />
Zu a)<br />
Über den gesamten Berichtszeitraum können die Studierenden bereits auf die Juris-Datenbank zugreifen;<br />
seit dem Jahr 2009 ist auch e<strong>in</strong> Zugriff auf Beck-Onl<strong>in</strong>e möglich. Daneben können derzeit<br />
<strong>in</strong>sgesamt ca. 50 Nationallizenzen genutzt werden. Im Jahr 2011 hatte die Hochschulbibliothek ca.<br />
700 E-Books, 41 Abonnements <strong>von</strong> Pr<strong>in</strong>t-Zeitschriften <strong>und</strong> 154 E-Zeitschriften <strong>in</strong> ihrem Bestand.<br />
Zu b)<br />
Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek: Mo - Do 9.30 - 20.00 Uhr, Fr 9.30 - 15.00 Uhr. Im zeitlichen<br />
Umfeld der Prüfungszeiträume (die regelmäßig an die Vorlesungszeiträume anschließen) s<strong>in</strong>d die<br />
Öffnungszeiten Mo - Do bis 21.00 Uhr (Fr 18.00 Uhr) verlängert. Vorlesungsfreie Zeit: Mo - Do 10.00<br />
- 17.00 Uhr (Fr 15.00 Uhr).<br />
Betrifft alle angesprochenen Hochschulen<br />
Zu b)<br />
Die angegebenen Öffnungszeiten der Bibliotheken kommen den Bedürfnissen <strong>von</strong> Studierenden entgegen,<br />
die Studium, Familie <strong>und</strong>/oder Arbeit vere<strong>in</strong>baren müssen.<br />
Zu c)<br />
E<strong>in</strong>e unmittelbare f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung für Studierende gibt es nicht. Allerd<strong>in</strong>gs werden an den<br />
e<strong>in</strong>zelnen Standorten verschiedene Maßnahmen angeboten, um den Bibliotheksbestand an studienrelevanter<br />
Literatur gezielt zu verbessern. An der FSU Jena beteiligt sich die Rechtswissenschaftliche<br />
Fakultät mit Stiftungserträgen (Dr. Stroth-Stiftung) an der Anschaffung <strong>von</strong> Fachliteratur, <strong>in</strong>sbesonde-<br />
10
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
re Studienliteratur für die Gr<strong>und</strong>lagenausbildung <strong>und</strong> Schwerpunktbereichsausbildung (Lehrbücher,<br />
Monografien <strong>und</strong> Kommentare). An der FH Schmalkalden wird den Studierenden durch die Aktion<br />
"Studentenwunsch" die Möglichkeit eröffnet, Erwerbungsvorschläge für den Bestand der Hochschulbibliothek<br />
zu unterbreiten. Solche Maßnahmen können als <strong>in</strong>direkte Form der f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung<br />
gewertet werden, <strong>von</strong> der alle Studierenden profitieren.<br />
21. Welche Angebote bzw. Maßnahmen - z. B. Teilzeit-Studienmodelle - gibt es an bzw. <strong>von</strong> Thür<strong>in</strong>ger<br />
Hochschulen, um die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie (K<strong>in</strong>dererziehung, Pflege <strong>von</strong> Angehörigen)<br />
sowie Studium <strong>und</strong> Arbeit zu gewährleisten (bitte nach Hochschulen/Studiengängen aufschlüsseln<br />
<strong>und</strong> Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
An der FSU Jena besteht für Studienwillige die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Teilzeitstudiums nach § 42 Abs. 4<br />
ThürHG, § 9 der Immatrikulationsordnung der FSU Jena. In geeigneten Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung<br />
können Berufstätige mit m<strong>in</strong>destens 20 <strong>und</strong> höchstens 30 St<strong>und</strong>en Wochenarbeitszeit<br />
oder Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen e<strong>in</strong>en gr<strong>und</strong>ständigen Studiengang<br />
aufnehmen. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig <strong>von</strong> der Zustimmung durch die<br />
jeweilige Fakultät. Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Bachelor (Ergänzungsfach)<br />
wird die Zustimmung <strong>in</strong> der Regel erteilt. Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss<br />
e<strong>in</strong>es Staatsexamens gilt dies dagegen nicht. Die Inhalte <strong>und</strong> die Studienorganisation dieses<br />
Studiengangs machen e<strong>in</strong> Vollzeitstudium erforderlich. Die Möglichkeit zur Beurlaubung aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong><br />
Elternschaft besteht jedoch une<strong>in</strong>geschränkt.<br />
Studierende können für ihre K<strong>in</strong>der Plätze <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dertagesstätten des Studentenwerks belegen<br />
<strong>und</strong> haben hier Vorrechte gegenüber Mitarbeitern oder ganz <strong>und</strong> gar universitätsfremden Eltern. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus bietet die Universität flexible K<strong>in</strong>derbetreuung ("JUNI-K<strong>in</strong>der") an.<br />
An der Universität Erfurt können Studierende seit der Aufnahme des allgeme<strong>in</strong>en Studienbetriebes<br />
im Jahr 1999 auf Antrag semesterweise, ohne dass sie hierfür e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong> angeben müssen, <strong>in</strong> Teilzeit<br />
studieren. Bei e<strong>in</strong>em Teilzeitstudium erwartet die Universität Erfurt, dass im Durchschnitt 50 Prozent<br />
des Studienaufwandes e<strong>in</strong>es Vollzeitstudierenden aufgebracht werden, das heißt 15 <strong>von</strong> 30 European<br />
Credit Transfer System-Po<strong>in</strong>ts (ECTS). Dabei entspricht e<strong>in</strong> Leistungspunkt 30 St<strong>und</strong>en. Es<br />
besteht pro Semester e<strong>in</strong>e Obergrenze <strong>von</strong> 21 ECTS, die nicht überschritten werden darf.<br />
In diesem Rahmen können Studierende, die <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen e<strong>in</strong> Studium absolvieren<br />
(Studium <strong>und</strong> K<strong>in</strong>dererziehung, Studium mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Bee<strong>in</strong>trächtigung oder berufliche Tätigkeit<br />
zum Erwerb f<strong>in</strong>anzieller Mittel für den Lebensunterhalt neben dem Studium), den <strong>von</strong> der Universität<br />
erwarteten <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Prüfungsordnung festgelegten Studienaufwand auf e<strong>in</strong>en längeren<br />
Zeitraum verteilen. Der Studierende kann <strong>in</strong> diesem Rahmen se<strong>in</strong>e Lehrveranstaltungen aus dem<br />
vorhandenen Lehrangebot frei wählen.<br />
Unter anderem im Campus-K<strong>in</strong>dergarten <strong>und</strong> <strong>in</strong> der "Räuberhöhle" (flexible K<strong>in</strong>derbetreuung) besteht<br />
die Möglichkeit, K<strong>in</strong>der betreuen zu lassen.<br />
E<strong>in</strong> "Teilzeit-Studienmodell" ist im Studiengang Wirtschaftsrecht der FH Schmalkalden bislang nicht<br />
vorgesehen.<br />
Die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>in</strong>sbesondere <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie stellt für die mit dem "TO-TAL E-QUALITY"-<br />
Prädikat ausgezeichnete FH Schmalkalden e<strong>in</strong> wichtiges Anliegen dar. Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> ist<br />
beispielsweise die Immatrikulationsordnung der Hochschule dah<strong>in</strong> gehend angepasst worden, dass<br />
Studierende im Falle e<strong>in</strong>er Beurlaubung zur Wahrnehmung e<strong>in</strong>es Mutterschaftsurlaubs oder e<strong>in</strong>er Elternzeit<br />
- abweichend <strong>von</strong> den bei Beurlaubungen im Gr<strong>und</strong>satz geltenden Regelungen - auch während<br />
dieser Zeit Studien- <strong>und</strong> Prüfungsleistungen erbr<strong>in</strong>gen können.<br />
Seit dem Jahr 2007 gibt es Kooperationsvere<strong>in</strong>barungen mit zwei campusnahen K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />
<strong>in</strong> kommunaler Trägerschaft, um die Betreuung der K<strong>in</strong>der <strong>von</strong> Studierenden abzudecken. Im Januar<br />
2008 ist außerdem - mit Unterstützung des Studentenwerks Thür<strong>in</strong>gen - e<strong>in</strong>e Betreuung für K<strong>in</strong>der<br />
im Alter <strong>von</strong> sechs Monaten bis drei Jahren am Campus eröffnet worden. Seit dem Jahr 2010 existiert<br />
auf dem Campus auch e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derspielplatz.<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus werden an allen drei Hochschulen noch vielfältige allgeme<strong>in</strong>e Unterstützungsangebote<br />
unterbreitet, die auch <strong>von</strong> den Studierenden der Rechtswissenschaften genutzt werden können<br />
(z. B. Beratungsangebote, kostenloses Mensaessen für K<strong>in</strong>der bis sechs Jahre <strong>von</strong> Studierenden).<br />
22. Welche Unterstützungsangebote (Hilfsmittel, Assistenzleistungen usw.) gibt es <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengängen für Studierende mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap? Wie werden diese genutzt?<br />
Inwiefern planen die jeweiligen Hochschulen e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung dieser Maßnahmen?<br />
Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung?<br />
An allen Hochschulen steht Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> chronischer Krankheit unabhängig<br />
<strong>von</strong> der jeweiligen Studienrichtung (also nicht nur für Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen)<br />
e<strong>in</strong> Ansprechpartner für ihre speziellen Belange zur Verfügung. Die Hochschulen streben<br />
fortwährend die Weiterentwicklung umfassender <strong>und</strong> differenzierter Barrierefreiheit an, sofern es<br />
die bauliche Situation bei zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden zulässt. In den Prüfungsordnungen<br />
der an den Hochschulen angebotenen Studiengänge ist regelmäßig verankert, dass allen Studierenden<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung oder chronischer Erkrankung bei der Ablegung <strong>von</strong> Prüfungen ihrer <strong>in</strong>dividuellen<br />
E<strong>in</strong>schränkung entsprechende flexible <strong>und</strong> <strong>in</strong>dividuelle Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen im Wege<br />
des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Auch bei der Gestaltung der Lehrveranstaltungen wird auf<br />
die spezifischen Erfordernisse <strong>von</strong> Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap Rücksicht genommen.<br />
Betroffene Studierende erhalten während des gesamten Studiums Hilfestellungen. Die Hochschulen<br />
s<strong>in</strong>d bestrebt, geme<strong>in</strong>sam mit den Betroffenen jeweils auf die konkrete Situation abgestimmte<br />
Lösungen zu f<strong>in</strong>den.<br />
Maßnahmen des Nachteilsausgleichs s<strong>in</strong>d beispielsweise:<br />
- Ausdrucke <strong>von</strong> Präsentationen/Folien (ggf. <strong>in</strong> Großschrift),<br />
- allgeme<strong>in</strong>e Verfügbarkeit <strong>von</strong> Vorlesungsmaterial <strong>in</strong> Kopie (statt Abschrift),<br />
- Aufgabenstellung für Klausur o. ä. <strong>in</strong> Großschrift,<br />
- besondere Pausenzeiten während e<strong>in</strong>er Prüfungsleistung,<br />
- Schreibzeitverlängerung(en),<br />
- barrierefreier Zugang zu Räumlichkeiten <strong>und</strong> Internetangeboten der Hochschule,<br />
- sonstige Maßnahmen <strong>in</strong> Prüfungen (besondere Raumsituationen, Nutzbarkeit <strong>von</strong> Computern als<br />
Schreibhilfe) <strong>und</strong><br />
- die Möglichkeit des Teilzeitstudiums.<br />
An der FSU Jena s<strong>in</strong>d wegen des hohen Lese- <strong>und</strong> Schreibaufwands <strong>in</strong> rechtwissenschaftlichen Studiengängen<br />
<strong>in</strong> der Teilbibliothek Rechtswissenschaft gesonderte Bibliotheksarbeitsplätze für sehbee<strong>in</strong>trächtigte<br />
Studierende reserviert. Die Erweiterung dieser Arbeitsplätze wird derzeit geprüft.<br />
Die Nutzung <strong>und</strong> Inanspruchnahme der angebotenen Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden<br />
<strong>von</strong> den Hochschulen <strong>und</strong> für die staatlichen Prüfungen statistisch nicht erfasst. E<strong>in</strong>zelne Maßnahmen<br />
werden überwiegend im Bedarfsfall <strong>und</strong> <strong>in</strong> Abstimmung mit den betroffenen Studierenden ausgewählt<br />
<strong>und</strong> umgesetzt. An bestimmten Hochschulen werden die Kontakt- <strong>und</strong> Beratungsangebote für Studierende<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>und</strong> chronischer Krankheit zunehmend genutzt, an anderen Hochschulen<br />
s<strong>in</strong>d bislang lediglich vere<strong>in</strong>zelte Nachfragen <strong>in</strong> Bezug auf Unterstützungsangebote zu registrieren.<br />
Die Landesregierung erachtet die <strong>in</strong> den Studien- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen für die Studiengänge an<br />
Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen vorgesehen Maßnahmen e<strong>in</strong>es Nachteilsausgleichs als geeignet, um auch<br />
Studierenden mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicap e<strong>in</strong>en möglichst barrierefreien Zugang zu e<strong>in</strong>em Studium<br />
<strong>und</strong> zur abschließenden Prüfung zu ermöglichen. Sie unterstützt den Ansatz der Hochschulen,<br />
<strong>in</strong> Abstimmung mit betroffenen Studierenden jeweils <strong>in</strong>dividuelle Unterstützungsangebote zu unterbreiten<br />
<strong>und</strong> umzusetzen.<br />
23. Welche (<strong>in</strong>haltlichen) Informations- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote bieten die rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengänge <strong>und</strong> Fachbereiche der Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen den Studierenden, <strong>in</strong>sbesondere Studienanfänger<strong>in</strong>nen/Studienanfängern,<br />
aber auch Studien<strong>in</strong>teressierten an (Stichworte: Studienberatung,<br />
Angebote bei Problemen im Studium - bitte nach Hochschulen bzw. Studiengängen aufschlüsseln<br />
<strong>und</strong> auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)? Wie werden diese Angebote <strong>von</strong> den<br />
Studierenden angenommen? Welche Evaluierungsmaßnahmen wurden seit 2002 mit Blick auf die-<br />
12
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
se Angebote vorgenommen? Inwiefern planen die jeweiligen Hochschulen hier e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung<br />
des Angebots? Welchen Nachbesserungsbedarf sieht hier die Landesregierung?<br />
Für Studien<strong>in</strong>teressierte unterhält die Landesregierung mit dem Onl<strong>in</strong>e-Portal Campus Thür<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong>e ansprechend gestaltete <strong>und</strong> <strong>in</strong>formative, hochschulübergreifende Webpräsenz, die auch auf die<br />
e<strong>in</strong>schlägigen rechtswissenschaftlichen Studiengänge <strong>und</strong> ihre jeweiligen Besonderheiten verweist.<br />
Die Hochschulen selbst beantworten die Frage wie folgt:<br />
FSU Jena:<br />
Für Studien<strong>in</strong>teressenten <strong>und</strong> -anfänger wird e<strong>in</strong> umfangreiches Unterstützungsangebot vorgehalten,<br />
welches sowohl fachübergreifend als auch fachspezifisch bedient wird. Es gibt e<strong>in</strong> Informationsportal<br />
zum gesamten Studienangebot der FSU: http://www.uni-jena.de/Studienangebot.html. Daneben<br />
wurden Informationsseiten eigens für Schüler erstellt, die es erleichtern sollen, das passende<br />
Studium aus dem umfangreichen Studienangebot zu wählen (http://www.schueler.uni-jena.de). Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus werden e<strong>in</strong>e ganze Reihe <strong>von</strong> Informationsveranstaltungen an Schulen wie auch an der<br />
Universität selbst, Möglichkeiten zum Schnupperstudium, den Hochschul<strong>in</strong>formationstag <strong>und</strong> vieles<br />
mehr angeboten. Auch die Fakultäten selbst s<strong>in</strong>d aktiv bei der Werbung neuer Studierender. So wurden<br />
auch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Veranstaltungen durchgeführt <strong>und</strong> Internetangebote<br />
für Schüler geschaltet.<br />
Auch die Studienanfänger erfahren umfassende Unterstützung. So werden <strong>von</strong> allen Fachrichtungen,<br />
auch den Rechtswissenschaften, Studiene<strong>in</strong>führungstage durchgeführt. Insbesondere für das erste<br />
Studienjahr gibt es Tutoren, die für Fragen zur Verfügung stehen. Jederzeit ansprechbar ist darüber<br />
h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> der rechtswissenschaftlichen Fakultät so wie <strong>in</strong> allen anderen Fächern die Fachstudienberatung.<br />
Alle genannten Angebote werden <strong>von</strong> den Studierenden rege angenommen. E<strong>in</strong>e Evaluation<br />
besteht im regelmäßig stattf<strong>in</strong>denden Studienqualitätsmonitor. In jedem Sommersemester werden Studierende<br />
aller Fachrichtungen <strong>von</strong> der Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH zu ihrer Zufriedenheit<br />
mit dem Beratungsangebot, der Lehre <strong>und</strong> der Betreuung befragt. So wie alle anderen Fachrichtungen<br />
der FSU erzielt auch die Fachgruppe der Gesellschaftswissenschaften exzellente Werte.<br />
Universität Erfurt:<br />
Die Studienberatung an der Universität Erfurt ist als Beratungskreislauf angelegt. Dieser beg<strong>in</strong>nt mit<br />
der Zurverfügungstellung <strong>von</strong> allgeme<strong>in</strong>en Studien<strong>in</strong>formationen zum Studienangebot, <strong>in</strong>sbesondere<br />
auf Messen, dem Hochschul<strong>in</strong>formationstag, den Schnupperstudienangeboten sowie speziellen<br />
Informationsveranstaltungen.<br />
Alle immatrikulierten Studierenden erhalten vor Aufnahme ihres Studiums e<strong>in</strong>e Studiene<strong>in</strong>gangsberatung<br />
zu Studien<strong>in</strong>halten, aber auch zu den prozeduralen Abläufen mittels der (e<strong>in</strong>e Woche umfassenden)<br />
Studiene<strong>in</strong>führungstage, die <strong>von</strong> der gesamten Universität getragen werden.<br />
Während des gesamten Bachelorstudiums werden die Studierenden <strong>von</strong> e<strong>in</strong>em persönlichen Mentor<br />
aus dem akademischen Bereich <strong>in</strong>sbesondere bei der Studienplanung beraten.<br />
Zum Abschluss e<strong>in</strong>es Studiums kann jeder Studierende die Studienausgangsberatung, angeboten<br />
<strong>von</strong> der Allgeme<strong>in</strong>en Studienberatung <strong>in</strong> Kooperation mit der Arbeitsagentur, <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
FH Schmalkalden:<br />
Neben der <strong>in</strong> den Fakultäten angesiedelten Fachstudienberatung ist hier auf die im Referat Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>und</strong> Kommunikation der Hochschulverwaltung angesiedelte Zentrale Studienberatung<br />
(zwei Mitarbeiter<strong>in</strong>nen) zu verweisen. Da e<strong>in</strong>e der dortigen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen - die im Jahr 2009 e<strong>in</strong>gestellt<br />
worden ist - e<strong>in</strong>en Abschluss als Diplomsozial-Jurist<strong>in</strong> (FH) (der Hochschule Fulda) aufweisen<br />
kann, ist bereits <strong>von</strong> daher e<strong>in</strong>e gewisse <strong>in</strong>haltliche Nähe zu konstatieren, die bei etwaigen Beratungen<br />
<strong>von</strong> Vorteil se<strong>in</strong> dürfte. Besondere Signifikanzen, dass <strong>in</strong> den wirtschaftsrechtlichen Studiengängen<br />
e<strong>in</strong> höherer Beratungsbedarf als <strong>in</strong> anderen Studiengängen bestünde, s<strong>in</strong>d nicht zu verzeichnen.<br />
13
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
24. Inwiefern s<strong>in</strong>d der Landesregierung aus dem Bereich rechtswissenschaftlicher Studiengänge bzw.<br />
Fachbereiche an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen Probleme bzw. Klagen bekannt über Platzmangel, Raumnot<br />
bzw. Überfüllung <strong>von</strong> Lehrveranstaltungen, Wartezeiten zur Aufnahme <strong>in</strong> Sem<strong>in</strong>are, <strong>in</strong>sbesondere solche,<br />
die zu e<strong>in</strong>er erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigung des Studienverlaufs, z. B. Nichte<strong>in</strong>haltung <strong>von</strong> Nachweisfristen<br />
führen (bitte bei Beantwortung der Fragen nach Hochschulen gegliedert aufschlüsseln)?<br />
Der Landesregierung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Bereich seitens der drei hier berücksichtigten Hochschulen ke<strong>in</strong>e<br />
gr<strong>und</strong>sätzlichen Klagen über Platzmangel, Raumnot, Überfüllung oder Wartezeiten bekannt.<br />
25. Welche Möglichkeiten hat das Land durch Gesetzgebung oder anderweitige Rechtsetzung auf Studienbed<strong>in</strong>gungen<br />
im Bereich Rechtswissenschaften e<strong>in</strong>zuwirken? Wie s<strong>in</strong>d diese bisher <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
genutzt worden? Inwiefern f<strong>in</strong>det zwischen der Thür<strong>in</strong>ger Justiz bzw. dem Justizm<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong><br />
den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Informationsaustausch zum Themenbereich rechtswissenschaftliches<br />
Studium <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong>ausbildung statt?<br />
Die Prüfungs- <strong>und</strong> Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge <strong>und</strong> Masterprogramme werden<br />
<strong>von</strong> den Hochschulen als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts verantwortet.<br />
Der rechtliche Rahmen für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss e<strong>in</strong>es Staatsexamens,<br />
der sogenannten Ersten Prüfung, an der FSU Jena ergibt sich aus den b<strong>und</strong>esrechtlichen Regelungen<br />
<strong>in</strong> den §§ 5 ff DRiG. § 5a DRiG enthält die maßgeblichen Bestimmungen über das juristische<br />
Studium, § 5d DRiG diejenigen über die Prüfungen. § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG verpflichtet die Länder,<br />
die E<strong>in</strong>heitlichkeit der Prüfungsanforderungen <strong>und</strong> der Leistungsbewertung für die juristischen Prüfungen<br />
zu gewährleisten. Der B<strong>und</strong>esgesetzgeber, dessen Gesetzgebungskompetenz auf Artikel 74<br />
Abs. 1 Nr. 1 des Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) - konkurrierende Gesetzgebung im Bereich der Gerichtsverfassung,<br />
des gerichtlichen Verfahrens der Rechtsanwaltschaft <strong>und</strong> des Notariats - beruht, hat damit den<br />
Ländern <strong>in</strong> § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG nicht nur e<strong>in</strong>en Gestaltungsrahmen, sondern auch e<strong>in</strong>en Gestaltungsmaßstab<br />
verb<strong>in</strong>dlich vorgegeben. Die Länder haben ihre Gesetzgebung, im Rahmen des Möglichen<br />
auch ihre Verwaltungspraxis, hieran auszurichten. Die Länder s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs nicht zum Erlass<br />
identischer Vorschriften, sondern nur dazu verpflichtet, die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sicherzustellen.<br />
Diese Verpflichtung zur B<strong>und</strong>ese<strong>in</strong>heitlichkeit steht nach Ansicht des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts<br />
begrenzten Abweichungen zwischen den verschiedenen B<strong>und</strong>esländern nicht entgegen.<br />
Dieser b<strong>und</strong>esrechtliche Rahmen wird <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> Abs. 3 Thür-<br />
JAG durch die ThürJAPO ausgefüllt. E<strong>in</strong>e nähere Ausgestaltung erfährt das rechtswissenschaftliche<br />
Studium an der FSU Jena zudem durch die <strong>von</strong> der Hochschule erlassenen Studienordnungen. Für<br />
die Schwerpunktbe-reichsprüfung, die mit 30Prozent <strong>in</strong> das Gesamtergebnis der Ersten Prüfung e<strong>in</strong>fließt,<br />
hat die juristische Fakultät <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit § 31 ThürJAPO e<strong>in</strong>e eigene Prüfungsordnung<br />
erlassen. Für die staatliche Pflichtfachprüfung gilt die ThürJAPO.<br />
E<strong>in</strong>wirkungsmöglichkeiten auf den beschriebenen b<strong>und</strong>esgesetzlichen Rahmen bestehen durch die<br />
Beteiligung des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen über den B<strong>und</strong>esrat am Gesetzgebungsverfahren des B<strong>und</strong>es.<br />
Initiativen hierzu können aus dem Kreis der Justizm<strong>in</strong>ister an das BMJ herangetragen werden. In der<br />
Praxis erfolgt <strong>in</strong> Angelegenheiten der <strong>Juristen</strong>ausbildung e<strong>in</strong>e enge Abstimmung der Justizressorts<br />
auf der Ebene der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz. Die sich <strong>in</strong>nerhalb des b<strong>und</strong>esgesetzlichen Rahmens <strong>und</strong><br />
des aus § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG folgenden E<strong>in</strong>heitlichkeitsgebots ergebenden landesrechtlichen Gestaltungsspielräume<br />
werden <strong>von</strong> der Landesregierung, dem Justizm<strong>in</strong>isterium (TJM) <strong>und</strong> der juristischen<br />
Fakultät der FSU Jena genutzt.<br />
Zwischen dem für die staatliche Pflichtfachprüfung verantwortlichen Justizprüfungsamt (JPA) beim<br />
TJM <strong>und</strong> der rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena sowie dem für die Schwerpunktbereichsprüfung<br />
zuständigen universitären Prüfungsamt f<strong>in</strong>den regelmäßig Gespräche <strong>und</strong> Abstimmungen<br />
sowohl zu gr<strong>und</strong>sätzlichen Themen des juristischen Studiums <strong>und</strong> der juristischen Prüfungen<br />
als auch zu E<strong>in</strong>zelfragen dieser Bereiche statt. Da nach der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres<br />
2002 mit der Schwerpunktbereichsprüfung e<strong>in</strong>e eigenständige Hochschulprüfung als Teil der staatlichen<br />
Abschlussprüfung geschaffen wurde, hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena<br />
e<strong>in</strong> Prüfungsamt e<strong>in</strong>gerichtet. Zwischen diesem <strong>und</strong> dem beim TJM bestehenden JPA f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> regelmäßiger<br />
Austausch statt.<br />
14
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
V. Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Abschlusses der universitären <strong>Ausbildung</strong><br />
26. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen haben<br />
sich im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 für welche Art <strong>von</strong> Abschlussprüfung angemeldet (bitte nach Studiengängen<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Nach welcher durchschnittlichen Studienzeit erfolgte<br />
die Anmeldung (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Die Fragen des Abschnittes V. zielen auf den Abschluss der universitären <strong>Ausbildung</strong> ab, sodass die<br />
wirtschaftsrechtlichen Studiengänge an der FH Schmalkalden vom Worts<strong>in</strong>n der Fragen nicht umfasst<br />
s<strong>in</strong>d. Auch für diese gilt jedoch ebenso wie für die Studiengänge Staatswissenschaften - Rechtswissenschaft<br />
an der Universität Erfurt sowie Rechtswissenschaft als Ergänzungsfach an der FSU<br />
Jena, dass das Studiensystem (B.A./M.A.) auf e<strong>in</strong>em studienbegleitenden Prüfungssystem basiert.<br />
Abschlussprüfungen im eigentlichen S<strong>in</strong>ne gibt es daher nicht. Deshalb beziehen sich die Antworten<br />
auf die Fragen 26 bis 28 nur auf den Studiengang Rechtswissenschaften/Abschluss erste Prüfung<br />
an der FSU Jena.<br />
Bis zum Auslaufen der Übergangsregelungen der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 im<br />
Jahr 2007 war das juristische Studium mit der ersten juristischen Staatsprüfung abzuschließen. Hierfür<br />
konnten sich letztmals zum 1. Juli 2006 Studierende anmelden. Diese Prüfungsverfahren nach<br />
altem Recht waren im Jahr 2008 abgeschlossen. Seit der jüngsten Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung,<br />
die <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Jahr 2003 gesetzgeberisch umgesetzt wurde, wird das rechtswissenschaftliche<br />
Studium mit der ersten Prüfung, bestehend aus den je selbständigen Teilen "staatliche Pflichtfachprüfung"<br />
<strong>und</strong> "universitäre Schwerpunktbereichsprüfung" abgeschlossen (§ 5 Abs. 1 DRiG). Für jeden<br />
Teil ist e<strong>in</strong>e gesonderte Anmeldung erforderlich.<br />
Mit der Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium, <strong>in</strong> der Regel zum fünften Fachsemester, erfolgt<br />
zugleich die Zulassung zum Schwerpunktbereichsprüfungsverfahren. Die Prüfungsleistungen können<br />
studienbegleitend, jedoch nicht vor Ablauf des fünften Studienhalbjahres erbracht werden, wobei<br />
jeweils e<strong>in</strong>e gesonderte Anmeldung erforderlich ist. Die Anmeldung für die staatliche Pflichtfachprüfung<br />
erfolgt jeweils ca. vier Monate vor Prüfungsbeg<strong>in</strong>n.<br />
Zu den <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 abgeschlossenen Prüfungsverfahren des ersten juristischen<br />
Staatsexamens (bis 2007) bzw. der staatlichen Pflichtfachprüfung (ab 2007, als Teil der ersten Prüfung)<br />
lagen Anmeldungen <strong>in</strong> der aus nachfolgender Tabelle ersichtlichen Anzahl vor:<br />
Abschluss im Jahr Anmeldungen<br />
2002 430<br />
2003 376<br />
2004 327<br />
2005 314<br />
2006 254<br />
2007 241<br />
2008 218<br />
2009 243<br />
2010 334<br />
2011 366<br />
2012 303<br />
Die Zahl der Anmeldungen entspricht nicht der Zahl der Prüfungsteilnehmer, da nicht alle Prüfungsbewerber<br />
(Angemeldete) die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nicht alle ihren Antrag auf Zulassung aufrechterhalten,<br />
<strong>und</strong> nicht alle zur Prüfung Zugelassenen die Prüfung auch antreten bzw. vollständig absolvieren.<br />
Die durchschnittliche Studiendauer der Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung (bis 2007) bzw.<br />
der ersten Prüfung (ab 2007) ergibt sich aus folgender Tabelle:<br />
15
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Abschluss im Jahr Durchschnittliche Studiendauer (<strong>in</strong> Semestern) 1<br />
2002 9,19<br />
2003 9,9<br />
2004 10,1<br />
2005 10,7<br />
2006 9,4<br />
2007 - Abschlüsse nach neuem Recht<br />
2007 - Abschlüsse nach altem Recht<br />
9,7<br />
10,0<br />
2008 - Abschlüsse nach neuem Recht<br />
2008 - Abschlüsse nach altem Recht<br />
nicht erfasst aufgr<strong>und</strong> EDV-Umstellung<br />
13,5<br />
2009 10,9<br />
2010 10,1<br />
2011 11,1<br />
2012 noch nicht erfasst<br />
Erfasst wurde <strong>in</strong>soweit die Studiendauer zum Zeitpunkt des Abschlusses. Da die rechtswissenschaftliche<br />
Fakultät der FSU Jena den e<strong>in</strong>zigen auf den Abschluss e<strong>in</strong>es Staatsexamens zielenden Studiengang<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen anbietet, können weitere statistische Angaben der durch das BMJ vorgehaltenen,<br />
länderbezogenen B<strong>und</strong>esstatistik entnommen werden. Diese kann über folgende Internetseite<br />
des BMJ e<strong>in</strong>gesehen werden: http://www.bmj.de/DE/Service/StatistikenFach<strong>in</strong>formationenPublikationen/Statistiken/<strong>Ausbildung</strong>/_node.html<br />
(Stand der Quelle: 20.02.2013).<br />
27. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Studierenden haben die Prüfung jeweils <strong>in</strong> welcher Benotungskategorie<br />
bestanden (bitte nach Hochschule bzw. Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Wie hat sich im Zeitraum seit 2002 der Notendurchschnitt entwickelt (bitte nach Hochschule/<br />
Studiengang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Die Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung <strong>in</strong> Form des ersten juristischen<br />
Staatsexamens (bis 2008) <strong>und</strong> die erzielten Noten(stufen) ergeben sich aus folgender Tabelle:<br />
Erstes juristisches Staatsexamen (altes Recht)<br />
Abschluss<br />
im Jahr<br />
Anzahl erfolgreiche<br />
Prüfungsteilnehmer<br />
sehr gut<br />
Ergebnisse nach Benotungskategorie 2<br />
gut<br />
voll befriedigend<br />
befriedigend<br />
ausreichend<br />
2002 246 0 5 43 90 108<br />
<strong>in</strong> Prozent 0 2,03 17,48 36,59 43,90<br />
2003 219 1 3 25 72 118<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,46 1,37 11,42 32,88 53,88<br />
2004 190 0 3 27 65 95<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,58 14,21 34,21 50,00<br />
2005 169 0 3 29 64 73<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,78 17,16 37,87 43,20<br />
2006 145 0 6 25 59 55<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 4,14 17,24 40,69 37,93<br />
2007 143 0 1 18 52 72<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 0,70 12,59 36,36 50,35<br />
2008 56 0 1 3 21 31<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,85 5,56 37,04 55,56<br />
16
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Die Anzahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung <strong>in</strong> Form der ersten juristischen<br />
Prüfung (ab 2007, neues Prüfungsrecht) <strong>und</strong> die erzielten Noten(stufen) ergeben sich aus folgender<br />
Tabelle:<br />
Erste Prüfung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 1 DRiG (neues Recht)<br />
Jahr des Abschlusses<br />
Anzahl der<br />
erfolgreichen<br />
Prüfungsteilnehmer<br />
Ergebnisse nach Benotungskategorie 3<br />
sehr gut Gut voll befriedigend<br />
befriedigend<br />
ausreichend<br />
2007 10 0 1 3 4 2<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 10,00 30,00 40,00 20,00<br />
2008 73 1 2 26 27 17<br />
<strong>in</strong> Prozent 1,37 2,74 35,62 36,99 23,29<br />
2009 153 0 5 34 84 30<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 3,27 22,22 54,90 19,61<br />
2010 192 0 2 46 102 42<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,04 23,96 53,13 21,88<br />
2011 186 0 3 42 107 34<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 1,61 22,58 57,53 18,28<br />
2012 187 0 11 48 94 34<br />
<strong>in</strong> Prozent 0,00 5,88 25,67 50,27 18,18<br />
Die Zahlen s<strong>in</strong>d auf die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung, nicht auf die Anmeldungen<br />
bezogen, weil es (seit Geltung des neuen Prüfungsrechts) ke<strong>in</strong>e Anmeldung zur Abschlussprüfung,<br />
sondern nur deren beiden selbständigen Teilen gibt. Im Verhältnis zu den angegebenen Anmeldungen<br />
(vgl. Antwort zu Frage 26) ist zu beachten, dass der Personenkreis derjenigen, die sich<br />
zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Jahr abschließenden staatlichen Pflichtfachprüfung (neues Recht ab<br />
2007) angemeldet haben, nicht identisch ist mit dem Personenkreis derer, die im betreffenden Jahr<br />
die Abschlussprüfung (Gesamtprüfung) absolviert haben. Außerdem ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass<br />
nicht alle Angemeldeten auch tatsächlich an der Prüfung teilnehmen (vgl. Antwort zu Frage 26).<br />
Zur Notenentwicklung kann Folgendes festgestellt werden:<br />
Im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung (hier wurden entsprechend der Fragestellung die<br />
Jahre 2002 bis 2007 berücksichtigt) bewegte sich der Anteil der Noten des obersten Bereichs (sehr<br />
gut, gut, vollbefriedigend) zwischen ca. 14 Prozent <strong>und</strong> ca. 21 Prozent <strong>und</strong> der Anteil der erzielten Noten<br />
im Bereich "befriedigend" zwischen ca. 33 Prozent <strong>und</strong> ca. 40 Prozent. Der Anteil der Notenstufe<br />
"ausreichend" lag zwischen ca. 38 Prozent <strong>und</strong> 55 Prozent. E<strong>in</strong>e bestimmte Tendenz (nach oben<br />
oder unten) oder andere Signifikanzen lassen sich nicht feststellen. Die Variation der Anteile der Notenstufen<br />
erklärt sich daraus, dass die Gruppen der Prüfungsteilnehmer <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Prüfungsdurchgängen<br />
naturgemäß nicht jeweils gleichartig zusammengesetzt s<strong>in</strong>d (die Anteile der eher leistungsstärkeren<br />
oder -schwächeren variieren ohne bestimmte Gesetzmäßigkeit). Zudem schlagen<br />
sich <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Ländern, wie Thür<strong>in</strong>gen, die jeweiligen Besonderheiten e<strong>in</strong>es Prüfungsdurchgangs<br />
(z. B. etwas höhere Anzahl schwächerer oder stärkerer Kandidaten) im statistischen Bef<strong>und</strong> deutlicher<br />
nieder als dies bei e<strong>in</strong>er höheren Gesamtzahl an Prüfungsteilnehmern <strong>in</strong> größeren B<strong>und</strong>esländern<br />
der Fall ist.<br />
Im Rahmen der ersten juristischen Prüfung (neues Prüfungsrecht ab 2007) bewegte sich der Notenanteil<br />
des obersten Bereichs zwischen 25 Prozent <strong>und</strong> 40 Prozent, der Anteil der Notenstufe "befriedigend"<br />
zwischen 37 Prozent <strong>und</strong> 58 Prozent, der Anteil der "ausreichenden" Bewertungen bei<br />
18 Prozent bis 24 Prozent.<br />
Bei den Ergebnissen der Jahre 2007 <strong>und</strong> 2008 ist zu berücksichtigen, dass sie auf e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> diesen<br />
Jahren (Umstellung vom alten auf das neue Prüfungsrecht) gegebenen atypischen Situation <strong>in</strong> Bezug<br />
17
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
auf Anzahl <strong>und</strong> Zusammensetzung der Prüfungsteilnehmer beruhen. Im Jahr 2007 wurde e<strong>in</strong>e sehr<br />
ger<strong>in</strong>ge Anzahl <strong>von</strong> Teilnehmern nach neuem Recht geprüft, im Jahr 2008 war diese Zahl schon gestiegen,<br />
aber erreichte ebenfalls bei Weitem noch nicht den üblichen Stand der Prüfungsteilnehmer<br />
pro Jahr. Zudem waren es überwiegend die leistungsstärkeren Kandidaten, die sich dazu entschieden,<br />
die Prüfung nach neuem Recht sogleich nach deren E<strong>in</strong>führung zu absolvieren.<br />
Die Notenentwicklung <strong>in</strong> der ersten Prüfung (seit 2007) sowie diejenige im ersten Staatsexamen (bis<br />
2008) muss jeweils gesondert betrachtet werden. Denn die Prüfungsgestaltung nach neuem Recht<br />
unterscheidet sich nicht unerheblich <strong>von</strong> derjenigen nach altem Recht, <strong>in</strong>sbesondere durch H<strong>in</strong>zutreten<br />
der mit 30 Prozent <strong>in</strong> das Gesamtergebnis e<strong>in</strong>fließenden Schwerpunktbereichsprüfung. E<strong>in</strong>e<br />
unmittelbare Vergleichbarkeit der nach altem Prüfungsrecht erzielten Noten mit denjenigen, die unter<br />
Geltung des neuen Rechts erreicht wurden, ist daher nicht gegeben.<br />
28. Welche Nachweise bzw. Pflichtveranstaltungen mussten bzw. müssen <strong>in</strong> welcher Frist als Voraussetzung<br />
der Zulassung zur Abschlussprüfung erbracht bzw. nachgewiesen werden (bitte nach Hochschule,<br />
Studiengang aufschlüsseln <strong>und</strong> auch Veränderungen seit dem Jahr 2002 darstellen)? Welche<br />
Möglichkeiten zur "Nachbesserung" bei eigentlicher Fristversäumnis gibt es für Studierende?<br />
FSU Jena:<br />
Die Abschlussprüfung für das zu e<strong>in</strong>em Staatsexamen führende rechtswissenschaftliche Studium (so<br />
genannte erste Prüfung) besteht aus den jeweils selbständigen Teilen "staatliche Pflichtfachprüfung"<br />
<strong>und</strong> "universitäre Schwerpunktbereichsprüfung".<br />
Die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung ergeben sich aus den §§ 16,<br />
17 ThürJAPO neue Fassung:<br />
Nach § 16 ThürJAPO wird zur Prüfung zugelassen, wer<br />
- e<strong>in</strong> ordnungsgemäßes Studium absolviert hat,<br />
- an Lehrveranstaltungen <strong>in</strong> allen Pflichtfächern (vgl. dazu Antwort zu Frage 9) <strong>und</strong> <strong>in</strong> Wirtschaftswissenschaften<br />
für <strong>Juristen</strong> teilgenommen hat,<br />
- die universitäre Zwischenprüfung bestanden hat,<br />
- an den praktischen Studienzeiten (<strong>in</strong>sgesamt 13 Wochen) teilgenommen hat.<br />
Ferner muss der Bewerber mit Erfolg an e<strong>in</strong>er Lehrveranstaltung <strong>in</strong> Rechts- <strong>und</strong> Verfassungsgeschichte,<br />
Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie, je e<strong>in</strong>er Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht,<br />
im Strafrecht <strong>und</strong> im Öffentlichen Recht sowie e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />
Veranstaltung oder e<strong>in</strong>em rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilgenommen haben.<br />
Dem Zulassungsantrag s<strong>in</strong>d beizufügen:<br />
- der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums der Rechtswissenschaft,<br />
- die Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen,<br />
- die Nachweise über e<strong>in</strong>e im Rahmen des juristischen Studiums <strong>von</strong> der Universität vorgeschriebene,<br />
erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung,<br />
- die Nachweise über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten,<br />
- die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen <strong>und</strong> sonstigen Lehrveranstaltungen,<br />
- der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Schwerpunktbereichsprüfung oder e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung<br />
der Universität, dass der Bewerber nicht bereits endgültig <strong>in</strong> der Schwerpunktbereichsprüfung<br />
gescheitert ist.<br />
Bestimmte <strong>in</strong> § 16 Abs. 2 ThürJAPO bezeichnete Leistungen, der sogenannte Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> der<br />
Fortgeschrittenensche<strong>in</strong>, müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Studienhalbjahr erbracht werden. Bei der erstmaligen Teilnahme<br />
an der Prüfung darf die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene nicht länger<br />
als fünf Jahre zurückliegen.<br />
Im Verfahren der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen die genannten Nachweise<br />
bis zu dem vom JPA jeweils rechtzeitig bekannt gegebenen Meldeterm<strong>in</strong> (Meldeschluss) dem Zulassungsantrag<br />
beigefügt werden. Etwa fehlende Unterlagen können bis spätestens zwei Monate vor<br />
Beg<strong>in</strong>n des betreffenden Prüfungsdurchgangs nachgereicht werden.<br />
18
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Damit Studierende zum Schwerpunktbereichsstudium <strong>und</strong> somit zur Schwerpunktbereichsprüfung<br />
zugelassen werden können, ist das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung nachzuweisen.<br />
29. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen nehmen nach Kenntnis der Landesregierung<br />
Angebote zur Prüfungsvorbereitung bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahr<br />
(bitte <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Angebote der Prüfungsvorbereitung gibt es <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen? Wie werden diese Angebote an Thür<strong>in</strong>ger<br />
Hochschulen <strong>von</strong> den Studierenden genutzt bzw. angenommen (bitte auch Entwicklung seit<br />
dem Jahr 2002 darstellen)? Inwiefern wurden bzw. werden die Angebote zur Prüfungsvorbereitung<br />
an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen (seit dem Jahr 2002) evaluiert?<br />
Es ist nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte <strong>und</strong> nicht unmittelbar auf Thür<strong>in</strong>gen übertragbare Aussage dazu möglich,<br />
wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen Angebote zur Prüfungsvorbereitung<br />
bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahrnehmen. E<strong>in</strong>e solche Teilnahme wird statistisch<br />
nicht erfasst. Derartige Angebote spielen nur für den Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen/erste<br />
Prüfung), <strong>und</strong> dort für den staatlichen Pflichtfachteil, e<strong>in</strong>e Rolle. Nach dem Bericht der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />
über die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung haben<br />
82 Prozent der b<strong>und</strong>esweit befragten Studierenden <strong>und</strong> Absolventen angegeben, e<strong>in</strong> außeruniversitäres<br />
Repetitorium besucht zu haben. Die Beteiligung an dieser Befragung lag allerd<strong>in</strong>gs bei 12,7 Prozent.<br />
(Quelle: http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/evaluation/<br />
<strong>in</strong>dex.php Stand: 20. Februar 2013). Hieraus lassen sich daher ke<strong>in</strong>e spezifischen Zahlenwerte für<br />
Thür<strong>in</strong>gen ableiten. Nach den Bef<strong>und</strong>en des Centrums für Hochschulentwiclung (CHE-Rank<strong>in</strong>g) sollen<br />
55Prozent der Befragten angegeben haben, e<strong>in</strong> außeruniversitäres Repetitorium besucht zu haben<br />
(Quelle: http://rank<strong>in</strong>g.zeit.de/che2012/de/fachbereich/400210 Stand: 20. Februar 2013).<br />
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena unterbreitet zur Examensvorbereitung folgende<br />
Angebote:<br />
- Repetitorium, <strong>in</strong> dem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeitraum <strong>von</strong> zwei Semestern alle examenswichtigen Problemkreise<br />
wiederholt werden. Gegenstände s<strong>in</strong>d das Bürgerliche Recht, Arbeitsrecht/Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht,<br />
Strafrecht <strong>und</strong> Öffentliches Recht,<br />
- Examensklausurenkurs zu den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Arbeits<strong>und</strong><br />
Gesellschaftsrecht,<br />
- Probeexamen <strong>in</strong> der vorlesungsfreien Zeit <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Kompaktklausurenkurses (sechs Klausuren<br />
<strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> zwei Wochen).<br />
Zur Verdeutlichung wird hier beispielhaft der St<strong>und</strong>enplan des Universitätsrepetitoriums im W<strong>in</strong>tersemester<br />
2012/2013 wiedergegeben:<br />
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag<br />
8 - 10 Uhr - Bürgerliches<br />
Recht<br />
Prof. Dr. Dr.<br />
h.c. Eichenhofer<br />
Prof. Dr. Koch<br />
Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />
Prof. Dr. Seifert<br />
10 - 12 Uhr - Handels<strong>und</strong><br />
Gesellschaftsrecht<br />
Dr. Lieder<br />
Bürgerliches<br />
Recht<br />
Prof. Dr. Dr.<br />
h.c. Eichenhofer<br />
Prof. Dr. Koch<br />
Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />
Prof. Dr. Seifert<br />
Öffentliches<br />
Recht (Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Verwaltungsrecht)<br />
Prof. Dr.<br />
Haedrich<br />
Öffentliches<br />
Recht (Verfassungsrecht)<br />
Prof. Dr.<br />
Ruffert<br />
Strafrecht<br />
Dr. Maier<br />
Strafrecht<br />
Dr. Maier<br />
Die Angebote werden gut angenommen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d Bestandteil der studentischen Evaluation.<br />
Bürgerliches<br />
Recht<br />
Prof. Dr. Dr.<br />
h.c. Eichenhofer<br />
Prof. Dr. Koch<br />
Prof. Dr. L<strong>in</strong>gelbach<br />
Prof. Dr. Seifert<br />
Klausurenkurs<br />
8 - 13 Uhr<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
30. Wie stellt sich der derzeitige Diskussionsstand um die Veränderung der Notene<strong>in</strong>teilung bei der juristischen<br />
Abschlussprüfung nach dem Hochschulstudium dar? Welche Gremien (z. B. Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz)<br />
<strong>und</strong> welche Verbände haben sich <strong>in</strong> dieser Diskussion bisher <strong>in</strong> welcher Weise positioniert?<br />
Wie steht die Landesregierung zu dieser Diskussion <strong>und</strong> aus welchen Gründen?<br />
Für die Landesregierung besteht derzeit ke<strong>in</strong> Anlass, auf e<strong>in</strong>e Änderung des durch die Verordnung<br />
über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981<br />
(BGBl. I S. 1243) vorgegebenen Bewertungsschemas h<strong>in</strong>zuwirken. Die hier<strong>in</strong> enthaltene "Notene<strong>in</strong>teilung"<br />
ist Teil der nach § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG gebotenen E<strong>in</strong>heitlichkeit <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
<strong>und</strong> hat sich als aussagefähiger Qualifikationsmaßstab bewährt. Die differenzierte Notenskala, die <strong>in</strong><br />
der Rechtswissenschaft relativ stark ausgeschöpft wird, erlaubt e<strong>in</strong>e ebensolche Bewertung der Absolventen.<br />
Auch nach den langjährigen Erfahrungen des JPA bietet das Notensystem bei juristischen<br />
Prüfungen die Möglichkeit, <strong>in</strong>dividuell <strong>und</strong> leistungsbezogen zu bewerten. Auf dem Arbeitsmarkt für<br />
<strong>Juristen</strong> ist dieses Notensystem seit vielen Jahrzehnten bekannt <strong>und</strong> anerkannt, sodass potenzielle<br />
Arbeitgeber die Leistung des jeweiligen Absolventen zutreffend e<strong>in</strong>zuordnen wissen. Bestrebungen<br />
zur Änderung der Noten- <strong>und</strong> Punkteskala s<strong>in</strong>d der Landesregierung im Übrigen nicht bekannt.<br />
31. Wie schätzen Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Vertreter der rechtswissenschaftlichen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen das<br />
Thema kommerzielle Repetitorien e<strong>in</strong> <strong>und</strong> welche Alternativen schlagen sie gegebenenfalls vor? Wie<br />
bewertet die Landesregierung das Thema kommerzielle Repetitorien unter fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong><br />
sozialen Aspekten; welchen Änderungsbedarf sieht hier die Landesregierung?<br />
Es liegen ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse darüber vor, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maß die Inanspruchnahme außeruniversitärer<br />
Repetitorien E<strong>in</strong>fluss auf den Studienerfolg hat. Der Besuch außerhalb der Hochschule angebotener<br />
Repetitorien ist die private Angelegenheit des Studierenden. Die Landesregierung hat ke<strong>in</strong>e<br />
Kenntnis über die Inhalte solcher Veranstaltungen. Ihr liegen auch ke<strong>in</strong>e Daten zu den Teilnehmern vor.<br />
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena bietet e<strong>in</strong> umfassendes universitäres Repetitorium<br />
zur Examensvorbereitung an (vgl. Antwort zu Frage 29). Dieses macht den Besuch kommerzieller<br />
Repetitorien nach Ansicht der Fakultät überflüssig. Vermutlich auch deshalb habe e<strong>in</strong> kommerzielles<br />
Repetitorium se<strong>in</strong>e Geschäfte <strong>in</strong> Jena e<strong>in</strong>gestellt. Die Landesregierung begrüßt alle Bemühungen<br />
der Universität, <strong>in</strong> deren Verantwortung die Organisation des Studiums liegt, durch zusätzliche <strong>und</strong><br />
allen Studierenden des Studiengangs offenstehende Angebote die Lehrqualität zu verbessern <strong>und</strong><br />
die Prüfungsvorbereitung zu optimieren.<br />
VI. Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
32. Wie viele Hochschulabsolvent<strong>in</strong>nen/Hochschulabsolventen mit rechtswissenschaftlichem Abschluss<br />
absolvierten <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare<br />
(bitte nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Dienstantritt <strong>und</strong> Herkunfts(b<strong>und</strong>es)land der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />
sowie Landgerichtsbezirke <strong>und</strong> den Kriterien "im Beamtenverhältnis", "im Angestelltenverhältnis"<br />
aufschlüsseln <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben darstellen)?<br />
In Thür<strong>in</strong>gen wurden <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 jeweils <strong>in</strong> den Monaten Mai <strong>und</strong> November <strong>in</strong>sgesamt<br />
1.395 Rechtsreferendare e<strong>in</strong>gestellt, die sich wie folgt auf die Landgerichtsbezirke Erfurt, Gera,<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen verteilen:<br />
E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong><br />
Erfurt Gera Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen Mühlhausen <strong>in</strong>sgesamt<br />
02.05.2002 36 28 0 8 72<br />
01.11.2002 37 53 12 11 113<br />
02.05.2003 35 28 0 13 76<br />
01.11.2003 54 37 13 15 119<br />
02.05.2004 36 16 15 0 67<br />
01.11.2004 34 26 8 8 76<br />
02.05.2005 35 23 0 0 58<br />
01.11.2005 27 28 7 0 62<br />
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong><br />
Erfurt Gera Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen Mühlhausen <strong>in</strong>sgesamt<br />
02.05.2006 23 24 0 0 47<br />
01.11.2006 33 23 0 0 56<br />
02.05.2007 29 27 0 0 56<br />
01.11.2007 30 28 0 9 67<br />
02.05.2008 21 20 0 0 41<br />
04.11.2008 24 24 0 0 48<br />
02.05.2009 15 14 0 14 43<br />
02.11.2009 38 18 0 0 56<br />
03.05.2010 17 18 0 18 53<br />
01.11.2010 41 22 0 19 82<br />
02.05.2011 17 17 0 0 34<br />
01.11.2011 18 18 17 15 68<br />
02.05.2012 14 13 0 14 41<br />
01.11.2012 18 11 14 17 60<br />
1.395<br />
Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Daten zum Geschlecht, Alter bei Dienstantritt <strong>und</strong> Herkunftsland der Rechtsreferendare<br />
werden statistisch nicht erfasst.<br />
Im Regelfall wurden die Bewerber mit der Aufnahme <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst unter Berufung<br />
<strong>in</strong> das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Rechtsreferendar ernannt. Demgegenüber werden<br />
Ausländer, die nicht Unionsbürger nach Artikel 17 des Vertrags zur Gründung der Europäischen<br />
Geme<strong>in</strong>schaft s<strong>in</strong>d, <strong>und</strong> Staatenlose nicht <strong>in</strong> das Beamtenverhältnis berufen, sondern absolvieren<br />
den Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis. Dasselbe gilt für Bewerber,<br />
die aus Rechtsgründen nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt werden können.<br />
Zahlenmaterial hierzu liegt nicht vor.<br />
33. Welche Aussagen lassen sich zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />
machen? Wie haben sich<br />
a) deren soziale Schichtzugehörigkeit <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 - wenn möglich auch aufgeschlüsselt<br />
nach e<strong>in</strong>zelnen Landgerichtsbezirken,<br />
b) der <strong>Ausbildung</strong>sweg bis zum Beg<strong>in</strong>n des Vorbereitungsdienstes (z. B. Stichwort "zweiter Bildungsweg")<br />
entwickelt <strong>und</strong> welche Gründe lassen sich für diese Entwicklung benennen?<br />
Zum familiären bzw. sozialen H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der Rechtsreferendare können ke<strong>in</strong>e Aussagen gemacht<br />
werden, da derartige Daten statistisch nicht erfasst werden.<br />
34. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
den Vorbereitungsdienst begonnen? Wie hat sich <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 die Dauer des<br />
Vorbereitungsdienstes verändert <strong>und</strong> warum? Wie viele Referendarplätze wurden <strong>von</strong> den Landgerichtsbezirken<br />
bei Gerichten <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften jeweils ausgewiesen? Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen<br />
<strong>und</strong> Bewerber um e<strong>in</strong>e Referendarsstelle wurden nicht angenommen (bitte nach Jahresscheiben<br />
aufschlüsseln)?<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Anzahl der Rechtsreferendare, die <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen den<br />
Vorbereitungsdienst begonnen haben, <strong>und</strong> wegen der Zahl der den Landgerichtsbezirken (LG-Bezirken)<br />
Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen vom TJM jeweils zugewiesenen Rechtsreferendare<br />
wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.<br />
In den Jahren 2002 bis 2012 dauerte der juristische Vorbereitungsdienst jeweils <strong>in</strong>sgesamt 24 Monate.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs hat sich die Dauer der dar<strong>in</strong> enthaltenen <strong>Ausbildung</strong>sabschnitte dergestalt verändert,<br />
dass die <strong>Ausbildung</strong> der Referendare bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt <strong>von</strong> ursprünglich vier auf neun Mona-<br />
21
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
te erhöht wurde. Die Verlängerung dieses <strong>Ausbildung</strong>sabschnitts ist darauf zurückzuführen, dass e<strong>in</strong><br />
Ziel der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 die bessere Vorbereitung auf rechtsberatende<br />
Tätigkeiten war. Damit die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes 24 Monate nicht übersteigt, wurde<br />
im Gegenzug die <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der Zivilstation <strong>von</strong> bisher sieben auf fünf Monate, <strong>in</strong> der Verwaltungsstation<br />
<strong>von</strong> zunächst fünf auf vier Monate <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Wahlstation <strong>von</strong> früher fünf auf jetzt drei<br />
Monate reduziert.<br />
In Thür<strong>in</strong>gen wurde bisher jeder Bewerber, der alle Voraussetzungen für die Aufnahme <strong>in</strong> den juristischen<br />
Vorbereitungsdienst erfüllte, angenommen.<br />
35. Welche Eignungskriterien <strong>und</strong> Voraussetzungen zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst mussten<br />
bzw. müssen Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber im Zeitraum ab 2002 erfüllen? In welcher Form <strong>und</strong> seit<br />
wann wurde bzw. wird die Praxis der (Regel-)Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz bei<br />
Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen praktiziert? Welche Ergebnisse hatten etwaige<br />
Zulassungsverfahren <strong>und</strong> Überprüfungen seit dem Jahr 2002 mit welchen Folgen für die Betroffenen<br />
bei ablehnender Entscheidung?<br />
Die Bewerber müssen die erste Prüfung im S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 1 DRiG bestanden haben. Deren Ablegung<br />
darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen, es sei denn, dass im H<strong>in</strong>blick auf die zwischenzeitliche<br />
Tätigkeit des Bewerbers noch e<strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichend enger Zusammenhang zwischen dem Rechtsstudium<br />
<strong>und</strong> der <strong>Ausbildung</strong> im Vorbereitungsdienst besteht.<br />
Außerdem muss der Bewerber <strong>in</strong> persönlicher H<strong>in</strong>sicht für den Vorbereitungsdienst geeignet ersche<strong>in</strong>en.<br />
Die Aufnahme <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst ist nach § 33 Abs. 5 ThürJAPO zu versagen,<br />
- wenn der Bewerber wegen e<strong>in</strong>er vorsätzlich begangenen Tat zu e<strong>in</strong>er Freiheitsstrafe <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>em Jahr rechtskräftig verurteilt <strong>und</strong> die Strafe noch nicht getilgt worden ist,<br />
- wenn für den Bewerber e<strong>in</strong> Betreuer bestellt ist,<br />
- solange gegen den Bewerber e<strong>in</strong>e Freiheitsentziehung vollzogen wird <strong>und</strong>/oder<br />
- wenn der Bewerber aktiv gegen die freiheitlich demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung tätig ist.<br />
In jedem Fall ist dem TJM e<strong>in</strong> aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei e<strong>in</strong>er Behörde nach § 30<br />
Abs. 5 des B<strong>und</strong>eszentralregistergesetzes (BZRG) zu übersenden.<br />
Das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) hat mitgeteilt, dass <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis<br />
2012 <strong>in</strong> Zusammenhang mit dem juristischen Vorbereitungsdienst ke<strong>in</strong>e Anfragen zur Verfassungstreueprüfung<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 6 des Thür<strong>in</strong>ger Verfassungsschutzgesetzes (ThürVSG) an das<br />
TLfV gerichtet wurden.<br />
36. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 ihren Vorbereitungsdienst<br />
abgebrochen (bitte nach Landgerichtsbezirken, durchschnittlicher Dienstzeit bis<br />
zum Abbruch <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe lassen sich hierfür benennen?<br />
Wie viele Fälle e<strong>in</strong>er Verlängerung des Vorbereitungsdienstes über die reguläre Dauer h<strong>in</strong>aus hat es<br />
<strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 gegeben (bitte nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Welche Gründe lassen sich hierfür benennen?<br />
Statistische Daten über das Ausscheiden aus dem juristischen Vorbereitungsdienst sowie zu dessen<br />
Gründen werden nicht erfasst. Aus der Verwaltungspraxis kann berichtet werden, dass <strong>in</strong> den Jahren<br />
2002 bis 2012 Rechtsreferendare nur <strong>in</strong> wenigen Ausnahmefällen, zumeist krankheitsbed<strong>in</strong>gt, ihren<br />
juristischen Vorbereitungsdienst abgebrochen haben. Zuletzt hat e<strong>in</strong>e Rechtsreferendar<strong>in</strong> Ende des<br />
Jahres 2012 ohne Angabe <strong>von</strong> Gründen ihre Entlassung beantragt.<br />
Wer die zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden hat, kann sie e<strong>in</strong>mal wiederholen. In der Regel<br />
ordnet der Präsident des JPA e<strong>in</strong>en Ergänzungsvorbereitungsdienst für die Dauer <strong>von</strong> 13 Monaten an.<br />
War der Rechtsreferendar mehr als e<strong>in</strong>en Monat dienstunfähig oder beurlaubt, kann die <strong>Ausbildung</strong><br />
bei der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn dies erforderlich ist, um das Ziel der<br />
<strong>Ausbildung</strong>sstelle zu erreichen.<br />
Auch Rücktritte <strong>von</strong> der zweiten juristischen Staatsprüfung stellen Gründe für e<strong>in</strong>e Verlängerung des<br />
Vorbereitungsdienstes dar.<br />
22
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
E<strong>in</strong>e Anrechnung <strong>von</strong> Mutterschutzzeiten sowie e<strong>in</strong>er daran anschließenden Elternzeit auf den Vorbereitungsdienst<br />
unterbleibt im Regelfall. Um diese Zeit wird der juristische Vorbereitungsdienst unterbrochen<br />
<strong>und</strong> später entsprechend fortgesetzt. Ist die E<strong>in</strong>gliederung nicht mit Referendaren e<strong>in</strong>es<br />
späteren E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong>s mit übere<strong>in</strong>stimmenden <strong>Ausbildung</strong>sstationen <strong>und</strong> Prüfungszeiten möglich,<br />
erfolgt vorübergehend e<strong>in</strong>e Beauftragung mit Rechtspflegeraufgaben, wodurch der Vorbereitungsdienst<br />
ebenfalls verlängert wird.<br />
Die Zahl der Verlängerungen des Vorbereitungsdienstes <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 <strong>und</strong> die Gründe<br />
hierfür s<strong>in</strong>d folgender Übersicht zu entnehmen:<br />
Prüfungsrücktritte<br />
Verlängerung<br />
der <strong>Ausbildung</strong><br />
wegen Dienstunfähigkeit<br />
oder<br />
Beurlaubung<br />
<strong>von</strong> mehr als e<strong>in</strong>em<br />
Monat<br />
Beauftragung<br />
mit Rechtspflegeraufgaben<br />
(z.B. nach der<br />
Elternzeit)<br />
Verlängerungsgründe<br />
Anordnung des<br />
Ergänzungsvorbereitungsdienstes<br />
Landgerichtsbezirk<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Erfurt 13 7 11 14 7 8 10 8 5 7<br />
Gera 9 7 13 3 9 11 12 8 6 2<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 8 7 5 1 2 1<br />
Mühlhausen 3 5 2 1 2 1 2 2<br />
Erfurt 1 3 1 3 1 3 2<br />
Gera 2 2 1 1 2 2 1 1 1<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 1 1<br />
Mühlhausen 1 1 1 1<br />
Erfurt 1 1 1 1<br />
Gera 1 1 1<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Mühlhausen 1<br />
Erfurt 1 1 1 1 1 2<br />
Gera 1 2 1 1 2<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Mühlhausen<br />
37. Wie viele Fälle <strong>von</strong> Wechsel während des Vorbereitungsdienstes gab es <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012<br />
a) <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> andere Landgerichtsbezirke,<br />
b) <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>es anderen B<strong>und</strong>eslandes<br />
(bitte nach Landgerichtsbezirken, "Ziel(b<strong>und</strong>es)ländern" sowie Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche<br />
Gründe können dafür benannt werden?<br />
E<strong>in</strong> Wechsel der LG-Bezirke wird statistisch nicht gesondert erfasst.<br />
Da nicht allen LG-Bezirke des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen fortlaufend Rechtsreferendare zugewiesen werden,<br />
kann es vorkommen, dass Rechtsreferendare im Anschluss an die ihnen bewilligte Elternzeit<br />
e<strong>in</strong>em anderen LG-Bezirk zugeteilt werden müssen, da an der für sie ursprünglich vorgesehenen<br />
Stammdienststelle zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr ke<strong>in</strong>e Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften angeboten werden.<br />
Auf diese Weise kann das Referendariat im Interesse des Wechselnden zusammen mit denjenigen<br />
Rechtsreferendaren, die zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt e<strong>in</strong>gestellt wurden, fortgesetzt werden.<br />
Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Fälle <strong>von</strong> Wechseln während des Vorbereitungsdienstes <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens<br />
<strong>in</strong> andere LG-Bezirke <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>es anderen B<strong>und</strong>eslandes s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />
38. Wie bewertet die Landesregierung die zuweilen <strong>von</strong> Kritiker<strong>in</strong>nen/Kritikern geäußerte E<strong>in</strong>schätzung,<br />
dass Referendare im Vorbereitungsdienst wegen der angespannten Personalsituation <strong>in</strong> der Justiz<br />
"faktisch als reguläres Personal <strong>und</strong> entsprechende Arbeitskapazität verplant" werden, <strong>in</strong>sbesondere<br />
mit Blick auf <strong>in</strong>haltlich-fachliche <strong>und</strong> ausbildungspädagogische Gesichtspunkte <strong>und</strong> <strong>in</strong>wiefern gibt<br />
es für Thür<strong>in</strong>gen Anhaltspunkte, dass diese kritische E<strong>in</strong>schätzung zutrifft?<br />
23
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Die Landesregierung hat ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf die <strong>in</strong> der Frage wiedergegebene E<strong>in</strong>schätzung. Thür<strong>in</strong>ger<br />
Rechtsreferendare bleiben bei der Personalbedarfsberechnung gr<strong>und</strong>sätzlich außer Ansatz.<br />
Der Landesregierung liegen auch ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse darüber vor, ob <strong>und</strong> <strong>in</strong> welchem Maß e<strong>in</strong>e solche<br />
E<strong>in</strong>schätzung <strong>in</strong> Bezug auf andere Länder zutrifft.<br />
Die der Frage zugr<strong>und</strong>e liegende E<strong>in</strong>schätzung berücksichtigt nicht, dass Rechtsreferendare nicht<br />
dieselben Befugnisse wie Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte haben. Nach § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />
(GVG) können Referendare nicht selbständig, sondern lediglich unter Aufsicht des Richters<br />
Rechtshilfeersuchen erledigen <strong>und</strong> - außer <strong>in</strong> Strafsachen - Verfahrensbeteiligte anhören, Beweise<br />
erheben <strong>und</strong> die mündliche Verhandlung leiten. Referendare s<strong>in</strong>d nicht befugt, e<strong>in</strong>e Vereidigung<br />
anzuordnen oder e<strong>in</strong>en Eid abzunehmen. Nach § 142 Abs. 3 GVG kann Referendaren gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nur die Wahrnehmung der Aufgaben e<strong>in</strong>es Amtsanwalts <strong>und</strong> lediglich im E<strong>in</strong>zelfall die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben e<strong>in</strong>es Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden. Dieser rechtliche<br />
Rahmen dürfte e<strong>in</strong>em Tätigwerden <strong>von</strong> Rechtsreferendaren "faktisch als reguläres Personal"<br />
deutlich entgegenstehen.<br />
39. Welche Wertungen bzw. Stellungnahmen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zu den unter<br />
den Fragen 32 bis 38 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen <strong>von</strong> Organisationen, Berufsverbänden<br />
<strong>und</strong> Vertretungsgremien der Justiz, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen? Welche Schlussfolgerungen wurden<br />
bzw. werden nach Kenntnis der Landesregierung daraus gezogen?<br />
Kritische Wertungen bzw. Stellungnahmen <strong>von</strong> Organisationen, Berufsverbänden <strong>und</strong> Vertretungsgremien<br />
der Justiz zu den unter den Fragen 32 bis 38 thematisierten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />
s<strong>in</strong>d der Landesregierung nicht bekannt.<br />
Als mögliches juristisches <strong>Ausbildung</strong>smodell wurde <strong>in</strong> der Vergangenheit <strong>in</strong> unterschiedlichen Zusammenhängen<br />
die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es sogenannten Spartenvorbereitungsdienstes diskutiert <strong>und</strong><br />
- vornehmlich <strong>von</strong> anwaltlichen Verbänden <strong>und</strong> deren Vertretern - gefordert. Dah<strong>in</strong> gehende Modelle<br />
sehen die Aufteilung des berufspraktischen Vorbereitungsdienstes auf die Berufsfelder der juristischen<br />
Berufe vor. Dies hätte die Aufgabe der e<strong>in</strong>heitsjuristischen <strong>Ausbildung</strong> zur Folge. Auch wäre<br />
zu befürchten, dass die Ausgestaltung des berufspraktischen Vorbereitungsdienstes im nichtstaatlichen<br />
Bereich bedarfssteuernde Tendenzen erhält. Dies dürfte zur Konsequenz haben, dass nicht<br />
mehr jeder, der e<strong>in</strong>en volljuristischen Beruf ergreifen möchte, e<strong>in</strong>en <strong>Ausbildung</strong>splatz bekommt. Aus<br />
diesen Gründen ist die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung Spartenmodellen <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung zurückhaltend<br />
gegenübergetreten.<br />
40. Wie bewertet die Landesregierung die unter den Fragen 32 bis 38 erfragten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen<br />
<strong>und</strong> welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr weiteres politisches Handeln?<br />
Anlässlich der unter den Fragen 32 bis 38 thematisierten Fakten <strong>und</strong> Entwicklungen sieht die Landesregierung<br />
derzeit ke<strong>in</strong>en Handlungsbedarf.<br />
VII. Inhaltliche Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />
41. Wie gestalten sich im Zeitraum ab dem Jahr 2002 die Inhalte für den juristischen Vorbereitungsdienst:<br />
a) Welche Inhalte s<strong>in</strong>d aus welchen Gründen Pflichtstoff <strong>und</strong> welche s<strong>in</strong>d freiwillige Veranstaltungen?<br />
b) Wann wurden <strong>in</strong> den Festlegungen welche Änderungen vorgenommen?<br />
c) Wer entscheidet über die <strong>in</strong>haltliche Gewichtung der e<strong>in</strong>zelnen Themen- <strong>und</strong> Stoffgebiete zue<strong>in</strong>ander?<br />
d) In welchem "Zeitkorridor" <strong>in</strong>nerhalb des Vorbereitungsdienstes müssen bzw. sollten diese Pflicht<strong>in</strong>halte<br />
absolviert bzw. nachgewiesen werden?<br />
Zu a), c) <strong>und</strong> d):<br />
Die Inhalte für den juristischen Vorbereitungsdienst ergeben sich aus den den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleitern<br />
<strong>und</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sstellen zur Verfügung gestellten <strong>und</strong> <strong>von</strong> diesen im Rahmen der Unterrichtung<br />
der Rechtsreferendare zugr<strong>und</strong>e gelegten <strong>Ausbildung</strong>splänen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d für die Referendare<br />
verpflichtend.<br />
24
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Die Stoffpläne für die <strong>Ausbildung</strong> bei e<strong>in</strong>em ordentlichen Gericht <strong>in</strong> erst<strong>in</strong>stanzlichen Zivilsachen (fünf<br />
Monate), bei e<strong>in</strong>er Staatsanwaltschaft oder e<strong>in</strong>em Strafgericht (drei Monate) <strong>und</strong> bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />
(neun Monate) wurden vom TJM, die Stoffpläne für die viermonatige <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der Verwaltungsstation<br />
vom Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium (TIM) erstellt.<br />
Die zusammengefassten <strong>Ausbildung</strong>spläne können im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/<br />
justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/ e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
Zu b):<br />
Für die Rechtsreferendare des E<strong>in</strong>stellungsterm<strong>in</strong>s 2. Mai 2012 wurde erstmals e<strong>in</strong> Europarechtslehrgang<br />
<strong>in</strong> die <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong>tegriert. Die Teilnahme an diesem europarechtlichen Schwerpunktlehrgang<br />
ist seitdem für alle Rechtsreferendare obligatorisch.<br />
42. Welche der unter Frage 41 erfragten <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff nach den gesetzlichen <strong>und</strong><br />
sonstigen rechtlichen Vorgaben aus B<strong>und</strong> oder Land? Welche der Inhalte <strong>und</strong> Veranstaltungen können<br />
<strong>von</strong> den Referendar<strong>in</strong>nen/Referendaren auf freiwilliger Basis absolviert werden? Welche Spezialisierungen<br />
bzw. Schwerpunktsetzungen müssen bzw. können die Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare<br />
vornehmen? Wie haben sich die Schwerpunktsetzungen im Zeitraum seit 2002 entwickelt<br />
(bitte nach <strong>in</strong>haltlichem Themenfeld, Zahl der Referendare/-<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Alle <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 41 genannten <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d Pflichtstoff. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />
<strong>in</strong>teressierte Rechtsreferendare auf freiwilliger Basis nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel<br />
Lehrgänge zu Rhetorik <strong>und</strong> Kommunikation sowie zur Aussage- <strong>und</strong> Vernehmungspsychologie<br />
besuchen.<br />
Jeder Rechtsreferendar hat e<strong>in</strong>e dreimonatige Wahlstation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der folgenden sechs Schwerpunktbereiche<br />
abzuleisten:<br />
- Justiz,<br />
- Verwaltung,<br />
- Anwaltschaft,<br />
- Wirtschafts- <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzwesen,<br />
- Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht,<br />
- Internationales Recht <strong>und</strong> Recht der Europäischen Union.<br />
Über die Entwicklung <strong>von</strong> Schwerpunktsetzungen seit dem Jahr 2002 können ke<strong>in</strong>e Angaben gemacht<br />
werden, da derartige Daten statistisch nicht erfasst werden.<br />
43. Seit wann <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Weise wird <strong>in</strong> der Gestaltung der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> -strukturen e<strong>in</strong>e<br />
Akzentverschiebung vom Berufsbild der Richter<strong>in</strong>/des Richters h<strong>in</strong> zu anderen juristischen Berufsbildern,<br />
<strong>in</strong>sbesondere das der Anwält<strong>in</strong>/des Anwalts, vorgenommen?<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf das Ziel der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002, rechtsberatende Kompetenzen<br />
<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung zu stärken, wurde die Dauer der <strong>Ausbildung</strong> bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />
auf neun Monate erhöht. Es handelt sich hierbei um den längsten <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Pflichtstationen.<br />
44. Wie gestaltet sich im Vorbereitungsdienst das zeitliche <strong>und</strong> strukturelle Verhältnis zwischen praktischen<br />
<strong>und</strong> theoretischen <strong>Ausbildung</strong>steilen? Welche praktischen Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten müssen<br />
bzw. können bei welchen E<strong>in</strong>richtungen erworben bzw. nachgewiesen werden?<br />
Die Dienstzeit des Rechtsreferendars bestimmt sich im Rahmen der Dienstzeitregelung nach den<br />
Aufgaben, die ihm der Ausbilder zur Bearbeitung überträgt.<br />
Dieser hat bei der Übertragung <strong>von</strong> Aufgaben auf die Inanspruchnahme des Rechtsreferendars<br />
durch die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft angemessen Rücksicht zu nehmen. Dabei ist da<strong>von</strong> auszugehen,<br />
dass Vorbereitung <strong>und</strong> Nacharbeit für die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>en Arbeitstag <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen.<br />
25
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
In den ersten drei Pflichtstationen <strong>und</strong> <strong>in</strong> den ersten fünf Monaten der Rechtsanwaltsstation hat<br />
der Rechtsreferendar an sachlich zugeordneten Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften teilzunehmen. Diese sollen<br />
während m<strong>in</strong>destens sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en <strong>von</strong> je 45 M<strong>in</strong>uten jeweils an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche<br />
stattf<strong>in</strong>den.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus hat der Rechtsreferendar während des Vorbereitungsdienstes an e<strong>in</strong>em Klausurenkurs<br />
zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung teilzunehmen.<br />
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, den Rechtsreferendar mit den Aufgaben der Rechtspflege<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Rechtsberatung sowie der Verwaltung vertraut zu machen <strong>und</strong> so zu fördern,<br />
dass er die <strong>in</strong>neren Zusammenhänge der Rechtsordnung erkennt <strong>und</strong> das Recht mit Verständnis<br />
für wirtschaftliche, soziale <strong>und</strong> gesellschaftliche Fragen anzuwenden weiß. Diesem Ziel dient die<br />
<strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>sstellen <strong>und</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften, wobei der Rechtsreferendar auch zu<br />
zielstrebigem Selbststudium anzuhalten ist. Am Ende der <strong>Ausbildung</strong> soll er befähigt se<strong>in</strong>, sich <strong>in</strong><br />
angemessener Zeit auch <strong>in</strong> solche juristischen Bereiche e<strong>in</strong>zuarbeiten, <strong>in</strong> denen er nicht besonders<br />
ausgebildet wurde.<br />
Weitere E<strong>in</strong>zelheiten zu den zu erwerbenden bzw. nachzuweisenden praktischen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />
Fertigkeiten ergeben sich aus den <strong>Ausbildung</strong>splänen, die im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.<br />
de/th4/justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/ e<strong>in</strong>gesehen werden können.<br />
45. Welche Erfahrungen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>schätzungen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung <strong>von</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sstellen<br />
des Vorbereitungsdienstes mit Blick auf die praktischen Vorkenntnisse der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>en etwaigen "Praxisschock"? Welche Konsequenzen für die Gestaltung<br />
des Hochschulstudiums sollten gegebenenfalls daraus gezogen werden?<br />
Nach E<strong>in</strong>schätzung der Ausbilder <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sstellen verfügen die Rechtsreferendare zunächst<br />
nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang über praktische Vorkenntnisse, zumal die universitäre <strong>Ausbildung</strong> überwiegend<br />
Fachwissen im materiellen Recht <strong>und</strong> das Referendariat schwerpunktmäßig im Prozessrecht<br />
vermittelt.<br />
E<strong>in</strong> "Praxisschock" ist gleichwohl nicht feststellbar. Die erstmalige Rechtsanwendung <strong>in</strong> der Praxis<br />
wird <strong>von</strong> Rechtsreferendaren oft sogar als spannend <strong>und</strong> bereichernd empf<strong>und</strong>en. Häufig ist e<strong>in</strong>e<br />
hohe Motivation für die anstehende praxisorientierte Referendarausbildung zu verzeichnen. Konsequenzen<br />
für die Gestaltung des Hochschulstudiums s<strong>in</strong>d aus den dargelegten Erfahrungen <strong>und</strong><br />
Erkenntnissen deshalb nicht geboten.<br />
46. In welcher Form werden die Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
überprüft <strong>und</strong> evaluiert? Welche Ergebnisse haben solche Evaluierungsmaßnahmen<br />
seit dem Jahr 2002 erbracht?<br />
Qualität <strong>und</strong> Praxistauglichkeit der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst werden ständig,<br />
<strong>in</strong>sbesondere durch die Ausbilder, überprüft <strong>und</strong> evaluiert. Es handelt sich hierbei um sehr erfahrene<br />
Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder auch Verwaltungsbeamte mit der Befähigung zum Richteramt<br />
nach dem DRiG. Die Rechtsreferendare werden sowohl <strong>von</strong> ihren E<strong>in</strong>zelausbildern als auch<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleitern bewertet, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zeugnis den <strong>Ausbildung</strong>serfolg beurteilen. Die<br />
Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung spiegeln den Erfolg der <strong>Ausbildung</strong> wider. Hierbei<br />
ist zu beachten, dass jede Examensklausur jeweils zwei Korrektoren zur Bewertung vorgelegt wird.<br />
Außerdem erhält jeder Rechtsreferendar zum Abschluss se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>en Fragebogen, der<br />
die Verbesserung der <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst zum Ziel hat. Die Angaben erfolgen<br />
freiwillig. Jedem Referendar steht es - nicht nur nach Beendigung se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>, sondern<br />
auch bereits zu Beg<strong>in</strong>n oder während des Referendariats - frei, sich kritisch zum Inhalt <strong>und</strong> zeitlichen<br />
Umfang der e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sabschnitte <strong>und</strong>/oder zu Ausbildern zu äußern <strong>und</strong> Verbesserungsvorschläge<br />
zu unterbreiten.<br />
Nicht wenige Rechtsreferendare halten die neunmonatige <strong>Ausbildung</strong>sdauer bei e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt<br />
für unangemessen lang.<br />
26
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
47. Inwiefern besteht nach Ansicht der Landesregierung Veränderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />
<strong>und</strong> der Ausprägung des Praxisbezugs des juristischen Vorbereitungsdienstes?<br />
Die Landesregierung sieht derzeit weder aktuellen Veränderungsbedarf bezüglich der <strong>Ausbildung</strong>s<strong>in</strong>halte<br />
noch h<strong>in</strong>sichtlich des Praxisbezugs. Die jüngste Reform, die unter anderem e<strong>in</strong>e Stärkung<br />
des Praxisbezugs angestrebt hat, wurde zwischenzeitlich umgesetzt, wobei die Reformziele weitgehend<br />
erreicht wurden. So haben Evaluierungen der Reform unter anderem ergeben, dass der<br />
Vorbereitungsdienst (vor allem auch aus Sicht der Ausgebildeten) nunmehr <strong>in</strong> stärkerem Maße auf<br />
rechtsberatende Tätigkeiten (<strong>und</strong> damit die Praxis der rechtsberatenden Berufe) vorbereitet als zuvor.<br />
VIII. Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
48. Nach welchen Kriterien bzw. <strong>in</strong> welchem Verfahren werden Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder im juristischen<br />
Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ausgewählt (bitte jeweils gesondert für praktische/theoretische<br />
<strong>Ausbildung</strong> sowie die e<strong>in</strong>zelnen "<strong>Ausbildung</strong>sstationen" beschreiben <strong>und</strong> Entwicklung seit<br />
2002 darstellen)? Welche Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsverpflichtungen haben Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbilder?<br />
Nach welchen Kriterien bzw. <strong>in</strong> welchem Verfahren erfolgt die Zuordnung <strong>von</strong> Referendar<strong>in</strong>nen/Referendaren<br />
<strong>und</strong> Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbildern zue<strong>in</strong>ander (bitte nach praktischen <strong>und</strong> theoretischen<br />
<strong>Ausbildung</strong>steilen getrennt benennen <strong>und</strong> Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleiter (AG-Leiter) werden gr<strong>und</strong>sätzlich vom TJM, diejenigen für die Verwaltungsstation<br />
vom TIM im Benehmen mit dem TJM bestellt. Sie sollen die Befähigung zum Richteramt<br />
nach dem DRiG haben, über e<strong>in</strong>e langjährige Berufserfahrung sowie entsprechende didaktische<br />
Fähigkeiten verfügen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer dienstlichen Beurteilungen als AG-Leiter besonders<br />
geeignet ersche<strong>in</strong>en.<br />
Selbstverständlich richtet sich ihr E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstation nach ihrem konkreten<br />
dienstlichen Tätigkeitsbereich. So werden Zivilrichter <strong>in</strong> der Zivilrechtsstation, Strafrichter <strong>und</strong><br />
Staatsanwälte <strong>in</strong> der Strafrechtsstation, <strong>in</strong> der Regel Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes <strong>in</strong><br />
der Verwaltungsstation <strong>und</strong> vorzugsweise Rechtsanwälte <strong>in</strong> der Anwaltsstation mit der Leitung <strong>von</strong><br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften für Rechtsreferendare beauftragt.<br />
Dieselben o. a. Kriterien gelten gr<strong>und</strong>sätzlich auch für die E<strong>in</strong>zelausbilder, denen Referendare zu<br />
<strong>Ausbildung</strong>szwecken zugewiesen werden. Allerd<strong>in</strong>gs wird <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>zelausbildung naturgemäß e<strong>in</strong>e<br />
größere Zahl an E<strong>in</strong>zelausbildern e<strong>in</strong>gesetzt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist das TJM bestrebt, Referendare<br />
möglichst dem Personalbestand <strong>und</strong> damit den <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten angepasst auf die LG-Bezirke<br />
zu verteilen. Insbesondere <strong>in</strong> der Zivilrechtsstation kann damit fast jeder der mit Zivilsachen<br />
betrauten Richter die Gelegenheit erhalten, junge <strong>Juristen</strong> auszubilden.<br />
In der Rechtsanwalts- <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Wahlstation erfolgt die Zuordnung <strong>von</strong> Referendaren <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelausbildern<br />
zue<strong>in</strong>ander regelmäßig entsprechend der Wahl des Referendars. Bei der Zuteilung der<br />
Referendare zu den E<strong>in</strong>zelausbildern werden neben den <strong>Ausbildung</strong>smöglichkeiten der Justizbehörden<br />
auch soziale Aspekte <strong>und</strong> - soweit möglich - Wünsche der Referendare berücksichtigt, <strong>in</strong>sbesondere<br />
die Bitte um e<strong>in</strong>e <strong>Ausbildung</strong>sstelle <strong>in</strong> Wohnortnähe bei Referendaren mit K<strong>in</strong>dern.<br />
Das TJM bietet für AG-Leiter <strong>und</strong> <strong>in</strong>teressierte E<strong>in</strong>zelausbilder, aber auch für die Prüfer <strong>in</strong> beiden<br />
Exam<strong>in</strong>a, <strong>in</strong> unregelmäßigen Abständen besondere Tagungen <strong>und</strong> Fortbildungsveranstaltungen an.<br />
Diese werden zudem im Rahmen der Zentralen Fortbildung Thür<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> an den Deutschen Richterakademien<br />
<strong>in</strong> Trier <strong>und</strong> Wustrau angeboten. Hier<strong>von</strong> wird häufig Gebrauch gemacht.<br />
Wie für alle Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte besteht auch für Ausbilder ke<strong>in</strong>e - über die allgeme<strong>in</strong>e beamtenrechtliche<br />
Fortbildungspflicht h<strong>in</strong>ausgehende - Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsverpflichtung. E<strong>in</strong>er<br />
solchen bedarf es auch nicht, zumal die Ausbilder <strong>in</strong> der juristischen <strong>Ausbildung</strong> durchweg e<strong>in</strong>en<br />
hohen Motivationsgrad aufweisen.<br />
49. Wie viele Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbilder s<strong>in</strong>d im Thür<strong>in</strong>ger Vorbereitungsdienst seit dem Jahr 2002<br />
tätig (bitte nach Aufgabenbereich, Landgerichtsbezirk <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welchen<br />
(weiteren) Bedarf an Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbildern gibt es derzeit (bitte nach Landgerichts-<br />
27
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
bezirk <strong>und</strong> Aufgabenstellung aufschlüsseln)? Für welche dieser Stellen/Aufgaben laufen derzeit<br />
Besetzungsverfahren bzw. Ausschreibungen? Inwiefern ist e<strong>in</strong> Ausbau bzw. Abbau der <strong>Ausbildung</strong>skapazitäten<br />
geplant?<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Anzahl der Ausbilder im juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gens<br />
seit dem Jahr 2002 ist zunächst darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass jeweils im Mai <strong>und</strong> November Rechtsreferendare<br />
e<strong>in</strong>gestellt werden, jedoch nicht immer <strong>in</strong> allen LG-Bezirken. Den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
<strong>und</strong> Mühlhausen konnten nicht regelmäßig Referendare zugewiesen werden.<br />
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht jedem E<strong>in</strong>zelausbilder stets nur e<strong>in</strong> Rechtsreferendar<br />
zugeordnet wurde. In e<strong>in</strong>igen Fällen hatte e<strong>in</strong> <strong>und</strong> derselbe Ausbilder gleichzeitig zwei Referendare<br />
zu betreuen.<br />
Dies vorausgeschickt, ist die Anzahl der E<strong>in</strong>zelausbilder <strong>und</strong> der AG-Leiter <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen LG-Bezirken,<br />
differenziert nach Zivilrechts-, Strafrechts-, Rechtsanwalts- <strong>und</strong> Verwaltungsstation, der folgenden<br />
Übersicht zu entnehmen:<br />
Jahr<br />
LG-<br />
Bezirk<br />
Zivilrechtsstation Strafrechtsstation Rechtsanwaltsstation<br />
E<strong>in</strong>zel-<br />
AG- E<strong>in</strong>zel-<br />
AG- E<strong>in</strong>zel-<br />
AGausbildeder<br />
Leiter ausbil-<br />
Leiter ausbil-<br />
Leiter<br />
der<br />
Verwaltungsstation<br />
E<strong>in</strong>zelausbilder<br />
AG-<br />
Leiter<br />
2002 EF 78 5 77 8 77 2 80 14<br />
G 73 8 82 6 82 10 70<br />
Mgn 12 2 11 2 11 3 30<br />
Mhl 12 1 16 1 16 1 24<br />
2003 EF 94 3 93 7 93 5 80 14<br />
G 70 4 74 4 74 8 70<br />
Mgn 18 2 17 2 17 2 30<br />
Mhl 15 1 12 1 12 1 24<br />
2004 EF 74 3 72 5 73 3 80 14<br />
G 41 5 42 3 42 6 50<br />
Mgn 24 2 24 5 26 6 15<br />
Mhl 12 1 13 1 13 1 30<br />
2005 EF 67 3 68 6 68 3 80 15<br />
G 52 8 52 4 52 6 50<br />
Mgn 8 1 6 2 6 2 28<br />
Mhl 2 1 8 1 8 1 15<br />
2006 EF 62 2 60 3 56 3 80 16<br />
G 47 12 47 4 47 10 60<br />
Mgn 2 0 0 0 0 0 11<br />
Mhl 0 0 0 0 8 1 0<br />
2007 EF 69 3 71 4 65 2 80 12<br />
G 58 11 58 4 58 8 60<br />
Mgn 4 0 0 0 0 0 0<br />
Mhl 9 1 0 1 0 1 0<br />
2008 EF 49 3 46 3 44 2 68 12<br />
G 45 10 46 4 46 8 44<br />
Mgn 0 0 3 0 0 0 0<br />
Mhl 0 1 0 1 0 1 11<br />
2009 EF 53 2 54 2 53 2 68 10<br />
G 34 4 31 3 31 9 44<br />
Mgn 0 0 0 0 0 0 0<br />
Mhl 15 1 0 1 0 1 11<br />
28
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Jahr<br />
LG-<br />
Bezirk<br />
Zivilrechtsstation Strafrechtsstation Rechtsanwaltsstation<br />
E<strong>in</strong>zel-<br />
AG- E<strong>in</strong>zel-<br />
AG- E<strong>in</strong>zel-<br />
AGausbildeder<br />
Leiter ausbil-<br />
Leiter ausbil-<br />
Leiter<br />
der<br />
Verwaltungsstation<br />
E<strong>in</strong>zelausbilder<br />
AG-<br />
Leiter<br />
2010 EF 61 3 59 2 55 2 68 10<br />
G 52 4 52 2 52 8 38<br />
Mgn 0 0 0 0 0 0 0<br />
Mhl 19 1 15 1 15 1 11<br />
2011 EF 40 1 40 1 39 1 68 10<br />
G 36 4 36 2 36 8 38<br />
Mgn 16 2 16 2 16 3 0<br />
Mhl 15 1 19 1 19 1 22<br />
2012 EF 31 1 0 0 0 0 68 12<br />
G 25 2 0 0 0 0 38<br />
Mgn 14 2 0 0 0 0 9<br />
Mhl 17 1 15 0 15 0 22<br />
In den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera kann der derzeit bestehende Bedarf - sowohl an E<strong>in</strong>zelausbildern<br />
als auch h<strong>in</strong>sichtlich der AG-Leiter - noch abgedeckt werden.<br />
In den LG-Bezirken Mühlhausen <strong>und</strong> Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen ist der derzeitige Bestand an E<strong>in</strong>zelausbildern noch<br />
ausreichend. Dort s<strong>in</strong>d mittelfristig weitere Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte als AG-Leiter zu gew<strong>in</strong>nen.<br />
Für alle LG-Bezirke gilt, dass die Bereitschaft im anwaltlichen Bereich als AG-Leiter tätig zu se<strong>in</strong>,<br />
besser ausgeprägt se<strong>in</strong> könnte.<br />
Ausschreibungen bzw. Besetzungsverfahren für AG-Leiter gibt es nicht. Selbstverständlich wird jeder<br />
Richter oder Staatsanwalt, der sich bereit erklärt <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er eigenen Qualifikation geeignet<br />
ersche<strong>in</strong>t, an der Referendarausbildung mitzuwirken, zum AG-Leiter bestellt.<br />
50. Wie hat sich das Zahlenverhältnis Ausbilder<strong>in</strong>nen/Ausbilder zu Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendaren<br />
<strong>in</strong> den theoretischen <strong>Ausbildung</strong>sveranstaltungen entwickelt (bitte nach Landgerichtsbezirk,<br />
<strong>Ausbildung</strong>sjahrgang <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie viele Fälle gibt es seit dem<br />
Jahr 2002, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> der praktischen <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>zelnen Ausbilder<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Ausbildern mehr<br />
als e<strong>in</strong>e Referendar<strong>in</strong> bzw. e<strong>in</strong> Referendar zugeordnet waren bzw. s<strong>in</strong>d (bitte nach Landgerichtsbezirken<br />
<strong>und</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Welche Gründe können dafür benannt werden?<br />
Die durchschnittliche Anzahl der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft betreuten Rechtsreferendare ist folgender<br />
Übersicht zu entnehmen:<br />
Jahr LG- Bezirk EF LG- Bezirk LG- Bezirk Mgn LG- Bezirk Mhl<br />
G<br />
2002 20 17 12 10<br />
2003 19 19 13 14<br />
2004 19 14 12 8<br />
2005 17 13 7 0<br />
2006 16 12 0 0<br />
2007 18 15 0 9<br />
2008 13 12 0 0<br />
2009 18 16 0 15<br />
2010 20 26 0 19<br />
2011 20 18 17 15<br />
2012 16 13 14 16<br />
29
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Die Zahl der Fälle, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> <strong>und</strong> demselben Ausbilder mehr als e<strong>in</strong> Referendar zugeordnet war,<br />
ergibt sich aus nachstehender Tabelle:<br />
Jahr LG-Bezirk EF LG-Bezirk G<br />
2002 4 9<br />
2003 3 4<br />
2004 3 1<br />
2005 1 0<br />
2006 3 0<br />
2007 0 0<br />
2008 0 1<br />
2009 2 0<br />
2010 2 0<br />
2011 0 0<br />
2012 0 0<br />
Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Fälle e<strong>in</strong>er Zuweisung <strong>von</strong> mehr als e<strong>in</strong>em Referendar im Rahmen der E<strong>in</strong>zelausbildung<br />
(<strong>in</strong> den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen) s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />
Die meisten Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen möchten<br />
tendenziell <strong>in</strong> den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera ihre <strong>Ausbildung</strong> absolvieren. Soweit möglich, wird<br />
den Ortswünschen der Bewerber Rechnung getragen, <strong>in</strong>sbesondere wenn hierfür besondere soziale<br />
Aspekte vorgetragen <strong>und</strong> nachgewiesen werden (z. B. im Haushalt lebende m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der).<br />
Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> war die Zahl der den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera zugewiesenen Referendare<br />
regelmäßig höher als <strong>in</strong> den LG-Bezirken Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Mühlhausen. Demzufolge war<br />
es <strong>in</strong> den LG-Bezirken Erfurt <strong>und</strong> Gera nicht immer möglich, jedem E<strong>in</strong>zelausbilder nur e<strong>in</strong>en Referendar<br />
zuzuweisen.<br />
51. Inwiefern gibt es, <strong>in</strong>sbesondere auf Thür<strong>in</strong>gen bezogene, Untersuchungen zur Frage der angemessenen<br />
bzw. optimalen Personalausstattung bzw. Personalauswahl für die <strong>Ausbildung</strong> im juristischen<br />
Vorbereitungsdienst? Welche Ergebnisse <strong>und</strong> Schlussfolgerungen enthalten diese?<br />
Untersuchungen zur Frage der angemessenen bzw. optimalen Personalausstattung bzw. Personalauswahl<br />
für die <strong>Ausbildung</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d<br />
nicht bekannt.<br />
IX. Logistische Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Durchführung des Vorbereitungsdienstes<br />
52. Wie stellen sich die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen der Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare sowohl h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />
praktischen als auch theoretischen <strong>Ausbildung</strong>steile dar? Insbesondere:<br />
a) Welche Vorgaben für die Ausgestaltung <strong>von</strong> Referendarsarbeitsplätzen <strong>in</strong> den praktischen <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />
gibt es?<br />
b) Wie werden diese e<strong>in</strong>gehalten bzw. deren E<strong>in</strong>haltung überprüft?<br />
c) Welche Angebote des Zugangs zu Fach- <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sliteratur gibt es im Vorbereitungsdienst<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />
d) Inwiefern ist der kostenlose Zugang zu "neuen Medien" wie juristische Datenbanken sichergestellt?<br />
e) Inwiefern s<strong>in</strong>d die Arbeitszeiten <strong>und</strong> die Auswahl der <strong>Ausbildung</strong>sorte so gestaltet, dass sie für<br />
Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare geeignet s<strong>in</strong>d, die den Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> Familie oder bzw.<br />
sowie e<strong>in</strong>e Nebentätigkeit mite<strong>in</strong>ander vere<strong>in</strong>baren wollen bzw. müssen?<br />
(bitte bei Beantwortung der E<strong>in</strong>gangsfrage <strong>und</strong> der Unterfragen a) bis e) auch die Entwicklung seit<br />
dem Jahr 2002 darstellen)<br />
f) Welche Möglichkeiten zur f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung der Wahrnahme <strong>von</strong> zusätzlichen Aus- bzw.<br />
Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare?<br />
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen der Rechtsreferendare s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere abhängig <strong>von</strong> der Arbeitsbelastung<br />
<strong>und</strong> dem persönlichen E<strong>in</strong>satz des jeweiligen Ausbilders, dem "Wissensdrang" des e<strong>in</strong>zelnen<br />
Auszubildenden <strong>und</strong> den jeweiligen räumlichen Möglichkeiten.<br />
Die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften f<strong>in</strong>den jeweils an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche während m<strong>in</strong>destens sechs Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
<strong>von</strong> je 45 M<strong>in</strong>uten <strong>in</strong> den Justizbehörden (im Regelfall <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum e<strong>in</strong>es Landgerichts<br />
oder e<strong>in</strong>es Justizzentrums) statt.<br />
Die Referendare s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, sich im Rahmen der für alle Beamten geltenden<br />
Dienst- <strong>und</strong> Arbeitszeiten ihrer <strong>Ausbildung</strong> zu widmen. Je nach <strong>Ausbildung</strong>sstelle kann hierzu, außerhalb<br />
der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schafts- <strong>und</strong> Übungsklausurtage, e<strong>in</strong>e werktägliche Anwesenheit an der<br />
Dienststelle des E<strong>in</strong>zelausbilders gehören. E<strong>in</strong>zelne Dienststellen stellen Referendaren besondere<br />
Arbeitsplätze zur Verfügung. Referendare s<strong>in</strong>d jedoch nicht gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtet, an jedem<br />
Wochentag bei ihrem E<strong>in</strong>zelausbilder zu ersche<strong>in</strong>en. Es können bestimmte Tage vere<strong>in</strong>bart werden,<br />
an denen der Referendar meistens im Dienstzimmer des jeweiligen Ausbilders arbeitet oder an den<br />
Sitzungen teilnimmt. Die Aktenbearbeitung kann auch zu Hause erfolgen.<br />
Zu a):<br />
Vorgaben für die Ausgestaltung <strong>von</strong> Referendararbeitsplätzen <strong>in</strong> den praktischen <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />
gibt es nicht.<br />
Zu b):<br />
entfällt (vgl. dazu Ausführungen unter a)<br />
Zu c):<br />
Die Referendare haben die Möglichkeit, die Bibliotheken der Gerichte bzw. Justizbehörden <strong>und</strong> des<br />
TLVwA zu nutzen. Dort bef<strong>in</strong>den sich auch Arbeitsplätze. Die o. a. Bibliotheken s<strong>in</strong>d sowohl mit juristischer<br />
Fachliteratur als auch mit Lehrbüchern zum Prozessrecht für Referendare sowie mit <strong>Ausbildung</strong>szeitschriften<br />
ausgestattet. Im Rahmen der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften erhalten die Referendare<br />
Literaturh<strong>in</strong>weise <strong>von</strong> den Ausbildern.<br />
Seit November 2006 wird darüber h<strong>in</strong>aus jedem Referendar zu Beg<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong> Zugang<br />
zur juristischen Datenbank juris angeboten. Hier<strong>von</strong> wird rege Gebrauch gemacht.<br />
Zu d):<br />
Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es juris-Zugangs ist für die Rechtsreferendare kostenlos.<br />
Zu e):<br />
Bei der Zuweisung der Rechtsreferendare zu den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sstellen wird nach Möglichkeit<br />
auf die jeweiligen persönlichen <strong>und</strong> familiären Verhältnisse Rücksicht genommen.<br />
Die Arbeitszeiten s<strong>in</strong>d mit Ausnahme der Teilnahme an den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften nicht starr festgelegt.<br />
Sie s<strong>in</strong>d abhängig <strong>von</strong> term<strong>in</strong>ierten Hauptverhandlungen <strong>und</strong> können ansonsten <strong>in</strong> Absprache<br />
zwischen dem Referendar <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>zelausbilder flexibel vere<strong>in</strong>bart werden.<br />
E<strong>in</strong>e Nebentätigkeit während des juristischen Vorbereitungsdienstes kann nur ausnahmsweise genehmigt<br />
werden, wenn sie mit dem <strong>Ausbildung</strong>szweck vere<strong>in</strong>bar ist. Sie ist nur außerhalb der für<br />
den Rechtsreferendar festgesetzten Dienstst<strong>und</strong>en zulässig.<br />
Zu f):<br />
Im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel können <strong>in</strong>teressierte Rechtsreferendare auf freiwilliger<br />
Basis Lehrgänge zu Rhetorik <strong>und</strong> Kommunikation sowie zur Aussage- <strong>und</strong> Vernehmungspsychologie<br />
oder auch <strong>Ausbildung</strong>slehrgänge zu bestimmten anderen Themengebieten besuchen.<br />
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Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
53. Welche Angebote bzw. Maßnahmen gibt es, um die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Studium <strong>und</strong> Familie, z. B.<br />
K<strong>in</strong>dererziehung, Pflege <strong>von</strong> Angehörigen sowie Studium <strong>und</strong> Arbeit zu gewährleisten (z. B. "Teilzeitreferendariat"<br />
bei Verlängerung der Gesamtdauer möglich - bitte nach Landgerichtsbezirken aufschlüsseln<br />
<strong>und</strong> dabei auch die Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
Zunächst wird auf die Ausführungen <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 52 hier zu e) verwiesen.<br />
Im H<strong>in</strong>blick darauf, dass nur an e<strong>in</strong>em Tag pro Woche die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften für Rechtsreferendare<br />
stattf<strong>in</strong>den, die Arbeitszeiten im Rahmen der E<strong>in</strong>zelausbildung <strong>in</strong> Absprache zwischen dem<br />
Referendar <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>zelausbilder flexibel vere<strong>in</strong>bart werden können <strong>und</strong> die Aktenbearbeitung<br />
überwiegend zu Hause erfolgt, bedarf es <strong>in</strong>soweit ke<strong>in</strong>er weiteren Angebote bzw. Maßnahmen, um<br />
die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> privaten Verpflichtungen zu gewährleisten.<br />
Referendaren mit K<strong>in</strong>dern steht es frei, Elternzeit(en) <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />
Der juristische Vorbereitungsdienst kann allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong> Teilzeit absolviert werden, da die <strong>Ausbildung</strong><br />
nicht teilbar ist.<br />
54. Welche Unterstützungsangebote (Hilfsmittel, Assistenzleistungen usw.) gibt es im Vorbereitungsdienst<br />
für Referendar<strong>in</strong>nen/Referendare mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. Handicaps? Wie werden diese genutzt?<br />
Inwiefern planen das zuständige M<strong>in</strong>isterium bzw. die jeweiligen Landgerichtsbezirke e<strong>in</strong>e<br />
Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung dieser Maßnahmen? Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung?<br />
Inwiefern waren bzw. s<strong>in</strong>d Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen verpflichtet, ihre ges<strong>und</strong>heitliche<br />
Eignung für den Vorbereitungsdienst nachzuweisen? Welche Fälle <strong>von</strong> Ablehnung der Aufnahme<br />
<strong>in</strong> den Vorbereitungsdienst gab es aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen seit dem Jahr 2002?<br />
Die Unterstützungsangebote s<strong>in</strong>d abhängig <strong>von</strong> Art <strong>und</strong> Umfang der Beh<strong>in</strong>derung bzw. des "Handicaps".<br />
Referendaren, die wegen ges<strong>und</strong>heitlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen (z. B. Gelenkerkrankungen im Bereich<br />
der F<strong>in</strong>ger <strong>und</strong> Hände, Sehnenscheidenentzündung) nicht <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong>nerhalb der üblichen<br />
Zeit <strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en Klausuren zu bearbeiten bzw. die Lösungen hierzu niederzuschreiben,<br />
wird als Nachteilsausgleich e<strong>in</strong>e entsprechende Verlängerung der Bearbeitungszeit bewilligt.<br />
Gleiches gilt für Referendare mit starker Sehschwäche, denen zusätzlich das Benutzen geeigneter<br />
Sehhilfen gestattet wird.<br />
Die genannten Unterstützungsangebote werden <strong>von</strong> den betreffenden Referendaren im Bedarfsfall<br />
gut angenommen. Insoweit besteht ke<strong>in</strong> Nachbesserungsbedarf, zumal die Anzahl der Referendare<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen relativ ger<strong>in</strong>g ist.<br />
Jeder Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen hat - unabhängig<br />
da<strong>von</strong>, ob er an e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung leidet oder nicht - se<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stellungsantrag e<strong>in</strong>e (Vordruck-)<br />
Erklärung darüber beizufügen, ob er an e<strong>in</strong>er Krankheit leidet, die se<strong>in</strong>e Dienstfähigkeit <strong>und</strong> damit<br />
die ordnungsgemäße <strong>Ausbildung</strong> als Rechtsreferendar/-<strong>in</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
oder die Ges<strong>und</strong>heit anderer gefährdet. Das TJM hat zu diesem Zweck e<strong>in</strong> Formular<br />
erarbeitet, auf dem <strong>von</strong> jedem Bewerber lediglich die für ihn passende Alternative anzukreuzen ist.<br />
Bisher wurde ke<strong>in</strong> Bewerber, der se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats<br />
Thür<strong>in</strong>gen beantragt hatte, aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen abgelehnt.<br />
55. Welche (<strong>in</strong>haltlichen) Informations- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote bietet das Land bzw. die <strong>Ausbildung</strong>se<strong>in</strong>richtung<br />
im Vorbereitungsdienst Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendaren, <strong>in</strong>sbesondere<br />
"E<strong>in</strong>steiger(<strong>in</strong>ne)n" an (Stichworte: Beratung, Angebote bei Problemen im Vorbereitungsdienst; bitte<br />
nach E<strong>in</strong>richtungen aufschlüsseln <strong>und</strong> auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 darstellen)? Wie<br />
werden diese Angebote <strong>von</strong> Betroffenen angenommen? Welche Evaluierungsmaßnahmen wurden<br />
seit dem Jahr 2002 mit Blick auf diese Angebote vorgenommen? Inwiefern planen die jeweiligen<br />
E<strong>in</strong>richtungen bzw. Anbieter e<strong>in</strong>e Ausweitung/E<strong>in</strong>schränkung des Angebots? Welchen Nachbesserungsbedarf<br />
sieht hier die Landesregierung?<br />
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Am Thür<strong>in</strong>ger Oberlandesgericht (OLG) <strong>in</strong> Jena sowie an den Landgerichten Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
<strong>und</strong> Mühlhausen <strong>und</strong> auch am TLVwA <strong>in</strong> Weimar wurde jeweils e<strong>in</strong>e Referendargeschäftsstelle<br />
e<strong>in</strong>gerichtet, an die sich die Referendare jederzeit wenden können, <strong>in</strong>sbesondere soweit es um organisatorische<br />
Abläufe geht. Für fachliche Fragen stehen den Referendaren sowohl die E<strong>in</strong>zelausbilder<br />
als auch die AG-Leiter beratend zur Seite.<br />
Im JPA beim TJM ist das Referat J 3 schwerpunktmäßig für Referendarangelegenheiten zuständig.<br />
Dort gehen regelmäßig - überwiegend fernmündlich oder auch per E-Mail - Anfragen <strong>von</strong> Interessenten<br />
<strong>und</strong> Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen <strong>und</strong><br />
auch <strong>von</strong> bereits e<strong>in</strong>gestellten Rechtsreferendaren e<strong>in</strong>, die stets zügig beantwortet werden. Während<br />
der Verwaltungsstation können die Referendare die Beratung <strong>und</strong> Unterstützung des TLVwA<br />
<strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d auf der Homepage des TJM folgende Merkblätter für Rechtsreferendare veröffentlicht,<br />
die im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/justiz/justizpruefungsamt/vorbereitungsdienst/<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden können:<br />
- Merkblatt zur Bewerbung um E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats<br />
Thür<strong>in</strong>gen (erstellt vom JPA)<br />
- Merkblatt für die <strong>Ausbildung</strong> der Rechtsreferendare <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen - mit Ausnahme der Verwaltungsstation<br />
- (erstellt vom OLG)<br />
- Merkblatt für die <strong>Ausbildung</strong> der Rechtsreferendare <strong>in</strong> der Verwaltungsstation (erstellt vom TLVwA)<br />
Die vorbezeichneten Angebote werden <strong>von</strong> den Referendaren gerne <strong>in</strong> Anspruch genommen, weswegen<br />
die Landesregierung ke<strong>in</strong>en Nachbesserungsbedarf zu erkennen vermag.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs wird <strong>von</strong> allen Angeboten, die der Unterstützung der Referendare zur Erreichung des<br />
<strong>Ausbildung</strong>sziels oder zur Verbesserung ihrer Leistungen dienen, nicht immer (ausreichend) Gebrauch<br />
gemacht. Aus Sicht der <strong>Ausbildung</strong>sstellen wird bedauert, dass an den Besprechungen im<br />
Rahmen des Klausurenkurses zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung, <strong>in</strong> deren<br />
Verlauf bereits geschriebene Klausuren bzw. die Lösungen hierzu erörtert werden, regelmäßig vermehrt<br />
nur die Leistungsträger teilnehmen, woh<strong>in</strong>gegen leistungsschwächere Referendare diesen<br />
Veranstaltungen fernbleiben.<br />
E<strong>in</strong>mal jährlich f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Erfahrungsaustausch der AG-Leiter im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes<br />
statt, bei dem geme<strong>in</strong>sam unter anderem darüber diskutiert wird, wie die Motivation<br />
e<strong>in</strong>zelner Rechtsreferendare, sich zusätzlichen Herausforderungen zur Verbesserung ihrer Leistungen<br />
zu stellen, verbessert werden kann. Die E<strong>in</strong>zelausbilder <strong>und</strong> die AG-Leiter s<strong>in</strong>d sich darüber<br />
e<strong>in</strong>ig, dass bei Gefährdung des <strong>Ausbildung</strong>serfolgs e<strong>in</strong> offenes <strong>und</strong> vertrauliches Gespräch mit<br />
den betreffenden Referendaren am besten geeignet ist, das erfolgreiche Ablegen der zweiten juristischen<br />
Staatsprüfung zu unterstützen.<br />
56. Inwiefern s<strong>in</strong>d der Landesregierung bzw. dem zuständigen M<strong>in</strong>isterium seit dem Jahr 2002 aus dem<br />
Bereich des Vorbereitungsdienstes Probleme bzw. Klagen über Platzmangel, Raumnot bzw. schlechter<br />
logistischer Ausstattung u. ä. bekannt <strong>und</strong> wie wurde darauf reagiert?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich s<strong>in</strong>d die <strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen als gut zu bewerten. Allerd<strong>in</strong>gs wirken sich im Justizzentrum<br />
Gera akut aufgetretene bauliche E<strong>in</strong>schränkungen auch auf den dortigen juristischen Vorbereitungsdienst<br />
aus. Dies hatte vere<strong>in</strong>zelt Beschwerden <strong>von</strong> Referendaren zur Folge, denen verfügbare<br />
Räume für den Klausurenkurs zu kle<strong>in</strong> waren. Zwischenzeitlich konnte hier gr<strong>und</strong>legend<br />
Abhilfe geschaffen werden, <strong>in</strong>dem für den Klausurenkurs der Referendare e<strong>in</strong> Raum im Behördenhaus<br />
am Puschk<strong>in</strong>platz angemietet <strong>und</strong> außerdem die Anzahl der dem LG Gera zugewiesenen Referendare<br />
begrenzt wurde.<br />
Ursachen für die derzeit nicht optimale Raumsituation <strong>in</strong> Gera s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die fehlenden Haushaltsmittel<br />
zur Umsetzung des Bauantrags zur Errichtung e<strong>in</strong>es <strong>Ausbildung</strong>szentrums auf der Gr<strong>und</strong>fläche<br />
des alten Schwurgerichtssaals <strong>und</strong> zum anderen Baumängel im neu errichteten Justizzentrum<br />
Gera, die zu erheblichen Nutzungse<strong>in</strong>schränkungen führten. So musste e<strong>in</strong> ganzes Gebäude,<br />
<strong>in</strong> dem sich Schulungsräume befanden, geräumt werden.<br />
33
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
57. Welche Möglichkeiten hat das Land durch Gesetzgebung oder anderweitige Rechtsetzung auf die<br />
<strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen im Vorbereitungsdienst e<strong>in</strong>zuwirken? Wie s<strong>in</strong>d diese bisher <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
genutzt worden? Inwiefern f<strong>in</strong>det zwischen dem Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isterium <strong>und</strong> den Justizstrukturen<br />
e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher Informationsaustausch zum Themenbereich Vorbereitungsdienst statt?<br />
Zu den gr<strong>und</strong>sätzlichen Möglichkeiten, auf die Gestaltung der <strong>Juristen</strong>ausbildung e<strong>in</strong>zuwirken, wird<br />
auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. In dem dort niedergelegten S<strong>in</strong>n hat der Freistaat Thür<strong>in</strong>gen<br />
die Möglichkeit, durch Änderungen der betreffenden landesrechtlichen Vorschriften (§§ 7 <strong>und</strong> 8<br />
ThürJAG <strong>und</strong> §§ 32 bis 43 ThürJAPO) auf die <strong>Ausbildung</strong>sbed<strong>in</strong>gungen auch im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
e<strong>in</strong>zuwirken.<br />
Zwischen dem TJM <strong>und</strong> den <strong>Ausbildung</strong>sbeauftragten des OLG, der LGe Erfurt, Gera, Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
<strong>und</strong> Mühlhausen sowie des TLVwA e<strong>in</strong>erseits <strong>und</strong> zwischen dem Präsidenten des JPA des TJM <strong>und</strong><br />
den Präsidenten bzw. Leitern der Justizprüfungsämter der übrigen B<strong>und</strong>esländer andererseits f<strong>in</strong>det<br />
jeweils e<strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher <strong>und</strong> gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gender Informationsaustausch zum juristischen Vorbereitungsdienst<br />
statt, dessen Ergebnisse bei der <strong>Ausbildung</strong> der Referendare berücksichtigt werden.<br />
X. Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Assessorexamens<br />
58. Wie viele Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare im Thür<strong>in</strong>ger Vorbereitungsdienst haben sich<br />
im Zeitraum 2002 bis 2012 für das Assessorexamen angemeldet (bitte nach Landgerichtsbezirken<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie viele da<strong>von</strong> wurden aus welchen Gründen nicht zur Prüfung<br />
zugelassen?<br />
Folgende Ausführungen zum Prüfungsverfahren s<strong>in</strong>d der Beantwortung dieser Frage voranzustellen:<br />
Die zweite Staatsprüfung, das sogenannte "Assessorexamen", wird <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen zweimal im Jahr<br />
abgenommen. E<strong>in</strong>e besondere "Anmeldung" der Rechtsreferendare zum Assessorexamen erfolgt<br />
nicht. Spätestens drei Monate vor Beg<strong>in</strong>n des (jeweiligen) Prüfungsdurchgangs stellt der Präsident<br />
des OLG dem Präsidenten des JPA beim TJM die Rechtsreferendare zur Zulassung im Prüfungsverfahren<br />
vor <strong>und</strong> fügt die Personalakten mit der Erklärung bei, dass H<strong>in</strong>derungsgründe für e<strong>in</strong>e<br />
Zulassung zur Prüfung bis dah<strong>in</strong> nicht ersichtlich s<strong>in</strong>d. Über die Zulassung zur zweiten Staatsprüfung<br />
entscheidet der Präsident des JPA (§ 44 Abs. 3 ThürJAPO). Lediglich für die Wiederholung der<br />
zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung ist e<strong>in</strong> dah<strong>in</strong> gehender Antrag der Assessoren erforderlich,<br />
§ 53 Abs. 1 ThürJAPO.<br />
Die Anzahl der im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 zur zweiten Staatsprüfung vorgestellten <strong>und</strong> zugelassenen<br />
Personen sowie der zur Notenverbesserung zugelassenen Personen ist der Anlage zur<br />
Antwort auf die Frage 58 zu entnehmen. Erläuternd zu dieser Anlage ist zu den Daten unter "zurückgenommene/zurückgewiesene<br />
Vorstellung/Meldung" anzumerken, dass hierzu ke<strong>in</strong>e statistische<br />
Erfassung im E<strong>in</strong>zelnen erfolgt. Gleiches gilt für die Unterteilung nach LG-Bezirken. Nicht alle<br />
Kandidaten, die die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung beantragen <strong>und</strong> zugelassen<br />
werden, schließen das Prüfungsverfahren ab. Aus den unterschiedlichsten Gründen (z.B. Arbeitsaufnahme,<br />
Zeitmangel im H<strong>in</strong>blick auf die berufliche Tätigkeit, schlechtere Ergebnisse <strong>in</strong> den Aufsichtsarbeiten<br />
als beim ersten Prüfungsverfahren) kommt es nicht selten vor, dass das (freiwillige)<br />
Notenverbesserungsverfahren nicht beendet wird. Die Betreffenden verfügen dann jedoch (bereits)<br />
über den erfolgreichen Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung <strong>und</strong> vergeben mith<strong>in</strong> (lediglich)<br />
die Möglichkeit der Notenverbesserung.<br />
59. Wie ist die Prüfung <strong>in</strong>haltlich <strong>und</strong> logistisch ausgestaltet? Welche Veränderungen hat es hier seit<br />
dem Jahr 2002 gegebenenfalls gegeben? Inwiefern wurde bzw. wird mit welchen <strong>in</strong>haltlichen Positionen<br />
darüber diskutiert, die mündliche Prüfung als E<strong>in</strong>zel- statt als Prüfung e<strong>in</strong>er Gruppe <strong>von</strong> Prüfl<strong>in</strong>gen<br />
abzuhalten? Nach welchen Kriterien werden die e<strong>in</strong>zelnen Teilnehmer<strong>in</strong>nen/Teilnehmer für<br />
die Prüfungsgruppen ausgewählt?<br />
1. Prüfungsausgestaltung<br />
Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus acht schriftlichen Aufsichtsarbeiten mit e<strong>in</strong>er Bearbeitungszeit<br />
<strong>von</strong> jeweils fünf St<strong>und</strong>en (schriftlicher Teil) <strong>und</strong> der mündlichen Prüfung (§ 45 ThürJA-<br />
34
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
PO n. F.). Nach § 46 ThürJAPO a. F. hatten die Prüfl<strong>in</strong>ge noch zehn schriftliche Aufsichtsarbeiten<br />
mit e<strong>in</strong>er Bearbeitungszeit <strong>von</strong> jeweils fünf St<strong>und</strong>en (schriftlicher Teil) sowie die mündliche Prüfung<br />
zu absolvieren.<br />
Die zweite Staatsprüfung erstreckt sich auf die Pflichtfächer <strong>und</strong> den vom Prüfl<strong>in</strong>g zu bestimmenden<br />
Schwerpunktbereich jeweils mit ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> politischen Gr<strong>und</strong>lagen.<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> Rechtsgebieten, die zum Prüfungsstoff gehören, können auch Fragen aus anderen<br />
Gebieten geprüft werden, soweit sie <strong>in</strong> der Praxis typischerweise <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
auftreten. Die Prüfung kann sich auch auf andere Rechtsgebiete erstrecken, soweit lediglich Verständnis<br />
<strong>und</strong> Arbeitsmethode festgestellt werden sollen, E<strong>in</strong>zelwissen nicht vorausgesetzt wird <strong>und</strong><br />
die Aufgabe mit den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln <strong>in</strong> der Bearbeitungszeit zu bewältigen ist<br />
(§ 46 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.).<br />
Pflichtfächer s<strong>in</strong>d die Pflichtfächer <strong>in</strong> der ersten Prüfung unter Berücksichtigung der <strong>in</strong> der praktischen<br />
<strong>Ausbildung</strong> angestrebten Ergänzung <strong>und</strong> Vertiefung <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>sätze der Argumentations<strong>und</strong><br />
Verhandlungstechnik (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 ThürJAPO n. F.; § 47 Abs. 2 Nr. 1 ThürJAPO n. F.) sowie<br />
die <strong>in</strong> § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürJAPO n. F. (§ 47 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 ThürJAPO a. F.) genannten<br />
Fächer aus dem Zivilrecht, aus dem Strafrecht <strong>und</strong> aus dem Öffentlichen Recht. Welcher Prüfungsstoff<br />
zu den Schwerpunktbereichen Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschafts- <strong>und</strong> F<strong>in</strong>anzwesen,<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Sozialrecht sowie Internationales <strong>und</strong> Europäisches Recht gehört, ist <strong>in</strong> § 46 Abs. 3<br />
ThürJAPO n. F. (§ 47 Abs. 3 ThürJAPO a. F.) geregelt.<br />
Mit der ThürJAPO n. F. wurden vere<strong>in</strong>zelt Rechtsbereiche h<strong>in</strong>sichtlich des Umfangs des Prüfungsstoffs<br />
(gegenüber der ThürJAPO a. F.) beschränkt, z. B.:<br />
- Familienrecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />
- arbeitsgerichtsgerichtliches Verfahren - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />
- Gr<strong>und</strong>fragen des Strafvollzugs - ke<strong>in</strong> Prüfungsstoff (mehr) auf dem Gebiet des Strafrechts,<br />
- Straßen- <strong>und</strong> Wegerecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />
- Verfassungsprozessrecht - beschränkt auf die Gr<strong>und</strong>züge,<br />
- Schwerpunktbereich Verwaltung - Recht der sozialen Sicherung beschränkt auf bestimmte (<strong>in</strong><br />
der ThürJAPO n.F. genannte) Rechtsbereiche.<br />
Der Schwerpunktbereich Anwaltschaft wurde mit § 46 Abs. 3 Nr. 3 e) ThürJAPO n.F. um den Bereich<br />
"anwaltliche Prozesstaktik" erweitert.<br />
a) schriftliche Prüfung<br />
Die Aufsichtarbeiten dienen der Feststellung, ob der Rechtsreferendar fähig ist, e<strong>in</strong>en Vorgang <strong>in</strong><br />
beschränkter Zeit <strong>und</strong> mit begrenzten Hilfsmitteln zu erfassen <strong>und</strong> für se<strong>in</strong>e rechtliche Lösung <strong>in</strong><br />
den üblichen Formen der Rechtspraxis e<strong>in</strong>en überzeugend begründeten Vorschlag zu machen. Die<br />
Bearbeitungszeit beträgt fünf St<strong>und</strong>en (§ 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 1 ThürJAPO a. F.).<br />
Die Aufsichtarbeiten umfassen gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 ThürJAPO n. F.:<br />
- drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht,<br />
- zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht,<br />
- zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht,<br />
- e<strong>in</strong>e weitere Aufgabe nach Wahl des JPA aus e<strong>in</strong>em oder mehreren der vorgenannten Bereiche.<br />
Der Bereich dieser Arbeit wird spätestens zum Beg<strong>in</strong>n des Prüfungsdurchgangs bekannt gegeben.<br />
Nach § 48 Abs. 2 S. 1 ThürJAPO a. F. waren im H<strong>in</strong>blick auf die (höhere) Anzahl der Aufsichtsarbeiten<br />
(<strong>in</strong>sgesamt zehn Aufsichtsarbeiten) gegenüber der ThürJAPO n. F. (<strong>in</strong>sgesamt acht Aufsichtsarbeiten)<br />
fünf Arbeiten mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht e<strong>in</strong>schließlich Handels- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht,<br />
Arbeitsrecht <strong>und</strong> Verfahrensrecht (e<strong>in</strong>e da<strong>von</strong> musste Arbeitsrecht, e<strong>in</strong>e andere sollte<br />
Zwangsvollstreckungsrecht - Achtes Buch der Zivilprozessordnung - enthalten) sowie drei Aufgaben<br />
mit dem Schwerpunkt aus dem Staats- <strong>und</strong> Verwaltungsrecht nebst Verfahrensrecht zu bearbeiten.<br />
Zwei der o. g. Aufgaben sollen sich auf die Tätigkeit e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts beziehen (§ 47<br />
Abs. 2 S. 2 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 2 S. 2 ThürJAPO a. F.).<br />
35
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Die Prüfungsaufgaben werden e<strong>in</strong>heitlich gestellt <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>von</strong> allen Prüfl<strong>in</strong>gen zur gleichen Zeit zu<br />
bearbeiten (§ 47 Abs. 3 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 3 ThürJAPO a. F.).<br />
b) mündliche Prüfung<br />
Wer im schriftlichen Teil der Prüfung e<strong>in</strong>en Gesamtdurchschnitt <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens 3,75 Punkten erreicht<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens vier Aufsichtsarbeiten die Punktzahl 4,0 oder mehr erhalten hat, ist zur mündlichen<br />
Prüfung zugelassen. Wer danach nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen ist, hat die zweite<br />
Staatsprüfung nicht bestanden. Das Ergebnis wird schriftlich bekannt gegeben. (§ 48 ThürJAPO n. F.)<br />
Nach § 49 S. 1 ThürJAPO a. F. war zur mündlichen Prüfung zugelassen, wer im schriftlichen Teil<br />
der Prüfung e<strong>in</strong>en Gesamtdurchschnitt <strong>von</strong> m<strong>in</strong>destens 3,60 Punkten erreicht <strong>und</strong> nicht <strong>in</strong> mehr als<br />
sechs Prüfungsarbeiten e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Punktzahl als 4,00 erhalten hatte. Diese Regelung beruhte<br />
auf den (nach § 46 ThürJAPO a. F.) <strong>in</strong>sgesamt zehn zu leistenden Aufsichtsarbeiten.<br />
Die mündliche Prüfung gliedert sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Aktenvortrag <strong>und</strong> vier Prüfungsgespräche, da<strong>von</strong> je e<strong>in</strong>es<br />
im Zivilrecht, im Strafrecht, im Öffentlichen Recht <strong>und</strong> im gewählten Schwerpunktbereich (§ 49<br />
Abs. 2 ThürJAPO n. F.; § 50 Abs. 2 ThürJAPO a. F.).<br />
Der Aktenvortrag dient der Feststellung, ob der Rechtsreferendar fähig ist, <strong>in</strong> beschränkter Zeit für<br />
e<strong>in</strong>en Entscheidungsvorgang unter Darstellung der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte e<strong>in</strong>en<br />
Vorschlag für die zu treffenden rechtlichen Maßnahmen <strong>in</strong> den Formen der Rechtspraxis zu<br />
machen <strong>und</strong> verständlich <strong>und</strong> überzeugend begründet vorzutragen. Im Anschluss an den Aktenvortrag<br />
können dem Prüfl<strong>in</strong>g ergänzende Fragen gestellt werden (§ 49 Abs. 3 ThürJAPO n. F.; § 50<br />
Abs. 3 ThürJAPO a. F.).<br />
Zur Vorbereitung des Aktenvortrags wird dem Prüfl<strong>in</strong>g die Aufgabe (Akte) 90 M<strong>in</strong>uten vor Beg<strong>in</strong>n der<br />
mündlichen Prüfung ausgehändigt. Diese Aufgabe hat e<strong>in</strong> Pflichtfach zum Gegenstand. Die Dauer<br />
des Aktenvortrags soll zehn M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten (§ 49 Abs. 4 ThürJAPO n.F.; § 50 Abs. 4<br />
ThürJAPO a.F.). Mit der Neufassung der ThürJAPO 2004 wurde zudem näher geregelt, dass e<strong>in</strong><br />
sich (an den Aktenvortrag) anschließendes Vertiefungsgespräch fünf M<strong>in</strong>uten nicht überschreiten<br />
soll (§ 49 Abs. 4 ThürJAPO n.F.).<br />
Die Prüfungsgespräche <strong>in</strong> der mündlichen Prüfung dienen der Feststellung, ob der Rechtsreferendar<br />
fähig ist, rechtliche Fragestellungen aus der Praxis mit Verständnis für ihre gesellschaftlichen Voraussetzungen<br />
<strong>und</strong> Folgen <strong>und</strong> für wirtschaftliche Zusammenhänge zu erfassen, e<strong>in</strong>zuordnen <strong>und</strong><br />
die für ihre Lösung tragenden Gesichtspunkte verständlich <strong>und</strong> überzeugend zu entwickeln (§ 49<br />
Abs. 5 ThürJAPO n.F.; § 50 Abs. 5 ThürJAPO a.F.).<br />
Für die Prüfungsgespräche e<strong>in</strong>schließlich des Vertiefungsgesprächs im Anschluss an den Aktenvortrag<br />
werden pro Prüfl<strong>in</strong>g 45 M<strong>in</strong>uten vorgesehen (§ 49 Abs. 7 S. 2 ThürJAPO n.F.).<br />
Nach § 50 Abs. 6 S. 2 ThürJAPO a. F. betrug die Prüfungszeit für die Prüfungsgespräche pro Prüfl<strong>in</strong>g<br />
40 M<strong>in</strong>uten, da - wie oben dargelegt - e<strong>in</strong>e zeitliche Regelung für e<strong>in</strong> Vertiefungsgespräch im<br />
Anschluss an den Aktenvortrag (<strong>von</strong> fünf M<strong>in</strong>uten) damals (noch nicht) getroffen worden war.<br />
2. Gruppenprüfung<br />
Nach § 50 Abs. 6 S. 1 ThürJAPO a. F. <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 25 Abs. 3 ThürJAPO a. F. waren für den<br />
Regelfall Prüfungsgruppen mit fünf Prüfl<strong>in</strong>gen vorgesehen.<br />
Seit der Neufassung der ThürJAPO sollen <strong>in</strong> der Regel vier Prüfl<strong>in</strong>ge zusammen geprüft werden<br />
(§ 49 Abs. 6 ThürJAPO n.F.).<br />
Die Gruppenprüfung hat sich bewährt, da hierdurch e<strong>in</strong>e - im Interesse der Prüfl<strong>in</strong>ge liegende - Vergleichbarkeit<br />
der Leistungen der Kandidaten möglich ist. Zudem wären E<strong>in</strong>zelprüfungen nur mit e<strong>in</strong>em<br />
über das bisherige Maß (bei Gruppenprüfungen) erheblich h<strong>in</strong>ausgehenden personellen <strong>und</strong><br />
sachlichen Aufwand verb<strong>und</strong>en. Es würden vier Prüfer nicht für vier Prüfl<strong>in</strong>ge, sondern für nur (je-<br />
36
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
weils) e<strong>in</strong>en Prüfl<strong>in</strong>g benötigt. Die erforderliche Anzahl an Prüfern, Prüfungsausschüssen <strong>und</strong> Prüfungsräumen<br />
sowie der notwendige Organisationsaufwand würden die derzeitigen Kapazitäten bei<br />
Weitem überschreiten <strong>und</strong> zu dementsprechenden Mehrkosten führen.<br />
E<strong>in</strong>zelprüfungen f<strong>in</strong>den bislang nur <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen, meist zur Gewährung e<strong>in</strong>es<br />
Nachteilsausgleichs wegen der ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>es Kandidaten, statt. In diesen<br />
Fällen verbietet sich aus Gründen der Gleichbehandlung sowohl dieses Kandidaten, aber auch<br />
der übrigen Prüfungsteilnehmer, e<strong>in</strong>e Gruppenprüfung.<br />
Bei der Zusammenstellung der Prüfungsgruppen ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Wahl des Schwerpunktbereiches<br />
maßgeblich, d.h. es werden Kandidaten mit dem gleichen Schwerpunktbereich e<strong>in</strong>er Prüfungsgruppe<br />
zugeordnet. Soweit möglich wird auch auf e<strong>in</strong>en ausgewogenen Geschlechteranteil <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er Prüfungsgruppe geachtet. Bisweilen wird auch begründeten persönlichen Umständen e<strong>in</strong>es<br />
Kandidaten Rechnung getragen, etwa bei der Zuordnung zu e<strong>in</strong>em bestimmten Prüfungsterm<strong>in</strong>.<br />
60. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare haben die Prüfung jeweils<br />
<strong>in</strong> welcher Benotungskategorie bestanden (bitte nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />
aufschlüsseln)? Wie hat sich im Zeitraum seit 2002 der Notendurchschnitt entwickelt (bitte<br />
nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
H<strong>in</strong>sichtlich des Zeitraumes <strong>von</strong> 2002 bis 2008 liegen zur Benotung aufgeschlüsselt nach LG-Bezirken<br />
ke<strong>in</strong>e statistischen Erhebungen vor. Ebenso wenig wurde der Notendurchschnitt nach LG-Bezirken<br />
statistisch erfasst. Im Übrigen s<strong>in</strong>d die jährlichen Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung<br />
im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012 sowie die Entwicklung des Notendurchschnitts als Anlage<br />
der Antworten zu den Fragen 60 <strong>und</strong> 61 zu entnehmen.<br />
61. Wie viele der zur Prüfung angemeldeten Referendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Referendare haben die Prüfung nicht<br />
bestanden? Wie viele der "Nichtbesteher/-<strong>in</strong>nen" haben die Prüfung <strong>in</strong> welchem Zeitabstand zum<br />
ersten Prüfungsdurchgang wiederholt? Wie viele der "WiederhoIer/-<strong>in</strong>nen" haben die Prüfung aus<br />
dem (verlängerten) Vorbereitungsdienst, wie viele als "Externe" die Prüfung zum zweiten Mal abgelegt?<br />
Wie viele Fälle gab es, <strong>in</strong> denen "Nichtbesteher/-<strong>in</strong>nen" e<strong>in</strong>e Prüfungs wiederholung nicht<br />
gestattet wurde? Inwiefern gibt es e<strong>in</strong>en Anspruch auf Verlängerung des Vorbereitungsdienstes bis<br />
zur Prüfungswiederholung? (bitte bei allen Fragen des Punktes 61 den Zeitraum ab 2002 darstellen<br />
sowie nach Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln) Welchen Veränderungsbedarf<br />
sieht die Landesregierung im Themenfeld "Prüfungswiederholung"?<br />
Die Zahl der zur Prüfung angemeldeten Referendare im Zeitraum <strong>von</strong> 2002 bis 2012, welche die Prüfung<br />
nicht bestanden haben, ist der Anlage der Antworten zu den Fragen 60 <strong>und</strong> 61 zu entnehmen.<br />
Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung ist <strong>in</strong> § 52 Abs. 1 ThürJAPO n. F. geregelt.<br />
Wer die zweite Staatsprüfung nicht bestanden hat, kann sie e<strong>in</strong>mal wiederholen. Die Prüfung<br />
ist vollständig zu wiederholen (§ 52 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> S. 2 ThürJAPO n. F.). Dem betreffenden Prüfl<strong>in</strong>g,<br />
der die zweite Staatsprüfung erstmals nicht bestanden hat, wird danach die Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt,<br />
diese - allerd<strong>in</strong>gs vollständig - zu wiederholen, er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.<br />
E<strong>in</strong>e entsprechende Regelung war bereits <strong>in</strong> § 54 Abs. 1 ThürJAPO a. F. getroffen worden, allerd<strong>in</strong>gs<br />
war damals noch vorgesehen, dass <strong>in</strong> besonderen Fällen der Präsident des JPA bestimmen<br />
konnte, e<strong>in</strong>zelne Prüfungsleistungen des Betreffenden für die Wiederholungsprüfung anzuerkennen<br />
(§ 54 Abs. 1 S. 2 HS 2 ThürJAPO a. F.). E<strong>in</strong>e solche Ausnahmeregelung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 54 Thür-<br />
JAPO n. F. nicht mehr.<br />
Gemäß § 52 Abs. 1 S. 3 ThürJAPO n. F. bestimmt der Präsident des JPA den nächsten Prüfungsdurchgang<br />
<strong>und</strong> die Länge des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (EVD). Ordnet der Präsident des<br />
JPA e<strong>in</strong>en EVD an, so bestimmt der Präsident des OLG, welchen <strong>Ausbildung</strong>sstellen der betreffende<br />
Rechtsreferendar zugewiesen wird (§ 52 Abs. 1 S. 4 ThürJAPO n. F.).<br />
Es besteht folglich e<strong>in</strong> Anspruch auf (vollständige) Prüfungswiederholung (§ 52 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2<br />
ThürJAPO n. F.; § 54 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2 ThürJAPO a. F.) <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Anspruch auf ermessensfehlerfreie<br />
37
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Entscheidung h<strong>in</strong>sichtlich der Anordnung der Dauer des EVD (§ 52 Abs. 1 S. 3 ThürJAPO n. F.,§ 52<br />
Abs. 1 S. 3 ThürJAPO a. F.).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der oben genannten Regelungen wird bislang vom Präsidenten des JPA e<strong>in</strong> EVD für diejenigen<br />
Rechtsreferendare angeordnet, die die zweite Staatsprüfung erstmals nicht bestanden haben.<br />
Die Dauer des EVD beträgt regelmäßig 13 Monate, <strong>von</strong> denen auch der Zeitraum der (schriftlichen<br />
<strong>und</strong> mündlichen Prüfungen) umfasst ist.<br />
Der EVD beg<strong>in</strong>nt nach Ablauf der trotz Nichtbestehens regulär abzuleistenden Wahlstation <strong>und</strong> endet<br />
zum Abschluss der Wiederholungsprüfung.<br />
Mit dem Bescheid über die Anordnung des EVD legt der Präsident des JPA ebenfalls den Zeitraum<br />
der Wiederholungsprüfung fest. Dieser bestimmt sich nach den Term<strong>in</strong>en des nächsten regulären<br />
Prüfungsdurchgangs, sodass beispielsweise derjenige, welcher im November des Jahres mit dem<br />
EVD beg<strong>in</strong>nt, im Juni des Folgejahres (mit denjenigen Rechtsreferendaren, die erstmals die Prüfung<br />
ablegen) die schriftliche Prüfung sowie im November des Folgejahres dann die mündliche Prüfung<br />
absolviert (soweit gemäß § 48 ThürJAPO n. F. [<strong>und</strong> a. F.] die Zulassungsvoraussetzungen für die<br />
mündliche Prüfung erfüllt s<strong>in</strong>d). Das (erstmalige) Wiederholen der zweiten Staatsprüfung wird (<strong>und</strong><br />
wurde) folglich jedem Rechtsreferendar im Rahmen des EVD gestattet (sofern nicht generelle Ausschlussgründe<br />
- z. B. e<strong>in</strong>e die Ges<strong>und</strong>heit anderer gefährdende Erkrankung des Prüfl<strong>in</strong>gs - vorliegen<br />
(vgl. § 6 ThürJAPO n. F. <strong>und</strong> a. F.).<br />
Die Prüfung <strong>von</strong> "Externen", die die Prüfung zum zweiten Mal ablegen wollen, ist <strong>in</strong> der ThürJAPO<br />
nicht vorgesehen. Die Wiederholungsprüfung f<strong>in</strong>det im Rahmen des EVD statt, der im Beamtenverhältnis<br />
auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis absolviert wird (vgl. § 33<br />
Abs. 10 bis 12 ThürJAPO n. F.; § 33 Abs. 10 bis 13 ThürJAPO a. F.).<br />
E<strong>in</strong>e weitergehende Regelung zur Prüfungswiederholung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 52 Abs. 2 ThürJAPO n. F.<br />
(§ 54 Abs. 2 ThürJAPO a. F.), wonach der Präsident des JPA <strong>in</strong> Ausnahmefällen unter den dort genannten<br />
(engen) Voraussetzungen nach zweimaligem Misserfolg die nochmalige Wiederholung der<br />
zweiten Staatsprüfung gestatten kann.<br />
Die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung (nach erstmaligem Bestehen der zweiten<br />
Staatsprüfung) sieht § 53 ThürJAPO n. F. (§ 55 ThürJAPO a. F.) vor.<br />
Änderungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich des EVD <strong>und</strong> der Wiederholungsprüfung wird derzeit nicht gesehen.<br />
62. Welche Nachweise bzw. Pflichtveranstaltungen mussten bzw. müssen <strong>in</strong> welcher Frist als Voraussetzung<br />
der Zulassung zum Assessorexamen erbracht bzw. nachgewiesen werden (bitte auch Veränderungen<br />
seit dem Jahr 2002 darstellen)? Welche Möglichkeiten zur "Nachbesserung" bei Fristversäumnis<br />
gibt es für Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare?<br />
Vor der zweiten juristischen Staatsprüfung ist e<strong>in</strong> juristischer Vorbereitungsdienst, wie er - basierend<br />
auf § 5b DRiG sowie der Verordnungsermächtigung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 <strong>und</strong> 5 ThürJAG - <strong>in</strong><br />
der ThürJAPO geregelt worden ist, zu absolvieren. Dieser gliedert sich gemäß § 35 Abs. 2 ThürJA-<br />
PO <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Pflichtstationen (<strong>in</strong>sgesamt 21 Monate) <strong>und</strong> die Wahlstation (drei Monate).<br />
Die Rechtsreferendare haben an der frühestens im 19. <strong>und</strong> spätestens im 21. <strong>Ausbildung</strong>smonat beg<strong>in</strong>nenden<br />
zweiten Staatsprüfung teilzunehmen; den genauen Zeitraum, <strong>in</strong> dem die schriftlichen Aufsichtsarbeiten<br />
geschrieben werden, bestimmt der Präsident des JPA (§ 44 Abs. 2 ThürJAPO n. F.).<br />
E<strong>in</strong> Rechtsrechtsreferendar wird zur zweiten Staatsprüfung zugelassen, wenn er den Vorbereitungsdienst<br />
<strong>in</strong> den vorgesehenen <strong>Ausbildung</strong>sstellen sowie Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften absolviert hat (§ 35<br />
Abs. 1 ThürJAPO n.F.). Über die <strong>in</strong> diesem Rahmen erbrachten Leistungen <strong>und</strong> wahrgenommenen<br />
Aufgaben wird e<strong>in</strong> <strong>Ausbildung</strong>snachweis geführt <strong>und</strong> dem Betreffenden nach Beendigung der <strong>Ausbildung</strong><br />
bei der <strong>Ausbildung</strong>sstelle <strong>und</strong> nach dem Ausscheiden aus der Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft jeweils<br />
e<strong>in</strong> Zeugnis erteilt (vgl. §§ 36 Abs. 6, 37 Abs. 7 ThürJAPO).<br />
38
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
War e<strong>in</strong> Rechtsreferendar mehr als e<strong>in</strong>en Monat dienstunfähig oder beurlaubt, so kann die <strong>Ausbildung</strong><br />
bei der jeweiligen <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um<br />
das Ziel der <strong>Ausbildung</strong>sstelle zu erreichen (§ 40 Abs. 1 ThürJAPO n.F.). Auf Antrag kann die <strong>Ausbildung</strong><br />
bei e<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong>sstelle verlängert werden, wenn der Rechtsreferendar glaubhaft macht,<br />
dass er wegen außergewöhnlicher Umstände, <strong>in</strong>sbesondere aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen oder<br />
wegen besonderer persönlicher Verhältnisse, nicht <strong>in</strong> der Lage war, sich der <strong>Ausbildung</strong> h<strong>in</strong>reichend<br />
zu widmen (§ 40 Abs. 2 ThürJAPO n. F.). In diesen Fällen ist der betreffende <strong>Ausbildung</strong>snachweis<br />
entsprechend später zu erbr<strong>in</strong>gen, wobei die Verlängerung der <strong>Ausbildung</strong> darauf auszurichten ist,<br />
dass der Betreffende zusammen mit den Rechtsreferendaren, die zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt e<strong>in</strong>gestellt<br />
worden s<strong>in</strong>d, die zweite Staatsprüfung ablegen kann (§ 40 Abs. 4 ThürJAPO n. F.).<br />
Sofern e<strong>in</strong> Rechtsreferendar <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er <strong>Ausbildung</strong> nicht h<strong>in</strong>reichend fortschreitet, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />
zwei <strong>Ausbildung</strong>sabschnitten ke<strong>in</strong>e ausreichenden Leistungen erzielt hat, soll er entlassen - <strong>und</strong><br />
folglich nicht zur zweiten Staatsprüfung zugelassen - werden (§ 41 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürJAPO). Mit<br />
den oben genannten Möglichkeiten der <strong>Ausbildung</strong>sverlängerung wird gegebenenfalls e<strong>in</strong>tretenden<br />
besonderen Umständen h<strong>in</strong>reichend Rechnung getragen <strong>und</strong> dem Betreffenden Gelegenheit gegeben,<br />
das <strong>Ausbildung</strong>sziel mit den jeweiligen Leistungsnachweisen zu erreichen, um dann zur zweiten<br />
Staatsprüfung zugelassen zu werden.<br />
Entsprechende Regelungen be<strong>in</strong>haltete bereits die ThürJAPO a. F. (vgl. §§ 37 Abs. 6, 38 Abs. 7, 41<br />
Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2, 42 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ThürJAPO a. F.), wobei sich früher der Vorbereitungsdienst<br />
noch <strong>in</strong> Pflichtstationen mit e<strong>in</strong>er Gesamtdauer <strong>von</strong> 19 Monaten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Wahlstation mit e<strong>in</strong>er Dauer<br />
<strong>von</strong> fünf Monaten gliederte (vgl. § 36 Abs. 2 ThürJAPO a. F.) <strong>und</strong> die Rechtsreferendare an der<br />
am Ende der <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> der letzten Pflichtstation beg<strong>in</strong>nenden zweiten Staatsprüfung teilzunehmen<br />
hatten (vgl. § 36 Abs. 2 ThürJAPO a. F.).<br />
63. Wie viele Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare nehmen nach Kenntnis der Landesregierung Angebote<br />
zur Vorbereitung auf das Assessorexamen bei kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahr<br />
(bitte <strong>in</strong> Jahresscheiben ab 2002 aufschlüsseln)? Welche Angebote der Prüfungsvorbereitung gibt<br />
es im bzw. begleitend zum Vorbereitungsdienst <strong>von</strong> Seiten des Landes bzw. öffentlicher Stellen?<br />
Wie werden diese öffentlichen Angebote <strong>von</strong> den Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendaren genutzt<br />
bzw. angenommen (bitte auch Entwicklung seit dem Jahr 2002 <strong>und</strong> nach Landgerichtsbezirken aufgeschlüsselt<br />
darstellen)? Inwiefern wurden bzw. werden die öffentlichen Angebote (seit dem Jahr<br />
2002) evaluiert?<br />
Die Anzahl der Rechtsreferendare, die Angebote zur Vorbereitung auf das Assessorexamen bei<br />
kommerziellen Anbietern (Repetitorien) wahrnehmen, ist der Landesregierung nicht bekannt. E<strong>in</strong>e<br />
Verpflichtung, die Teilnahme mitzuteilen, besteht nicht. Die Erkenntnislage beschränkt sich auf den<br />
zu Frage 29 angeführten Evaluationsbericht der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz. Danach bejahten 56 Prozent<br />
der b<strong>und</strong>esweit Befragten, zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen e<strong>in</strong> Repetitorium<br />
besucht zu haben.<br />
Das TJM hat e<strong>in</strong>en Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung - sozusagen<br />
als ständiges Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g - e<strong>in</strong>gerichtet. Dieser "Examensklausurenkurs" f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der Regel<br />
montags <strong>von</strong> 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr an den Stammdienststellen statt. Die Rechtsreferendare s<strong>in</strong>d<br />
gemäß § 38 Abs. 1 ThürJAPO n.F. verpflichtet, 60 Prozent der angebotenen Aufsichtsarbeiten (regelmäßig<br />
22 Aufsichtsarbeiten) mitzuschreiben <strong>und</strong> zur Korrektur vorzulegen. Es steht ihnen frei,<br />
weitere Aufsichtsarbeiten - zur Übung - zu fertigen, die dann auch zusätzlich korrigiert werden. Die<br />
im Rahmen des "Examensklausurenkurses" ausgegebenen Aufsichtsarbeiten werden zu bestimmten<br />
Term<strong>in</strong>en, die den Rechtsreferendaren rechtzeitig bekannt gegeben werden, erörtert. Hierbei<br />
besteht die Möglichkeit, Fragen an den jeweiligen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaftsleiter zu richten. Die Teilnahme<br />
an den Besprechungen der Aufsichtarbeiten ist nicht verpflichtend, sodass nach den bisherigen<br />
Erfahrungen nur e<strong>in</strong> Teil der Rechtsreferendare dieses Angebot wahrnimmt.<br />
Die Rückmeldungen <strong>in</strong> den freiwillig beantworteten Fragebögen zum Vorbereitungsdienst nach Abschluss<br />
der zweiten Staatsprüfung zeigen, dass die - seit der ThürJAPO 2004 neu geregelte - verpflichtende<br />
Teilnahme am "Examensklausurenkurs" gemäß § 38 Abs. 1 ThürJAPO <strong>von</strong> den Rechtsreferendaren<br />
unterschiedlich bewertet wird. E<strong>in</strong> Teil erachtet diese Art der Prüfungsvorbereitung<br />
39
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend für die dann folgenden schriftlichen Aufsichtsarbeiten, da hier m<strong>in</strong>destens 22 Aufsichtsarbeiten<br />
- zur Übung - <strong>in</strong>nerhalb der <strong>in</strong> § 47 Abs. 1 ThürJAPO bestimmten Bearbeitungszeit<br />
<strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en zu absolvieren s<strong>in</strong>d. Zum Teil werden demgegenüber die verpflichtende Teilnahme<br />
<strong>und</strong> das regelmäßige Schreiben der Aufsichtsarbeiten an den Stammdienststellen bemängelt<br />
<strong>und</strong> stattdessen angeregt, Übungsklausuren im Internet e<strong>in</strong>zustellen, damit diese zu Hause bearbeitet<br />
werden könnten. E<strong>in</strong>e derartige Verfahrensweise ist jedoch kritisch zu sehen, da sie dem Zweck<br />
des Klausurenkurses nicht gerecht wird, unter Examensbed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>en Vorgang <strong>in</strong> beschränkter<br />
Zeit <strong>und</strong> mit begrenzten Hilfsmitteln zu erfassen <strong>und</strong> für se<strong>in</strong>e rechtliche Lösung <strong>in</strong> den üblichen<br />
Formen der Rechtspraxis e<strong>in</strong>en überzeugend begründeten Vorschlag <strong>in</strong>nerhalb der vorgegebenen<br />
Bearbeitungszeit <strong>von</strong> fünf St<strong>und</strong>en zu machen (so die Anforderungen <strong>in</strong> der schriftlichen Prüfung<br />
gemäß § 47 Abs. 1 ThürJAPO n. F.; § 48 Abs. 1 ThürJAPO a. F.).<br />
Während der Wahlstation wird e<strong>in</strong>e Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<br />
angeboten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Es wird jedoch allen Rechtsreferendaren empfohlen,<br />
das Angebot <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf den <strong>in</strong> der mündlichen Prüfung zu haltenden Aktenvortrag<br />
(vgl. § 49 Abs. 2 bis 4 ThürJAPO n.F.) zu nutzen, da <strong>in</strong> dieser Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft schwerpunktmäßig<br />
Aktenvorträge - unter angenäherten Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen - geübt werden.<br />
Für diejenigen Rechtsreferendare, die erstmals die zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden<br />
haben, wird seit dem Jahr 2012 e<strong>in</strong>e zentrale Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft mit dem Ziel der gesonderten,<br />
<strong>in</strong>tensiven Vorbereitung auf die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung durchgeführt.<br />
Zudem haben die betreffenden Personen während der ersten fünf Monate des EVD am regulären o.<br />
g. "Examensklausurenkurs" sowie den entsprechenden Klausurbesprechungen teilzunehmen <strong>und</strong><br />
s<strong>in</strong>d auch e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>zelausbilder zugeteilt.<br />
Ob sich die oben genannte zentrale Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft bewährt, bedarf zukünftiger Evaluation.<br />
Nach bisheriger E<strong>in</strong>schätzung der AG-Leiter, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bereits abgeschlossenen EVD-Lehrgang<br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>em weiteren, gerade laufenden EVD-Kurs jeweils fünf Referendare betreut haben bzw. noch<br />
unterrichten, sei es im Rahmen dieser Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft gut realisierbar, auf die <strong>in</strong>dividuellen<br />
Schwierigkeiten leistungsschwächerer Rechtsreferendare e<strong>in</strong>zugehen.<br />
64. Wie stellt sich der derzeitige Diskussionstand um die Veränderung der Notene<strong>in</strong>teilung für Zeugnisse<br />
im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sowie im Assessorexamen dar? Welche Gremien (z. B.<br />
Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz) <strong>und</strong> welche Verbände haben sich <strong>in</strong> dieser Diskussion bisher <strong>in</strong> welcher<br />
Weise positioniert? Wie steht die Landesregierung zu dieser Diskussion <strong>und</strong> aus welchen Gründen?<br />
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.<br />
65. Wie schätzen Vertreter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Vertreter der Thür<strong>in</strong>ger Justiz das Thema kommerzielle Repetitorien<br />
e<strong>in</strong>? Welche Alternativen schlagen sie ggf. vor? Wie bewertet die Landesregierung das Thema<br />
kommerzielle Repetitorien unter fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong> sozialen Aspekten <strong>und</strong> welchen Änderungsbedarf<br />
sieht hier die Landesregierung?<br />
Die Bewertung privater Repetitorien nach fachlich-<strong>in</strong>haltlichen <strong>und</strong> sozialen Aspekten obliegt Angehörigen<br />
der Thür<strong>in</strong>ger Justiz nicht <strong>und</strong> ist im Übrigen auch im H<strong>in</strong>blick auf fehlende E<strong>in</strong>blicke <strong>in</strong> Organisation<br />
<strong>und</strong> Inhalte der Repetitorien nicht möglich.<br />
Aufgabe der für die <strong>Ausbildung</strong> im staatlichen berufspraktischen Vorbereitungsdienst Verantwortlichen<br />
ist es, die <strong>Ausbildung</strong> als solche <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung<br />
gemäß den Bestimmungen der ThürJAPO sicherzustellen. Dem genügt die (bisherige) <strong>Ausbildung</strong><br />
bei den e<strong>in</strong>zelnen <strong>Ausbildung</strong>sstellen (praktische <strong>Ausbildung</strong> nach speziellen <strong>Ausbildung</strong>splänen,<br />
vgl. § 36 ThürJAPO n. F.), den Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften (mit speziellen <strong>Ausbildung</strong>splänen für die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Stationen, vgl. § 37 ThürJAPO n.F.) sowie im "Examensklausurenkurs" (vgl. § 38 ThürJA-<br />
PO n.F.). Es besteht ke<strong>in</strong> Anhaltspunkt dafür, dass das Ziel des Vorbereitungsdienstes gemäß § 34<br />
ThürJAPO n. F. <strong>von</strong> den Rechtsreferendaren nicht erreicht <strong>und</strong> die zweite juristische Staatsprüfung<br />
nicht erfolgreich abgelegt werden könnte. Außerhalb dieser <strong>Ausbildung</strong> stehender, kommerzieller<br />
Repetitorien bedarf es nach Auffassung der Landesregierung nicht.<br />
40
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
XI. Auslandsaufenthalt während Studium <strong>und</strong> Vorbereitungsdienst<br />
66. Wie <strong>und</strong> warum haben sich die Möglichkeiten zur Absolvierung <strong>von</strong> Teilen des rechtswissenschaftlichen<br />
Studiums bzw. des juristischen Vorbereitungsdienstes im Ausland bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen<br />
Organisationen seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Studium <strong>und</strong> Vorbereitungsdienst gesondert<br />
darstellen)?<br />
Auslandsaufenthalte während des Studiums:<br />
FSU Jena<br />
Studierende können unbeschränkt während des Studiums e<strong>in</strong>zelne Studiensemester im Ausland<br />
verbr<strong>in</strong>gen. Unterstützt wird dies durch mehrere Erasmus- <strong>und</strong> Fakultätsvere<strong>in</strong>barungen. Ausführungen<br />
zu den Partnern im Erasmus-Programm f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der Antwort zu Frage 68.<br />
Auslandsaufenthalte werden vorzugsweise auf den Zeitraum nach der Zwischenprüfung (nach dem<br />
vierten bzw. fünften Fachsemester) gelegt. Typischerweise liegen die Gründe für e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />
<strong>in</strong> der Erhöhung der Chancen auf dem <strong>in</strong>ländischen Arbeitsmarkt, der Erweiterung <strong>in</strong>ternationaler<br />
E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten, der Erhöhung der Fremdsprachenkompetenz <strong>und</strong> im Interesse an<br />
ausländischen Rechtssystemen.<br />
Seitens des JPA wird die Teilnahme am Auslandsstudium dadurch gefördert, dass den Studierenden<br />
die Zeiträume e<strong>in</strong>es solchen Auslandsstudiums, falls dieses bestimmte Anforderungen erfüllt,<br />
im Rahmen der Freiversuchsmöglichkeit nicht angerechnet werden. Regelmäßig kann nur derjenige<br />
e<strong>in</strong>en Freiversuch, also e<strong>in</strong>en zusätzlichen Prüfungsversuch, für die staatliche Pflichtfachprüfung<br />
beanspruchen, der spätestens im achten Semester an der Prüfung teilnimmt. Durch die Möglichkeit<br />
der Nichtanrechnung der Zeiten des Auslandsstudiums können die Studierenden am Freiversuch<br />
teilnehmen, auch wenn sie <strong>in</strong>folge des Auslandsstudiums <strong>in</strong>sgesamt länger als acht Semester<br />
studiert haben.<br />
Universität Erfurt<br />
Die Universität Erfurt hat unmittelbar nach der Gründung der Staatswissenschaftlichen Fakultät damit<br />
begonnen, Austauschprogramme für Studierende der Staatswissenschaften aufzubauen. Dabei<br />
g<strong>in</strong>g es vorrangig um die Gew<strong>in</strong>nung <strong>von</strong> Partnern, die alle drei Teildiszipl<strong>in</strong>en der Staatswissenschaften<br />
vertreten.<br />
Die Staatswissenschaftliche Fakultät stellt etwa die Hälfte aller Studierenden der Universität Erfurt,<br />
die <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten Gebrauch machen; die Studierenden dieser Fakultät s<strong>in</strong>d also häufiger<br />
an e<strong>in</strong>em Auslandsstudium <strong>in</strong>teressiert als Studierende anderer Fakultäten.<br />
Besonders nachgefragte Zielhochschulen <strong>von</strong> Studierenden der Staatwissenschaften s<strong>in</strong>d die Partnerhochschulen<br />
<strong>in</strong> den USA sowie <strong>in</strong> Chile <strong>und</strong> Argent<strong>in</strong>ien, <strong>in</strong> Südkorea <strong>und</strong> Hong Kong, das MGIMO<br />
<strong>in</strong> Moskau (Russland) sowie die Instituts d’Etudes Politiques <strong>in</strong> Lyon, Lille <strong>und</strong> Grenoble (Frankreich).<br />
Erasmus-Verträge mit re<strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Fakultäten bestehen mit der Universität Tilburg<br />
(Niederlande) <strong>und</strong> den Universitäten Salamanca, Alcala de Henares sowie Castellon (Spanien).<br />
FH Schmalkalden<br />
Während des gesamten Berichtszeitraums bestand für Studierende der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge<br />
der Hochschule die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte bzw. Auslandssemester im Rahmen<br />
des Studiums zu absolvieren. § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang<br />
Wirtschaftsrecht sieht beispielsweise vor, dass die Bereitschaft Studierender, Studienabschnitte im<br />
Ausland zu absolvieren, durch die Fakultät Wirtschaftsrecht im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefördert<br />
werden soll <strong>und</strong> im E<strong>in</strong>zelfall <strong>und</strong> bei Vorliegen e<strong>in</strong>es hohen Praxisbezugs die Aufenthalte auch<br />
als praktisches Studiensemester anerkannt werden können. Insbesondere der Masterstudiengang<br />
Wirtschaftsrecht stellt Fachgebiete mit <strong>in</strong>ternationalem Bezug <strong>in</strong> den Vordergr<strong>und</strong>.<br />
41
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Auslandsaufenthalte während des Vorbereitungsdienstes:<br />
Rechtsreferendare haben gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, ihre dreimonatige Wahlstation im Ausland<br />
bzw. bei e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternationalen Organisation zu absolvieren <strong>und</strong>/oder bis zu drei Monate während<br />
der Anwaltsstation - mit Ausnahme der ersten vier Monate - bei e<strong>in</strong>em ausländischen Rechtsanwalt<br />
abzuleisten. Diese Möglichkeit wird nach den Erfahrungen der Verwaltungspraxis regelmäßig genutzt.<br />
Statistische Erfassungen, die über die Antwort zu Frage 67 h<strong>in</strong>ausgehen, liegen hierüber jedoch<br />
nicht vor.<br />
67. Wie viele Studierende <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen an Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen <strong>und</strong><br />
wie viele Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare haben seit dem Jahr 2002 Teile ihrer <strong>Ausbildung</strong> im<br />
Ausland bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen Organisationen absolviert (bitte nach den beiden Personengruppen<br />
<strong>und</strong> nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung an der FSU Jena können<br />
nachfolgende Angaben zu den vergebenen Plätzen im Erasmus-Programm gemacht werden.<br />
Damit s<strong>in</strong>d die Auslandsaufenthalte der Studierenden aber nicht vollständig erfasst, da solche auch<br />
"<strong>in</strong> eigener Regie" (also außerhalb des Erasmus-Programms) stattf<strong>in</strong>den können.<br />
Land Universität Plätze 4 2009/<br />
2010<br />
2010/<br />
2011<br />
2011/<br />
2012<br />
2012/<br />
2013<br />
Frankreich Université Paris I Panthéon-Sorbonne<br />
2 1 4 3 2<br />
Université Montpellier I 2 2 1 2 2<br />
Université de Bourgogne (Dijon) 4 - 3 3 -<br />
Université de Nantes 2 - - - -<br />
GB Birm<strong>in</strong>gham City University 2 2 2 2 2<br />
Griechenland Aristotle University of Thessaloniki 3 - 1 - -<br />
Irland Tr<strong>in</strong>ity College, Dubl<strong>in</strong> 2 1 2 2 2<br />
Italien Università degli studi di Macerata 1 1 - 1 -<br />
Università Cattolica del Sacro Cuore<br />
3 1 2 2 -<br />
(Mailand)<br />
Niederlande Universiteit Leiden 1 - - - 1<br />
Slowenien Universität Ljubljana 2 - 1 - -<br />
Spanien Universidad de Huelva 2 - 1 1 2<br />
Ungarn<br />
Universitat de Lleida 2 - 1 - -<br />
Eötvös Loránd Universität (Budapest)<br />
2 - 1 - 1<br />
An der Universität Erfurt liegen zu dieser Frage ke<strong>in</strong>e Statistiken vor, weil die Kooperationsverträge<br />
sehr flexibel nutzbar s<strong>in</strong>d. Es lässt sich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> nicht mehr feststellen, ob Studierende<br />
der Staatswissenschaften während ihres Auslandsaufenthaltes auch Kurse für die Studienrichtung<br />
Rechtswissenschaft, die Haupt- oder Nebenstudienrichtung se<strong>in</strong> kann, absolviert haben.<br />
An der FH Schmalkalden haben Studierende der Studiengänge Wirtschaftsrecht e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />
im Rahmen des Studiums wie folgt absolviert:<br />
Jahr<br />
Anzahl der Studierenden<br />
2008 15<br />
2009 27<br />
2010 20<br />
2011 22<br />
42
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Bei den Jahresangaben s<strong>in</strong>d jeweils das Sommersemester <strong>und</strong> das nachfolgende W<strong>in</strong>tersemester<br />
berücksichtigt worden. Für die weiter zurückliegenden Jahre des Berichtszeitraums konnten ke<strong>in</strong>e<br />
konkreten Zahlen validiert werden. Es ist aber da<strong>von</strong> auszugehen, dass sich die Zahl der Studierenden<br />
auch <strong>in</strong> dem Korridor der letzten Jahre bewegen dürfte.<br />
Die Zahl der Rechtsreferendare, die <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 Teile ihrer <strong>Ausbildung</strong> im Ausland<br />
bzw. bei <strong>in</strong>ternationalen Organisationen absolviert haben, ist folgender Übersicht zu entnehmen:<br />
Jahr<br />
Anzahl der Referendare<br />
2002 nicht mehr feststellbar<br />
2003 37<br />
2004 23<br />
2005 22<br />
2006 22<br />
2007 14<br />
2008 12<br />
2009 4<br />
2010 10<br />
2011 10<br />
2012 11<br />
68. Welche E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Organisationen unterstützen rechtswissenschaftlich Studierende <strong>und</strong><br />
Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bei Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten<br />
im Rahmen der <strong>Juristen</strong>ausbildung? Welche Hochschulen <strong>und</strong> staatlichen Stellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
haben für den rechtswissenschaftlichen Bereich <strong>in</strong> welcher Form <strong>Ausbildung</strong>spartnerschaften<br />
mit welchen E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Organisationen im Ausland? Welche Aktivitäten bzw. Angebote<br />
bieten Organisationen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen aus dem Ausland im Bereich der <strong>Juristen</strong>ausbildung an<br />
Hochschulen bzw. bei öffentlichen Stellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen an? Wie wurden bzw. werden diese vorgenannten<br />
Angebote seit 2002 jeweils genutzt bzw. angenommen?<br />
Die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena nutzen im Rahmen des<br />
Erasmus-Programms der Universität die Möglichkeit, Teile des Studiums im Ausland zu absolvieren.<br />
E<strong>in</strong>e Übersicht der Auslandsstudienplätze der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des<br />
Erasmus-Mobilitätsprogramms gibt die Tabelle der Antwort zu Frage 67.<br />
Absolventen des Law & Language-Programms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können sich<br />
für e<strong>in</strong>en Auslandsstudienplatz an folgenden Partnerhochschulen <strong>in</strong> den USA bewerben:<br />
- Indiana University Bloom<strong>in</strong>gton, School of Law,<br />
- George Mason University, Arl<strong>in</strong>gton, VA.<br />
Zusätzlich zu den Auslandsstudienplätzen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können sich Studierende<br />
der Rechtswissenschaft für zentral durch das Internationale Büro vergebene Austauschplätze<br />
an den folgenden Partneruniversitäten der FSU Jena bewerben: Universität Krakau, Universität<br />
Prag, Eötvös Loránd Universität Budapest, Universität M<strong>in</strong>sk, Universität Moskau, Universität St.<br />
Petersburg, Tecnologico de Monterrey (Mexiko, neu 2012), Wuhan Universität (Ch<strong>in</strong>a), Meiji University<br />
(Tokio), Chubu Universität (Kasugai City, Japan), Fukuoka University (Japan) sowie Chonnam<br />
National University (Südkorea).<br />
Bei der Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Auslandsstudien werden die Studierenden durch den an der<br />
Fakultät bestehenden "Jean Monnet-Lehrstuhl" <strong>und</strong> das Internationale Büro der FSU Jena unterstützt.<br />
Das sog. European Judicial Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Network (EJTN), das regelmäßig <strong>in</strong>sbesondere für Richter <strong>und</strong><br />
Staatsanwälte aus anderen europäischen Mitgliedstaaten Fortbildungssem<strong>in</strong>are ausschreibt, bietet<br />
auch für Rechtsreferendare <strong>in</strong>teressante Veranstaltungen im Ausland an.<br />
Regelmäßig gibt es für Rechtsreferendare sog. THEMIS-Wettbewerbe im Ausland. Für das Jahr 2013<br />
hat das EJTN Rechtsreferendare zu vier Halbf<strong>in</strong>alen <strong>in</strong> Spanien, Litauen, Belgien <strong>und</strong> Ungarn sowie<br />
43
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
e<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>ale im Oktober 2013 <strong>in</strong> Bukarest e<strong>in</strong>geladen. Die Arbeitssprache ist Englisch. E<strong>in</strong>zelheiten<br />
hierzu können auf der Internetseite des EJTN unter www.ejtn.net e<strong>in</strong>gesehen werden. Das TJM<br />
hat im Mai 2012 erstmals <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong> Halbf<strong>in</strong>ale des THEMIS-Wettbewerbes ausgerichtet.<br />
Zweimal jährlich besteht für 25 Rechtsreferendare aus dem gesamten B<strong>und</strong>esgebiet die Möglichkeit,<br />
während e<strong>in</strong>er Woche <strong>in</strong> Paris Theorie <strong>und</strong> Praxis des französischen Rechts näher kennenzulernen.<br />
Kern des Programms ist e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> das französische Recht <strong>und</strong> <strong>in</strong> die französische<br />
Rechtssprache durch erfahrene Dozenten. Außerdem werden zahlreiche Institutionen besucht, die<br />
für die berufliche Orientierung <strong>von</strong> Interesse se<strong>in</strong> könnten, z. B. Anwaltskanzleien mit Deutschlandbezug,<br />
Deutsche Botschaft Paris, M<strong>in</strong>istère de la Justice, Gerichtsverhandlungen im Palais de Justice,<br />
Deutsch-Französische Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer. Das Programm wird vom Justizm<strong>in</strong>isterium<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen im Benehmen mit den anderen Landesjustizverwaltungen<br />
organisiert <strong>und</strong> steht allen deutschen Rechtsreferendaren offen. Bisher hat nach ermittelbarem<br />
Kenntnisstand e<strong>in</strong>e Rechtsreferendar<strong>in</strong> des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen dieses Angebot genutzt <strong>und</strong> anschließend<br />
sehr positiv über ihren Aufenthalt <strong>in</strong> Frankreich berichtet.<br />
69. Inwiefern s<strong>in</strong>d die <strong>Ausbildung</strong>sanforderungen der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen (rechtliche Regelungen,<br />
Studienordnungen, Anerkennung <strong>von</strong> Abschlüssen usw.) mit Blick auf e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt<br />
eher unterstützend bzw. verh<strong>in</strong>dernd ausgestaltet? Wie werden durch das B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetz<br />
(BaföG) Auslandsaufenthalte unterstützt?<br />
Es besteht die une<strong>in</strong>geschränkte Möglichkeit, e<strong>in</strong>zelne Studiensemester im Ausland zu absolvieren.<br />
Die E<strong>in</strong>zelheiten der Studienorganisation <strong>und</strong> des Studienablaufs werden durch die Studien<strong>und</strong><br />
Prüfungsordnungen geregelt.<br />
Weiter unterstützt wird die Wahrnehmung <strong>von</strong> Auslandsaufenthalten während des Studiums durch<br />
die Ausgestaltung der Prüfungsbed<strong>in</strong>gungen für die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten<br />
juristischen Prüfung. So besteht die Möglichkeit, die Zeiten des Auslandsstudienaufenthalts im Rahmen<br />
der Freiversuchsregelung nicht mitzurechnen, sodass die Studierenden am Freiversuch - d. h.<br />
am zusätzlichen Prüfungsversuch - teilnehmen können, auch wenn sie <strong>in</strong>folge des Auslandsstudiums<br />
länger als acht Semester studiert haben sollten. Zudem können zahlreiche der für die Zulassung<br />
zur Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise auch im Ausland, d. h. während e<strong>in</strong>es Auslandsstudiums,<br />
erworben werden <strong>und</strong> werden bei der Zulassung zur Prüfung anerkannt, so z.B. das<br />
Wahlpraktikum <strong>in</strong>nerhalb der praktischen Studienzeiten, der Leistungsnachweis betreffend fremdsprachige<br />
rechtswissenschaftliche Veranstaltungen (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 3 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 17<br />
Abs. 3 ThürJAPO). Auch weitere erforderliche Leistungsnachweise können durch solche ausländischer<br />
Universitäten ersetzt werden, wenn die juristische Fakultät der Universität deren Gleichwertigkeit<br />
bestätigt (vgl. § 16 Abs. 3 ThürJAPO).<br />
Auslandsaufenthalte (Studium <strong>und</strong> Praktikum) werden nach §§ 5, 16 des B<strong>und</strong>esausbildungsförderungsgesetzes<br />
(BAföG) gefördert. Innerhalb der EU <strong>und</strong> der Schweiz kann e<strong>in</strong> vollständiges Studium<br />
<strong>von</strong> Beg<strong>in</strong>n an bis zum Erwerb des ausländischen Bildungsabschusses gefördert werden.<br />
Im Rahmen e<strong>in</strong>es Inlandsstudiums können Studienzeiten <strong>in</strong>nerhalb der EU <strong>und</strong> der Schweiz ohne<br />
zeitliche Beschränkung, außerhalb der EU regelmäßig für die Dauer e<strong>in</strong>es Jahres, bei Vorliegen besonderer<br />
Gründe ausnahmsweise bis zu zweie<strong>in</strong>halb Jahren, gefördert werden. Voraussetzung ist,<br />
dass das Studium außerhalb der EU für das Inlandsstudium förderlich ist.<br />
Die M<strong>in</strong>destdauer muss e<strong>in</strong> Semester, bei Auslandsausbildungsaufenthalten im Rahmen e<strong>in</strong>er grenzüberschreitenden<br />
Zusammenarbeit zwischen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ländischen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er oder mehreren ausländischen<br />
Hochschulen (Hochschulkooperationen) zwölf Wochen betragen. Die M<strong>in</strong>destdauer für Auslandspraktika<br />
beträgt zwölf Wochen.<br />
Die Höhe der Förderung bestimmt sich nach § 13 Abs. 4, § 17 Abs. 2 BAföG <strong>und</strong> der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung.<br />
Die Förderung e<strong>in</strong>es Studienaufenthalts <strong>in</strong>nerhalb der EU erfolgt <strong>in</strong> Höhe<br />
des Bedarfs für e<strong>in</strong>en nicht bei se<strong>in</strong>en Eltern wohnenden Studierenden zu Inlandssätzen <strong>von</strong> maximal<br />
670 Euro nebst Reisekosten für e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrt je Fahrt <strong>von</strong> 250 Euro. Bei Studienaufenthalten<br />
außerhalb der EU <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Schweiz werden höhere Lebenshaltungskosten durch je nach<br />
44
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Land differierende Auslandszuschläge ausgeglichen <strong>und</strong> Reisekosten für e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Rückfahrt je<br />
Fahrt <strong>von</strong> 500 Euro geleistet. Für alle Auslandsaufenthalte werden zusätzlich die nachweisbar notwendigen<br />
Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal e<strong>in</strong> Jahr (im E<strong>in</strong>zelfall auch darüber h<strong>in</strong>aus)<br />
<strong>und</strong> eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bis zu monatlich 62 Euro übernommen.<br />
Für Auslandspraktika werden Reisekosten <strong>und</strong> eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung<br />
geleistet.<br />
Alle Zuschläge werden gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>in</strong> derselben Förderungsart wie die Gr<strong>und</strong>förderung (bei Studierenden<br />
jeweils zu 50 Prozent nicht rückzahlbarer Zuschuss <strong>und</strong> z<strong>in</strong>sloses, rückzahlbares Darlehen)<br />
geleistet. Der Zuschlag zu den Studiengebühren erfolgt vollständig als nicht rückzahlbarer Zuschuss.<br />
Für Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften gelten ke<strong>in</strong>e förderungsrechtlichen Besonderheiten.<br />
70. Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Landesregierung h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>in</strong> den Fragen 66 bis 69<br />
angesprochenen Themen <strong>und</strong> Fakten?<br />
Angesichts der zunehmenden Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung des Rechts <strong>und</strong> der Rechtswissenschafen<br />
stimmt die Landesregierung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats (Drucksache<br />
2558-12) übere<strong>in</strong>, dass sich die Rechtswissenschaften <strong>in</strong> Deutschland noch stärker als bislang<br />
<strong>in</strong> Forschung <strong>und</strong> Lehre <strong>in</strong>ternationalisieren sollten, um ihrem Stellenwert <strong>in</strong> Wissenschaft <strong>und</strong><br />
unterschiedlichen Berufsfeldern noch besser gerecht zu werden. H<strong>in</strong>sichtlich der Vorbereitung <strong>von</strong><br />
Studierenden der Rechtswissenschaften auf <strong>in</strong>ternationale Karrieren müssen jedoch zuvor tatsächlich<br />
noch Daten über Karriereverläufe <strong>und</strong> Arbeitsmärkte gesammelt werden, um danach zu beurteilen,<br />
ob die bereits vorhandenen Studiengänge den Bedarf an <strong>in</strong>ternational ausgebildeten <strong>Juristen</strong><br />
schon abdecken, oder ob die entsprechenden <strong>Ausbildung</strong>sangebote ausgeweitet werden sollten.<br />
Gemäß Beschluss des Thür<strong>in</strong>ger Landtags (Drucksache 5/4113) ist die Beseitigung <strong>von</strong> Förderungslücken<br />
beim Übergang vom Auslands- zum Inlandsstudium beabsichtigt. Derzeit bekommt e<strong>in</strong> Studierender,<br />
sofern er vier Monate nach se<strong>in</strong>em Auslandsstudium se<strong>in</strong> Inlandsstudium wieder aufnimmt,<br />
<strong>von</strong> den vier Monaten zwei Monate gefördert; bei e<strong>in</strong>er Lücke <strong>von</strong> drei Monaten werden, sofern er<br />
nach zwei Monaten se<strong>in</strong> Studium fortsetzt, ebenfalls zwei Monate gefördert.<br />
XII. Soziale (Rahmen-)Bed<strong>in</strong>gungen des Jurastudiums <strong>und</strong> des Vorbereitungsdienstes<br />
71. Wie stellen sich Bedarf <strong>und</strong> Leistungshöhe nach BaföG oder bzw. anderen sozialrechtlichen Leistungen<br />
bzw. nach Regelungen des BGB-Unterhaltsrechts für e<strong>in</strong>e/n Studierende/n (im Fachbereich<br />
Rechtswissenschaften) dar (bitte auch jeweilige Veränderungen seit dem Jahr 2002 darstellen)?<br />
Inwiefern gibt es <strong>von</strong> Verbänden/Organisationen bzw. Institutionen Bedarfsberechnungen, die <strong>von</strong><br />
den Bedarfsansätzen des BaföG zugunsten der Studierenden abweichen? Inwiefern lässt sich aus<br />
dem Gr<strong>und</strong>satzurteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen e<strong>in</strong> Anspruch<br />
auf Erhöhung der BaföG-Leistungen ableiten?<br />
Der monatliche Bedarf für e<strong>in</strong>en an e<strong>in</strong>er Hochschule Studierenden beträgt nach § 13 Abs. 1 Nr. 2<br />
BAföG 373 Euro.<br />
Der Bedarf erhöhte sich für die Unterkunft seit dem Jahr 2002 wie folgt:<br />
Studierender 2002<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
ab 2008<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
ab 2010<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Bedarf für bei den Eltern wohnend 44 48 49<br />
Bedarf für nicht bei den Eltern wohnend 133 146 224<br />
nachweisabhängiger Wohnzuschlag 64 72 -<br />
Für Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften gelten ke<strong>in</strong>e förderungsrechtlichen Besonderheiten.<br />
Über abweichende Bedarfsberechnungen verfügt das Deutsche Studentenwerk.<br />
45
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Aus dem Gr<strong>und</strong>satzurteil des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen lässt sich<br />
e<strong>in</strong> Anspruch auf Erhöhung der BAföG-Leistungen nicht herleiten, da es sich jeweils um e<strong>in</strong>e andere<br />
Zielgruppe handelt. Jedes Gesetz regelt für den <strong>von</strong> ihm erfassten Personenkreis abschließend,<br />
selbständig <strong>und</strong> nach eigenen Maßstäben, wie hoch die zur Existenzsicherung erforderlichen Leistungen<br />
se<strong>in</strong> müssen.<br />
72. Wie hoch ist der Anteil am BaföG- bzw. Sozialleistungssatz, der für Studienbedarf - <strong>in</strong>sbesondere<br />
Fachliteratur - angesetzt wird? Nach welchen Kriterien wurde dieser Bedarfsanteil berechnet? Inwiefern<br />
wurde hier <strong>von</strong> Kritiker<strong>in</strong>nen/Kritikern Nachbesserungsbedarf angemahnt?<br />
Der Bedarfssatz umfasst pauschaliert die Gesamtheit der geldlichen Mittel, die e<strong>in</strong> Auszubildender<br />
typischerweise für se<strong>in</strong>en Lebensunterhalt (Ernährung, Bekleidung, Unterkunft etc.) <strong>und</strong> zum<br />
Bestreiten der Kosten der <strong>von</strong> ihm betriebenen <strong>Ausbildung</strong> (<strong>in</strong>sbesondere Lern- <strong>und</strong> Arbeitsmittel,<br />
Fahrten zum Besuch der <strong>Ausbildung</strong>sstätte) benötigt. Der Anteil des Bedarfssatzes für Studienbedarf,<br />
<strong>in</strong>sbesondere Fachliteratur, <strong>und</strong> dessen Berechnung s<strong>in</strong>d nicht bekannt.<br />
73. Wie hoch ist der Bedarfs- bzw. Leistungsanteil beim BaföG, der für studentische Wohnzwecke angesetzt<br />
wird? Wie stellen sich im Vergleich dazu die Strukturen <strong>von</strong> Wohnungsmarkt <strong>und</strong> Mieten bzw.<br />
das Angebot <strong>von</strong> studentischen Wohnheimplätzen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Hochschulstandorten mit rechtswissenschaftlichen<br />
Studienrichtungen dar (bitte nach Orten aufschlüsseln <strong>und</strong> Entwicklung seit dem<br />
Jahr 2002 darstellen)?<br />
Zu den Bedarfssätzen für die Unterkunft wird auf die Antwort zu Frage 71 verwiesen.<br />
Die Entwicklung des Angebots an studentischen Wohnheimplätzen des Studentenwerks an den<br />
Thür<strong>in</strong>ger Hochschulstandorten mit rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen seit 2002 stellt sich<br />
wie folgt dar:<br />
Jahr<br />
Jena<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Erfurt<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Schmalkalden<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
2002 Mieten 50,00 - 299,00 87,00 - 227,00 118,00 - 217,00<br />
Durchschnittsmiete 143,00 119,00 165,00<br />
Anzahl Plätze 2.719 994 603<br />
2003 Mieten 50,00 - 299,00 87,00 - 227,00 118,00 - 217,00<br />
Durchschnittsmiete 152,00 119,00 165,00<br />
Anzahl Plätze 2.615 994 603<br />
2004 Mieten 91,00 - 299,00 87,00 - 241,00 118,00 - 217,00<br />
Durchschnittsmiete 161,00 148,00 165,00<br />
Anzahl Plätze 2.750 1.087 603<br />
2005 Mieten 94,00 - 299,00 87,00 - 241,00 118,00 - 217,00<br />
Durchschnittsmiete 163,00 148,00 165,00<br />
Anzahl Plätze 2.782 1.087 607<br />
2006 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,00 - 217,00<br />
Durchschnittsmiete 165,00 152,00 165,00<br />
Anzahl Plätze 2.796 1.051 607<br />
2007 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 167,00 165,00 171,00<br />
Anzahl Plätze 2.863 1.029 591<br />
2008 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 167,00 170,00 173,00<br />
Anzahl Plätze 2.785 999 585<br />
2009 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 172,00 175,00 173,00<br />
46
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Jahr<br />
Jena<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Erfurt<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Schmalkalden<br />
- <strong>in</strong> Euro -<br />
Anzahl Plätze 2.827 981 582<br />
2010 Mieten 94,00 - 299,00 99,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 175,00 178,00 174,00<br />
Anzahl Plätze 2.833 970 582<br />
2011 Mieten 120,00 - 299,00 135,00 - 245,00 118,50 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 182,00 182,00 176,00<br />
Anzahl Plätze 2.854 961,00 582,00<br />
2012 Mieten 120,00 - 299,00 135,00 - 245,00 155,00 - 218,00<br />
Durchschnittsmiete 184,00 185,00 176,00<br />
Anzahl Plätze 3.029 949 579<br />
74. Wie viele Studierende - <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen Studiengängen - beziehen seit<br />
dem Jahr 2002 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen Leistungen nach dem BaföG (bitte nach Hochschulen <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />
aufschlüsseln)? Wie ist die Veränderung dieser Daten seit dem Jahr 2002 ggf. zu bewerten?<br />
Die Entwicklung der Anzahl der geförderten Studierenden an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen ergibt<br />
sich aus der nachstehenden Tabelle. Diese gibt den Stand jeweils zu Beg<strong>in</strong>n des Sommersemesters<br />
an den jeweiligen Hochschulstandorten wieder. E<strong>in</strong>e Erfassung nach Hochschulen <strong>und</strong> Studiengängen<br />
erfolgt nicht.<br />
Hochschulstandort<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Jena 6.200 6.614 6.905 7.151 7.202 6.993 6.890 7.088 7.266 7.172 6.916<br />
Schmalkalden 678 833 923 880 825 740 709 712 694 694 715<br />
Erfurt 2.451 2.686 2.285 2.506 2.583 2.562 2.686 2.986 3.168 3.469 3.701<br />
Nordhausen *5 *6 452 522 594 878 733 870 935 966 885<br />
Ilmenau 2.101 1.931 1.698 1.518 1.386 1.230 1.174 1.237 1.237 1.304 1.520<br />
Weimar 957 897 876 773 762 692 670 744 848 986 1.009<br />
<strong>in</strong>sgesamt 12.387 12.961 13.139 13.350 13.352 13.095 12.862 13.637 14.148 14.591 14.746<br />
Die Entwicklung der Gefördertenzahlen wird durch verschiedene Faktoren, <strong>in</strong>sbesondere durch die<br />
Studierendenzahlen, die Entwicklung der E<strong>in</strong>kommensverhältnisse <strong>und</strong> Lebenshaltungskosten sowie<br />
Änderungen des BAföG, vor allem die Anpassung der Bedarfssätze, Freibeträge <strong>und</strong> Sozialpauschalen,<br />
bee<strong>in</strong>flusst. Entsprechende Daten werden nicht erhoben.<br />
75. Wie stellte bzw. stellt seit dem Jahr 2002 die Vergütungs- bzw. Besoldungssituation bzw. -struktur<br />
der Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen dar - auch<br />
im Vergleich zu anderen B<strong>und</strong>esländern? Inwiefern gibt es Fachdiskussionen bzw. Pläne darüber,<br />
die Vergütung des Vorbereitungsdienstes anzuheben?<br />
Thür<strong>in</strong>gen ist das e<strong>in</strong>zige B<strong>und</strong>esland, <strong>in</strong> dem der juristische Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis<br />
auf Widerruf abgeleistet wird, soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.<br />
Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten die an den Bezügen des E<strong>in</strong>gangsamts orientierten<br />
Anwärterbezüge. Der Anwärtergr<strong>und</strong>betrag beträgt derzeit 1.244,42 Euro. Dieser kann sich<br />
durch weitere Leistungen wie Familienzuschlag <strong>und</strong> Zuschläge für zu berücksichtigende K<strong>in</strong>der erhöhen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus können Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz<br />
vermögenswirksame Leistungen erhalten.<br />
47
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Die Entwicklung des Anwärtergr<strong>und</strong>betrages <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2002 ergibt sich aus folgender<br />
Übersicht:<br />
Jahr<br />
Ost-Betrag<br />
<strong>in</strong> Euro<br />
West-Betrag<br />
<strong>in</strong> Euro<br />
E<strong>in</strong>heitlicher<br />
Ost-/West-Betrag<br />
<strong>in</strong> Euro<br />
2002 906,44 1.007,16<br />
2003 916,52 1.007,16<br />
2004 938,51 1.031,33<br />
2005 953,98 1.031,33<br />
2006 963,52 1.041,64<br />
2007 973,16 1.052,06<br />
2008 1.038,93 1.123,17<br />
2009 1.183,17<br />
2010 1.197,37<br />
2011 1.215,33<br />
2012 1.244,42<br />
In allen anderen Ländern wird der juristische Vorbereitungsdienst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em öffentlich-rechtlichen <strong>Ausbildung</strong>sverhältnis<br />
absolviert. Die Rechtsreferendare erhalten dort e<strong>in</strong>e Unterhaltsbeihilfe.<br />
Bis zum 31. August 2006 galt für den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> alle B<strong>und</strong>esländer das B<strong>und</strong>esbesoldungsgesetz.<br />
Demzufolge haben sich die Beträge der Referendare bis 2006 gleich entwickelt. Danach ist wegen der<br />
Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung auf die Länder übergegangen.<br />
Die Vergütungs- bzw. Besoldungssituation der Rechtsreferendare <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen B<strong>und</strong>esländern<br />
ist folgender Übersicht zu entnehmen:<br />
Land<br />
Bruttomonatsgehalt der<br />
Rechtsreferendare<br />
<strong>in</strong> Euro<br />
(Stand: September 2012)<br />
Baden-Württemberg 1.043<br />
Bayern 1.072<br />
Berl<strong>in</strong> 941<br />
Brandenburg 1.088<br />
Bremen 1.044<br />
Hamburg 900<br />
Hessen 942<br />
Mecklenburg-Vorpommern 950<br />
Niedersachsen 1.016<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 1.022<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1.052<br />
Saarland 992<br />
Sachsen 1.082<br />
Sachsen-Anhalt 1.001<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1.023<br />
Thür<strong>in</strong>gen 1.244<br />
76. Wie viele Studierende im Fachbereich Rechtswissenschaften <strong>und</strong> Rechtsreferendar<strong>in</strong>nen bzw. Referendare<br />
im Vorbereitungsdienst g<strong>in</strong>gen bzw. gehen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Zeitraum seit dem Jahr 2002<br />
e<strong>in</strong>er Arbeit bzw. e<strong>in</strong>er Nebentätigkeit nach (bitte nach den Personengruppen trennen <strong>und</strong> die Entwicklung<br />
seit 2002 darstellen <strong>und</strong> wenn möglich <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? In welchen Tä-<br />
48
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
tigkeiten s<strong>in</strong>d die betreffenden Personen vorrangig aktiv? Was lässt sich über Durchschnittswerte<br />
<strong>von</strong> deren Zusatzverdienst sagen? Wie s<strong>in</strong>d etwaige Veränderungen bei der Anzahl der Personen<br />
mit Nebenbeschäftigung zu bewerten <strong>und</strong> zu begründen?<br />
Daten zur Anzahl der Studierenden, die e<strong>in</strong>er Nebentätigkeit nachgehen, werden nicht erhoben.<br />
Die Anzahl der Rechtsreferendare des Freistaats Thür<strong>in</strong>gen, die e<strong>in</strong>er genehmigten Nebentätigkeit<br />
nachg<strong>in</strong>gen bzw. nachgehen, wird erst seit dem Jahr 2009 statistisch erfasst <strong>und</strong> ist für die Zeit <strong>von</strong><br />
2009 bis 2012 aus folgender Tabelle ersichtlich:<br />
Jahr Anzahl der Rechtsreferendare mit genehmigter<br />
Nebentätigkeit<br />
2009 10<br />
2010 32<br />
2011 36<br />
2012 25<br />
Diese Nebentätigkeitsgenehmigungen wurden zu ca. e<strong>in</strong>em Drittel für e<strong>in</strong> Zusatzstudium erteilt. In<br />
den übrigen Fällen wurden Tätigkeiten bei Rechtsanwälten, für wissenschaftliche Hilfskräfte <strong>und</strong><br />
ausnahmsweise für sonstige Zwecke (z. B. Tra<strong>in</strong>ertätigkeit, Organistendienst) bewilligt.<br />
Für die Ermittlung des Durchschnittswertes des Zusatzverdienstes der Rechtsreferendare wurde<br />
das (Genehmigungs-)Jahr 2011 zugr<strong>und</strong>e gelegt. Der Wert beträgt 267,35 Euro.<br />
77. Wie war bzw. ist seit dem Jahr 2002 der jährliche Anteil der Studierenden <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengängen bzw. der Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare mit K<strong>in</strong>dern (bitte <strong>in</strong> nach den<br />
beiden Personengruppen <strong>und</strong> nach Hochschulen bzw. Landgerichtsbezirken <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben<br />
aufschlüsseln) - <strong>in</strong>sbesondere <strong>von</strong> Alle<strong>in</strong>erziehenden? Inwiefern begründet das Studium, <strong>in</strong>sbesondere<br />
bei Mangelsituation, den Anspruch auf e<strong>in</strong>en Kita-Platz <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en entsprechenden F<strong>in</strong>anzierungsanspruch<br />
nach sozialrechtlichen Vorschriften?<br />
Daten zur Anzahl der Studierenden mit K<strong>in</strong>dern werden nicht erhoben.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 des Thür<strong>in</strong>ger K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungsgesetzes (ThürKitaG) hat jedes K<strong>in</strong>d mit<br />
gewöhnlichem Aufenthalt <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schule<strong>in</strong>tritt e<strong>in</strong>en<br />
Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung <strong>und</strong> Betreuung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung.<br />
Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen montags<br />
bis freitags e<strong>in</strong>e tägliche Betreuungszeit <strong>von</strong> zehn St<strong>und</strong>en; er soll <strong>in</strong> der Regel sechs Monate vor<br />
der beabsichtigten Aufnahme <strong>in</strong> die K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung gegenüber der Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de geltend<br />
gemacht werden. Zur Realisierung der Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf können längere Betreuungszeiten<br />
bis zu zwölf St<strong>und</strong>en vere<strong>in</strong>bart werden; e<strong>in</strong> Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 5 ThürKitaG ist für K<strong>in</strong>der bis zum vollendeten ersten Lebensjahr e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes<br />
Angebot u. a. dann vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hochschulausbildung<br />
bef<strong>in</strong>den. Das vorzuhaltende Angebot wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 ThürKitaG<br />
durch die Bereitstellung <strong>von</strong> Plätzen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege gewährleistet.<br />
Der Anspruch hierauf richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt als örtlichem<br />
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, <strong>in</strong> der das K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>en gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Wohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />
ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 ThürKitaG verpflichtet, die erforderlichen Plätze <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />
bereitzustellen. Die Geme<strong>in</strong>den nehmen diese Aufgabe nach § 2 Abs. 2 der<br />
Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung (ThürKO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 17 Abs. 1 Satz 3 ThürKitaG als Pflichtaufgabe<br />
im eigenen Wirkungskreis wahr.<br />
Gemäß § 19 ThürKitaG beteiligt sich das Land im Rahmen des Kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleichs an den<br />
Kosten der K<strong>in</strong>dertagesbetreuung im Wesentlichen über die Schlüsselzuweisungen <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>em<br />
zweckgeb<strong>und</strong>enen Zuschuss (Landespauschale), dessen Höhe vom Alter des K<strong>in</strong>des abhängig ist.<br />
49
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Gemäß § 20 ThürKitaG tragen die Eltern <strong>in</strong> angemessener Weise zur F<strong>in</strong>anzierung der K<strong>in</strong>dertagesbetreuung<br />
bei. Die Elternbeiträge s<strong>in</strong>d sozialverträglich zu gestalten <strong>und</strong> nach dem E<strong>in</strong>kommen der<br />
Eltern <strong>und</strong>/oder der Anzahl der K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> nach dem vere<strong>in</strong>barten Betreuungsumfang zu staffeln.<br />
Gemäß § 90 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) soll der Kostenbeitrag für die<br />
Inanspruchnahme <strong>von</strong> Angeboten der Förderung <strong>von</strong> K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> K<strong>in</strong>dertagespflege<br />
nach §§ 22 bis 24 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder e<strong>in</strong> Teilnahmebeitrag<br />
auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden,<br />
wenn die Belastung den Eltern <strong>und</strong> dem K<strong>in</strong>d nicht zuzumuten ist.<br />
Inwiefern sich hierbei <strong>in</strong> konkreten E<strong>in</strong>zelfällen etwaige Möglichkeiten der Ermäßigung oder des Erlasses<br />
des Elternbeitrags, <strong>in</strong>sbesondere auch unter Berücksichtigung des eventuellen Anspruchs<br />
auf BAföG-Leistungen oder anderweitiger F<strong>in</strong>anzierungsansprüche oder Nebene<strong>in</strong>künfte ergeben,<br />
ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Entscheidung hierüber obliegt <strong>in</strong>sbesondere den jeweils<br />
zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.<br />
Für den jährlichen Anteil an Rechtsreferendaren mit K<strong>in</strong>dern gibt es ke<strong>in</strong>e statistischen Erhebungen.<br />
Lediglich die Anzahl derjenigen Referendare, denen <strong>in</strong> der Zeit <strong>von</strong> 2002 bis 2012 Elternzeit<br />
bewilligt wurde, kann <strong>in</strong>s Verhältnis zur Gesamtanzahl gesetzt werden:<br />
Jahr Prozentualer Anteil der jährlich bewilligten<br />
Elternzeiten<br />
2002 3,66<br />
2003 5,60<br />
2004 6,12<br />
2005 3,39<br />
2006 2,69<br />
2007 5,60<br />
2008 7,85<br />
2009 4,48<br />
2010 5,95<br />
2011 4,40<br />
2012 4,50<br />
78. Welche sozialrechtlichen oder anderweitigen Leistungs- <strong>und</strong> Unterstützungsansprüche gibt es für<br />
Studierende bzw. Referendar<strong>in</strong>nen/Rechtsreferendare mit Beh<strong>in</strong>derungen bzw. Handicap (z.B. Arbeitsassistenz,<br />
Lesehilfen usw.)? In welchem Umfang werden diese <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2002<br />
<strong>von</strong> Betroffenen <strong>in</strong> Anspruch genommen (bitte Darstellung nach den beiden Personengruppen <strong>und</strong><br />
Jahresscheiben aufteilen)?<br />
E<strong>in</strong> Anspruch auf Leistungen zum Besuch e<strong>in</strong>er Hochschule bzw. zur Teilnahme am Referendariat<br />
kann sich aus §§ 53 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 3, 54 SGB XII ergeben.<br />
Nach § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII erhalten Personen, die durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne <strong>von</strong> § 2<br />
Abs. 1 S. 1 SGB IX wesentlich <strong>in</strong> ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, e<strong>in</strong>geschränkt<br />
oder <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er solchen wesentlichen Beh<strong>in</strong>derung bedroht s<strong>in</strong>d, Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe,<br />
wenn <strong>und</strong> solange nach der Besonderheit des E<strong>in</strong>zelfalls, <strong>in</strong>sbesondere nach Art oder Schwere<br />
der Beh<strong>in</strong>derung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der E<strong>in</strong>gliederungshilfe erfüllt werden kann.<br />
Zu den <strong>in</strong> § 53 Abs. 3 SGB XII aufgezählten besonderen Aufgaben der E<strong>in</strong>gliederungshilfe gehört<br />
es, den Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen die Teilnahme am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft zu ermöglichen<br />
oder zu erleichtern <strong>und</strong> ihnen die Ausübung e<strong>in</strong>es angemessenen Berufs oder e<strong>in</strong>er sonstigen angemessenen<br />
Tätigkeit zu ermöglichen.<br />
Nach § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB XII <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 13 E<strong>in</strong>gliederungshilfe-Verordnung (E<strong>in</strong>gl-<br />
HVO) s<strong>in</strong>d Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong>sbesondere Hilfen zur schulischen <strong>Ausbildung</strong> für<br />
e<strong>in</strong>en angemessenen Beruf e<strong>in</strong>schließlich des Besuchs e<strong>in</strong>er Hochschule. Da die Aufzählung der<br />
Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> § 54 SGB XII nicht abschließend ist, kommt e<strong>in</strong>e Hilfegewäh-<br />
50
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
rung auch während des Referendariats <strong>in</strong> Betracht, wenn die o.g. Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere<br />
ist dabei das <strong>in</strong> der Sozialhilfe verankerte Nachrangpr<strong>in</strong>zip zu beachten, d.h. Leistungen<br />
können nur gewährt werden, wenn ke<strong>in</strong> anderer Leistungsträger zur Leistung verpflichtet ist.<br />
Die Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe werden <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>von</strong> den Kommunen im Rahmen ihrer<br />
kommunalen Selbstverwaltung erbracht.<br />
Zur Anzahl der Fälle <strong>von</strong> Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe an Studierende bzw. Referendare, <strong>in</strong>sbesondere<br />
<strong>in</strong> der juristischen <strong>Ausbildung</strong>, liegen der Landesregierung ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />
Wegen der Unterstützungsangebote für Studierende mit Beh<strong>in</strong>derungen bzw. "Handicaps" wird auf<br />
die Antwort zu Frage 22, bezüglich der Rechtsreferendare mit Beh<strong>in</strong>derung bzw. "Handicaps" auf<br />
die Antwort zu Frage 54 verwiesen.<br />
79. Inwiefern gibt es Untersuchungen <strong>und</strong> Studien sowie Erfahrungsberichte, <strong>in</strong>sbesondere aus Thür<strong>in</strong>gen<br />
<strong>und</strong> zum Bereich <strong>Juristen</strong>ausbildung, aus denen hervorgeht, dass schwierige soziale Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
zu e<strong>in</strong>em Abbruch der <strong>Juristen</strong>ausbildung geführt haben? Welchen Handlungsbedarf<br />
sieht die Landesregierung mit Blick auf die soziale Situation der Studierenden <strong>in</strong> rechtswissenschaftlichen<br />
Studiengängen <strong>und</strong> <strong>von</strong> Rechtsreferendaren?<br />
Entsprechende Studien oder Berichte s<strong>in</strong>d der Landesregierung nicht bekannt.<br />
XIII. Berufsperspektiven nach Abschluss der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
80. Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong>, <strong>in</strong>sbesondere Berufse<strong>in</strong>steiger,<br />
wurden seit dem Jahr 2002 <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst aufgenommen, wie viele<br />
da<strong>von</strong> als Beamt<strong>in</strong>nen/Beamte auf Lebenszeit (bitte nach Tätigkeitsbereichen, Dienstlaufbahn <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie hat sich seit dem Jahr 2002 das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
der Bewerber<strong>in</strong>nen/Berwerber entwickelt? Wie viele Bedienstete <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz<br />
<strong>und</strong> im Verwaltungsdienst mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> gehen voraussichtlich bis 2022<br />
<strong>in</strong> den Ruhestand? Wie viele dieser frei werdenden Stellen müssen bzw. sollen voraussichtlich wieder<br />
besetzt werden?<br />
Bewerber mit juristischen Abschlüssen wurden im Berichtszeitraum <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justizdienst<br />
bzw. Verwaltungsdienst wie folgt aufgenommen:<br />
Geschäftsbereich des TJM:<br />
Insoweit wird auf die beigefügte Tabelle " E<strong>in</strong>stellungen/Übernahmen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer<br />
<strong>Ausbildung</strong>"(Anlage 1 der Antwort zu Frage 80) verwiesen. Zusätzlich zu den dort benannten E<strong>in</strong>stellungen<br />
für den Justiz- <strong>und</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienst wurden im Bereich des Thür<strong>in</strong>ger Justizvollzugs<br />
noch folgende E<strong>in</strong>stellungen vorgenommen:<br />
2009: 1 E<strong>in</strong>stellung im höheren Vollzugs- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst, ke<strong>in</strong> Berufse<strong>in</strong>steiger<br />
2011: 2 E<strong>in</strong>stellungen juristischer Mitarbeiter, Tarifbeschäftigte im höheren Dienst, da<strong>von</strong> 1 Berufse<strong>in</strong>steiger<br />
Das Dienste<strong>in</strong>trittsalter der Bediensteten des Justiz- <strong>und</strong> allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienstes ist der<br />
Tabelle "Entwicklung des Lebensalters der Bediensteten bei Dienstantritt" (Anlage 2 zur Antwort zu<br />
Frage 80) zu entnehmen. Im Bereich des Justizvollzugs lag das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
im abgefragten Zeitraum bei 37,33 Jahren.<br />
Die E<strong>in</strong>tritte <strong>in</strong> den Ruhestand ergeben sich aus der Tabelle "Ruhestandse<strong>in</strong>tritte <strong>von</strong> Bediensteten<br />
mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> im richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Dienst <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />
Justizverwaltung" (Anlage 3 zur Antwort zu Frage 80).<br />
Dieses Zahlenmaterial zu den Ruhestandse<strong>in</strong>tritten erfasst den Zeitraum <strong>von</strong> 2012 bis e<strong>in</strong>schließlich<br />
2020. Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Auswertungen liegen nicht vor.<br />
51
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Von den im Thür<strong>in</strong>ger Justizvollzug beschäftigten <strong>Juristen</strong> wird bis zum Jahr 2022 e<strong>in</strong>e Person wegen<br />
Erreichens der Altersgrenze <strong>in</strong> den Ruhestand treten.<br />
Die frei werdenden Stellen werden nach Maßgabe der haushalterischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong><br />
<strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> der Entwicklung des Geschäftsanfalls nachbesetzt werden. Angestrebt wird<br />
auch zukünftig e<strong>in</strong>e bedarfsgerechte personelle Ausstattung <strong>in</strong> allen Aufgabenbereichen der Justiz.<br />
Geschäftsbereich des TIM:<br />
Seit 2002 wurden 29 Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> als Berufse<strong>in</strong>steiger <strong>in</strong> den Geschäftsbereich<br />
des TIM (ohne Polizei) e<strong>in</strong>gestellt. Unter den Begriff der Berufse<strong>in</strong>steiger hat das TIM auch Bewerber<br />
gefasst, die nach Ablegen ihres zweiten juristischen Staatsexamens über e<strong>in</strong>en Zeitraum bis<br />
zu e<strong>in</strong>em halben Jahr e<strong>in</strong>e andere Tätigkeit vorübergehend bzw. zur Überbrückung ausgeübt haben.<br />
TLVwA Durchschnittsalter<br />
TLfV Durchschnittsalter<br />
TIM Durchschnittsalter<br />
2002 2 29 2 26,5 1 28<br />
2003 2 28 2 29,5<br />
2004 1 29 2 29,5<br />
2005 1 7 30<br />
2006 2 30,5<br />
2007 1 32<br />
2008 3 30,3<br />
2009 1 32 1 29<br />
2010 6 30 1 30<br />
2011 0 1 35<br />
2012 4 28,8<br />
Im übrigen nachgeordneten Geschäftsbereich (ohne Polizei) wurden ke<strong>in</strong>e <strong>Juristen</strong> bzw. ke<strong>in</strong>e Berufsanfänger<br />
e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Sofern die e<strong>in</strong>gestellten <strong>Juristen</strong> nicht vor Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit ausgeschieden<br />
s<strong>in</strong>d bzw. für e<strong>in</strong>e Elternzeitvertretung e<strong>in</strong>gestellt worden waren, wurden alle - nach Ablauf ihrer Probezeit<br />
- <strong>in</strong> der Laufbahn des höheren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienstes <strong>in</strong> das Beamtenverhältnis<br />
auf Lebenszeit übernommen. Die seit dem Jahr 2010 e<strong>in</strong>gestellten Berufsanfänger bef<strong>in</strong>den sich<br />
überwiegend noch <strong>in</strong> der laufbahnrechtlichen Probezeit.<br />
Im Geschäftsbereich des TIM (ohne Polizei) werden bis 2022 voraussichtlich 20 Bedienstete mit<br />
rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand treten. E<strong>in</strong>ige der Bediensteten bekleiden<br />
<strong>in</strong>zwischen Spitzenämter ihrer Laufbahn. Soweit diese Dienstposten nachbesetzt werden, kommen<br />
hierfür ke<strong>in</strong>e Berufsanfänger <strong>in</strong> Betracht. Im Übrigen kann zur Nachbesetzung der frei werdenden<br />
Stellen derzeit noch ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Aussage getroffen werden.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums (TFM):<br />
In den höheren Dienst der Steuerverwaltung s<strong>in</strong>d seit 2002 im folgenden Umfang <strong>Juristen</strong> für die<br />
F<strong>in</strong>anzämter e<strong>in</strong>gestellt worden:<br />
Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />
2002 7 32,9<br />
2003 0 -<br />
2004 0 -<br />
2005 3 28<br />
2006 1 30<br />
52
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />
2007 1 28<br />
2008 4 32<br />
2009 5 32,4<br />
2010 0 -<br />
2011 6 30,7<br />
2012 3 31,3<br />
In den höheren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltungsdienst s<strong>in</strong>d im TFM seit 2002 im folgenden Umfang <strong>Juristen</strong><br />
e<strong>in</strong>gestellt worden:<br />
Jahr Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen (Durchschnitts-)Alter<br />
2005 1 31<br />
2006 1 33<br />
2007 1 33<br />
Die E<strong>in</strong>stellungen erfolgten bis auf zwei Fälle jeweils im Beamtenverhältnis auf Probe, da zunächst<br />
die laufbahnrechtliche Probezeit zu absolvieren war. In den genannten zwei Fällen konnten im Ergebnis<br />
der Auswahlverfahren Beamte auf Lebenszeit aus anderen B<strong>und</strong>esländern übernommen werden.<br />
Im nachfolgenden Umfang treten <strong>in</strong> den nächsten zehn Jahren <strong>Juristen</strong> des Geschäftsbereichs des<br />
TFM <strong>in</strong> den Ruhestand.<br />
Jahr<br />
Anzahl der Bediensteten<br />
2013 0<br />
2014 0<br />
2015 2<br />
(ke<strong>in</strong>e Nachbesetzung, da E<strong>in</strong>satz<br />
im Bereich Vermögensfragen)<br />
2016 2<br />
2017 4<br />
2018 0<br />
2019 1<br />
2020 3<br />
2021 3<br />
2022 0<br />
E<strong>in</strong>e Nachbesetzung ist, sofern nicht anders angegeben, gr<strong>und</strong>sätzlich vorgesehen. Hierüber kann<br />
verb<strong>in</strong>dlich aber erst zeitnah zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens der Bediensteten entschieden<br />
werden.<br />
Thür<strong>in</strong>ger Staatskanzlei (TSK):<br />
In der TSK wurden seit dem Jahr 2002 drei Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />
lfd. E<strong>in</strong>stellungsjahr Dienstlaufbahn Beamter auf Tätigkeitsbereich<br />
E<strong>in</strong>stellungsalter<br />
Nr.<br />
Lebenszeit<br />
1 2004 höherer Dienst ne<strong>in</strong> EU-Angelegenheiten<br />
29<br />
2 2006 höherer Dienst ne<strong>in</strong> CdS-Büro 30<br />
3 2012 höherer Dienst ne<strong>in</strong> Medienservice,<br />
Reden<br />
29<br />
53
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Bis zum Jahr 2022 gehen voraussichtlich fünf Bedienstete der TSK mit rechtswissenschaftlicher<br />
<strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand. Derzeit kann noch ke<strong>in</strong>e Aussage getroffen werden, wie viele dieser<br />
Stellen voraussichtlich wieder besetzt werden müssen bzw. sollen.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Arbeit <strong>und</strong> Technologie (TMWAT):<br />
Die nachgefragten Angaben ergeben sich aus den als Anlage 4 zur Antwort zu Frage 80 beigefügten<br />
Tabellen. Entsprechend der Fragestellung wurden nur diejenigen Bediensteten aufgenommen,<br />
die erstmalig <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst im TMWAT aufgenommen wurden.<br />
Enthalten s<strong>in</strong>d daher u. a. auch Bedienstete, die zunächst befristet <strong>und</strong> dann unbefristet im TMWAT<br />
beschäftigt wurden bzw. werden.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit (TMSFG):<br />
E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter:<br />
Jahr Anzahl<br />
<strong>in</strong>sgesamt<br />
da<strong>von</strong> Beamte<br />
Tätigkeitsbereich Dienstlaufbahn Altersdurchschnitt<br />
<strong>in</strong> Jahren<br />
2002 3 2 Übernahme <strong>von</strong> höherer nichttechnischer<br />
29<br />
juristischen Aufgaben<br />
im allgeme<strong>in</strong>en<br />
<strong>und</strong><br />
besonderen Verwaltungsdienstungsdienst<br />
Verwal-<br />
2003 - - - -<br />
2004 - - - -<br />
2005 - -<br />
2006 - - - -<br />
2007 - - - -<br />
2008 1 1 Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben<br />
im allgeme<strong>in</strong>en<br />
<strong>und</strong><br />
besonderen Verwaltungsdienst<br />
2009 4 2 Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben<br />
im allgeme<strong>in</strong>en<br />
<strong>und</strong><br />
besonderen Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
2010 - - - -<br />
35<br />
33<br />
2011 - - - -<br />
54
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Jahr Anzahl<br />
<strong>in</strong>sgesamt<br />
da<strong>von</strong> Beamte<br />
Tätigkeitsbereich Dienstlaufbahn Altersdurchschnitt<br />
<strong>in</strong> Jahren<br />
2012 1 - Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben<br />
im allgeme<strong>in</strong>en<br />
<strong>und</strong><br />
besonderen Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
29<br />
<strong>in</strong>sgesamt:<br />
9 5<br />
Im TMSFG <strong>und</strong> dessen Geschäftsbereich wird bis zum Jahr 2022 voraussichtlich e<strong>in</strong>e Bedienstete<br />
<strong>in</strong> den Ruhestand gehen. Zur Nachbesetzung dieser frei werdenden Stelle kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />
noch ke<strong>in</strong>e Aussage getroffen werden.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur (TMBWK):<br />
Insoweit wird auf die Anlage 5 der Antwort zu Frage 80 verwiesen.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz<br />
(TMLFUN):<br />
Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> wurden seit 2002 im TMLNU bzw. TMLFUN<br />
<strong>und</strong> im nachgeordneten Bereich <strong>in</strong> folgendem Umfang e<strong>in</strong>gestellt:<br />
Jahr Anzahl männlich/<br />
weiblich<br />
Berufse<strong>in</strong>steiger<br />
Laufbahn<br />
2002 1 w ne<strong>in</strong> Beamt<strong>in</strong> Höherer<br />
nichttechnischer<br />
Dienst<br />
2010 1 w ne<strong>in</strong> Beschäftigte<br />
2012 5 5 w 1 ja<br />
4 ne<strong>in</strong><br />
3 Beamte<br />
2 Beschäftigte<br />
Höherer<br />
nichttechnischer<br />
Dienst<br />
Höherer<br />
nichttechnischer<br />
Dienst<br />
Beamte/<br />
Beschäftigte<br />
Durch-<br />
Behörde<br />
schnitts-<br />
alter<br />
37 TMLNU<br />
30 TMLFUN<br />
30 3 TMLFUN<br />
1 TLUG<br />
1 Landwirtschaftsämter<br />
Bedienstete mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> gehen im TMLFUN <strong>und</strong> im nachgeordneten Bereich planmäßig<br />
<strong>in</strong> folgenden Jahresscheiben <strong>in</strong> den Ruhestand:<br />
Jahr<br />
Anzahl<br />
2013 0<br />
2014 0<br />
2015 2<br />
2016 1<br />
2017 0<br />
2018 2<br />
2019 4<br />
2020 0<br />
2021 1<br />
2022 0<br />
55
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Konkrete Planungen für Nachbesetzungen für die Jahre ab 2015 liegen noch nicht vor.<br />
Geschäftsbereich des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bau, Landesentwicklung <strong>und</strong> Verkehr (TMBLV):<br />
Im TMBLV wurden seit dessen Bildung am 8. Juli 2004 7 Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Im Geschäftsbereich des TBLV <strong>und</strong> der nachgeordneten Straßenbauämter erfolgte die<br />
E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> 4 <strong>Juristen</strong>. Seit der Bildung des TLVermGeo am 1. April 2005 wurden <strong>in</strong> dessen<br />
Geschäftsbereich ke<strong>in</strong>e <strong>Juristen</strong> e<strong>in</strong>gestellt. Bezüglich der E<strong>in</strong>zelfragen wird auf die Anlage 6 der<br />
Antwort zu Frage 80 verwiesen.<br />
Bis zum Jahr 2022 gehen voraussichtlich 2 beschäftigte <strong>Juristen</strong> des TMBLV sowie 3 Bedienstete<br />
des TLBV <strong>und</strong> der Straßenbauämter mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand. Im<br />
TLVermGeo wird bis zum Jahr 2022 voraussichtlich ke<strong>in</strong> Jurist <strong>in</strong> den Ruhestand treten.<br />
Zu der Nachbesetzung der frei werdenden Stellen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch ke<strong>in</strong>e Aussage<br />
getroffen werden. Dies ist abhängig <strong>von</strong> den haushaltsrechtlichen <strong>und</strong> personalwirtschaftlichen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sowie der Entwicklung des Geschäftsanfalls.<br />
81. Wie hat sich seit dem Jahr 2002 die Zahl der Anwaltszulassungen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen entwickelt (bitte<br />
nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Wie hat sich die berufliche <strong>und</strong> soziale Situation der Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälte<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit 2002 entwickelt? In welchen Fachbereichen gibt es noch welchen<br />
Bedarf an Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälten? Wie werden sich die Anwaltszulassungen <strong>und</strong> die berufliche/soziale<br />
Situation der Thür<strong>in</strong>ger Anwält<strong>in</strong>nen/Anwälte voraussichtlich bis 2022 entwickeln?<br />
Die Anzahl der Anwaltszulassungen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen hat sich laut Statistischem Jahrbuch der Anwaltschaft<br />
2011/2012 wie folgt entwickelt:<br />
Jahr<br />
Anzahl der Anwaltszulassungen<br />
2002 1.705<br />
2003 1.724<br />
2004 1.772<br />
2005 1.834<br />
2006 1.889<br />
2007 1.950<br />
2008 1.967<br />
2009 1.995<br />
2010 2.012<br />
2011 2.037<br />
Zur beruflichen <strong>und</strong> sozialen Situation der Anwälte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen liegen nur wenige Informationen vor.<br />
Das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik hat Daten zu den E<strong>in</strong>künften der Rechtsanwälte (ohne Notariat)<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen aus freiberuflicher Arbeit für die Jahre 2001, 2004 <strong>und</strong> 2007 übermittelt. (Neuere<br />
Daten liegen nicht vor.) Danach gab es im Jahr 2001 669 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften<br />
aus freiberuflicher Arbeit, die <strong>in</strong>sgesamt 23.008.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro Steuerpflichtigem<br />
34.391 Euro. Im Jahr 2004 waren 761 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften aus freiberuflicher<br />
Arbeit zu verzeichnen, die <strong>in</strong>sgesamt 24.731.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro<br />
Steuerpflichtigem 32.498 Euro. Im Jahr 2007 gab es 875 steuerpflichtige Anwälte mit E<strong>in</strong>künften<br />
aus freiberuflicher Arbeit, die <strong>in</strong>sgesamt 35.809.000 Euro E<strong>in</strong>künfte erzielten. Das s<strong>in</strong>d pro Steuerpflichtigem<br />
40.924 Euro. Nicht erfasst s<strong>in</strong>d dabei aber Anwälte, die im Angestelltenverhältnis arbeiten,<br />
weil diese ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>künfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen, was die erhebliche Differenz<br />
zur Zahl der zugelassenen Anwälte erklären könnte. Im Übrigen s<strong>in</strong>d nur Studien bekannt, die sich<br />
auf die b<strong>und</strong>esweite Situation oder andere B<strong>und</strong>esländer beziehen, nicht aber weitere statistische<br />
Erhebungen über die soziale Situation der Rechtsanwälte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />
56
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Am 1. Januar 2012 gab es laut B<strong>und</strong>esrechtsanwaltskammer <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen folgende Anzahl zugelassener<br />
Fachanwälte:<br />
Fachbereich<br />
Anzahl der Fachanwälte<br />
Steuerrecht 47<br />
Verwaltungsrecht 20<br />
Strafrecht 52<br />
Familienrecht 131<br />
Arbeitsrecht 158<br />
Sozialrecht 34<br />
Insolvenzrecht 20<br />
Versicherungsrecht 14<br />
Medienrecht 16<br />
Miet- <strong>und</strong> Wohnungsrecht 30<br />
Verkehrsrecht 76<br />
Bau- <strong>und</strong> Architektenrecht 44<br />
Erbrecht 5<br />
Transport-/Speditionsrecht 1<br />
Gewerblicher Rechtsschutz 3<br />
Handels-/Gesellschaftsrecht 15<br />
Urheber-/Medienrecht 1<br />
Informationstechnologierecht 3<br />
Bank-/Kapitalmarktrecht 8<br />
Agrarrecht 1<br />
E<strong>in</strong>e Prognose ist angesichts des für Thür<strong>in</strong>gen vorliegenden Datenmaterials sehr schwierig. Erkennbar<br />
ist aber, dass der Anstieg der Anwaltszulassungen pro Jahr <strong>in</strong> der letzten Zeit abgenommen<br />
hat. Angesichts der demographischen Entwicklung, <strong>in</strong>sbesondere wegen des Geburtenrückgangs<br />
nach 1990, dürfte wohl <strong>in</strong> Zukunft zum<strong>in</strong>dest nicht mehr mit e<strong>in</strong>er Verstetigung des Anstiegs<br />
der Anwaltszulassungen zu rechnen se<strong>in</strong>. Aus der Anzahl der <strong>in</strong> den verschiedenen Bereichen zugelassenen<br />
Fachanwälte kann nicht auf e<strong>in</strong>en noch bestehenden Bedarf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fachbereichen<br />
geschlossen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass <strong>in</strong> den Bereichen, <strong>in</strong> denen es nur wenige<br />
Fachanwälte gibt, gar ke<strong>in</strong> Bedarf besteht.<br />
82. Wie hat sich seit dem Jahr 2002 im Bereich der Wirtschaft, bei Organisationen <strong>und</strong> Verbänden, an<br />
den Hochschulen <strong>und</strong> anderen Bereichen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen die Beschäftigungssituation entwickelt (Zahl<br />
der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong>, Berufssituation usw.)? Wie wird der Bedarf an juristischem<br />
Personal bis zum Jahr 2022 prognostiziert?<br />
Angaben zur Anzahl der <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten <strong>in</strong> den juristischen<br />
Berufsbereichen sowie zu den Arbeitslosen <strong>und</strong> den gemeldeten Arbeitsstellen <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
lassen sich den <strong>in</strong> der Anlage der Antwort zu Frage 82 beigefügten drei Tabellen (Statistiken der<br />
B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit) entnehmen.<br />
Angaben zu den Beschäftigten an den Hochschulen <strong>und</strong> dem Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena ergeben<br />
sich aus nachfolgender Tabelle. Berücksichtigt ist nur der Bereich der Hochschulen außerhalb der<br />
Verwaltung (z. B. Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter usw.).<br />
Jahr Zahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />
2002 114<br />
2003 118<br />
2004 117<br />
2005 122<br />
57
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Jahr Zahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />
2006 121<br />
2007 125<br />
2008 124<br />
2009 123<br />
2010 130<br />
2011 133<br />
2012 8 132<br />
Zur Prognose des Bedarfs an juristischem Personal aus Sicht der Hochschulen ist folgendes zu<br />
bemerken: Drei Hochschulen prognostizieren e<strong>in</strong>en gleichbleibenden Bedarf an juristischem Personal.<br />
E<strong>in</strong>e Hochschule teilte mit, dass die Nachbesetzung der altersbed<strong>in</strong>gten Abgänge <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />
<strong>von</strong> der Haushaltssituation erfolgen wird. An e<strong>in</strong>er weiteren Hochschule wird e<strong>in</strong> jährlicher<br />
Bedarf <strong>von</strong> zwei bis drei E<strong>in</strong>stellungen gesehen. Nach der E<strong>in</strong>schätzung <strong>von</strong> vier Hochschulen wird<br />
ke<strong>in</strong> juristisches Personal benötigt.<br />
E<strong>in</strong>e Prognose zum Bedarf an juristischem Personal bis zum Jahr 2022 kann nicht getroffen werden.<br />
Im Übrigen liegen Daten über die Anzahl der Beschäftigten mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> bzw. Berufssituation<br />
im Bereich der Wirtschaft, bei Organisationen <strong>und</strong> Verbänden usw. <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nicht vor.<br />
83. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung <strong>und</strong> Spezialisierung bestehen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen für <strong>Juristen</strong> nach<br />
dem universitären Abschluss bzw. nach dem Assessorexamen <strong>und</strong> wie werden diese genutzt?<br />
Weiterbildungsmaßnahmen nach dem universitären bzw. Fachhochschulabschluss:<br />
An der FSU Jena gibt es den Aufbau- <strong>und</strong> Ergänzungsstudiengang "Privates <strong>und</strong> Öffentliches Wirtschaftsrecht",<br />
der <strong>von</strong> <strong>in</strong>- <strong>und</strong> ausländischen Teilnehmern nachgefragt ist. Die Master-Studierenden<br />
erwerben vertiefte <strong>und</strong> erweiterte Kenntnisse unter besonderer Berücksichtigung des europäischen<br />
<strong>und</strong> des <strong>in</strong>ternationalen Wirtschaftsrechts. Dieser Studiengang wurde im Erhebungszeitraum <strong>von</strong><br />
durchschnittlich 42 Studierenden pro Semester belegt.<br />
Außerdem werden Weiterbildungsmöglichkeiten für Rechtswissenschaftler im Bereich Arbeitsrecht,<br />
Organisation <strong>und</strong> Personalmanagement angeboten, die im W<strong>in</strong>tersemester 2011/2012 <strong>von</strong> <strong>in</strong>sgesamt<br />
57 Personen (Absolventen der Rechts- <strong>und</strong> Wirtschaftswissenschaften) <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />
wurden.<br />
Der Landesregierung liegen ke<strong>in</strong>e Informationen darüber vor, welche Weiterbildungs- <strong>und</strong> Spezialisierungsmöglichkeiten<br />
<strong>von</strong> den Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft nach dem universitären<br />
Abschluss genutzt werden. Solche werden statistisch nicht erhoben.<br />
An der FH Schmalkalden können Studierende nach dem ersten Hochschulabschluss im Studiengang<br />
Wirtschaftsrecht (LL.B.) den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht anschließen, der <strong>in</strong>sbesondere auf<br />
die <strong>Ausbildung</strong> spezialisierungsfähiger Generalisten für den exportorientierten Mittelstand abhebt.<br />
An der FHS Nordhausen besteht für <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> sowohl nach dem universitären Abschluss<br />
als auch nach dem Assessorexamen die Möglichkeit, den konsekutiven Masterstudiengang<br />
Public Management & Governance zu absolvieren. Bisher wurde das Angebot <strong>von</strong> e<strong>in</strong>er Absolvent<strong>in</strong><br />
<strong>und</strong> e<strong>in</strong>em Absolventen e<strong>in</strong>es wirtschaftsrechtlichen Bachelorstudiengangs genutzt. Die<br />
FHS nimmt aber auch <strong>Juristen</strong> mit erster Prüfung (Staatsexamen) auf. Der Studiengang bietet die<br />
Möglichkeit, die Kompetenzen für die Wahrnehmung <strong>von</strong> Managementaufgaben <strong>in</strong> der öffentlichen<br />
Verwaltung weiterzuentwickeln.<br />
Darüber h<strong>in</strong>ausgehende Informationen zum Weiterbildungsangebot der Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen enthalten<br />
die jährlich vom TMBWK herausgegebene Broschüre "Weiterbildung an den Thür<strong>in</strong>ger Hochschulen"<br />
<strong>und</strong> die Website "Bildungsportal Thür<strong>in</strong>gen" (www.bildungsportal-thuer<strong>in</strong>gen.de) sowie die<br />
Webportale der Hochschulen.<br />
58
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Assessorexamen bzw. nach der Übernahme <strong>in</strong> den Landesdienst:<br />
Der Weiterbildung der Justizbediensteten kommt e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Sie ist unverzichtbar,<br />
um die B<strong>in</strong>dung an Recht <strong>und</strong> Gesetz sicherzustellen. Dabei ist das Selbststudium anhand e<strong>in</strong>schlägiger<br />
Fachzeitschriften <strong>von</strong> erheblicher Bedeutung. Es bedarf darüber h<strong>in</strong>aus allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>es<br />
breitgefächerten Angebots an Sem<strong>in</strong>aren, um dem Fortbildungsbedarf <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz gerecht<br />
zu werden. Hierbei geht es um fachspezifische, aber auch um verhaltensorientierte <strong>und</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äre<br />
Tagungen:<br />
Das TJM veranstaltet im Rahmen der Zentralen Fortbildung der Thür<strong>in</strong>ger Justiz e<strong>in</strong>e Reihe <strong>von</strong> Tagungen,<br />
die jeweils e<strong>in</strong>e größere Zielgruppe ansprechen, bei denen mith<strong>in</strong> e<strong>in</strong> relativ breiter Schulungsbedarf<br />
gegeben ist. Zum Teil werden diese Veranstaltungen geme<strong>in</strong>sam mit den Partnerländern<br />
<strong>in</strong> Sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Hessen organisiert. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm<br />
der Zentralen Fortbildung der Thür<strong>in</strong>ger Justiz ist im Internet unter http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/th4/justiz/fortbildung/<br />
abrufbar.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus bietet die vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> den Ländern getragene Deutsche Richterakademie (DRA)<br />
überregionale Fortbildungsveranstaltungen <strong>in</strong> ihren Tagungsstätten <strong>in</strong> Trier <strong>und</strong> Wustrau an. Das<br />
Tagungsprogramm <strong>und</strong> Informationen über die Akademie s<strong>in</strong>d unter http://www.deutsche-richterakademie.de<br />
ersichtlich.<br />
Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene zunehmende Verschmelzung<br />
der Rechtsordnungen gew<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> der Justiz an Bedeutung. Dem trägt e<strong>in</strong> Netzwerk zur Weiterbildung<br />
<strong>von</strong> Richtern <strong>und</strong> Staatsanwälten auf europäischer Ebene Rechnung, das sog. European Judical<br />
Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g Network (EJTN). Mitglieder dieser Vere<strong>in</strong>igung s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> den Mitgliedstaaten für die<br />
Richteraus- <strong>und</strong> -fortbildung zuständigen Organisationen sowie die Europäische Rechtsakademie<br />
Trier. Neben der Verbesserung <strong>von</strong> Sprachkenntnissen bezweckt das Netzwerk die Vermittlung <strong>von</strong><br />
Kenntnissen über die jeweils anderen Rechtsordnungen. Die Veranstaltungen des EJTN s<strong>in</strong>d unter<br />
www.ejtn.net ersichtlich.<br />
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) bietet Sem<strong>in</strong>are, Foren<br />
<strong>und</strong> Tagungen zu den Themenschwerpunkten<br />
- Staat, Verwaltung <strong>und</strong> Wirtschaft: Wechselbeziehung,<br />
- Demokratischer Rechtsstaat <strong>und</strong> gesellschaftliche Entwicklung,<br />
- Innere <strong>und</strong> soziale Sicherheit,<br />
- Verwaltung der Kultur <strong>und</strong> Kultur der Verwaltung,<br />
- Modernisierung <strong>und</strong> Management der Verwaltung, Verwaltungsführung,<br />
- Europa <strong>und</strong> Internationales<br />
an.<br />
Veranstaltungs<strong>in</strong>halte sowie Term<strong>in</strong>e können dem Jahresfortbildungsprogramm der Deutschen Hochschule<br />
für Verwaltungswissenschaften Speyer, das im Internet unter http://www.dhv-speyer.de zu<br />
f<strong>in</strong>den ist, entnommen werden.<br />
Die Europäische Rechtsakademie <strong>in</strong> Trier (ERA) bietet als europäische Fortbildungse<strong>in</strong>richtung<br />
Rechtspraktikern Sem<strong>in</strong>are, Konferenzen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> rechtspolitisches Diskussionsforum zu allen Aspekten<br />
des EU- <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsrechts. Das Veranstaltungsprogramm der ERA ist auf deren<br />
Homepage unter http://www.era.<strong>in</strong>t zu ersehen.<br />
Zu den führenden europäischen Fortbildungs<strong>in</strong>stitutionen für den Bereich der öffentlichen Verwaltung<br />
zählt auch das European Institute of Publik Adm<strong>in</strong>istration (EIPA) <strong>in</strong> Maastricht. Das Programm<br />
des EIPA ist auf dessen Homepage unter http://www.eipa.eu abrufbar.<br />
Schließlich haben die Thür<strong>in</strong>ger Richter, Staatsanwälte <strong>und</strong> Amtsanwälte sowie die bei den übrigen<br />
Ressorts beschäftigten <strong>Juristen</strong> (<strong>und</strong> auch alle übrigen Landesbediensteten) Zugang zu dem ressortübergreifenden<br />
Zentralen Fortbildungsprogramm des TIM, das im Internet unter http://www.thu-<br />
59
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
60<br />
er<strong>in</strong>gen.de/imperia/md/content/text/justiz/fortbildung/zentrales_fortbprogr_tim_stand_16jan2013.pdf<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden kann. Diese Fortbildungsangebote werden sehr gut angenommen.<br />
Die im Geschäftsbereich des TFM e<strong>in</strong>gestellten <strong>Juristen</strong> werden <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> ihren konkreten<br />
E<strong>in</strong>satzbereichen kont<strong>in</strong>uierlich fortgebildet. Neben dem Fortbildungsprogramm des TIM für die<br />
Landesbediensteten wird dabei auf externe Anbieter zurückgegriffen.<br />
Für den höheren Dienst der Steuerverwaltung besteht daneben e<strong>in</strong> eigenständiges Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsprogramm<br />
der B<strong>und</strong>esf<strong>in</strong>anzakademie. Unter anderem s<strong>in</strong>d nach der E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> <strong>Juristen</strong><br />
dort im Umfang <strong>von</strong> drei Monaten ergänzende Studien zu verschiedenen steuerrechtlichen<br />
Themen <strong>und</strong> Führungstechniken zu absolvieren.<br />
Im TMWAT bestehen für <strong>Juristen</strong> nach dem universitären Abschluss bzw. nach dem Assessorexamen<br />
zudem Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Fellowship Programms.<br />
Die <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> des TMBLV <strong>und</strong> der nachgeordneten Behörden nehmen regelmäßig<br />
an den vielfältigen Weiterbildungs- <strong>und</strong> Spezialisierungsveranstaltungen teil, welche im Rahmen<br />
des "Jahresfortbildungsprogramms des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen" sowie <strong>von</strong> externen Anbietern angeboten<br />
werden.<br />
XIV. <strong>Ausbildung</strong>sreformen <strong>und</strong> Reformvorhaben <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
84. Welche Inhalte <strong>und</strong> Zielsetzungen wurden mit der Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung im Jahr 2002 umgesetzt<br />
<strong>und</strong> welche Anteile s<strong>in</strong>d dabei dem Bologna-Prozess geschuldet? Welche Reformschritte<br />
folgten auf B<strong>und</strong>esebene oder Landesebene gegebenenfalls noch bis 2012? In welcher Form <strong>und</strong><br />
mit welchem Ergebnis wurden diese Reformen bzw. deren Umsetzung auf B<strong>und</strong>esebene (<strong>in</strong>sbesondere<br />
mit Auswirkungen aus Thür<strong>in</strong>gen) <strong>und</strong>/oder auf Landesebene evaluiert? Inwiefern gab es<br />
als Konsequenz daraus e<strong>in</strong>e Reform der Reform(en)?<br />
Der Ausschuss der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz zur Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung hat die <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform<br />
des Jahres 2002 evaluiert <strong>und</strong> sich mit Berichten aus den Jahren 2008 <strong>und</strong><br />
2011 hierzu geäußert. Danach s<strong>in</strong>d die Reformvorgaben weitgehend umgesetzt. H<strong>in</strong>sichtlich aller<br />
Reformziele konnten - auch nach der Bewertung durch die Fakultäten - deutliche Erfolge erzielt werden.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs belegen Umfrageergebnisse auch, dass es vielfach noch weiterer Anstrengungen<br />
bedarf, um Verbesserungen zu erreichen.<br />
Im E<strong>in</strong>zelnen ist im Bereich der Schlüsselqualifikationen e<strong>in</strong>e Umsetzung der Reformvorgaben erfolgt,<br />
allerd<strong>in</strong>gs werden die universitären Veranstaltungen zur Vermittlung der Schlüsselqualifikationen<br />
<strong>von</strong> den Studierenden noch immer überwiegend als wenig gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend bewertet. Hier<br />
sche<strong>in</strong>t nach wie vor e<strong>in</strong> gr<strong>und</strong>sätzliches Problem im Angebot zu bestehen.<br />
Trotz e<strong>in</strong>er nennenswerten E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Anwaltschaft <strong>in</strong> das juristische Studium (e<strong>in</strong>schließlich<br />
des Schwerpunktbereichsstudiums) wird das Angebot an spezifisch anwaltsorientierten Lehrveranstaltungen<br />
<strong>von</strong> mehr als der Hälfte der Absolventen als unzureichend oder mäßig beurteilt.<br />
In der Tendenz sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>e Internationalisierung des Studiums zu gel<strong>in</strong>gen: E<strong>in</strong> erheblicher Teil der<br />
Befragten hat im Rahmen des Studiums e<strong>in</strong>en Auslandsaufenthalt absolviert. Auch <strong>in</strong> den Schwerpunktbereichen<br />
werden <strong>in</strong>ternationale Bezüge <strong>in</strong> großem Umfang hergestellt. Dies entspricht auch<br />
der E<strong>in</strong>schätzung der juristischen Fakultäten.<br />
Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht <strong>in</strong> hohem Maße e<strong>in</strong>e Schwerpunktsetzung nach eigenen<br />
Neigungen <strong>und</strong> Berufsvorstellungen; das Reformziel kann <strong>in</strong>soweit als erreicht bezeichnet<br />
werden. Die Schwerpunktbereichsausbildung <strong>und</strong> -prüfung hat nach E<strong>in</strong>schätzung der überwiegenden<br />
Zahl der Fakultäten die Wissenschaftlichkeit des rechtswissenschaftlichen Studiums gesteigert.<br />
E<strong>in</strong>e Profilbildung ist vielerorts gelungen, stößt jedoch nach Ansicht mancher Fakultäten<br />
auch an faktische Grenzen.<br />
Der juristische Vorbereitungsdienst bereitet stärker auf rechtsberatende Tätigkeiten vor als nach<br />
dem früheren <strong>Ausbildung</strong>srecht. Nahezu jeder zweite Rechtsreferendar leistet die Hälfte des Vorbe-
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
reitungsdienstes bei e<strong>in</strong>em Anwalt ab. H<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der Referendare <strong>in</strong> die praktisch<br />
wichtigen <strong>Ausbildung</strong>sfelder konnten <strong>in</strong> den letzten drei Jahren deutliche Fortschritte festgestellt werden.<br />
Allerd<strong>in</strong>gs gel<strong>in</strong>gt es den Anwälten im Rahmen des theoretischen Unterrichts nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem<br />
Umfang, die spezifisch anwaltsorientierte Sicht bei der Bearbeitung juristischer Fälle zu vermitteln.<br />
Auch im Vorbereitungsdienst nimmt e<strong>in</strong>e beachtliche Anzahl <strong>von</strong> Referendaren die Möglichkeit e<strong>in</strong>es<br />
Auslandsaufenthaltes wahr, sodass dem <strong>in</strong>ternationalen Aspekt erhebliches Gewicht zukommt.<br />
Die Berichte sowie die zu ihrer Erstellung ausgewerteten Befragungen s<strong>in</strong>d unter der Internetadresse<br />
http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/evaluation/<strong>in</strong>dex.php<br />
(Stand der Quelle: 20. Februar 2013) e<strong>in</strong>sehbar <strong>und</strong> abrufbar.<br />
Die Umsetzung der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform des Jahres 2002 erfolgte unabhängig <strong>von</strong> der Umsetzung<br />
der Bologna-Erklärung <strong>in</strong> anderen Studiengängen. E<strong>in</strong>e unmittelbare Bee<strong>in</strong>flussung der <strong>Juristen</strong>ausbildungsreform<br />
des Jahres 2002 durch den Bologna-Prozess ist nicht erkennbar. Es s<strong>in</strong>d<br />
allerd<strong>in</strong>gs an e<strong>in</strong>igen Fakultäten Studiengänge entstanden, die Elemente des Bologna-Prozesses<br />
mit den auf den Erwerb <strong>von</strong> Staatsexam<strong>in</strong>a zielenden juristischen Studiengängen verb<strong>in</strong>den. Hierzu<br />
s<strong>in</strong>d drei Gr<strong>und</strong>strukturen erkennbar:<br />
An e<strong>in</strong> nach der Erklärung <strong>von</strong> Bologna gegliedertes Studium wird e<strong>in</strong> zum Staatsexamen führendes<br />
Zusatzstudium angeschlossen (Mannheimer Modell): In e<strong>in</strong> zum Staatsexamen führendes Studium<br />
werden die Abschlüsse Bachelor <strong>und</strong> Master <strong>in</strong>tegriert (Bucerius-Law-School, Potsdam). Schließlich<br />
eröffnen e<strong>in</strong>ige Fakultäten im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums die Möglichkeit, Abschlüsse<br />
aus anderen Staaten der Europäischen Union <strong>in</strong> den Schwerpunktbereich zu <strong>in</strong>tegrieren<br />
<strong>und</strong> dort erbrachte Studienleistungen anrechnen zu lassen (Köln, Bochum).<br />
Diese Entwicklung kann als mittelbare Verb<strong>in</strong>dung zwischen dem Bologna-Prozess <strong>und</strong> den juristischen<br />
Staatsexamensstudiengängen betrachtet werden. Die Verknüpfung <strong>von</strong> Bologna-Abschlüssen<br />
mit e<strong>in</strong>em juristischen Schwerpunktbereichsstudium ist e<strong>in</strong> Weg, der derzeit auch <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />
geprüft wird.<br />
85. Wie wird seit dem Jahr 2002 das (neue) Berufsbild "europäische Jurist<strong>in</strong>"/"europäischer Jurist" def<strong>in</strong>iert<br />
<strong>und</strong> diskutiert? Welche Änderungen <strong>in</strong> der Ausgestaltung (e<strong>in</strong>geschlossen konkreter Projekte<br />
<strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sangebote) der <strong>Juristen</strong>ausbildung wurden bzw. werden auf B<strong>und</strong>esebene (<strong>in</strong>sbesondere<br />
mit Auswirkungen auf Thür<strong>in</strong>gen bzw. <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen) vorgenommen, um die Umsetzung<br />
des neuen Berufsbilds zu befördern? Welche Anforderungen stellt die sogenannte Globalisierung<br />
an die Ausgestaltung der <strong>Juristen</strong>ausbildung, z.B. h<strong>in</strong>sichtlich der Vermittlung <strong>von</strong> Kenntnissen anderer<br />
Rechtsordnungen <strong>und</strong> <strong>von</strong> Fremdsprachenkompetenzen <strong>und</strong> wie wird <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
auf diese Anforderungen reagiert?<br />
Es können sich Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten<br />
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum <strong>und</strong> der Schweiz, die berechtigt s<strong>in</strong>d,<br />
als Rechtsanwalt unter e<strong>in</strong>er der <strong>in</strong> der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte<br />
<strong>in</strong> Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu se<strong>in</strong>, als<br />
europäische Rechtsanwälte bezeichnen <strong>und</strong> dürfen sich <strong>in</strong> Deutschland dauerhaft zur Berufsausübung<br />
als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates<br />
niederlassen.<br />
Über e<strong>in</strong> weitergehendes Berufsbild des "europäischen <strong>Juristen</strong>" hat die Landesregierung ke<strong>in</strong>e<br />
Erkenntnisse. <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> Berufszulassung zu den gesetzlich reglementierten Berufen<br />
unterliegen der Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten. Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Berufsbezeichnung<br />
"Jurist" frei. Ihre Verwendung unterliegt allenfalls wettbewerbs- <strong>und</strong> strafrechtlichen Beschränkungen.<br />
Ungeachtet des Berufsbildes erfordert die zunehmende Europäisierung <strong>und</strong> Internationalisierung<br />
des Rechts <strong>und</strong> der rechtlichen Beziehungen, dass deutsche <strong>Juristen</strong> künftig immer besser <strong>in</strong> der<br />
Lage se<strong>in</strong> müssen, grenzüberschreitend tätig zu werden. Die sich aus der Dienst- <strong>und</strong> Niederlassungsfreiheit<br />
ergebenden Tätigkeitsfelder <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfordern<br />
61
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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>legende Kompetenzen <strong>in</strong> anderen rechtlichen<br />
Traditionen. Dies betrifft neben dem Europarecht <strong>und</strong> vertieften Sprachkenntnissen auch f<strong>und</strong>iertes<br />
verfassungsrechtliches Wissen <strong>und</strong> Methodenkompetenz im Bereich der Rechtsvergleichung sowie<br />
die Kenntnis e<strong>in</strong>zelstaatlicher Besonderheiten <strong>und</strong> Eigenarten.<br />
Thür<strong>in</strong>gen hat dem Rechnung getragen. Sämtliche <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen angebotenen Studiengänge mit<br />
rechtswissenschaftlichen Inhalten bieten auch europarechtliche Bezüge an. Der mit e<strong>in</strong>em Staatsexamen<br />
abschließende rechtswissenschaftliche Studiengang weist sowohl im Gr<strong>und</strong>-, aber auch <strong>in</strong> besonderen<br />
Schwerpunktbereichen, <strong>in</strong>ternationale <strong>und</strong> europäische Bezüge auf (Schwerpunktbereiche<br />
"Deutsches <strong>und</strong> europäisches Wirtschaftsrecht", "Deutsches <strong>und</strong> europäisches Arbeitsrecht", "Deutsches<br />
<strong>und</strong> europäisches Öffentliches Recht", "Internationales Recht"). Die Zulassung zur staatlichen<br />
Pflichtfachprüfung erfordert den Nachweis über die Teilnahme an e<strong>in</strong>er fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen<br />
Veranstaltung oder e<strong>in</strong>em rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs. Zudem<br />
bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FSU Jena Rechts- <strong>und</strong> Sprachprogramme <strong>in</strong><br />
Englisch <strong>und</strong> Französisch an. Diese führen <strong>in</strong> die ausländischen Rechtssysteme e<strong>in</strong> <strong>und</strong> vermitteln<br />
Gr<strong>und</strong>kenntnisse des <strong>in</strong>ternationalen <strong>und</strong> europäischen Rechts <strong>in</strong> der jeweiligen Fremdsprache.<br />
Außerdem werden Lehrveranstaltungen <strong>in</strong> Russisch <strong>und</strong> Spanisch angeboten. Das Schwerpunktbereichsstudium,<br />
welches seit der Reform Bestandteil des rechtswissenschaftlichen Studiums ist,<br />
hält die Studierenden zu wissenschaftlicher Vertiefung ihrer Kenntnisse im jeweiligen Bereich an.<br />
Der juristische Vorbereitungsdienst wurde ebenfalls an die gestiegenen europarechtlichen Anforderungen<br />
angepasst. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten auf dem<br />
Gebiet des <strong>in</strong>ternationalen <strong>und</strong> europäischen Rechts im Rahmen der Wahlstation im Ausland zu<br />
erlangen. In die übrigen Stationen des Vorbereitungsdienstes wurde e<strong>in</strong> besonderer europarechtlicher<br />
Lehrgang <strong>in</strong>tegriert, der die besonderen Bezüge des jeweiligen Rechtsgebiets zum Europarecht<br />
vermittelt. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist verpflichtend.<br />
Die Humboldt European Law School <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong> bietet seit dem W<strong>in</strong>tersemester 2007/2008 e<strong>in</strong>en Studiengang<br />
"Europäischer Jurist" an. Das Studienangebot richtet sich an überdurchschnittlich talentierte<br />
<strong>und</strong> ambitionierte Jurastudenten der Humboldt Universität, des K<strong>in</strong>g´s College London, der<br />
La Sapienza Universität Rom <strong>und</strong> der Université Paris-Assas, die bereits m<strong>in</strong>destens zwei Semester<br />
erfolgreich Jura studiert haben <strong>und</strong> über gute englische Sprachkenntnisse verfügen. Studierende<br />
anderer deutscher Universitäten können sich ebenfalls für diesen Studiengang bewerben, was<br />
aber e<strong>in</strong>en Wechsel an die Humboldt-Universität voraussetzt. Angeboten werden e<strong>in</strong> vollständiges<br />
Studium im Heimatrecht <strong>und</strong> e<strong>in</strong> umfassendes Studium mit europäischen Inhalten.<br />
86. Für welche Anforderungen <strong>und</strong> Teile <strong>und</strong> aus welchen Gründen wurde mit Beschlüssen der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />
<strong>in</strong> den Jahren 2005 <strong>und</strong> 2011 die weitere Umsetzung des "Bologna- Prozesses"<br />
für die <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> Deutschland abgelehnt? Welche anderen Länder <strong>in</strong> Europa stehen<br />
nach Kenntnis der Landesregierung e<strong>in</strong>er (vollständigen) Umsetzung für die <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
ebenfalls kritisch bzw. ablehnend gegenüber?<br />
In weiten Bereichen der <strong>Juristen</strong>ausbildung wurde die Erklärung <strong>von</strong> Bologna umgesetzt, Studiengänge<br />
wurden an e<strong>in</strong> modulares System angepasst <strong>und</strong> das Bewertungssystem wurde auf ECTS-<br />
Punkte umgestellt. Die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder haben auf den <strong>in</strong> der Frage erwähnten Konferenzen<br />
zwei maßgebliche Beschlüsse zur Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna <strong>in</strong> der gesetzlich<br />
reglementierten <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> damit bezogen auf die Studien- <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>sgänge gefasst,<br />
die den Zugang zu e<strong>in</strong>em höheren juristischen Beruf <strong>in</strong> der Rechtspflege eröffnen. Es handelt<br />
sich hierbei um die Berufe der Rechtsanwälte <strong>und</strong> Notare sowie der Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte.<br />
Diese Beschlüsse der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz be<strong>in</strong>halten zugleich die maßgeblichen Gründe,<br />
auf denen sie beruhen.<br />
Mit Beschluss vom 17. November 2005 bekräftigten die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder ihre Ansicht, dass<br />
wesentliche Aspekte des Bologna-Prozesses bereits durch das Gesetz zur Reform der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
vom 11. Juli 2002 verwirklicht seien, <strong>und</strong> dass e<strong>in</strong>e mit e<strong>in</strong>er Übernahme der Ziele der Bologna-Erklärung<br />
notwendig werdende Neustrukturierung des volljuristischen Studiums nicht s<strong>in</strong>nvoll<br />
sei. Gegen e<strong>in</strong>e solche Neustrukturierung spreche <strong>in</strong>sbesondere:<br />
62
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
- für die große Mehrzahl der Studierenden, die das juristische Studium mit e<strong>in</strong>em Bachelor-Grad<br />
abschlössen, gebe es ke<strong>in</strong>e realistischen Berufsperspektiven;<br />
- die Vorgabe, <strong>in</strong>nerhalb <strong>von</strong> drei oder vier Jahren e<strong>in</strong>e Berufsqualifikation im Bachelor-Studium<br />
zu vermitteln, führe zu e<strong>in</strong>em Verlust an Wissenschaftlichkeit <strong>in</strong> der universitären <strong>Juristen</strong>ausbildung;<br />
- die Übernahme der Bologna-Kriterien dürfte die <strong>Juristen</strong>ausbildung nicht unerheblich verlängern;<br />
- nach den Bologna-Kriterien müsste die staatliche Pflichtfachprüfung, die als studienabschließende<br />
Prüfung ausgestaltet sei, durch re<strong>in</strong> universitäre Prüfungen ersetzt werden; um die Qualität<br />
der juristischen <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitliche Prüfungsanforderungen länderübergreifend zu<br />
sichern, wäre dann e<strong>in</strong>e staatliche E<strong>in</strong>gangsprüfung zum Vorbereitungsdienst erforderlich; die<br />
Prüfungsbelastung der Studierenden würde sich erhöhen <strong>und</strong> die Studienzeit weiter verlängern;<br />
- e<strong>in</strong> Zugew<strong>in</strong>n an Qualität der <strong>Ausbildung</strong> deutscher <strong>Jurist<strong>in</strong>nen</strong> <strong>und</strong> <strong>Juristen</strong> sei <strong>in</strong>sgesamt nicht<br />
erkennbar.<br />
Die Justizm<strong>in</strong>ister waren zudem der Auffassung, dass auch bei e<strong>in</strong>er Verwirklichung der Bologna-<br />
Kriterien die berufspraktische <strong>Ausbildung</strong> im Anschluss an das juristische Studium <strong>in</strong> jedem Fall erforderlich<br />
sei. Die Ziele des Bologna-Prozesses erlaubten ke<strong>in</strong>en Rückschluss auf die Frage, wie<br />
die berufspraktische <strong>Ausbildung</strong> zu gestalten sei.<br />
Am 18. <strong>und</strong> 19. Mai 2011 stellten die Justizm<strong>in</strong>ister der Länder fest, dass - soweit die Bologna-Erklärung<br />
<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>in</strong> den Unterzeichnerstaaten umgesetzt worden sei - dies nicht<br />
zu e<strong>in</strong>er Angleichung der juristischen Bildungsgänge geführt habe. Das juristische <strong>Ausbildung</strong>ssystem<br />
müsse - wie jedes <strong>Ausbildung</strong>ssystem - fortlaufend überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf weiterentwickelt<br />
werden. Bei der <strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten juristischen Berufe seien jedoch weiterh<strong>in</strong> zwei<br />
Staatsprüfungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hohe Qualität der<br />
<strong>Ausbildung</strong> auch <strong>in</strong> Zukunft zu gewährleisten. Die bislang geprüften Modelle, welche die derzeitige<br />
<strong>Ausbildung</strong> durch e<strong>in</strong>e Bachelor-Master-Struktur ersetzen wollten, böten, gemessen an den aufgestellten<br />
Qualitätsmerkmalen, teilweise Vorteile gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong>. Sie wiesen<br />
jedoch <strong>in</strong> jeweils unterschiedlichem Maße zum Teil gravierende Nachteile auf. Diese Modelle böten<br />
demnach gegenüber der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong>sgesamt ke<strong>in</strong>en qualitativen Mehrwert; vielmehr<br />
wögen die Nachteile der Modelle sogar schwerer als die Vorteile. Modelle, die h<strong>in</strong>sichtlich der <strong>Ausbildung</strong><br />
für die reglementierten juristischen Berufe an den bisherigen <strong>Ausbildung</strong>sstrukturen festhalten<br />
<strong>und</strong> daneben Elemente der Bachelor-Master-Struktur <strong>in</strong>tegrieren wollten, könnten trotz der<br />
vom Koord<strong>in</strong>ierungsausschuss festgestellten Schwächen Anknüpfungspunkte für denkbare Ergänzungen<br />
der derzeitigen <strong>Ausbildung</strong> bieten. Es bleibe den juristischen Fakultäten unbenommen zu<br />
prüfen, ob im Rahmen des zur Ersten Prüfung führenden Studiums zusätzliche akademische Grade<br />
vergeben werden könnten.<br />
Den genannten Beschlüssen liegen Berichte des Unterausschusses der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz zur<br />
Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung zugr<strong>und</strong>e, die unter der Internetadresse http://www.justiz.nrw.<br />
de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/juristenausbildung/bologna_prozess/<strong>in</strong>dex.php (Stand der Quelle:<br />
20. Februar 2013) e<strong>in</strong>sehbar <strong>und</strong> abrufbar s<strong>in</strong>d.<br />
Unter der o. g. F<strong>und</strong>stelle f<strong>in</strong>det sich auch e<strong>in</strong> Bericht des Unterausschusses der Justizm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />
zur Koord<strong>in</strong>ierung der <strong>Juristen</strong>ausbildung, der die E<strong>in</strong>führung der Bachelor-Master-Struktur<br />
<strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>von</strong> 27 anderen europäischen Staaten untersucht hat. Hierbei handelt es<br />
sich um die seit dem Berichtszeitpunkt umfassendste Untersuchung zum zweiten Teil der Frage 86.<br />
Zusammenfassend stellt der Ausschuss fest, dass es Staaten gebe, die die Erklärung <strong>von</strong> Bologna<br />
erklärtermaßen nicht umgesetzt hätten. Aber auch <strong>in</strong> den Staaten, die sich an e<strong>in</strong>er Umsetzung<br />
beteiligt hätten, seien nach den Erkenntnissen des Ausschusse heterogene, dem Ziel der Bologna-<br />
Erklärung nach Vere<strong>in</strong>heitlichung kaum gerecht werdende Strukturen entstanden.<br />
Der Ausschuss betont, dass der Grad e<strong>in</strong>es Bachelors oder Masters <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Land genüge, um<br />
e<strong>in</strong>en reglementierten juristischen Beruf ergreifen zu können. Während e<strong>in</strong>e Mehrheit der europäischen<br />
Länder den Bologna-Prozess - zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> formaler H<strong>in</strong>sicht - auch <strong>in</strong> den Rechtswissenschaften<br />
umgesetzt habe, lehnten die osteuropäischen Staaten Polen, Slowakische Republik, Tschechien,<br />
Ungarn <strong>und</strong> auch Griechenland - wie Deutschland - die Umstellung des Jurastudiums ab.<br />
63
Drucksache 5/5944<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
E<strong>in</strong>e europaweit <strong>in</strong> etwa gleichartige akademische <strong>Juristen</strong>ausbildungsstruktur sei auch mit der Umsetzung<br />
der Vorgaben der Bologna-Erklärung <strong>in</strong> den Staaten, die sich hieran beteiligt hätten, nicht<br />
entstanden. Beispielhaft wird aus diesem Bericht der Bef<strong>und</strong> zu Norwegen, Litauen <strong>und</strong> Italien hervorgehoben.<br />
In den beiden erstgenannten Staaten sei die Bachelorstufe gar ganz weggelassen <strong>und</strong><br />
e<strong>in</strong> fünfjähriges "<strong>in</strong>tegriertes" Masterstudium geschaffen worden. E<strong>in</strong> ähnlicher Weg sei <strong>in</strong> Italien zu<br />
beobachten, wo zunächst e<strong>in</strong> zweistufiges Studium (Bachelor/Master) neben dem alten Magisterstudium<br />
angeboten worden sei, das dann durch e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>heitlichen fünfjährigen Masterstudiengang<br />
ersetzt worden sei. Das Beispiel Italiens laufe letztlich auf die re<strong>in</strong>e Umbenennung der überkommenen<br />
<strong>Ausbildung</strong>sstruktur h<strong>in</strong>aus. Man spreche <strong>in</strong>zwischen schon <strong>von</strong> der "Reform der Reform", weil<br />
die weitgehend autonomen Universitäten die Zweistufigkeit des Jurastudiums - e<strong>in</strong> ganz wesentliches<br />
Element des Bologna-Modells - mangels Praktikabilität wieder abgeschafft hätten.<br />
Von e<strong>in</strong>er weitgehenden Umsetzung der Erklärung <strong>von</strong> Bologna kann man nach den Erkenntnissen<br />
des Ausschusses <strong>in</strong> folgenden Ländern sprechen: Dänemark, Estland, F<strong>in</strong>nland, Island, Kroatien,<br />
Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowenien,<br />
Spanien.<br />
87. Wie bewertet die Landesregierung den Reformprozess <strong>in</strong> der <strong>Juristen</strong>ausbildung seit dem Jahr 2002<br />
<strong>und</strong> welchen (konkreten) Handlungsbedarf sieht sie bis 2022 <strong>in</strong> diesem Bereich?<br />
Die Justizm<strong>in</strong>ister s<strong>in</strong>d im Verlauf ihrer Konferenz am 18. <strong>und</strong> 19. Mai 2011 zu der Feststellung gelangt,<br />
dass die Reformvorgaben des Gesetzes vom 11. Juli 2002 <strong>in</strong>zwischen weitgehend umgesetzt<br />
seien. H<strong>in</strong>sichtlich aller Reformziele hätten im Studium <strong>und</strong> im Vorbereitungsdienst deutliche Erfolge<br />
erzielt werden können. Dies gelte <strong>in</strong>sbesondere für die Stärkung der <strong>in</strong>ternationalen Bezüge der<br />
<strong>Ausbildung</strong> e<strong>in</strong>schließlich ihrer europarechtlichen Komponente. Es bedürfe jedoch noch weiterer<br />
Anstrengungen, um Verbesserungen, <strong>in</strong>sbesondere bei den Schlüsselqualifikationen <strong>und</strong> bei den<br />
anwaltsorientierten Lehrveranstaltungen, zu erreichen.<br />
Zudem wurde hervorgehoben, dass das juristische <strong>Ausbildung</strong>ssystem - wie jedes <strong>Ausbildung</strong>ssystem<br />
- fortlaufend überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf weiterentwickelt werden müsse. Allerd<strong>in</strong>gs seien bei der<br />
<strong>Ausbildung</strong> für die reglementierten juristischen Berufe weiterh<strong>in</strong> zwei Staatsprüfungen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher<br />
Vorbereitungsdienst unverzichtbar, um die hohe Qualität der <strong>Ausbildung</strong> auch <strong>in</strong> Zukunft<br />
zu gewährleisten.<br />
Diese Feststellungen der Justizm<strong>in</strong>ister macht sich die Landesregierung zu eigen. Sie entsprechen<br />
den im rechtswissenschaftlichen Studium an der FSU Jena <strong>und</strong> im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen gemachten Erfahrungen. Während des Studiums werden zudem besondere Lehrveranstaltungen<br />
im Bereich der Schlüsselqualifikationen angeboten. Im Vorbereitungsdienst f<strong>in</strong>den seit<br />
2001 spezifisch europarechtlich orientierte Lehrgänge statt.<br />
Angesichts der <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen unterschiedlichen Ausgestaltung der juristischen <strong>Ausbildung</strong>s<strong>und</strong><br />
Prüfungsordnungen <strong>und</strong> angesichts der Verpflichtung, die E<strong>in</strong>heitlichkeit der Prüfungsanforderungen<br />
<strong>und</strong> der Leistungsbewertungen <strong>in</strong> den juristischen Prüfungen zu gewährleisten, beauftragten<br />
die Justizm<strong>in</strong>ister während ihrer Konferenz am 15. November 2012 den Koord<strong>in</strong>ierungsausschuss,<br />
Vorschläge für e<strong>in</strong>e weitere Annäherung der <strong>Ausbildung</strong>s- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen zu erarbeiten<br />
<strong>und</strong> bis zum November 2014 hierzu zu berichten. Die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung begrüßt die damit<br />
verb<strong>und</strong>ene Untersuchung, obgleich ke<strong>in</strong> unmittelbarer Anlass gesehen wird, an der Gleichwertigkeit<br />
der <strong>Juristen</strong>ausbildung <strong>und</strong> -prüfung <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Ländern zu zweifeln.<br />
Über das selbstverständliche Maß an ständiger Selbstprüfung h<strong>in</strong>ausgehenden Handlungsbedarf<br />
sieht die Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung im Bereich der <strong>Juristen</strong>ausbildung derzeit nicht.<br />
64
Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/5944<br />
(Endnotes)<br />
1 Zugr<strong>und</strong>e gelegt wurden alle geprüften Kandidaten, die sich erstmals der Prüfung unterzogen <strong>und</strong> diese bestanden<br />
haben.<br />
2 Benotungskategorie nach § 1 der Verordnung über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische<br />
Prüfung<br />
3 Benotungskategorie nach § 1 der Verordnung über e<strong>in</strong>e Noten- <strong>und</strong> Punkteskala für die erste <strong>und</strong> zweite juristische<br />
Prüfung<br />
4 Zahl der Plätze gilt jeweils für beide Partneruniversitäten<br />
5 <strong>in</strong> den Angaben zum Standort Erfurt enthalten<br />
6 <strong>in</strong> den Angaben zum Standort Erfurt enthalten<br />
7 Elternzeitvertretung<br />
8 bis zum 31.10.2012<br />
Anlagen *)<br />
*)<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. E<strong>in</strong> Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen <strong>und</strong> die<br />
Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneten<strong>in</strong>formationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer<br />
sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thuer<strong>in</strong>gen.de e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
65
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Studierende nach Geschlecht <strong>und</strong> Land der Hochschulzugangsberechtigung<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />
Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 12 21 25 29 27 29 43 58 73 79<br />
Bayern 11 14 30 25 20 24 31 34 49 71<br />
Berl<strong>in</strong> 15 15 26 33 40 31 27 23 19 25<br />
Brandenburg 29 30 35 39 43 44 52 49 45 39<br />
Bremen 1 3 2 1 5 8 3 6 5<br />
Hamburg 6 5 2 5 8 7 7 11 16 17<br />
Hessen 16 20 36 41 43 37 49 57 67 76<br />
Mecklenburg-Vorp. 10 10 9 10 14 10 15 17 15 18<br />
Niedersachsen 16 35 52 56 66 80 73 84 110 129<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 40 42 53 83 84 78 73 92 118 115<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 7 5 4 6 7 10 7 7 8 13<br />
Saarland 1 2 2 1 1 1<br />
Sachsen 178 165 169 223 238 250 248 250 217 206<br />
Sachsen-Anhalt 90 85 78 66 77 96 89 90 87 77<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 5 6 8 12 9 8 9 16 21 23<br />
Thür<strong>in</strong>gen 1023 966 880 823 804 741 722 708 603 535<br />
Ausland 9 13 9 13 22 17 19 26 27 31<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 849 852 851 871 854 832 860 869 820 801<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 5 12 12 13 12 13 20 21 33 35<br />
Bayern 4 4 10 9 6 11 13 18 29 39<br />
Berl<strong>in</strong> 8 8 16 19 22 15 11 8 8 14<br />
Brandenburg 13 11 17 18 28 26 32 31 28 24<br />
Bremen 1 2 2 1 1 3 2 3 2<br />
Hamburg 4 3 1 2 4 3 3 3 7 5<br />
Hessen 9 10 22 23 20 20 30 34 41 46<br />
Mecklenburg-Vorp. 4 4 4 7 9 7 10 10 9 9<br />
Niedersachsen 8 19 25 27 21 30 30 37 52 60<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 22 26 33 47 43 43 42 47 50 50<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 5 3 2 4 3 4 4 4 3 7<br />
Saarland 1 1 1 1<br />
Sachsen 93 93 100 132 131 141 138 140 121 110<br />
Sachsen-Anhalt 58 60 55 49 46 56 53 53 47 38<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 3 3 5 5 5 5 9 11 15<br />
Thür<strong>in</strong>gen 608 586 544 505 488 444 451 434 359 330<br />
Ausland 7 9 5 9 14 12 14 17 19 17<br />
1
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister<br />
E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 5 4 6 7 7 7 5 5 3<br />
Bayern 5 2 3 2 4 4 2 3 2 1<br />
Berl<strong>in</strong> 2 2 7 13 15 16 12 9 10 7<br />
Brandenburg 5 2 8 13 15 13 11 9 6 7<br />
Bremen<br />
Hamburg 2 2 2 2 1<br />
Hessen 8 6 5 6 11 6 4 4 2 1<br />
Mecklenburg-Vorp. 4 5 4 4 3 3 3 2 1 1<br />
Niedersachsen 8 6 10 17 17 16 12 8 6 4<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 10 7 5 7 6 3 3 3 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 3 2 4 2 3 1 1 1 1<br />
Saarland<br />
Sachsen 23 32 34 48 68 50 33 28 29 16<br />
Sachsen-Anhalt 12 15 13 22 32 25 18 14 14 5<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2 3 6 1 1 1<br />
Thür<strong>in</strong>gen 211 210 182 194 191 144 98 76 49 23<br />
Ausland 6 7 13 16 17 16 12 13 15 11<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 171 185 175 206 223 173 115 91 73 41<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1 2 1 1<br />
Bayern 1 1 1 3 3 2 3 2 1<br />
Berl<strong>in</strong> 2 2 5 9 10 11 9 6 7 5<br />
Brandenburg 2 2 5 6 7 7 5 6 4 5<br />
Bremen<br />
Hamburg 1 1 1 2 1<br />
Hessen 5 2 2 3 3 2<br />
Mecklenburg-Vorp. 3 4 3 2 1 1 1<br />
Niedersachsen 3 3 4 5 8 6 4 1<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 6 4 4 4 2 1 1 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 2 1 1<br />
Saarland<br />
Sachsen 15 19 19 24 39 29 18 16 18 10<br />
Sachsen-Anhalt 5 11 9 18 21 14 10 7 8 1<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 4<br />
Thür<strong>in</strong>gen 121 131 108 119 112 88 58 42 24 11<br />
Ausland 5 5 10 10 10 11 7 9 10 8<br />
2
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor (Ergänzungsfach)<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 57 92 117 101 114<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 2 4 2 2 6<br />
Bayern 3 2 2 3<br />
Berl<strong>in</strong> 5 7 8 5 9<br />
Brandenburg 1 3 7 9 6<br />
Bremen<br />
Hamburg 1 1 5<br />
Hessen 5 6 7 6 6<br />
Mecklenburg-Vorp. 2 1<br />
Niedersachsen 4 6 11 8 11<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 3 4 1 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 2 1 1<br />
Saarland<br />
Sachsen 6 13 12 11 7<br />
Sachsen-Anhalt 5 8 10 9 5<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 4<br />
Thür<strong>in</strong>gen 25 36 49 44 47<br />
Ausland 2 1 1 3<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 28 41 60 52 57<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1<br />
Bayern 1 1<br />
Berl<strong>in</strong> 2 1 5 3 2<br />
Brandenburg 2 5 6 3<br />
Bremen<br />
Hamburg 1<br />
Hessen 3 4 4 3 3<br />
Mecklenburg-Vorp. 2 1<br />
Niedersachsen 5 4 5<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 1 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1<br />
Saarland<br />
Sachsen 5 10 9 8 5<br />
Sachsen-Anhalt 4 6 5 4 3<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 3<br />
Thür<strong>in</strong>gen 12 15 23 22 28<br />
Ausland 1 3<br />
3
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor<br />
E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst- <strong>und</strong> Zweitfach möglich<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 5 10 10 9 11 17 18 23 20 24<br />
Bayern 9 7 3 5 8 6 11 13 14 19<br />
Berl<strong>in</strong> 7 8 6 4 6 7 20 13 15 13<br />
Brandenburg 1 4 4 7 7 9 15 14 15 14<br />
Bremen 2 2 1 1 2 1<br />
Hamburg 1 2 2 3 5 6 2 6 5<br />
Hessen 9 9 7 12 9 8 14 23 26 22<br />
Mecklenburg-Vorp. 1 1 1 2 5 3 5 8 3 4<br />
Niedersachsen 6 9 12 11 15 20 32 34 35 25<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 15 16 16 16 12 13 15 20 18 18<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 6 4 3 3 2 3 3 3 4 4<br />
Saarland 1 1 3 1 2<br />
Sachsen 7 13 11 12 14 18 22 14 15 10<br />
Sachsen-Anhalt 4 3 7 10 10 9 14 10 9 7<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 3 1 1 1 2 4 7 3 3 4<br />
Thür<strong>in</strong>gen 100 113 123 90 83 86 84 83 86 75<br />
Ausland 7 6 11 5 7 7 6 11 7 4<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 103 106 120 106 100 105 117 127 125 112<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 2 3 5 7 7 9 9 10 8 9<br />
Bayern 5 4 1 4 6 9 9 9 9<br />
Berl<strong>in</strong> 5 4 3 3 2 4 10 6 9 6<br />
Brandenburg 3 3 4 4 4 7 5 5 6<br />
Bremen 1 1<br />
Hamburg 1 1 1 1 1 2<br />
Hessen 6 3 3 6 4 3 6 14 13 9<br />
Mecklenburg-Vorp. 1 1 2 3 1 1 4 2 1<br />
Niedersachsen 2 3 6 4 4 7 8 8 8 4<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 4 4 3 3 4 7 7 9<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 2 1 1 1 1 4 3<br />
Saarland 1 1<br />
Sachsen 2 3 5 7 9 11 12 8 6 5<br />
Sachsen-Anhalt 2 1 4 4 5 5 4 6 4 4<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2 1 2 2 4 1<br />
Thür<strong>in</strong>gen 70 73 79 56 45 43 38 41 45 43<br />
Ausland 2 3 5 4 6 5 3 7 3 3<br />
4
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 398 388 362 370 298 224 135 60 13 1<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 5 5 5 2 2 2 2 1<br />
Bayern 20 21 21 24 18 14 9 2<br />
Berl<strong>in</strong> 1 1 2 2 2 2 2 1 1<br />
Brandenburg 7 9 7 9 8 6 3 1<br />
Bremen<br />
Hamburg 1 1 1 1 1 1<br />
Hessen 6 7 7 9 7 5 4 1<br />
Mecklenburg-Vorp.<br />
Niedersachsen 3 6 7 6 3 4 1 1<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 5 5 9 8 6 3 3 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 1<br />
Saarland<br />
Sachsen 29 23 27 31 27 24 18 7 1<br />
Sachsen-Anhalt 12 16 15 14 11 9 3 2<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen 309 291 263 259 207 148 87 39 9 1<br />
Ausland 1 3 3 3 3 3 2 1<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 271 267 252 256 203 147 87 37 8 1<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1 1 1 1<br />
Bayern 9 8 10 11 8 6 5 2<br />
Berl<strong>in</strong> 1 1 1 1 1 1<br />
Brandenburg 4 6 5 6 5 3 1 1<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen 3 2 3 4 4 3 2<br />
Mecklenburg-Vorp.<br />
Niedersachsen 2 2 3 3 2 2 1 1<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 3 4 3 2 1 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen 19 16 20 19 16 15 10 2<br />
Sachsen-Anhalt 11 13 11 10 8 7 2 1<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen 220 214 194 194 152 104 61 27 7 1<br />
Ausland 1 3 3 3 3 3 2 1<br />
5
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 85 193 261 309 320 311<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1 6 5 7 13 15<br />
Bayern 5 14 21 21 28 42<br />
Berl<strong>in</strong> 1 2 3 5 5<br />
Brandenburg 2 8 8 8 7 5<br />
Bremen 1<br />
Hamburg<br />
Hessen 5 9 11 14 11 12<br />
Mecklenburg-Vorp.<br />
Niedersachsen 3 3 5 11 11<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 4 7 8 8 5<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 2 2 4 4 5<br />
Saarland 2 2 2 2 1<br />
Sachsen 9 12 11 13 14 9<br />
Sachsen-Anhalt 1 8 11 13 15 13<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1 1 2 1 1<br />
Thür<strong>in</strong>gen 59 120 173 204 197 180<br />
Ausland 2 3 4 5 4 6<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 54 109 161 199 215 208<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 2 1 3 8 8<br />
Bayern 3 6 9 10 17 29<br />
Berl<strong>in</strong> 1 2 1<br />
Brandenburg 3 4 5 4 2<br />
Bremen 1<br />
Hamburg<br />
Hessen 2 4 6 9 9 9<br />
Mecklenburg-Vorp.<br />
Niedersachsen 1 1 2 4 4<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2 3 4 3 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz 1 1 1 2 2 3<br />
Saarland 1 1 1 1 1<br />
Sachsen 8 11 9 9 8 4<br />
Sachsen-Anhalt 4 6 7 8 8<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong> 1<br />
Thür<strong>in</strong>gen 39 72 117 142 145 130<br />
Ausland 1 2 3 4 4 6<br />
6
Anlage 1zur Antwort zu Frage 1<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 20 31 42 42<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1 1 1<br />
Bayern 1 3 4 3<br />
Berl<strong>in</strong><br />
Brandenburg<br />
Bremen<br />
Hamburg 1 1<br />
Hessen 1 1<br />
Mecklenburg-Vorp. 1<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 1<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen 1 2 1 2<br />
Sachsen-Anhalt 1<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen 16 23 34 33<br />
Ausland 1 1<br />
weibliche Studierende im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 13 18 27 27<br />
da<strong>von</strong> mit HZB aus :<br />
Baden-Württemberg 1 1 1 2<br />
Bayern 2<br />
Berl<strong>in</strong><br />
Brandenburg<br />
Bremen<br />
Hamburg<br />
Hessen<br />
Mecklenburg-Vorp. 1<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Saarland<br />
Sachsen 1 1 1 2<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen 11 15 23 21<br />
Ausland 1 1<br />
7
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
Studierende nach Geschlecht <strong>und</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 234 374 395 393 399 286 302 330 307 329<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre 1 1 1 2<br />
18 39 61 59 53 69 45 47 31 27 42<br />
19 70 112 121 129 99 94 106 106 85 92<br />
20 58 93 102 101 97 65 63 86 91 78<br />
21 20 41 49 47 53 28 44 54 47 55<br />
22 10 19 23 24 36 24 17 19 25 21<br />
23 13 20 19 15 15 12 10 6 5 11<br />
24 5 11 7 11 8 3 3 15 14 5<br />
25 5 3 2 2 8 4 3 6 4 6<br />
26 2 3 3 5 7 5 2 2 3 7<br />
27 1 1 1 3 2 3 2 2<br />
28 5 4 1 1 1 3 2<br />
29 2 1 1 3<br />
30 3 1 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 4 1 3 1 1 3 2<br />
über 35 Jahre 3 2 3 1 2 2 1 1 1<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 19 23 23 20 16 16 17 18 16 19<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre 1 1 1 1<br />
18 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />
19 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />
20 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1<br />
21 1 1 2 2 1 1 1 2 2 1<br />
22 1 2 2 2 1 1 2 1 1 1<br />
23 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1<br />
24 1 2 2 2 1 1 1 2 2 2<br />
25 2 1 2 1 2 1 2 2 2 2<br />
26 1 2 2 2 2 2 2 2 1 2<br />
27 1 1 1 1 2 1 2 1<br />
28 2 2 1 1 1 2 1<br />
29 1 1 1 1<br />
30 2 1 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 4 1 3 1 1 2 2<br />
über 35 Jahre 3 2 3 1 2 2 1 1 1<br />
1
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister<br />
E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 87 111 84 121 118 4 3 4 6 2<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 7 15 10 11 14<br />
19 14 31 21 23 32<br />
20 25 23 25 36 36<br />
21 6 16 10 20 10 1 1<br />
22 3 5 3 10 7 1<br />
23 10 6 4 8 6 1 2<br />
24 4 4 3 5 4 2 1<br />
25 6 4 2 4 2 1 1 1<br />
26 5 3 1 1 2 1 1<br />
27 1 1 2 1 1<br />
28 1 1 1 2<br />
29 1 1 1 1 1 1<br />
30 2<br />
30 bis 35 Jahre 1 1 1 1 1 2<br />
über 35 Jahre 1 1 1<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 30 28 23 25 22 4 3 3 5 2<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 2 2 2 2 2<br />
19 2 2 3 2 2<br />
20 2 2 2 2 2<br />
21 2 2 2 2 2 1 1<br />
22 2 3 1 2 3 1<br />
23 3 4 3 5 3 1 1<br />
24 3 3 2 3 2 1 1<br />
25 3 3 2 3 1 1 1 1<br />
26 4 3 1 1 1 1 1<br />
27 1 1 2 1 1<br />
28 1 1 1 1<br />
29 1 1 1 1 1 1<br />
30 2<br />
30 bis 35 Jahre 1 1 1 1 1 2<br />
über 35 Jahre 1 1 1<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor, Ergänzungsfach<br />
2
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 48 49 53 31 50<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 2 3 3<br />
19 9 4 13 4 9<br />
20 10 14 21 12 11<br />
21 11 11 7 2 8<br />
22 4 4 3 1 3<br />
23 6 7 1 2 4<br />
24 4 2 2 5 4<br />
25 1 2 1 2<br />
26 1 1 1 1<br />
27 1<br />
28 2 1<br />
29 1 1 2<br />
30 1 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 1 2<br />
über 35 Jahre<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 9 12 10 12 12<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 1 1 1<br />
19 1 1 1 1 1<br />
20 1 1 1 1 1<br />
21 1 1 1 1 1<br />
22 1 1 1 1 1<br />
23 1 1 1 1 1<br />
24 1 2 1 2 1<br />
25 1 1 1 1<br />
26 1 1 1 1<br />
27 1<br />
28 1 1<br />
29 1 1 1<br />
30 1 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 1 1<br />
über 35 Jahre<br />
Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor<br />
E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst- <strong>und</strong> Zweitfach möglich<br />
3
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 111 123 118 74 71 93 126 115 108 90<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre 1<br />
18 4 12 12 11 6 6 3 6 4 9<br />
19 16 17 23 12 13 19 28 23 20 21<br />
20 22 28 31 13 24 34 39 45 30 20<br />
21 18 22 12 15 4 15 25 17 27 20<br />
22 18 16 11 5 2 8 15 8 8 7<br />
23 11 3 7 6 4 3 6 3 3 7<br />
24 6 9 2 3 6 1 3 3 3<br />
25 6 3 7 2 1 1 1 3 1<br />
26 3 3 4 2 2 2 1 2 3<br />
27 2 3 4 1 1 1 2 2 3 2<br />
28 2 2 1 2 1 1<br />
29 1 3 1 1 1 1<br />
30 2 4 2 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 3 2 2 2 1 2 2 2<br />
über 35 Jahre 2 2<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 27 32 25 21 23 19 21 22 22 17<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre 1<br />
18 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2<br />
19 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />
20 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />
21 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2<br />
22 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2<br />
23 3 3 2 2 1 2 2 2 2 2<br />
24 3 3 1 2 2 1 2 2 1<br />
25 3 3 3 2 1 1 1 2 1<br />
26 2 3 3 1 2 1 1 2 2<br />
27 1 2 2 1 1 1 2 1 2 1<br />
28 1 1 1 2 1 1<br />
29 1 1 1 1 1 1<br />
30 2 4 2 1<br />
30 bis 35 Jahre 1 3 2 2 2 1 1 2 2<br />
über 35 Jahre 2 2<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
4
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
<strong>in</strong>sgesamt 93 93 80 87<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 7 11 7 9<br />
19 21 13 13 14<br />
20 9 7 9 17<br />
21 4 11 18 9<br />
22 17 24 11 15<br />
23 10 10 12 6<br />
24 7 8 2 8<br />
25 11 5 2 3<br />
26 3 1 4<br />
27 2 3<br />
28 1 1<br />
29 2 1<br />
30<br />
30 bis 35 Jahre 2 3<br />
über 35 Jahre<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 71 62 53 50<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 7 9 7 6<br />
19 20 13 10 10<br />
20 5 6 6 9<br />
21 4 6 12 7<br />
22 14 18 8 11<br />
23 7 5 9 2<br />
24 5 3 1 3<br />
25 7 1 2<br />
26<br />
27 1<br />
28 1<br />
29<br />
30<br />
30 bis 35 Jahre 1<br />
über 35 Jahre<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 85 113 80 82 79 85<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
5
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
unter 18 Jahre<br />
18 10 18 5 6 9 6<br />
19 15 14 13 16 9 25<br />
20 16 19 14 11 16 12<br />
21 8 16 13 15 9 18<br />
22 15 18 12 8 3 8<br />
23 4 10 8 12 6 5<br />
24 7 5 5 2 7 2<br />
25 5 3 2 5 3 3<br />
26 5 2 3 4 2<br />
27 1 2 1 6<br />
28 1 1 3<br />
29 1 1 1<br />
30 1 2 1 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 3 2 1 2<br />
über 35 Jahre 1 2 1 1<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 54 60 57 55 56 56<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18 9 13 5 6 8 5<br />
19 9 8 13 11 6 16<br />
20 10 8 8 8 11 7<br />
21 7 9 11 14 8 14<br />
22 10 10 9 6 3 5<br />
23 3 5 4 5 4 2<br />
24 3 2 3 1 5 1<br />
25 1 2 1 1 1 2<br />
26 1 2 1 2<br />
27 2 1 5<br />
28 1<br />
29 1 1<br />
30 1 1<br />
30 bis 35 Jahre 2 1<br />
über 35 Jahre<br />
1 1 1<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master<br />
Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 11 6 4 5<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
6
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 1<br />
unter 18 Jahre<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22 1 1 1 1<br />
23 1 2 1<br />
24 1<br />
25 2 2 1<br />
26 1 1<br />
27 2 1 1<br />
28 2<br />
29 1<br />
30<br />
30 bis 35 Jahre 1 1<br />
über 35 Jahre 1<br />
weibliche Studierende im 1. Fachsemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 9 3 3 2<br />
da<strong>von</strong> Alter bei Studienbeg<strong>in</strong>n:<br />
unter 18 Jahre<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22 1 1 1<br />
23 1 1 1<br />
24 1<br />
25 2 1<br />
26 1 1<br />
27 1 1<br />
28 2<br />
29 1<br />
30<br />
30 bis 35 Jahre<br />
über 35 Jahre<br />
7
Anlage zur Antwort zu Frage 2<br />
<strong>Ausbildung</strong>swege vor Studium<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 106 99 89 86 92 89 77 71 73 77<br />
Praktikum oder Volontariat 9 7 5 11 143 152 155 166 184 169<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister, E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 16 16 15 21 20 18 10 9 5 1<br />
Praktikum oder Volontariat 1 3 2 5 36 28 21 22 15 7<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor 2. Fach,<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 57 92 117 101 114<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 2 3 5 6 8<br />
Praktikum oder Volontariat 10 17 16 17 18<br />
1
Anlage zur Antwort zu Frage 2<br />
<strong>Ausbildung</strong>swege vor Studium<br />
Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im Erst- <strong>und</strong> Zweitfach<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 22 26 25 21 15 12 14 16 24 19<br />
Praktikum oder Volontariat 11 14 20 24 25 21 25 38 39<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom,<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 388 362 370 298 224 135 60 13 1<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 167 131 145 113 79 47 24 6<br />
Praktikum oder Volontariat<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor,<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 85 193 261 309 320 311<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 34 72 108 115 114 109<br />
Praktikum oder Volontariat 8 29 42<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master,<br />
Studierende <strong>in</strong>sgesamt im W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
<strong>in</strong>sgesamt 20 31 42 42<br />
da<strong>von</strong> vor Studienbeg<strong>in</strong>n<br />
Berufsausbildung mit Abschluss 1 1 10 10<br />
Praktikum oder Volontariat<br />
2
Anlage 1 zur Antwort zu Frage 3<br />
Studienanfänger im 1. Hochschulsemester<br />
W<strong>in</strong>tersemester 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />
Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />
angestrebter Abschluss Staatsexamen 192 303 324 332 326 235 257 270 255 271<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />
Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />
angestrebter Abschluss Magister,<br />
E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach<br />
möglich 51 78 57 80 80 2 2 3 1<br />
da<strong>von</strong> als Erstfach 1 1 3 2 2 2 2 3 1<br />
als Zweitfach 25 40 35 37 31<br />
als Drittfach 25 37 19 41 47<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />
Studiengang Rechtswissenschaft ,<br />
angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor<br />
2. Fach, 29 22 35 25 31<br />
Universität Erfurt, Studiengang<br />
Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft,<br />
angestrebter Abschluss Bachelor<br />
E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im<br />
Erst- <strong>und</strong> Zweitfach 74 80 74 41 48 76 93 93 81 71<br />
da<strong>von</strong> als Erstfach 36 40 37 15 15 27 29 39 33 28<br />
als Zweitfach 38 40 37 26 33 49 64 54 48 43<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang<br />
Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss<br />
Diplom, 81 71 78<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang<br />
Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss<br />
Bachelor, 66 97 71 67 69 76<br />
1
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 3<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Ablegen der Abschlussprüfung<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Staatsexamen<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 231 202 172 154 124 115 108 135 158 160<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 10 11 11 11 10 11 11 11 11 11<br />
*) Datenlage nicht plausibel<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Magister, E<strong>in</strong>schreibungen <strong>in</strong> Erst-, Zweit- <strong>und</strong> Drittfach möglich<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 13 19 15 18 16 20 26 24 34 53<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 13 12 11 11 12 13 11 11 12 12<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Studiengang Rechtswissenschaft , angestrebter Abschluss Zwei-Fach-Bachelor 2. Fach,<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 2 15 5<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 6 6 7<br />
Universität Erfurt, Studiengang Staatswissenschaft - Rechtswissenschaft, angestrebter Abschluss Bachelor E<strong>in</strong>schreibungen Rechtswissenschaften im Erst- <strong>und</strong> Zweitfach<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 1 21 21 36 40 60 42 46 62 70<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 4 6 6 6 6 6 6 6 6 6<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Diplom,<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 70 72 49 62 69 70 52 10<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 9 9 9 9 9 9 9 11<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Bachelor,<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 49 68<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 7 8<br />
1
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 3<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Ablegen der Abschlussprüfung<br />
Fachhochschule Schmalkalden, Studiengang Wirtschaftsrecht , angestrebter Abschluss Master,<br />
Prüfungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Absolventen <strong>in</strong>sgesamt 13 11<br />
durchschnittliche Zahl der Fachsemester bis zum Abschluss 4 4<br />
2
Musterstudienpläne der Rechtswissenschaftlichen Fakultät<br />
Anlage zur Antwort zu Frage 9<br />
Die Studienpläne stellen e<strong>in</strong>e Empfehlung dar, <strong>von</strong> der jeder Studierende im Rahmen se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Studiengestaltung abweichen kann.<br />
I. Studienplan bei Studienbeg<strong>in</strong>n im W<strong>in</strong>tersemester (Abschluss: Erste Prüfung)<br />
1. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Wiederholungsmöglichkeit<br />
Zivilrecht<br />
V BGB – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK 3. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum BGB –<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht I 4 SWS P ZK ZHA 3. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />
Öffentliches Recht I<br />
2 SWS F<br />
Sonstiges<br />
V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Rechtswissenschaft 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtstheorie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />
Rechtssoziologie<br />
V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />
3 SWS P<br />
Wirtschaftswissenschaften für <strong>Juristen</strong><br />
Ü Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />
1 SWS F<br />
Wirtschaftswissenschaften<br />
gesamt: 15 SWS P<br />
2. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Schuldrecht – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht -<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />
Öffentliches Recht II<br />
2 SWS F<br />
Strafrecht<br />
V Strafrecht I – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Strafrecht<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Sonstiges<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> der<br />
Juristischen Methoden- <strong>und</strong><br />
Argumentationslehre<br />
2 SWS P GK<br />
gesamt: 14 SWS<br />
P<br />
3. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Schuldrecht – Besonderer Teil I<br />
4 SWS P ZK<br />
(Vertragliche Schuldverhältnisse)<br />
V Schuldrecht - Besonderer Teil II<br />
2 SWS P ZK ZHA<br />
(Gesetzliche Schuldverhältnisse)<br />
V Sachenrecht I 2 SWS P<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht<br />
Besonderer Teil<br />
2 SWS F
Öffentliches Recht<br />
V Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht 4 SWS P ZK<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Verwaltungsrecht<br />
2 SWS F<br />
Strafrecht<br />
V Strafrecht II - Besonderer Teil 4 SWS P ZK<br />
V Strafrecht III - Methodik strafrechtlicher<br />
Fallbearbeitung<br />
2 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />
Sonstiges<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Deutschen Rechts- <strong>und</strong><br />
Verfassungsgeschichte<br />
2 SWS P GK<br />
gesamt: 20 SWS<br />
P<br />
- nach dem 3. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
4. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Sachenrecht II (Kreditsicherungsrecht) 2 SWS P ZK<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Erbrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Personen- <strong>und</strong><br />
2 SWS P<br />
Kapitalgesellschaftsrechts<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts 1 SWS P<br />
V Recht der Arbeitsverhältnisse 2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Verwaltungsprozessrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen 2 SWS P ZK ZHA<br />
Union<br />
V Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht 2 SWS P<br />
Strafrecht<br />
Ü Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
Sonstiges<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Römischen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />
Verfassungsgeschichte<br />
gesamt: 21 SWS P<br />
- bis 01.09. Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium beim Prüfungsamt der Fakultät<br />
- nach dem 4. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
5. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
Ü Übung im Bürgerlichen Recht für<br />
Fortgeschrittene<br />
2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
V ZPO I (Gr<strong>und</strong>züge des Zivilprozessrechts) 2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Baurechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Kommunalrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Völkerrechts 2 SWS P<br />
Strafrecht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Strafprozessrechts 2 SWS P<br />
Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />
gesamt: 16 SWS P<br />
- nach dem 5. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren
6. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V ZPO II (Gr<strong>und</strong>züge des<br />
Zwangsvollstreckungsrechts)<br />
Öffentliches Recht<br />
Ü Übung im Öffentlichen Recht für<br />
Fortgeschrittene<br />
2 SWS P<br />
2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
Schwerpunktbereichsstudium 8 SWS P<br />
gesamt: 12 SWS P<br />
- nach dem 6. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
7. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />
Re Examensrepetitorium Handels- <strong>und</strong><br />
Gesellschaftsrecht<br />
2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />
Strafrecht<br />
Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />
Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />
gesamt: 20 SWS P<br />
- nach dem 7. Semester Anmeldung für den Freiversuch zur ersten juristischen Prüfung<br />
- Zulassungsvoraussetzungen:<br />
bestandene Zwischenprüfung<br />
e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>en Fremdsprachensche<strong>in</strong><br />
bestandene Fortgeschrittenenübung <strong>in</strong> den drei Rechtsgebieten<br />
13 Wochen Praktika<br />
8. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />
Re Examensrepetitorium Arbeitsrecht 2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />
Strafrecht<br />
Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />
gesamt: 16 SWS P<br />
P = Pflichtveranstaltung<br />
F = fakultative Veranstaltung<br />
ZK = Zwischenprüfungsklausur<br />
GK = Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong>klausur<br />
HA = Probehausarbeit gemäß § 6 Abs. 2 StudO
II. Studienplan bei Studienbeg<strong>in</strong>n im Sommersemester (Abschluss: Erste Prüfung)<br />
1. Semester (Sommersemester)<br />
Wiederholungsmöglichkeit<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht II 4 SWS P ZK 3. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs<br />
Öffentliches Recht II<br />
2 SWS F<br />
Strafrecht<br />
V Strafrecht I - Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 3. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Strafrecht<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Sonstiges<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtsphilosophie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />
Juristischen Methoden- <strong>und</strong><br />
Argumentationslehre<br />
gesamt: 10 SWS P<br />
2. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V BGB – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum BGB –<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>kurs im Öffentlichen Recht I 4 SWS P ZK ZHA 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Gr<strong>und</strong>kurs 2 SWS F<br />
Öffentliches Recht I<br />
V Allgeme<strong>in</strong>es Verwaltungsrecht 4 SWS P ZK 4. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Verwaltungsrecht<br />
2 SWS F<br />
Strafrecht<br />
V Strafrecht II – Besonderer Teil 4 SWS P ZK 4. Semester<br />
Sonstiges<br />
V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Rechtswissenschaft 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Deutschen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />
Verfassungsgeschichte<br />
V E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />
3 SWS P<br />
Wirtschaftswissenschaften für <strong>Juristen</strong><br />
Ü Übung zur E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die<br />
1 SWS F<br />
Wirtschaftswissenschaften<br />
gesamt: 23 SWS P<br />
3. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Schuldrecht – Allgeme<strong>in</strong>er Teil 4 SWS P ZK ZHA 5. Semester<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht –<br />
Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />
2 SWS F<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Verwaltungsprozessrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Rechts der Europäischen 2 SWS P ZK ZHA 5. Semester<br />
Union<br />
V Polizei- <strong>und</strong> Ordnungsrecht 2 SWS P<br />
Strafrecht<br />
V Strafrecht III – Methodik strafrechtlicher<br />
Fallbearbeitung<br />
2 SWS P ZK ZHA 4. Semester
Sonstiges Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Römischen Rechts- <strong>und</strong> 2 SWS P GK<br />
Verfassungsgeschichte<br />
gesamt: 14 SWS P<br />
- nach dem 3. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
4. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Schuldrecht – Besonderer Teil I 4 SWS P ZK<br />
V Schuldrecht - Besonderer Teil II<br />
2 SWS P ZK ZHA<br />
(Gesetzliche Schuldverhältnisse)<br />
V Sachenrecht I 2 SWS P<br />
AG Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zum Schuldrecht<br />
Besonderer Teil<br />
2 SWS F<br />
Öffentliches Recht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Baurechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Kommunalrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Völkerrechts 2 SWS P<br />
Strafrecht<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Strafprozessrechts 2 SWS P<br />
Sonstiges<br />
V Gr<strong>und</strong>züge der Rechtstheorie <strong>und</strong> der 2 SWS P GK<br />
Rechtssoziologie<br />
gesamt: 18 SWS P<br />
- bis 01.03. Anmeldung zum Schwerpunktbereichsstudium beim Prüfungsamt der Fakultät<br />
- nach dem 4. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
5. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V Sachenrecht II (Kreditsicherungsrecht) 2 SWS P ZK<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Familienrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Erbrechts 2 SWS P<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Personen- <strong>und</strong><br />
2 SWS P<br />
Kapitalgesellschaftsrechts<br />
V Gr<strong>und</strong>züge des Handelsrechts 1 SWS P<br />
V Recht der Arbeitsverhältnisse 2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
Ü Übung im Öffentlichen Recht für<br />
Fortgeschrittene<br />
2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
Strafrecht<br />
Ü Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />
gesamt: 19 SWS P<br />
- nach dem 5. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren<br />
6. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
Ü Übung im Bürgerlichen Recht für<br />
Fortgeschrittene<br />
2 SWS P jedes<br />
Semester<br />
V ZPO I (Gr<strong>und</strong>züge des Zivilprozessrechts) 2 SWS P<br />
Schwerpunktbereichsstudium 8 SWS P<br />
gesamt: 12 SWS P<br />
- nach dem 6. Semester e<strong>in</strong>e praktische Studienzeit absolvieren
7. Semester (Sommersemester)<br />
Zivilrecht<br />
V ZPO II (Gr<strong>und</strong>züge des<br />
2 SWS P<br />
Zwangsvollstreckungsrechts)<br />
Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />
Re Examensrepetitorium Arbeitsrecht 2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />
Strafrecht<br />
Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />
Schwerpunktbereichsstudium 4 SWS P<br />
gesamt: 22 SWS P<br />
- nach dem 7. Semester Anmeldung für den Freiversuch zur ersten juristischen Prüfung<br />
- Zulassungsvoraussetzungen:<br />
bestandene Zwischenprüfung<br />
e<strong>in</strong>en Fremdsprachensche<strong>in</strong><br />
bestandene Fortgeschrittenenübung <strong>in</strong> den drei Rechtsgebieten<br />
13 Wochen Praktika<br />
e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong><br />
8. Semester (W<strong>in</strong>tersemester)<br />
Zivilrecht<br />
Re Examensrepetitorium Bürgerliches Recht 6 SWS P<br />
Re Examensrepetitorium Handes- <strong>und</strong><br />
Gesellschaftsrecht<br />
2 SWS P<br />
Öffentliches Recht<br />
Re Examensrepetitorium Öffentliches Recht 4 SWS P<br />
Strafrecht<br />
Re Examensrepetitorium Strafrecht 4 SWS P<br />
gesamt: 16 SWS P<br />
P = Pflichtveranstaltung<br />
F = fakultative Veranstaltung<br />
ZK = Zwischenprüfungsklausur<br />
GK = Gr<strong>und</strong>lagensche<strong>in</strong>klausur<br />
HA = Probehausarbeit gemäß § 6 Abs. 2 StudO
Anlage zur Antwort zu Frage 18<br />
Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden zu Studierenden<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />
hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen ** 73 68 72 66 72 75 73 76 79<br />
VBE ** 48,5 48 49,5 45,5 47,5 49 48,5 50 51<br />
Studierende<br />
Rechtswissenschaft ( Staatsexamen) 1467 1433 1419 1466 1504 1469 1474 1526 1482 1460<br />
Rechtswissenschaft (Magister, E<strong>in</strong>schreibungen im 1.,2. <strong>und</strong> 3. Fach) 304 302 298 356 396 305 214 176 139 77<br />
Bachelor ( Ergänzungsfach) 57 92 117 101 114<br />
Verhältnis ***) 35,8 35,8 36,8 41,8 38,5 36,3 37,5 34,4 32,4<br />
Universität Erfurt<br />
hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen 12 ** 11 12 14 11 9 10 8 7<br />
VBE 11,5 ** 10,5 11,5 12,5 9 8,5 9,5 7 6,5<br />
Studierende<br />
Staatswissenschaften - Rechtswissenschaften (Bachelor) 183 206 218 189 194 216 274 279 278 250<br />
Verhältnis ***) 20,8 16,4 15,5 24,0 32,2 29,4 39,7 38,5<br />
Fachhochschule Schmalkalden<br />
hauptberufliches wissenschaftliches Personal *)<br />
Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereich Rechtswissenschaften Personen 9 11 11 11 10 10 10 12 11 10<br />
Studierende<br />
VBE 8,5 10,5 10,5 10,5 9,5 9,5 9,5 11,5 10,5 9,5<br />
Wirtschaftsrecht (Diplom) 398 267 252 256 203 147 87 37 8 1<br />
Wirtschaftsrecht (Bachelor) 85 193 261 309 320 311<br />
Wirtschaftsrecht (Master) 20 31 42 42<br />
Verhältnis ***) 25,4 24,0 24,4 30,3 35,8 38,7 32,8 35,2 37,3<br />
Datengr<strong>und</strong>lage: Ergebnisse der amtlichen Hochschulstatistik<br />
*) hauptberufliches wissenschaftliches Personal , e<strong>in</strong>schließlich Drittmittelpersonal<br />
**) unsichere Datenlage<br />
***) Das so berechnete Verhältnis <strong>von</strong> Lehrenden ( VBE) zu Studierenden ist e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Rechengröße. Die Verflechtung mit anderen Lehr- <strong>und</strong> Forschungsbereichen ist hier nicht berücksichtigt.<br />
Da die Studierenden <strong>in</strong> den Magister- oder Bachelorstudiengängen noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Fach e<strong>in</strong>geschrieben s<strong>in</strong>d, benötigen sie den Betreuungsaufwand im Lehr-<strong>und</strong> Forschungsbereich<br />
nur anteilig. Dies ist hier nicht berücksichtigt<br />
1
Anlage zur Antwort zu Frage 58<br />
Jahr<br />
zur Prüfung<br />
vorgestellt bzw.<br />
bei<br />
Notenverbesserung<br />
angemeldet<br />
da<strong>von</strong><br />
Notenverbesserer<br />
zurückgenommen/-<br />
gewiesene<br />
Vorstellung/Meldung *)<br />
da<strong>von</strong><br />
Notenverbesserung<br />
2002 325 26 10 9<br />
2003 320 20 15 14<br />
2004 354 35 16 16<br />
2005 246 17 6 5<br />
2006 199 26 15 15<br />
2007 162 *1)<br />
2008 138 18 7 6<br />
2009 168 16 2 2<br />
2010 143 24 3 3<br />
2011 135 20 6 6<br />
2012 156 16 7 7<br />
*) Ke<strong>in</strong>e stat.<br />
Erfassung<br />
zu den Gründen<br />
*1) da<strong>von</strong> schieden<br />
15 während des<br />
Prüfungsverfahrens<br />
aus, ke<strong>in</strong>e stat.<br />
Erfassung h<strong>in</strong>s. der<br />
weiteren Punkte
Fragen 60 <strong>und</strong> 61<br />
Jahr<br />
Anzahl der<br />
Prüfl<strong>in</strong>ge,<br />
die<br />
Verfahren<br />
abschlossen<br />
Gesamtzahl<br />
der<br />
bestandenen<br />
Prüfungen<br />
Notendurchschnitt<br />
sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend ausreichend nicht bestanden<br />
2002 297 252 0 1 24 106 121 45 6,69<br />
% 100 84,85 0 0,34 8,08 35,69 40,74 15,15<br />
2003 291 256 0 1 23 113 119 35 6,72<br />
% 100 87,97 0 0,34 7,90 38,83 40,89 12,03<br />
2004 325 281 0 3 41 124 113 44 7,04<br />
% 100 86,46 0 0,92 12,62 38,15 34,77 13,54<br />
2005 230 204 0 1 26 83 94 26 6,84<br />
% 100 88,70 0 0,43 11,30 36,09 40,87 11,30<br />
2006 178 162 0 1 14 62 85 16 6,64<br />
% 100 91,01 0 0,56 7,87 34,83 47,75 8,99<br />
2007 147 129 0 3 12 49 65 18 7,08<br />
% 100 87,76 0 2,04 8,16 33,33 44,22 12,24<br />
2008 127 97 0 1 14 47 35 30 7,33<br />
% 100 76,38 0 0,79 11,02 37,01 27,56 23,62
2009 161 136 0 0 18 64 54 25 7,09<br />
% 100 84,47 0 0,00 11,18 39,75 33,54 15,53<br />
LG EF 10 LG EF 35 LG EF 26 LG EF 9<br />
LG G 7 LG G 28 LG G 22 LG G 15<br />
LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />
LG MHL 1 LG MHL 1 LG MHL 6 LG MHL 1<br />
2010 133 113 0 0 14 59 40 20 7,13<br />
% 100 84,96 0 0,00 10,53 44,36 30,08 15,04<br />
LG EF 10 LG EF 33 LG EF 16 LG EF 7<br />
LG G 4 LG G 25 LG G 24 LG G 13<br />
LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />
LG MHL 0 LG MHL 1 LG MHL 0 LG MHL 0<br />
2011 126 109 0 1 21 40 47 17 7,22<br />
% 100 86,51 0 0,79 16,67 31,75 37,30 13,49<br />
LG EF 1 LG EF 13 LG EF 25 LG EF 20 LG EF 4<br />
LG G 7 LG G 12 LG G 18 LG G 10<br />
LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />
LG MHL 1 LG MHL 3 LG MHL 9 LG MHL 3<br />
2012 143 130 0 1 22 72 35 13 7,37<br />
% 100 90,91 0 0,70 15,38 50,35 24,48 9,09<br />
LG EF 1 LG EF 9 LG EF 26 LG EF 13 LG EF 7<br />
LG G 9 LG G 27 LG G 10 LG G 4<br />
LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0 LG MGN 0<br />
LG MHL 4 LG MHL 19 LG MHL 12 LG MHL 2
Anlage 1 zur Antwort zu Frage 80<br />
E<strong>in</strong>stellungen/ Übernahmen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
2010 2011<br />
2012 Gesamtergebnis<br />
Status M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges M W ges<br />
richterlicher Dienst Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 2 3 2 2 1 1 1 2 3 3 2 5 1 1 15<br />
Berufse<strong>in</strong>steiger Probe 1 1 1 1 1 1 2 2 4 4 3 7 1 1 15<br />
sonstiges LZ 1 1 1 1 2 2 2 1 1 2 4 6 4 2 6 1 1 19<br />
sonstiges Probe 1 1 1 2 3 4<br />
staatsanw. Dienst Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 4 5 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 12<br />
Berufse<strong>in</strong>steiger Probe 1 1 1 1 2 1 4 5 2 1 3 11<br />
sonstiges LZ 1 1 1 1 2<br />
sonstiges Probe 1 1 1 1 2<br />
Verwaltung Berufse<strong>in</strong>steiger LZ 1 1 1<br />
sonstiges LZ 1 1 1<br />
Gesamtergebnis 2 6 8 3 1 4 2 1 3 3 2 5 4 6 10 3 4 7 4 5 9 4 7 11 7 7 14 4 2 6 3 2 5 82
Anlage 2 zur Antwort zu Frage 80<br />
Entwicklung des Lebensalters der Bediensten bei Dienste<strong>in</strong>tritt<br />
E<strong>in</strong>stellungsjahr 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
unter 30 75,00% 25,00% 66,67% 20,00% 40,00% 57,14% 0,00% 45,45% 28,57% 0,00% 80,00%<br />
zwischen 30 <strong>und</strong> e<strong>in</strong>schl. 39 25,00% 75,00% 33,33% 80,00% 50,00% 28,57% 100,00% 45,45% 57,14% 33,33% 20,00%<br />
über 40 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 10,00% 14,29% 0,00% 9,09% 14,29% 66,67% 0,00%
Anlage 3 zur Antwort zu Frage 80<br />
Ruhestandse<strong>in</strong>tritte <strong>von</strong> Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong> im richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Dienst <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Justizverwaltung<br />
Zeitraum 2012 bis 2020 (nur Altersabgänge)<br />
Jahr des Ausscheidens 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
Ri/StA 3 6 5 10 10 11 16 25 16<br />
Vw 1 2 2 0 2 1 0 2 1
Anlage 4 zur Antwort zu Frage 80<br />
Berufsperspektiven nach Abschluss der <strong>Juristen</strong>ausbildung<br />
Frage Nr. 80<br />
a) Wie viele Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerber mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> - <strong>in</strong>sb. Berufse<strong>in</strong>steiger -<br />
wurden seit dem Jahr 2002 <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst aufgenommen,<br />
wie viele da<strong>von</strong> als BeamtInnen auf Lebenszeit<br />
(Bitte nach Tätigkeitsbereichen, Dienstlaufbahn <strong>und</strong> <strong>in</strong> Jahresscheiben aufschlüsseln)?<br />
Wie hat sich seit dem Jahr 2002 das durchschnittliche Dienste<strong>in</strong>trittalter der BewerberInnen<br />
entwickelt?<br />
Erstmalige Aufnahme <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Justiz- <strong>und</strong> Verwaltungsdienst durch E<strong>in</strong>stellung im TMWAT (Festbeschäftig<br />
Alter<br />
Jahr der Aufnahme<br />
(Festbeschäftigte) Geschäftsbereich TB/B Laufbahn Berufse<strong>in</strong>steiger<br />
bei Dienstantritt <strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
2012 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 45<br />
2009 TMWAT B hD ne<strong>in</strong> 47<br />
2009 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 28<br />
2008 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 34<br />
2002 TMWAT TB hD ne<strong>in</strong> 30<br />
b) Wieviele Bedienstete <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Justiz <strong>und</strong> im Verwaltungsdienst mit rechtswissenschaftlicher<br />
<strong>Ausbildung</strong> gehen voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand?<br />
Wie viele dieser freiwerdenden Stellen müssen bzw. sollen voraussichtlich wieder besetzt werden?<br />
Ruhestand<br />
Wiederbesetzung der Stelle<br />
2022 ja
Anlage 5 zur Antwort zu Frage 80<br />
I. Bereich Hochschulen, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur 1 (nur Verwaltungsbereich):<br />
Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />
<strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Bewerbern mit juristischer<br />
<strong>Ausbildung</strong><br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012*<br />
1 1 1 4 3 2 6 8<br />
(e<strong>in</strong>schließl.<br />
Diplom-<br />
Sozialjurist)<br />
3 3<br />
(e<strong>in</strong>schließl.<br />
Wirtschaftsjurist)<br />
da<strong>von</strong> im Beamtenverhältnis<br />
- 1 - 3 - - 1 - 1 - -<br />
auf Probe bzw.<br />
Lebenszeit<br />
In welcher Laufbahn? - h. D. - h. D. - - h. D. - h. D. - -<br />
Für welche Tätigkeitsbereiche?<br />
durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
Bereich<br />
Patientenverwaltung<br />
Dezernat<br />
studentische<br />
u.<br />
akademische<br />
Angelegenheiten<br />
Bereich<br />
Personalmanagement<br />
Justiziar<br />
bzw. Mitarbeiter<br />
im<br />
Rechtsamt,<br />
Leiter<br />
der<br />
Abteilung<br />
Personal<br />
<strong>und</strong><br />
Recht,<br />
Dezernat<br />
Internationale<br />
Beziehungen<br />
Bereich<br />
Personalmanagement<br />
<strong>und</strong><br />
Dezernat<br />
Forschung;<br />
Referent<strong>in</strong><br />
Rektoramt<br />
Rechtsamt<br />
Dezernat<br />
studentische<br />
u.<br />
akademische<br />
Angelegenheiten,<br />
Forschung<br />
<strong>und</strong><br />
Rechtsabteilung/<br />
-amt;<br />
Fakultätsreferent<br />
Bereich<br />
Personal,<br />
Drittmittelbuchhaltung,<br />
Justiziariat/<br />
Rechtsamt<br />
sowie<br />
Studienberatung<br />
<strong>und</strong><br />
-werbung<br />
Dezernat<br />
Forschung<br />
sowie<br />
studentische<br />
u.<br />
akademische<br />
Angelegenheiten;<br />
Fakultätsreferent<br />
Rechtsamt/Justi<br />
-ziariat<br />
<strong>und</strong> Bereich<br />
Personal<br />
38 30 38 32,5 34 29 34,7 32,9 31,3 35,7 33,5<br />
6<br />
(e<strong>in</strong>schließl.<br />
Diplom-<br />
Wirtschaftsjurist)<br />
Rechtsamt/-abteilung,<br />
Bereich<br />
Drittmittelbuchhaltung,<br />
Forschung<br />
u.<br />
Transfer<br />
sowie<br />
Thür.<br />
Universitäts-<br />
<strong>und</strong><br />
Landesbibliothek<br />
1<br />
Hochschulen, Staatsarchive, Thür<strong>in</strong>gisches Landesamt für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologie, Thür<strong>in</strong>ger Landessternwarte Tautenburg <strong>und</strong> Materialforschungs-<br />
<strong>und</strong> Prüfanstalt Weimar.
* bis zum Stichtag 31. Oktober 2012<br />
Anzahl der Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong>,<br />
die voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand treten<br />
da<strong>von</strong> voraussichtliche Wiederbesetzung<br />
4 (e<strong>in</strong>schließlich Diplom-Jurist) 4 (In drei Fällen wird die Nachbesetzung <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>von</strong> der Haushaltssituation<br />
erfolgen.)<br />
2
II. Bereich der Staatlichen Schulämter <strong>und</strong> des ThILLM (nur Verwaltungsbereich):<br />
Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />
<strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Bewerbern mit juristischer<br />
<strong>Ausbildung</strong><br />
da<strong>von</strong> im Beamtenverhältnis<br />
auf Probe bzw.<br />
Lebenszeit<br />
In welcher Laufbahn?<br />
Für welche Tätigkeitsbereiche?<br />
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
2 1 1 1 1 1<br />
Verbeamtung<br />
erfolgte<br />
<strong>in</strong> beiden<br />
Fällen<br />
2003<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
1<br />
Verbeamtung<br />
erfolgte<br />
2010<br />
Verbeamtung<br />
erfolgte<br />
2011<br />
Verbeamtung<br />
erfolgte<br />
2012<br />
durchschnittliches Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
27 - - - 31 - 31 30 28 - 28<br />
* bis zum Stichtag 31. Oktober 2012<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
höherer<br />
Vw-<br />
Dienst<br />
Personalbereich<br />
Anzahl der Bediensteten mit rechtswissenschaftlicher <strong>Ausbildung</strong>,<br />
die voraussichtlich bis 2022 <strong>in</strong> den Ruhestand treten<br />
da<strong>von</strong> voraussichtliche Wiederbesetzung<br />
1 ke<strong>in</strong>e<br />
III. Bereich des TMBWK<br />
Die E<strong>in</strong>stellung <strong>von</strong> Bewerber<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> gestaltete sich <strong>in</strong> den Jahren 2002 bis 2012 wie<br />
folgt:<br />
2002: 2 Beamte (Referenten),<br />
3
2003: 1 Beamt<strong>in</strong> (Referent<strong>in</strong>),<br />
2005: 1 Beamt<strong>in</strong> (Referent<strong>in</strong>),<br />
2007: 1 Beschäftigte (Referent<strong>in</strong>),<br />
2009: 1 Beamter (Referent),<br />
2010: 1 Beschäftigter (Referent),<br />
2011: 1 Beschäftigte (Referent<strong>in</strong>),<br />
2 Beamte (Referenten),<br />
2012: 1 Beschäftigter (Referatsleiter),<br />
Das Durchschnittsalter gestaltete sich <strong>in</strong> den Jahren 2002-2012 wie folgt:<br />
2002: 31<br />
2003: 30<br />
2005: 30<br />
2007: 31<br />
2009: 34<br />
2010: 28<br />
2011: 32,6<br />
2012: 46<br />
Bis 2022 gehen sechs Mitarbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitarbeiter mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> <strong>in</strong> den Ruhestand; da<strong>von</strong> drei Abteilungsleiter,<br />
zwei Referatsleiter <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Referent. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist das TMBWK bestrebt, alle frei werdenden Stellen, die nicht im Abbaupfad<br />
stehen, wiederzubesetzen. Welche Stellen das konkret s<strong>in</strong>d, hängt jedoch da<strong>von</strong> ab, wie die Prioritäten im jeweiligen Haushaltsjahr<br />
gesetzt s<strong>in</strong>d.<br />
4
E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> im TMBLV<br />
Anlage 6 zur Antwort zu Frage 80:<br />
Jahr der Aufnahme 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />
2 1 2 1 1<br />
<strong>von</strong> Bewerber(<strong>in</strong>ne)n mit<br />
juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />
Tätigkeitsbereich<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Beamtenverhältnis auf<br />
2 1 2 1<br />
Probe bzw. Lebenszeit<br />
Laufbahn<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
Berufse<strong>in</strong>steiger 2 1 1 1 1<br />
durchschnittliches<br />
Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
26,5 30 30,5 27 31<br />
E<strong>in</strong>stellungen <strong>von</strong> Bewerbern mit juristischer <strong>Ausbildung</strong> im TBLV sowie den nachgeordneten Straßenbauämtern<br />
Jahr der Aufnahme 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
Anzahl der E<strong>in</strong>stellungen<br />
1 1 2<br />
<strong>von</strong> Bewerber(<strong>in</strong>ne)n mit<br />
juristischer <strong>Ausbildung</strong><br />
Tätigkeitsbereich<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Übernahme <strong>von</strong><br />
juristischen Aufgaben im<br />
allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong><br />
besonderen<br />
Verwaltungsdienst<br />
Beamtenverhältnis auf<br />
Probe bzw. Lebenszeit<br />
Laufbahn<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst<br />
Berufse<strong>in</strong>steiger 2<br />
durchschnittliches<br />
30 39 32<br />
Dienste<strong>in</strong>trittsalter<br />
höherer nichttechnischer<br />
Verwaltungsdienst
Anlage zur Antwort zu Frage 82 (3 Tabellen)<br />
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Datenstand: Dezember 2011<br />
Daten jeweils Dezember e<strong>in</strong>es Jahres<br />
Arbeitslose nach Berufen<br />
Berufsklasse<br />
2008 2009 2010 2011<br />
81 Rechtswahrer, -berater 110 119 102 110<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der * - * -<br />
8111 Richter, Staatsanwälte * - * -<br />
812 Rechtspfleger - - - -<br />
8121 Rechtspfleger - - - -<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 109 118 101 110<br />
8130 <strong>Juristen</strong>, o.n.A. 71 67 53 71<br />
8131 Rechtsanwälte 19 23 20 15<br />
8132 Notare - - - -<br />
8134 Justitiare, Syndizi 17 24 27 24<br />
8135 Patentanwälte, -<strong>in</strong>genieure * - * -<br />
8136 Rechtsbeistände * 3 - -<br />
8138 Datenschutzbeauftragte - - - -<br />
8139 andere Rechtsvertreter, -berater - * - -<br />
- Zahlenwert genau 0<br />
* Zahlenwert unter 3<br />
Quelle: Statistik der B<strong>und</strong>eagentur für Arbeit<br />
Datenstand: Dezember 2011
Thür<strong>in</strong>gen<br />
Datenstand: Dezember 2011<br />
Daten jeweils Dezember e<strong>in</strong>es Jahres<br />
Gemeldete Arbeitsstellen nach Berufen<br />
Berufsklasse<br />
2008 2009 2010 2011<br />
81 Rechtswahrer, -berater 15 26 19 23<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der - - - -<br />
8111 Richter, Staatsanwälte - - - -<br />
812 Rechtspfleger - - - -<br />
8121 Rechtspfleger - - - -<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 15 26 19 23<br />
8130 <strong>Juristen</strong>, o.n.A. 4 13 10 13<br />
8131 Rechtsanwälte 10 7 6 7<br />
8132 Notare * * * 3<br />
8134 Justitiare, Syndizi - 4 * -<br />
8135 Patentanwälte, -<strong>in</strong>genieure - * - -<br />
8136 Rechtsbeistände - - - -<br />
8138 Datenschutzbeauftragte - - - -<br />
8139 andere Rechtsvertreter, -berater - - - -<br />
- Zahlenwert genau 0<br />
* Zahlenwert unter 3<br />
Quelle: Statistik der B<strong>und</strong>eagentur für Arbeit<br />
Datenstand: Dezember 2011
1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufen (Klassifizierung der Berufe 1988)<br />
Land Thür<strong>in</strong>gen<br />
Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres<br />
darunter<br />
Berufsordnungen<br />
Insgesamt<br />
Deutsche<br />
Ausländer<br />
Vollzeitbeschäftigte<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
ohne Berufsausbildung<br />
mit Berufsausbildung<br />
(ohne<br />
Fachhochschulabschluss/<br />
Hochschulabschluss)<br />
mit akademischen<br />
Berufsabschluss<br />
(Fachhochschulabschluss/<br />
Hochschulabschluss)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
2002<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der * * * * * *<br />
812 Rechtspfleger 46 46 43 3 3 24 9<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 463 460 * 399 64 4 49 381<br />
2003<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 9 9 * * * 4 *<br />
812 Rechtspfleger 42 42 37 5 3 20 10<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 480 * * 410 70 5 54 393<br />
2004<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 7 7 * * 3 3<br />
812 Rechtspfleger 36 36 31 5 * 15 9<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 467 * * 402 65 5 48 384<br />
2005<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 6 6 * * * *<br />
812 Rechtspfleger 32 32 27 5 * 15 9<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 459 * * 396 63 * 48 376<br />
2006<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 6 6 * * * * *<br />
812 Rechtspfleger 33 33 28 5 15 10<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 464 * * 395 69 3 43 386
1. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufen (Klassifizierung der Berufe 1988)<br />
Land Thür<strong>in</strong>gen<br />
Stichtag 30. Juni des jeweiligen Jahres<br />
darunter<br />
Berufsordnungen<br />
Insgesamt<br />
Deutsche<br />
Ausländer<br />
Vollzeitbeschäftigte<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
ohne Berufsausbildung<br />
mit Berufsausbildung<br />
(ohne<br />
Fachhochschulabschluss/<br />
Hochschulabschluss)<br />
mit akademischen<br />
Berufsabschluss<br />
(Fachhochschulabschluss/<br />
Hochschulabschluss)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
2007<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 7 7 * * * * 3<br />
812 Rechtspfleger 28 28 23 5 13 7<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 485 481 4 418 67 4 38 412<br />
2008<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 10 10 * * * * 4<br />
812 Rechtspfleger 25 25 17 8 12 7<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 506 503 3 448 58 4 43 419<br />
2009<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 9 9 * * * * 5<br />
812 Rechtspfleger 25 25 17 8 11 8<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 523 519 4 447 76 4 40 433<br />
2010<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 8 8 * * 3 5<br />
812 Rechtspfleger 25 25 17 8 10 8<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 551 546 5 474 77 6 46 465<br />
2011<br />
811 Rechtsf<strong>in</strong>der 10 10 7 3 4 6<br />
812 Rechtspfleger 24 24 17 7 10 8<br />
813 Rechtsvertreter, -berater 584 579 5 503 81 6 48 490<br />
© Statistik der B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit<br />
Zahlenwerte unter 3 <strong>und</strong> Daten, aus denen sich rechnerisch e<strong>in</strong>e Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert