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Situation der Hebammenarbeit in Thüringen - Susanne Hennig

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag<br />

5. Wahlperiode<br />

Drucksache 5/1616<br />

zu Drucksache 5/962<br />

08.10.2010<br />

A n t w o r t<br />

des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

auf die Große Anfrage <strong>der</strong> Fraktion DIE LINKE<br />

- Drucksache 5/962 -<br />

<strong>Situation</strong> <strong>der</strong> <strong>Hebammenarbeit</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Große Anfrage namens <strong>der</strong><br />

Lan desre gierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:<br />

Grundsätzliche Anmerkungen<br />

In die Beantwortung <strong>der</strong> Großen Anfrage hat das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

die Landesärztekammer Thür<strong>in</strong>gen, die Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäuser und die Thür<strong>in</strong>ger Gesundheitsämter,<br />

den Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen und das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik e<strong>in</strong>bezogen. Im<br />

Ergebnis dieser Beteiligung bleibt festzustellen, dass landesweit belastbare Zahlen nur im Rahmen <strong>der</strong> amtlichen<br />

Statistik vorliegen.<br />

Auch <strong>der</strong> Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen kann die beklagten Defizite <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hebammenversorgung<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nicht durch Zahlen untersetzen. Dem Hebammenlandesverband liegen nach eigener Angabe<br />

dazu ke<strong>in</strong>e sicheren Daten vor.<br />

Auf den Antrag <strong>der</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 17/1587 vom 5. Mai<br />

2010), mit dem die Erhebung von Daten zu <strong>der</strong> Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Arbeits- und E<strong>in</strong>kommenssituation<br />

von Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspflegern e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t wird, wird verwiesen. Mit <strong>der</strong> Begründung,<br />

dass <strong>in</strong> Deutschland ke<strong>in</strong>e systematisch erfassten Daten, die über die Versorgung mit Hebammenhilfe<br />

Auskunft geben, existieren, wird die Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t, e<strong>in</strong>e entsprechende Studie <strong>in</strong><br />

Auftrag zu geben.<br />

Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die zitierte amtliche Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten erst bis zum<br />

Jahr 2008 verfügbar ist. Entsprechend konnte bei <strong>der</strong> Beantwortung e<strong>in</strong>iger Fragen das Jahr 2009 nicht<br />

ausgewiesen werden. Zudem wird angemerkt, dass die Krankenhausstatistik aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen ke<strong>in</strong>e Aussagen für die Landkreise und kreisfreien Städte zulässt. Die amtliche Statistik enthält<br />

zudem ke<strong>in</strong>e Zahlen zu Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus sowie zu durch Be leghebammen betreuten<br />

Geburten im Krankenhaus.<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>e Ausgangslage<br />

1. Wie viele Geburten erfolgten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen 2000 bis 2009 kl<strong>in</strong>isch-stationär, kl<strong>in</strong>isch-ambulant, nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäuslich<br />

bzw. häuslich?<br />

Die gemäß <strong>der</strong> durch das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik geführten Krankenhaus statistik erfassten<br />

Geburten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die<br />

Statistik ermöglicht ke<strong>in</strong>e Unterscheidung <strong>in</strong> kl<strong>in</strong>isch-ambulant und kl<strong>in</strong>isch-stationär.<br />

Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 14. Oktober 2010


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Zu beachten ist, dass die Zahlen <strong>der</strong> Krankenhausstatistik deutlich von den Zahlen <strong>der</strong> Statistik<br />

<strong>der</strong> Geburten abweichen, da die Krankenhausstatistik Geburten von Frauen - unabhängig von ihrem<br />

Wohnsitz - <strong>in</strong> allen Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern berücksichtigt; die Geburtenstatistik h<strong>in</strong>gegen<br />

die Geburten von Frauen mit Wohnsitz <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen aus weist, unabhängig davon, <strong>in</strong> welchem Bundesland<br />

bzw. Land entbunden wurde.<br />

Die Umfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern erbrachte für e<strong>in</strong>e landesweite Aussage ke<strong>in</strong>e verwertbaren<br />

Zahlen über im Krankenhaus erfolgte ambulante und stationäre Ge burten.<br />

Tabelle 1:<br />

In Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern entbundene Frauen 2000 bis 2008<br />

Jahr<br />

In Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern<br />

entbundene Frauen 1) <strong>in</strong>sgesamt<br />

2000 16 478<br />

2001 16 246<br />

2002 15 899<br />

2003 15 715<br />

2004 16 029<br />

2005 15 550<br />

2006 14 987<br />

2007 15 835<br />

2008 16 089<br />

1)<br />

unabhängig von <strong>der</strong>en Wohnort<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik<br />

Die amtliche Statistik enthält ke<strong>in</strong>e Angaben zu Hausgeburten und Geburten <strong>in</strong> Ge burtshäusern,<br />

ebenso nicht die Anzahl <strong>der</strong> durch Beleghebammen betreuten Geburten. Tabelle 2 wurde durch den<br />

Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen zur Verfügung gestellt. Danach s<strong>in</strong>d sowohl bei den Hausgeburten<br />

als auch den Geburten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Geburts haus kont<strong>in</strong>uierliche Rückgänge von 2000 bis<br />

2009 zu verzeichnen.<br />

Tabelle 2:<br />

Jahr Hausgeburten Geburtshausgeburten <strong>in</strong>sgesamt<br />

2000 85 267 352<br />

2001 66 264 330<br />

2002 71 226 297<br />

2003 70 205 275<br />

2004 75 218 293<br />

2005 56 211 267<br />

2006 55 159 214<br />

2007 69 152 221<br />

2008 57 159 216<br />

2009 42 162 204<br />

Datenquelle: Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen<br />

2. Wie viele <strong>der</strong> Geburten <strong>in</strong> den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten dabei durch Kaiserschnitt?<br />

Gemäß den Angaben des Thür<strong>in</strong>ger Landesamtes für Statistik betrug <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Kai serschnitte<br />

(Sectio caesarea) an allen Geburten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern zwischen 17,2 Prozent im Jahr<br />

2000 und 25,7 Prozent im Jahr 2008.<br />

2


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

Tabelle 3:<br />

In Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern entbundene Frauen <strong>in</strong>sgesamt 2000 bis 2008<br />

Jahr<br />

KH mit<br />

Entb<strong>in</strong>dungen<br />

Entbundene<br />

Frauen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

Zangengeburt<br />

Darunter durch<br />

Vakuumextraktion<br />

Summe <strong>der</strong> drei geburtshilflichen<br />

Methoden<br />

Kaiserschnitt<br />

Anzahl Anteil<br />

2000 30 16478 536 242 2836 3614 21,9<br />

2001 30 16246 427 257 3056 3740 23,0<br />

2002 28 15899 424 258 3113 3795 23,9<br />

2003 28 15715 356 245 3348 3949 25,1<br />

2004 29 16029 335 261 3962 4558 28,4<br />

2005 27 15550 312 322 3600 4234 27,2<br />

2006 26 14987 282 360 3589 4231 28,2<br />

2007 25 15835 246 395 4042 4683 29,6<br />

2008 24 16089 233 329 4127 4689 29,1<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik<br />

3. Wie viele <strong>der</strong> Geburten <strong>in</strong> den Jahren 2000 bis 2009 waren dabei Totgeburten?<br />

In Tabelle 4 s<strong>in</strong>d die Zahlen <strong>der</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern Lebend- und Totgeborenen dargestellt.<br />

Das heißt, es s<strong>in</strong>d dabei auch die K<strong>in</strong><strong>der</strong> von Frauen erfasst, die ihren Wohnsitz nicht <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

haben.<br />

Tabelle 4:<br />

In Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern entbundene Frauen und Geborene 2000 bis 2008<br />

Jahr<br />

KH mit Entb<strong>in</strong>dungen<br />

Entbundene<br />

Frauen <strong>in</strong>sgesamt<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger<br />

Krankenhäusern<br />

geborene<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> 1)<br />

lebend<br />

geboren<br />

Davon<br />

tot<br />

geboren<br />

Anteil<br />

2000 30 16478 16689 16611 78 0,5<br />

2001 30 16246 16495 16445 50 0,3<br />

2002 28 15899 16132 16060 72 0,4<br />

2003 28 15715 15923 15858 65 0,4<br />

2004 29 16029 16259 16217 42 0,3<br />

2005 27 15550 15772 15720 52 0,3<br />

2006 26 14987 15176 15124 52 0,3<br />

2007 25 15835 16037 16000 37 0,2<br />

2008 24 16089 16338 16289 49 0,3<br />

1)<br />

unabhängig vom Wohnort <strong>der</strong> Mutter<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten<br />

4. Wie viele <strong>der</strong> Geburten <strong>in</strong> den Jahren 2000 bis 2009 erfolgten komplikationslos?<br />

Die amtliche Krankenhausstatistik erhebt das Merkmal "entbundene Frauen mit Kompli kationen"<br />

bundesweit nur bis zum Jahr 2004. Danach ist e<strong>in</strong>e solche Aussage nicht mehr möglich. Siehe<br />

dazu Tabelle 5.<br />

3


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Tabelle 5:<br />

In Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern entbundene Frauen mit Komplikationen 2000 bis 2008<br />

Jahr<br />

KH mit Entb<strong>in</strong>dungen<br />

Entbundene<br />

Frauen <strong>in</strong>sgesamt<br />

Entbundene Frauen mit Komplikationen<br />

Anteil<br />

Anzahl<br />

<strong>in</strong> Prozent<br />

Wegen Fehlgeburt<br />

behandelte<br />

Frauen<br />

2000 30 16478 1078 6,5 2493<br />

2001 30 16246 1709 10,5 1948<br />

2002 28 15899 1393 8,8 1811<br />

2003 28 15715 1030 6,6 1969<br />

2004 29 16029 1133 7,1 1174<br />

2005 27 15550 . . .<br />

2006 26 14987 . . .<br />

2007 25 15835 . . .<br />

2008 24 16089 . . .<br />

ab 2005 werden diese Merkmale <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenhausstatistik<br />

nicht mehr erhoben<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik<br />

5. Wie hoch ist <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong>jenigen kl<strong>in</strong>ischen Geburten, die ohne Interventionen erfolgen?<br />

Siehe auch Tabelle 3.<br />

6. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für s<strong>in</strong>nvoll und welche will sie ergreifen, um den Anteil<br />

an Kaiserschnittgeburten zu reduzieren?<br />

Die Entscheidung über den E<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> geburtshilflichen Methode Kaiserschnitt liegt e<strong>in</strong> zig und alle<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung des ärztlichen Geburtshelfers, <strong>der</strong> diese Entschei dung nach mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Kriterien und <strong>in</strong> Abstimmung mit se<strong>in</strong>er Patient<strong>in</strong> zu treffen hat. Insofern hat die Landesregierung<br />

hierauf ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss.<br />

7. Welche Tendenzen haben sich h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Anteile von kl<strong>in</strong>isch-stationären, kl<strong>in</strong>isch-ambulanten,<br />

nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburten an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Geburten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>in</strong> den vergangenen zehn Jahren gezeigt und welche zeichnen sich ab?<br />

Bezug nehmend auf die durch das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik zur Verfügung ge stellte Tabelle<br />

4 kann auch unter Beachtung von Tabelle 2 ausgeführt werden, dass seit Jahren <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern Geborenen rund 95 Prozent beträgt.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Hausgeburten und <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Thür<strong>in</strong>ger Geburtshäusern Geborenen ist nach Angabe<br />

des Hebammenlandesverbandes Thür<strong>in</strong>gen seit 2000 deutlich rückläufig, siehe Tabelle 2.<br />

8. Welche regionalen Unterschiede bestehen dabei?<br />

Dazu liegen <strong>der</strong> Landesregierung ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse vor. Der amtlichen Statistik s<strong>in</strong>d dazu aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen ke<strong>in</strong>e Angaben zu entnehmen.<br />

9. Wie viele kl<strong>in</strong>ische Entb<strong>in</strong>dungsstätten gab bzw. gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen 2000 und 2009?<br />

Gemäß Krankenhausstatistik gab es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im Jahr 2000 30 Krankenhäuser mit Entb<strong>in</strong>dungen;<br />

im Jahr 2008 gab es 24, siehe Tabelle 6.<br />

4


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

Tabelle 6:<br />

Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäuser mit Entb<strong>in</strong>dungen 2000 bis 2008<br />

Jahr<br />

Krankenhäuser <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

darunter mit Entb<strong>in</strong>dungen<br />

2000 53 30<br />

2001 53 30<br />

2002 49 28<br />

2003 49 28<br />

2004 50 29<br />

2005 46 27<br />

2006 45 26<br />

2007 44 25<br />

2008 43 24<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik<br />

Gemäß Thür<strong>in</strong>ger Krankenhausplan gab es im Jahr 2000 an 31 kl<strong>in</strong>ischen Standorten gynäkologische<br />

und geburtshilfliche Abteilungen, davon drei Belegabteilungen. 2009 waren es 26. E<strong>in</strong>ige<br />

Krankenhäuser unterhalten an mehr als e<strong>in</strong>em Standort Entb<strong>in</strong>dungsabteilungen.<br />

10. Sofern die Zahl <strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dungsstätten abgenommen hat: Wor<strong>in</strong> liegen nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung<br />

die Ursachen für die Schließung bzw. Fusionierung (und damit auch Reduzierung) <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>richtungen?<br />

Fusionen bzw. Schließungen s<strong>in</strong>d nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung dar<strong>in</strong> begründet, wirtschaftlich<br />

s<strong>in</strong>nvolle Betriebsgrößen zu erreichen. Wirtschaftlich schwächere Häuser sollten durch die Anb<strong>in</strong>dung<br />

an e<strong>in</strong>en größeren Partner stabilisiert werden. Detailkennt nis über e<strong>in</strong>zelne Fusionen und<br />

Schließung von E<strong>in</strong>richtungen liegen <strong>der</strong> Landesregie rung nicht vor.<br />

11. Wie groß war bzw. ist <strong>der</strong> potenziell weiteste Weg<br />

a) <strong>in</strong> Kilometern,<br />

b) <strong>in</strong> zeitlicher Distanz<br />

<strong>in</strong> die nächstgelegene kl<strong>in</strong>ische Entb<strong>in</strong>dungsstätte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen 2000 und 2009?<br />

Das Gutachten zum 3. Thür<strong>in</strong>ger Krankenhausplan enthält ke<strong>in</strong>e Angaben über die Ent fernungen zu<br />

den e<strong>in</strong>zelnen Entb<strong>in</strong>dungsstätten. Daher kann die Frage für das Jahr 2000 nicht beantwortet werden.<br />

Das Gutachten zur Erstellung des 6. Thür<strong>in</strong>ger Krankenhausplanes hat für das Jahr 2008 Entfernungen<br />

<strong>in</strong> Kilometern ermittelt. Zugrunde gelegt wurden Radien von 0 bis 10 Kilometern, von 10 bis<br />

25 Kilometern und von 26 bis 40 Kilometern, bezogen auf die Entfernung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den.<br />

Von e<strong>in</strong>er Entfernung zur kl<strong>in</strong>ischen Entb<strong>in</strong>dungsstätte zwischen 26 und 40 Kilometern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

11,2 Prozent <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> Südthür<strong>in</strong>gen 4,9 Prozent <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

3,7 Prozent <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den und <strong>in</strong> Mittelthür<strong>in</strong>gen ke<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de betroffen. Alle übrigen Geme<strong>in</strong>den<br />

liegen maximal 25 Kilometer von e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>ischen Entb<strong>in</strong>dungsstätte entfernt.<br />

12. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>isch-stationären,<br />

kl<strong>in</strong>isch-ambulanten, nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäuslichen bzw. häuslichen Geburt ohne Komplikationen?<br />

a) Kl<strong>in</strong>isch-stationäre Entb<strong>in</strong>dung ohne Komplikationen:<br />

Die Kosten e<strong>in</strong>er stationären Entb<strong>in</strong>dung ohne komplizierte Diagnose belaufen sich auf 1 448,29 Euro<br />

zuzüglich <strong>der</strong> Versorgung des Neugeborenen <strong>in</strong> Höhe von 736,90 Euro.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Belegabteilung werden die Entb<strong>in</strong>dungskosten <strong>in</strong> Höhe von 1 210,22 Euro<br />

sowie die Versorgung des Neugeborenen <strong>in</strong> Höhe von 649,04 Euro vergü tet.<br />

5


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

b) Kl<strong>in</strong>isch-ambulante Entb<strong>in</strong>dung:<br />

Die Kosten e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>fachen vag<strong>in</strong>alen Entb<strong>in</strong>dung als Tagesfall betragen 813,42 Euro, die Versorgung<br />

des Neugeborenen wird mit 277,75 Euro berechnet.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Belegabteilung werden 935,30 Euro für die Entb<strong>in</strong>dung so wie<br />

195,56 Euro für die Versorgung des Neugeborenen vergütet.<br />

Soweit bei e<strong>in</strong>er Geburt im Krankenhaus sowohl kl<strong>in</strong>isch-stationär als auch kl<strong>in</strong>isch-ambulant e<strong>in</strong>e<br />

Hebamme als Beleghebamme h<strong>in</strong>zugezogen wird, werden diese Leistungen gemäß Hebammenvergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

ab 1. Juli 2010 unverän<strong>der</strong>t <strong>in</strong> Höhe von 237,85 Euro bzw. 285,42 Euro<br />

(mit Nachtzuschlag) geson<strong>der</strong>t vergütet.<br />

c) nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäusliche Entb<strong>in</strong>dung (außerkl<strong>in</strong>ische Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung unter ärztlicher<br />

Leitung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen geleiteten E<strong>in</strong>richtung):<br />

Die Vergütungssätze für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei e<strong>in</strong>er außerkl<strong>in</strong>ischen<br />

Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung unter ärztlicher Leitung stimmen mit denen für die Leistung als Beleghebamme<br />

übere<strong>in</strong> (237,85 Euro bzw. 285,42 Euro).<br />

Die Vergütung für die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei e<strong>in</strong>er außerkl<strong>in</strong>ischen Geburt<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen geleiteten E<strong>in</strong>richtung beträgt 467,20 Euro (bis 30. Juni 2010: 445 Euro)<br />

bzw. 560,64 Euro (mit Nachtzuschlag) (bis 30. Juni 2010: 534 Euro).<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäuslichen Geburt regelt zudem <strong>der</strong> bundes e<strong>in</strong>heitliche<br />

Ergänzungsvertrag nach § 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung<br />

- (SGB V) über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten <strong>in</strong> von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>richtungen und die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Die hier enthaltene Vergütungsvere<strong>in</strong>barung, die ab 1. Juli 2010 gültig ist, sieht für e<strong>in</strong>e außerkl<strong>in</strong>ische<br />

Geburt Vergütungssätze für die Betriebskosten pauschale vor. Siehe dazu Tabelle 7.<br />

Tabelle 7:<br />

Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten <strong>in</strong> von Hebammen geleiteten E<strong>in</strong> richtungen<br />

Position<br />

900 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e vollendete Ge burt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>rich tung, sofern die E<strong>in</strong>richtung mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des<br />

QM-Systems gemäß § 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen o<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>führung<br />

abgeschlossen hat.<br />

910 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e vollendete Ge burt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>rich tung bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es QM-Systems.<br />

920 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e nicht voll endete Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>richtung bei Verlegung aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung nach weniger als<br />

vier Stunden, sofern die E<strong>in</strong>rich tung mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des QM-Systems gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen o<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>führung abgeschlossen hat.<br />

930 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e nicht vollendete Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>richtung bei Verlegung aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung nach weniger<br />

als vier Stunden bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es QM-Systems.<br />

940 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e nicht voll endete Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>richtung bei Verlegung aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung nach mehr als<br />

vier Stunden, sofern die E<strong>in</strong>richtung mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des QM-Systems gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 und Anlage 1 begonnen o<strong>der</strong> die E<strong>in</strong>füh rung abgeschlossen hat.<br />

950 Betriebskostenpauschale für e<strong>in</strong>e nicht voll endete Geburt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er von Hebammen<br />

geleiteten E<strong>in</strong>richtung bei Verlegung aus <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung nach mehr<br />

als vier Stunden bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es QM-Systems.<br />

Quelle: Ergänzungsvertrag gemäß § 134a SGB V<br />

Betrag<br />

<strong>in</strong> Euro<br />

550,00<br />

500,50<br />

412,50<br />

375,38<br />

550,00<br />

500,50<br />

6


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

In <strong>der</strong> Betriebskostenpauschale nicht enthalten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Materialien und Arz neimittel, die<br />

die Hebamme nach <strong>der</strong> Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung zusätzlich abrechnen kann.<br />

d) häusliche Entb<strong>in</strong>dung:<br />

Die ambulante hebammenhilfliche Leistung bei e<strong>in</strong>er Hausgeburt wird gemäß <strong>der</strong> ab 1. Juli 2010<br />

geltenden Vergütungsvere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> Höhe von 548,80 Euro (bis 30. Juni 2010: 537 Euro) bzw.<br />

658,56 Euro (bis 30. Juni 2010: 644,40 Euro) (mit Nacht zuschlag) vergütet.<br />

Daneben s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> Geburtshilfe sowohl als ambulante hebammenhilfliche Leistung<br />

als auch als Beleghebamme weitere Leistungen geson<strong>der</strong>t abrechnungsfähig, u. a.:<br />

- Versorgung e<strong>in</strong>er geburtshilflichen Schnitt- o<strong>der</strong> Rissverletzung mit Ausnahme Dammriss III<br />

o<strong>der</strong> IV:<br />

30,00 Euro,<br />

- Zulage für die Hilfe bei <strong>der</strong> Geburt von Zwill<strong>in</strong>gen und mehr K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, für das zweite und jedes<br />

weitere K<strong>in</strong>d, je K<strong>in</strong>d:<br />

70,00 Euro.<br />

13. Welche Kosten entstehen den gesetzlichen Krankenkassen jeweils bei e<strong>in</strong>er operativen Entb<strong>in</strong>dung?<br />

E<strong>in</strong>e pauschale Aussage zu den Kosten e<strong>in</strong>er operativen Entb<strong>in</strong>dung kann nicht getroffen werden.<br />

Die Kosten s<strong>in</strong>d abhängig vom Umfang <strong>der</strong> notwendigen operativen Versorgung. Die Kosten reichen<br />

dabei von ca. 1 950 Euro bis ca. 6 630 Euro.<br />

14. Wie werden diese Unterschiede begründet? Inwiefern gedenkt die Landesregierung darauf E<strong>in</strong>fluss<br />

zu nehmen, dass Unterschiede beseitigt werden?<br />

Die Kostenunterschiede begründen sich mit den unterschiedlichen Aufwendungen, die e<strong>in</strong> Krankenhaus<br />

für die jeweilige Entb<strong>in</strong>dung hat. Die Kalkulation dieser Leistung erfolgt durch das Institut für<br />

das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Auf diese Kosten ha ben entsprechend we<strong>der</strong> die Krankenkassen<br />

noch die Landesregierung E<strong>in</strong>fluss.<br />

15. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Kostenunterschiede - je nach f<strong>in</strong>anzieller<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Schwangeren - auf die Wahl <strong>der</strong> Gebärmöglichkeit sowie gegebenenfalls<br />

auf die Verweildauer auswirken?<br />

Im Sachleistungssystem <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung werden den Versicherten die Leistungen<br />

unmittelbar zur Verfügung gestellt, ohne dass es e<strong>in</strong>er Vorauszahlung bedarf. Zuzahlungen<br />

werden im Rahmen von Entb<strong>in</strong>dungsleistungen nicht erhoben. Schwangere können daher unabhängig<br />

von ihren f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten frei über die Art <strong>der</strong> Geburt und die Geburtse<strong>in</strong>richtung<br />

entscheiden.<br />

16. Inwieweit ist die Landesregierung <strong>der</strong> Auffassung, dass das Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen für Leistungen von Hebammen dah<strong>in</strong> gehend verän<strong>der</strong>t werden sollte, dass weitere<br />

Leistungen aufgenommen und/o<strong>der</strong> Kostensätze für bereits aufgenommene Leistungen erhöht<br />

werden (bitte gegebenenfalls nach kl<strong>in</strong>isch, nichtkl<strong>in</strong>isch-außerhäuslich bzw. häuslich erbrachten<br />

Leistungen differenzieren)?<br />

Grundlage für die Leistungspflicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen ist die Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

des Vertrages nach § 134a SGB V. Diese s<strong>in</strong>d ausschließlich Angelegenheit <strong>der</strong> Selbstverwaltungen.<br />

E<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> ist hierbei nicht vor gesehen. Alle dort aufgeführten Positionen<br />

werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollumfänglich übernommen.<br />

Auf die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 37 wird h<strong>in</strong>gewiesen. Die Verhandlungen und die Erhö hung <strong>der</strong><br />

Kostensätze erfolgen entsprechend den Regelungen des § 134a SGB V.<br />

Es wird angemerkt, dass die Gesundheitsm<strong>in</strong>isterkonferenz sowie die Jugend- und Familienm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

gemäß ihrer Anfang des Jahres 2010 verabschiedeten Be schlüsse den geme<strong>in</strong>sam<br />

erarbeiteten Bericht zur Weiterentwicklung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzes an <strong>der</strong> Schnittstelle von Jugendhilfe<br />

und Gesundheitswesen und die für den Gesundheits bereich unter Fe<strong>der</strong>führung von Thür<strong>in</strong>gen<br />

dazu ergänzend erarbeiteten Vorschläge dem Bundesgesundheitsm<strong>in</strong>ister und <strong>der</strong> Bundesfamili-<br />

7


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

enm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> zugeleitet und darum gebeten haben, auf dieser Grundlage im Rahmen e<strong>in</strong>er Bund-<br />

Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe zu dem sich an <strong>der</strong> Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen ergebenden<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf gesetzliche und untergesetzliche Lösungen zu entwickeln.<br />

Zu den Vorschlägen gehört auch die Überprüfung <strong>der</strong> Regelungen zu Hebammen leistungen auf ihren<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Tätigkeitsfeldes<br />

<strong>der</strong> Familienhebammen.<br />

Im E<strong>in</strong>zelnen wurde gebeten um<br />

- die Überprüfung <strong>der</strong> Erweiterung des <strong>der</strong>zeitigen Abrechnungszeitrahmens von Hebammenleistungen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung über die bisherigen acht Wochen h<strong>in</strong>aus;<br />

- die Prüfung e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung des § 134a SGB V Versorgung mit Hebammenhilfe h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

Erweiterung <strong>der</strong> zur Abrechnung von Hebammenleistungen be rechtigten Leistungserbr<strong>in</strong>ger um<br />

die Gruppe <strong>der</strong> angestellten Hebammen sowie sonstiger Leistungserbr<strong>in</strong>ger (z. B. Jugendhilfeträger,<br />

soziale E<strong>in</strong>richtungen, Ju gend- bzw. Gesundheitsämter);<br />

- die Neuregelung des Leistungsumfangs bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch Aufnahme<br />

von weiteren präventiven Leistungen (Unterstützung <strong>der</strong> Mutter/Eltern-K<strong>in</strong>d-B<strong>in</strong>dung, Gesundheitskompetenz)<br />

sowie von familien bezogenen sozialrelevanten Leistungen zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

von Vernachlässigung und Misshandlung unter E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> laufenden Modellprojekte;<br />

- die Beschreibung <strong>der</strong> von Hebammen erbrachten gesundheitlichen und familien bezogenen sozialrelevanten<br />

Leistungen unter E<strong>in</strong>beziehung von laufenden o<strong>der</strong> noch zu veranlassenden Modellprojekten<br />

als Voraussetzung für die Zusammen führung <strong>der</strong> von Hebammen erbrachten Leistungen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Komplexleistung und die dafür erfor<strong>der</strong>liche e<strong>in</strong>deutige Zuordnung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Leistung zum zuständigen Kostenträger.<br />

17. Wie wird nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung begründet, dass die zunehmenden bürokratischen<br />

Pflichten von Hebammen (z. B. auch Bestätigungsregelung/Quittierungspflicht seit 1. August 2007)<br />

ke<strong>in</strong>en Nie<strong>der</strong>schlag im Leistungsverzeichnis f<strong>in</strong>den bzw. gefunden haben?<br />

§ 4 <strong>der</strong> Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung (als Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V) wurde<br />

zwischen den Berufsverbänden <strong>der</strong> Hebammen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband<br />

ausgehandelt, er regelt den Nachweis über erbrachte Leistungen. Danach hat die Hebamme<br />

die Versichertenbestätigung bei <strong>der</strong> Abrechnung mit <strong>der</strong> Krankenkasse beizufügen. Anhang A zu<br />

Anlage 1 benennt die seit dem 01.06.2008 dafür gültigen Modalitäten.<br />

Dieses Verfahren ist nicht unüblich und wird auch bei <strong>der</strong> Abrechnung durch an<strong>der</strong>e Gesundheitsfachberufe<br />

angewandt.<br />

18. Hat nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung <strong>der</strong> Kostendruck auf die gesetzliche Krankenversicherung<br />

e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong>art, dass sich <strong>der</strong> Anteil kl<strong>in</strong>isch-stationärer Geburten an allen Geburten verän<strong>der</strong>t<br />

bzw. dass er gegebenenfalls abnimmt?<br />

Auf die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 7 wird verwiesen.<br />

Die Fragen 19, 20 und 21 werden geme<strong>in</strong>sam beantwortet.<br />

19. Wie viele Hebammen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bei Behörden bzw. Ämtern, <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken o<strong>der</strong> bei an<strong>der</strong>en<br />

Trägern freiberuflich bzw. angestellt beschäftigt und mit welchem Stundenbudget (bitte jeweils<br />

geson<strong>der</strong>t für e<strong>in</strong>zelne Behörde bzw. Amt, Kl<strong>in</strong>ik und Träger angeben)?<br />

20. Wie viele Hebammen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

a) freiberuflich tätig<br />

b) angestellt tätig und<br />

c) wie viele arbeiten als Beleghebammen<br />

und mit welchem Stundenbudget jeweils?<br />

8


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

21. Wie viele Hebammen gibt es <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

Die durch das Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik (TLS) zur Verfügung gestellten Zahlen zu freiberuflich<br />

tätigen Hebammen, im Krankenhaus fest angestellten Hebammen und Beleghebammen sowie<br />

zur Gesamtanzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen tätigen Hebammen (Indika tor 8.22 des Län<strong>der</strong><strong>in</strong>dikatorenkatalogs<br />

und Bestandteil des Gesundheitsportals Thü r<strong>in</strong>gen beim TLS) s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Tabelle 8 zu entnehmen.<br />

Angaben zum Stundenbudget liegen dem TLS nicht vor.<br />

Tabelle 8:<br />

Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger <strong>in</strong> freiberuflicher Tätigkeit und stationären E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen am 31. Dezember <strong>der</strong> Jahre 2001 bis 2008<br />

Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger<br />

Jahr <strong>in</strong>sgesamt freiberuflich tätig 1) im Krankenhaus fest angestellt nachrichtlich<br />

Beleghebammen/Entb<strong>in</strong>dungspfl.<br />

2)<br />

Anzahl je 100 000 je 1000<br />

Thür<strong>in</strong>ger Thür<strong>in</strong>ger<br />

Frauen von Geborene<br />

15 bis unter<br />

45 Jahren<br />

Anzahl je 100 000<br />

Frauen von<br />

15 bis unter<br />

45 Jahren<br />

Anzahl je 100 000<br />

Frauen von<br />

15 bis unter<br />

45 Jahren<br />

je 1000<br />

Geborene 3)<br />

2001 425 87,7 24,4 215 44,4 210 43,4 12,7 --<br />

2002 426 89,4 24,9 220 46,2 206 43,2 12,8 18<br />

2003 410 87,5 24,1 209 44,6 201 42,9 12,6 38<br />

2004 424 92,5 24,4 227 49,5 197 43,0 12,1 60<br />

2005 468 104,9 27,9 270 60,5 198 44,4 12,6 55<br />

2006 469 109,7 28,5 282 65,9 187 43,7 12,3 66<br />

2007 474 115,7 27,5 281 68,6 193 47,1 12,0 69<br />

2008 467 119,4 26,9 282 72,1 185 47,3 11,3 75<br />

1)<br />

schließt freiberufliche und stationäre Tätigkeit e<strong>in</strong> und enthält ab Berichtsjahr 2005 auch Hebam men/Entb<strong>in</strong>dungspfleger<br />

ohne Entb<strong>in</strong>dung;<br />

2)<br />

Beleghebammen/-entb<strong>in</strong>dungspfleger werden nachrichtlich erst ab Berichtsjahr 2002 erfasst;<br />

3)<br />

im Krankenhaus Geborene;<br />

Datenquelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik; Krankenhausstatistik Teil I - Grunddaten; Fortschreibung des<br />

Bevölkerungsstandes;<br />

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebam men/<br />

Entb<strong>in</strong>dungspfleger;<br />

22. Wie viele Hebammenstellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den <strong>in</strong> Frage 19 genannten E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong>zeit nicht besetzt<br />

(bitte jeweils geson<strong>der</strong>t für die e<strong>in</strong>zelnen E<strong>in</strong>richtungen angeben)?<br />

Nach dem Ergebnis <strong>der</strong> Krankenhausabfrage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em <strong>der</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäuser, die sich<br />

an <strong>der</strong> Umfrage beteiligt haben, Hebammenstellen unbesetzt. Soweit die Krankenhäuser nur mit<br />

Beleghebammen arbeiten, s<strong>in</strong>d jeweils ausreichend Hebammen vertraglich gebunden.<br />

23. Wie viele Geburten betreute e<strong>in</strong>e Hebamme durchschnittlich <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren <strong>in</strong> den <strong>in</strong><br />

Frage 19 genannten E<strong>in</strong>richtungen (bitte jeweils geson<strong>der</strong>t für e<strong>in</strong>zelne Behörde bzw. Amt, Kl<strong>in</strong>ik<br />

und Träger angeben)?<br />

Nach dem Ergebnis <strong>der</strong> Krankenhausabfrage entfallen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Krankenhäusern pro Jahr<br />

durchschnittlich zwischen 43 und 99 Geburten auf e<strong>in</strong>e Hebamme. Die E<strong>in</strong>zelangaben entnehmen<br />

Sie bitte <strong>der</strong> Tabelle 9.<br />

9


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Tabelle 9:<br />

Anzahl Geburten je Hebamme und Jahr im Krankenhaus<br />

2005 2006 2007 2008 2009 ø<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Eichsfeld Kl<strong>in</strong>ikum,<br />

91 84 102 103 106 97<br />

Kle<strong>in</strong>bartloff OT Reifenste<strong>in</strong><br />

- Heiligenstadt<br />

Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum<br />

- Bad Langensalza<br />

91 91<br />

- Mühlhausen<br />

DRK Krankenhaus<br />

- Son<strong>der</strong>shausen<br />

70<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk",<br />

Erfurt<br />

69 74 103 83 83 82<br />

Helios Kl<strong>in</strong>ikum, Erfurt 92<br />

Sophien- und Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum,<br />

Weimar<br />

90 99 105 107 95 99<br />

Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda<br />

82<br />

Helios Kreiskrankenhaus Gotha-<br />

Ohrdruf<br />

k.A. 64 67 76 81 72<br />

DRK Krankenhaus<br />

- Sömmerda<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena 96<br />

Thür<strong>in</strong>gen-Kl<strong>in</strong>iken "Georgius Agricola"<br />

50<br />

- Saalfeld<br />

Kreiskrankenhaus Schleiz 80<br />

Kreiskrankenhaus Greiz 50<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Altenburger Land, Altenburg 92 83 84 90 89 88<br />

Südthür<strong>in</strong>gen<br />

SRH Zentralkl<strong>in</strong>ikum Suhl 57<br />

Kreiskrankenhaus Schmalkalden 45<br />

Henneberg-Kl<strong>in</strong>iken<br />

50<br />

- Hildburghausen<br />

- Schleus<strong>in</strong>gen<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Bad Salzungen 94<br />

Med<strong>in</strong>os Kl<strong>in</strong>iken des Landkreises<br />

Sonneberg<br />

- Sonneberg<br />

43 43<br />

Quelle: Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern<br />

Zahlen gerundet<br />

k. A. = ke<strong>in</strong>e Angabe<br />

10


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

24. Wie hat sich die <strong>Situation</strong> entsprechend <strong>der</strong> Fragen 19 bis 22 <strong>in</strong> den vergangenen fünf Jahren entwickelt?<br />

Wie viele Mütter machten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen von ihrem Anspruch auf e<strong>in</strong>e enge Begleitung durch<br />

e<strong>in</strong>e Hebamme während <strong>der</strong> gesamten Schwangerschaft <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren Gebrauch?<br />

Gemäß den Angaben des TLS, siehe Tabelle 8, hat sich die Gesamtzahl <strong>der</strong> Hebammen, die Zahl<br />

<strong>der</strong> freiberuflich tätigen Hebammen und die Zahl <strong>der</strong> Beleghebammen von 2001 bis 2008 deutlich<br />

erhöht. Gab es im Jahr 2001 215 freiberuflich tätige Hebammen, waren es im Jahr 2008 282. Gleiches<br />

gilt für die davon auch als Beleghebamme tätigen Hebammen. Betrug ihre Zahl 2002 18, arbeiteten<br />

2008 75 als Beleghebammen.<br />

Gleichzeitig hat sich die Zahl <strong>der</strong> im Krankenhaus fest angestellten Hebammen von 210 im Jahr<br />

2001 auf 185 verr<strong>in</strong>gert. E<strong>in</strong> Grund dafür ist unbestritten <strong>der</strong> zunehmende Wunsch von schwangeren<br />

Frauen, "ihre, sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwangerschaft betreuende Heb amme" mit zur Entb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die<br />

Kl<strong>in</strong>ik nehmen zu wollen. Entsprechend ist die Anzahl <strong>der</strong> als Beleghebamme tätigen Hebammen<br />

deutlich gestiegen. E<strong>in</strong>fluss haben sicher auch die Entwicklung <strong>der</strong> Geburtskl<strong>in</strong>iken sowie die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Geburten selbst, so dass man diese Entwicklung nicht grundsätzlich auf Sparmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser reduzieren kann. Zur Zahl <strong>der</strong> Mütter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen,<br />

liegen <strong>der</strong> Landesregierung ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse vor.<br />

25. Wie hat sich <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren die Verweildauer <strong>der</strong> Frauen <strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken<br />

a) nach normaler Geburt,<br />

b) nach Kaiserschnittentb<strong>in</strong>dung<br />

entwickelt (bitte nach Kl<strong>in</strong>iken getrennt angeben)?<br />

Zur Anpassung an die Behandlungswirklichkeit werden die <strong>der</strong> Krankenhausvergütung zugrunde<br />

liegenden Fallpauschalen (Disease related groups = DRG) jährlich von dem Institut für das Entgeltsystem<br />

im Krankenhaus <strong>in</strong> Siegburg angepasst. Danach beträgt zurzeit die durchschnittliche<br />

Verweildauer <strong>der</strong> Patient<strong>in</strong>nen im Krankenhaus für e<strong>in</strong>e vag<strong>in</strong>ale Entb<strong>in</strong>dung ohne komplizierende<br />

Diagnose 3,4 Tage und für e<strong>in</strong>e Kaiser schnittentb<strong>in</strong>dung ohne komplizierende Diagnose 4,9 Tage.<br />

Für die mediz<strong>in</strong>isch unter schiedlichen Fallkonstellationen gibt es aber je nach mediz<strong>in</strong>ischem Erfor<strong>der</strong>nis<br />

zahlrei che weitere Fallpauschalen mit deutlich längeren Verweildauern.<br />

E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiger Trend h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er Verweildauerreduzierung lässt sich aus den von den Krankenhäusern<br />

übermittelten Zahlen nicht entnehmen, zumal e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Häuser ge rundete Durchschnittswerte<br />

angegeben hat. Allenfalls lässt sich tendenziell e<strong>in</strong>e Ver weildauerreduzierung nach Kaiserschnitt<br />

erkennen.<br />

Die E<strong>in</strong>zelangaben s<strong>in</strong>d Tabelle 10 zu entnehmen.<br />

Tabelle 10:<br />

Durchschnittliche Verweildauer von Frauen nach e<strong>in</strong>er Geburt im Krankenhaus <strong>in</strong> Tagen<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Eichsfeld Kl<strong>in</strong>ikum,<br />

Kle<strong>in</strong>bartloff OT Reifenste<strong>in</strong><br />

k.A. k.A. 5,89 11,06 4,60 8,09 4,45 7,29 4,31 7,39<br />

- Heiligenstadt<br />

Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum<br />

- Bad Langensalza<br />

3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00 3,00 5,00<br />

- Mühlhausen<br />

DRK Krankenhaus<br />

- Son<strong>der</strong>shausen 6,39 5,93 5,43 5,22 5,17<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Kath. Krankenhaus<br />

"St. Johann Nepomuk", Erfurt<br />

3,89 6,59 3,68 5,82 3,41 5,67 3,56 6,26 3,42 5,49<br />

Helios Kl<strong>in</strong>ikum, Erfurt k.A. k.A. 3,60 9,70 3,40 9,40 3,70 8,70 3,70 9,00<br />

Sophien- und Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum,<br />

Weimar<br />

2,50 7,00 2,50 7,00 2,50 5,00 2,50 4,00 2,50 3,50<br />

Krankenhaus Waltershausen-<br />

Friedrichroda<br />

4,80 7,58 4,73 7,54 4,79 8,03 4,29 7,77 4,38 7,95<br />

11


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio normal Sectio<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Helios Kreiskrankenhaus<br />

Gotha-Ohrdruf<br />

4,20 7,00 4,30 7,20 4,10 6,80 4,10 6,80 3,90 6,40<br />

DRK Krankenhaus<br />

- Sömmerda<br />

3,50 5,50<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00<br />

Thür<strong>in</strong>gen-Kl<strong>in</strong>iken "Georgius<br />

Agricola"<br />

3,00 6,00<br />

- Saalfeld<br />

Kreiskrankenhaus Schleiz 4,50 6,50<br />

Kreiskrankenhaus Greiz 3,50 5,00<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Altenburger Land,<br />

Altenburg<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Südthür<strong>in</strong>gen<br />

SRH Zentralkl<strong>in</strong>ikum Suhl 4,87 14,89 4,06 8,99 4,09 7,46 3,97 7,44 3,95 7,09<br />

Kreiskrankenhaus Schmalkalden<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Henneberg-Kl<strong>in</strong>iken<br />

- Hildburghausen<br />

4,00 6,96 3,85 7,62 3,76 7,92 3,97 7,14 4,00 7,47<br />

- Schleus<strong>in</strong>gen<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Bad Salzungen k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Med<strong>in</strong>os Kl<strong>in</strong>iken des Landkreises<br />

Sonneberg<br />

k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3,70<br />

- Sonneberg<br />

Quelle: Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern (k. A. = ke<strong>in</strong>e Angabe)<br />

26. Wie ist die nachgeburtliche Betreuung <strong>der</strong> Frauen und K<strong>in</strong><strong>der</strong> zu Hause gegebenenfalls <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

vom Wohnsitz, z. B. urbaner Raum, ländlicher Raum, sozialer Brennpunkt usw., gesichert?<br />

und<br />

27. Gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen regionale Unterschiede h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Verfügbarkeit von Hebammenhilfe bzw.<br />

-betreuung?<br />

Die Versorgung mit Hebammenhilfe <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen ist sichergestellt. Der nachfolgenden Tabelle 11<br />

kann die durchschnittliche Inanspruchnahme e<strong>in</strong>er Hebamme für die Leis tung während <strong>der</strong> Wochenbettbetreuung<br />

nach Kreisen und kreisfreien Städten entnom men werden. E<strong>in</strong>e generell schlechtere<br />

Verfügbarkeit von Hebammen <strong>in</strong> den ländlichen Gebieten kann daraus nicht abgeleitet werden.<br />

Über die Versorgungslage <strong>in</strong> sozialen Brennpunkten liegen <strong>der</strong> Landesregierung ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse<br />

vor.<br />

Tabelle 11:<br />

Inanspruchnahme von Hebammenleistungen während des Wochenbetts <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

Kreis E<strong>in</strong>wohner Lebendgeborene<br />

Anzahl Hebammen<br />

mit Angebot Wochenbettbetreuung<br />

durchschnittliche<br />

Wochenbettbetreuung<br />

je Hebamme<br />

Altenburger Land 101.705 687 14 49<br />

Eichsfeld 106.937 855 23 37<br />

Gotha 140.041 1.109 23 48<br />

Greiz 110.747 691 12 58<br />

Hildburghausen 68.596 511 13 39<br />

Ilm-Kreis 113.416 898 18 50<br />

Kyffhäuserkreis 83.835 538 10 54<br />

Nordhausen 91.120 696 12 58<br />

12


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

Kreis E<strong>in</strong>wohner Lebendgeborene<br />

Anzahl Hebammen<br />

mit Angebot Wochenbettbetreuung<br />

durchschnittliche<br />

Wochenbettbetreuung<br />

je Hebamme<br />

Saale-Holzland-<br />

Kreis<br />

88.199 630 22 29<br />

Saale-Orla-Kreis 89.825 642 12 54<br />

Saalfeld-Rudolstadt<br />

119.817 772 11 70<br />

Schmalkalden-<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

132.780 913 20 46<br />

Sömmerda 74.359 609 13 47<br />

Sonneberg 61.315 408 10 41<br />

Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-<br />

Kreis<br />

110.581 867 13 67<br />

Wartburgkreis 133.451 958 17 56<br />

Weimarer Land 85.509 713 19 38<br />

Kreisfreie Städte<br />

Eisenach 43.051 331 9 37<br />

Erfurt 203.333 1.892 40 47<br />

Gera 100.643 688 8 86<br />

Jena 103.392 1.071 23 47<br />

Suhl 40.173 233 5 47<br />

Weimar 64.938 620 14 44<br />

Thür<strong>in</strong>gen 2.267.763 17.332 361 48<br />

Quelle Hebammenanzahl: bundesweite Vertragspartnerliste Hebammen des GKV-Spitzenverbandes, Stand<br />

30. September 2009<br />

Quelle für E<strong>in</strong>wohnerzahl<br />

und Geburtenzahl: Thür<strong>in</strong>ger Landesamt für Statistik, Stand 31. Dezember 2008<br />

Es wird angemerkt, dass die Anzahl <strong>der</strong> freiberuflich tätigen Hebammen gemäß Ver tragspartnerliste<br />

des GKV-Spitzenverbandes deutlich höher liegt als die <strong>in</strong> Tabelle 8 für das Jahr 2008 durch die Berufsgenossenschaft<br />

für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebammen/Entb<strong>in</strong>dungspfleger<br />

benannte Zahl <strong>der</strong> freiberuflich tätigen Hebammen von 282. Ursache dafür ist vor<br />

allem <strong>der</strong> unterschiedliche zeitliche Stichtag (31. August 2008: 282, 30. September 2009: 361).<br />

Auch die Bundesregierung betont <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Antwort (Bundestagsdrucksache 17/2285, Frage 78),<br />

dass die Zahl <strong>der</strong> Hebammen/Geburtshelfer sowie die Ausgaben <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

<strong>in</strong> den letzten Jahren spürbar gestiegen s<strong>in</strong>d.<br />

28. Wie ist die Altersstruktur <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen? Welche regionalen Unterschiede bestehen<br />

<strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht?<br />

Die Antworten <strong>der</strong> Krankenhäuser waren sehr unterschiedlich. Um e<strong>in</strong>e gewisse Ver gleichbarkeit<br />

herzustellen, wurden Altersklassen gebildet. Danach lässt sich erkennen, dass die Mehrzahl <strong>der</strong><br />

Hebammen <strong>in</strong> den Krankenhäusern älter als 40 Jahre ist. E<strong>in</strong> regionaler Trend <strong>in</strong> <strong>der</strong> Altersverteilung<br />

ist nicht erkennbar. Die E<strong>in</strong>zeldaten entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> Tabelle 12.<br />

13


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Tabelle 12:<br />

Altersstruktur <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong> Jahren<br />

E<strong>in</strong>richtung 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 - 59 >59<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Eichsfeld Kl<strong>in</strong>ikum, Kle<strong>in</strong>bartloff<br />

OT Reifenste<strong>in</strong><br />

Ø 48<br />

- Heiligenstadt<br />

Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum<br />

- Bad Langensalza<br />

2 3 3 2 0<br />

- Mühlhausen<br />

DRK Krankenhaus Son<strong>der</strong>shausen 1 2 2 1 0<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk",<br />

Erfurt<br />

Ø 36,1<br />

Helios Kl<strong>in</strong>ikum, Erfurt 3 3 6 4 0<br />

Sophien- und Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum, Weimar 1 0 9 3 1<br />

Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda Ø 48<br />

Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf 1 2 3 3 0<br />

DRK Krankenhaus Sömmerda 0 0 4 2 0<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.<br />

Thür<strong>in</strong>gen-Kl<strong>in</strong>iken "Georgius Agricola"<br />

- Saalfeld<br />

Ø


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

Landkreis/kreisfreie Stadt<br />

Altersdurchschnitt <strong>der</strong> freiberuflichen Hebammen<br />

<strong>in</strong> Jahren<br />

Kyffhäuserkreis 43<br />

Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen 45,6<br />

Sömmerda 42<br />

Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis 43<br />

Wartburgkreis 37,3<br />

Quelle: Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Gesundheitsämtern<br />

29. Inwieweit ist die Landesregierung <strong>der</strong> Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes für alle<br />

Frauen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sichergestellt ist?<br />

Die bestehenden Angebote gewährleisten nach Auffassung <strong>der</strong> Landesregierung die Sicherstellung<br />

<strong>der</strong> Wahlfreiheit. Wie bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Beantwortung von Frage 7 ausgeführt, beträgt <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern Geborenen seit vielen Jahren konstant rund 95 Prozent. Frauen<br />

entscheiden sich bewusst für e<strong>in</strong>e ambulante o<strong>der</strong> stationäre Entb<strong>in</strong>dung im Krankenhaus, wo<br />

neben Hebammen und ihren als Beleghebamme tätigen Hebammen auch ärztliche Geburtshelfer<br />

und K<strong>in</strong><strong>der</strong>ärzte für den Bedarfsfall bereit stehen. H<strong>in</strong>zu kommt, dass Thür<strong>in</strong>gen über 26 Standorte<br />

gynäkologischer und geburtshilflicher Krankenhausabteilungen verfügt (siehe Frage 9), die gut<br />

erreichbar s<strong>in</strong>d (siehe Beantwortung <strong>der</strong> Frage 11).<br />

30. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Präventionsgesetz des Bundes f<strong>in</strong>den sollte (bitte begründen)?<br />

Die Landesregierung ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Tätigkeit von Hebammen Berücksichtigung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Präventionsgesetz des Bundes f<strong>in</strong>den sollte. Denn, neben ihren gesetzlich verankerten gesundheitlichen<br />

Leistungen, die regelhaft bis acht Wochen nach <strong>der</strong> Geburt bzw. bei mediz<strong>in</strong>ischem<br />

Erfor<strong>der</strong>nis und entsprechen<strong>der</strong> ärztlicher Verordnung auch darüber h<strong>in</strong>aus gewährt werden, werden<br />

Hebammen zunehmend auch präventiv und sozialmediz<strong>in</strong>isch tätig. Sie nehmen dabei unmittelbar<br />

E<strong>in</strong>fluss auf die Gesundheits-, Erziehungs-, Alltags- und Haushaltskompetenz von Eltern und<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n sowie auf die Eltern/Mutter-K<strong>in</strong>d-Beziehung. Damit Hebammen diesem präventiven Aspekt<br />

stärker als bisher gerecht werden können, bedarf es e<strong>in</strong>er Überprüfung des bisherigen Leistungsumfangs.<br />

Daher haben die Län<strong>der</strong> die Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t, den auch diesbezüglich aufgezeigten<br />

Handlungsbedarf geme<strong>in</strong>sam mit den Län<strong>der</strong>n zu erörtern und e<strong>in</strong>er Lösung zuzuführen.<br />

Siehe dazu auch die Beantwortung von Frage 16.<br />

Nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig nicht, den Gesetzgebungsprozess<br />

für e<strong>in</strong> Präventionsgesetz des Bundes fortzuführen.<br />

31. Inwieweit bezieht die Landesregierung <strong>in</strong> die Erarbeitung von rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen die<br />

thür<strong>in</strong>gischen berufsständischen Verbände e<strong>in</strong>?<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bei den bisherigen landesgesetzlichen<br />

Regelungen betreffend den Gesundheitsfachberuf <strong>der</strong> Hebamme und des Entb<strong>in</strong>dungspflegers<br />

den Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen stets e<strong>in</strong>bezo gen. Das letzte Gespräch mit Frau<br />

M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Taubert fand am 10. Februar 2010 statt.<br />

Die Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Fachabteilung Gesundheit ist konstruktiv.<br />

32. Gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen Hebammen, die präventiv <strong>in</strong> Schulen tätig s<strong>in</strong>d? Wenn ja:<br />

a) Wie viele Hebammen s<strong>in</strong>d dies,<br />

b) wo arbeiten diese<br />

c) und wie werden sie f<strong>in</strong>anziert?<br />

Ne<strong>in</strong>, das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt dazu mit, dass Hebammen<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Schulen nicht tätig s<strong>in</strong>d.<br />

15


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

II. Freiberufliche Hebammen<br />

33. Wie viele Hebammen beziehen ihr E<strong>in</strong>kommen aus re<strong>in</strong> freiberuflicher Tätigkeit?<br />

Nach Angabe des TLS (siehe Beantwortung <strong>der</strong> Frage 21, Tabelle 8) s<strong>in</strong>d 282 Hebammen freiberuflich<br />

tätig, darunter s<strong>in</strong>d 75 auch als Beleghebamme.<br />

Auf die Anmerkung zu Tabelle 11 im Rahmen <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 26 und 27 wird aufmerksam<br />

gemacht.<br />

34. Wie viele Geburten betreuen freiberufliche Beleghebammen tatsächlich?<br />

Hierzu können ke<strong>in</strong>e Aussagen gemacht werden. Soweit e<strong>in</strong>zelne Angaben zur Zahl <strong>der</strong> Beleghebammen<br />

und <strong>der</strong> Geburten gemacht werden, lassen sich daraus nur Durch schnittszahlen errechnen,<br />

nicht aber die Zahl <strong>der</strong> durch die jeweilige Beleghebamme tatsächlich betreuten Geburten.<br />

35. Wie hoch ist <strong>der</strong> Bedarf an freiberuflichen Beleghebammen<br />

a) aus Sicht <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>iken,<br />

b) aufgrund <strong>der</strong> Nachfrage durch die Frauen?<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Kl<strong>in</strong>iken gibt es Kl<strong>in</strong>iken, die nur mit an gestellten Hebammen<br />

arbeiten, Kl<strong>in</strong>iken, die nur mit Beleghebammen arbeiten sowie auch Kl<strong>in</strong>iken, die den Schwangeren<br />

beide Möglichkeiten anbieten.<br />

Aus <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Frage 22 ergibt sich, dass <strong>der</strong>zeit alle Hebammenstellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger<br />

Krankenhäusern besetzt s<strong>in</strong>d. Auch für Beleghebammen gibt die überwiegende Zahl <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

an, ausreichend versorgt zu se<strong>in</strong>. Für den südlichen Teil des Saale-Orla-Kreises wird e<strong>in</strong><br />

zusätzlicher Bedarf an Beleghebammen von e<strong>in</strong> bis zwei Hebammen gesehen.<br />

Siehe auch die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 29.<br />

36. Welche Angebote werden von den freiberuflichen Hebammen unterbreitet?<br />

Das Leistungsspektrum freiberuflich tätiger Hebammen und Beleghebammen wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

als Anlage 1 zum Vertrag nach § 134a SGB V für den Bereich Leistungen<br />

<strong>der</strong> Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung (Abschnitt A), den Bereich Geburtshilfe<br />

(Abschnitt B), den Bereich Leistungen während des Wochen betts (Abschnitt C) sowie sonstige<br />

Leistungen (Abschnitt D) genau def<strong>in</strong>iert.<br />

Zum Bereich <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung gehören u. a.<br />

die Beratung <strong>der</strong> Schwangeren, Vorsorgeuntersuchungen <strong>der</strong> Schwangeren nach den Mutterschafts-<br />

Richtl<strong>in</strong>ien, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburts vorbereitung durch Unterweisung <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Gruppe o<strong>der</strong> auch durch E<strong>in</strong>zelunterweisung.<br />

Zu den Leistungen während des Wochenbetts gehören <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die aufsuchende Wochenbettbetreuung<br />

bei <strong>der</strong> Wöchner<strong>in</strong> nach <strong>der</strong> Geburt, die Beratung <strong>der</strong> Wöchner<strong>in</strong> und die Erstuntersuchung<br />

des K<strong>in</strong>des U 1 gemäß K<strong>in</strong><strong>der</strong>-Richtl<strong>in</strong>ien.<br />

Die sonstigen Leistungen s<strong>in</strong>d u. a. die Rückbildungsgymnastik, die Beratung <strong>der</strong> Mutter bei Stillschwierigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Ernährungsproblemen des Säugl<strong>in</strong>gs<br />

Nach Aussage des Hebammenlandesverbandes bietet nicht jede freiberufliche Hebamme alle Leistungen<br />

gemäß <strong>der</strong> vorbenannten Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung an. Über die Leistungen <strong>der</strong><br />

Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung h<strong>in</strong>aus werden auch Kurse, wie Babymassage, Säugl<strong>in</strong>gspflege,<br />

Beckenbodentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g, angeboten.<br />

37. Welche dieser Angebote werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen und welche<br />

nicht?<br />

Das Leistungsspektrum <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen wurde im Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

(Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe<br />

nach § 134a SGB V) geregelt. Siehe Beantwortung <strong>der</strong> Frage 36.<br />

Die den jeweiligen Leistungsbereichen zugehörigen E<strong>in</strong>zelleistungen können <strong>der</strong> beigefügten Hebammen-Vergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

ab 1. Juli 2010 entnommen werden (Anlage 1).<br />

16


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

38. Welche Leistungsangebote zählen zu den <strong>in</strong>dividuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)?<br />

Zu den <strong>in</strong>dividuellen Gesundheitsleistungen, welche von freiberuflichen Hebammen erbracht werden<br />

können, gehören:<br />

- Rufbereitschaftspauschale,<br />

- Teilnahme <strong>der</strong> Väter an Geburtsvorbereitungskursen,<br />

- Kurse für Väter zum Umgang mit den Neugeborenen,<br />

- K<strong>in</strong><strong>der</strong>wunschberatung,<br />

- Yoga <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwangerschaft,<br />

- Wassergymnastik "für zwei",<br />

- Geburtsvorbereitende Akupunktur,<br />

- Homöopathische Behandlungen,<br />

- Harmonische Babymassage,<br />

- Babyschwimmen,<br />

- PEKIP-Kurse (Prager-Eltern-K<strong>in</strong>d-Programm). Das Programm ist e<strong>in</strong> Konzept für die Gruppenarbeit<br />

mit Eltern und ihren K<strong>in</strong><strong>der</strong>n im ersten Lebensjahr.<br />

39. Bei welchen Angeboten, bei denen die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden, geschieht<br />

das auch für Partner?<br />

Grundsätzlich umfasst das Leistungsspektrum <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen<br />

für Mutter und K<strong>in</strong>d. Im Ausnahmefall (z. B. Tod <strong>der</strong> Mutter, Adoption) können Leistungen für<br />

das K<strong>in</strong>d (Ernährungsberatung, Wochenbettbetreuung mit Ge wichtskontrolle, Nabelpflege usw.)<br />

auch im Rahmen des Versicherungsschutzes des Ehemannes/Vaters erbracht werden.<br />

40. Welche Krankenkassen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen übernehmen nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung auch Kosten<br />

für welche Angebote, obwohl diese nicht übernommen werden müssten? Inwieweit betrifft dies<br />

auch Partnerkosten?<br />

Folgende Krankenkassen übernehmen nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung auch Leis tungen, die<br />

nicht im Leistungskatalog <strong>der</strong> Vergütungsvere<strong>in</strong>barung gemäß § 134a SGB V aufgeführt s<strong>in</strong>d:<br />

- Betriebskrankenkassen: Zuschüsse zu Geburtsvorbereitungskursen für Partner;<br />

- Betriebskrankenkasse <strong>der</strong> Thür<strong>in</strong>ger Energieversorgung:<br />

Unterstützung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>lagerung von Nabelschnurblut bei VITA 34 (Nabelschnur blutbank);<br />

- Innungskrankenkasse classic <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen:<br />

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse auch <strong>in</strong> physiotherapeutischen Praxen;<br />

Über Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten wird die Teilnahme an <strong>der</strong> Mutterschaftsvorsorge<br />

für Schwangere, an Geburtsvorbereitungskursen für Schwangere und werdende<br />

Väter sowie an Rückbildungskursen für Mütter honoriert.<br />

- Allgeme<strong>in</strong>e Ortskrankenkasse PLUS: Geburtsvorbereitungskurse für Partner.<br />

Angaben zum Bereich <strong>der</strong> Ersatzkassen liegen nicht vor.<br />

41. Inwieweit befürwortet die Landesregierung im S<strong>in</strong>ne umfassen<strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung die Übernahme<br />

von nicht vorgeschriebenen Kosten durch die Krankenkassen<br />

a) für die Frauen,<br />

b) für Partner o<strong>der</strong> gegebenenfalls Partner<strong>in</strong>nen?<br />

Die durch die Krankenkassen <strong>in</strong> den verschiedenen Formen vorgesehene zusätzliche Unterstützung<br />

wird seitens <strong>der</strong> Landesregierung begrüßt.<br />

17


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

42. Wie viele freiberufliche Hebammen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten tätig (bitte nach<br />

Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?<br />

Auf die Beantwortung von Frage 27 und Tabelle 11 wird h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Nach aktueller Aussage <strong>der</strong> Krankenkassen s<strong>in</strong>d gemäß Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes<br />

zum Stichtag 30.09.2009 361 Hebammen <strong>in</strong> die ambulante Wochen bett-Betreuung e<strong>in</strong>bezogen<br />

gewesen.<br />

43. Wie verhalten sich die Zahlen <strong>der</strong> freiberuflichen Hebammen zur Gesamtzahl <strong>der</strong> Geburten sowie<br />

zur Zahl <strong>der</strong> Frauen im Alter von 15 bis 45 Jahren <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten?<br />

Auf die Tabelle 8 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 19 bis 21 sowie Tabelle 11 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Beantwortung<br />

<strong>der</strong> Fragen 26 und 27 wird verwiesen. In Tabelle 8 s<strong>in</strong>d die Gesamtzahl <strong>der</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen tätigen<br />

Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger, die Anzahl <strong>der</strong> freiberuflichen sowie <strong>der</strong> im Krankenhaus fest<br />

angestellten Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger <strong>in</strong> Relation zu je 100 000 Thür<strong>in</strong>ger Frauen im Alter<br />

von 15 bis unter 45 Jahren<br />

sowie die Gesamtzahl <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong> Relation zu je 1000 Thür<strong>in</strong>ger Geborenen bzw. die Anzahl<br />

<strong>der</strong> im Krankenhaus fest angestellten Hebammen <strong>in</strong> Relation zu je 1 000 im Krankenhaus Geborenen<br />

<strong>in</strong> den Jahren 2001 bis 2008 dargestellt.<br />

Die amtliche Statistik enthält ke<strong>in</strong>e Angabe zu den zu Hause Geborenen bzw. Gebore nen im Geburtshaus,<br />

so dass Tabelle 8 nicht um die entsprechende Aussage für die freiberuflich tätigen Hebammen<br />

ergänzt werden kann.<br />

Der Tabelle 11 ist die Anzahl <strong>der</strong> freiberuflich tätigen Hebammen mit Angebot von Wochenbett-Leistungen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die E<strong>in</strong>wohnerzahlen sowie Lebendgeborenen <strong>in</strong> den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten zu entnehmen.<br />

44. Falls <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen unterschiedliche Versorgungs- bzw. Betreuungsgrade zu verzeichnen s<strong>in</strong>d: Welche<br />

Gründe liegen nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung für die unterschiedlichen Versorgungs- bzw.<br />

Betreuungsgrade vor?<br />

Der Landesregierung s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Defizite <strong>in</strong> <strong>der</strong> Versorgung mit Hebammenleistungen bekannt.<br />

Siehe dazu die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 22 und 26/27.<br />

45. Wie viele Hebammen haben nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung<br />

a) direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung o<strong>der</strong><br />

B) während ihrer Berufstätigkeit<br />

Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2000 verlassen?<br />

Der Landesregierung liegen dazu ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse vor.<br />

46. Inwieweit gedenkt die Landesregierung E<strong>in</strong>fluss dah<strong>in</strong> gehend zu nehmen, die Versorgungs- bzw.<br />

Betreuungsgrade <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen auszugleichen?<br />

Siehe Beantwortung <strong>der</strong> Frage 44.<br />

47. Welche Geburtshäuser bzw. ähnliche E<strong>in</strong>richtungen existieren wo <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

In Thür<strong>in</strong>gen bestehen folgende drei Geburtshäuser:<br />

- Geburtshaus Gera, Beethovenstr. 27, 07548 Gera,<br />

- Geburtshaus und mehr e. V., Carl-Zeiss-Platz 12, 07743 Jena,<br />

- Geburtshaus Bewusste Geburt & Elternschaft e. V., Clara-Zetk<strong>in</strong>-Str. 92, 99099 Erfurt.<br />

48. Wie viele Geburten erfolgten <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren jeweils <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Geburtshäusern<br />

bzw. ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen?<br />

Der Landesregierung liegen dazu ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />

In den drei Thür<strong>in</strong>ger Geburtshäusern wurden nach Angabe des Hebammenlandesverbandes Thür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>in</strong> den letzten 5 Jahren 843 Geburten registriert. Siehe dazu Tabelle 2 (Beantwortung von Frage 1).<br />

18


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

49. Wie viele Geburten betreute e<strong>in</strong>e Hebamme im Jahr 2009 jeweils <strong>in</strong> den Geburtshäusern bzw. <strong>in</strong><br />

ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen?<br />

Im Jahr 2009 wurden 162 Geburten im Geburtshaus betreut (siehe Tabelle 2).<br />

Weitere Angaben liegen nicht vor.<br />

50. Welchen E<strong>in</strong>fluss haben die Sozialversicherungen (zum Beispiel h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destbeiträge<br />

etc.) auf die Arbeitsgestaltung freiberuflicher Hebammen?<br />

Die Sozialversicherungsträger haben h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Erhebung von Beiträgen ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss. Die<br />

Arbeitsgestaltung <strong>der</strong> Hebammen richtet sich nach <strong>der</strong> zu betreuenden Region, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> zu<br />

betreuenden werdenden Mütter sowie <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Mütter und ihrer Neugeborenen, dem eigenen<br />

Leistungsangebot und <strong>der</strong> <strong>in</strong> dieser Region ebenfalls tätigen Hebammen (Mitbewerber). Zur<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>gung wird auf die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 36 und 37 verwiesen.<br />

Seitens <strong>der</strong> Landesregierung wird e<strong>in</strong> Zusammenhang zwischen den Sozialversiche rungsbeiträgen<br />

und den genannten Aspekten <strong>der</strong> Arbeitsgestaltung nicht gesehen.<br />

51. Welche Gründe hat die Erhöhung <strong>der</strong> Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige<br />

Hebammen?<br />

Im Beschluss <strong>der</strong> 83. GMK zur Sicherung des Versorgungsangebotes durch Hebammen wird dazu<br />

ausgeführt, dass es bei <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Haftpflichtprämie nicht um e<strong>in</strong>e zwischenzeitlich erhöhte<br />

Schädigungsrate geht, son<strong>der</strong>n vielmehr darum, dass die Ge samtsummen, die von <strong>der</strong> Berufshaftpflicht<br />

im E<strong>in</strong>zelfall zu übernehmen s<strong>in</strong>d, stark angestiegen s<strong>in</strong>d. Ursache dafür s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en<br />

die dank <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen, pflege rischen, rehabilitativen und therapeutischen Möglichkeiten deutlich<br />

gestiegene Lebens erwartung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die bei <strong>der</strong> Geburt geschädigt wurden, und zum an<strong>der</strong>en<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>in</strong> Schadensersatzklagen zugunsten <strong>der</strong> geschädigten<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> und ihrer Eltern.<br />

Im Bericht des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Gesundheit zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Haftpflichtversicherungsprämien<br />

auf die Vergütungssituation von Hebammen <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

vom 18. Mai 2010 (Bundestags-Ausschussdrucksache 17(14)0041 TOP 6 (Verschiedenes)<br />

Punkt 3 <strong>der</strong> TO am 19. Mai 2010) wird ebenfalls ausgeführt: "Ursächlich für die hohen<br />

Beiträge für die Berufshaftpflicht s<strong>in</strong>d nach <strong>in</strong>zwischen vor liegenden Informationen des Bundesm<strong>in</strong>isteriums<br />

für F<strong>in</strong>anzen weniger e<strong>in</strong>e hohe Zahl von Schäden, als vielmehr die hohen und überproportional<br />

steigenden Kosten pro Leistungsfall. Anzeichen dafür, dass die Erhöhungen <strong>der</strong> Haftpflichtbeiträge<br />

darauf beruhen, dass Versicherungsunternehmen die Lage <strong>der</strong> Hebammen ausnutzen,<br />

liegen <strong>der</strong>zeit nicht vor."<br />

Die Aufwendungen für die Berufshaftpflichtversicherungen müssen als Kostenfaktor bei den Vergütungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband adäquat<br />

Beachtung f<strong>in</strong>den, da § 134a SGB V ausdrücklich vorschreibt, dass die berechtigten wirtschaftlichen<br />

Interessen <strong>der</strong> freiberuflichen Hebammen im Rahmen <strong>der</strong> Vergütungsvere<strong>in</strong>barungen zu berücksichtigen<br />

s<strong>in</strong>d. Die Vergütung für freiberufliche Hebammen und Beleghebammen wurde durch<br />

Schiedsspruch <strong>in</strong>zwischen rückwirkend ab 1. Juli 2010 angehoben. Siehe dazu auch die Beantwortung<br />

<strong>der</strong> Frage 12 (Vergütungssätze).<br />

52. Inwieweit bee<strong>in</strong>flusst(e) <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen<br />

mit Geburtshilfe das Angebot für außerkl<strong>in</strong>ische Geburten und Beleggeburten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Weise,<br />

dass Hebammen die außerkl<strong>in</strong>ische Geburtshilfe aufgeben mussten bzw. müssen, so dass faktisch<br />

die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere e<strong>in</strong>geschränkt wurde bzw. wird?<br />

Auf die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 29 und auch <strong>der</strong> Fragen 22, 26/27 und 44 wird verwiesen. Danach<br />

hat <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Haftpflichtversicherungsprämien offenbar bisher ke<strong>in</strong>e Auswirkungen auf die<br />

Versorgung mit Hebammenhilfe <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

In Thür<strong>in</strong>gen gibt es seit vielen Jahren mit rund 95 Prozent e<strong>in</strong>e konstant hohe Rate an Geburten<br />

im Krankenhaus.<br />

19


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

53. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die gegebenenfalls nach Frage 19 konstatierten Entwicklungen<br />

rückgängig zu machen bzw. um die Kostenbelastung für freiberuflich tätige Hebammen<br />

zu verr<strong>in</strong>gern?<br />

Zunächst wird nochmals auf die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 19 bis 21 verwiesen, aus denen e<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong>artige Entwicklung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nicht zu erkennen ist.<br />

Ungeachtet dessen hat auch Thür<strong>in</strong>gen den durch die GMK e<strong>in</strong>stimmig verabschiedeten Beschluss<br />

unterstützt, mit dem die Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t wird, Lösungs möglichkeiten zur Sicherung<br />

des Versorgungsangebotes durch Hebammen im H<strong>in</strong>blick auf die erhöhten Berufshaftpflichtprämien<br />

zu prüfen. Dieser Beschluss <strong>der</strong> 83. GMK ist <strong>der</strong> Anlage 2 zu entnehmen.<br />

54. Wie wird nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung begründet, dass Hebammen - im Unterschied zu an<strong>der</strong>en<br />

freien Berufen - rentenversicherungspflichtig s<strong>in</strong>d?<br />

Der Gesetzgeber hat Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger generell für schutzbedürftig angesehen<br />

und sie als Versicherungspflichtige <strong>in</strong> die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. An<strong>der</strong>e<br />

freie Berufe, wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, haben e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong> versorgungssystem für die Alterssicherung<br />

bzw. für die Absicherung bei Erwerbsm<strong>in</strong>de rung.<br />

55. Wie hoch s<strong>in</strong>d Anzahl und Anteil freiberuflicher Hebammen, die aufgrund ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>kommen zusätzlich<br />

staatliche Transferleistungen erhalten?<br />

Dazu liegen <strong>der</strong> Landesregierung ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse vor.<br />

56. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit Hebammen für Bereitschaftsdienste (Rufbereitschaften,<br />

Bereitschaften <strong>in</strong> Entb<strong>in</strong>dungsstätten, d. h. <strong>in</strong> Geburtshäusern o<strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>iken) entsprechend<br />

vergütet werden?<br />

Die Landesregierung hat ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf die Vergütung für Rufbereitschaften o<strong>der</strong> Bereitschaften<br />

<strong>in</strong> Entb<strong>in</strong>dungsstätten. Auf die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 16 wird h<strong>in</strong>gewie sen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

unterliegt die Vergütung <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Geburts häuser und Kl<strong>in</strong>iken <strong>der</strong> Vergütungsgestaltung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>richtungsträger.<br />

III. Arbeitssituation <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken<br />

57. Wie stellt sich das Verhältnis von fest- und befristet angestellten Hebammen <strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken sowie<br />

Beleghebammen dar (bitte für die Kl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>zeln angeben und die jeweiligen Stundenbudgets <strong>der</strong><br />

Hebammen aufführen)?<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausabfrage nur durch e<strong>in</strong>ige Kl<strong>in</strong>iken er folgten Rückmeldungen,<br />

von 25 Kl<strong>in</strong>iken haben 17 geantwortet, ergab, dass von den <strong>in</strong>sgesamt 178 <strong>in</strong> den Krankenhäusern<br />

beschäftigten Hebammen 122 angestellte Hebammen sowie 56 Beleghebammen s<strong>in</strong>d,<br />

das entspricht e<strong>in</strong>em Anteil an Beleghebammen von 31 Prozent. Von den 122 angestellten Hebammen<br />

s<strong>in</strong>d nur 5 befristet beschäftigt, das entspricht 4 Prozent. Die <strong>in</strong> Tabelle 14 aufgeführten Stundenbudgets<br />

wurden aus den Angaben <strong>der</strong> Krankenhäuser zum Beschäftigungsumfang <strong>der</strong> Hebammen<br />

errechnet.<br />

20


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

Tabelle 14:<br />

Angestelltenverhältnis Hebammen, Anzahl <strong>der</strong> Beleghebammen, durchschnittliche<br />

Stundenbudget<br />

Hebammen Summe durchschnittliche<br />

Stundenbudget<br />

je Hebamme<br />

unbefristet befristet<br />

Beleghebamme<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Eichsfeld Kl<strong>in</strong>ikum, Kle<strong>in</strong>bartloff<br />

OT Reifenste<strong>in</strong><br />

13 0 0 13 20,92<br />

- Heiligenstadt<br />

Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum<br />

- Bad Langensalza<br />

k.A. k.A. 0 10 30<br />

- Mühlhausen<br />

DRK Krankenhaus<br />

- Son<strong>der</strong>shausen<br />

0 0 6 6 k.A.<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk",<br />

Erfurt<br />

12 0 0 12 27,67<br />

Helios Kl<strong>in</strong>ikum, Erfurt 14 2 0 16 28,38<br />

Sophien- und Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum,<br />

Weimar<br />

14 0 0 14 31,94<br />

Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda<br />

0 0 5 5 40<br />

Helios Kreiskrankenhaus Gotha-<br />

Ohrdruf<br />

9 0 0 9 37,78<br />

DRK Krankenhaus Sömmerda 6 0 2 8 36,68*<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena 16 1 0 17 31,18<br />

Thür<strong>in</strong>gen-Kl<strong>in</strong>iken "Georgius Agricola"<br />

14 2 4 20 32,87*<br />

- Saalfeld<br />

Kreiskrankenhaus Schleiz 0 0 4 4<br />

Kreiskrankenhaus Greiz 0 0 7 7<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Altenburger Land, Altenburg<br />

0 0 5 5 k.A.<br />

Südthür<strong>in</strong>gen<br />

SRH Zentralkl<strong>in</strong>ikum Suhl 10 0 1 11 k.A.<br />

Kreiskrankenhaus Schmalkalden 0 0 5 5<br />

Henneberg-Kl<strong>in</strong>iken<br />

- Hildburghausen<br />

0 0 9 9<br />

- Schleus<strong>in</strong>gen<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Bad Salzungen 9 0 0 9 24,71<br />

Med<strong>in</strong>os Kl<strong>in</strong>iken des Landkreises<br />

Sonneberg<br />

0 0 8 8<br />

- Sonneberg<br />

Summe 117 5 56 178 31,10<br />

E<strong>in</strong>e Vollzeitarbeitswoche ist mit 40 Stunden angenommen worden!!!<br />

*)<br />

ohne Beleghebammen<br />

Quelle: Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern<br />

21


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

58. Wie stellt sich die Altersstruktur <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken beschäftigten Hebammen dar?<br />

Ich verweise auf die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen 28 und die Tabellen 12 und 13.<br />

59. Welche H<strong>in</strong>weise hat die Landesregierung auf die Anzahl vorliegen<strong>der</strong> Überlastungsanzeigen von<br />

<strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken angestellten Hebammen (bitte für die Kl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>zeln angeben)?<br />

Bei <strong>der</strong> Abfrage <strong>der</strong> Krankenhäuser wurde e<strong>in</strong>e Überlastungsanzeige durch e<strong>in</strong>e Heb amme gemeldet.<br />

Weitere H<strong>in</strong>weise auf Überlastungsanzeigen von Hebammen liegen <strong>der</strong> Landesregierung nicht vor.<br />

60. Wie häufig mussten Kreißsäle <strong>in</strong> welchen Kl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> den Jahren 2007 bis 2009 wegen Überbelegung<br />

gesperrt werden?<br />

Der Landesregierung liegen ke<strong>in</strong>e Informationen darüber vor, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Thür<strong>in</strong>ger Kl<strong>in</strong>ik e<strong>in</strong><br />

Kreißsaal wegen Überbelegung gesperrt werden musste.<br />

61. Ist <strong>in</strong> je<strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ik Thür<strong>in</strong>gens vollständig gesichert, dass bei je<strong>der</strong> Geburt, auch bei Kaiserschnitten,<br />

entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschrift e<strong>in</strong>e Hebamme anwesend ist (bitte nach Kl<strong>in</strong>iken differenziert<br />

angeben)?<br />

Nach Angaben <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>iken ist die Anwesenheit e<strong>in</strong>er Hebamme bei je<strong>der</strong> Geburt ge sichert, auf e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>zelaufzählung <strong>der</strong> Häuser, die geantwortet haben, wird daher ver zichtet.<br />

62. Welche Auswirkungen haben die adm<strong>in</strong>istrativen, z. B. organisations- und verwaltungstechnischen,<br />

Aufgaben, die Hebammen auf Geburtsstationen zunehmend übernehmen müssen, auf die <strong>Hebammenarbeit</strong>?<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> Krankenhäuser zu dieser Frage lässt ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Aussage zu. Von den<br />

17 Kl<strong>in</strong>iken, die die Frage beantwortet haben, haben acht verne<strong>in</strong>t, dass die Zunahme adm<strong>in</strong>istrativer<br />

Aufgaben Auswirkungen auf die <strong>Hebammenarbeit</strong> hat.<br />

Zwei Krankenhäuser gaben an, dass unter <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> adm<strong>in</strong>istrativen Aufgaben die Betreuung<br />

<strong>der</strong> Frauen leide; Zwei Krankenhäuser haben diese Aufgaben so organisiert, dass die orig<strong>in</strong>äre<br />

<strong>Hebammenarbeit</strong> nicht bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

63. Welchen Zeitanteil nimmt die adm<strong>in</strong>istrative Arbeit an <strong>der</strong> gesamten <strong>Hebammenarbeit</strong> <strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken<br />

nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung <strong>in</strong> Anspruch (bitte gegebenenfalls e<strong>in</strong>en geschätzten Anteil<br />

angeben)?<br />

Die Ausführungen zum Zeitanteil, den adm<strong>in</strong>istrative Aufgaben an <strong>der</strong> gesamten Hebammentätigkeit<br />

<strong>in</strong> Anspruch nehmen, entnehmen Sie bitte Tabelle 15. Die Angaben von 14 Kl<strong>in</strong>iken bewegen<br />

sich zwischen 4 und 50 Prozent und machen deutlich, dass dieser Arbeitsanteil äußerst unterschiedlich<br />

e<strong>in</strong>geschätzt wird.<br />

Bei <strong>der</strong> Interpretation ist zu berücksichtigen, dass es sich ausschließlich um Schät zungen handelt.<br />

Tabelle 15:<br />

Anteil adm<strong>in</strong>istrativer Aufgaben an <strong>der</strong> gesamten Hebammentätigkeit <strong>in</strong> den Krankenhäusern<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>in</strong> Prozent<br />

Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Eichsfeld Kl<strong>in</strong>ikum, Kle<strong>in</strong>bartloff OT Reifenste<strong>in</strong><br />

50<br />

- Heiligenstadt<br />

Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum<br />

- Bad Langensalza<br />

25<br />

- Mühlhausen<br />

Südharz-Krankenhaus, Nordhausen<br />

DRK Krankenhaus Son<strong>der</strong>shausen 12,5<br />

22


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

E<strong>in</strong>richtung<br />

<strong>in</strong> Prozent<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Kath. Krankenhaus "St. Johann Nepomuk", Erfurt 50<br />

Helios Kl<strong>in</strong>ikum, Erfurt 4,2<br />

Sophien- und Hufeland Kl<strong>in</strong>ikum, Weimar 15-20<br />

Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda 33<br />

Helios Kreiskrankenhaus Gotha-Ohrdruf 4,2<br />

DRK Krankenhaus Sömmerda 10<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena 20<br />

Thür<strong>in</strong>gen-Kl<strong>in</strong>iken "Georgius Agricola"<br />

- Saalfeld<br />

k.A.<br />

Kreiskrankenhaus Schleiz 5-10<br />

Kreiskrankenhaus Greiz 5-10<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Altenburger Land, Altenburg<br />

k.A.<br />

Südthür<strong>in</strong>gen<br />

SRH Zentralkl<strong>in</strong>ikum Suhl<br />

k.A.<br />

Kreiskrankenhaus Schmalkalden<br />

k.A.<br />

Henneberg-Kl<strong>in</strong>iken<br />

- Hildburghausen<br />

40<br />

- Schleus<strong>in</strong>gen<br />

Kl<strong>in</strong>ikum Bad Salzungen 33<br />

Med<strong>in</strong>os Kl<strong>in</strong>iken des Landkreises Sonneberg k.A.<br />

ø 21,65<br />

Quelle: Abfrage bei den Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern<br />

(k. A. = ke<strong>in</strong>e Angabe)<br />

64. Hält die Landesregierung die von <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft am Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre<br />

empfohlene Stellenbemessung von e<strong>in</strong>er Hebammen-Planstelle für 118 Geburten pro Jahr unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> adm<strong>in</strong>istrativen Aufgaben für zeitgemäß?<br />

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Krankenhäuser die erfor<strong>der</strong>liche Zahl von Hebammen<br />

beschäftigen, die für e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Betreuung <strong>der</strong> Schwangeren erfor<strong>der</strong>lich ist. Die<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft sche<strong>in</strong>t durch die Praxis überholt, denn, legt<br />

man die <strong>in</strong> Tabelle 8 genannten Zahlen von 185 angestellten und 75 Beleghebammen zugrunde,<br />

ergibt sich bei <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>ger Krankenhäusern 2008 <strong>in</strong>sgesamt 16089 entbundenen Frauen e<strong>in</strong> Verhältnis<br />

von rund e<strong>in</strong>e Hebamme auf 62 entbundene Frauen.<br />

65. Welche Stellenbemessungsgrundlage für Kreißsaalhebammen gilt <strong>der</strong>zeit?<br />

Durch die Landesregierung ist ke<strong>in</strong>e Stellenbemessungsgrundlage für Kreißsäle vorge geben.<br />

66. Wird sie <strong>in</strong> den Kl<strong>in</strong>iken e<strong>in</strong>gehalten? Wenn ne<strong>in</strong>: In welchen Kl<strong>in</strong>iken nicht?<br />

entfällt<br />

67. Welche M<strong>in</strong>destpersonalausstattung hält die Landesregierung im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>in</strong><br />

geburtshilflichen Abteilungen für erfor<strong>der</strong>lich?<br />

Da jede Geburt durch e<strong>in</strong>e Hebamme begleitet werden muss, richtet sich die M<strong>in</strong>dest zahl nach <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Geburten.<br />

23


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

68. Beabsichtigt die Landesregierung auf e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stellenbemessungsgrundlage h<strong>in</strong>zuwirken?<br />

ne<strong>in</strong><br />

69. Wie wird e<strong>in</strong>e Geburts- bzw. Betreuungsdauer nach den diagnosebezogenen Fallgruppen pauschal<br />

veranschlagt? Hält die Landesregierung dies für ausreichend?<br />

Die Geburts- bzw. Betreuungsdauer ist dem Fallpauschalenkatalog (Anlage 1 zur Ver e<strong>in</strong>barung zum<br />

Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2010 - Fall pauschalenvere<strong>in</strong>barung 2010 -<br />

FPV 2010) zu entnehmen. Dieser unterscheidet bei <strong>der</strong> vag<strong>in</strong>alen Entb<strong>in</strong>dung danach, ob es sich<br />

um e<strong>in</strong>e vag<strong>in</strong>ale Entb<strong>in</strong>dung ohne Komplika tionen o<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>e vag<strong>in</strong>ale Entb<strong>in</strong>dung mit schweren,<br />

komplizierten o<strong>der</strong> mäßig schweren komplizierten Diagnosen handelt. Innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen<br />

diagnosebezoge nen Fallpauschale wird bezüglich <strong>der</strong> Betreuungsdauer (Verweildauer) weiter unterschieden<br />

nach <strong>der</strong> unteren, <strong>der</strong> mittleren und <strong>der</strong> oberen Grenzverweildauer. Die jewei lige Geburts-<br />

bzw. Betreuungsdauer wird <strong>in</strong>dividuell entsprechend <strong>der</strong> jeweiligen Diagnose vom behandelnden<br />

Arzt bestimmt. Die mittlere Grenzverweildauer beträgt zurzeit je nach Diagnose zwischen<br />

drei, vier und 15,2 Tagen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Landesregierung wird die Geburts- bzw. Betreuungsdauer als ausreichend erachtet.<br />

Siehe dazu auch die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 25.<br />

70. Wie hat sich <strong>der</strong> Krankenstand <strong>der</strong> Hebammen <strong>in</strong> den thür<strong>in</strong>gischen Kl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren<br />

entwickelt und wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung?<br />

Zu dieser Frage haben fünf Krankenhäuser auswertbare Angaben gemacht. Davon steigt <strong>in</strong> lediglich<br />

e<strong>in</strong>em Krankenhaus <strong>der</strong> Krankenstand auf hohem Niveau kont<strong>in</strong>uierlich an. Im Übrigen ist er<br />

auf niedrigem Niveau stabil.<br />

71. Wie hat sich <strong>in</strong> den thür<strong>in</strong>gischen Kl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren die durchschnittliche Anzahl von<br />

Überstunden e<strong>in</strong>er angestellten Hebamme entwickelt und wie hoch ist die <strong>der</strong>zeitige durchschnittliche<br />

Anzahl von akkumulierten Überstunden pro Hebamme?<br />

Hierzu liegen von drei Krankenhäusern Angaben vor. In dem e<strong>in</strong>en betragen die durch schnittlichen<br />

Überstunden 79,49 Stunden pro Monat, akkumuliert 397,45 Stunden pro Jahr; <strong>in</strong> dem an<strong>der</strong>en durchschnittlich<br />

13,77 Stunden pro Monat, akkumuliert 68,87 Stunden pro Jahr.<br />

Im dritten Krankenhaus, das hierzu Angaben machte, wird die durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Überstunden<br />

pro Hebamme mit zehn angegeben, e<strong>in</strong>e Akkumulierung ist hier auf grund fehlen<strong>der</strong> Bezugsgrößen<br />

nicht möglich.<br />

72. Welches Monatsdurchschnittse<strong>in</strong>kommen haben angestellte Hebammen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen öffentlicher<br />

bzw. privater Trägerschaft <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

Krankenhausträger werden <strong>in</strong> öffentliche, private und freigeme<strong>in</strong>nützige unterschieden. Von den<br />

Krankenhäusern <strong>in</strong> öffentlicher Trägerschaft liegt e<strong>in</strong>e Angabe vor. Im Übrigen ergeben sich folgende<br />

Durchschnittswerte (<strong>in</strong> Euro):<br />

freigeme<strong>in</strong>nützig 3193,11<br />

privat 3452,76<br />

öffentlich 2500,00<br />

73. Welche Vergütung für angestellte Hebammen hält die Landesregierung angesichts <strong>der</strong> hohen Verantwortung,<br />

die mit dem Hebammenberuf e<strong>in</strong>hergeht, für angemessen?<br />

Die Landesregierung äußert sich nicht zu Fragen, die die Tarifautonomie betreffen.<br />

24


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

74. Wie steht die Landesregierung dazu, die Vergütungen für Spontangeburten und Kaiserschnittentb<strong>in</strong>dungen<br />

anzugleichen, um f<strong>in</strong>anzielle Fehlanreize zugunsten von Kaiserschnitten auszuschließen?<br />

Die Frage geht von e<strong>in</strong>er falschen Annahme aus. Für e<strong>in</strong>e Kaiserschnittentb<strong>in</strong>dung muss stets e<strong>in</strong>e<br />

mediz<strong>in</strong>ische Notwendigkeit vorliegen.<br />

75. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 die Anzahl <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> entwickelt, die als "kranke Neugeborene"<br />

e<strong>in</strong>gestuft werden (bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten getrennt aufführen)?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage liegen <strong>in</strong> <strong>der</strong> amtlichen Statistik ke<strong>in</strong>e Angaben vor.<br />

IV. Familienhebammen<br />

76. Wie viele Familienhebammen arbeiten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> welchem Arbeitsverhältnis (bitte nach Landkreisen<br />

und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?<br />

und<br />

77. In welchen Netzwerken - z. B. des K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutzes - arbeiten diese mit?<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt s<strong>in</strong>d 44 Hebammen mit e<strong>in</strong>er Zusatzfortbildung als Fa milienhebamme<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen im E<strong>in</strong>satz. Davon s<strong>in</strong>d 39 Hebammen freiberuflich tätig, drei Hebammen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken<br />

angestellt, e<strong>in</strong>e Hebamme ist bei e<strong>in</strong>em freigeme<strong>in</strong>nützigen Träger arbeitsvertraglich gebunden<br />

und e<strong>in</strong>e Hebamme ist beim örtlichen Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe tätig. E<strong>in</strong>e Aufschlüsselung<br />

dazu und zu den Netzwerkaktivitäten können Sie <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle 16 entnehmen.<br />

Tabelle 16:<br />

Anzahl <strong>der</strong> im E<strong>in</strong>satz bef<strong>in</strong>dlichen Familienhebammen nach Landkreisen und kreis freien Städten<br />

Landkreis/<br />

kreisfreie Stadt<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

tätigen Familienhebammen<br />

Arbeitsverhältnis<br />

Mitarbeit <strong>in</strong> Netzwerken<br />

Altenburger Land 2 freiberuflich Run<strong>der</strong> Tisch zu frühen Hilfen<br />

Eichsfeld 3 freiberuflich Netzwerk frühe Hilfen<br />

Stadt Eisenach 0<br />

Stadt Erfurt 3 freiberuflich Mitarbeit <strong>in</strong> Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft nach<br />

§ 78 SGB VIII, regelmäßige Teamberatungen<br />

Stadt Gera 3 1 freiberuflich<br />

1 kl<strong>in</strong>isch<br />

<strong>in</strong>dividuelle Kooperation mit an<strong>der</strong>en<br />

Professionen und Partnern<br />

1 beim freien Träger<br />

Gotha 2 freiberuflich Netzwerk frühe Hilfen<br />

Greiz 4<br />

3 freiberuflich<br />

1 Jugendamt<br />

im örtlichen Netzwerk tätig<br />

Ilm-Kreis 1 freiberuflich<br />

gewährleistet Mütter-Väter-Beratung,<br />

Netzwerktätigkeit <strong>in</strong> AG K<strong>in</strong><strong>der</strong>schutz<br />

Stadt Jena 8 freiberuflich Netzwerk Soziales Frühwarnsystem<br />

Kyffhäuserkreis 3 freiberuflich Netzwerk zur entwicklungspsychologischen<br />

Beratung, Run<strong>der</strong> Tisch K<strong>in</strong>deswohl<br />

und Prävention<br />

Nordhausen 0<br />

Saale-Holzland-<br />

Zusammenarbeit mit dem Erstbesuchsdienst<br />

im Netzwerk Hebammen<br />

3 freiberuflich<br />

Kreis<br />

Saale-Orla-Kreis 2 freiberuflich Netzwerk frühe Hilfen<br />

Saalfeld-Rudolstadt<br />

0<br />

Sömmerda 0<br />

25


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Landkreis/<br />

kreisfreie Stadt<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

tätigen Familienhebammen<br />

Arbeitsverhältnis<br />

Sonneberg 1 freiberuflich<br />

Wartburgkreis 2 freiberuflich<br />

Stadt Weimar 3 freiberuflich<br />

Mitarbeit <strong>in</strong> Netzwerken<br />

<strong>in</strong>dividuelle Kooperation mit an<strong>der</strong>en<br />

Professionen und Partnern<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> örtliches Netzwerk ist vorgesehen<br />

arbeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> AG Frühwarnsystem<br />

Weimarer Land 1 freiberuflich Netzwerk frühe Hilfen<br />

Hildburghausen 2 kl<strong>in</strong>isch Netzwerk frühe Hilfen<br />

Schmalkalden-<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

0<br />

Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-<br />

1<br />

Kreis<br />

freiberuflich E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Netzwerk ist vorgesehen<br />

Stadt Suhl 0<br />

Gesamt: 44<br />

39 freiberuflich<br />

3 kl<strong>in</strong>isch<br />

1 freier Träger<br />

1 Jugendamt<br />

Quelle: Angaben <strong>der</strong> örtlichen Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen e<strong>in</strong>er aktuellen Umfrage<br />

78. Welcher Bedarf ist nach E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong> Landesregierung für die Tätigkeit von Familienhebammen<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vorhanden (bitte gegebenenfalls regional differenzieren)?<br />

Der Bedarf für die Tätigkeit von Familienhebammen wird im E<strong>in</strong>zelfall und situations bezogen bewertet.<br />

Dabei kommt es auf die richtige und unbürokratische Hilfe für die Familie an. Deshalb s<strong>in</strong>d<br />

die örtlichen Gegebenheiten und die vorhandenen Unterstüt zungs- und Hilfsangebote vor Ort sowie<br />

die vor Ort organisierte Netzwerkarbeit im Sys tem zu betrachten.<br />

79. Auf welche Weise hat die Landesregierung den Bedarf ermittelt?<br />

Die Tätigkeit <strong>der</strong> Familienhebammen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen wird durch den jeweiligen örtlichen Träger <strong>der</strong><br />

öffentlichen Jugendhilfe, das Jugendamt, gemäß § 20 Thür<strong>in</strong>ger K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz<br />

(ThürKJHAG) koord<strong>in</strong>iert. Sie unterliegen damit auch <strong>der</strong> Planungsverantwortung <strong>der</strong><br />

örtlichen Ebene nach § 80 K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).<br />

Der überörtliche Träger hat <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong>e Planungskompetenz.<br />

80. Welche Perspektive sieht die Landesregierung für die Arbeit <strong>der</strong> Familienhebammen nach Auslaufen<br />

des Modellprojektes?<br />

Das Modellprojekt wurde über e<strong>in</strong>e Laufzeit von 2 Jahren <strong>in</strong> den Haushaltsjahren 2007 und 2008<br />

realisiert und vom Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesund heit direkt und projektbezogen<br />

geför<strong>der</strong>t. Im Ergebnis <strong>der</strong> Modellphase wurde die Tätig keit <strong>der</strong> Familienhebammen als geeignetes<br />

Angebot <strong>der</strong> frühen Hilfen bewertet und <strong>in</strong> § 20 Abs. 2 ThürKJHAG verankert.<br />

Die ergänzende familienpädagogische und präventive Tätigkeit von Hebammen hat <strong>in</strong>zwischen überzeugt.<br />

In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten besteht e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit zwischen<br />

Jugendamt und den Familienhebammen.<br />

81. Wie soll die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Qualifizierung mittel- bzw. langfristig gesichert werden?<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung des Fortbildungsangebotes für <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen tätige Hebammen wird durch die Stiftung<br />

FamilienS<strong>in</strong>n sichergestellt.<br />

26


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

82. Wie soll die F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Familienhebammen mittel- bzw. langfristig gesichert werden?<br />

Die Tätigkeit e<strong>in</strong>er Familienhebamme wird durch das örtlich zuständige Jugendamt fi nanziert. Rechtsgrundlage<br />

hierfür ist <strong>der</strong> § 20 K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendschutz im ThürKJHAG. Das Land unterstützt und<br />

för<strong>der</strong>t die Angebote und Dienste des örtlichen Trägers im Rahmen <strong>der</strong> örtlichen Jugendför<strong>der</strong>ung.<br />

83. Wie s<strong>in</strong>d die Gespräche verlaufen, auf die <strong>der</strong> ehemalige Staatssekretär Illert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Antwort vom<br />

21. Juni 2007 auf die Mündliche Anfrage <strong>in</strong> Drucksache 4/2988 verwies, <strong>in</strong> denen die Krankenkassen<br />

e<strong>in</strong>e freiwillige Beteiligung an <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Familienhebammen übernehmen sollten?<br />

a) S<strong>in</strong>d die Gespräche erfolgreich beendet worden und wenn ja, mit welchem Ausgang?<br />

b) S<strong>in</strong>d die Gespräche gescheitert o<strong>der</strong><br />

c) s<strong>in</strong>d die Gespräche noch zu ke<strong>in</strong>em Abschluss gekommen<br />

und was gedenkt die Landesregierung <strong>in</strong> den Fällen b) o<strong>der</strong> c) zu tun, um doch noch ihr Ziel zu erreichen?<br />

Zwischen <strong>der</strong> AOK und dem Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Ge sundheit wurde e<strong>in</strong>e<br />

Kooperationsvere<strong>in</strong>barung geschlossen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> geregelt wird, dass für AOK-Versicherte die nach<br />

GKV-Leistungskatalog möglichen Kontakte für e<strong>in</strong>e Fami lienhebamme von acht auf zwölf Wochen<br />

verlängert und bei Bedarf zusätzlich zwei Konsulta tionen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden können.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hat sich Thür<strong>in</strong>gen fe<strong>der</strong>führend im Rahmen <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Jugend- und<br />

Familienm<strong>in</strong>isterkonferenz für e<strong>in</strong>e Erweiterung des <strong>der</strong>zeitigen Abrech nungszeitrahmens von Hebammenleistungen<br />

über die bisherigen acht Wochen h<strong>in</strong>aus bei <strong>der</strong> Bundesregierung stark gemacht.<br />

Siehe dazu auch die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 16.<br />

84. Inwieweit vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Tätigkeit von Familienhebammen<br />

Berücksichtigung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Präventionsgesetz des Bundes f<strong>in</strong>den sollte (bitte begründen)?<br />

Siehe Beantwortung <strong>der</strong> Frage 30.<br />

V. Hebammenaus- und -fortbildung<br />

85. Wie viele Hebammen beendeten seit dem Jahr 2000 ihre Ausbildung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

Gemäß Angabe des Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamtes haben 137 Hebammen ihre Ausbildung <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2000 erfolgreich beendet und e<strong>in</strong>e Berufs erlaubnis erhalten.<br />

Tabelle 17:<br />

Absolvent<strong>in</strong>nen (Hebammen) aus berufsbildenden Schulen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2000<br />

Schuljahr<br />

Absolventen<br />

<strong>in</strong>sgesamt<br />

darunter weiblich<br />

1999/2000 34 34<br />

2000/2001 2 2<br />

2001/2002 17 17<br />

2002/2003 19 19<br />

2003/2004 - -<br />

2004/2005 16 16<br />

2005/2006 17 17<br />

2006/2007 - -<br />

2007/2008 15 15<br />

2008/2009 17 17<br />

gesamt 137 137<br />

Quelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt (TLVwA)/ Landesprüfungsamt<br />

27


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

86. Wie viele Hebammen haben seit dem Jahr 2000 <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen jährlich e<strong>in</strong>e Ausbildung aufgenommen<br />

bzw. wie viele können e<strong>in</strong>e Ausbildung aufnehmen?<br />

In Thür<strong>in</strong>gen haben seit dem Jahr 2000 zwischen 14 und 21 Schüler<strong>in</strong>nen pro Jahr e<strong>in</strong>e Ausbildung<br />

zur Hebamme nach dem <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tabelle 18 dargestellten Rhythmus aufgenommen.<br />

In Thür<strong>in</strong>gen gibt es zwei Schulen (Erfurt und Jena), die jeweils alle drei Jahre e<strong>in</strong>e neue Klasse<br />

ausbilden, diese entsprechend erst zum Abschluss br<strong>in</strong>gen, bevor mit <strong>der</strong> nächsten Ausbildung begonnen<br />

wird. Erfurt hat e<strong>in</strong>e regelhafte Kapazität von 18, Jena e<strong>in</strong>e von 15 Ausbil dungsplätzen:<br />

- Staatliche Berufsbildende Schule 6 Erfurt, aktuelle Klasse: 2009 - 2012,<br />

- Staatliche Berufsbildende Schule Jena, aktuelle Klasse: 2008 - 2011.<br />

D. h., im Jahre 2010 können ke<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong>nen/Schüler e<strong>in</strong>e Ausbildung zur Hebamme aufnehmen.<br />

Dies wird erst wie<strong>der</strong> 2011 <strong>in</strong> Jena möglich se<strong>in</strong>.<br />

Tabelle 18:<br />

Schüler<strong>in</strong>nen (Hebammen), die e<strong>in</strong>e Ausbildung an berufsbildenden Schulen <strong>in</strong> Thü r<strong>in</strong>gen seit dem<br />

Jahr 2000 aufgenommen haben<br />

Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres <strong>in</strong>sgesamt 1. Lehrjahr darunter weiblich 1. Lehrjahr<br />

2000/2001 21 (<strong>in</strong> Erfurt) 21<br />

2001/2002 - -<br />

2002/2003 16 (<strong>in</strong> Jena) 16<br />

2003/2004 18 (<strong>in</strong> Erfurt) 18<br />

2004/2005 - -<br />

2005/2006 14 (<strong>in</strong> Jena) 14<br />

2006/2007 18 (<strong>in</strong> Erfurt) 18<br />

2007/2008 - -<br />

2008/2009 15 (<strong>in</strong> Jena) 15<br />

2009/2010 18 (<strong>in</strong> Erfurt) 18<br />

gesamt: 120 120<br />

Quelle: Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

87. Inwieweit bestehen Zugangsvoraussetzungen bzw. Zugangsbed<strong>in</strong>gungen für die Aufnahme e<strong>in</strong>er<br />

Hebammenausbildung?<br />

Die Zugangsvoraussetzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 7 des Gesetzes über den Beruf <strong>der</strong> Hebamme und des Entb<strong>in</strong>dungspflegers<br />

(Hebammengesetz) geregelt.<br />

Danach s<strong>in</strong>d die Zugangsvoraussetzungen<br />

- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs,<br />

- <strong>der</strong> Realschulabschluss o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gleichwertige Schulbildung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e abgeschlossene<br />

zehnjährige Schulbildung o<strong>der</strong><br />

- <strong>der</strong> Hauptschulabschluss o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gleichwertige Schulbildung, sofern <strong>der</strong> Bewerber<br />

a) e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat o<strong>der</strong><br />

b) e<strong>in</strong>e Berufsausbildung mit e<strong>in</strong>er vorgesehenen Ausbildungsdauer von m<strong>in</strong> destens zwei Jahren<br />

erfolgreich abgeschlossen hat<br />

o<strong>der</strong><br />

- die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Krankenpflegehelfer.<br />

88. Inwieweit besteht e<strong>in</strong> Missverhältnis zwischen Anzahl <strong>der</strong> Bewerbungen und Anzahl <strong>der</strong> Zulassungen<br />

zur Hebammenausbildung (bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Bewerber ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel sehr hoch. Am Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena gab es im Schuljahr<br />

2007/2008 1029 Bewerber. Für die an<strong>der</strong>en Jahre ist die Anzahl <strong>der</strong> Be werber nicht registriert<br />

worden. Die regelhafte Anzahl <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen/Schüler pro Ausbildungsjahrgang beträgt <strong>in</strong> Erfurt<br />

28


Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

18 und <strong>in</strong> Jena 15. Die Entscheidung über die kon krete Anzahl <strong>der</strong> Ausbildungsplätze im jeweiligen<br />

Ausbildungsjahrgang trifft dabei im mer die ausbildende Kl<strong>in</strong>ik <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Schule.<br />

Siehe auch Beantwortung <strong>der</strong> Frage 86.<br />

89. Welche Probleme bestehen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen<br />

und Entb<strong>in</strong>dungspfleger (HebAPrV), <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Absolvierung von Externatszeiten?<br />

Wie sollen diese Probleme nach Vorstellung <strong>der</strong> Landesregierung gelöst werden?<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Ent b<strong>in</strong>dungspfleger<br />

gibt es ke<strong>in</strong>e Probleme.<br />

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Hebammengesetz können Teile <strong>der</strong> praktischen Ausbildung, sofern das<br />

Ausbildungsziel es zulässt o<strong>der</strong> darüber h<strong>in</strong>aus erfor<strong>der</strong>t, auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong> richtung durchgeführt<br />

werden, die von <strong>der</strong> zuständigen Behörde zur Ausbildung er mächtigt ist. Das Externat ist e<strong>in</strong> Praktikum<br />

bei nie<strong>der</strong>gelassenen Hebammen und <strong>in</strong> Geburtshäusern. Es dauert drei bis vier Wochen und<br />

dient dem Zweck, die Tätigkeit e<strong>in</strong>er Hebamme außerhalb <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ik kennenzulernen. In <strong>der</strong> Praxis<br />

bestehen <strong>in</strong>sofern Schwierigkeiten, als dass die notwendige Ermächtigung mit Kosten für das<br />

Verwal tungsverfahren für die nie<strong>der</strong>gelassene Hebamme bzw. das Geburtshaus verbunden ist. Zudem<br />

werden die das Externat durchführenden E<strong>in</strong>richtungen nicht entlohnt, da sich aus § 13 Abs. 1<br />

Nr. 2 des Hebammengesetzes Kostenfreiheit <strong>der</strong> Ausbildung ergibt. Da das Externat, wenn es <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen wird, e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> praktischen Ausbildung ist, muss auch dieses kostenfrei se<strong>in</strong>.<br />

Die Landesregierung kann von o. g. Verfahren (Ermächtigungserfor<strong>der</strong>nis und Kosten freiheit) nicht<br />

abweichen, da dies bundesrechtlich vorgegeben ist.<br />

90. Wie viele Praxisanleiter<strong>in</strong>nen gibt es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

a) <strong>in</strong> Kl<strong>in</strong>iken,<br />

b) für freiberufliche Hebammen<br />

(bitte seit dem Jahr 2000 ausführen)?<br />

In Jena gibt es zwei qualifzierte Praxisanleiter<strong>in</strong>nen, davon arbeitet e<strong>in</strong>e im Kreißsaal, die zweite<br />

auf den geburtshilflichen Stationen. Beide werden auf den normalen Stellen schlüssel angerechnet.<br />

Zudem erfolgt <strong>in</strong> Erfurt und Jena e<strong>in</strong>e sehr qualifizierte Praxisanleitung durch Hebammen <strong>der</strong> beiden<br />

Kreißsäle sowie Kollegen <strong>der</strong> ausbildenden Schulen, die die praktische Ausbildung <strong>der</strong> Schüler<br />

begleiten.<br />

Bisher gibt es im Hebammengesetz ke<strong>in</strong>e Festlegung, dass die Schüler durch qualifizierte Praxisanleiter<strong>in</strong>nen/Praxisanleiter<br />

anzuleiten s<strong>in</strong>d. Von daher liegt es im Ermessen <strong>der</strong> Kl<strong>in</strong>ik, wie die Anleitung<br />

<strong>der</strong> Schüler erfolgt.<br />

91. Wie werden diese Praxisanleiter<strong>in</strong>nen honoriert?<br />

Die Praxisanleiter<strong>in</strong>nen werden entsprechend ihrer jeweiligen E<strong>in</strong>gruppierung bezahlt. Sie erhalten<br />

ke<strong>in</strong>e zusätzliche Honorierung.<br />

92. Inwieweit arbeiten <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen Praxisanleiter<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Ausbildungskreißsälen zusätzlich zum Personalschlüssel<br />

(bitte nach Kl<strong>in</strong>iken differenzieren)?<br />

Ke<strong>in</strong>e Praxisanleiter<strong>in</strong> arbeitet zusätzlich zum Personalschlüssel.<br />

93. Wie viele <strong>der</strong> <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren <strong>in</strong> den thür<strong>in</strong>gischen Kl<strong>in</strong>iken ausgebildeten Hebammen wurden<br />

anschließend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Festanstellung übernommen (bitte nach Kl<strong>in</strong>iken differenzieren)?<br />

Durch das Universitätskl<strong>in</strong>ikum Jena wurden <strong>in</strong> den Jahren 2005 und 2008 je sechs Absolvent<strong>in</strong>nen<br />

übernommen; die HELIOS Kl<strong>in</strong>iken Erfurt gGmbH hat im Jahr 2009 e<strong>in</strong>e Absolvent<strong>in</strong> <strong>der</strong> ausgebildeten<br />

Schüler<strong>in</strong>nen übernommen.<br />

Weitere Angaben liegen <strong>der</strong> Landesregierung nicht vor.<br />

29


Drucksache 5/1616<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

94. Wie viele Hebammen g<strong>in</strong>gen nach <strong>der</strong> Ausbildung direkt <strong>in</strong> die Freiberuflichkeit?<br />

und<br />

95. Wie viele Hebammen nahmen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nach <strong>der</strong> Ausbildung e<strong>in</strong>e Tätigkeit außerhalb des erlernten<br />

Berufes auf?<br />

Der Landesregierung liegen dazu ke<strong>in</strong>e Erkenntnisse vor.<br />

96. In welcher Weise stellt die Landesregierung sicher, dass <strong>in</strong> Zukunft <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen genügend Hebammen<br />

für die freiberufliche Tätigkeit ausgebildet werden?<br />

Nach den <strong>der</strong> Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist die Versorgung mit Hebammenleistungen<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen gesichert. Siehe dazu auch die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 44.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> freiberuflich tätigen Hebammen ist seit dem Jahr 2000 kont<strong>in</strong>uierlich gestiegen.<br />

Nach Angabe des Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamtes haben 137 Hebammen ihre Ausbildung <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen seit dem Jahr 2000 erfolgreich beendet und e<strong>in</strong>e Berufserlaubnis erhalten. H<strong>in</strong>zukommen<br />

sieben ausländische Antragsteller<strong>in</strong>nen, die e<strong>in</strong>e Berufserlaubnis durch das Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

erhalten haben. Siehe dazu die Beantwortung <strong>der</strong> Frage 85.<br />

Es besteht somit <strong>der</strong>zeit ke<strong>in</strong> Bedarf an Aktivitäten <strong>der</strong> Landesregierung, auf e<strong>in</strong>e Erhö hung <strong>der</strong> Ausbildungskapazitäten<br />

h<strong>in</strong>zuwirken.<br />

97. Wann wird es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e akademische Ausbildung als Hebamme zu absolvieren<br />

(Bachelor bzw. Master)?<br />

Der Bundesgesetzgeber schaffte mit dem Gesetz zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Modellklausel <strong>in</strong> die Berufsgesetze<br />

<strong>der</strong> Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten vom 25. September<br />

2009 die Möglichkeit, dass die Län<strong>der</strong> zur Erprobung von Ausbildungs angeboten, die <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

des Hebammenberufes dienen sollen, von § 6 Abs. 1 Satz 3 Hebammengesetz abweichen.<br />

Anstelle <strong>der</strong> Ausbildung an staatlich aner kannten Hebammenschulen an Krankenhäusern<br />

könnte die Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben an Hochschulen stattf<strong>in</strong>den. Diese Modellklausel<br />

ist bis zum 31. De zember 2017 befristet. Danach obliegt es dem Bundesgesetzgeber, über<br />

e<strong>in</strong>e Akademi sierung <strong>der</strong> Hebammenausbildung zu entscheiden.<br />

Bisher gab es <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen noch ke<strong>in</strong>e Anfragen zu e<strong>in</strong>er modellhaften Erprobung von akademischen<br />

Studiengängen für Hebammen nach <strong>der</strong> genannten Modellklausel.<br />

98. Welche Fort- und Weiterbildungen bestehen für Hebammen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen?<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger Gesetz über die Berufsausübung <strong>in</strong> den Fachberufen des Gesundheits wesens und die<br />

Thür<strong>in</strong>ger Berufsordnung für Hebammen und Entb<strong>in</strong>dungspfleger enthalten Regelungen zur Fortbildung.<br />

§ 6 Abs. 2 <strong>der</strong> genannten Berufsordnung nennt als geeignete Mittel <strong>der</strong> Fortbildung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die Teilnahme an Fortbildungsveranstal tungen <strong>der</strong> Hebammenverbände und <strong>der</strong> Hebammenschulen<br />

sowie das Studium von Fachliteratur. Der Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen, die Kl<strong>in</strong>iken<br />

wie auch die Hebammenbundesverbände bieten regelmäßig Fortbildungen an (im Internet abrufbar<br />

unter www.hebammen-thuer<strong>in</strong>gen.de o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fachzeitschrift "Die Hebamme" nachlesbar).<br />

Der Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen e. V. hat zudem e<strong>in</strong>e Fortbildungsempfehlung (Stand September<br />

2009) veröffentlicht, siehe o. g. Internetadresse. Danach werden den beruflich aktiven Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong>nerhalb von drei Kalen<strong>der</strong>jahren m<strong>in</strong>destens 40 Fortbil dungsstunden (a 45 M<strong>in</strong>uten) <strong>in</strong><br />

den Bereichen Berufsaufgaben und Notfallmanage ment empfohlen. Zusätzlich können je nach Berufsbild<br />

Fortbildungsstunden aus den Bereichen Schlüsselkompetenzen und Komplementärmethoden<br />

e<strong>in</strong>fließen.<br />

Der Hebammenlandesverband Thür<strong>in</strong>gen führt geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong> Stiftung "FamilienS<strong>in</strong>n" auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des durch den Hebammenbundesverband erstellten Curriculums Fortbildungskurse zur<br />

Familienhebamme durch.<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1616<br />

99. Wie werden diese genutzt und wer übernimmt jeweils die Kosten?<br />

Der Landesregierung liegen ke<strong>in</strong>e Angaben darüber vor, wie diese Angebote genutzt werden. Der<br />

Hebammenlandesverband macht dazu ke<strong>in</strong>e Angabe.<br />

Nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung werden die Fortbildungskosten von den Hebam men selbst getragen<br />

o<strong>der</strong> auch vom Arbeitgeber übernommen, da die Fortbildung zu den gesetzlich geregelten<br />

Berufspflichten <strong>der</strong> Hebammen gehört.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Fortbildung zur Familienhebamme variiert von Land zu Land: In Thür<strong>in</strong>gen<br />

werden die Kosten <strong>in</strong> voller Höhe durch die Landesregierung getragen.<br />

100. Ist <strong>der</strong> Landesregierung bekannt, ob das Helios-Konsortium e<strong>in</strong>e eigene, private Hebammenausbildung<br />

plant und wie beurteilt sie diese Pläne, so es sie gibt?<br />

Nach Kenntnis <strong>der</strong> Landesregierung beabsichtigt das HELIOS Kl<strong>in</strong>ikum nicht, e<strong>in</strong>e ei gene Hebammenausbildung<br />

durchzuführen.<br />

Taubert<br />

M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

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