ELG EwD Info ZDL.dot - Paritaetischer-freiwillige.de
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Paritätischer<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Verwaltungsstelle Zivildienst<br />
Zeißstr. 60<br />
30519 Hannover<br />
Tel.: 0511 /987 83 - 10<br />
Fax: 0511 / 987 83 – 25<br />
www.paritaetischerzivildienst.<strong>de</strong><br />
Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Warum, weshalb und wert tut eigentlich was<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für Teilnehmer an<br />
fachlichen Einführungslehrgängen<br />
<strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
gGmbH<br />
von<br />
Heino Wolf<br />
Leiter <strong>de</strong>r Verwaltungsstelle für <strong>de</strong>n Zivildienst <strong>de</strong>s<br />
Paritätischen Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Stand Dezember 2004
Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für <strong>ZDL</strong> auf Fachlehrgängen <strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
Vorwort<br />
Als Teilnehmer auf einem Fachlehrgang <strong>de</strong>s Paritätischen haben o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n Sie noch in<br />
<strong>de</strong>n nächsten Tagen mitbekommen, worum es bei <strong>de</strong>n Fachlehrgängen für Zivis inhaltlich<br />
geht. Es dürfte daher nicht erfor<strong>de</strong>rlich sein, auf die Inhalte <strong>de</strong>s Fachlehrganges an dieser<br />
Stelle näher einzugehen.<br />
Die Themen, die im Rahmen von Einführungslehrgängen stattfin<strong>de</strong>n sollen, sind<br />
grundsätzlich von unserem Auftraggeber, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst vorgegeben.<br />
Wie die einzelnen Themen inhaltlich ausgestaltet wer<strong>de</strong>n und welche<br />
jeweiligen Themen in <strong>de</strong>n einzelnen Lehrgängen angeboten wer<strong>de</strong>n, entschei<strong>de</strong>t<br />
jedoch <strong>de</strong>r Lehrgangsveranstalter.<br />
Lernen soll Spaß machen. Soweit dies möglich ist je<strong>de</strong>nfalls. Und das nicht je<strong>de</strong>s<br />
Thema für je<strong>de</strong>n <strong>ZDL</strong> gleich interessant ist, davon kann man ebenfalls ausgehen.<br />
Dennoch, o<strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb, sollen Sie mit in die Pflicht genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir setzen auf Ihr Engagement und Ihre Verantwortung auch gegenüber sich<br />
selbst. Und wenn Ihnen das nicht so wichtig sein sollte, dann <strong>de</strong>nken Sie an die<br />
Menschen, die Sie im Rahmen Ihres Zivildienstes in welcher Art und Weise auch<br />
immer betreuen wer<strong>de</strong>n. Das heißt, methodisch setzen wir auf Mitwirkung und Eigenverantwortung.<br />
Kein stupi<strong>de</strong>r „Frontalunterricht“, wie Sie ihn vielleicht, hoffentlich<br />
jedoch nicht, aus Ihrer Schulzeit kennen. Sie haben die Chance, etwas zu lernen.<br />
Für sich selbst, für Ihre Zeit als <strong>ZDL</strong>, aber auch darüber hinaus.<br />
Nehmen Sie unsere Lehrgangsmitarbeiter in Anspruch! Sagen Sie, welche Themen<br />
für Sie wichtig sind. Fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bringen Sie<br />
sich ein als Mensch mit Ihren Stärken und Schwächen. Ich bin mir sicher, dass<br />
unter dieser Voraussetzung <strong>de</strong>r Einführungslehrgang auch für Sie ein positives<br />
Erlebnis und kurz- und/o<strong>de</strong>r längerfristig ein echter Erfolg wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Übrigens, die meisten von Ihnen haben o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n noch eine weitere Abordnung<br />
zu einem einwöchigen Einführungslehrgang <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samts für <strong>de</strong>n Zivildienst<br />
erhalten. Dieser hat mit <strong>de</strong>n Fachlehrgängen inhaltlich rein gar nichts zu<br />
tun. Dort wer<strong>de</strong>n Sie im Regelfall 3 ½ Tage staatspolitischen Unterricht und 1 ½<br />
Tage Rechte und Pflichten Unterweisung erhalten.<br />
© Paritätischer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Verwaltungsstelle Zivildienst<br />
Zeißstr. 60, 30519 Hannover, Stand Dezember 2004<br />
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Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für <strong>ZDL</strong> auf Fachlehrgängen <strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
Einführungslehrgang und Einweisungsdienst –<br />
wo ist <strong>de</strong>r Unterschied?<br />
Zunächst die Gemeinsamkeit. Bei<strong>de</strong>s ist im Zivildienstgesetz (ZDG) in § 25<br />
verankert. § 25 a, Einführungsdienst, lautet in Auszügen wie folgt:<br />
„Die Dienstleisten<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen [Einführungslehrgang,<br />
<strong>ELG</strong>] in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingeführt,<br />
soweit dies erfor<strong>de</strong>rlich ist (Einführungsdienst.)“.<br />
Lei<strong>de</strong>r nimmt Vater Staat diese gesetzliche Verpflichtung aus Kostengrün<strong>de</strong>n<br />
nicht so ernst, wie wir es gerne hätten. Nur rund ein Drittel aller <strong>ZDL</strong> erhalten<br />
die Möglichkeit, an einem Fachlehrgang teilzunehmen. Aber, es gibt<br />
ja noch <strong>de</strong>n Einweisungsdienst gemäß § 25 b ZDG. Dieser lautet in Auszügen<br />
folgen<strong>de</strong>rmaßen:<br />
„Die Dienstleisten<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zu Beginn ihres Dienstes außer<strong>de</strong>m in ihrer<br />
Beschäftigungsstelle in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingewiesen<br />
(Einweisungsdienst.) Im Einweisungsdienst (<strong>EwD</strong>) sind <strong>de</strong>n Dienstleisten<strong>de</strong>n<br />
die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für die vorgesehene<br />
Tätigkeit benötigten.“<br />
Konkret be<strong>de</strong>utet das, dass für die Einarbeitung am Arbeitsplatz in Ihrer<br />
Dienststelle die Zivildienststelle selbst verantwortlich ist. Alle Kenntnisse<br />
und Fertigkeiten, die Sie benötigen, um Ihren Job als <strong>ZDL</strong> machen zu können,<br />
und über die Sie noch nicht verfügen, muss Ihnen die Dienststelle<br />
vermitteln. Die gelegentliche Aussage von Dienststellen, „das zeigen sie dir<br />
dann auf <strong>de</strong>m Einführungslehrgang“ greift nicht bei all <strong>de</strong>n Dingen, die Sie<br />
für Ihren täglichen Job als Zivi benötigen. Hier ist die Zivildienststelle in <strong>de</strong>r<br />
Pflicht! Später mehr dazu.<br />
Der Einführungslehrgang dagegen vermittelt Ihnen zusätzliche, übergreifen<strong>de</strong><br />
Kenntnisse, die nicht unmittelbar für die Tätigkeit vor Ort benötigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies kann z. B. sein die Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit verschie<strong>de</strong>nen<br />
Behin<strong>de</strong>rungsformen, Rollstuhl- o<strong>de</strong>r Blin<strong>de</strong>nexperiment, aber auch Beziehungsfragen<br />
(Mitarbeiter – <strong>ZDL</strong> – Betreuter) sowie Kommunikation, Abgrenzung<br />
Selbstverständnis und Kompetenzen, um nur einiges zu nennen.<br />
Ich hoffe, <strong>de</strong>r Unterschied ist für Sie <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n. Was Sie von Ihrer<br />
Zivildienststelle erwarten und falls erfor<strong>de</strong>rlich einfor<strong>de</strong>rn können, erfahren<br />
Sie im nächsten Abschnitt<br />
© Paritätischer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Verwaltungsstelle Zivildienst<br />
Zeißstr. 60, 30519 Hannover, Stand Dezember 2004<br />
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Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für <strong>ZDL</strong> auf Fachlehrgängen <strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
Der Einweisungsdienst- Was die Zivildienststelle<br />
auf je<strong>de</strong>n Fall tun muss<br />
Zu <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorgabe <strong>de</strong>s § 25 b ZDG sind Ausführungsbestimmungen<br />
und Richtlinien erlassen wor<strong>de</strong>n, die für die Zivildienststellen bin<strong>de</strong>nd<br />
sind. Zum nachlesen fin<strong>de</strong>n Sie diese übrigens im Leitfa<strong>de</strong>n Zivildienst A 3.<br />
Natürlich muss sich die Dienststelle erst einmal darüber im Klaren sein,<br />
welche Aufgabe/n Ihnen überhaupt übertragen wer<strong>de</strong>n sollen. Das ist in <strong>de</strong>r<br />
Regel auch kein Problem. Und sie muss in Erfahrung bringen, über welche<br />
Vorkenntnisse, die für Ihre Tätigkeit von Be<strong>de</strong>utung sein könnten, Sie eventuell<br />
bereits verfügen. Man muss also mit Ihnen darüber re<strong>de</strong>n!<br />
Nach<strong>de</strong>m dies alles passiert ist, sinnvoller Weise in <strong>de</strong>n ersten Tagen <strong>de</strong>s<br />
Zivildienstes, kann und muss es dann Stück für Stück weitergehen. Folgen<strong>de</strong><br />
Punkte muss Ihre Zivildienststelle, in welcher Art und Weise auch immer,<br />
mit Ihnen abhan<strong>de</strong>ln:<br />
Bekannt machen mit allen Vorgesetzten, Mitarbeiter/innen, zu pflegen<strong>de</strong>n<br />
/ betreuen<strong>de</strong>n Personen, <strong>de</strong>m Ansprechpartner für <strong>de</strong>n <strong>ZDL</strong><br />
und falls vorhan<strong>de</strong>n Vertrauensmann<br />
Erläuterung <strong>de</strong>r Struktur, Organisation und Örtlichkeiten <strong>de</strong>r Dienststelle,<br />
ggf. Dienstunterkunft<br />
Einweisung in die Aufgaben <strong>de</strong>r konkreten Tätigkeit<br />
<strong>Info</strong>rmation über Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst, Verwaltungsstelle Zivildienst,<br />
Regionalbetreuer/in, , Rüstzeiten und Werkwochen, Leitfa<strong>de</strong>n<br />
Zivildienst<br />
Hinweise zu Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Dienstleisten<strong>de</strong>n, u. a. zum öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstverhältnis, Weisungsbefugnis, Schweigepflicht,<br />
Dienstunterricht, Scha<strong>de</strong>nshaftung.<br />
Erläuterung <strong>de</strong>r Handhabung <strong>de</strong>r Geräte und/o<strong>de</strong>r ggf. Fahreinweisung<br />
für Dienstfahrzeuge<br />
Hinweise zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz und Gesundheitsschutz<br />
(U.a. Impfungen, AIDS-<strong>Info</strong>rmation, Hygienevorschriften und –<br />
maßnahmen.)<br />
<strong>Info</strong>rmationen über Dienstplan, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Son<strong>de</strong>rurlaub.<br />
<strong>Info</strong>rmationen über das Verhalten bei Krankheit und Unfall, Dienstbrille<br />
Hinweise zur Fahrt- und ggf. Reisekostenerstattung bei Dienstreisen<br />
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Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für <strong>ZDL</strong> auf Fachlehrgängen <strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>s Besuchs eines Erste-Hilfe-Kurses, Verhalten bei Notfallsituationen<br />
und nicht zu vergessen, ein<br />
umfassen<strong>de</strong>s Abschlussgespräch zur Prüfung, ob alle vermittelten<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten für die vorgesehene Tätigkeiten genügen.<br />
Aber das ist noch nicht alles gewesen. Da Sie sich auf einem Fachlehrgang<br />
befin<strong>de</strong>n, sind Sie im sogenannten „unmittelbaren Dienst am Menschen“ tätig.<br />
Neben <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n eher grundsätzlichen Dingen, muss natürlich<br />
auch und insbeson<strong>de</strong>re eine Einarbeitung in die konkrete Tätigkeit erfolgen.<br />
Je nach Art <strong>de</strong>s Einsatzes kann dies z. B. sein,<br />
Umgang mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Lifter etc.)<br />
Rechtliche Grundlagen (Was darf ich, was darf ich nicht.)<br />
Hebe-, Trage- und Lagerungstechniken<br />
<strong>Info</strong>rmationen zu Krankheitsbil<strong>de</strong>rn und zum Umgang mit<br />
Betroffenen<br />
Zielsetzung <strong>de</strong>r Pflege und/o<strong>de</strong>r Betreuung<br />
um nur einige Punkte zu benennen. Welche Kenntnisse und Fertigkeiten im<br />
Einzelfall benötigt wer<strong>de</strong>n, muss natürlich vor Ort individuell festgestellt und<br />
entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Kommt Ihnen das alles bekannt vor? Wenn nicht sollten Sie Ihre Dienststelle<br />
nach <strong>de</strong>m Lehrgang darauf ansprechen. Denn wie Sie noch erfahren<br />
wer<strong>de</strong>n, sind Sie bei <strong>de</strong>r Einarbeitung selbstverständlich nachweislich zu informieren<br />
und zu beteiligen.<br />
© Paritätischer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Verwaltungsstelle Zivildienst<br />
Zeißstr. 60, 30519 Hannover, Stand Dezember 2004<br />
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Einführungslehrgang und Einweisungsdienst<br />
Eine <strong>Info</strong>rmation für <strong>ZDL</strong> auf Fachlehrgängen <strong>de</strong>r Paritätischen Sozialdienste<br />
Der Einweisungsdienstnachweis<br />
Ihre persönliche Einarbeitung soll innerhalb <strong>de</strong>r ersten vier Wochen Ihrer<br />
Dienstzeit stattzufin<strong>de</strong>n. Natürlich wird es in <strong>de</strong>r Praxis immer wie<strong>de</strong>r so<br />
sein, dass nicht alles in <strong>de</strong>n ersten Wochen stattfin<strong>de</strong>n kann. Auch danach<br />
wird es immer wie<strong>de</strong>r etwas Neues für Sie geben. Dennoch, die grundsätzliche<br />
Einarbeitung hat in <strong>de</strong>n ersten Wochen zu erfolgen. Und sie ist zu dokumentieren!<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt für <strong>de</strong>n Zivildienst schreibt vor, dass ein sogenannter<br />
„Einweisungsdienst-Nachweis“ auszufüllen ist. Hierfür gibt es einen<br />
inhaltlichen vorgeschriebenen Vordruck, <strong>de</strong>n die Zivildienststelle auszufüllen<br />
hat. Dieser Vordruck ist Ihnen von <strong>de</strong>r Dienststelle zu Bestätigung <strong>de</strong>r<br />
dort gemachten Angaben vorzulegen. Auch ist ebenfalls vorgesehen, dass<br />
Sie eine Kopie/Mehrfertigung davon erhalten.<br />
Spätestens sechs Wochen nach Beginn <strong>de</strong>s Zivildienstes sollten Sie <strong>de</strong>n<br />
<strong>EwD</strong>-Nachweis erhalten haben. Ist dies bei Ihnen nicht <strong>de</strong>r Fall, erinnern<br />
Sie freundlich aber bestimmt Ihre Dienststelle an diese Pflicht. Aus rechtlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n, z. B. wenn Sie in Ihrem Zivi-Job mit einem Rollstuhl völlig<br />
falsch umgehen und die behin<strong>de</strong>rte Personen dadurch zu Scha<strong>de</strong>n kommt,<br />
ist dies auch für Sie durchaus von Be<strong>de</strong>utung. Lei<strong>de</strong>r höre ich dieses Argument<br />
immer wie<strong>de</strong>r. Aber bitte haben Sie sich keine Sorgen, dass Sie sich<br />
bei Ihrer Dienststelle unbeliebt machen, nur weil Sie hier auf die Einhaltung<br />
Ihrer Rechte bestehen. Seien Sie freundlich, aber bestimmt. Und bei Problemen<br />
und/o<strong>de</strong>r bei Fragen, die Ihnen Ihre Dienststelle nicht beantworten<br />
kann, können Sie je<strong>de</strong>rzeit mit <strong>de</strong>r für Ihr Bun<strong>de</strong>sland zuständigen Verwaltungsstelle<br />
Zivildienst Kontakt aufnehmen. Übringens, <strong>de</strong>n Einweisungsdienst-Nachweis<br />
sollten Sie auch nur dann unterschreiben, wenn das, was<br />
dort aufgeführt ist, auch tatsächlich stattgefun<strong>de</strong>n hat!<br />
Ich hoffe, Ihnen mit meinen vorstehen<strong>de</strong>n Ausführungen einerseits die Unterschie<strong>de</strong><br />
zwischen fachlicher Einführung und Einweisung und an<strong>de</strong>rerseits<br />
die inhaltlichen Anfor<strong>de</strong>rungen an die Einweisung durch die Dienststelle<br />
<strong>de</strong>utlich gemacht zu haben. Detaillierte <strong>Info</strong>rmationen hierzu fin<strong>de</strong>n Sie<br />
wie bereits erwähnt auch im Leitfa<strong>de</strong>n Zivildienst A 3, <strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
einsehen können. Und während <strong>de</strong>s Fachlehrganges können Sie natürlich<br />
auch unsere Lehrgangsmitarbeiter hierzu befragen.<br />
H. Wolf<br />
Heino Wolf<br />
C:\Dokumente und Einstellungen\Administrator\Eigene Dateien\<strong>ELG</strong> <strong>EwD</strong>\<strong>ELG</strong> <strong>EwD</strong> <strong>Info</strong> <strong>ZDL</strong>.<strong>dot</strong>, Stand Dezember 2004<br />
© Paritätischer Nie<strong>de</strong>rsachsen, Verwaltungsstelle Zivildienst<br />
Zeißstr. 60, 30519 Hannover, Stand Dezember 2004<br />
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